Rote Gebiete in MV: Land(wirtschaft) sieht rot

Es war, ist und bleibt ein Dauerstreitthema im Nordosten: Auch oder gerade nach dem Kabinettsbeschluss zur neuen Düngelandesverordnung und Gebietskulisse zu nitratbelasteten Flächen gibt es reichlich Redebedarf.

Von Nicole Gottschall

Erst gab es für die Bundesrepublik die rote Karte der EU-Kommission. Nun sieht in Mecklenburg-Vorpommern – und anderen Bundesländern – land-auf, landab die Landwirtschaft die rote Karte. Grund dafür ist die neue Landesverordnung über be-sondere Anforderungen an die Düngung in belasteten Gebieten, kurz Düngelandesverordnung. Sie wurde in der vergangenen Woche vom Landeskabinett beschlossen (Bauernzeitung 2/2023, S. 13).

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Rote Gebiete: Eckdaten von 429.218 ha

Und mit ihr die Feldblöcke sowie Gebietskulisse der mit zu hohen Nitratwerten versehenen Messstellen bzw. damit als rot gekennzeichneten Flächen. Wobei die Feldblöcke in der Endfassung den Landwirten zum Redaktionsschluss noch nicht bekannt waren.

Ebenso liegt die finale Übersichtskarte nicht in geodatenbasierter Form vor. Bekannt sind die Eckdaten von 429.218 ha sogenannter roter Gebiete. Das entspricht 32,03 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Land. In der bisher gültigen Fassung der Verordnung waren rund 181.000 ha bzw. 13 % als belastet eingestuft. Aufgrund des starken Anstiegs liegt der Nordosten im Bundesvergleich nun mit Nord-rhein-Westfalen (33 % rotes Ge-biet) an der Spitze.

Dass sich das Gebiet mehr als verdoppelt hat, sei der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten des Bundes (AVV GeA) geschuldet. Sie wurde exakt umgesetzt, heißt es aus dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV.

Gebietsvergrößerung und Kritik

Demnach ergibt sich die Gebietsvergrößerung mitunter aus dem Wegfall der emissionsbasierten Gebietsabgrenzung, bekannt als Binnendifferenzierung. Auch aus den strengeren Vorgaben bei der Beurteilung von Wasserschutzgebieten: Sofern nur eine Messestelle in diesem Bereich eine erhöhte Nitratbelastung aufweist, wird ein ganzes Wasserschutzgebiet als rotes Gebiet ausgewiesen. Weiterhin sind erstmals denitrifizierende Verhältnisse – das natürliche Abbauvermögen von Nitrat – bei der Ausweisung zu beachten gewesen.

Für viele Landwirte, den Landesbauernverband und die Freien Bauern ist das nur schwer nachzuvollziehen. Sie hatten bereits ihre Bedenken und Hinweise bei der vorgeschalteten Verbändeanhörung eingebracht. Die Liste mit Kritikpunkten ist lang:

Auswirkungen

Was das für Auswirkungen hat, zeigen landesweit mehrere Beispiele. Eines davon ist das Wasserschutzgebiet der Warnow. In dem Einzugsbereich ist eine mit Nitrat belastete Messstelle dafür ausreichend, dass ca. 100.000 ha als rote Flächen ausgewiesen werden. Davon berührt ist auch die Wariner Pflanzenbau eG. Rund 70 % der Betriebsflächen, größtenteils im besagten Schutzgebiet liegend, sind nach der neuen Verordnung mit roten Feldblöcken gekennzeichnet.

Das bedeutet, dort darf nur eingeschränkt gedüngt werden – eine Folge und Bestimmung der Landesdüngeverordnung. Genauer 20 % weniger Stickstoff (N) als die Kultur Bedarf hat. Pflanzenbauleiter Daniel Bohl bringt es auf den Punkt: „Ich muss meine Pflanzen unterernähren.“ Wie bisher hochwertige Weizensorten mit entsprechenden Qualitäten zu produzieren, werde künftig schwer. Gut möglich, dass wir nun mehr Futterweizen produzieren werden, so der Landwirt. Finanzielle Konsequenzen für den Betrieb und ein geringeres Angebot an Brotgetreide für die menschliche Ernährung sind vorhersehbar.

Zudem kritisiert Bohl, dass die nunmehr drei verschiedenen Kulissen in wenigen Jahren drei völlig verschiedene Bilder für seinen Betrieb ergaben: von 0 % belastete Fläche über 32 % bis hin zu jetzt 70 %. In dieselbe Kerbe schlägt Landesbauernpräsident Detlef Kurreck: Es entstehe der Eindruck willkürlicher Gebietsausweisungen, wenn landwirtschaftliche Flächen unter Berücksichtigung aller bisherigen Düngelandesverordnungen mal als nitratbelastet gelten und mal nicht. „Wenn man eine verursachergerechte und möglichst genaue, dem Gewässerschutz zuträgliche Ausweisung vornehmen möchte, hilft ein derartiges zufälliges Ping-Pong-Spiel nicht“, so der Präsident.

Andere Bundesländer: Individeulle Auslegung

Ein Blick auf andere Bundesländer, bei denen die Tendenzen gegensätzlich verlaufen, gibt dem Wariner Chef weiter zu denken. Offensichtlich legt jedes Land die Vorgaben von EU und Bund sehr individuell aus. Diesen Vergleich lässt Agrar- und Umweltminister Till Backhaus nicht zu.

Die Flächenumfänge seien nicht miteinander vergleichbar, weil zwei wesentliche Einflussfaktoren nur auf Mecklenburg-Vorpommern zutreffen würden. „Einerseits ist das der hohe Anteil von Kulturen mit hohem Düngebedarf in enger Fruchtfolge, also Winterweizen–Mais. Andererseits treibt die geringe Grundwasserneubildungsrate bei uns die Nitratgehalte im Grundwasser hoch“, erklärt der Minister. Dass das Land im Gegensatz zu bestimmten anderen Regionen nur eine geringe Viehdichte hat, helfe an der Stelle auch nicht weiter.

Zielführend sei laut Backhaus auch nicht, sich an Begriffen wie Verursachergerechtigkeit festzuhalten. „Mit Blick auf die flächenhaft diffusen Einträge ist es unmöglich, die wahren Verursacher wirklich auszumachen. Außerdem wird dieses Prinzip bei der Gebietsfestlegung von der EU auch ganz klar abgelehnt“, führt er aus.

Regeln bei der Düngung im Nordosten

Es zähle allein das Vorsorgeprinzip und alle sind gefordert, mitzuziehen. Somit sind die nachfolgenden Regeln bei der Düngung im Nordosten das Maß aller Dinge und künftig einzuhalten:

Die Bundesländer im Vergleich

Die als belastet ausgewiesenen Flächen der ostdeutschen Bundesländer
im Überblick:

Da die finalen Geodaten aus einzelnen Bundesländern bis zum Redaktionsschluss nicht vollständig vorlagen, konnte keine Karte erstellt werden.

Die als belastet ausgewiesenen Flächen der Nachbarbundesländer von Mecklenburg-Vorpommern:

Kalkulatorische Folgenabschätzung
Einschränkungen in der Produktion bedeuten auch ökonomische Auswirkungen. Wir haben beim Hauptgeschäftsführer des Bauernverbandes MV nachgefragt, ob es bereits erste Zahlen für die Branche im Land gibt. Und es gibt sie. Dabei handle es sich allerdings nur um grobe Zahlenspiele. Denn: „Seriös vorauszurechnen, ist in diesem Fall unmöglich“, so Dr. Martin Piehl. Dennoch hat er es auf Annahmen, Durchschnitts- und Erfahrungswerten beruhend probiert. Abhängig von Bodengüte, Nutzungsart und Kultur sowie Erträgen und Kosten ist bei einer 20-%-Minderdüngung eine Verlustspanne von 100–300 €/ha denkbar. Daraus ergeben sich bei rund 430.000 ha und 100 € übers Land gesehen Einbußen von 43 Mio. €. 20.000 Vollzeit-Arbeitskräfte zugrunde gelegt, bedeutet das im Schnitt 2.150 € weniger Einkommen je Arbeitskraft. Darüber hinaus hätten auch der vor- und nachgelagerte Bereich aufgrund reduzierten Stickstoffeinsatzes und zu erwartender geringerer Erntemenge rückläufige Zahlen zu befürchten. NG

pro-agro-Marketingpreis 2023: Wild & Taste

36 Bewerber machen sich Hoffnung auf den pro-agro-Marketingpreis 2023. Drei von ihnen haben wir ausgewählt. Ralf Oehme geht mit seinem Brandenburger Unternehmen Wild & Taste ins Rennen.

Von Jutta Heise

Eine schlechte Nachricht trübt uns diesen Januarmorgen: Keiner der rund 40 bis 50 Jäger im Umkreis von 20 Kilometern, mit denen Ralf Oehme zusammenarbeitet, hat am Wochenende Strecke gemacht. Jeder Schuss ins Leere? Oder war man mal anderweitig unterwegs als auf der Pirsch?

Immerhin – fast alle Wildarten sind im Land Brandenburg jagd- und verarbeitbar. Was für Schwarz-, Reh-, Rot- und Damwild gilt. Aber auch Fasan, Dachs, Nutria besiedeln die Region. Wir treffen Ralf Oehme in Gesellschaft Zweier, die uns Klarheit bringen dürften.

Alfred Bült, genannt Fredi, 72, Landwirt im Ruhestand (wenn das überhaupt geht) und passionierter Jäger seit Jahrzehnten, koordiniert im Auftrag Oehmes die Abnahme erlegten Wildes aus den verschiedenen Revieren, wird – weil nicht nur leidenschaftlich, sondern auch erfolgreich – von Oehme nur „mein königlicher Hoflieferant“ tituliert und ist dem Wildfleischer überdies eine Stütze als perfekter Wildschwein-am-Spieß-Griller bei gastronomischen Events, die Oehme als Teil seines Berufes marketinghalber ebenfalls inszeniert.

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Debatte über den Wildbestand

Fredi ist, als wir ihn treffen, über obige Nachricht allerdings auch ein bisschen sauer, weiß jedoch, dass es zu Anfang des Jahres meist zu Engpässen im Wildankauf kommt, schließlich neigt sich die Jagdsaison 2022/23 rapide ihrem Ende zu. Oder schwinden sie tatsächlich wahrnehmbar, die Wildbestände, wie es derzeit kommuniziert wird? Insbesondere das Schwarzwild, heißt es, sei rückläufig

Forstamtmann i. R. Peter Möhring, wie Fredi Jagdpächter, will da erst mitgehen, wenn es belastbare Zahlen gibt. Die vielen Fährten, die zu lesen der altgediente Forstmann firm ist, der bis 2020 für ein großes Revier samt einem Truppenübungsplatz zuständig war, sprechen ihre eigene Sprache und deuten seiner Ansicht nach auf einen immer noch großen Bestand hin.

Fredi Bült hält dagegen: Die aufgrund eines möglichen Eintrags der Afrikanischen Schweinepest (von der die Region bislang verschont geblieben ist) erlassenen Abschussprämien für Schwarzwild dürften zu einer beträchtlichen Dezimierung der Schwarzkittel geführt haben. Und auch der Wolf, zumindest ein Rudel ist in der Region nahe dem Elb-Havel-Winkel registriert, holt sich regelmäßig Beute. Wobei, es ist insbesondere das Muffelwild, 400 Kopf sind vor Jahren hier ausgesetzt worden, das er gerissen oder vertrieben hat.

In diesem Zusammenhang debattiert das Männer-Trio Für und Wider hochspezialisierter moderner jagdlicher Technik, wozu etwa Mehrfachschuss-Gewehre, Schalldämpfer, Nachtsichtgeräte gehören und die das nachtaktive Schwarzwild auch in der Dunkelheit nicht zur Ruhe kommen lässt. Es werde wohl in absehbarer Zukunft seine Aktivitäten wieder in die helle Phase des Tages verlegen, wie es vor Ur-Zeiten der Fall war, mutmaßt die Runde.

Ausschließlich heimische Wälder

Wildfleischer Oehme, selbst Jäger, legt nun ein schlagendes Argument auf den Tisch: Während er 2020/2021 noch 250 Wildsauen pro Jahr habe verarbeiten können, seien es derzeit nur noch 50 bis 60. So konzentriere er sich nun voll auf Rotwild als Hauptfleisch mit wöchentlich 500 bis 600 Kilo.

Schon seit Längerem müsse er Wild aus zertifizierten Zerlegebetrieben zukaufen, wobei er ausschließlich in heimischen Wäldern gestreckte Tiere erwirbt, kein Gatterwild.

Ehe wir uns auf so weitem Feld verirren, erst recht wenn es jetzt auch noch um die authentischste Art des Jagens gehen, der moralisch-ethische Wert oder Unwert von Ansitz- und Drückjagd sowie Jagd „nach Tritt“ erörtert werden, gar die Debatte um die Novellierung des Brandenburger Jagdgesetzes in die Mangel genommen werden soll – wenden wir uns dem Hauptakteur unserer Geschichte zu.

Erstmal: Oehme ist ein Fan der Natur, kennt sich aus in Wald und Flur, fühlt sich früh zum Weidwerk hingezogen. Für seine Berufswahl ein nicht unwesentlicher Fakt. 2006, mit 26 Jahren, hat er den Jagdberechtigungsschein gemacht. Fleischer, ja, aber keiner für Schwein, Rind, Geflügel wollte er sein.

Stattdessen durchläuft er eine anspruchsvolle Ausbildung zum Fachmeister im Bereich Wild, arbeitet – nachdem er ein paar Jahre branchenfremd seine Brötchen verdient – zunächst im Nebenerwerb im Beruf, ist seit 2018 hauptberuflich unterwegs und gründet seine Firma, die er Wild & Taste (Wild und Geschmack) tauft.

Er verkauft zunächst auf Berliner und Brandenburger Wochenmärkten Wild, Wild und nur Wild. Der Zuspruch ernährt den Mann, bis Corona das Anbieten von offenen Speisen und Getränken im Freien untersagt. 80 Prozent der Einnahmen brechen weg. Einen Wiedereinstieg plant Oehme nicht. „Die Kauflust ist gedämmt, aus bekannten Gründen. Wir haben uns aus diesem Geschäft komplett zurückgezogen.“ Zumal man andere Vermarktungsschienen erobert und überhaupt sehr umtriebig unterwegs ist.

Neue Wege gehen

2021 hat der Wildfleischer eine kleine Gaststätte in Rathenow übernommen und mit viel Kraft und mindestens genauso viel Geld um- und ausgebaut. Während das Verwiegen, die Qualitätskontrolle und Probenahmen des angenommenen Wildbrets im 20 Kilometer entfernten Milow, dem Firmensitz, erfolgen, wird es in der Küche der Gaststätte verarbeitet.

Die gleicht zum Teil dem Cockpit eines Transatlantik-Fliegers. Allein der Abfüllautomat kann 600 Bratwürste in der Stunde produzieren. Man ist nicht nur EU-, sondern auch IFS-zertifiziert, was Transparenz und gleichbleibende Qualität der Produkte auf hohem internationalem Niveau garantiert.

Zeitgleich mit der Eröffnung am 1. April 2022 hat Oehme in einem Teil der Gaststätte einen Hofladen eingerichtet. Was man bei Tisch probiert und tasty, also lecker, befunden hat, kann man in anderer Form mit nach Hause nehmen. Ein Prinzip, das funktioniert.

Parallel dazu hat es Oehme geschafft, mit Wildsoljanka, Wildgulasch und einem Preiselbeerdip in 95 (von 100 angefragten) EDEKA-Filialen im Berliner Raum und in Niedersachsen präsent zu sein. Mit diesen Produkten bewirbt er sich um den pro-agro-Marketingpreis.

Oehme weiß: Wenn schon Fleisch, dann etwas vom Wild, sagen derzeit viele ernährungsbewusste Verbraucher, und das sogar ganzjährig. Oehme kann das gut nachvollziehen: „Die Tiere ernähren sich ja nur von dem, was sie in der Natur finden, das wirkt sich positiv auf die Qualität des Fleisches aus. Es ist kalorien- und fettarm, dafür reich an essenziellen Omega-3-Fettsäuren, Vitaminen und Spurenelementen.

Video: pro-agro-Marketingpreis 2023 – Interview mit Ralf Oehme

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Den guten Ruf in die Altbundesländer bringen

Er wäre doch nicht von dieser Welt, wenn er den Trend nicht voll ausschöpfen würde, so der Wildfleischer. Der „aus der Nische stärker in die Altbundesländer und deren Ballungszentren expandieren und den guten Ruf der Brandenburger Jäger und ihres Wildbrets über die Grenzen hinaus tragen will“.

Kleiner hat es einer wie er nicht … Die Kapazität der Küche, wo derzeit 300 Gläser pro Woche produziert werden, gäbe das her, und Pläne en masse hat man auch. Gerade laufen die letzten Geschmackstests für vier weitere Delikatessen im Glas, so Rehklößchen und Hirschroulade.

Das kleine Restaurant, das sich mit unterschiedlichen kulinarischen Events, wir nennen „Böhmen-Tag“ (Wildbraten, Knödel, Kraut) und „Schnitzeltag“ (auch vom Wildschwein) bekannt gemacht und Gäste im wahrsten Sinne angefüttert hat, erhält in Kürze Verstärkung durch einen renommierten Koch. An einer Speisekarte mit Wildgerichten der gehobenen Küche arbeite man bereits.

Der „Uli Hoeneß der Wildbratwurst“ möchte er werden, sagt Oehme noch, der auf Wunsch sogar „Spezialanfertigungen“ wie Walnuss-Bratwurst oder ja, auch welche mit Kaffee (!) herstellt, überdies Hauslieferung und Vor-Ort-Kochen anbietet. Hoeneß – äh, wie? Ach so, vier Millionen Würste am Tag produzieren wie dessen Unternehmen? Sportlich, sportlich, so ein Ziel. Oder hat da wer gezwinkert?

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Vielseitigkeit hat ihren Preis

Es besteht immer Unterstellbedarf für Maschinen und Geräte. Da stellt sich die Frage, wie wirtschaftlich ein Hallenneubau ist, denn reine Maschinenhallen amortisieren sich nur durch den Werterhalt.

Beim Hallenneubau den Raumbedarf zu ermitteln und mit sinnvollen Baulösun­gen bereitzustellen, erfordert et­was Planungsaufwand. Der Platz­bedarf für Maschinen ist klar, aber sollen in Teilbereichen kurzfristig auch mal Getreide, Futtermittel oder Dünger gelagert werden?

Wie vermeidet man, dass das ge­suchte Gerät immer ganz hinten steht und erstmal eine halbe Stun­de umgeräumt werden muss? Vie­le große Tore für gute Erreichbar­keit stehen oft im Widerspruch zu statischen Anforderungen und dem Wunsch, Schüttgüter mög­lichst hoch gegen die Wand zu kippen.

Die Bauart wird von den stati­schen Anforderungen, verfügba­ren Materialien (z. B. eigenes Holz), vom Geldbeutel und den optischen Anforderungen der ei­genen Familie, manchmal auch denen der Nachbarn und des Denkmalschutzes beeinflusst. In Tabelle 1 sind die Maße so­wie absolute und spezifische In­vestitionskosten (Stand Mitte 2022) für verschiedene (einfache) Hallengrößen dargestellt.

Kleine Stahlhallen (13 m x 13 m x 5,6 m), deren Errichtung in Eigenleistung möglich ist/sein soll, werden oft günstig angeboten. Durch Grund­stück, Aufbau, andere Tore, Fun­dament, Bodenplatte und Gebüh­ren steigen die Kosten aber noch an. Schnell beträgt die Summe dann 68.400 statt 35.000 €, dies entspricht spezifischen Investi­tionskosten von etwa 405 €/m2 nutzbarer Grundfläche bzw. fast 67 €/m3 umbauten Raumes.

Größere Baulösungen weisen einen deutlich höheren Gesamt­bedarf auf, aber die spezifischen Investitionskosten pro Quadrat­meter Grundfläche bzw. pro Ku­bikmeter umbauten Raumes wer­den mit zunehmender Größe ge­ringer. Bei einer Größe von 42 x 12 m (Nr. 2) kostet die Halle insge­samt fast 141.200 €. Umgerechnet auf die Größe fallen die Werte aber mit 280 €/m2 (­31 %) bzw. 56,60 €/m3 (­15,4 %) deutlich nied­riger aus.

Während bei zunehmen­der Länge die spezifischen Kosten meist sinken, wirken zunehmende Höhe gering und zunehmende Breite deutlich kostensteigernd. Deshalb verursacht die breiteste Halle (Nr. 6) mit 297,40 €/m2 wie­der höhere spezifische Investi­tionskosten. Wer viel Grundfläche braucht, sollte nur 18 bis 20 m in die Breite und dann eher in die Länge bauen; wer Volumen braucht, erst in die Höhe und dann in die Breite.

Teurer wird die Halle, wenn für Schüttgüter mit größeren Lagerungshöhen statisch belastbare Wände nötig würden. Vielseitig­keit hat eben ihren Preis.

Die jährlichen Kosten geben den Ausschlag

Neben der betrieblich gewünsch­ten Größe wird die Entscheidung auch von der Rentabilität mitbe­stimmt. Die jährlichen Kosten wer­den – sowohl insgesamt als auch als spezifische Kosten pro Einheit – für 30 Jahre Nutzung, Annuitä­tendarlehen zu 3,20 % und 1,2 % des Gesamtbetrages für Unterhal­tung und Versicherung ermittelt ( Tab. 2). Dies ergibt eine jährliche Belastung von circa 6,47 % der In­vestitionssumme.

Die jährlichen Kosten liegen zwischen 4.424 €/Jahr für die kleinste Halle (Nr. 1 30,80 €/m2/Jahr bzw. 5,99 €/m3/Jahr) und 28.855 €/Jahr für die größte Halle (Nr. 6; 22,63 €/m2/Jahr bzw. 4,51 €/m3/Jahr). Bei zu­nehmender Größe steigen die Flä­chenkosten leicht an (+ 12,6 %; Nr. 6 zu Nr. 5), während die Volumen­kosten stagnieren.

Damit entscheidet die Nutzung: Ist Grundfläche (z. B. zum Abstel­len von Maschinen) gewünscht, spricht dies eher für mittlere klei­nere Hallen (hier Nr. 4); besteht eher Bedarf an Lagervolumen, gilt: je größer – desto günstiger (hier Nr. 5 und 6).

Welche Mindestmiete deckt die Kosten?

Für eine anteilige Vermietung, die Kostenverteilung bei einer gemein­sam errichteten Halle oder die Kostenzuteilung in einer Betriebs­zweigabrechnung kann aus den etwa 20 bis 22 €/m2/Jahr bei Dau­erbelegung eine monatliche Kalt­miete von etwa 1,67 bis 1,83 €/m2/Monat abgeleitet werden (ohne Ge­winn­ und Risikozuschlag und an­dere Umlagen).

Dieses Ergebnis ist auch von praktischer Relevanz, wenn ältere Gebäude aufgrund feh­lenden Eigenbedarfs zur Kostende­ckung vermietet werden sollen. Sie zeigt, mit welchen jährlichen Fest­kosten ein Mietinteressent rechnen muss, wenn er selbst etwas Neues bauen würde. Eine Kaltmiete von etwa 60–75 % dieses Satzes bringt dem Nutzer einen finanziellen Vor­teil, den er gegen die Nachteile der gebrauchten Immobilie, meist wei­tere Anfahrt und suboptimaler Zu­schnitt, aufrechnen kann.

Dem Ei­gentümer eines abgeschriebenen Gebäudes sichert diese Miete eine Deckung der weiter anfallenden (und bei älteren Gebäuden dann oft deutlich höheren) Unterhal­tungs­- und Versicherungskosten sowie einen geringen Gewinnbei­trag. Ist die Halle nur temporär be­legt (Winterlager für Boote und/oder Wohnwagen) und steht sonst leer, müssen die jährlichen Kos­ten in der Belegungszeit erwirt­schaftet werden, was bei sechs Monaten zur Verdopplung der Mo­natsmiete führt, sofern sie durch­setzbar ist.

So rechnet sich eine Maschinenhalle

Auch wenn Halle 5 etwas günsti­ger ist: Vermietete Hallenanteile sollten mindestens 20 €/m2/Ja hr bringen, soweit klar, aber die selbst genutzten? Hier ist ein monetärer Vorteil zum Beispiel über den Umweg Rest­werteinfluss greifbar. Außer der eventuellen Verringerung von Diebstahl­ und Beschädigungsrisi­ken ist der mögliche höhere Rest­wert von Maschinen oder Gerä­ten, die nicht ganzjährig dem Wet­ter ungeschützt ausgesetzt sind, ein weiterer, leider oft nur schwer kalkulierbarer Vorteil.

Deswegen kommt auch hier die Betrachtung von der Kostenseite. Wie hoch muss die Restwertsteigerung sein, damit sich die Unterbringung von einem Mähdrescher, einem Trak­tor oder einem Pflug in einer Halle rechnet? Der anzuwendende Re­chengang wird beispielhaft darge­stellt, und sollte auf individuelle Daten (Hallenkosten, Flächenbe­darf und aktuelle Zinssätze) ange­wendet werden.

Dafür ist folgender Rechengang notwendig: Die entstehenden jähr­lichen Kosten der Unterbringung sind auf den späteren hypotheti­schen Verkaufstermin hin aufzu­zinsen und anschließend zu sum­mieren. Weil dabei Zinseszinsef­fekte auftreten, geht die langfristi­ge Unterbringung am Schluss ganz schön ins Geld ( Tab. 3). Wird beispielsweise die „Norm“-­Fläche von 1 m2 für fünf Jahre beansprucht, so entstehen daraus bis zum Kapitalrückfluss Kosten von insgesamt ungefähr 107,19 €.

Dieser Betrag müsste dann bei einem Verkauf an Rest­wertsteigerung (pro genutzte Qua­dratmeter) eintreten, damit sich die Unterbringung in der Halle ge­lohnt hat. Am Beispiel eines eher kleineren Schleppers, der einen Stellplatzbedarf von etwa 13,5 m2(3,5 m x 4 m) besitzt, ergeben sich nach acht Jahren aufsummierte und verzinste Gesamtkosten von 2.523 €.

Über 20 Jahre rechnet sich das Unterstellen, wenn 7.752 € Restwertsteigerung er­wartbar sind. Das ist auch zu er­warten, denn bei ungeschütztem Abstellen wäre der Schlepper dann vermutlich schon weggeros­tet. Jedes weitere Jahr verursacht jetzt (durch Zinseszins steigende) Kosten von ungefähr 480 € für die weitere Unterbringung und rech­net sich somit für Zeitwerte über 9.000 €.

Was rein darf und was draußen bleiben kann?

Aber irgendwann ist Schluss: großvolumige Geräte von gerin­gem Wert (Walzen, Schleppen, Eggen, Grubber) überwintern bei Platzmangel als Erste draußen. Und wenn kein zusätzlicher Wert­verlust mehr auftreten wird, muss auch der Traktor draußen über­nachten. Im Klartext: Je geringer der verbleibende Restwert und der zukünftig noch zu erwartende Wertverlust, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass für die­ses Objekt in der Maschinenhalle kein Platz mehr ist.

Je höherwertig die Maschine allerdings ist, desto länger wird sie in der Maschinen­halle bleiben dürfen. So steht au­ßer Frage, dass selbst vergleichs­weise ältere Mähdrescher und große Schlepper, die auch mit 20 Jahren durchaus noch Restwerte von mehr als 30.000 € besitzen können, weiterhin in der Halle ab­gestellt werden, auch wenn dies in 20 Jahren für den Schlepper 13.290 € und für den Mähdrescher nach 15 Jahren schon 26.639 € ge­kostet hat. Für das Mähwerk, den Wender und/oder den Schwader ist aber vermutlich schon nach 11–15 Jahren in der Halle kein Platz mehr frei.

Es lässt sich festhalten, dass Ma­schinen­ und Lagerhallen bei ein­facher Ausführung einen spezifi­schen Investitionsbedarf von min­destens 265 €/m2 Grundfläche bzw. 50 €/m3 nutzbaren umbau­ten Raumes aufweisen. Die jährli­chen Kosten liegen deshalb bei 20 bis 23 €/m2 und Jahr bzw. 4,50 bis 5 €/m3 und Jahr zu veranschla­gen.

Für eine vollkostendeckende Miete sind also ca. 1,75 €/m2/Mo­nat an Kaltmiete erforderlich. Generell gilt, dass mit zuneh­mender Größe die spezifischen Investitionskosten flächen­- und volumenbezogen zunächst abneh­men. Ab 18 m Breite steigen sie flächenbezogen wieder an; volu­menbezogen nehmen sie zu­nächst noch weiter ab, aber auch hier steigen die spezifischen Kos­ten pro Kubikmeter ab etwa 22 m Breite wieder an. Ursache: sta­tisch bedingt überdurchschnitt­lich zunehmende Materialstärken für die Dachkonstruktion.

FAZIT:

Maschinenhallen sind wirtschaft­lich, wenn dort untergebrachte Ma­schinen und Geräte durch das „ge­schützt Stehen“ höhere Restwerte besitzen. Faustzahlen für die auf­summierten Kosten der mehrjähri­gen Unterbringung sind mindes­tens 107 €/m2 für fünf Jahre, 233 €/m2 für zehn Jahre und 381 €/m2 für 15 Jahre sowie für 20 Jahre 554 €/m2.

Die Beträge sind wegen aktuell gestiegener Baukosten und Zinsen höher als früher. Der Zinseszins­-Effekt sorgt für einen progressiven Anstieg der Kosten für jedes weite­re Jahr, weil der Vorteil ja erst mit dem Verkauf des untergestellten Objektes realisiert wird.

Dr. Mathias Schindler, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

2023 in ganz neuem Licht?

Auch in diesem Jahr sind wieder zahlreiche rechtliche Änderungen für landwirtschaftliche Unternehmen zu beachten. Im zweiten Teil unseres Fachbeitrages klären Experten weiter auf.

Die rechtlichen Neuerungen bei der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik, bei Tierarzneimitteln sowie im Arbeits- und Sozialrecht standen im Mittelpunkt des ersten Teils dieses Beitrages (Bauernzeitung 1/2022, S . 46/47). Jetzt liegt der Schwerpunkt auf dem Steuerrecht und dem Komplex Erneuerbare Energien.

Bereits im Oktober hatte der Bundestag beschlossen, dass der Pauschalierungssatz in der landwirtschaftlichen Umsatzbesteuerung zum 1. Januar 2023 von derzeit 9,5 auf 9,0 % sinkt. Unter diesen Vorzeichen kann sich für einige Betriebe ein Wechsel in die Regelbesteuerung lohnen.

Gebäude-AfA und Homeoffice-Pauschale

Für die Abschreibung neuer Wohngebäude wird der lineare AfA-Satz von 2 auf 3 % erhöht. AfA bedeutet übrigens Absetzung für Abnutzung. Die im Regierungsentwurf noch beabsichtigte Streichung der Ausnahmeregelung zum Ansatz einer kürzeren Nutzungsdauer für Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) wurde nicht Gesetz. Diese Regelung trat bereits zum Jahresanfang 2023 in Kraft und gilt für nach dem 31. Dezember 2022 erstellte Wohngebäude.

Die Homeoffice-Pauschale wurde auf 6 € pro Tag erhöht und dauerhaft entfristet. Der maximale Abzugsbetrag wurde von 600 auf 1.260 € pro Jahr angehoben – erreicht bei Ausübung der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit an 210 Tagen im Jahr am häuslichen Arbeitsplatz. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2023.

Ab dem Jahr 2023 ist außerdem ein vollständiger Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgaben möglich. Diese Regelung gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum bzw. Lohnsteuerabzug 2023.

Kalte Progression und neue Zahlungswege

Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („kalte Progression“), sind mit dem Inflationsausgleichsgesetz die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 angepasst worden. Es kommt zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages (steuerfreies Existenzminimum), des Kinderfreibetrages, des Spitzensteuersatzes sowie der Freigrenzen für den steuerlichen Solidaritätszuschlag.

Am 1. Januar beginnt zudem der voraussichtlich letzte Fristmonat zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung. Finales Datum für die Einreichung ist der 31. Januar 2023. Wichtig für Landwirtinnen und Landwirte kann auch der mit dem Jahressteuergesetz 2022 geschaffene direkte Auszahlungsweg für öffentliche Leistungen sein.

Hierbei wird die steuerliche Identifikationsnummer genutzt. Dadurch soll die Auszahlung bestimmter zukünftiger Leistungen des Bundes wie zum Beispiel Nothilfen oder Klimagelder erleichtert werden.

Ertragsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Rückwirkend ab 2022 werden kleinere Photovoltaikanlagen (PV) auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien steuerfrei gestellt. Für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (laut Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden (z. B. Mehrfamilienhäuser oder gemischt genutzte Immobilien) wird in § 3 Nr. 72 EStG Ertragsteuerfreiheit eingeführt.

Begünstigt sind auch Photovoltaikanlagen auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden bis zu 15 kW je Wohn-/Geschäftseinheit. Die noch im Regierungsentwurf enthaltene Voraussetzung „überwiegend zu Wohnzwecken“ wurde gestrichen.

Die Steuerbefreiung in der Einkommensteuer gilt für den Betrieb einer einzelnen Anlage oder mehrerer Anlagen bis max. 100 kWpeak. Dabei gilt die 100-kWpeak-Grenze pro Steuerpflichtigem bzw. pro Mitunternehmerschaft. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms.

Sofern in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb begünstigter Photovoltaikanlagen erzielt werden, muss hierfür kein Gewinn mehr ermittelt werden. Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften (z. B. Vermietungs-GbR) soll der Betrieb von Photovoltaikanlagen, die die begünstigten Anlagengrößen nicht überschreiten, nicht zu einer gewerblichen Infektion der Vermietungseinkünfte führen.

Keine Umsatzsteuer bei Solaranlagen

Auch die Umsatzsteuer auf PV-Anlagen soll komplett entfallen. Mit der Neuregelung ist deshalb für die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich der Stromspeicher ein Nullsteuersatz eingeführt worden. Damit soll der Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfallen, weil die Lieferung von Photovoltaikanlagen nun nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet ist.

Voraussetzung für den Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer ist, dass die Photovoltaikanlage auf und in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Davon kann ausgegangen werden, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 30 kWpeak beträgt. Diese Regelung gilt ab Januar 2023.

Förderung im EEG neu geregelt

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 wird die Förderung für PV-Anlagen auf Gebäuden erhöht. Neu ist die Differenzierung zwischen Teileinspeiser und Volleinspeiser. Die EEG-Vergütung für eine Volleinspeisung zwischen 10 und 40 KWp beträgt zum Beispiel 10,9 ct/KWh, bei Teileinspeisung entsprechend 7,1 ct/KWh. Es ist ein jährlicher Wechsel zwischen Voll- und Teileinspeisung möglich. Deutlich erweitert wurde die EEG-Förderung für PV-Freiflächenanlagen einschließlich Agri-PV.

Bei Biogasanlagen sind die Förderbedingungen für Gülle-Kleinanlagen bis 150 KW erweitert worden; bei den übrigen Biogasanlagen wird diese durch einen weiter abgesenkten „Maisdeckel“ allerdings unattraktiver. Die bereits seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr zu zahlende EEG-Umlage wurde ab Januar 2023 auf Dauer abgeschafft. Das gilt auch für die ehemals anteilige EEG-Umlage auf Eigenverbrauchsstrom.

Baurecht und Preisbremsen

Zum 1. Februar 2023 tritt eine Änderung des Baugesetzbuches in Kraft, wonach Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einem 200 Meter breiten Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen unter die Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch fallen. Demnach entfällt die Steuerung mittels Bebauungsplan und eine ungeordnete Flächeninanspruchnahme zu Lasten der Lebensmittelerzeugung droht.

Ebenfalls baurechtlich erleichtert wird die Errichtung von Anlagen zur Elektrolyse an vorhandenen Windparks im Außenbereich. Ab Januar 2023 gelten, aber erst im März umgesetzt werden die Gesetze zur Strom- und Gaspreisbremse. Entnahmestellen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh bzw. einem Gasverbrauch bis 1,5 Mio. kWh werden ein Kontingent von 80 % des Vorjahresverbrauchs zu brutto 12 ct/kWh (Gas) und brutto 40 ct/kWh (Strom) beziehen können.

Verbrauchsstellen, die oberhalb der genannten Grenzen liegen, erhalten 70 % ihres Vorjahresverbrauchs an Energie zu einem Netto-Garantiepreis von 7 ct/kWh (Gas) bzw. 13 ct/kWh (Strom). Darüberhinausgehende Mengen werden zum deutlich höheren Marktpreis abgerechnet.

Maßgeblich ist nicht der tatsächliche Verbrauch, sondern der Verbrauch im Referenzzeitraum 2022. Das soll Energieeinsparung anregen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die jeweiligen Strom- und Gasversorger. Es ist also keine Antragstellung der Energieverbraucher bei staatlichen Stellen nötig.

LKV-Beiträge steigen moderat

Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) steigt um durchschnittlich 2 %. Nur in den Beitragsklassen 1 und 2 steigt der Beitrag aufgrund gesetzlicher Vorgaben um ca. 4,2 %. In der Beitragsklasse 20 beträgt der Beitrag dagegen aufgrund gesetzlicher Vorgaben unverändert 692,24 €.

Für 27 % der versicherten Unternehmer führen allerdings die gestiegenen Einkommenswerte der AELV 2023 zum Wechsel in eine höhere Beitragsklasse und so zu einer Beitragserhöhung.

Die vollständigen Beitragstabellen können auf der Seite der SVLFG eingesehen werden (www.svlfg.de/beitraege-lkk). Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Pflegekasse wird für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung erhoben. Seit dem neuen Jahr wird für jedes Kind der bisherige Höchstsatz von 250 €/Monat gezahlt. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 744 € jährlich mehr, für eine Familie mit drei Kindern 1.044 €.

Unternehmensnummer und Lieferketten

Unternehmen, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, erhalten vor dem Jahreswechsel eine neue fünfzehnstellige Unternehmensnummer (UNR.S). Zum 1. Januar 2023 löst diese die bisher elfstellige Mitgliedsnummer ab. Die Unternehmen benötigen die Nummer unbedingt, um zum Beispiel Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln.

Wer noch einen pinkfarbenen oder grauen Führerschein hat und zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, braucht spätestens ab 19. Januar 2023 den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im EC-Karten-Format.

Das zum Jahreswechsel in Kraft getretene Lieferkettengesetz wird in der Landwirtschaft wahrscheinlich wenig direkte Wirkung entfalten. Betroffen sind zunächst nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Es ist aber möglich, dass größere Unternehmen im Lebensmittelhandel und in der Verarbeitung von den Landwirten als Vorlieferanten neue Nachweise verlangen möchten. Der Deutsche Bauernverband weist solche Forderungen unter Verweis auf vorhandene Dokumentations- und Qualitätssicherungssysteme zurück.

Deutscher Bauernverband, Berlin

Kommt ein Schub bei der Digitalisierung?

Landwirtschaft 4.0 aktuell: Es holpert bei der schnellen Digitalisierung der Landwirtschaft – wie kommen Landwirte über Schnittstellen-Stolpersteine hinweg auf die Daten-Autobahn?

Von Dirk Gieschen

Digitale Landwirtschaft: ist sie schon heute oder zumindest recht bald Realität? Das hoffen zwar alle Beteiligten aus dem Smart-Farming-Kosmos, tatsächlich sieht es in der Praxis oft aber anders aus. Sieht man genauer hin, findet man durchaus Intensivnutzer als Vorreiter – meist unter Großbetrieben und immer häufiger auch in Lohnunternehmen.

Betrachtet man wiederum das Investitionsverhalten dieser beiden Gruppen, dann wird schnell deutlich, dass die schnelle „Drehzahl“ dieser beiden unternehmerisch denkenden Gruppen von Betrieben schon in naher Zukunft einen wahren Digitalisierungsschub erwarten lässt – wenn die Landmaschinen- und Smart-Farming-Branche ihre eigenen Probleme löst. Von der Kundenseite rücken dabei zwei Gruppen ins Blickfeld:

1. Größere Lohnunternehmen setzen beim Wechsel ihrer Maschinen auf die neueste, top ausgestattete Technik. Einerseits, um die digitale Technik vom Lenksystem über Ertrags- und Applikationskarten bis zum Flottenmanagement tatsächlich zu nutzen und dabei den Kunden einen Mehrwert bieten zu können. Andererseits geht es bei gekauften ebenso wie bei gemieteten Maschinen auch darum, den Wiederverkaufswert zu sichern.

2. Größere landwirtschaftliche Betriebe sehen schneller den Nutzen digitaler Technik und der Vernetzung von Maschine und Betrieb – auch weil dort nicht nur der Betriebsleiter allein vor der digitalen Herausforderung steht, sondern zusätzlich mehrere jüngere, digital affine Familienangehörige oder Mitarbeiter aktiv sind.

Das Potenzial ist enorm: Schon heute bewirtschaften nur 38.160 der insgesamt 262.780 landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland (14,5 %) mit einer Betriebsgröße von mehr als 100 ha rund 62 % der Flächen. Vorreiter für einen schnellen Fortschritt bei der Digitalisierung werden dabei die 13.260 landwirtschaftlichen Betriebe mit mehr als 200 ha Fläche sein (Tabelle).

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Mehrere bremsende Faktoren

Wo steht die Landwirtschaft derzeit bei der Digitalisierung und wo ist noch Potenzial nach oben? Die Bestandsaufnahme zeigt aktuell ein durchwachsenes Bild. Die neuesten Befragungen aus 2021 und 2022 zeigen eins: Es hat sich in den letzten Jahren schon viel getan. Aktuell nutzen schon Betriebe, die 66 % der Fläche in Deutschland bewirtschaften, GPS-basierte Lenksysteme, der größte Teil mit Real-Time-Kinematik (RTK)-Korrektursignalen. Das zeigt eine im März 2022 vom HFFA-Institut Berlin und dem Industrieverband Agrar (IVA) durchgeführte Studie. Hierfür wurden rund 500 landwirtschaftliche Betriebe befragt.

Beim Thema Pflanzenschutz gibt es jedoch einen echten Schock: Laut der Studie sind schon viele digitale Maschinen im Einsatz – das Potenzial moderner Precision-Farming-Technik wird beim Pflanzenschutz aber offensichtlich oft noch nicht voll ausgenutzt. Die Ergebnisse der Befragung legen nahe, dass moderne Technik mit automatischer Teilbreiten- oder Einzeldüsenschaltung als technische Voraussetzung für eine Teilflächenapplikation im Osten bereits heute auf bis zu 80 % der Fläche vorhanden ist.

Im Westen liegt dieser Wert dagegen erst auf rund 40 % der Fläche. Laut IVA und HFFA zeigt die Studie aber, dass weniger als die Hälfte der Betriebe, die eine automatische Teilbreiten- oder Einzeldüsenschaltung nutzen, auch Applikationskarten verwenden. Dies legt nahe, dass die andere Hälfte der Betriebe, bei der eine solche Applikationstechnik vorhanden ist, sie nicht oder zumindest nicht optimal nutzt.

Woran hapert es vor allem?

Als technische Hindernisse für eine stärkere Verbreitung und Nutzung der digitalen Technik wurden in der Befragung neben fehlendem Know-how vor allem eine fehlende Internetabdeckung und ein unzureichender GPS-Empfang genannt. Hier besteht in vielen Regionen noch echter Handlungsbedarf.

Darüber hinaus werden unzureichende Schnittstellen für den Datenaustausch als Problem genannt. 48 % der befragten Betriebe nannten als wichtigen Anreiz für die Umstellung auf Spotapplikation den Anspruch auf nahtlose Datenübertragung zwischen digitalen Systemen.

Ein Sensor, zwei Anwendungen: Der Krone NIR Control dual, schon länger von Zunhammer für Gülle angeboten, kommt nun auch auf Häckslern zum Einsatz. (c) Werkbilder

Diskriminierungsfreie Zugänge

Das zeigt: Nur wenn das Schnittstellenproblem entschiedener angegangen wird, ist ein schnellerer Fortschritt bei der Digitalisierung der Landwirtschaft möglich. In diese Richtung argumentierte auch Dr. Micha Münzenmay, Geschäftsführer der Nevonex GmbH, auf der Digital Farming Conference 2022 der Bitkom.

Er forderte mehr Offenheit aller Anbieter: „Wir brauchen für die weitere Digitalisierung in der Landwirtschaft diskriminierungsfreie Daten- und Prozesszugänge für bunte Flotten.“ In der Tat: Auf den landwirtschaftlichen Betrieben und in den Lohnunternehmen finden sich in den seltensten Fällen einfarbige Maschinenparks von Schleppern, Anbaugeräten und Erntemaschinen. Das Nebeneinander verschiedener Marken ist in der Praxis der Standard.

Münzenmay ging mit seiner Forderung noch weiter: „Wir brauchen international offene Plattformen, damit wir auch kleine und mittlere Player so weit nach vorn bringen können, dass deren Digitalelemente mit den Maschinen verschmelzen können. Es kann nicht sein, dass eine kleine Digitalfirma, die vielleicht eine super-gute Idee hat, sich auf 30 oder mehr Digitalplattformen publishen muss. Es muss so sein, dass es dafür offene, neutrale Plattformen gibt, denen man vertrauen kann. Das ist wichtig, damit sich Innovationen immer auch international durchsetzen können.“

Diese Erkenntnis gilt natürlich nicht nur für Start-ups, sondern genauso für jeden kleineren und mittleren Landmaschinenhersteller, der seine Maschinen digitalisieren muss, um im Wettbewerb künftig weiter mithalten zu können.

Investitionskosten und Digitalkompetenz

Auch eine weitere Studie kommt zu ähnlichen Ergebnissen: Laut einer im Frühjahr 2022 von der Bitkom und der DLG durchgeführten Befragung landwirtschaftlicher Betriebe empfindet die große Mehrheit (83 %) die aus ihrer Sicht hohen Investitionskosten als Hemmnis, das die Digitalisierung der Landwirtschaft mit am stärksten bremst. 58 % bemängelten fehlende standardisierte Schnittstellen und 54 % eine unzureichende Internetversorgung.

Allerdings sehen auch 46 % die mangelnde Digitalkompetenz auf den Betrieben als Hemmnis. Den Beschäftigten haben die Befragten für ihre Digitalkompetenz im Durchschnitt die Schulnote 2,8 ausgestellt. „Nötig ist eine stärkere Förderung von Weiterbildungs- und Beratungsangeboten zur Digitalisierung landwirtschaftlicher Betriebe“, forderte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder bei der Vorstellung der Studie.

Insgesamt sehen laut dieser Studie jedoch mehr als drei Viertel der landwirtschaftlichen Betriebe (78 %) die Digitalisierung als Chance für sich – 2020 waren es 73 % und im Jahr 2016 lediglich 66 %. Und 14 % halten die Digitalisierung aktuell jedoch noch immer für ein Risiko.

Fazit

Deutschlands Landwirte sehen die Digitalisierung als Chance, jedoch auch hohe Investitionskosten und Bedenken bezüglich der Digitalfähigkeit der Mitarbeiter als Bremsen für schnellere Fortschritte. Genervt sind sie von Schnittstellenproblemen.

Wobei sich die Frage stellt, ob die Branche bei diesem Thema schon viel weiter sein könnte, wenn das Inseldenken mancher Akteure einer offenen Zusammenarbeit weichen würde. Das wäre klar im Interesse der Steigerung des Kundennutzens und der sollte ganz klar im Vordergrund stehen. Alle Beteiligten sollten den Sprung nach vorn wagen.

Schweinehaltung: Tierverhalten richtig steuern

In der Schweinehaltung stehen Komfortliegeflächen weit oben auf der Wunschliste von Verbrauchern und Tierschutzorganisationen. Ihre Umsetzung ist in konventionellen Warmställen eine echte Herausforderung.

Von Dr. Eckhard Meyer

Die gängigen Haltungssysteme für Schweine sind das Ergebnis einer Entwicklung, bei der vor allem Arbeitsproduktivität und biologische Leistungen im Vordergrund standen. Inzwischen rücken ein größeres Platzangebot für die Tiere, Komfortliegeflächen und ausreichend Beschäftigung in den Fokus. Die Buchten für Mastschweine und Sauen sollen hierfür in einzelne Bereiche für Ruhe, Aktivität, Fressen und Koten eingeteilt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass die Tiere diese Unterteilung auch annehmen. Denn das Tierverhalten, vor allem die Frage, wo die Tiere ihren Kot absetzen, hängt von vielen Faktoren ab. Nicht zuletzt deshalb hat der Vollspaltenboden den Teilspaltenboden in der Entwicklung der Stallanlagen abgelöst. Damit die Probleme, die die Abschaffung des Teilspaltenbodens ausgelöst haben, nicht zurückkommen, muss sich die Technik entsprechend entwickeln.

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Tierverhalten nicht leicht zu steuern

Ergebnisse aus der Literatur sowie eigene Untersuchungen zeigen, dass sich jeder Durchgang von Aufzucht- oder Mastschweinen anders verhält. Dafür sind viele Einflüsse verantwortlich, wie die Dominanzverhältnisse in der Gruppe. Die Annahme oder Ablehnung vorgesehener Funktionsbereiche hängt häufig vom Verhalten der sogenannten Alphatiere ab.

Trennen die dominanten Tiere zwischen Kot- und Liegebereich, dann machen es ihnen die anderen Schweine nach, und die Buchten sind sauber. Tun sie es nicht, denken auch die anderen Schweine nicht daran. Als Folge davon verschmutzen die Tiere stark, sie werden zur Emissionsoberfläche, und die Tageszunahmen sinken. Eher etwas untergeordnet, aber nachweisbar spielt das Licht als Impulsgeber eine Rolle für das Verhalten.

So verbringen Hausschweine 80 % ihrer Zeit mit dem Liegen. Dafür ziehen sie sich bevorzugt in dunklere Bereiche mit weniger als 40 Lux zurück. Überbelichtete Ställe sind deshalb nicht tiergerecht. Der wichtigste Faktor im Stall, um Tierverhalten zu lenken, ist die Fußbodentemperatur. In 75 % der Jahresstunden wird der Kot am kältesten Punkt der Bucht abgesetzt. Der Liegebereich ist der davon am weitesten entfernte. Das ist im Zusammenhang mit der hohen Eigenwärmeproduktion zu sehen.

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Braun Mühle Dörnthal: Kassler, Klitscher, Kaltgepresstes

Ein Blick auf die Speisekarte der Braunmühle im erzgebirgischen Dörnthal macht Appetit auf regionale Gerichte mit kuriosen Namen.

Von Wolfgang Herklotz

Probiere ich den Buttermilchgetzen oder lieber den Müllerlatsch? Ich kann mich nicht entscheiden und brauche Hilfe. Beim ersten Gericht, klärt mich Gunter Braun auf, handelt es sich um eine Spezialität aus dem Erzgebirge, die schon seit vielen Generationen auf dem Speiseplan steht. „Weil sie überaus schmackhaft ist und auch sehr Hungrige sattmacht!“

Doch die Zubereitung, erfahre ich, ist gar nicht so einfach. Denn die gekochten und geriebenen Kartoffeln werden mit Buttermilch zu einer schlotzigen (Fachbegriff für Kenner!) Masse verrührt und mit Salz, Kümmel und etwas Knoblauch gewürzt, ehe sie in den Backofen geschoben werden. Wenn sie richtig knusprig braun sind, werden sie entnommen und wahlweise mit Speck, Apfelmus oder Heidelbeeren serviert.

Die Kunst besteht darin, den richtigen Zeitpunkt zu erwischen, wenn der Getzen aus dem Ofen muss, verrät Braun. „Es kann passieren, dass er zu kross wird oder zusammensackt. So etwas bieten wir aber unseren Gästen natürlich nicht an.“

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Braun Mühle Dörnthal: Geschichte reicht bis ins Mittelalter

Da habe ich keine Bedenken, entscheide mich dann aber doch lieber für den Müllerlatsch. Hinter dieser saloppen Bezeichnung verbirgt sich Kassler im Klitscherteigmantel mit Sauerkraut. Als Klitscher werden im Erzgebirge die in Leinöl gebratenen Kartoffelpuffer bezeichnet. Diese harmonieren ganz wunderbar mit dem gepökelten Schweinefleisch, stelle ich sofort fest, und nehme auch den dazu gereichten Salat mit Gurken und Tomaten dankbar an. „Gute Entscheidung“, meint Gunter Braun, „der Müllerlatsch ist auch mein persönlicher Favorit!“ Das will schon etwas heißen, schließlich ist Braun Inhaber der gleichnamigen Mühle in Dörnthal, einem Ortsteil der Stadt Olbernhau im Erzgebirgskreis.

Wir sitzen am Holzbackofen, der eine behagliche Wärme ausstrahlt und in den ein weiteres Blech mit Buttermilchgetzen geschoben wird. Die Mühle wurde schon von Großvater Gustav Braun betrieben, erfahren wir. Doch die Geschichte reicht weit bis ins Mittelalter zurück, weil bereits im Januar 1559 ein gewisser Valentin Erler das Gut mitsamt Mühle für 850 Gulden erwarb. Sie blieb jedoch lange Zeit ungenutzt und wurde schließlich nach dem Bau einer neuen Mühle abgerissen.

Diese, im Wohnhaus untergebracht, wurde zum Mahlen von Getreide sowie Öllein genutzt und gelangte schließlich Anfang des vergangenen Jahrhunderts in den Besitz des bereits erwähnten Gustav Braun. Bis zum Jahre 1945 war die hölzerne Anlage, mit Ölpresse und Stampfwerk ausgestattet sowie von einem großen Wasserrad angetrieben, in Betrieb. Nach diversen Umbauten wurden hier noch Futtermittel produziert, doch da drehte sich das Mühlrad schon lange nicht mehr, weil an seine Stelle eine Wasserturbine trat.

Braun Mühle Dörnthal
In der Braunmühle von Müller Gunter Braun serviert Claudia Beckert regionale Gerichte. (c) Sabine Rübensaat

Immer für einen flotten Spruch zu haben

„Wenn Sie noch mehr wissen wollen, müssen Sie das mal durchlesen“, meint Gunter Braun und schiebt uns ein grünlich bedrucktes Blättchen zu. Die Ausgabe 13 von „Brauns Mehlsack-Sitzer Report“ mit historischen Aufnahmen und nachfolgender Speisekarte bietet so manches zum Schmunzeln.

Dies entspricht durchaus dem Naturell des gelernten Müllers, der nach der klassischen Ausbildung noch ein Fachhochschulstudium absolviert hatte. Braun ist immer für einen flotten Spruch zu haben. Der Müller an sich sei ein nettes, ruhiges Kerlchen, meint er. Aber was passiere, wenn ihn mal die Arbeitswut packe? Wir wissen es nicht und bitten um Aufklärung. „Dann setzt sich der Müller auf den Mehlsack und wartet gaaaaanz ruhig, bis dieser Anfall vorbei ist.“

Doch Gunter Braun hat wohl das ganze Gegenteil davon demonstriert. Denn um das Erbe seines Großvaters und Vaters zu erhalten und dem drohenden Verfall der Mühle zu begegnen, waren enorme Anstrengungen nötig, körperlich wie finanziell. „Erhalten durch Nutzen“, lautete sein Credo für die umfangreiche Sanierung der alten Räume, die zu einer rustikalen Gaststätte umgebaut wurden. Typische Mühlenelemente wie der Aufzug oder die hölzerne Rutsche für die Mehlsäcke blieben erhalten, die Küche hingegen wurde mit moderner Technik ausgestattet. Dort ist der Chef selbst im Einsatz, allerdings nicht am Herd.

Bier in der Braun Mühle Dörnthal

Er putzt und schnippelt Gemüse, sorgt für die sogenannte kalte Küche und vieles mehr, damit die Köchin freie Hand hat. „Ich tue, was getan werden muss“, sagt Gunter Braun. Stolz zeigt er uns die obere Etage, wo mehrere Edelstahltanks stehen. Seit mehr als einem Dutzend Jahren wird in der Braunmühle Bier gebraut. Der naturtrübe Hopfensaft wird nach fünf bis sechs Wochen Reifezeit wahlweise als dunkles oder helles Bier ausgeschenkt, zwischen 60 und 80 Hektoliter pro Jahr.

Braun Mühle Dörnthal
Tradition verpflichtet: In der historischen Braunmühle von Dörnthal im Erzgebirge wird auch Bier gebraut – zwischen 60 und 80 hl im Jahr – und Mühlenbrot gebacken. (c) Sabine Rübensaat

Musste der mittlerweile 55-Jährige dafür noch mal eine besondere Ausbildung aufnehmen? „Nein, für einen Müller ist das Bierbrauen nichts Fremdes“, erklärt er. Im Studium habe er schon eine ganze Menge mitbekommen, sich den Rest durch Lektüre angeeignet. Die Braugerste bezieht er aus dem fränkischen Bamberg, den Hopfen teilweise aus der sächsischen Lausitz. Die Gaststätte ist trotz Wochenmitte an diesem kalten Wintertag gut gefüllt.

Gastronomie in Zeiten von Corona

Zu den Gästen, die es sich hier schmecken lassen, gehört Roswitha Schlegel. Sie ist mit ihrem Lebensgefährten aus dem Saarland angereist, stammt aber aus der Region und besucht hier regelmäßig ihren Bruder. „Ich finde es großartig, dass solch alte Gebäude wie die Braunmühle weiter existieren. Das Essen ist phantastisch“, sagt sie und genießt dann ihren Sauerkrautgulasch mit Mühlenbrot-Knödeln. Eigentlich sei heute hier noch relativ wenig los, erklärt Gunter Braun. Die Mühle mit ihren Spezialitäten ist für viele Liebhaber der erzgebirgischen Küche ein fester Anlaufpunkt. Doch Corona hat auch dem umtriebigen Gastwirt sehr zu schaffen gemacht.

„Das war ein Schlag ins Kontor, als wir über viele Monate dichtmachen mussten“, erklärt Gunter Braun. Die Hilfen vom Staat waren willkommen, konnten jedoch nur einen sehr geringen Teil der Ausfälle kompensieren. Nun, wo es wieder aufwärts gehe, drohe neues Ungemach durch explodierte Preise für Strom, Öl und Gas. „Wir werden den Gürtel wieder enger schnallen müssen“, betont er. Was bedeutet, dass dringend nötige Investitionen in die Sanierung des Mühlenrades und der Außenfassade weiter verschoben werden müssen. Doch Braun wäre nicht Braun, wenn er deshalb Trübsal blase. „Man muss flexibel sein und das Beste aus der Situation machen. Das haben wir schon zu DDR-Zeiten gelernt!“

Leinöl seit vier Generationen

Beim nochmaligen Blick auf die Speisekarte machen wir eine doch etwas schockierende Entdeckung. Was zum Himmel verbirgt sich hinter einem „kleinen Stinktier auf Mühlenbrot“? Gunter Braun lacht und verrät uns, dass es um den allseits beliebten, freilich etwas streng riechenden Harzer Käse geht. „Den legen wir in deftigem Knoblauch-Leinöl ein.“

Das aus Öllein gepresste Öl wird auch bei vielen anderen Gerichten reichlich verwendet und stammt aus der nur wenige hundert Meter entfernten Mühle, die wir noch unbedingt besuchen müssen. Denn sie wird von Gunter Brauns Schwester Christl betrieben. Seit vier Generationen schon wird dort kaltgepresstes Leinöl hergestellt.

Obwohl unser Besuch nicht angemeldet ist, nimmt sich die Chefin Zeit und führt uns durch den alten Fachwerkbau. In dessen Obergeschoss steht eine Schneckenpresse von 1957, die noch tadellos funktioniert. Hier wird die gequetschte und vorgewärmte Leinsaat vorgepresst, eine Filterpresse anno 1926 sorgt dann dafür, dass das goldgelbe, nussig duftende Öl in den Tank fließt. Der Samen enthält wertvolle Inhaltsstoffe wie Zellulose, Proteine und Enzyme, erklärt Christl Braun. „Wir bieten unser Öl gefiltert und ungefiltert an, natürlich auch als Bioprodukte.“ Voraussetzung dafür ist, dass beim Anbau keine Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen. Den beim Pressen anfallenden Ölkuchen, der viel Rohprotein enthält, verkauft sie an einen Mischfuttermittel-Hersteller in der Region.

In der Ölmühle werden jährlich bis zu 2.000 t Öllein verarbeitet, die mangels anderer Anbieter vor allem aus Kasachstan kommen. Lediglich 50 t stammen aus regionalem Anbau, so aus Dippoldiswalde, Pockau-Lengefeld und Großschirma.

Mehr Anbauer aus der Region gewünscht

„Wenn es nach mir ginge, könnte dieser Anteil viel größer sein, regionale Kreisläufe sind so wichtig“, versichert Christl Braun. Ihr Bioleinöl liefert sie an den Großhandel. Das Leinöl aus Dörnthal findet deutschlandweit und sogar in der EU Absatz. Wer will, kann es auch im Hofladen kaufen. Der ist an diesem Tag ebenfalls gut besucht, und Verkäuferin Maika Ebert nimmt sich dennoch gern die Zeit, um ein paar nette Worte mit den Kunden auszutauschen. Denn trotz aller Geschäftstüchtigkeit geht es immer auch gemütlich zu im Erzgebirge …

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Auf der Wiese mit weißen Edelziegen
Die Gründung einer Genossenschaft haben Vera Breuninger, Anne Fiedler und Katrin Madela (v. l.) im Blick. (c) Silvia Kölbel
Yaks im Nebenerwerb: Zottige Exoten

In der Nähe von Grimma hält Ralf Hempel eine kleine Herde Yaks im Nebenerwerb. Die asiatische Rinderart ist genügsam und kommt mit Kälte und Trockenheit zurecht. Ihr Fleisch hat vor Ort bereits Liebhaber gefunden.

Von Karsten Bär

Wie es der Zufall will, fällt der erste Schnee des alten Jahres, als die Bauernzeitung Familie Hempel und ihre Yaks in Neu-Neunitz bei Grimma (Sachsen) besucht. Es ist Wetter, das zu den zottigen Rindern aus Hochasien passt.

Mit ihrem mehrschichtigen Fell und der langen Bauchmähne sind sie perfekt auf kalte Temperaturen eingestellt – und bieten darüber hinaus ein beeindruckendes Erscheinungsbild. Dass sie statt in der Hochgebirgssteppe hier in der Leipziger Tieflandsbucht stehen, ist wie die nassen Flocken, die gerade um ihre Hörner wirbeln, eher ein Zufall.

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Der Aufwand sollte gering bleiben

Ursprünglich betrieb Ralf Hempel (46) in Neu-Neunitz mit überwiegend gepachtetem Grünland eine Pferdepension, die nach familiären Veränderungen jedoch eingestellt wurde. Es stellte sich die Frage: Was tun mit den Flächen? „Wir haben etwas gesucht, was möglichst wenig Arbeit macht und keinen Stall benötigt“, erzählt der 46-Jährige, der im Hauptberuf für eine Fensterbaufirma tätig ist.

„Wir haben uns belesen und im Internet recherchiert“, erzählt er. Rassen wie Highlands oder Galloways, die ganzjährig im Freien gehalten werden können, hätten sich angeboten. „Aber diese Rassen haben auch schon viele andere“, gibt er zu verstehen. Es sollte etwas Besonders sein – und so fiel die Wahl auf Yaks. Vor sechs Jahren wurden die ersten Kühe geholt.

„Eigentlich sollte es eine kleine Sache bleiben“, sagt er. „Ein Bulle und zwei, drei Kühe.“ Doch es kam dann doch ein wenig anders. Aktuell sind es knapp 20 Tiere – neun Kühe, ein Bulle und die Nachzucht – die auf den Weiden rund um Neu-Neunitz stehen. Yaks haben eine ruhige Art und sind nicht aggressiv. Der Bulle ist permanent bei den Kühen.

Die Tiere sind genügsam, kommen auch mit Kälte oder Trockenheit zurecht, fressen im Winter, was sie finden. „Sie werden trotzdem verwöhnt“, schränkt Ralf Hempels Lebensgefährtin Heike Seipel ein. Denn natürlich bekommen die Yaks auch Heu und Grassilage sowie dann und wann Futterrübenschnitzel – auch, damit sie zahm bleiben. Im Frühjahr und im Sommer reicht im Prinzip die Weide. Doch wenn die Wiese zu saftig ist, kommt auch Heu in die Raufe. Zu eiweißreiches Futter vertragen die ursprünglichen Hochlandsteppenbewohner nicht.

Am Wochenende gibt es viel zu tun

Dass die Fütterung nur wenig Aufwand bereiten darf, sei eine Grundvoraussetzung für die Auswahl der Rasse gewesen, erklärt Ralf Hempel. Denn für seinen Arbeitgeber ist er die Woche über meist in ganz Deutschland unterwegs. Freitags hat er in der Regel frei und nutzt diesen Tag sowie das Wochenende für seine Nebenerwerbslandwirtschaft. Die Woche über betreut seine Partnerin die Tiere. Mindestens einmal täglich wird nach dem Rechten geschaut und im Bedarfsfall Futter bereitgestellt.

Zu tun gibt es allerdings noch einiges mehr. 14 ha Grünland sind zu bewirtschaften. Sie werden entweder in Kombination beweidet und gemäht oder ausschließlich gemäht. Der größte Teil sind Pachtflächen. Manche Fläche wird nur über eine Nutzungsvereinbarung bewirtschaftet. So pflegt Ralf Hempel eine Streuobstwiese, von der er Futter gewinnt. Heu und Stroh werden von ihm in Rundballen, aber auch in kleinen Bündeln verkauft. Darüber hinaus bietet er Dienstleistungen rund um den Holzeinschlag und die Grünlandpflege an.

Yak-Fleisch: Cholesterinarm und mager

Vier Mal im Jahr, in der Regel vor Festen wie Weihnachten und Ostern sowie in der Grillsaison, wird geschlachtet. Dies erfolgt bei einem Rinderhalter in Wermsdorf, der eine eigene Schlacht- und Vermarktungsstrecke aufgebaut hat. Beim Vorgang des Schlachtens ist Ralf Hempel dabei. Die Tiere werden nach seinen Wünschen zerlegt und verarbeitet.

Kunden aus der näheren Umgebung kaufen die Fleischpakete oder Einzelteile. Der Preis liegt im Schnitt bei 24 €/kg. Pakete zu 3 kg sind zum Preis von 69 € erhältlich. Die Haltung ist zwar nicht biozertifiziert, aber der Nebenerwerbslandwirt spricht gern von „Naturfleisch“. Es sei „Fleisch, wie es gewachsen sein sollte und wie man es essen will“, sagt er mit Verweis auf die naturnahe Haltung. Zudem sei es cholesterinarm und mager. Fein marmoriert und dunkel erinnere das Yak-Fleisch an Wild.

Beliebt bei den Käufern sind Roster, Braten und Filet. „Ältere Kunden kaufen auch Stücke wie Ochsenschwanz oder Niere“, erzählt er. Mit dem Verkauf von gegrillten Rostern hat sich darüber hinaus Heike Seipel gemeinsam mit einer Freundin bei einem Regionalmarkt im Nachbardorf Höfgen versucht und guten Zuspruch erhalten.

Über eine WhatsApp-Gruppe sind die Kunden darüber informiert, wann wieder geschlachtet wird. „Und sie freuen sich schon immer drauf“, gibt der Halter zu verstehen. Mitunter werde es knapp bei den Vorbestellungen und man müsse darauf achtgeben, dass jeder zum Zug kommt. Bevor sich das Schlachten lohnt, muss ein Yak eine Weile wachsen. Drei Jahre sollten sie schon alt sein, so Ralf Hempel.

Yak-Nachwuchs schwierig

Schwer zu kalkulieren sei indes, was in der Herde nachwächst. Nicht jede Kuh bekomme in jedem Jahr Nachwuchs. Zwischen drei und sieben Kälber werden im Jahr geboren. „Die Yaks scheinen ein Gespür für schlechte Jahre zu haben“, meint der Halter. In den zurückliegenden Dürrejahren habe es weniger Kälber gegeben.

Darüber hinaus sei es auch schwierig, Tiere zuzukaufen, um frisches Blut in die Herde zu bringen. Da Yaks in Deutschland und Europa kaum gehalten werden – der bekannteste Halter in Europa dürfte wohl der Bergsteiger Reinhold Messner sein, der in Südtirol eine Herde hält –, ist die Auswahl gering. Zum Teil werden Tiere aus Zoohaltung verkauft, mitunter sei die angebotene Qualität fragwürdig.

Yak-Gehege soll zum Ausflugsziel werden

Für Ralf Hempel ist seine Yak-Haltung nach den ersten Jahren des Zukaufs und der Investition inzwischen „ein gutes Zubrot“ geworden. Dass die exotischen Tiere auch ein Hingucker sind, will er nutzen und damit auch der Region etwas Gutes tun.

Eine Weide am Rande des Grimmaer Stadtwaldes möchte er zum „Yak-Erlebnisgehege“ weiterentwickeln. Rastbuchten am Zaun sollen Spaziergänger zum Verweilen einladen, begleitete Besuche in das Gehege könnten ebenfalls möglich sein. Vorstellbar ist für den Nebenerwerbslandwirt auch ein Automat, an dem Besucher Futter kaufen können, um die Yaks zu verwöhnen – und damit zur Finanzierung des Geheges beitragen.


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Was macht Tierwohl auf dem Grünland aus?

Sie gilt als optimale Haltungsform für Milchkühe, ist aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden – die Weidehaltung. Allerdings können durch falsches Management auch dabei Nachteile fürs Tier entstehen.

Von Lisa Oehlert, Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen und Kilian Obermeyer, Universität Vechta

Spricht man über Milchkühe und Tierwohl, dann hat man sofort ein idyllisches Bild von Weiden und grasenden Kühen vor Augen. Weidehaltung ist nicht nur vom Verbraucher gern gesehen, sie bietet Vorteile für die Gesundheit der Tiere und ermöglicht das Ausleben des natürlichen Verhaltensspektrums. Doch auch auf der Weide können gewisse Faktoren das Tierwohl beeinträchtigen.

Woran erkennt ein Landwirt, dass es den Milchkühen auf der Weide gut geht? Mit dieser Frage beschäftigt sich das BLE-Projekt „Verbesserung des Tierwohls bei Weidehaltung von Milchkühen“ der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz im Bundesprogramm Nutztierhaltung (Förderkennzeichen 2819MDT101). Im Stall gibt es viele Indikatoren, die Aussagen über das Wohl der Milchkühe zulassen.

Für die Weide fehlen derartige Indikatoren größtenteils. Grundlegend ist – unabhängig vom Weidesystem – die Freiheit von Hunger und Durst. Auch Hitzestress ist ein wichtiges Thema. Während dies intuitiv sehr simpel klingt, besteht in der Praxis häufig noch Potenzial zur Verbesserung.

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Futterversorgung

Von der Joggingweide bis zur Vollweide, Kurzrasen- oder Umtriebsweide nach neuseeländischem Vorbild – es gibt viele Möglichkeiten, das Weidesystem an die eigenen betrieblichen Strukturen anzupassen. Gemeinsam haben sie aber alle, dass sie die Futterversorgung der Kühe entweder ergänzen oder vollständig decken sollen. Aber wie erkennt man, ob die Kühe auf der Weide genug aufnehmen?

Ob der Pansen gut gefüllt ist, lässt sich als Momentaufnahme an der Hungergrube erkennen. Ist das Dreieck zwischen dem linken Rippenbogen, den Dornfortsätzen und dem Hüftknochen klar definiert und deutlich sichtbar, ist der Pansen nicht ausreichend gefüllt. Ideal ist, wenn die Grube nur leicht sichtbar ist. Eine Wölbung nach außen hingegen weist auf Probleme wie Blähsucht hin, was eine akute Gefahr für die Kuh darstellt.

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So sollen die Kosten im Zaum gehalten werden

Vor drei Wochen einigte sich die Ampelkoalition auf gesetzliche Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Der Bundesrat hat diese wenig später durchgewunken. Wir geben Orientierung zu wichtigen Fragen.

Von Christoph Feyer

Damit Energie bezahlbar bleibt, hat der Bundestag noch vor Weihnachten zwei neue Gesetze beschlossen: eines zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) und eines für eine Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und für Fernwärme (ErdgasWärmePBG). Nur fünf Tage später stimmte der Bundesrat den Gesetzesvorlagen zu.

Damit war der Weg frei, die sogenannten Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme zum 1. März 2023 einzuführen, wobei vorgesehen ist, sie rückwirkend zum 1. Januar auszuzahlen. Finanzielle Hilfen wird es auch für all jene geben, die mit Pellets oder Öl heizen.

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Wie funktionieren die Preisbremsen?

Durch die Preisbremsen für Gas und Strom erhalten Verbraucher ab diesem Jahr jeden Monat einen festen Rabatt. Er gilt für Privatleute wie für Unternehmen. Industrielle Großverbraucher, die besonders hohe Zuschüsse erhalten, wurden im Gegenzug dazu verpflichtet, Arbeitsplätze zu erhalten und auf Boni- und Dividendenzahlungen zu verzichten.

Im Detail werden die staatliche Zuwendungen wie folgt ausgezahlt: Erdgas: Wer Gebäude mit Erdgas beheizt, erhält schon für den Dezemberverbrauch vom Staat eine Abschlagszahlung. Das gilt für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen. Ab März 2023 greift dann die Gaspreisbremse: Der Rabatt reduziert den neuen, hohen Marktpreis auf einen fixen Deckel von 12 ct/kWh. Der besagte Deckel liegt bei 80 % des bisherigen Energieverbrauchs (für Großverbraucher bei 70 %).

Die Basis zur Berechnung des bisherigen Verbrauchs bilden die bis September 2022 vorliegende Jahresabschlussrechnung bzw. die letzte Verbrauchsmessung. Der Rabatt wird gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt und mit dem Abschlag verrechnet (Kasten). Zudem wurde die gesetzliche Mehrwertsteuer für Erdgas bereits ab 1. Oktober 2022 von 19 auf nun 7 % gesenkt. Ein Musterhaushalt mit einem Gasverbrauch von jährlich 20.000 kWh und einem durchschnittlichen Gaspreis von 12 ct/kWh spart durch die gesunkene Mehrwertsteuer jetzt rund 240 €.

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Grundschule Torgelow: Landfrau zu Besuch

Ein Plädoyer für Brotgesichter, Salate sowie Saftschorle. Die Viertklässler aus Torgelow erfuhren einiges über gesunde Ernährung und übten sich beim Gemüseschnippeln gemeinsam mit Landfrau Irmhild Drechsler.

Von Wolfgang Herklotz

Einfach zum Reinbeißen das mit Frischkäse und Radieschen belegte Pausenbrot. Noch dazu, wenn es eigenhändig geschmiert wurde. Die Radieschenscheiben sind so angeordnet, dass sie ein Gesicht darstellen, ein Brotgesicht sozusagen. Lilly, Lukas und die anderen kauen andächtig. Schmeckt irgendwie besser als das labbrige Toastbrot. Doreen findet das auch, weist aber darauf hin, dass sie nur auf der einen Seite kauen kann. „Mein Zahn wackelt!“ Eine Schulstunde der besonderen Art in der Klasse 4b der Pestalozzi-Grundschule Torgelow in Mecklenburg-Vorpommern.

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Grundschule Torgelow: Gesunde Ernährung

An diesem Vormittag stehen nicht Mathe, Deutsch und andere Fächer auf dem Stundenplan, sondern es geht um das Thema gesunde Ernährung. Klassenlehrerin Jutta Brandenburg hat dazu kompetente Unterstützung bekommen: Irmhild Drechsler von den Landfrauen der Ortsgruppe Rollwitz. Diese ist schon seit mehr als einem Dutzend Jahren zuverlässig zur Stelle, wenn es darum geht, die Grundschüler für die Essenszubereitung zu interessieren.

Und neben dem Handwerklichen vor allem auch Wissen zu vermitteln. An der Tafel hängt ein Poster, das die sogenannte Ernährungspyramide zeigt. Das „Fundament“ bilden Wasser, Obst und Getreideprodukte, als grüne und damit besonders wichtige Bausteine markiert. Dann folgen, schon etwas reduziert und gelb gekennzeichnet, Milch, Fisch und Fleisch. An der einsamen Spitze der „Ampel“ mit der Warnfarbe Rot stehen Süßigkeiten.

Widerspenstige Tomate

„Das heißt nicht, dass ihr auf Eis oder Gummibärchen verzichten müsst. Aber es sollte die Ausnahme sein. Und es ist besser, Saft mit Wasser zu mischen als Cola oder Limonade zu trinken, weil die viel zu viel Zucker enthalten“, erklärt die Landfrau den Kindern. Mit ihnen hatte sie sich zu Beginn der Stunde die besagte Ernährungspyramide erarbeitet und auch deutlich gemacht, warum das tägliche Müsli mit Milch am Morgen so wertvoll für die Kinder ist.

„Wenn ihr noch Beeren oder ein Stück Banane dazugebt, seid ihr für die Schule gut gerüstet!“ Mit zwei Kisten voller Äpfel, Birnen, Mandarinen und Weintrauben, aber auch Möhren, Gurken und Tomaten war die Rentnerin angereist, im Gepäck auch diverse Schälwerkzeuge und Reiben. Nachdem die Pausenbrote verzehrt waren, ging es darum, Obst und Gemüse zu schnippeln. Ganz offensichtlich eine Premiere für manchen der Viertklässler, so auch für Lukas. Die Tomate zeigt sich widerspenstig, rutscht ihm beim Schneiden immer wieder weg.

Irmhild Drechsler gibt Anschauungshilfe und muntert auf: „Wenn Du das ein paar Mal gemacht hast, geht das wie von selbst!“ Kleine Havarie am Nachbartisch, der erste Finger ist ab? Ach was, Mugtada hat sich nur etwas geritzt. Der Schreck ist größer als die kaum zu sehende Wunde. Lehrerin Jutta Brandenburg versorgt diese mit Pflaster und tröstet den aus dem Iran stammenden Jungen.

Selbstgemachtes verkosten: Eine Gegenstimme?

Als das Gemüse für den Nudelsalat geschnitten und gerieben ist, kommt das Dressing an die Reihe. „Dazu verrühren wir Essig und Öl, geben Salz und Pfeffer, aber auch etwas Senf und Zucker dazu“, erläutert Irmhild Drechsler. Als sie wenig später Lilly auffordert, die Rezeptur zu wiederholen, kann diese das ganz mühelos. Und setzt noch eins drauf, als sie die Drechsler‘sche Begründung für den Einsatz speziell von Senf und Zucker wiedergibt. „Die sorgen für die richtige Emulsion!“ Nun gilt es, den Nudelsalat ordentlich durchzurühren.

„Den Löffel dabei langsam reindrehen“, rät Irmhild Drechsler. Die Grundschüler sind eifrig bei der Sache, der Lärmpegel steigt und gelegentlich muss die Lehrerin zur Ruhe mahnen, die sich aber schnell wieder einstellt. Kein Zweifel, diese Art von Unterricht kommt gut an. Am Ende laden drei stattliche Schüsseln mit Nudel- und Obstsalat sowie Quarkspeise zum Verkosten ein. Hat es allen geschmeckt? Sofort gehen die Kinderhände hoch.

Nur eine Gegenstimme wird erhoben. Lukas findet, dass der Nudelsalat zu sehr nach Senf geschmeckt hat, Ketchup wäre ihm lieber gewesen, meint er. Geschmackssache halt. Irmhild Drechsler gibt zu bedenken, dass Senf ganz in der Nähe angebaut wird.

„Regionale Erzeugnisse gehören unbedingt mit auf den Speiseplan!“ Denkbar, dass über den in einigen Haushalten von Torgelow künftig mehr diskutiert wird.

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Loreen Herrmann, Chefin der Urstrom Jersey's Eismanufaktur
Im Alten Baruther Schloss mit seinem herrlichen Lennépark produziert Loreen Herrmann Eis unter dem Markenamen „Urstrom-Jersey‘s“. Die hochwertige Milch kommt von den Jersey-Kühen der Agrargesellschaft Baruther Urstromtal. (c) Sabine Rübensaat
Gesetzliche Änderungen 2023: Die große Umstellung

Wie immer traten am 1. Januar zahlreiche rechtliche Neuregelungen in Kraft. Diesmal sind vor allem die Änderungen für die neue Förderperiode zu beachten. – Aber das ist längst noch nicht alles.

Von Deutscher Bauernverband, Berlin

Zum Jahreswechsel 2022/23 stehen zahlreiche gesetz­liche Änderungen an. Der Deutsche Bauernverband hat für den Bereich Landwirtschaft die wichtigsten zusammengestellt. Ein fundamentales Thema ist die Umstellung der Förderung im Rahmen der Gemeinsamen euro­päischen Agrarpolitik (GAP).

Mit dem Ende des Jahres 2022 liegen alle europäischen und natio­nalen Rechtsgrundlagen für die neue Agrarförderperiode 2023 bis 2027 vor.

Neu eingeführt: Ökoregelungen

Für die Landwirte wird die Ba­sisprämie deutlich abgesenkt, auf voraussichtlich 156 €/ha in die­sem Jahr (Abb.). Die bisherigen Greening­Auflagen und die allge­meine Auflagenbindung „Cross Compliance“ wurden zur neuen Konditionalität gebündelt. Eine wichtige Vereinfachung ist der Wegfall der Tierkennzeichnung und ­registrierung aus dem Prüf­katalog. Die Zahlungsansprüche entfallen mit dem Jahresbeginn ersatzlos. Wieder eingeführt wur­den gekoppelte Prämien für Mut­terkühe und Mutterschafe. Erwei­tert ist dabei die Förderung für Junglandwirte und der Zuschlag für die ersten Hektare.

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Die Ökoregelungen, auch von vielen gern englisch als „Eco Schemes“, bezeichnet, sind bun­desweit einheitliche und einjähri­ge Agrarumweltmaßnahmen. In Deutschland werden sieben Öko­regelungen angeboten. Die Maß­nahmen reichen von zusätzlicher Ackerbrache, Blüh­ und Altgras­streifen über vielfältige Ackerkul­turen, Pflanzenschutzmittelver­zicht und Grünlandextensivierung bis zum Ausgleich für Natura2000­Flächen.

Der bundeseinheitliche Förderkatalog enthält relativ viele Übernahmen aus etablierten und bisher oft höher dotierten Förder­maßnahmen der Länder in der Zweiten Säule. Aufgrund der Ver­handlungen um den deutschen GAP­Strategieplan 2023–2027 wur­den einige bereits Ende 2021 be­schlossenen Punkte nochmals Ende 2022 geändert. So wurde bei den Ökoregelungen die Maßnah­me „Vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau“ von 30 auf 45 €/ha an­gehoben.

Prämien, Stilllegung, Fruchtwechsel

Im Falle einer Unterbeantragung des Budgets für die Ökoregelun­gen wird nun ein Nachschlag von bis zu 30 % auf die ursprüngliche Förderung gewährt. Auch bei der Konditionalität gab es noch einige Änderungen: Die Mindestboden­bedeckung im Winter muss nun auf mindestens 80 % der Ackerflä­chen erfüllt werden.

Der Fruchtwechsel muss spätestens im drit­ten Jahr auf jeder Parzelle umge­setzt sein. Und nach Widerspruch aus dem Bauernverband und der landwirtschaftlichen Praxis wird nun weiter eine aktive Begrünung von Stilllegungsflächen zulässig bleiben.

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