Solarstrom vom Acker
Der Landtag beschloss, für den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien künftig auch die Nutzung wenig ertragreicher Böden für Photovoltaikanlagen zu ermöglichen.
Von Gerd Rinas
Bisher können Photovoltaikanlagen im Land auf landwirtschaftlichen Flächen nur sehr eingeschränkt errichtet werden: Laut Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) 2016 kommen dafür nur ein 110 m breiter Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie Konversionsflächen infrage. Das soll sich nun ändern, auch nachdem die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den Weg für größere Solarstrom-Flächenkorridore frei gemacht hat.
weitere Ackerflächen für Photovoltaikanlagen freigeben
Mit den Stimmen der Regierungskoalition von SPD und CDU sowie der oppositionellen Linksfraktion beschloss der Landtag in der vorigen Woche einen Antrag von SPD und CDU, nach dem die Landesregierung bis zur Fortschreibung des LEP in der nächsten Legislaturperiode transparente und verbindliche Anforderungen entwickeln soll, um weitere Ackerflächen für Photovoltaikanlagen freizugeben, wenn sich Gemeinden und Flächennutzer auf ein entsprechendes Projekt verständigt haben.
In der Entscheidung positiv berücksichtigt werden soll, wenn Kommunen und Bürger beteiligt, ein Nutzen für die Gemeinde über die Gewerbesteuer hinaus anfällt und regionale Wertschöpfungsketten geschaffen werden.
Kriterien für geplante Photovoltaikanlagen
Kriterien sind u. a., dass die Betreiberfirma ihren Sitz in MV hat und die geplante Photovoltaikanlage 150 ha nicht überschreitet. Die Bodenwertzahl der zu nutzenden Ackerflächen soll durchschnittlich 35 und darf im Mittel 40 nicht überschreiten. Flächen mit mehr als 35 Bodenpunkten sollen mit einem Malus, mit weniger als 20 Bodenpunkten mit einem Bonus versehen werden. Die Obergrenze für außerhalb des LEP 2016 nach dem „Zielabweichungsverfahren“ genehmigte Photovoltaik-Freiflächen soll bei 5.000 ha liegen. Bis zum 3. Quartal 2022 soll die Landesregierung dem Landtag eine Bedarfsprognose für den Ausbau zuleiten.
Agrar- und Umweltminister Till Backhaus (SPD) wies darauf hin, dass die Kriterien in ein Punktesystem münden und nur bei Erreichen einer Mindestpunktzahl ein Verfahren für eine neue Photovoltaikfläche durchgeführt werden kann. Wichtig sei, ein transparentes System zu schaffen, das die Teilhabe der Bürger honoriert und fördert.
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Zustimmung von den Linken
Die Abgeordnete Mignon Schwenke (Die Linke) kritisierte, dass die Landesregierung am Ende der Legislaturperiode weder den angekündigten Leitfaden für den Photovoltaikausbau, noch das versprochene Flächen-Potenzialkataster und auch nicht den zugesagten Masterplan für den Ausbau von Solaranlagen auf Dächern landeseigener Liegenschaften vorgelegt hat. Bisher seien lediglich auf 27 von 416 solcher Dachflächen Solaranlagen errichtet worden.
Die Linksfraktion stimmte dem Antrag dennoch zu, auch, weil Photovoltaik in der Bevölkerung eher akzeptiert wird, als Windkraft, sich positiv auf die Artenvielfalt auswirkt und eine Doppelnutzung der Flächen für regenerative Energie und als extensives Grünland möglich sei. „Absolut kritisch“ sieht dagegen der Bauernverband MV die Ausdehnung der Solarstrom- auf Kosten der Nahrungsproduktion: „Wir Landwirte produzieren an allererster Stelle hochwertige Lebensmittel und sorgen so für Ernährungssicherheit“, betonte Vizepräsident Dr. Manfred Leberecht in einer Pressemitteilung.
Vor „Energiehunger“ der Gesellschaft nicht verschließen
Die Energieerzeugung dürfe nicht zulasten regionaler Lebensmittelproduktion gehen. Allerdings sähen Landwirte den Bedarf und wollten sich dem „Energiehunger“ der Gesellschaft nicht verschließen. Der Bauernverband lehne Photovoltaik auf Agrarflächen nicht prinzipiell ab, sondern unterstütze die Erzeugung von erneuerbaren Energien. „Wir positionieren uns für einen Energiemix aus Biomasse, Windenergie und Photovoltaik sowie eine sinnvolle energetische Nachnutzung“, so Leberecht. Die Solarstromproduktion biete Landwirten zudem eine Einkommensalternative oder -ergänzung. „Wir favorisieren jedoch PV-Anlagen auf Dachflächen, Industriebrachen und Konversionsflächen“, stellte Leberecht klar.
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