Thüringen: Verfahren Schweinehaltung

Verfahren gegen Schweinehalter eingestellt

©Sabine Rübensaat
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Nach mehr als fünf Jahren stellt die Staatsanwaltschaft Gera ihr Ermittlungsverfahren gegen die Gut Thiemendorf GmbH & Co. KG ein. Damit findet in Thüringen ein in Umfang und Intensität einmaliges Verfahren gegen einen Schweinehaltungsbetrieb sein Ende. Dem gingen TV-Magazinberichte, von Hubschraubern begleitete „Razzien“ des Landeskriminalamtes und Hausdurchsuchungen bei Amtsveterinären voraus.

von Frank Hartmann

Illegale Aufnahmen

Am Anfang, im November 2013, standen illegale Videoaufnahmen des Vereins „Animal Rights Watch“ (Ariwa), die Tierschutzverstöße in der mit 9.000 Sauen größten Zuchtanlage Thüringens belegen sollten. Der zentrale Vorwurf lautete, dass Sauen nicht in Gruppen sowie teilweise zu lange und in zu schmalen Kastenständen untergebracht werden. Wenige Tage zuvor hatte der Betrieb noch sein regelmäßiges QS-Audit erfolgreich absolviert.

Verstöße festgestellt

Kontrollen der regionalen Amtsveterinäre bestätigten die genannten Verstöße gegen die Nutztierhaltungsverordnung und weitere Ordnungswidrigkeiten. Es erfolgte ein Cross-Check. Bußgelder wurden verhängt und Auflagen erteilt. Diese wurden in den Folgemonaten, unter permanenter Kontrolle der Veterinäre, vom Betrieb abgearbeitet. Das für den Tierschutz zuständige Thüringer Sozialministerium und die obere Veterinärbehörde, das Landesamt für Verbraucherschutz in Bad Langensalza, entschieden zudem, „den Verdacht des Vorliegens einer Straftat an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln“.

Zweimal Razzia

Mitte Juli 2014 rückten Staatsanwaltschaft, Landeskriminalamt (LKA), Kriminal- und Bereitschaftspolizei, begleitet von bayrischen und niedersächsischen Tierärzten sowie einem Hubschrauber zu einer zweitägigen Durchsuchung der kompletten Schweinezuchtanlage an. Im März 2015 erfolgte eine zweite „Razzia“, die Betriebsteile wie die Ferkelaufzucht und die Mast an anderen Orten einschloss. Hier lauteten die Vorwürfe u. a. unsachgemäßes Töten von Ferkeln und Verstöße gegen das Arzneimittelrecht. Im Zuge der Ermittlungen fanden auch Durchsuchungen in den Privatwohnungen von Amtsveterinären statt. Bis Anfang dieses Jahres zogen sich die Ermittlungen hin. Es wurden mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Das Landeskriminalamt reiste bis nach Dänemark, um ehemalige Mitarbeiter der Schweinezuchtanlage zu verhören.

Schuldvorwurf gering

Auf Anfrage der Bauernzeitung begründete die Geraer Strafverfolgungsbehörde die Verfahrenseinstellung zum einen mit „der den Beschuldigten nicht anzulastenden überlangen Verfahrensdauer“, und zum anderen, weil „nach Abschluss der Ermittlungen (der) verbleibende Schuldvorwurf verhältnismäßig gering“ sei. Nicht zuletzt verzichte die Staatsanwaltschaft auf die Erhebung der öffentlichen Klage, weil „aufgrund der Komplexität des Verfahrens mitsamt seiner rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten mit einer zeitnahen Urteilsfindung nicht zu rechnen“ sei. Sowohl das zuständige Amtsgericht als auch die Veterinärbehörde trügen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft mit, gegen „Zahlung einer Geldauflage“ durch die drei Gesellschafter die Akten zu schließen. Und das sind gut 20 prall gefüllte Leitzordner.

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