Kartoffeln: BVL-Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel Cuprozin progress
Für das Pflanzenschutzmittel Cuprozin progress (Kupferhydroxid) wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln, im ökologischen Anbau, erteilt.
Die Zulassung gilt vom 21. Juli 2021 bis zum 17. November 2021 für 120 Tage. Die zugelassene Menge wird auf 12.000 Liter, ausreichend für etwa 3.000 ha Kartoffeln im ökologischen Anbau, begrenzt.
Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Cuprozin progress erfolgt mit einer Aufwandmenge von 2,0 l/ha mit einer Wasseraufwandmenge von 500 l/ha, zu BBCH 37 – 91, bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung ist zwei und für die Kultur bzw. je Jahr beträgt sie acht.
Erläuterung zur Anzahl der Behandlungen
Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird.
Die maximale Aufwandmenge von 4.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr– auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln – darf nicht überschritten werden. Auch alle weiteren Anwendungsbestimmung und Auflagen sollten beachtet werden. red