Mischwald: Resilienz durch Vielfalt

Waldbesitzer können für das Programm Klimaangepasstes Waldmanagement bis zu 100 €/ha Förderung beantragen. Je nach Gesamtfläche müssen bis zwölf Kriterien eingehalten werden.

Von Klaus Meyer

Mit dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ führt das BMEL eine langfristige Förderung ein, mit der zusätzliche Klimaschutz– und Biodiversitätsleistungen finanziert werden sollen. Gefördert werden Betriebe, die ihre gesamte Waldfläche nach Kriterien bewirtschaften, die sowohl über den gesetzlichen Standard als auch nachweislich über bestehende Zertifizierungen wie PEFC und FSC hinausgehen. Förderanträge können ausschließlich online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) über die Seite www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden.

Im Jahr 2022 gestellte Anträge (bis 31. Dezember) werden auf De-minimis-Basis bewilligt (maximal 200.000 € Förderung in drei Jahren). Für Anträge ab dem Jahr 2023 strebt das BMEL eine beihilferechtliche Freistellung an, damit die De-minimis-Auflage wegfallen kann. Die normale Fördersumme schwankt zwischen 80 und 100 €/ha. Die Richtlinie sieht eine Absenkung der Förderprämie auf 55 €/ha und Jahr ab 1.000 ha Waldfläche vor. Die Bindefrist/der Verpflichtungszeitraum beträgt zehn bzw. 20 Jahre, abhängig davon, ob das Kriterium 12 (natürliche Waldentwicklung) erfüllt wird.

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Einhalten der Kriterien jährlich nachweisen

Die Einhaltung der Kriterien muss innerhalb von zwölf Monaten von einer Zertifizierungsorganisation bestätigt werden. Sie sind durch ein PEFC-Zusatzmodul oder eine Bescheinigung einer anderen anerkannten Zertifizierungsorganisation (z. B. FSC) nachzuweisen. Für den erstmaligen Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements besteht eine Frist von zwölf Monaten. Ab dem zweiten Zuwendungsjahr muss der Nachweis jährlich bis zum 30. April erbracht werden.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe erfassen die Waldbesitzer ihre Daten online. Anschließend erhalten sie eine Eingangsbestätigung und senden innerhalb von vier Wochen alle erforderlichen Unterlagen an die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Bei der Antragstellung bereitliegen sollten:


■ Letzter SVLFG-Bescheid,
■ De-minimis-Bescheinigungen
der letzten drei Jahre,
■ Bescheide anderer Förderprogramme der Bundesländer.


In der Regel ist als Antragsteller der aktuelle Bewirtschafter zu wählen, der bei der SVLFG als Mitglied geführt ist. Sollte der letzte Bescheid nicht die aktuellen Bewirtschaftungsverhältnisse (Name des aktuellen Bewirtschafters, Größe der Forstfläche) widerspiegeln, sind die Änderungen, z. B. Übergabe/Verkauf, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu melden.

Der Antragsteller muss prüfen und entscheiden, ob er als juristische oder als natürliche Person den Antrag stellt. Einen Antrag für juristische, rechtsfähige Personen stellen zum Beispiel Unternehmen, Vereine, Organisationen und Zusammenschlüsse, GbR sowie Kommunen und Landkreise. Einen Antrag für natürliche Personen sollten Privatpersonen, Erben-/Besitzgemeinschaften und
Einzelunternehmen stellen…

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Besser ohne Messer

Ein Thüringer Agrarunternehmen entschied sich bei der Neuanschaffung des Futtermischwagens für die spezielle Entnahmefräse eines emsländischen Herstellers. Die Struktur bleibt mit ihr erhalten.

Von Silvia Kölbel

Getreu dem Motto „Was der Bauern nicht kennt, kauft er lieber nicht“, hat die Agrar Geroda eG erst einmal ausgiebig getestet. Gleich vier Selbstfahrer von unterschiedlichen Herstellern mussten in dem Thüringer Betrieb ihre Runden drehen und wurden dabei auf Herz und Nieren geprüft. Erst danach hat sich Ralf Voit, der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, entschieden – für den V-Mix Drive Maximus Plus.

Der selbstfahrende Futtermischwagen des Herstellers Bernard van Lengerich (BvL) hatte bei dem mehr als einjährigen Praxistest im Saale-Orla-Kreis am meisten überzeugt. „Wir haben uns die Struktur des Futters angeschaut, wie es auf dem Futtertisch liegt, welches Volumen es hat, haben es sensorisch geprüft und beobachtet, ob die Kühe selektieren“, beschreibt Voit das Auswahlverfahren. „Da wir zeitweise zwei Selbstfahrer zum Testen da hatten, konnten wir die nach gleichem Rezept gemischten Proben auch direkt miteinander vergleichen.“

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Futtermischwagen: Neuanschaffung notwendig

Die Neuanschaffung stand an, nachdem das Vorgängermodell eines anderen Anbieters eine 30.000-€-Reparatur benötigte. Carsten Oswald, der den Betrieb als Vertreter der Kurzenknabe GmbH beriet, war damals froh, dass der Erstkontakt ein persönlicher sein konnte. Und auch, dass die Berater dieses Jahr auf der EuroTier diesen Selbstfahrer präsentieren und wieder in direkten Kontakt mit ihren Kunden treten können, verbessert die ansonsten allgemein schwierige Lage. „Messen sind für uns ein wichtiges Werkzeug.

Noch wichtiger ist der Besuch beim Kunden. Ich muss mir die Ställe anschauen können, die betrieblichen Abläufe sehen. Das kann man nicht alles am Telefon oder PC erledigen“, so Oswald. Nachdem im Gerodaer Landwirtschaftsbetrieb die Entscheidung zum Kauf des BvL V-Mix Drive Maximus Plus gefallen war, musste Ralf Voit trotzdem noch mehrere Monate auf sein Wunsch-Fahrzeug warten. Lieferschwierigkeiten verzögerten den Einsatz der Neuanschaffung. Im sinnbildlichen Regen stand der Betrieb deswegen aber nicht, denn die Handelsvertretung organisierte ein Vorführmodell als Übergangslösung, sodass es zu keinen Unterbrechungen in den betrieblichen Abläufen kam. Das gewünschte Neufahrzeug trat dann im Februar 2022 seinen Dienst in Michviehanlage Porstendorf an…

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