Rote Gebiete haben sich verdreichfacht
639 Betriebe sind von der Neuausweisung der nitratbelasteten Flächen in Brandenburg betroffen. Der Landesbauernverband fordert Gerechtigkeit für Unternehmen, die nun durch unverschuldete Altlasten Nachteile haben.
Mit der Neuausweisung der landwirtschaftlichen Fläche mit einer Nitratbelastung im Grundwasser im Zuge der novellierten Düngerechtsverordnung haben sich die roten Gebiete in Brandenburg mehr als verdreifacht. „Die nun neu ausgewiesene Gebietskulisse in Brandenburg umfasst 72.861 ha und damit 5,6 % der landwirtschaftlichen Fläche. Durch die Ausweisung im Jahr 2020 lag die Flächengröße bei 23.026 ha und damit bei 1,8 % der landwirtschaftlichen Fläche“, informierte das Agrarministerium am Mittwochmittag, einen Tag vor Inkrafttreten der neuen Verordnung.
Nach der neuen Kulisse steigt die Anzahl der betroffenen Betriebe von 268 auf 639, von denen 523 ausschließlich Ackerbau betreiben.
Vertreter dieser Betriebe brachten ihren Unmut über diese Entwicklung Mittwochfrüh auf dem Platz vor dem Landtag in Potsdam zum Ausdruck, wo ab 11 Uhr der Agrarausschuss tagte.
Die Landwirte, die dem Aufruf des Landesbauernverbandes gefolgt waren, zweifelten nicht unbedingt die Messergebnisse oder die Qualität der Messstellen an, sondern fordern vor allem, die Ursachen für die hohen Nitratwerte zu prüfen, Verursacher zu finden und Nichtverursacher gerecht zu behandeln.
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Jedoch genau das scheint nicht vorgesehen zu sein. „Die EU-Kommission hatte die bisherige Methodik der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete als nicht mit EU-Recht vereinbar angesehen“, informierte das Ministerium. Um Strafzahlungen abzuwenden, habe das Ausweisungsverfahren in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung vereinheitlicht werden müssen. Die Ausweisung basiere auf den vorhandenen Belastungen in Boden und Grundwasser.
Sie treffe keine Aussage über gegenwärtige Einträge, beispielsweise durch die Landwirtschaft, machte das Ministerium deutlich. „In Brandenburg sind daher Flächen betroffen, deren Belastung auf zum Teil langjährige Einträge in der Vergangenheit zurückzuführen sind, deren Verursacher außerhalb der Landwirtschaft stammen oder die möglicherweise gar natürlichen Ursprungs sein könnten.
Die Brandenburger Landwirte trifft also nicht unbedingt die Schuld, den Schaden haben sie indes dennoch zu tragen, wenn auf den ausgewiesenen Flächen nicht mehr bedarfsgerecht gedüngt werden darf und Qualitätsverluste in Kauf genommen werden müssen. Die Ausweitung derart sanktionierter Gebiete gefährde die Pflanzengesundheit und reduziere Möglichkeiten des Humusaufbaus, macht der Landesbauernverband deutlich…
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