EEG-Reparatur lässt Biogasbranche aufatmen
Gestern Abend beschloss der Bundestag eine wichtige Reparatur des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) und nahm die Streichung des Flexibilitätszuschlages für Biogasanlagen im zweiten EEG-Vergütungszeitraum zurück.
„Jetzt haben tausende Biogasanlagenbetreiber wieder eine echte Perspektive“, zeigte sich Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie erleichtert. Damit sei die für die Branche so wichtige Regelung aus dem EEG 2017 wieder hergestellt.
Laut des gestrigen Beschlusses können Biogasanlagenbetreiber zukünftig wieder einen Flexzuschlag in Höhe von 50 €/kW geltend machen, sofern sie bereits im ersten Vergütungszeitraum für flexibilisierte Leistung die Flexprämie erhalten haben und für zusätzliche installierte Flex-Leistung 65 €/kW in Anspruch nehmen. Rostek betonte aber zu gleich, dass die Regelung unter dem Zustimmungsvorbehalt seitens der EU stehe. Für diesen Prozess sei noch kein Zeitplan bekannt.
keine Weiterentwicklung der Anschlussvergütung für kleine güllevergärende Biogasanlagen
Allerdings sind die Branchenvertreter nicht rundum glücklich mit den gestrigen Ergebnissen: Für kleine güllevergärende Biogasanlagen konnte leider keine Weiterentwicklung der Anschlussvergütung nach Ablauf ihres ersten Vergütungszeitraums erreicht werden.
Das festgelegte Vergütungsniveau von 15,5 ct/kWh bis einschließlich 75 kW Bemessungsleistung bzw. 7,5 ct/kWh bis einschließlich 150 kW Bemessungsleistung, welches bereits Mitte Mai im Kabinettsentwurf festgelegt wurde, bleibt bestehen und erlaube keinen wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen. „Mit dieser Verordnungsermächtigung wird man sogar hinter das heute schon niedrige Niveau der Güllevergärung zurückfallen, – zulasten des Klimas und zu Lasten landwirtschaftlicher Biogasanlagen“, resümiert Rostek.
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