Gerichtsurteil

Endgültiges Aus für Schweinemast Haßleben

Die SchweinemastanlageHaßleben im Jahr 2008, als die Pläne zur Wiederinbetriebnahme bekannt wurden. (c) imago-images/Koall
Tierhaltung
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Der Rechtsstreit um die im brandenburgischen Haßleben geplante Schweinemastanlage mit 37.000 Plätzen ist entschieden: Die Anlage wird nicht in Betrieb gehen.

Nach langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen steht nun fest: Die große Anlage aus DDR-Zeiten für die Schweinemast in Haßleben geht auch in verkleinerter Ausführung definitiv nicht wieder in Betrieb. Denn das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat Anfang vergangener Woche ein Urteil aus dem Jahr 2017 bestätigt, mit dem die schon erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung der zuständigen Umweltbehörde wieder aufgehoben worden war.

Urteil Ist Nicht Mehr Anfechtbar

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte im Oktober 2017 festgestellt, dass sich der Anlagenstandort nicht, wie im Genehmigungsbescheid zugrunde gelegt, innerhalb der Ortslage befindet, sondern im Außenbereich liegt. Dort sei das Vorhaben aber nicht genehmigungsfähig. Die von den Anlagenbetreibern der Schweinemast Haßleben gegen das Urteil erhobenen Einwände hält das OVG nicht für gerechtfertigt. Die Aufhebung der Genehmigung ist unanfechtbar. (Beschluss vom 6. Juli 2020 – OVG 11 N 40.18)


Stallbau - Versuch mit Kupierverzicht

Was macht den „Schweinestall von morgen“ aus?

Die Antwort der Experten, die diese Frage auf dem Köllitscher Stallbautag diskutierten, lautet etwa so: Der „Schweinestall von morgen“ muss Kupierverzicht erlauben und wird meist eine Hülle nutzen, die heute schon steht. mehr


Der Deutsche Tierschutzbund, der gemeinsam mit Umweltschutzverbänden und weiteren Akteuren gegen das Vorhaben Klage erhoben hatten, zeigte sich erleichtert. In seiner Begründung brachte er viehhaltende Großbetriebe mit Tierschutzverstößen in Verbindung. Man habe in Haßleben die geplante Megaanlage verhindern und somit vielen tausenden Schweinen das „Leid in engen Buchten ohne Beschäftigung ersparen“ können, erklärte Tierschutz-Präsident Thomas Schröder. Zwar waren keine Tierschutzerwägungen, sondern bauplanungsrechtliche Gründe ausschlaggebend für das Urteil. Dennoch hat das Gericht laut Schröder auch „ein starkes Signal für eine tiergerechtere Landwirtschaft“ gesetzt.

Streit über die Schweinemast Haßleben zerriss das Dorf

In Haßleben und Umgebung hatten die Pläne des Unternehmers Harry van Gennip seit Langem für Auseinandersetzungen gesorgt. Der Niederländer betreibt im sachsen-anhaltischen Sandbeiendorf einen Mastbetrieb. Die Gemeinde Boitzenburger Land stand ursprünglich hinter seinem Vorhaben für Haßleben. Sie hoffte auf Arbeitsplätze und die Nutzung des Geländes. Außerdem hatte sich eine Bürgerinitiative mit dem Namen „Pro Schwein“ gebildet, die den Investor unterstützte. Auf der einen Seite stand die Bürgerinitiative „Kontra Industrieschwein“. Sie wurde von nahezu allen namhaften Tierschutz- und Umweltverbänden unterstützt. Haßleben erhielt damit den Status eines Symbols für die Massentierhaltung im Land Brandenburg schlechthin.

Der niederländische Unternehmer van Gennip hatte das 17 Hektar große Gelände in der Uckermark im Jahr 2003 erworben und sich seither um die Wiederaufnahme der Schweinehaltung bemüht. Seine Pläne zielten jedoch auf deutlich geringere Tierzahlen. Während in der 1979 eröffneten Anlage 148.000 Mastplätze vorhanden waren, plante er für 37.000 Tiere. Mit dem OVG-Urteil ist nun wieder offen, was aus dem brachliegenden Standort mit seinen mittlerweile verfallenden Gebäuden wird. ste