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Gesetzliche Änderungen: Was 2020 alles teurer wird

Unternehmen & Recht
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Höherer Mindestlohn, Mindestvergütung für Auszubildende, steigende Beiträge – seit Jahresbeginn treiben gesetzliche Änderungen wieder die Kosten. Es gibt aber auch Sparpotenzial.

Auf eine Reihe von gesetzlichen Anpassungen im Steuer- und Abgabenrecht und weiteren Änderungen, die zum Jahreswechsel in der Landwirtschaft in Kraft traten, hat der Deutsche Bauernverband (DBV) noch einmal zusammenfassend hingewiesen. So können Landwirte eine steuerliche Tarifermäßigung bei Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft in Anspruch nehmen. Auf Antrag können für die Jahre 2014­–2016, 2017–2019 sowie 2020–2022 dreijährige Durchschnitte gebildet werden. Die Möglichkeit zur Gewinnglättung war vom Bundestag schon 2016 beschlossen worden, bedurfte jedoch der Genehmigung durch die EU-Kommission. Anders als ursprünglich geplant sei eine Option für Landwirte erreicht worden, hebt der DBV hervor. Die Regelung ist bis Ende 2022 befristet. 

515 Euro Vergütung für die neuen Azubis

Eine für Arbeitnehmer erfreuliche gesetzliche Änderung betrifft den Mindestlohn. Er stieg ab 1. Januar auf brutto 9,35  € pro Stunde. Eingeführt werde eine Mindestausbildungsvergütung. Sie gilt für im Jahr 2020 begonnene Ausbildungsverhältnisse und beträgt 515  € pro Monat brutto im ersten Lehrjahr. In den folgenden Lehrjahren steigt dieser Betrag an; ab 2024 wird auch der Betrag im ersten Lehrjahr dynamisch angepasst. 

Im Jahr 2020 erhöhen sich die Sachbezugswerte für die Verpflegung ebenfalls. Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung werde von bisher 251 auf 258  € im Monat angehoben. Er setzt sich zusammen aus 54  € für Frühstück sowie jeweils 102  € für Mittagessen und Abendbrot. Die Werte für eine Unterkunft – belegt mit einem Beschäftigten – erhöhten sich von monatlich 231 auf 235  €. Zudem wird die maximale Stundenlohngrenze für die Anwendung der Lohnsteuerpauschalierung von bisher 12 auf 15  € pro Stunde brutto erhöht.

Zehn Euro mehr zur Alterssicherung

Im agrarsozialen Bereich bringt auch das Jahr 2020 höhere Beiträge. Für die Alterssicherung der Landwirte (AdL) sind ab jetzt in den neuen Bundesländern mit 244  € zehn Euro mehr zu zahlen als bisher, in den westlichen Ländern mit 261  € acht Euro mehr. Relativ belaufen sich die Anhebungen auf 4,3  % bzw. 3,2  %. Der Bauernverband wies darauf hin, dass der Beitrag zur AdL an die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden sei. Aufgrund der Erhöhung des vorausgeschätzten Durchschnittsentgeltes steigt der Beitrag in der AdL trotz des stabilen Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung; dieser Beitragssatz beträgt dieses Jahr weiterhin 18,6  %. Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) steigt aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Beitragsklasse 20 um etwa 1,9  %, in den Beitragsklassen 1 und 2 nach Beschluss der Vertreterversammlung ebenfalls um 1,9 %. Die vollständigen Beitragstabellen können auf der Webseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eingesehen werden. 

Pflegekassenbeitrag sinkt geringfügig

Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Pflegekasse sinkt geringfügig. Für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen wird der Beitrag zur Pflegeversicherung in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung erhoben. Dieser errechnet sich aus dem Verhältnis von Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung, erläuterte der DBV. Bei Anhebung des Gesamt-Beitragssatzes zur GKV von 15,5  % im vergangenen Jahr auf 15,7  % im Jahr 2020 und einem konstanten Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2020 von 3,05  % sinkt der prozentuale Zuschlag zum LKV-Beitrag geringfügig gegenüber 2019. Der Zuschlag beträgt im neuen Jahr 19,4  %, verglichen mit bisher 19,7  %. Für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr beträgt der Zuschlag  jetzt 20,99  %, während es bislang 21,31  % waren. Die konkrete Höhe des Zuschlags kann dem DBV zufolge ebenfalls auf der SVLFG-Webseite eingesehen werden. 

Außerdem verwies der Bauernverband auch auf die höhere Umlage gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Für Stromkunden erhöht sie sich im Jahr 2020 um 5,5  % auf 6,756 ct/kWh. Die Beschlüsse des Klimapaketes sehen jedoch vor, diese Aufschläge auf den Strom in den Folgejahren wieder zu senken. 

QM-Milch mit neuen Futterstandards

Schließlich macht der DBV auf Änderungen beim Qualitätssicherungssystem der Milchbranche, QM-Milch, aufmerksam. Festgelegt wurde, dass in der Milchwirtschaft nur noch solche Futtermittel eingesetzt werden, die einer besonderen Qualitätssicherung unterliegen. Die Futtermittelvereinbarung trat in neuer Fassung zum 1. Januar in Kraft. Gleichzeitig wurde der überarbeitete QM-Milch-Standard 2020 eingeführt.   AgE/red