Tierärztegebührenordnung

Höhere Gebühren für Tierarzteinsätze

Für Tierärzte gilt künftig eine neue Gebührenordnung. (c) Sabine Rübensaat
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Das Bundeskabinett hat eine neue Gebührenstruktur für Tierärzte auf dem Land beschlossen. Dies soll den Tierärztlichen Notdienst sicherstellen. Landwirte müssen sich auf höhere Kosten einstellen.

Eine neue Gebührensstruktur für den Tierärztlichen Notdienst hat das Bundeskabinett beschlossen. Grundlage ist die vom Bundeslandwirtschaftsministe­rium vorgelegte Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung. Ziel ist es, die finanzielle Situation der Veterinärpraxen zu verbessern. Das sei vor allem wichtig, um den tierärztlichen Notdienst zu gewährleisten. Aber auch die Arbeit in den Nutztierpraxen auf dem Land könne dadurch attraktiver werden, denn dort fehlten regional bereits Veterinäre. 

Die neue Gebührenstruktur für den Notdienst sieht vor, dass für Leistungen eine Grundgebühr von 50  € eingeführt wird. Zudem ist nunmehr mindestens der zweifache Gebührensatz anzusetzen, der je nach Aufwand bis zum Vierfachen abgerechnet werden kann.

Wochenendzeiten für Tierärzte geändert

Außerdem verlängert sich die Nachtzeit um zwei Stunden und reicht nun von 18  Uhr bis 8  Uhr des Folgetages. Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag 13  Uhr auf Freitag 18  Uhr vorverlegt. Darüber hinaus wird das Wegegeld, das bei Besuchen der Tierhalter anfällt, vereinheitlicht. Es beträgt nunmehr 3,50 € pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13  €. 

Die Verordnung geht einer allgemeinen Überarbeitung der gesamten Tierärztegebührenordnung voraus, die das Ziel hat, die Einkommensstruktur vor allem der Tierärzte auf dem Land angemessen zu gestalten.

Tierheime sollen überdies die Möglichkeit bekommen, für eigene gehaltene Tiere Bestandsbetreuungsverträge abzuschließen, wie dies bereits für Nutztierhalter gilt. Damit können niedrigere Gebühren vereinbart werden. AgE/red