Details zur Ausnahmeregelung

ÖVF: Futternutzung seit 1. Oktober möglich

Zur Futternutzung freigegebene ÖVF-Brachefläche (c) Detlef Finger
Futter
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Eine Ausnahmeregelung macht es möglich: Seit 1. Oktober sind auch Zwischenfrüchte und die Gründecke auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zur Futternutzung freigegeben. Je nach Bundesland wird das unterschiedlich geregelt. Wir geben eine Übersicht.

Zwischenfrüchte und Gründecke von Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) dürfen auch 2020 zu Futterzwecken genutzt werden. Der Bundesrat stimmte am 18. September einer Ausnahmeregelung des Bundesminsteriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu. Sie ermöglicht das Beweiden (auch mit anderen Tierarten als Schafen und Ziegen) und Mähen dieser Flächen ab 1. Oktober in Gebieten mit witterungsbeding- tem Futtermangel.

ÖVF-Nutzung in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gilt die Freigabe landesweit. Erforderlich ist eine formlose Anzeige beim Amt für Landwirtschaft unter Angabe der Flächen. Nachbarschaftshilfe ist zulässig, aber in der Anzeige konkret zu nennen.


ÖVF (Ökologische Vorrangflächen), die zur Futternutzung freigegeben wurde.

ÖVF-Bracheflächen jetzt auch zur Futternutzung

Die sogenannten ÖVF-Bracheflächen sind vom Magdeburger Agrarministerium zur Futternutzung freigegeben worden. Damit sollen Engpässe in der Viehversorgung vermieden werden. mehr


ÖVF-Nutzung in Mecklenburg-Vorpommern

Auch in ganz Mecklenburg-Vorpommern ist die Nutzung Ökologischer Vorrangflächen erlaubt, aber vor Beginn im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt anzuzeigen. Das Formular gibt es hier.

Ökologische Vorrangflächen in Sachsen

Sachsen erteilte die Freigabe von ÖVF-Zwischenfrucht/Gründecke bzw. -Untersaat in die Hauptkultur bereits zum 25. September. Eine Anzeige über die Nutzung ist im Freistaat nicht erforderlich.

Nutzung der ÖV-Flächen in Thüringen

Thüringen hat ebenfalls flächendeckend Ökologische Vorrangflächen zu Futterzwecken freigegeben, auch hier ist kein Antrag nötig.

ÖV-Flächen in Brandenburg

In Brandenburg ist eine Freigabe von Zwischenfrüchten nicht vorgesehen. ÖVF-Brachen sind seit dem 1. Juli in besonders betroffenen Gebieten (Landkreise Dahme-Spreewald, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz, Uckermark) nach formlosem Antrag beim Amt für Landwirtschaft nutzbar.

Viele Betriebe nutzten teilweise Ackerkulturen, um Engpässe zu überbrücken. Anfang Juli wurden die ÖVF-Brachen freigegeben. Oft fehlt es an Futterreserven für den Winter. fi, ri, kb, fh, wh