Afrikanische Schweinepest

ASP-Verdacht bei Potsdam nicht bestätigt

Symbolbild/Collage © Sabine Rübensaat
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Gute Nachrichten: Der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein-Kadaver in Groß Glienicke hat sich nicht bestätigt. Doch es gibt ein anderes Problem.

Den anfänglichen Verdacht auf einen Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Potsdam, also westlich von Berlin, hat das Nationale Referenzlabor nicht bestätigt. Denn nach umfangreichen zusätzliche Untersuchungen des übersandten Schwarzwildkadavers schloss das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) ein ASP-Infektion definitiv aus. Darüber informiert das brandenburgische Gesundheitsministerium am Sonnabendvormittag.

Chefin des ASP-Krisenstabes Mahnt zur Umsicht

Zugleich zeigte sich Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, die zugleich den ASP-Krisenstabs des Landes leitet, erleichtert über das Ergebnis. Sie dankte dem Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes Brandenburg, der Stadt Berlin, der Landeshauptstadt Potsdam und den umliegenden Landkreisen für ihr professionelles Vorgehen. Zugleich mahnte sie, die Gefahr nicht zu unterschätzen. „Denn klar ist: Die Afrikanische Schweinepest kann auch durch den Menschen über weite Strecken getragen werden. Wir müssen deshalb nach wie vor sehr wachsam sein, um eine Verbreitung des Virus aus mit der Afrikanischen Schweinepest infizierten Gebieten zu verhindern.“

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hatte am Donnerstagabend bei einem in Groß Glienicke im Norden Potsdams aufgefundenen Wildschweinkadaver den Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt. Hätte sich der Erstbefund vom FLI bestätigt, hätte das die Ausweisung einer weiteren Restriktionszone 150 km westlich des ersten Kerngebietes an der Oder zur Folge. Die Stadt Potsdam wäre zum Kerngebiet erklärt worden.

Vandalismus kein Kavaliersdelikt

Inzwischen scheint an anderes Problem den Seuchenschutz massiv zu behindern. Bundesministerin Julia Klöckner appellierte angesichts der aktuellen ASP-Situation in den Anstrengungen, Hausschweinebestände mit wirksamen Maßnahmen nach außen abzuschotten, nicht nachzulassen. Zum Zaunbau fasst das Bundesministerium zusammen: Entlang der Grenze in Mecklenburg-Vorpommern stehen 63 Kilometer, in Brandenburg 127 km Kilometer und in Sachsen 56 Kilometer. Immer wieder würden die Behörden darüber berichten, dass Zaunanlagen mutwillig zerstört werden. Zudem würden Gittertore oder Gatter, die etwa auf Feldwegen stehen, nach dem Durchfahren nicht wieder geschlossen.

Dazu kommentierte Klöckner: „Vandalismus an den Zäunen gefährdet in hohen Maße den Erfolg der Seuchenbekämpfung. Das ist erschreckend und kann weitreichende Konsequenzen haben. Weder ist das Zerstören dieser Schutzmaßnahmen eine Mutprobe noch ein Kavaliersdelikt. Um eine Ausbreitung zu verhindern, müssen sich alle zwingend an die geltenden Vorschriften halten.“


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Bewirtschaftungsverbote unverhältnismäßig

Indes appellierte Politikreferent der Freien Bauern, Reinhard Jung, an die zuständigen Minister Axel Vogel und Ursula Nonnenmacher, Vernunft walten zu lassen. „Wir können nicht wegen ein paar toter Wildschweine unsere ganze Landwirtschaft stilllegen und damit die regionale Lebensmittelversorgung gefährden“, so Jung, der eine Kurskorrektur anmahnt, sollte sich der ASP-Verdachtsfall in Potsdam bestätigen. „Die Bewirtschaftungsverbote in Spree-Neiße und Märkisch Oderland haben sich als größtenteils unsinnig, jedenfalls unverhältnismäßig herausgestellt. Im Märzen muss der Bauer wieder Landwirtschaft machen, und zwar flächendeckend!“, ist Jung überzeugt.

Erst am Donnerstag hatte das FLI 42 weitere ASP-Fälle in Brandenburg bestätigt. Dabei handelte es sich sämtlich um Fälle aus den bestehenden Kerngebieten in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland. Derzeit liegt die Zahl der bestätigten ASP-Fälle bei Schwarzwild im Land Brandenburg bei 444, so das Brandenburger Ministerium gestern. Dazu schrieb das Bundesministerium am Freitag: „Insgesamt wurden bisher 480 viruspositive Kadaver (in Brandenburg 463, in Sachsen 17) festgestellt.“ red/mil (zuletzt aktualisiert am 9. Januar, 11:15 Uhr)