Versicherungen in der Landwirtschaft: Frauen im Fokus
Unerwartete finanzielle Engpässe stellen ein Risiko dar. Deshalb sollten auch Frauen in der Landwirtschaft wissen, welche privaten Zusatzversicherungen für sie sinnvoll sind.
Von Henry Bremer
Als Unternehmerinnen oder Mitunternehmerinnen in landwirtschaftlichen Familienbetrieben leisten Frauen einen wichtigen Beitrag zum Familieneinkommen. Sie sind in der Regel in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) pflichtversichert. Die SVLFG gewährt Versicherungsschutz bei Krankheit, Erwerbsminderung, Tod und Pflegebedürftigkeit sowie eine Rente im Alter. Dieser Versicherungsschutz allein ist jedoch selten ausreichend, sodass auch für Frauen in der Landwirtschaft private Zusatzversicherungen notwendig sind.
Gesetzliche Krankenversicherung
Landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sind in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) pflichtversichert. Ehegatten können beitragsfrei familienversichert werden, sofern sie kein eigenes Einkommen von mehr als 485 € im Monat haben oder hauptberuflich selbstständig mit einem eigenen Betriebszweig (z. B. Hofcafé) erwerbstätig sind. Bei geringfügiger Beschäftigung liegt die Grenze bei 520 € im Monat. Sind die Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung nicht erfüllt, werden zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge für eine freiwillige Mitgliedschaft erhoben.
Häufig sind Frauen für die kundenorientierten, hofnahen Betriebszweige zuständig. In diesem Fall sollten sie entscheiden, ob sie diese als eigenen Betriebszweig mit zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträgen oder als gesamtbetriebliche Lösung mit beitragsfreier Familienversicherung führen wollen. Der Bedarf an privaten Krankenzusatzversicherungen ist als gering einzuschätzen, da die gesetzlichen Krankenkassen alle wesentlichen Kosten für ärztliche Behandlung und Krankenhausaufenthalt übernehmen.
Die zu leistenden Eigenbeiträge sind über mehrere Jahre betrachtet in der Regel geringer als die Beiträge für Krankenzusatzversicherungen. Existenzgefährdende Versicherungslücken bestehen für gesetzlich Versicherte im Bereich Krankheit nicht. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet keinen umfassenden Versicherungsschutz.
Im Pflegefall können die Pflege- und Unterbringungskosten in einem Pflegeheim 3.000 € und mehr im Monat betragen. Auch die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst kostet ähnlich viel wie die Unterbringung in einem Pflegeheim. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil (circa 50 %) der anfallenden Pflegekosten.
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Risiko Pflege extra berücksichtigen
Wer im Pflegefall über kein ausreichendes Einkommen beziehungsweise Vermögen verfügt und nicht zum „Sozialfall“ werden will, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Pflegezusatzversicherungen helfen, die finanziellen Belastungen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und die Lebensqualität im Pflegefall zu sichern.
Idealerweise sollte man sich mit dem Thema Pflegeversicherung spätestens mit etwa 45 bis 50 Jahren beschäftigen. Vorher steht die Absicherung der Berufsunfähigkeit im Vordergrund. Der Beitrag einer Pflegetagegeldversicherung hängt von der Höhe des vereinbarten Tagegeldes und dem Eintrittsalter ab. Eine 50-jährige Landwirtin muss für eine Pflegetagegeldversicherung mit einem Tagegeld von 30 € rund 500 € im Jahr zahlen.
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist hoch. Laut Statistik ist jeder vierte Erwerbstätige davon betroffen. Die Absicherung in der landwirtschaftlichen Alterskasse beschränkt sich auf die Erwerbsminderung. Sie beträgt rund 400 € im Monat. Die Berufsunfähigkeit ist hier nicht abgesichert. Um die finanziellen Folgen einer dauerhaften Berufsunfähigkeit aufzufangen, besteht daher für alle Frauen Handlungsbedarf.
Die finanziellen Folgen für Frauen, die von Berufsunfähigkeit betroffen sind, sind erheblich. Oft muss die bisher geleistete Arbeit in Betrieb und Haushalt durch bezahlte Arbeitskräfte ersetzt oder ganze Betriebszweige müssen aufgegeben werden. Die Höhe der Versorgungslücke kann durch eine Risikoanalyse ermittelt werden. Bei Unsicherheit über die individuelle Versorgungslücke sollte eine Berufsunfähigkeitsrente von mindestens 1.000 € monatlich vereinbart werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Leistungsfall eine Rente bis zu einem festgelegten Alter. Berufsunfähigkeitsversicherungen werden als selbstständige Verträge (BU) und in Kombination mit Lebens- und Rentenversicherungen als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) angeboten. Bei einem selbstständigen Vertrag können die Vertragslaufzeit und die Versicherungsbedingungen besser an die tatsächlichen Bedürfnisse der Versicherten angepasst werden. Die Versicherungsgesellschaften bieten sowohl einfache Standardbedingungen als auch erweiterte Top-Bedingungen an.
Möglichst früh absichern
Grundsätzlich sollten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nur Verträge mit guten, kundenfreundlichen Bedingungen abgeschlossen werden, auch wenn diese etwas teurer sind. Nicht jeder, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, bekommt auch einen Vertrag. Wer nicht gesund ist, muss mit Schwierigkeiten beim Vertragsabschluss rechnen.
Im Versicherungsantrag wird nach Vorerkrankungen und ärztlichen Behandlungen gefragt. Bestehende Krankheiten und Behandlungen zu verschweigen, bringt nichts. Im Leistungsfall prüfen die Versicherer die Angaben genau. Stellt sich dann heraus, dass der Versicherungsnehmer im Antrag falsche oder lückenhafte Angaben gemacht hat, wird die Berufsunfähigkeitsrente wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung verweigert. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen, solange noch keine Vorerkrankungen vorliegen.
Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Vertragsabschluss, der vereinbarten Rentenhöhe, der Berufsgruppe und der Laufzeit. So kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für eine 30-jährige Landwirtin, die bis zum 60. Lebensjahr eine monatliche Rente von 1.000 € absichern möchte, ca. 700-900 € im Jahr. Soll die Versicherung bis zum 65. Lebensjahr laufen, erhöht sich der Beitrag um ca. 30 %.
Private Unfallversicherung
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versichert Unfälle während der Arbeitszeit. Freizeitunfälle sind nicht versichert. Diese können über eine private Unfallversicherung abgesichert werden.
Die private Unfallversicherung leistet bei allen Unfällen, unabhängig davon, wann und wo sie sich ereignen. In der Regel werden Einmalzahlungen bei dauerhafter Invalidität nach einer Gliedertaxe vereinbart. Auch Rentenzahlungen sind möglich. Zusätze wie Unfalltod und Unfallkrankenhaustagegeld sind nicht sinnvoll, da Tod oder Tagegeld möglichst unabhängig von der Ursache versichert werden sollten.
Besteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung in ausreichender Höhe, sind die Einkommensverluste bereits versichert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente. Lediglich einmalige Kosten, z. B. für den Umbau des Wohnhauses, sollten dann zusätzlich in einer Unfallversicherung versichert werden.
Besteht keine Berufsunfähigkeitsversicherung und kann aufgrund von Vorerkrankungen auch keine BU mehr neu abgeschlossen werden, kann zumindest der unfallbedingte Einkommensverlust mit einer Unfallrente abgesichert werden. Der Jahresbeitrag für eine Unfallversicherung als Landwirtin beträgt bei einer Versicherungssumme von 100.000 € und einer Progression von 350 % ca. 100– 150 € (hohe Gefahrengruppe Landwirtin). In der günstigeren Gefahrengruppe als Hausfrau beträgt der Beitrag nur ca. 50–100 €.
Risikolebensversicherung für junge Familien
Für die Hinterbliebenen ist der Tod eines Familienmitgliedes nicht nur eine sehr schwierige persönliche Situation, sondern es entstehen oft auch erhebliche finanzielle Probleme, insbesondere wenn Kinder zu versorgen sind. Die Landwirtschaftliche Alterskasse gewährt im Todesfall nur unzureichende Hinterbliebenenrenten.
Gerade in Familien mit jüngeren Kindern ist es daher wichtig, das Todesfallrisiko für beide Elternteile durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch größere Investitionskredite können den Abschluss einer Risikolebensversicherung erforderlich machen. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt nur im Todesfall. Die Höhe der Versicherungssumme sollte individuell anhand einer Risikoanalyse festgelegt werden. Die Laufzeit der Versicherung sollte sich am Ende der Ausbildung der Kinder bzw. an der Laufzeit der abzusichernden Kredite orientieren.
Die Prämie ist abhängig von der Höhe der Versicherungssumme, dem Eintrittsalter und der Laufzeit. Eine 30-jährige Bäuerin zahlt für eine Risikolebensversicherung über 100.000 € bei einer Laufzeit von 20 Jahren ca. 200 € pro Jahr. Durch die Vereinbarung einer fallenden Versicherungssumme können ca. 30 % der Prämie eingespart werden.
Zusätzlich private Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge gewinnt auch für Frauen in der Landwirtschaft an Bedeutung. Die Alterskassenrente und ein betriebliches Altenteil reichen nicht in allen Fällen aus, um im Ruhestand ausreichend versorgt zu sein. Die Höhe der privaten Altersvorsorge sollte man nicht dem Zufall überlassen. Spätestens ab dem 40. Lebensjahr sollte jede Frau bzw. jedes Paar den Stand seiner Altersvorsorge überprüfen. Dann ist noch genügend Zeit, die notwendige Altersvorsorge zu treffen.
Dazu ist es sinnvoll, einmal Bilanz zu ziehen und den voraussichtlichen Bedarf den voraussichtlichen Einkünften im Alter gegenüberzustellen. Nur so können Versorgungslücken im Alter erkannt und vermieden werden. Bei der privaten Altersvorsorge sollte das Geld möglichst ertragreich angelegt werden. Mindestens ebenso wichtig wie die Rendite ist jedoch die Sicherheit einer Anlage. Hochspekulative Anlagen sind daher für die Altersvorsorge nicht geeignet.
Die Sicherheit kann deutlich erhöht werden, wenn die Altersvorsorge auf mehrere Anlageformen verteilt wird. Durch die Aufteilung wird das Risiko eines Totalverlustes des Vorsorgekapitals ausgeschlossen. Höchstens die Hälfte der Altersvorsorge sollte jeweils auf Banksparen, Versicherungssparen und Investmentfonds entfallen. Nahezu optimal wäre eine Dreiteilung.
Je länger der Anlagezeitraum bis zum Rentenbeginn ist, desto eher kann auf die renditestärkeren Investmentfonds gesetzt werden. Diese sollten aber ab dem 60. Lebensjahr in weniger schwankungsanfällige Anlageformen umgeschichtet werden. Wer seine Altersvorsorge ausschließlich mit Versicherungs- oder Banksparplänen betreibt, verschenkt Renditechancen.
Fazit
Die gesetzliche Absicherung der Risiken Tod, Berufsunfähigkeit und Pflege ist unzureichend. Gerade in der Phase der Familiengründung ist die Überprüfung der Todesfallabsicherung wichtig.
Mit einer Risikolebensversicherung kann für den Todesfall kostengünstig finanziell vorgesorgt werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jede Frau spätestens mit dem Eintritt ins Berufsleben notwendig. Für den Pflegefall sollte ab dem 50. Lebensjahr mit einer Pflegetagegeldversicherung vorgesorgt werden, wenn die finanziellen Rücklagen nicht ausreichen. Die private Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen Rente und einem betrieblichen Altenteil unverzichtbar.