Mecklenburg-Vorpommern

Agrarförderung: Pre Check noch bis zum 23. Juni möglich

Symbolbild (c) Sabine Rübensaat
Ackerbau
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Landwirte können noch bis zum 23. Juni 2021 ohne Prämienkürzung bereits beantragte Parzellen auf Überlappungen mit Flächenangaben anderer Antragsteller überprüfen und wenn erforderlich korrigieren.

Nach diesem Datum ist der sogenannte Pre Check, die sanktionslose Korrektur dieser Flächen, nicht mehr zulässig. Darauf wies das Landwirtschaftsministerium in der vorigen Woche hin.

Korrekturen würden nur durch das Erzeugen einer neuen Version der „Flächenangaben“ und das erneute Einreichen dieser in der Antragssoftware wirksam.

Außerdem sind im Antragsverfahren „Agrar-Antrag 2021“ die Weide- und Maßnahmetagebücher für die Förderprogramme der Zweiten Säule freigeschaltet und können ab sofort bearbeitet werden. Eingereicht werden können sie erst im Frühjahr 2022. red

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