Pflanzenschutz: 1,4SIGHT wieder anwendbar, Mancozeb und Bromoxynil vor dem Aus

Agrarpraxis
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die ruhende Zulassung für das Pflanzenschutzmittel 1,4SIGHT aufgehoben. Die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Mancozeb werde hingegen nicht erneuert, die Zulassung von Bromoxynil wird widerrufen. Es gelten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 16. Dezember 2020 das Ruhen der Zulassungen des Pflanzenschutzmittels 1,4SIGHT (Zulassungsnummer 008692-00) aufgehoben. Damit darf 1,4SIGHT ab sofort wieder in Verkehr gebracht und angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Das BVL hat in seiner Fachmeldung vom 4. Dezember 2020 das Ruhen der Zulassung von 1,4SIGHT bekanntgegeben. Hintergrund war ein Brand in einem Kartoffellager, der durch die Heißvernebelung des Pflanzenschutzmittels mit einem hierfür nicht geeigneten Gerät ausgelöst wurde. Vor der Aufhebung des Ruhens wurde mit einem Änderungsbescheid vom 16. Dezember 2020 die Zulassung angepasst. Das Pflanzenschutzmittel muss nun mit folgenden Anwendungsbestimmungen versehen werden:

  • VA294: Die Heißvernebelung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräten ist verboten.
  • VA295: Die Heißvernebelung des Mittels darf ausschließlich mit Vernebelungsgeräten erfolgen, für die die Eignung in den Produktinformationen des Zulassungsinhabers bestätigt wurde.

Der Zulassungsinhaber DormFresh Ltd. hat versichert, dass es in Deutschland ausreichende Kapazitäten bei elektrisch betriebenen Heißvernebelungsgeräten gibt. Bei Fragen zur Verfügbarkeit der geeigneten Geräte, seien dem BVL zufolge der Zulassungsinhaber, der zuständige Pflanzenschutzdienst oder der Anbauverband passende Ansprechpartner.

EU-Genehmigung des Wirkstoffs Mancozeb nicht erneuert

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2020 außerdem entschieden, die Genehmigung für Mancozeb als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Die entsprechende Durchführungsverordnung ist jedoch noch nicht veröffentlicht. Erst mit der Veröffentlichung wird festgelegt werden, bis zu welchem Termin die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Mancozeb widerrufen müssen. Im Anschluss an das Zulassungsende können die Mitgliedstaaten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen gewähren. Eventuelle Aufbrauchfristen enden spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung. In Deutschland enden die Zulassungen zahlreicher Pflanzenschutzmittel mit Mancozeb ohnehin am 31. Januar 2021 durch Zeitablauf. Diese Zulassungen können nicht verlängert werden:

MittelZulassungsnummerWirkstoffeZulassungsende
Tridex Flow00A247-00Mancozeb31.01.2021
EMZEB 75 WG007503-00Mancozeb31.01.2021
EMZEB 80 WP007504-00Mancozeb31.01.2021
Valbon025307-00Mancozeb + Benthiavalicarb31.01.2021
Zetanil M006407-00Mancozeb + Cymoxanil31.01.2021
Nautile WG007656-00Mancozeb + Cymoxanil31.01.2021
VIDEO007656-60Mancozeb + Cymoxanil31.01.2021
SOLUTION007656-61Mancozeb + Cymoxanil31.01.2021
Palmas WP007657-00Mancozeb + Cymoxanil31.01.2021
Nautile WP007658-00Mancozeb + Cymoxanil31.01.2021
Zetanil WG008030-00Mancozeb + Cymoxanil31.01.2021
Moximate 725 WG008369-00Mancozeb + Cymoxanil31.01.2021
FORTUNA GOLD008661-00Mancozeb + Cymoxanil31.01.2021
CURZATE M WG024573-00Mancozeb + Cymoxanil31.01.2021
Acrobat Plus WG024521-00Mancozeb + Dimethomorph31.01.2021
Valis M026814-00Mancozeb + Valifenalate31.01.2021
Electis024957-00Mancozeb + Zoxamide31.01.2021

Im Anschluss an das Zulassungsende wird für diese Pflanzenschutzmittel eine Abverkaufsfrist von sechs Monaten nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz gelten. Die anschließende Aufbrauchfrist wird in der Durchführungsverordnung festgelegt werden. Darüber wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit baldmöglichst nach der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung informieren.

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Bromoxynil zum 17. März 2021

Das BVL widerruft zum 17. März 2021 die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Bromoxynil enthalten. Grund für die Widerrufe ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Bromoxynil nicht erneuert wurde. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

NameZulassungsnummer
Bromotril 225 EC005385-00
Profi Bromoxy 225005385-61
Zeagran ultimate006176-00
Nagano008356-00
Buctril033494-00
Sabel033494-61
Certrol B040855-00
Lotus BMX040855-61
Bromoxynil 235040855-63
Caracho 235040855-64
B 235040855-65
Bo 235040855-67
UP BMX040855-68
Scooter040855-69
Profi Bromo 235040855-70

Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 17. September 2021. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der korrigierten Durchführungsverordnung (EU) 2020/1276. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Für einige Pflanzenschutzmittel ist die Zulassung bereits durch Zeitablauf beendet. Ein Widerruf ist daher nicht notwendig. Auch für diese Pflanzenschutzmittel gilt die o. g. Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 17. September 2021 sowie die Entsorgungspflicht. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel. red

NameZulassungsnummer
Profi Bromoxynil005385-60
Gigant005385-62
Xinca006338-00
Curol B033494-60
Profi Bromoxynil040855-66