Wie weiter mit Gülle und Mist? (Symbolbild) Die Umsetzung der TA-Luft ist nicht geklärt. (c) Sabine Rübensaat

TA-Luft: Keine Antwort auf substanzielle Fragen

Die Fristen zur Umsetzung der neuen TA-Luft rücken immer näher. Viele Details sind bis heute nicht geklärt. Vor allem Schweine-Halter hängen beim Umbau ihrer Tierhaltung völlig in der Luft, kommentiert Frank Hartmann.

Als im Mai 2021 der Bundesrat die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) verabschiedete, stießen die folgenschweren Änderungen für die Landwirtschaft zwar auf Kritik. Die üblichen Übergangsfristen ließen den ersten Ärger aber verfliegen, weil es anscheinend noch viel Zeit gab.

Im Hintergrund grübelten Fachleute unentwegt über das Regelwerk. Denn es gab und gibt Unklarheiten und Interpretationsspielraum für die praktische Anwendung und Durchsetzung. Das ist derart diffizil, dass im Jahr 2024 in weiten Teilen immer noch nicht klar ist, was man da eigentlich in die TA-Luft geschrieben hat bzw. wie man die von der TA-Luft definierten Grenzwerte erreichen soll.

TA Luft: Empfehlungen für Genehmigungsbehörden und offene Fragen

Kürzlich gelang es der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Immissionsschutz und Tierwohl“, in der Vertreter der Länder und des Bundes unter Federführung des Umweltressorts beraten, eine Vollzugshilfe für den „Tiergerechten Außenklimastall für Schweine“ zu verabschieden. Es handelt sich dabei um „konkretisierende Empfehlungen für Genehmigungsbehörden zum Umgang mit Anforderungen der TA-Luft“. Das heißt im Klartext: Nach drei Jahren ist es gelungen, den Behörden vor Ort, den Planern und den Tierhaltern zu erklären, wie Außenklimaställe für Mastschweine und das (neue) Regelwerk zusammenpassen.

Dasselbe Papier empfiehlt, so lange nicht alle Haltungsverfahren von den Behörden hinsichtlich ihrer Tierwohl-Eignung eingeschätzt werden können, im „Genehmigungsverfahren das zuständige Veterinäramt zu konsultieren“. Der Haken daran ist aber, dass weder Veterinärämter noch Untere (oder Obere) Immissionsschutzbehörden irgendetwas entscheiden, was nicht klar geregelt ist. Und somit hängen die Tierhalter in der Luft. Das betrifft die Sauen- bzw. Ferkelhaltung ebenso wie Geflügelhalter.

Viele Fragen zur Abdeckung von Gülle und Mist

Offen sind darüber hinaus Detailfragen zur Abdeckung von Güllelagern und Misthaufen, wie in Thüringen gerade zu erfahren war. Dort denkt die Landesumweltverwaltung bereits laut darüber nach, eigene Empfehlungen zu erarbeiten, sollte die Bund-Länder-AG nicht bald etwas vorlegen. Denn die Fristen, die die TA-Luft setzt, sind für viele Maßnahmen mit Dezember 2026 bzw. Januar 2029 näher, als selbst engagierte Verwaltungsmühlen mahlen können.

Unklarheiten bei artgerechter Haltung von Ferkeln und Sauen

Hinzu kommen noch die Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung oder die neue Tierhaltungskennzeichnungsverordnung. Schweinehalter und Genehmigungsbehörden wissen etwa bis heute nicht, wie die besonders artgerechten Haltungsbedingungen für Sauen und Ferkel in den Stufen 3 und 4 im Detail aussehen und wie folglich die TA-Luft auszulegen ist. Das will und muss aber wissen, wer seinen Stall umbauen will. Nicht zuletzt deshalb, weil davon abhängt, ob überhaupt noch Ferkel für die Mast produziert werden, die der LEH dann akzeptiert.

Verfliegt die Chance auf Förderung?

Angesichts der offenen, substanziellen Fragen und der drängenden Zeit rückt die Chance, von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm zum Tierwohl-Umbau zu profitieren, für größere Produzenten in Ostdeutschland in immer weitere Ferne: Ein BImSchG-Verfahren kann locker drei bis vier Jahre Zeit in Anspruch nehmen. Sollte die Genehmigung vorliegen, dürften die Mittel, mit denen sich Bundesminister Cem Özdemir (Grüne) selbst rühmt und die langfristig nicht garantiert sind, längst verteilt sein.

Kommentar aus der Ausgabe 18/2024

Ausgabe 18/24
Bauernzeitung 18/2024

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