Biogas nach EEG: Jetzt Entscheidungen treffen

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In Thüringen können landwirtschaftliche Biogaserzeuger eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen, um sich für den Weiterbetrieb ohne EEG-Vergütung fit zu machen. So will man verhindern, dass sinnvolle Anlagen stillgelegt werden.

Von Frank Hartmann

Landwirtschaftsunternehmen stehen vor der Frage, ob und wie ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb ihrer Biogasanlagen in Zukunft möglich sein kann. Ohne Perspektive wird das Abschalten der Anlagen eine Option sein, die nicht im Sinne des Erfinders sein kann: der Politik.

Für die ersten 50 der 260 vor dem Jahr 2014 in Thüringen errichteten landwirtschaftlichen Biogasanlagen endet in den nächsten fünf Jahren die 20-jährige EEG-Vergütung. Laut dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) stammt der Gärprodukteanfall im Freistaat zu mehr als 70 % aus Wirtschaftsdünger und zu weniger als 30 % aus Feldfrüchten.

Rund 66 % der in Thüringen eingesetzten Wirtschaftsdünger sind Gärprodukte. „Mit der Orientierung der Errichtung der landwirtschaftlichen Biogasanlagen am Standort der Tierhaltung wurde ein zukunftsweisender Weg begangen“, urteilt TLLLR-Biogasexperte Dr. Gerd Reinhold. Aber: „Durch das EEG 2014 wurde diese positive Entwicklung abrupt abgebrochen und dem Anlagenneubau die ökonomischen Grundlagen entzogen.“ In den letzten sechs Jahren fand – abgesehen von wenigen Kleinanlagen – kein Zu- bzw. Neubau mehr statt.

Fehler nach EEG-Ende vermeiden

In Thüringen hat sich die Landesregierung auf Initiative des Agrarministeriums auf den Weg gemacht, den Anlagenbetreibern eine „Beratung und aktive Unterstützung bei der Eruierung der Möglichkeiten für den Weiterbetrieb“ zu eröffnen. Diese Biogasberatung organisiert die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA), die dem Umwelt- und Energieministerium untersteht, das Landes- und Eler-Mittel bereitstellt. Mit an Bord sind das TLLLR und das „Institut für Biogas, Kreislaufwirtschaft und Energie“ in Weimar mit Prof. Frank Scholwin.

„Wenn wir die sinnvollen Biogasanlagen erhalten wollen, müssen wir die Betriebe dabei unterstützen, einen Zukunftsweg zu finden und gleichzeitig Fehlentwicklungen zu verringern oder zu vermeiden“, sagt Scholwin. Verfolgt werden müsse ein systematischer Ansatz, der die Energieerzeugung, die Kreislaufwirtschaft und die Emissionen im Blick hat. Und das unter wirtschaftlichen Bedingungen.

Biogas nach EEG: erhalten und Betrieben helfen

Als Fehlentwicklung beschreibt Scholwin Anlagen, die keine lokale Einbindung haben, das heißt „die keinen landwirtschaftlichen Bezug haben, keine lokale Integration in Energie- und Stoffkreisläufe und ausschließlich mit pflanzlichen Substraten betrieben werden“. Eine Fehlentwicklung wäre es freilich auch, wenn Biogasanlagen gerade dort stillgelegt würden, wo sie Sinn machen.

Für die kostenfreie Beratung fährt Scholwin zu den Betrieben, erörtert mit den Landwirten eventuell vorhandene Pläne oder Ideen, prüft die Kenndaten und nimmt das Umfeld ins Visier. „Jeder mögliche Weg ist individuell, es gibt keine pauschalen Lösungen“, weiß Scholwin, der die ersten fünf Beratungen abgeschlossen hat. Vier grobe Wege zählt der Biogasfachmann als Optionen auf, die einer Prüfung unterzogen werden.


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Das wäre zunächst die Folgevergütung nach dem EEG 2017, was zwar einen zehnjährigen Weiterbetrieb erlaubt, allerdings mit aktuell bis zu 5 ct/kWh geringerer Vergütung. „Dies kann der einfachste Weg sein, wenn ich etwa, einschließlich der für die Ausschreibung geforderten Flexibilisierung, keine großen Änderungen mehr an der Anlage vornehmen muss.“

Biogas nach EEG: Ergänzende Optionen im Blick behalten

Allerdings haben rund 60 % der Thüringer Anlagen nicht die seit dem EEG 2012 geforderte Mindestverweilzeit von 150 Tagen, was diese Option deutlich einschränkt. In den Blick nehmen sollte man dabei stets die Kombination mit ergänzenden Optionen, die von der Nahwärmeversorgung, dem Trocknen, Kühlen mit Abwärme bis hin zur Verwertung von Rohbiogas über Leitungen an einem weiteren BHKW-Standort reichen.

Auch wenn das Halbieren der Leistung und ein ausschließlicher Gülleeinsatz schmerzliche Optionen sind, so werden doch nicht wenige Betriebe diesen Weg gehen müssen, wenn nicht die Rahmenbedingungen geändert werden.

Praxisbeispiel aus Frauenprießnitz

So macht man das bei der Agrarproduktion Frauenprießnitz GmbH GmbH & Co KG, die die Biogasberatung als einer der ersten Betriebe genutzt hat. Christian Einax, der derzeit als künftiger Geschäftsführer eingearbeitet wird, bilanziert das Angebot als Gewinn, gleichwohl man nicht ratlos gewesen sei. 2022 läuft für die Anlage mit einer aktuellen Leistung von 526 kW die komfortable EEG-Vergütung aus; das BHKW erhielt 2018 einen neuen Motor; derzeit wird neue Software für das Prozessleitsystem installiert. „Durch die wirklich gute Beratung haben wir Bestätigung für das erhalten, was wir vorhaben“.