Rapsglanzkäfer

Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Danjiri dürfen nicht mehr auf offene Rapsblüten ausgebracht werden

Die Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Danjiri dürfen ab 12. März 2021 gegen den Rapsglanzkäfer in Winterraps nur noch eingeschränkt verwendet werden. (c) IMAGO / agrarmotive
Ackerbau
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Anwendung der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Danjiri gegen den Rapsglanzkäfer in Winterraps ab dem 12. März 2021 eingeschränkt. Betroffen sind die Anwendungen mit den Nummern 005655-00/06-001 bzw. 005655-60/06-001.

Zuvor war eine Anwendung vom Kulturstadium BBCH 51 „Hauptinfloreszenz in mitten der obersten Blätter von oben sichtbar“ bis zum Stadium BBCH 69 „Ende der Blüte“ möglich. Ab dem 12. März 2021 ist eine Anwendung zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers in Raps nur noch zulässig vom Kulturstadium BBCH 51 „Hauptinfloreszenz in mitten der obersten Blätter von oben sichtbar“ bis zum Stadium BBCH 59 „Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen“.

Der Anwendungszeitraum wurde angepasst, da eine Behandlung gegen den Rapsglanzkäfer zum Schutz der Blütenknospen nach Beginn der Rapsblüte keinen ausreichenden Effekt mehr hat.

Diese Änderung wird in der Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL ab der nächsten Aktualisierung Anfang April 2021 umgesetzt sein. (BVL/red)