Neue Richtlinien für späte ASP-Hilfe

Symbolfoto/Montage (c) Sabine Rübensaat
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Brandenburger Schweinehalter und Betriebe, die durch die Afrikanische Schweinepest Einbußen erleiden, können bis Ende des Jahres Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) unterstützt Schweinehalter und andere Betriebe mit zusätzlichen Belastungen durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) über eine neue Richtlinie. Die „Richtlinie zum Ausgleich von ASP-bedingten zusätzlichen Veterinärkosten und Mehrkosten beim Transport von Schweinen sowie von Mehrkosten, die durch längere Transportwege für alternativ angebaute Feldfrüchte entstehen“ ist am 14. April in Kraft getreten und läuft bis zum 31. Dezember 2021.


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Anträge für niedrigwachsende Kulturen Bis Ende Juni stellen

Dem MLUK zufolge können pro Betrieb Mehrkosten bis maximal 20.000 Euro ausgeglichen werden. Die Antragsunterlagen für ASP-Hilfen würden in Kürze auf der Internetseite MLUK bereitgestellt, heißt es in der Pressemitteilung. Die Richtlinie ist dort bereits nachzulesen. Die Frist für das Einreichen der Anträge beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) läuft für schweinehaltende Betriebe bis zum 1. November 2021, für die Anbauer niedrigwachsender Kulturen (statt Mais etc.) bis spätestens 30. Juni 2021. red