Klöckners Staatssekretär wieder ein Brandenburger
Das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeslandwirtschaftsministerium bleibt in brandenburgischer Hand. Uwe Feiler, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Oberhavel, wird die Nachfolge von Michael Stübgen antreten, der als Innenminister der neuen rot-schwarz-grünen Landesregierung nach Potsdam gewechselt ist.
Der 54-jährige Uwe Feiler hat die Information inzwischen der Märkischen Oderzeitung (MOZ) bestätigt. Er stammt aus dem niedersächsischen Winsen an der Luhe. Nach einem Studium der Finanzwissenschaft war er zunächst in der Finanzverwaltung von Niedersachsen und später von Sachsen-Anhalt tätig. 1991 übernahm er mit seiner Familie das großväterliche Gehöft im havelländischen Spaatz, einem Ortsteil der zwischen Rathenow und Rhinow gelegenen Gemeinde Havelaue.
Uwe Feiler: Leidenschaftlicher Treckerfahrer
1992 richteten Feilers Eltern dort einen Spargelhof ein, den seine Ehefrau bis heute führt und auf dem er gelegentlich mitarbeitet. Er selbst bezeichnet sich als „leidenschaftlichen Treckerfahrer“ und nennt die landwirtschaftliche Arbeit einen „perfekten Ausgleich“ zu seiner politischen Tätigkeit.
Dem Bundestag gehört der CDU-Politiker seit 2013 als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Oberhavel-Havelland II an. Feiler ist Mitglied im Finanzausschuss sowie im EU-Ausschuss. Seit 2015 ist er Landesvorsitzender der CDU-Mittelstandsvereinigung (MIT) Brandenburg.
Was tut ein „Parlamentarischer“?
Parlamentarische Staatssekretäre unterstützen die Bundesminister bei der Erfüllung politischer Aufgaben. Sie sind keine Beamten, müssen aber Mitglied des Deutschen Bundestages sein. Sie pflegen die Verbindung zum Deutschen Bundestag und Bundesrat sowie zu deren Ausschüssen. Auch mit den Fraktionen des Bundestages, deren Arbeitskreisen und den politischen Parteien halten sie Kontakt.
Der Minister bzw. die Ministerin legt fest, welche Aufgaben der jeweilige Parlamentarische Staatssekretär wahrnehmen soll. Er kann in diesen Aufgabengebieten auch den Bundesminister bei Erklärungen vor dem Bundestag, dem Bundesrat und in Sitzungen der Bundesregierung vertreten. Parlamentarische Staatssekretäre werden von der Bundeskanzlerin im Einvernehmen mit dem Minister dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen.
Scheidet ein Minister aus dem Amt, verlässt automatisch auch der Parlamentarische Staatssekretär die Behörde. Der beamtete Staatssekretär muss das nicht zwangsläufig. red/AgE