Wie hoch ist momentan das Vogelgrippe-Risiko?

(c) imago images/Roland Mühlanger
Tierhaltung
Artikel teilen

In Deutschland hat es zum wiederholten Mal einen Fall von Vogelgrippe gegeben. Die Bauernzeitung hat bei Thomas Mettenleiter, Präsident des Friedrich-Löffler-Instituts, nachgefragt, wie der Experte die aktuelle Gefahrensituation für Geflügelhalter einschätzt.

Bauernzeitung: Prof. Mettenleiter, wie hoch schätzen Sie die Gefahr eines Eintrags mit der hochpathogenen Vogelgrippe HPAIV in einen Nutztiergeflügelbestand in Deutschland ein?

Thomas C. Mettenleiter, Präsident des Friedlich-Löffler-Instituts
Präsident des Friedrich-Löffler-Instituts: Prof. Dr. Dr. Thomas Mettenleiter (c) FLI

Das Vogelgrippe-Risiko eines Eintrags von HPAIV in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte Kontakte zu Wildvögeln wird vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als mäßig eingestuft. Das Risiko eines direkten Viruseintrages in deutsche Geflügelbetriebe durch Lebendtransporte aus EU-Mitgliedstaaten wird als gering erachtet. Das Risiko eines Eintrags durch mit HPAI-Viren kontaminierte Gegenstände aus den betroffenen Regionen (derzeit in Polen, der Slowakei, Rumänien, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Ukraine) wird als mäßig eingestuft.

Wie ansteckend ist das HPAI-Virus des Subtyps H5N8? Wodurch kann die Vogelgrippe übertragen werden? 

Das in den oben genannten Fällen festgestellte Virus zeigt die für Geflügelpestviren typische hoch krankmachende Wirkung und Ansteckungsfähigkeit bei Hühnervögeln und Puten, ähnlich dem 2016/17 aufgetretenen H5N8. Bei Wassergeflügel gehen wir nach den bisher zur Verfügung stehenden Informationen ebenfalls von einer hohen Ansteckungsfähigkeit aus. Die Genomanalysen der in Deutschland aufgetretenen Viren weisen eine sehr hohe Übereinstimmung mit den bislang in Osteuropa aufgetretenen Erregern auf.

Worauf müssen Geflügelhalter in Deutschland jetzt besonders achten? Wie können sie ihre Tiere vor einer Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus des Subtyps H5N8 wirksam schützen? 

Tierhalter sollten ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und bei Bedarf anpassen. Hierfür stehen Checklisten im Internet zur Verfügung. Beispielsweise eine Risikoampel, die von der Universität Vechta in Zusammenarbeit mit dem FLI erstellt wurde. Für Kleinhaltungen hat das FLI ein Merkblatt zur Umsetzung der Mindest-Biosicherheitsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Zudem sollten generell, insbesondere aber in der Nähe zu Geflügelhaltungen entdeckte verendete oder kranke Wildvögel an die zuständige Veterinärbehörde gemeldet werden.


Schwäne auf Rapsfeld, Symbolbild Vogelgrippe

Das könnte Sie auch interessieren:

Geflügelpest in Brandenburg nachgewiesen

Bei einer verendeten Blessgans im Landkreis Spree-Neiße wurde im Januar der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen. Es ist der erste bestätigte Fall in Deutschland. mehr


Was ist auf Lebendtransporten von Geflügel, besonders durch Osteuropa, zu beachten?

Beim Verbringen von Geflügel aus betroffenen Regionen ist Vorsicht geboten. Hierzu gehört die sorgfältige Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Gerätschaften, die aus betroffenen Regionen nach Deutschland verbracht werden. Außerdem sollten Personenkontakte in Geflügelbetrieben, die sich in betroffenen Regionen befinden, vermieden werden und gegebenfalls eine Karenzzeit von mindesten 72 Stunden nach Betreten eines HPAI-verdächtigen Betriebes eingehalten werden (Krankheitssymptome und/oder erhöhte Sterberate).

Was sollte ein Geflügelhalter sofort tun, wenn er verendete Tiere in seinem Stall findet und der Verdacht auf Vogelgrippe besteht?

Falls eine erhöhte Sterblichkeit bei Vögeln beziehungsweise Geflügel auftritt, sollten die zuständigen Behörden unverzüglich benachrichtigt werden.

Interview: Bettina Karl