Wie steht es um die Hofnachfolge?
Landwirte über 50 von kleineren Höfen und Ackerbaubetrieben wissen relativ häufig noch nicht, wer ihren Hof weiterführt. Das ist eine Erkenntnis einer repräsentativen Umfrage unter Familienbetrieben.
Von Dr. Peter Pascher, Deutscher Bauernverband, Berlin
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist im Rahmen des Konjunkturbarometers Agrar im Jahr 2018 der Frage der Hofnachfolge nachgegangen. Befragt wurden rund 800 Landwirte, fast ausschließlich von Familien geführte Unternehmen. Die Ergebnisse sind repräsentativ für Betriebe über 30 ha im Westen beziehungsweise von 100 bis 500 ha im Osten Deutschlands. Der folgende Beitrag geht auf die wichtigsten dabei gewonnenen Erkenntnisse ein.
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„Wie oft wurde Ihr Betrieb schon in der Familie an die nachfolgende Generation weitergegeben?“
Auf die Frage „Wie oft wurde Ihr Betrieb schon in der Familie an die nachfolgende Generation weitergegeben?“ gab fast die Hälfte der befragten Betriebsleiter an, mindestens bereits in der vierten Generation den Betrieb zu bewirtschaften. Im Durchschnitt wurden die Betriebe an fünf Generationen weitergegeben. Etwa die Hälfte der befragten Betriebsleiter fühlte sich der Familie/der Tradition des Hofes mehr oder minder verpflichtet, den Hof zu übernehmen, im Süden Deutschlands mehr, im Norden und insbesondere im Osten Deutschlands weniger. Die andere Hälfte der Betriebe gab an, dieses Pflichtgefühl kaum oder gar nicht gehabt zu haben.
EinfLuss Der Hofabgabeklausel
Die Hofabgabeklausel regelte unter anderem, dass Landwirte erst dann einen Rentenanspruch im Rahmen der Alterssicherung der Landwirte haben, wenn sie ihren Betrieb an einen Nachfolger übergeben hatten.
Zum Befragungszeitraum Juli 2018 galt die mittlerweile abgeschaffte Hofabgabeklausel noch. 32 % der Betriebsleiter gaben an, dass die Hofabgabeklausel einen Einfluss auf den Zeitpunkt der eigenen Hofübernahme gehabt hatte. 61 % verneinen diesen Einfluss. „Die Hofabgabeklausel führt dazu, dass ich meinen Betrieb früher an einen Nachfolger übergebe, als ich es sonst wahrscheinlich tun würde“, dieses Statement teilen nur 14 % der befragten Betriebsleiter.
Unter dem Strich wollten aber 46 % der Betriebsleiter im Juli 2018, dass die Hofabgabeklausel abgeschafft wird. 38 % vertraten die gegenteilige Auffassung. Der Rest enthielt sich einer richtungs-weisenden Positionierung. Besonders im Osten Deutschlands, unter den Ackerbaubetrieben und unter älteren Landwirten, fand die Forderung nach Abschaffung der Hofabgabeklausel eine relativ hohe Zustimmung.
Steuerberater (meistens von Steuerberatungsgesellschaften der Bauernverbände), Familie und Bauernverband sind die Hauptansprechpartner, wenn es um das Thema Hofnachfolge geht (Abb. 1). Auf die Frage „Mit wem haben Sie sich / werden Sie sich bezüglich der Hofnachfolge beraten?“ nannten unter den über 50-jährigen Betriebsleitern 37 % den Steuerberater, 33 % die Familie und 26 % den Bauernverband. Weitere Nennungsmöglichkeiten wie Freunde, Bekannte, Notar oder Betriebsberater spielen dagegen nur eine untergeordnete Rolle.
Beratungsangebote zum Thema Hofnachfolge halten 66 % dieser über 50 Jahre alten Landwirte für eine sinnvolle Unterstützung. Besonders stark nachgefragt werden Beratungsangebote in Norddeutschland und unter den Veredlungsbetrieben. Hilfestellungen bei steuerlichen Fragen der Hofübergabe stehen an vorderster Stelle (84 %), gefolgt von entsprechenden rechtlichen Fragen (81 %). An dritter Stelle (65 %) wird Unterstützung bei der richtigen Kommunikation mit den Familienangehörigen (Konfliktmanagement) gewünscht.
Unter den Landwirten, die älter als 50 Jahre sind und innerhalb der nächsten zehn Jahre eine Hofübergabe planen, steht in drei von vier Fällen der Hofnachfolger bereits fest (Abb. 2).
In den Ackerbaubetrieben sowie im Osten Deutschlands ist der Hofnachfolger allerdings nur in zwei von drei Fällen bereits bekannt. Das heutige Alter des anstehenden Hofnachfolgers beträgt durchschnittlich 30 Jahre. Regionale oder Unterschiede nach Betriebsformen und Betriebsgrößen sind nur gering.
28 % der Hofnachfolger werden zum Zeitpunkt der Hofübergabe einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss aufweisen. Von weiteren 35 % wird der Meistertitel beziehungsweise der Abschluss zum staatlichen geprüften Landwirt/Wirtschafter/Betriebswirt erwartet.
33 % der angehenden Hofnachfolger dürften zum Zeitpunkt der Hofübergabe als höchsten Abschluss zumindest eine abgeschlossene Lehre aufweisen. Unter den Betriebsformen sind die Hofnachfolger von Ackerbaubetrieben die am besten Ausgebildeten: 38 % werden zum Zeitpunkt der Hofübergabe einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss aufweisen.
Unter den Landwirten, die älter als 50 Jahre sind und innerhalb der nächsten zehn Jahre eine Hofübergabe planen, rechnen 60 % damit, dass ihr Betrieb künftig weiter im Haupterwerb fortgeführt wird (Abb. 3). 32 % sehen ihren Betrieb künftig als Nebenerwerbsbetrieb. Bei den übrigen 8 % ist die Frage der künftigen Betriebsform noch offen.
Vergleichsweise niedrig ist der Anteil der weiter im Haupterwerb geführten Betriebe unter den Ackerbaubetrieben (45 %) und im Süden Deutschlands (53 %). Entsprechend höher fallen die Nebenerwerbsanteile mit 48 beziehungsweise 38 % aus. Einschränkend zu diesen Befunden ist anzumerken, dass sich unter den befragten Betriebsleitern im Bundesdurchschnitt bereits heute etwa 5 % Nebenerwerbslandwirte befinden.
Kinder haben andere Interessen
Unter den Landwirten, die älter als 50 Jahre sind und innerhalb der nächsten zehn Jahre eine Hofübergabe planen, aber noch keinen Hofnachfolger gefunden haben, kommt in 73 % der Fälle eine außerfamiliäre Hofübergabe infrage (Abb. 4). 27 % können sich dies nicht vorstellen.
Wenn kein Hofnachfolger gefunden wird, dann soll der Betrieb fast ausschließlich verpachtet werden (91 % Nennungen). Als Hauptgrund für den (noch) fehlenden Hofnachfolger wird angegeben, dass die Kinder andere Interessen beziehungsweise berufliche Möglichkeiten haben (59 %). An zweiter Stelle der Nennungen werden fehlende Kinder genannt (26 %). Es folgen „die unsicheren ökonomischen Perspektiven des Betriebes“ (16 %).
In der repräsentativen Befragung wurde auch nach den Wachstumsmöglichen der Betriebe gefragt. Danach schätzen 27 % der Betriebe ihre Wachstumsmöglichkeiten als gut und sehr gut ein. Im Süden und Osten Deutschlands sind es sogar 31 beziehungsweise 33 %, im Norden Deutschlands nur 21 %. 29 % schätzen dagegen ihre betrieblichen Wachstumsmöglichkeiten als „sehr schlecht“ ein (Norddeutschland 31 %, Süddeutschland 27 %, Ostdeutschland 23 %).
In der Betrachtung nach Betriebsformen glauben die Veredlungsbetriebe die schlechtesten Wachstumschancen zu haben (31 %). Gute bis sehr gute Wachstumschancen sehen besonders die Futterbaubetriebe (29 %).