Lohnunternehmer für Forstwirtschaft: Helfer für den Waldbesitzer
Zunehmend nutzen auch bäuerliche Waldbesitzer die Dienste von professionellen Lohnunternehmern. In diesem Beitrag wird erläutert, worauf sie bei der Auftragsvergabe besonders achten müssen.
Von Bernhard Henning, forestbook
Wer kennt das nicht: Beim letzten Besuch im eigenen Wald hatte man das Gefühl, dass eine Durchforstung dringend notwendig wäre. Nur die Zeit dafür fehlt. Und wenn man ehrlich ist, ist man im Umgang mit der Motorsäge auch schon etwas aus der Übung. Also vergibt man die anstehende Arbeit im Wald an einen forstlichen Lohnunternehmer. Dabei gilt es aber einige Dinge zu beachten.
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Lohnunternehmer für Forstwirtschaft: Was soll im Wald erledigt werden?
Je genauer der Auftrag spezifiziert wird, desto leichter fällt es dem Lohnunternehmer, den Auftrag zur vollen Zufriedenheit des Waldbesitzers zu erfüllen. Dafür ist es aber notwendig, dass der Waldbesitzer selbst eine ungefähre Vorstellung hat, in welche Richtung sich sein Bestand entwickeln soll.
Auch der Lohnunternehmer kann waldbauliche Vorschläge machen, diese sollten dem Waldbesitzer aber vor Beginn der Arbeit präsentiert und mit ihm abgesprochen werden. Folgende Punkte sollten auf jeden Fall im Arbeitsauftrag enthalten sein:
- Umfang des Auftrags (Fläche in ha, erwartete Holzmenge in fm)
- detaillierte Beschreibung der auszuführenden Arbeiten wie Auszeige, Fällen, Entasten, Sortimentieren, Rücken, Polter
- Bekanntgabe der gewünschten Blochlängen (4 m, 6m oder längere Sortimente)
- Zeitraum des Auftrags
- Vorabschätzung der anfallenden Holzmenge
- Bekanntgabe des Ortes, an dem das geschlägerte Holz gelagert werden soll
- Toleranzgrenze für Schäden am verbleibenden Bestand (je nach Bestandesalter zwischen 5 % im Baumholz und maximal 15 % der Stammzahl in Dickungen und Stangenholz)
- Regelung, ob bei nasser Witterung die Arbeiten eingestellt werden sollen (Schonung des Waldbodens)
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten sind natürlich ein wichtiges Kriterium für die Auftragsvergabe. Doch Vorsicht: Der günstigste Preis muss nicht zwangsläufig für die Entwicklung des Waldes günstig sein. Beim Preisvergleich ist daher das komplette Arbeitspaket zu vergleichen und zu überprüfen, welche Leistungen im Detail enthalten sind.
Woher bekommt man den Kontakt?
Mundpropaganda ist immer noch eines der besten Argumente für die Auswahl eines Lohnunternehmers. Hat man jedoch keinen Bekannten zur Verfügung, der eine Empfehlung aussprechen kann, so muss man sich selbst auf die Suche machen. In Zeiten des Smartphones hat praktisch jedes Unternehmen eine eigene Internetseite. Von der sollte man sich aber nicht blenden lassen: Ein professioneller Webauftritt sagt noch wenig über die Fähigkeiten bei der Holzernte aus. Und umgekehrt bedeutet eine langweilige Firmenhomepage noch lange nicht, dass der Lohnunternehmer sein eigentliches Handwerk nicht versteht.
Kann der Unternehmer Referenzprojekte vorweisen, so hilft dies wesentlich dabei, die Arbeitsqualität zu beurteilen. Das gilt vor allem dann, wenn bereits Landesforste oder Großbetriebe zum Kundenkreis gehören. Wer besonders kritisch ist, kann auch nach der Telefonnummer früherer Kunden fragen. Oft gibt schon nur die Reaktion des Lohnunternehmers auf diese Frage genug Auskunft über die Arbeitsqualität.
Ist der Lohnunternehmer ausreichend qualifiziert?
Vergibt man die Waldarbeit an einen Dritten, so will man die Gewissheit haben, dass der auch sorgfältig arbeitet und den Wald möglichst pfleglich behandelt. Daher ist die Frage nach seiner Qualifikation absolut berechtigt. Manche Unternehmer antworten darauf mit dem Hinweis, dass sie jahrelange Erfahrung hätten. Doch Erfahrung allein ist nicht alles: Wer keine Ausbildung absolviert hat, schließt seine Bildungslücken nicht durch jahrelanges Pfuschen.
Verfügt der Lohnunternehmer über Mitarbeiter, so ist ebenfalls nach deren Qualifikation zu fragen. Werden ausländische Arbeitskräfte eingesetzte so muss zumindest der Partieführer über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Wie sieht die Arbeitsgestaltung aus?
Waldarbeit ist anstrengend, deshalb müssen laufend Pausen gemacht werden, um die Einsatzfähigkeit zu erhalten. Die Einhaltung der Pausen dient nicht nur dazu, Unfälle zu vermeiden, sondern auch um die Arbeitsqualität zu erhalten. Je müder und unkonzentrierter ein Forstarbeiter ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass Schäden auftreten und Unfälle passieren.
Welche Tätigkeiten können erfüllt werden?
Manche Lohnunternehmer sind nur auf Teilarbeiten wie etwa die Rückung spezialisiert. Daher ist schon vor Auftragsvergabe zu klären, welche Arbeiten genau erledigt werden sollen.
Wird der Bestand pfleglich genutzt?
Neben der Holzernte ist das Ziel eines Eingriffs die Waldpflege. Deshalb ist die schonende Arbeit bei der Holzernte absolut notwendig. Ein gewisses Maß an Schäden am verbleibenden Bestand ist nicht vermeidbar, trotzdem sollten sie die Ausnahme bleiben.
Ist bereits Verjüngung im Bestand vorhanden, so ist auch auf diese Acht zu geben. Der Bodenschutz ist ebenfalls wichtig: Mittels Astreisig auf den Rückegassen kann die Belastung des Bodens gesenkt werden. Bei längerem Regen sollten Einsätze des Harvesters sowie die Rückung nicht durchgeführt werden, um Schäden am Boden zu vermeiden.
Sind Fremd- und Eigenschutz gegeben?
Das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist Pflicht und muss vom Lohnunternehmer gewährleistet werden.
Dasselbe gilt für den Fremdschutz: Waldflächen, in denen gearbeitet wird, müssen korrekt abgesperrt werden, um Dritte nicht zu gefährden.
Vorgaben für den Maschineneinsatz
Die bayerischen Staatsforsten entwickelten ein Set an Vorschriften, das Lohnunternehmer beim Maschineneinsatz einhalten müssen. Einige eignen sich auch als Anregungen für bäuerliche Waldbesitzer.
- Transport und Lagerung von Betriebsstoffen in dafür zugelassenen Behältern
- Radmaschinen müssen auf Nassböden und in Hängen mit Boogiebändern und Gleitschutzketten ausgerüstet sein
- ausschließliche Verwendung biologisch schnell abbaubarer Hydraulikflüssigkeiten
- Mitführen von ausreichend Soforthilfesets für Ölunfälle
- mindestens sechsrädrige Maschinen bei Rückungen (auf Nassböden und in Hanglagen achträdrig mit Boogiebändern und Gleitschutzketten)
- Seilwinde mit lastangepasster Zugkraft und Funkfernsteuerung
- Fahren nur auf den Rückegassen, das Verlassen ist verboten
- Aufbau einer Reisigmatratze: Astmaterial und Gipfelholz sind möglichst quer auf der Rückegasse abzulegen
- ein Kurzprotokoll über den aktuellen Stand der aufgearbeiteten Mengen, gegliedert nach Sortimenten, ist jederzeit verfügbar, markierte Z-Bäume sind bei der Aufarbeitung besonders zu schonen
- Naturverjüngung ist weitestgehend zu schonen
- Holz ist sorgfältig zu rücken, Schäden am verbleibenden Bestand, vor allem an den Randbäumen der Rückegassen, sind zu vermeiden
- Vermeidung von Bruchschäden am geernteten Holz
- verkehrssichere Lagerung, stirnseitig bündig auf Unterlagen und vom Lkw-Kran zu erreichen
- Polterung an oder zwischen Bäumen ist zu vermeiden
- Stammholz besserer Qualität (Wertholz) ist auf Anweisung des Auftraggebers einlagig zu poltern
- das Holzrücken hat der Fällung unmittelbar zu folgen bzw. auf Weisung des Auftraggebers spätestens nach fünf Tage zu beginnen
- um tiefe Fahrspurbildung („Gleisbildung“) zu vermeiden, kann die Arbeit witterungsbedingt unterbrochen werden; nach Möglichkeit werden Ausweicharbeiten angeboten.
Wirksamer Anreiz: Bonus-Malus System
Ein in der Praxis gelungenes Hilfsmittel für die Qualitätssicherung entwarf die Landwirtschaftskammer Steiermark gemeinsam mit Waldbesitzern und Unternehmern. Das Bonus-Malus-System soll die Schonung des verbleibenden Bestandes garantieren. Entlang einer Linie, die quer über alle Rückegassen geht, werden alle Bäume in einer Entfernung bis zu 2m neben der Linie aufgenommen und bewertet. Die Gewichtung eines Schadens ist abhängig von der Baumart und der Größe des Schadens. Nach dieser Methode müssen je Hektar mindestens 35 Stämme erhoben werden, damit man statistisch abgesicherte Ergebnisse erhält.
Die Anwendung des Bonus-Malus-Systems wird im Werkvertrag schriftlich vereinbart. Bei der Linienbegehung bekommt jeder Baum ab 8 cm Durchmesser, der bis 2 m links und rechts der Linie steht, eine fortlaufende Nummer. Die aufgenommenen Schäden werden dann zusammengezählt und mit der vereinbarten Zielgröße verglichen.
Überschreitet die Summe der Schäden die Zielgröße, so wird ein Malus von den vereinbarten Holzerntekosten abgezogen. Umgekehrt wird ein Bonus zu den Holzerntekosten hinzugefügt, wenn die Schäden kleiner waren als die Zielgröße. Die Zielgröße selbst sollte je nach Bestand zwischen 10 und 15 % liegen, das heißt, maximal 15 % Schäden am verbleibenden Bestand sind tolerierbar. Der Einsatz des Bonus-Malus-Systems hat bewirkt, das sich gute Unternehmer durchgesetzt haben und Unternehmer keine Aufträge annehmen, wenn sie der Meinung sind, die Arbeitsqualität nicht erbringen zu können.
Nachfolgendes Rechenbeispiel unter Zuhilfenahme der in Tabelle 2 zusammengestellten Richtwerte verdeutlicht das:
Es wurden 76 Stämme aufgenommen, auf acht Stämmen waren Schäden zu finden. Die Summe der Einzelwerte wird nach der Formel (7,05 : 76) x 100 = 9,28 % auf die Gesamtzahl der aufgenommenen Stämme bezogen. Das bedeutet, dass 9,28 % der Stämme einen Schaden aufwiesen. Da die Zielvereinbarung bei 10 % lag, erhält der Unternehmer einen Bonus zu den vereinbarten Holzerntekosten.
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