West oder Ost – wer hat mehr vom Milchgeld?
Im zweiten Teil des West-Ost-Vergleichs werden die Futterbau-Milchviehbetriebe unter die Lupe genommen. Dabei hat der Autor bekannte Statistiken kritisch hinterfragt und teils neu interpretiert.
Von Dr. Joachim Degner
Mit den Ergebnissen der Testbuchführung kann die wirtschaftliche Lage verschiedener Betriebs- und Rechtsformen gut beurteilt werden. Im zweiten Teil werden west- sowie ostdeutsche landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe und Juristische Personen mit der Produktionsrichtung Futterbau-Milchvieh miteinander verglichen. Erläuternde Hinweise und Informationen zur Daten- und Berechnungsbasis finden Sie im ersten Teil.
Hier finden Sie die im Heftartikel Bauernzeitung 4/2021 ab S. 45 aufgeführten sowie ergänzende Abbildungen zum Herunterladen.
unterschiede bei Flächenausstattung und Viehbesatz
Die Flächenausstattung und der Viehbesatz der Futterbau-Milchviehbetriebe unterscheiden sich sowohl zwischen den untersuchten Gruppen der Haupterwerbsbetriebe in den alten Bundesländern (HE/ABL) und in den neuen Bundesländern (HE/NBL) als auch zwischen HE/NBL und den juristischen Personen (JP) erheblich: Die HE/NBL verfügen mit durchschnittlich etwa 205 ha von 2011 bis 2020 über mehr als die dreifache Landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) wie die HE/ABL (65 ha). Die JP bewirtschaften durchschnittlich 1.350 ha.
Wegen der knappen Flächenausstattung weisen die HE/ABL mit 60 Milchkühen/Betrieb einen deutlich höheren Besatz auf (93 Kühe/100 ha LF). Dagegen erreichen die HE/NBL mit 125 Kühen/Betrieb einen Wert von 61 Kühen/100 ha LF und die JP mit 631 Kühen/Betrieb nur 47 Kühe/100 ha LF. Mit Nachzucht summiert sich der Rinderbesatz in den HE/ABL auf 160 VE/100 ha LF, in den HE/NBL auf 99 VE/100 ha LF, in den JP auf 83 VE/100 ha LF.
Pacht: Flächenanteile und Pachtpreisniveau
Der Wettstreit um die LF mit dem indirekten Kaufzwang widerspiegelt sich in allen Betriebsgruppen in abnehmenden Pachtflächenanteilen auf 61 bis 70 % im Jahr 2020. Die längere Dauer der Konkurrenz um die Flächen und der höhere Viehbesatz mit entsprechendem Wirtschaftsdüngeranfall sind als Ursachen für das höhere Pachtpreisniveau (+100–130 €/ha) im Westen anzusehen (Abb. 1). In allen Betriebsgruppen ist ein kontinuierlicher Anstieg der Pachtpreise zu verzeichnen, der zusätzlich starken wirtschaftlichen Druck erzeugt. In den HE/ABL war der jährliche Preisauftrieb mit knapp 11 €/ha erwartungsgemäß am größten. Dagegen verteuerten sich die Flächenkosten von einem niedrigeren Ausgangsniveau für die HE/NBL jährlich um rund 9 €/ha und für die JP um circa 6 €/ha.
West: mehrbedarf bei arbeitskräftebesatz durch höheren viehbesatz
Der Arbeitskräftebesatz in den HE-Futterbau-Milchviehbetrieben West liegt über dem in den beiden Rechtsformen im Osten (Abb. 2). Eine wesentliche Ursache für diesen Mehrbedarf dürfte der höhere Viehbesatz sein. In den HE/NBL schlägt sich dieser mit 63 % der ABL offensichtlich direkt in der geringeren Arbeitskräfteausstattung nieder (1,9 AK/100 ha LF entsprechen 68 % von 2,8 AK/100 ha LF in den ABL).
Die JP halten mit einem Arbeitskräftebesatz von 86 % der HE/ABL auf die Fläche bezogen nur 52 % der Tiere. In den arbeitsintensiven Verfahren der Tierproduktion (u. a. Milchproduktion) erhöht sich durch die Lohnarbeitsverfassung (Arbeitsrecht) der Arbeitskräftebedarf. Mit einem in Thüringer Referenzbetrieben (JP) ermittelten jährlichen Arbeitszeitbedarf von 38 AKh/Kuh (ohne Leitung und Verwaltung) ergibt sich ein Tagesarbeitsmaß von 77 Kühen.
Bei Einhaltung von tariflichen Arbeitszeitregelungen (1.800 produktive AKh/Jahr) müsste jeder Arbeitsplatz mit 1,6 Personen besetzt sein. In den HE leisten in der Regel die Inhaber diese erhebliche Mehrarbeit. Daraus begründen sich für nicht entlohnte Familienarbeitskräfte und Betriebsleiter gehobene Ansprüche auf angemessene anteilige Entlohnung.
Unterschiede in der Vermögensausstattung
Das sehr hohe Niveau von durchschnittlich rund 13.070 €/ha von 2011 bis 2020 beim Bilanzvermögen (BV) in den ABL resultiert zu 54 % aus dem Vermögen an Boden mit entsprechend hohen Wertansätzen (circa 7.060 €/ha LF). Dagegen macht der Boden in den HE/NBL (BV 5.555 €/ha) 30 % und den JP (BV 5.685 €/ha) 21 % des Vermögens und damit jeweils durchschnittlich knapp 1.675 bzw. 1.180 €/ha LF aus.
Eine angemessene Ausstattung mit Maschinen und Wirtschaftsgebäuden (einschließlich der erforderlichen, qualifizierten Arbeitskräfte) beeinflusst einerseits sowohl den Produktionserfolg als auch die Arbeitserledigungskosten. Die HE/ABL haben auf die Fläche bezogen im Vergleich zu den Ostbetrieben annähernd 150 % bzw. 170 % in diese Positionen des Sachanlagevermögens investiert.
Die Futterbau-Milchviehbetriebe wirtschaften vorzugsweise auf den Standorten mit einer mittleren Bodenbonität und hohen Grünlandanteilen. Die in der Buchführung erfassten Ertragsmesszahlen, die aus den Ackerzahlen abgeleitet werden, liegen zwischen 30 für die JP und 34 für die HE NBL. Die Eignung dieser Angaben zur Differenzierung der Standorteignung dürfte sich in Grenzen halten. Dazu kommt noch die nicht greifbare Wirkung der Niederschlagsverhältnisse (Ostdeutsche Trockengebiete).
Unterschiedlicher Grünlandanteil
In den Haupterwerbsbetrieben der ABL überwiegt mit 55 % der LF das Grünland und damit der Anteil Flächen mit vorzugsweiser Nutzung durch Raufutterfresser (RGV). Im an Grünland ärmeren Osten liegt der Anteil der absoluten Futterflächen bei 34 % der LF in HE und 27 % der LF in JP. Wegen des hohen Viehbesatzes benötigen die HE/ABL noch die reichliche Hälfte des Ackerlandes (52 %) zur Grundfuttererzeugung.
Für die Marktfruchtproduktion mit den hier dominierenden Druschfrüchten verbleiben lediglich 44 % des Ackerlandes. Von Letzteren kommt ein Teil der Ernte als wirtschaftseigenes Kraftfutter zum Einsatz. Die Wechselwirkung von RGV-Besatz und Ackerflächennutzung setzt sich in den ostdeutschen Ländern fort. Die HE/NBL benötigen 41 % des Ackerlandes als Hauptfutterfläche und die JP nur 34 %, wodurch Druschfrüchte auf 54 % bzw. 61 % des Ackerlandes angebaut werden können. Beim Ackerfutteranbau wird in allen drei Gruppen in der Regel der ertragsstärkere Silomais bevorzugt. Wegen objektiv nicht verfügbarer, belastbarer Angaben zu den Grundfuttererträgen (fehlende betriebliche Fuhrwerkswaagen) lässt sich deren Niveau nur näherungsweise mit der Kennzahl Viehbesatzdichte (GV Rind, Schaf, Ziege/ha Futterfläche) abschätzen. Während in den HE/ABL 1,9 GV/ha ernährt werden, reicht der Ertrag in den HE NBL für 1,5 GV/ha und in den JP nur für 1,4 GV/ha.
Für das Hauptprodukt der Futterbau-Milcherzeuger liegen mit der Marktleistung finanziell untersetzte Angaben zum betriebswirtschaftlich relevanten Naturalertrag vor. In den ABL erreichen die Kühe im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2020 mit rund 7.700 kg die niedrigste Markleistung (möglicher Rasseeinfluss nicht nachvollziehbar). Die Kühe der HE/NBL leisteten pro Jahr 500 kg mehr (106 %).
Die mit Abstand höchste Leistung erzielten die Kühe der JP mit rund 9.100 kg (119 %). Aus den zehnjährigen Ertragsreihen lassen sich für alle Betriebe gesicherte positive Entwicklungstrends feststellen. In den JP und HE/ABL beträgt die jährliche Leistungssteigerung circa 100 kg/Kuh und in den HE/NBL etwa 75 kg/Kuh. Infolge des höheren Viehbesatzes erzielen die Futterbau-Milchviehbetriebe in den ABL trotz geringerer Einzeltierleistungen wesentlich größere monetäre Erträge je Hektar, die aber auch mit entsprechenden betrieblichen Aufwendungen verbunden sind.
Gewinn- und Verlustrechnung
Diese folgen offensichtlich proportional den betrieblichen Erträgen. In den HE/ABL werden 78 % der Erträge zur Deckung der in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesenen Aufwendungen benötigt. Der relative Anteil der Aufwendungen an den Erträgen (Kostensatz) steigt auf 86 % in den HE/NBL und liegt in den JP erwartungsgemäß am höchsten (94 %). Diese Differenzierung ist zum Teil auf den ansteigenden Personalaufwand für Fremdarbeitskräfte zurückzuführen. Die deutlich höheren monetären Erträge der HE/ABL werden vor allem durch größere Umsatzerlöse je Hektar aus der Milchproduktion erreicht (Tab. 1). Daran hat der wesentlich höhere Besatz an Milchkühen (93 Kühe/100 ha LF) den größten Anteil.
Zu dem besseren Gesamtergebnis trägt auch der etwas bessere Milchpreis im Westen (35,1 €/100 kg) bei. Der Preisnachteil im Osten liegt bei -1,3 €/100 kg Milch für die HE und -1,6 €/100 kg Milch für die JP. Mit den nicht weiter untersetzten Erträgen aus der Rinderproduktion realisieren die HE/ABL bezogen auf die Vieheinheit leicht höhere Umsätze. Die Erlöse aus der Pflanzenproduktion spielen in den HE/ABL wegen der vorzugsweisen Flächenbindung für die Grund- und zum Teil Kraftfutterproduktion eine untergeordnete Rolle.
Der höhere Anteil von Druschfrüchten in den Fruchtfolgen der ostdeutschen Milchviehbetriebe widerspiegelt sich in den entsprechenden Umsatzerlösen. Die Unterschiede im Viehbesatz und dem Anbauverhältnis haben eine entsprechende Differenzierung der Aufwendungen zu Folge (Tab. 2). Im Gegensatz zu ausgewählten Ertragspositionen ist für analoge Aufwandspositionen methodisch bedingt kein Mengen- und Preisgerüst verfügbar. Das schränkt die Belastbarkeit der Aussagen zu Kostendifferenzen stärker ein. Der moderate Aufwand an direkt zuordenbaren Materialkosten für die Pflanzenproduktion folgt in der Tendenz dem Druschfruchtanteil.
Von den Materialkosten für die Tierproduktion fallen die Futtermittel besonders ins Gewicht. Im Verhältnis zum Viehbesatz geben die JP das meiste Geld dafür aus. Auch der Aufwand für Tierarzt und Besamung ist bei Letzteren je Vieheinheit etwas größer. Die Betriebe in den ABL müssen infolge der geringeren Flächenausstattung und zur Bewältigung von Arbeitsspitzen in der Außenwirtschaft trotz des höheren Maschinenbesatzes mehr Arbeiten an Lohnunternehmen vergeben.
Im Westen höhere Abschreibungen
Infolge der Ausstattung mit Maschinen und Wirtschaftsgebäuden ergeben sich Mehraufwendungen der HE/ABL für Abschreibungen (circa +55 %) und Unterhaltung (circa + 20 %) gegenüber den Betrieben im Osten. Auf die Diskussion des Personalaufwandes wird an dieser Stelle bewusst verzichtet, weil im Fall der HE der Lohnansatz für den Betriebsleiter (Grundlohn und Betriebsleiterzuschlag) und die Lohnansätze für weitere nicht entlohnte Familienarbeitskräfte für einen objektiven Vergleich hier mit eingerechnet werden müssten.
Die Pacht als Position des Sonstigen Betriebsaufwandes hängt neben dem Pachtpreis vom Pachtflächenanteil ab. Trotz niedrigsten Anteils an Pachtflächen der HE/ABL (60 %) liegt der Aufwand mit 162 €/ha LF bei rund 140 % der HE/NBL (68 % Fremdflächen) bzw. 145 % der JP (75 % Fremdflächen). Die ermittelten Durchschnittswerte für die Pachtaufwendungen sind betriebswirtschaftlich darstellbar. Das eigentliche Problem sind extreme Auswüchse, wo Grenzpachtpreise abgeleitet von Spitzendeckungsbeiträgen (u. a. Biogasmais) geboten werden. Hier wären wirtschaftliche Vernunft und fairer Umgang der Berufskollegen dringend geboten. Das Betriebsergebnis als Differenz von betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ist die tragende Säule für wirtschaftlichen Erfolg.
Darüber hinaus hängt dieser aber noch vom Finanzergebnis und den sonstigen Steuern ab (Tab. 3)Die HE/ABL erwirtschaften bezogen auf die Arbeitskraft mit Abstand das höchste ordentliche Ergebnis (28.800 €/AK). Im Vergleich dazu fallen die HE/NBL mit rund 14.500 €/AK auf 50 % und die JP mit rund 4.100 €/AK auf 15 % drastisch ab. Dabei ist jedoch die Entlohnung der Betriebsleiter und weiterer Familienarbeitskräfte noch außen vor geblieben. Dagegen ist im ordentlichen Ergebnis der JP der Personalaufwand voll abgegolten. Deshalb findet der weitere Vergleich unter Nutzung der Rechtsform-übergreifenden Spitzenkennzahl „Ordentliches Ergebnis + Personalaufwand“ statt.
Angemessener Lohn wird weit verfehlt
Das Einkommen je Arbeitskraft (Ordentliches Ergebnis + Personalaufwand) liegt in den Futterbau-Milchviehbetrieben im mehrjährigen Durchschnitt in einer überschaubaren Spanne (Tab. 3, untere Zeile). Mit 32.700 €/AK wird in den HE/ABL das höchste Einkommen je Arbeitskraft erwirtschaftet. Das Jahreseinkommen in den JP liegt nur 600 € unter den viehstarken Westbetrieben. Die Kollegen in den HE/NBL fallen auf der Einkommensskala etwas deutlicher ab.
In den HE/ABL mit etwa zwei Drittel Umsatzanteil der Milch sind die größten Jahresschwankungen zu verzeichnen (Maximum 2018 rund. 47.000 €; Minimum 2016 etwa 22.200 €). Die Direktzahlungen tragen erheblich zur Sicherung des Einkommens bei. Ohne diesen Ausgleich für die Wettbewerbsnachteile deutscher Bauern gegenüber der preisbestimmenden internationalen Konkurrenz würden die durchschnittlichen Jahreseinkommen auf ein existenzbedrohendes Niveau sinken (Abb. 3).
Das noch moderat erscheinende Jahreseinkommen in den HE/ABL von rund 21.300 € entspräche nach Thüringer Entgelttarifvertrag nicht einmal dem Bruttolohn eines Facharbeiters in der Lohngruppe 3 (10,59 €/h). Die Testbuchführung sieht dagegen einen Ansatz für den Grundlohn eines Betriebsleiters in Höhe von circa 33.500 € vor, der damit deutlich verfehlt würde. An eine Abgeltung der in der Regel von ihnen geleisteten jährlichen Mehrarbeit wäre damit ohnehin nicht zu denken. Das Einkommen steht bei nach-haltiger Wirtschaftsweise nicht ausschließlich für den privaten Konsum zur Verfügung.
Darüber hinaus müsste mindestens eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals möglich sein. Mit der Kennzahl „Relative Faktorentlohnung“ lässt sich prüfen, inwieweit mit dem Betriebseinkommen (Ordentliches Ergebnis zzgl. Pacht-, Zins- und Personalaufwand) die eingesetzten eigenen und fremden Faktoren Boden, Kapital und Arbeit entlohnt werden können.
In den HE/ABL fehlen im Durchschnitt der Jahre 16 % des Betriebseinkommens zur Faktorentlohnung. Hier wirken sich offensichtlich das hohe gebundene Eigenkapital und der Arbeitskräftebesatz nachteilig aus. Die ausreichende Faktorentlohnung in den JP von 100 % dürfte durch die geringere Kapitalbindung verursacht worden sein. Aus der Angleichung der Faktorentlohnung in den drei Betriebsgruppen auf ein Niveau deutlich unter 100 % in den letzten Jahren lassen sich keine Umverteilungsambitionen stützen. Der Vollständigkeit halber wurde der Einfluss der Direktzahlungen auf die Faktorentlohnung geprüft und ergab erwartungsgemäß analoge Auswirkungen zum oben genannten Einkommen.
Fazit
Die Auswertung hat gezeigt, dass Futterbau-Milchviehbetriebe im Mittel der Jahre existenziell auf die Einkommensstützung durch Direktzahlungen angewiesen sind. Wenn eine weitere Umverteilung von Mitteln der Ersten Säule in Agrar-Umweltprogramme nicht zu vermeiden ist, dann sollten die Förderrichtlinien eine faire Teilhabe der Landwirte ohne Einkommensverluste ermöglichen. Dieser Grundsatz verdient in der gerade laufenden Vorbereitung der neuen Förderperiode der GAP besondere Beachtung.