Bundesverfassungsgericht

Klage im Namen von Ferkeln abgelehnt

Symbolbild (c) IMAGO/ecomedia/Robert Fishman
Tierhaltung
Artikel teilen

Eine Beschwerde der Tierrechtsorganisation Peta zur Ferkelkastration hat das Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgelehnt.

Womöglich lag dies auch daran, dass Peta die Klage 2019 im Namen von männlichen Ferkeln eingereicht hatte und somit die Schweine als offizielle Beschwerdeführer ein Grundrecht auf Schmerzfreiheit erreichen wollten.

Beschwerde: Novum in deutscher Rechtsgeschichte

Wie die Organisation in der vorigen Woche mitteilte, war dies ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Damit habe der Weg dafür geebnet werden sollen, dass Tiere ihre Grundrechte mithilfe menschlicher Vertreter einfordern können. Die Gerichtsentscheidung bedeute, dass nun alle Möglichkeiten der Ferkel, sich gegen die ihnen zugefügten Schmerzen und Leiden gerichtlich zur Wehr zu setzen, ausgeschöpft seien, so Peta.

Die Organisation habe deshalb eine Online-Petition gestartet, damit eine Charta der Grundrechte für Tiere ausgearbeitet und ins Grundgesetz aufgenommen wird. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) begrüßte hingegen die Gerichtsentscheidung. Es sei absehbar gewesen, dass die Beschwerde scheitere. Sie sei weder rechtlich noch fachlich nachvollziehbar. red

Probierabo 4 für 5€

Testen sie die Bauernzeitung zum Sonderpreis!

  • jede Woche die aktuellen „Märkte & Preise“
  • regionale & aktuelle Nachrichten und Fachbeiträge
  • die ostdeutsche Landwirtschaft im Blick

Überzeugen Sie sich selbst und lesen Sie mit Gewinn!