Bewirtschaftung von Grünland: Kulap wird erweitert
Wie das Potsdamer Landwirtschaftsministerium mitteilt, wird das Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) erweitert. Hinzu kommt ein neues, auf drei Jahre befristetes Programm zur Bewirtschaftung von Grünland in Natura-2000-Gebieten außerhalb von Naturschutzgebieten.
Zu den Auflagen gehörten ein Verbot der Ausbringung von mineralischem Stickstoffdünger und Pflanzenschutzmitteln sowie ein Mindesttierbesatz von 0,3 Raufutter fressenden Großvieheinheiten (RGV) pro Hektar Hauptfutterfläche des Betriebes.
ab 2022 keine verpflichtung zur anbaudiversifizierung
Im Rahmen des Kulap können in diesem Herbst wieder neue Anträge zur Förderung von Blüh- und Ackerrandstreifen (Neuverpflichtungszeitraum fünf Jahre) sowie für den Ökolandbau und die moorschonende Stauhaltung (drei Jahre) gestellt werden. Auslaufende Kulap-Verpflichtungen aus 2016 und 2017 können um ein Jahr verlängert werden.
Ab 2022 gewährt Brandenburg eine Prämie (310 €/ha) für die Umstellung von Ackerland auf ökologische Bewirtschaftung. Zudem entfalle ab 2022 für alle Öko-Antragsteller die Verpflichtung zur Anbaudiversifizierung, ausgenommen der zehnprozentige Leguminosenanteil.
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