Gerichtsbeschluss

Abschuss von Wolf verhindert: Naturschutzverein im Landkreis Bautzen setzt sich durch

In der Region kommt es häufig zu Wolfsrissen, hier eine Aufnahme vom vergangenen Jahr. Das Landratsamt Bautzen sah die Voraussetzungen fpr einen Wolfsabschuss als gegeben an. (c) Martin Just
Wolf

Update 31. März, 16:14 Uhr: Der Verein „Freundeskreis freilebender Wölfe“ hat vor Gericht den Vollzug einer Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines auffälligen Wolfes im Landkreis Bautzen verhindert. Die Genehmigung hatte das Landratsamt erteilt, nachdem Wölfe des Ralbitzer Rudels mehrfach Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Schafe gerissen hatten.

Artikel teilen

Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Mittwoch, (26. März) die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ wiederhergestellt und zugleich die Zulässigkeit des Widerspruchsantrags bestätigt. Das teilte das Gericht am Montag (31. März) mit. Der Widerspruch richtete sich gegen eine naturschutzfachliche Ausnahmegenehmigung für die Entnahme eines Wolfes. Damit darf eine befristete Genehmigung für den Abschuss eines Tieres aus dem Ralbitzer Rudel nicht vollzogen werden.

Rudel überwand mehrfach Herdenschutz und riss Schafe

Das Landratsamt hatte die Ausnahmegenehmigung für den Wolfsabschuss in Abstimmung mit der Fachstelle Wolf des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) erteilt. Wölfe des Ralbitzer Rudels, das zwischen Kamenz und Bautzen etabliert ist, hatten zwischen 14. und 25. Februar aus Sicht der Fachstelle zumutbare Herdenschutzmaßnahmen mehrfach überwunden. Auch die Erhöhung des Elektrozaunes mittels Breitbandlitze auf 120 cm habe einen weiteren Übergriff am 25. Februar nicht verhindern können, erklären das Landratsamt wie auch die Fachstelle Wolf übereinstimmend.

Auf dieser Grundlage habe das Landratsamt gemäß Sächsischer Wolfsmanagement-Verordnung eine Entnahme nach Bundesnaturschutzgesetz erlaubt. Zumutbarer Herdenschutz bedeutet laut Sächsischer Wolfsverordnung, dass Maßnahmen getroffen wurden, die über den Mindestschutz hinausgehen. Die Erlaubnis sollte vom 11. März an bis 8. April befristet gelten.

Verein zweifelt Voraussetzung für Wolfsabschuss an

Doch bereits wenige Tage später setzte das Landratsamt die Genehmigung für den Wolfsabschuss vorerst wieder aus. Der Grund dafür war, dass der in Wolfsburg ansässige Verein „Freundeskreis freilebender Wölfe“ Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Dresden die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt hatte.

Wie die Fachstelle auf Nachfrage erklärte, zweifelte der Verein an, dass zumutbare Herdenschutzmaßnahmen gegeben waren. Damit würden die von der Fachstelle gutachterlich geprüften und dokumentierten Kriterien zur Erteilung der Zulassungsvoraussetzung für den Wolfsabschuss angefochten.

Gericht bestätigt Antrag: Wolfsabschuss rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht folgte den Argumenten der Umweltorganisation. Der Landkreis Bautzen habe unter anderem „nicht ausreichend begründet und nachgewiesen, dass zumutbare Alternativen nicht gegeben“ seien. So seien etwa ihre Ausführungen zur Abwendung von Wolfsübergriffen durch den Einsatz von Herdenschutzhunden in Kombination mit dem Einsatz von Elektrozäunen unzureichend. Mit der weiteren Möglichkeit, die Schafe durch Nachtpferche oder Behirtung zu schützen, setze sich das Landratsamt im Bescheid gar nicht auseinander. Zudem habe der Landkreis nicht nachweisen können, dass durch den Abschuss eines einzelnen Wolfes mögliche weitere Schäden verhindert würden.

Der Verein behauptet, zuletzt zwölf Gerichtsprozesse in verschiedenen Bundesländern gewonnen zu haben. Sämtliche von ihm beklagten Ausnahmegenehmigungen hätten sich als rechtswidrig erwiesen.

Rudel Ralbitz soll das Zaunüberspringen gelernt haben

Die Rissstatistik der sächsischen Fachstelle Wolf weist für den Zeitraum 14. bis 25. Februar im Territorium des Ralbitzer Rudels zehn Rissvorfälle mit insgesamt 29 getöteten und fünf verletzten Schafen aus, bei denen wenigstens der Mindeststandard des Herdenschutzes erfüllt war. Hinzu kommen weitere Vorfälle, bei denen mangelhafter oder kein Herdenschutz registriert war. Ein Schäfer aus der Region berichtet von deutlichen Hinweisen, dass die Wölfe des Rudels das Überspringen von Zäunen erlernt hätten. Dies sei teilweise beobachtet worden. Aufnahmen davon liegen jedoch nicht vor.  

Aktuelle Ausgabe
Bauernzeitung Ausgabe 13/2025_Titel

Unsere Top-Themen

  • Schwerpunkt Maisanbau
  • Alternativen zum Diesel
  • Kühe raus – Färsen, Ochsen oder Bullen rein
  • Märkte und Preise
Zur aktuellen Ausgabe
Informiert sein
Wolfsmonitoring 2023/24: Eine Wölfin geht durch einen verschneiten Wald
Wildkameraufnahme einer Wolfsfähe aus dem Wolfsterritorium Dürrbach. (c) Lupus

Fachliche Qualität – jetzt digital mit dem gratis Upgrade!

Sie sind bereits Abonnent:in der gedruckten Bauernzeitung und möchten die aktuelle Ausgabe zusätzlich auf Ihrem Smartphone, Tablet oder in der Browseransicht lesen? Erweitern Sie einfach Ihr Abonnement:

  • Jetzt ein Jahr kostenlos upgraden
  • Zuverlässig donnerstags lesen
  • Offline-Modus: E-Paper auch ohne Internetzugang lesen
  • Lesemodus nutzen, Artikel speichern, Suchfunktion
  • Zugriff auf das Ausgaben-Archiv

Die Bauernzeitung jetzt digital lesen – immer und überall!

Bauernzeitung Upgrade 1 Jahr gratis