Das Rosengewächs breitet sich kriechend und wuchernd aus. © Erik Pilgermann

Gänsefingerkraut und Acker-Kratzdistel erfolgreich bekämpfen

Auf den Grünlandflächen von Familie Henning in Hollbrunn machen sich Gänsefingerkraut und Acker-Kratzdistel breit. Bekämpfungsmöglichkeiten sind dank Kulap stark eingeschränkt, aber noch gibt es sie.

Von Erik Pilgermann

Familie Henning aus Hollbrunn hatte sich im Herbst mit einem Grünlandproblem an die Bauernzeitung gewandt. Auf dem Nebenerwerbsgrünland gibt es Probleme mit Ackerkratzdistel, aber vor allem mit Gänsefingerkraut. Bekämpfungsmöglichkeiten sind inzwischen stark eingeschränkt. Zwar ist Gänsefingerkraut per se keine Giftpflanze, doch leidet der Geschmack vor allem von Heu erheblich, wenn das Kraut enthalten ist. Doch was kann man tun, um dem Grünland auf die Beine zu helfen?

Der Ursprung des Gänsefingerkrauts liegt im Norden

Das Gänsefingerkraut ist ein Vertreter aus der Familie der Rosengewächse. Seine ursprüngliche Heimat ist vermutlich Nord- und Mitteleuropa. Es wächst heute vorrangig in der gemäßigten Klimazone, was unter anderem Nordamerika, Europa sowie Teile Westasiens miteinschließt. Die Pflanze ist auch in entferntere Kontinente verschleppt worden, sodass sie heute auch in Australien anzutreffen ist.

Gänsefingerkraut kann in der Natur häufig auf nährstoffreichen, verdichteten und eher feuchten Böden gefunden werden. Zu beachten ist, dass das Gänsefingerkraut eine gute Salztoleranz aufweist. Die Pflanze gilt häufig als Indikatorpflanze für staunasse Böden. Die mehrjährige Pflanze wächst kriechend am Boden und wird kaum zehn Zentimeter hoch. Sie ist ganz behaart und fällt durch ihre silbrigen Haare an den Blättern auf. Sie verbreitet sich mit Kriechtrieben, die pro Jahr 80 cm wachsen können. An deren Knoten bilden sich Wurzeln und neue Pflanzen. Die gelben Blüten erscheinen im Mai. Es treten aber auch noch welche im August auf.

Unkraut und Heilmittel zugleich

Das Gänsefingerkraut wird in der Naturheilkunde gegen Krämpfe und andere Leiden eingesetzt. Es enthält mit fünf bis zehn Prozent einen hohen Anteil an Gerbstoffen. Diese sind für die krampflösenden Eigenschaften der Pflanze verantwortlich. Darüber hinaus enthält es auch Bitterstoffe, Flavonoide, Cumarine, Schleimstoffe, Pseudosaponine und Vitamin C (in der frischen Pflanze bis zu 350 g/100 g).

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Gänsefingerkraut: Mechanische Bekämpfung am effektivsten

Bekämpfen lässt sich das Fingerkraut am effektivsten mechanisch, allerdings am besten auf kleinen Flächen in Gärten und Parks. Die leichte Bearbeitung sollte bei feuchtem Boden erfolgen. Ansonsten brechen einzelne Teile des Wurzelwerks schnell ab. Mit Hackorganen sollte der Boden aufgelockert werden. Im Anschluss sollten alle Wurzeln ausgegraben und ausgelesen werden.

Auf Wiesen und Weiden ist die mechanische Bekämpfung zu aufwendig. Doch wann dürfen Herbizide auf Grünland in Schutzgebieten angewendet werden? Auch in der neuen Anwendungsverordnung für Pflanzenschutzmittel heißt es dazu, dass Herbizide in Naturschutzgebieten nur mit Ausnahmegenehmigung angewendet werden dürfen. Sie kann für Grünland erteilt werden, wenn die Verunkrautung so umfassend ist, dass eine wirtschaftliche Nutzung sonst unmöglich wäre, wenn die Futtergewinnung wegen eines Risikos für die Tiergesundheit (z. B. durch Jakobskreuzkraut) sonst nicht möglich wäre oder für die punktuelle Beseitigung giftiger, invasiver oder bei vermehrtem Auftreten für die Grünlandnutzung problematischer Pflanzenarten.

Wertvolle Bestandspartner werden von Disteln unterdrückt.
Wertvolle Bestandspartner werden von Disteln unterdrückt. © Erik Pilgermann

Gänsefingerkraut: Ausnahme nur auf Antrag

Acker-Kratzdisteln  sind stickstoffliebende Pfl anzen.
Acker-Kratzdisteln sind stickstoffliebende Pflanzen. © Erik Pilgermann

Je nach Bundesland sind die Ausnahmegenehmigungen unterschiedlich zu beantragen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten der amtlichen Dienste oder auf ISIP. In Brandenburg ist der Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Flächenbewirtschafter schriftlich beim Landwirtschaftsamt des Landkreises einzureichen. Auf ihm sind der Flächenumfang, Leitunkräuter und vorgesehene Mittel beziehungsweise Wirkstoffe aufzuzeigen. Von dort wird der Antrag an den Pflanzenschutzdienst des Landesamtes (LELF) weitergeleitet. Das LELF schickt einen Außendienstmitarbeiter vor Ort, der die Fläche bonitiert und die Maßnahmen gegebenenfalls anpasst. Passt alles, kommt die Genehmigung auf umgekehrtem Wege zurück, und die (Teil-)Flächen können behandelt werden.

Herbizitanwendung mit Auflagen

Eines der wenigen verbliebenen Mittel ist das Präparat Simplex, ein Herbizid, das nur für die Unkrautregulierung auf Wiesen und Weiden zugelassen ist. Das Kombipräparat mit den Wirkstoffen Fluroxypyr und Aminopyralid verfügt über ein sehr breites Wirkungsspektrum gegenüber vielen dikotylen Unkräutern. Gräser werden durch das Herbizid dagegen nicht beeinträchtigt.

Spezielle Anwendungsauflagen bestehen aufgrund des Wirkstoffs Aminopyralid. Dieser zeichnet sich durch ein hohes Wirkungspotenzial gegen schwer zu bekämpfende Grünlandunkräuter aus.

Der Abbau im Boden erfolgt mit einer Halbwertzeit von ca. 21 Tagen relativ rasch. In Gräsern auf behandeltem Grünland findet der Abbau allerdings nur sehr zögerlich statt. In geerntetem Futter ist der Wirkstoff weitgehend stabil. Nach der Verfütterung wird Aminopyralid nahezu vollständig über Kot und Harn ausgeschieden und tritt als Rückstand in Wirtschaftsdünger auf. Deshalb planen Sie die Maßnahme rechtzeitig und diskutieren Sie diese mit Ihrem amtlichen Dienst.


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