Anzeigepflichtige Seuche

West-Nil-Virus: Drei neue Fälle im Osten

Symbolbild West-Nil-Virus (c) IMAGO / agefotostock
Agrarpraxis
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Das West-Nil-Virus (WNV) wurde vorige Woche bei einem Ziervogel in Tangerhütte (Sachsen-Anhalt) nachgewiesen. Laut Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) gab es zuvor zwei Infektionsfälle in Berlin und Bad Sulza (Thüringen).

Laut LAV ist das Virus in Sachsen-Anhalt nach dem Erstauftreten 2018 und mehr als 40 Nachweisen bei Vögeln und Pferden 2019 und 2020 im Land endemisch, tritt also hier dauerhaft gehäuft auf. Der Schwerpunkt der Nachweise des West-Nil-Virus lag in den Vorjahren in der östlichen Mitte Deutschlands (Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Berlin). Überträger sind Stechmücken, die das Virus zuvor bei infizierten Vögeln aufnehmen.

deutlicher Anstieg humaner Erkrankungsfälle

Eine Infektion bei Tieren stellt eine anzeigepflichtige Seuche dar. Das Virus ist auch für Menschen infektiös. Die meisten Infektionen beim Menschen verlaufen unerkannt oder mild. Schwerere Verläufe gehen mit grippeähnlichen Symptomen einher, aber auch Hirnhautentzündungen sind schlimmstenfalls möglich.

Dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zufolge ist das Virus in den Stechmückenpopulationen in betroffenen Regionen nachweisbar. Es hat sich weiter ausgebreitet, etwa auf Ostniedersachsen. 2020 sei zudem ein deutlicher Anstieg humaner Erkrankungsfälle zu verzeichnen gewesen.


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