Immunokastration: Fleisch von geimpften Ebern unterbewertet

Schlachtschweine werden derzeit mit Verlust von den Erzeugern verkauft. (c) Sabine Rübensaat.
Tierhaltung
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Die Erzeugergemeinschaft Qualitätsfleisch Taubenheim testete gemeinsam mit zwei Mästern die Immunokastration von männlichen Schweinen. Trotz minimaler Geruchsauffälligkeit wurden die Landwirte preislich abgestraft.

Von Frank Bennewitz, Geschäftsfüher der EZG Qualitätsfleisch w. V., Klipphausen

Bei einem Testlauf von der Impfung bis zur Vermarktung wurden 4.500 immunokastrierte Eber an vier Schlachtstätten angeliefert. Zusätzlich konnte zwischen den Vermarktungsformen Lohnschlachtung oder Andienung an den Schlachthof gewählt werden. Die EZG Qualitätsfleisch Taubenheim, die den Versuch gemeinsam mit der Firma Zoetis durchführte, gewann folgende vorläufige Erkenntnisse:


■ Während es auf zwei Schlachthöfen keinerlei Geruchsauffälligkeiten gab, wurden auf den beiden anderen Schlachthöfen Tiere als sensorisch auffällig eingestuft.
■ Um die Auffälligkeiten zu überprüfen, sind Speckproben im Labor auf die Ebergeruchsstoffe Androsteron und Skatol untersucht worden. Es enthielten gerade mal 0,22 % aller Tiere Geruchsstoffe.
■ Bei der Messung des Magerfleischanteils (MFA) mit der FOM-Nadel erzielten die geimpften Eber 59,97 %, die weiblichen Schlachtschweine einen Anteil von 60,14 %, bei einem durchschnittlichen Schlachtgewicht von 99 kg (alle Tiere Endstufe Duroc).
■ Trotz Gleichwertigkeit bei Magerfleisch und Schlachtgewicht wurden die Immunokastraten nach dem AutoFom-Verfahren mit nur 0,958 IXP/kg bewertet.
■ Die geimpften Eber wurden bei der Abrechnung nach Index-Punkten 8,5 ct/kg unter Basispreis bezahlt. Parallel dazu sind geimpfte Eber aus den gleichen Mastgruppen auf Schlachthöfen mit FOM-Klassifizierung geschlachtet worden. Sie erreichten annähernd die MFA-Werte der mitgelieferten weiblichen Tiere und einen Erlös von circa 3 ct/kg oberhalb des Basispreises. Ein möglicher Einfluss bezüglich der Abweichung vom Gewichtskorridor auf den Basispreis wurde nicht betrachtet, da sich die Abrechnungsgewichte nicht wesentlich unterschieden.
■ Die geimpften Eber wurden auf einem für uns sehr wichtigen Schlachthof unfreiwillig und gezwungenermaßen nach dem AutoFOM–Indexpunkte-Verfahren bewertet und bezahlt. Eine Abrechnung nach FOM und eine damit verbundene Honorierung der sehr guten Magerfleischanteile war selbst auf Wunsch nicht möglich. Bei Sauen und Kastraten hingegen stellt die Abrechnung nach FOM kein Problem dar.
■ Bei meinen Vergleichen stellte ich nur Messung und Auszahlung gegenüber. Betrachtungen zu Futterverwertung, Ausschlachtung und täglichen Zunahmen erfolgten nicht.


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Fazit

Während Immunokastraten bei der Klassifizierung nach FOM sehr gut abschneiden, ist es völlig inakzeptabel, dass immunokastrierte Duroc-Eber von bestimmten Schlachtunternehmen in die AutoFOM– Maske mit Abrechnung nach Index-Punkten gezwungen werden. Sie führt zu finanziellen Einbußen, die durch nichts zu rechtfertigen sind. Unter diesen Voraussetzungen von einer Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration zu sprechen, ist der blanke Hohn. Seitens des Tierschutzes wird die Immunokastration eindeutig als die erste Wahl der derzeit zur Verfügung stehenden Alternativen zur bisherigen Ferkelkastration gesehen. Um die Interessen des Tierschutzes mit denen des Landwirtes zu vereinbaren, ist die Abrechnung der geimpften Eber wie die der weiblichen Schweine beziehungsweise der Börge unerlässlich.