Düngeverordnung: Bis 6.000 Euro Zuschuss für Betriebsberatung
Um bei der Umsetzung der Düngeverordnung zu unterstützen, hat das Thüringer Agrarministerium neue Einzelberatungen entwickelt. Diese können in vier Modulen mit bis zu 6.000 Euro gefördert werden – auch innerhalb eines Jahres.
Das Agrar- und das Umweltministerium bieten Landwirtschaftsbetrieben im Zuge der novellierten Bundes- und Landesdüngeverordnungen bekannte und neue Hilfen an. So werden die erfolgreichen Gewässerschutzkooperationen, die das Umweltministerium finanziert, fortgeführt. Diese bieten teilnehmenden Betrieben Informationsveranstaltungen, Feldtage, Vorstellungen von bestwirksamen Methoden und gemeinsame Auswertungen über das Portal www.gewaesserschutz-thueringen.de.
Das Thüringer Agrarministerium hat eine von ihm neu konzipierte Einzelberatung zur gesamten Düngeproblematik auf den Weg gebracht. Gefördert werden die thüringenweiten „Beratungsleistungen zum nachhaltigen Nährstoffmanagement in der Thüringer Landwirtschaft“ über das Eler. Pro Beratungsmodul gibt es 1.500 € (netto) Zuschuss. Die Beratungsmodule können auch alle innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen und gefördert werden.
- Modul 1: Optimierung des betrieblichen Nährstoffeinsatzes: Inhalte sind etwa Düngeplanung, Nutzung diverser Diagnoseverfahren im Düngejahr und Ableitung operativer Düngemaßnahmen, Management Probenahme, Analytik, Berücksichtigung der Versorgung mit Haupt- und Spurennährstoffen, Erkennen von Ernährungsstörungen;
- Modul 2: Optimierung des Einsatzes organischer Dünger: Hier dreht es sich u. a. um das Erstellen einer Einsatzkonzeption für Wirtschaftsdünger, Lagerstättenoptimierung, Ausbringtechnologien, Konzepte zur Emissionsminderung, überbetriebliche Verwertung, Vertragsgestaltung;
- Modul 3: Optimierung der Bewirtschaftungsweise zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz: Fruchtfolgegestaltung, Sortenberatung, Erhalt/Erhöhung Bodenfruchtbarkeit, Maßnahmen zum Erosionsschutz, Bodenbearbeitungsverfahren, Verbesserung der Schwefel-, Kalk-, Grund- und Mikronährstoffversorgung;
- Modul 4: Nährstoffbilanzierung auf der Grundlage der Stoffstrombilanzverordnung sowie der Humusbilanzierung: Themen dieses Beratungsmoduls sind eine ordnungsgemäße Datenerfassung und Berechnung zur Stoffstrombilanzierung, Identifizierung des betrieblichen Handlungsbedarfs, Erstellung der Humusbilanz und deren Optimierung.
Start für diese Betriebsberatung, die 2021 bis 2023 angeboten wird, ist spätestens Anfang Juli. Betreut und abgewickelt wird das Programm über die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen. Informationen dazu gibt es auf hier.
Eine dritte Förderung bietet das Agrarministerium speziell für die roten Gebiete an. Die „Regionale Zusammenarbeit Grundwasserschutz“ ist als Kooperation zwischen Landwirtschaftsbetrieben und Wasserwirtschaft konzipiert. Hierfür stehen 4 Mio. € zur Verfügung, die aus dem Eler-Etat (Zusammenarbeit in der Land-, Forst und Ernährungswirtschaft) stammen. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Wirtschaftspartner, davon mindestens ein aktiver Landwirtschaftsbetrieb, kooperieren. Verantwortlich hier ist die Agrarförderabteilung bei der Thüringer Aufbaubank (TAB), die vorab auch eine Beratung zum Programm anbietet.
Insgesamt werden für das „Service-Paket“ (Gewässerschutzkooperationen; Einzelberatung; Kooperation in roten Gebieten) fast 5 Mio. € bereitgestellt. Fortgeführt wird überdies der fachliche und informelle Austausch der „AG Nährstoffeinträge“ zwischen TBV, LsV und AbL und den Fachleuten der beiden Ministerien. Hier sei man übereingekommen, dass die genannten Programme die Landwirtschaftsbetriebe bei der Umsetzung der umfangreichen Anforderungen aus der neuen Düngeverordnung und dem Wassergesetz unterstützen sollen. Und dies nicht zuletzt, um eine kontinuierliche Verminderung der Nitrat- und Phosphateinträge in Thüringer Gewässer zu erreichen.
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