Weil sie die Grundlage für die Bullenkataloge aller Zuchtverbände ist, hat die Zuchtwertschätzung im August besondere Bedeutung. Zudem wurde mit ihr der RZÖko, ein neuer Gesamtzuchtwert für Ökobetriebe, eingeführt.
Von Torsten Dalle, RBB GmbH
Die August-Zuchtwertschätzung unterstreicht es wieder einmal: Das züchterische Niveau der deutschen Holsteinbullen ist enorm hoch. Aufgrund der ihr zugrunde liegenden Datenqualität und gewandten Methoden ist die Qualität der Vererber im internationalen Vergleich führend. Zudem stellt sie sich mit der Einführung neuer Zuchtwerte immer wieder auch neuen Anforderungen aus der Praxis – aktuell mit dem RZÖko.
Mit ihm wird nun jeder Betriebsform die Umsetzung der eigenen züchterischen Strategien ermöglicht, gemeinsam mit den Zuchtorganisationen als starken Partner vor Ort. Zudem ist es Ziel und Auftrag der Zuchtprogramme, das Angebot an hochwertigen Hornlosbullen, vor allem im Schwarzbuntbereich, weiter auszubauen.
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Der Zuwachs an neuer Genetik war bei den Schwarzbuntbullen wieder im Bereich der genomischen Selektion am auffälligsten: 22 neue Vererber in der Top 50 und 41 innerhalb der besten 100. Mit sagenhaften neun Punkten Vorsprung befindet sich mit Real Syn (gRZG 171) gleich ein Neuling an der Spitze aller genomisch getesteten Schwarzbuntbullen im Lande.
Mit knapp 3.000 RZ€ nimmt er auch die Pole-Position nach dem wirtschaftlich ausgerichteten Gesamtzuchtwert RZ€ ein. Dieser Rover-Sohn aus der Sully Shottle May EX-91-Familie bietet herausragende Zuchtwerte auf ganzer Breite und wird in den kommenden Monaten ein begehrter Anpaarungsbulle für die Zuchtprogramme sein. Die Spermaverfügbarkeit ist jedoch noch sehr knapp.
Auf Platz 2 folgt mit Rockwell ein weiterer Sohn des aus dem amerikanischen Peak-Programm stammenden Rover. Mit insgesamt sechs Söhnen unter den besten 50 zählt er aktuell zu den erfolgreichsten Bullenvätern. Rockwell überzeugt mit hohen Werten für Exterieur, Nutzungsdauer und Gesundheit und hat ebenfalls das Zeug zum Bullenvater. Auf Platz 3 folgt mit gRZG 160 und 2.546 RZ€ Clapton-Sohn Champion, der aus einer Freemax-Mutter gezogen wurde.
Der Listenführer vom April bestätigt seine Zuchtwerte und wird zu Recht weiter in den Zuchtprogrammen zum Einsatz kommen. Champion bietet ein komplettes Vererbungsmuster und eignet sich auch für die Jungrinderbesamung.
Neu auf Rang 4 steigt der frühe Monteverdi-Sohn Montague (RZG 159) ein, der auf die Familie von Ralma Juror Faith in den USA zurück geht. Dieser Bulle punktet mit sehr guten Allroundeigenschaften und verbessert vor allem Nutzungsdauer, Gesundheit und Euterqualität. Die Top 5 wird durch Precision (V. Proximo) komplettiert, der nach wie vor die höchsten Zuchtwerte für Exterieur (RZE 140) und den Gesundheitskomplex (RZGesund 134) in den Top 50 hat.
Inzwischen gibt es von ihm viele Kälber, die zum Teil herausragende genomische Zuchtwerte realisieren. Neuzugang Madtime auf Rang 6 stammt aus Embryonenimport und ist ein Sohn des kanadischen Bullen Mahomes aus der Megabullenmutter Peak Maudi. Madtime ist ein Garant für profitable Laufstallkühe und eignet sich zur Korrektur des Rahmens.
Mit Saiko ist ein weiterer Sohn aus Maudie auf Rang 8 zu finden. Er ist einer von nur zwei in Deutschland gelisteten Magnifique-Söhnen und bietet dadurch interessante Anpaarungsoptionen. Ein weiterer mütterlicher Halbbruder ist Neal (Nexus x Maudie), der mit einer hohen Nutzungsdauer (RZN 130) ebenfalls in die Bullenkategorie gehört, die gerade für große Betriebe interessant ist.
Mit Arizona (V. Arrozo) findet sich ein guter Bekannter auf Platz 7, ein Allroundtalent auf hohem Niveau. Durch leichte Verbesserungen in Leistung und Exterieur meldet sich Pikachu-Sohn Picard wieder in die Top 10 zurück. Capitol, mit RZG 159 auf Rang 10 gelistet, wurde zu Recht stark eingesetzt. Er ist der höchste Sohn von Carenzo und steht für Leistung und funktionelle Laufstallkühe.
Neben dem schon erwähnten Rover hat auch Foreman (V. Freemax) einen großen Einfluss als Bullenvater nachgewiesen. Allein 5 Söhne in den Top 50 und 13 in den Top 100 gehen auf sein Konto. Höchster Foreman-Sohn nach RZG und RZ€ ist Formentor auf Platz 21 der Topliste. Höchster für das Merkmal Milchmenge ist Full House auf Platz 23. Ein interessantes Paket aus Pedigree, Exterieur und Inhaltsstoffen bietet Follow-Me (Platz 29).
Auch Migel leistet gute Arbeit als Bullenvater. Mit den Vollbrüdern Milosch (RZG 158, Platz 11) und Magello (RZG 155, Platz 45) sowie Milo (RZG 156, Platz 36) schickt er ein interessantes Trio ins Rennen. Magello vererbt sehr viel Leistung, Milosch ist spitze für die Gesundheitsmerkmale und Milo bietet sich als guter Allrounder an.
Der höchste Hornlosvererber ist mit Skat P RDC auf Rang 22 zu finden. Er bietet ein großartiges Paket aus Nutzungsdauer, Gesundheit, Inhaltsstoffen und besten Fundamenten. Star P-Sohn Strong P (RZG 155, Platz 48) punktet vor allem mit Leistung und in jeder Hinsicht überzeugenden Eutern. Höchster homozygot hornlos vererbender schwarzbunter Holsteinbulle ist Can PP RDC, ein Cartoon P-Sohn aus einer Simon P-Mutter. Neben der Hornlosigkeit bietet dieser Bulle auch viele züchterische Vorzüge.
Das erwartet Sie weiter in diesem Artikel der Ausgabe 34/23 Seite 40-41:
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Vorige Woche stand im Osten noch die Hälfte des Weizens auf dem Feld. Auch Roggen- oder Triticalebestände warteten auf den Drusch. Die VO-Firmen sehen die Versorgung mit Saatgut trotzdem nicht gefährdet.
Von Erik Pilgermann und Frank Hartmann
An eine zügige Ernte war in vielen Teilen Ostdeutschlands bis Ende voriger Woche nicht zu denken. Wie schon seit Mitte Juli unterbrachen Niederschläge, die teilweise heftig ausfielen, immer wieder den Drusch. Dabei stand Mitte voriger Woche Schätzungen zufolge in Ostdeutschland noch gut die Hälfte des Weizens auf dem Halm – knapp 590.000 ha.
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Die Verzögerungen bei der Ernte führen zum Teil zu herben Qualitätseinbußen. Landwirte sorgen sich um ausreichendes Saatgut für die Herbstbestellung. Wir haben uns in Sachen Saatgutversorgung bei Fachleuten der Branche umgehört.
Ulrike Amoruso-Eickhorn, Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP): Die Züchter sehen die Saatgutversorgung mit Getreide für die Herbstaussaat in Deutschland derzeit im Grundsatz nicht gefährdet. Unterversorgungen sind nach Stand heute eher regionaler Art, die von anderen Regionen aufgefangen werden können. Ein Landwirt kann eine für ihn als Saatgut geeignete geschützte Sorte ernten und erneut im eigenen Betrieb aussäen, sofern der Nachbau dieser Sorte gesetzlich zugelassen ist.
Der Landwirt hat dann im Rahmen der Abgabe seiner Nachbauerklärung bis zum 30. Juni 2024 über diesen Nachbau Auskunft gegenüber der Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) zu erteilen und die Sorte sowie die nachgebaute Menge anzugeben. Für diese im eigenen Betrieb nachgebaute Sorte und Menge erhält der Landwirt dann von der STV eine Rechnung über die von ihm zu entrichtenden Nachbaugebühren.
Die Abgabe von Erntegut an andere Landwirte zu Saatzwecken (umgangssprachlich: Schwarzhandel) ist sortenschutzrechtlich als auch saatgutverkehrsrechtlich nicht erlaubt und wird entsprechend rechtlich geahndet. Zudem erfolgt eine Anzeige bei der zuständigen Saatgutverkehrskontrolle des jeweiligen Bundeslandes.
Franz Beutl, stellvertretender Vorsitzender des Getreidefonds Z-Saatgut (GFZS): Aufgrund des langanhaltenden Regens kann es vereinzelt zu regionalen Qualitätsengpässen bei der Getreidesaatguternte kommen. Diese können aber überregional aufgefangen werden, sodass in Deutschland nach heutigem Kenntnisstand ausreichend Z-Saatgut in bestmöglicher Qualität zur Verfügung steht. Die Vermehrungsflächen wurden vorrangig beerntet, und die Aufbereitungsanlagen laufen auf Hochtouren.
Bei der Wintergerste, deren Ernte bereits vor den extremen Witterungsbedingungen abgeschlossen werden konnte, ist für den Herbst ausreichend Z1-Saatgut vorhanden. Auch bei Hybridroggen dürfte die Gesamtversorgung mit Saatgut nach Aussagen der marktführenden Züchter weitgehend gesichert sein. Dank modernster Aufbereitungstechnik können die vitalsten Saatgutpartien identifiziert und produziert werden.
Ähnlich gestaltet sich die Situation bei Triticale. In Ausnahmefällen kann durch den Züchter ein Antrag auf Z2-Saatgut gestellt werden, ein genereller Engpass von Z1-Saatgut wird aber nicht erwartet. Bei Z2- Saatgut wird die Mindestkeimfähigkeit vom üblichen deutschen Grenzwert > 85 % auf den europäischen Grenzwert > 80 % herabgestuft (gilt für Triticale; Weizen und Gerste > 85 %).
Eine weitere Absenkung ist in Ausnahmefällen und nur nach Antrag auf EU-Ebene möglich. Aufgrund der hohen bürokratischen Hürden und der bis dato gesicherten Versorgung nutzen die Züchter dies aber nur als letzten Ausweg. Grundsätzlich ist eine hohe Saatgutqualität stets das oberste Ziel. Bei Weizen zeigt sich die Lage heterogen. Aus vielen Regionen gibt es schon sehr positive Ergebnisse, auch mit hohen Saatguterträgen, während in anderen Regionen die Qualitäten nur schwer erreicht werden.
Erfahrungen aus früheren Jahren zeigen aber, dass am Ende zur Aussaat im Herbst auf genug nationales Saatgut (ggf. Z2) zurückgegriffen werden kann. Die EU schreibt für Z1- und Z2- Saatgut eine Mindestkeimfähigkeit von 85 % bzw. 80 % vor. Mit dem hochgesetzten Wert von 92 % für Z1-Saatgut bei Weizen und Gerste und 85 % bei Triticale setzt sich Deutschland von dem europäischen Standard noch einmal deutlich ab.
Die sicherste Strategie ist der Anbau von Z-Saatgut. Denn so werden die Qualitäten abgesichert und überprüft. Bei Nachbau kann es zu Auswuchs kommen und so zum Beispiel die Keimfähigkeit deutlich reduziert sein. Durch die amtliche Zertifizierung werde das Saatgut vorab auf seine Eignung als solches geprüft. Saatgutproduzenten und Händler bemühten sich im Hintergrund bereits um einen schnellen und reibungslosen Ablauf. Damit die vorhandenen Z-Saatgutmengen termingerecht bei den Landwirten sind, sollten diese zeitnah bestellt werden.
Arnd-Kristian Lauenstein, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Saatguterzeuger (BDS), bestätigt dies: Der Saatgutmarkt ist aufgrund des Ernteverlaufs extrem nervös. Trotzdem sollten die Landwirte nicht zu Kurzschlusshandlungen übergehen. In schwierigen Jahren zahlen sich verlässliche Geschäftsbeziehungen auf Augenhöhe aus. Es gilt jetzt, schleunigst Z-Saatgut verbindlich zu bestellen, sortenflexibel zu sein und gegebenenfalls die Z2-Verfügbarkeit zu prüfen.
Gero Heumann, Spartenleiter für Lizenzkulturen bei der Saaten-Union: Die Situation ist über das Bundesgebiet verteilt sehr unterschiedlich. Stark von Qualitätsproblemen betroffen sind Westfalen, Niedersachsen Nord-West und Niedersachsen Nord-Ost (Lüneburger Heide). Vergleichsweise gute Qualitäten sind aus Süddeutschland und dem Rheinland zu erwarten.
Für die Region Ost ist es noch unsicher, da die Ernte vielerorts noch nicht abgeschlossen sei. Die Bestände in der Region Ost waren zum Erntezeitpunkt größtenteils optisch gut und zeigten vergleichsweise hohe Fallzahlen und somit eine eher positive Einschätzung hinsichtlich Keimfähigkeit. Eine erste Einschätzung bei Weizen lässt insgesamt keine Katastrophe in der Saatgutverfügbarkeit erwarten. Die Situation ist aber regional sehr unterschiedlich.
Aktuell verfügen wir noch über sehr wenige konkrete Werte zu Keimfähigkeiten aufgrund des zeitlichen Versatzes von später Ernte und Keimfähigkeitsuntersuchung. Die Situation ist somit insgesamt noch unsicher. Hybridweizensaatgut aus Frankreich mit guten Qualitäten ist in Kürze verfügbar. Bei Hybridroggen ist die Gesamtsituation noch ähnlich unsicher wie im Weizen. Der Großteil der Vermehrungen stand im nördlichen Niedersachsen und wurde bis Anfang letzter Woche geerntet. Die Einschätzung Stand Redaktionsschluss: Die Gesamtverfügbarkeit von Hybridroggen ist ausreichend, aber Teilausfälle bei einzelnen Sorten sind sicher.
Mit Ausnahme der Gerste bleibt aktuell eine große Portion Unsicherheit in der Einschätzung der Gesamtsituation. Landwirte sollten auf gewissenhaft untersuchtes Z-Saatgut zurückgreifen. Eigener Nachbau birgt ein deutlich höheres Qualitätsrisiko als in den vergangenen Jahren.
Aufgrund der späten Ernte ist das Zeitfenster zwischen Ernte/Aufbereitung/ Aussaat deutlich kleiner. Dies stellt eine große Herausforderung für die Logistik dar. Landwirte sollten deshalb so früh wie möglich bestellen, um dieses Szenario bestmöglich zu entzerren und rechtzeitig Ware zu erhalten.
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Die Bundesländer mit größeren Wolfsvorkommen investieren mittlerweile Millionensummen in den vorbeugenden Herdenschutz vor dem Raubtier.
Rund 18,4 Mio. € haben die Länder im Vorjahr für präventive Schutzmaßnahmen vor Wolfsübergiffen ausgereicht. Laut dem Bericht der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) konnten damit 3.444 Maßnahmen finanziell unterstützt werden. Diese reichen von Zuschüssen für Weidezäune bis zur Anschaffung von Herdenschutzhunden.
Die Ausgleichszahlungen, die Weidetierhaltern nach Wolfsattacken zugestanden wurden, beliefen sich auf rund 616.000 € (1.136 Fälle mit 4.366 geschädigten Nutztieren; Bauernzeitung Ausgabe 32/2023, S. 8). Dass sich die Finanzierung des Herdenschutzes nicht in allen Bundesländern mit langjährigen Wolfsvorkommen deutlicher in verringerten Schadenszahlen niederschlage, liege vor allem daran, „dass der Schutz von Schafen und Ziegen vielerorts noch nicht flächendeckend umgesetzt wurde“, bilanzierte die DBBW.
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In Bayern existierten den Populationsdaten der DBBW zufolge im Jahr 2021/22 drei Rudel, ein Paar und zwei Einzeltiere. Mit fast 5 Mio. € war der Freistaat im Vorjahr bundesweiter Spitzenreiter bei der Präventionsförderung. Niedersachsen investierte knapp über 4 Mio. € (2021/22: 34 Rudel, zehn Paare, fünf Einzeltiere), Baden-Württemberg 3,4 Mio. € (drei Einzeltiere) und Brandenburg gut 2,3 Mio. € (47 Rudel, 14 Paare).
Die drei Länder mit den größten Populationen zahlten 2022 auch die höchsten Ausgleichssummen für geschädigte Nutzttiere: Niedersachsen 212.000 €, Brandenburg 144.000 € und Sachsen 132.000 €. Mit der rasanten Ausbreitung des Wolfes seit 2016 haben sich die Präventionsausgaben der Länder vervielfacht. Gaben diese 2016 zusammen gerade einmal 1,1 Mio. € aus, waren es 2019 bereits 8 Mio. € und 2022 rekordverdächtige 18,4 Mio. €.
Unter dem Strich förderten die Länder seit 2016 Schutzmaßnahmen in einem Gesamtumfang von 57,3 Mio. €. Hinzu kommen Ausgleichszahlungen von 2,9 Mio. €. Die Bundesregierung beziffert ihre Ausgaben im Zusammenhang mit dem Wolf von 2016 bis 2022 mit 3,3 Mio. €. Zählt man das Monitoring oder die Personalkosten der Länder hinzu – Sachsen-Anhalt gibt z.B. an, sieben Mitarbeitende im Kompetenzzentrum zu beschäftigen – oder Projekte wie das zu Herdenschutzhunden in Thüringen (900.000 €), dürfte man sich einem Wert von 80 Mio. € nähern, die für die Ansiedlung des Wolfes bisher ausgegeben wurden. (red)
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Agrarförderung Kürzungen: Potsdam ruft Förderstopp aus in Brandenburg
Geplante Kürzungen der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ bedrohen laufende Fördervorhaben. Das Potsdamer Agrar-Umwelt-Ministerium warnt vor möglichen Verlusten von bis zu 44 Mio.€ und drastisch reduzierten Mitteln für 2024.
Die vorgesehenen Kürzungen des Bundes in der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) führen zu ersten Einschränkungen bei laufenden Fördervorhaben im Land. Nach Angaben des Potsdamer Agrar-Umwelt-Ministeriums besteht durch die vorgesehenen Einsparungen für das Land das Risiko, bis zu 44 Mio.€ zu verlieren und im Jahr 2024 nur 56 Mio.€ zur Verfügung zu haben.
Hiervon betroffen sind Fördermittel für die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE), im Naturschutz und der Landwirtschaft. Deshalb sehe man sich gezwungenen, „ab sofort nur bereits eingegangene Verpflichtungen und solche, für die ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen wurde, zu finanzieren“, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Lediglich Anträge für Maßnahmen zur Wolfsprävention als Gefahrenabwehr können weiterhin gestellt und bewilligt werden.
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Auch die Vorhaben aus dem Eler–Programm würden weiter gefördert. Hintergrund ist die vorläufige Mitteilung des Bundes an die Länder, welche Fördermittel sie im nächsten Jahr erwarten können. „Damit zeichnet sich ab, dass die Mittel für die bereits für 2024 und darüber hinaus eingegangenen Verpflichtungen, zu denen sowohl die aus übergeordneten politischen Gesichtspunkten prioritären Vorhaben und die Eler-Mittel gehören, weitestgehend ausgeschöpft sind“, so das Ministerium.
Deshalb sehe es sich gezwungen, einen „partiellen Bewilligungsstopp für Anträge für Projekte aus GAK-Mitteln, die nach dem 25. Juli eingereicht wurden und im Jahr 2024 ff. kassenwirksam würden“, auszusprechen. Bei den bis dahin eingereichten Anträgen erfolgt eine Bewilligung nach Einzelfallentscheidung. Brandenburg sei überproportional schwer von der Kürzung betroffen, weil es mehr als andere Länder bei verschiedenen Förderungen auf GAK-Mittel zurückgreife.
Als „nicht nachvollziehbar“ kritisierte der Landesbauernverband die angekündigten Kürzungen im Bundeshaushalt. Dadurch werde „das Vertrauen der Menschen im ländlichen Raum erschüttert, denn Auswirkungen der Sparpolitik werden spürbar sein“, so LBV-Präsident Henrik Wendorff. „Wenn der Staat nicht mehr in der Lage ist, gemachte finanzielle Versprechungen einzuhalten, muss er jede andere Möglichkeit ergreifen, um Entlastung zu schaffen.
Als Beispiel nannte er die Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung, deren Folgen ursprünglich längerfristig finanziell ausgeglichen werden sollten – was nun aber bereits nach einem Jahr vergessen sei. „Belasten kann der Bund sehr gut, beim Entlasten oder Fördern vergisst man hingegen gerne mal den ländlichen Raum als erstes.“ (red)
Zum teilweisen Förderstopp aufgrund geplanter Kürzungen an der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (Bauernzeitung 33/23, S.13) sind jetzt weitere Details bekannt. Nach Informationen des Landesbauernverbandes (LBV) übermittelte ihm das Potsdamer Agrarministerium eine Liste der Programme, die dem Bewilligungsstopp unterliegen.
Sie betreffen Klimaschutz-, Tierwohl- und Biodiversitätsmaßnahmen, die in den Unternehmen hohe Akzeptanz erfuhren und deren Fortführung nicht mehr gesichert ist, stellte der LBV am Freitag voriger Woche fest. Rückwirkend seit 26. Juli sind demnach unter anderem diese Programme betroffen:
„Ich sehe in diesen Sparabsichten einen drastischen Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung, die doch fast ausschließlich im ländlichen Raum umgesetzt werden sollen – die Ziele, Lasten und Auflagen bleiben jedoch unverändert bestehen und hoch“, kritisierte LBV-Präsident Henrik Wendorff.
Der Verband appelliert an die Landesregierung, sich weiterhin beim Bund dafür stark zu machen, von geplanten Kürzungen abzusehen und die Fortführung erfolgreicher Programme abzusichern.
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Dass Unternehmen ihre Preise höherschrauben, als es die Kosten rechtfertigen, sieht die Bundesregierung nur „in einzelnen Bereichen“ und als „vorübergehend“ an.
Ob Lebensmittelhersteller die Verwerfungen auf den Agrar- und Energiemärkten genutzt haben, um ihre Gewinnmargen stärker anzuheben als zum Kostenausgleich notwendig, lässt sich nur schwer feststellen. Untersuchungen zeigten „vorübergehende Gewinnausweitungen in einigen Bereichen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zur „Gierflation“ – den Preisaufschlägen, die sich nicht durch gestiegene Kosten rechtfertigen lassen.
Zugleich betont die Regierung aber, dass sich aus statistischen Zerlegungen unmittelbar keine Aussagen zu den treibenden Faktoren der Inflation im Hinblick auf die Profitabilität von Firmen bzw. etwaige Änderungen von Gewinnmargen ableiten ließen.
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Grundsätzlich führt die Regierung die Inflation bei Nahrungsmitteln auf den russischen Angriff auf die Ukraine zurück. Der Krieg habe zu „erheblichen Verwerfungen“ auf den Agrarmärkten geführt. „Steigende Energiepreise, die angespannte Lage auf den Rohstoffmärkten sowie unterbrochene Lieferketten haben auch für die Agrar- und Ernährungswirtschaft deutliche Kostensteigerungen ergeben. Diese fanden auf allen Stufen der Wertschöpfungskette statt“, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung verweist auch darauf, dass sich bei vielen Rohstoff- und Vorleistungsmärkten eine deutliche Entspannung abzeichne. Seit April 2023 seien die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte im Vergleich zum Vorjahresmonat gesunken.
Auch beim Großhandel werde seit April ein Rückgang der Preise registriert. Diese Preissenkungen schlügen sich aber bisher noch nicht vollumfänglich in den Verbraucherpreisen nieder. Unter anderem längerfristige Vertragslaufzeiten führten dazu, dass sich der hohe Kostendruck weiterhin auf Ebene der Verbraucherpreise zeige. Der Preisauftrieb für Nahrungsmittel habe sich aber schon abgeschwächt.
Die von der Bundesregierung erwähnte Entspannung bei den Erzeugerpreisen veranlasst die Anbauverbände Bioland und Naturland, dringend eine Umkehr des Trends zur Abschwächung der Erlöse für Biomilch zu fordern. Laut Bioland kam es von Januar bis Juni zu einem Rückgang um 6,4 ct oder 10,2% auf durchschnittlich 56,3 ct/kg Milch. Die Erzeugerpreise entfernten sich immer weiter von dem, was Betriebe, die nach den Standards von Bioland und Naturland arbeiteten, für eine kostendeckende Produktion brauchten, heißt es in einem gemeinsamen Appell. Es liege in der Verantwortung der Partner entlang der Wertschöpfungskette, für die notwendige preisliche Stabilität zu sorgen.
Kritisiert wird „das starke Auf und Ab der Ladenpreise im Handel“, was sich über die Verbraucherreaktion negativ auf die Bezahlung der Erzeuger auswirke. Nach einer Vollkostenrechnung beider Verbände liegt der notwendige Preis aktuell bei 67 ct/kg Milch. Bioland und Naturland haben diesen Orientierungspreis mittlerweile in Schreiben an die Marktpartner kommuniziert. (red/age)
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Direktsaat: Weniger ist oft mehr
Nur säen – Regenwürmer und Co machen die restliche Arbeit. Kann man mit Direktsaat und Konservierender Landwirtschaft den Boden sprichwörtlich „gut bzw. besser machen“? Die Technik im Überblick.
Von Samuel Süss
Um wassersparend den Boden zu bearbeiten, geht der Trend zur sehr flachen Arbeitsweise mit der Maßgabe, dass möglichst viel organische Masse den Boden bedeckt. Dann ist eine Saat in diese Mulchdecke bzw. mit möglichst geringem Eingriff in den Boden nur folgerichtig. Hierzu stehen verschiedene Varianten zur Verfügung: Mulchsaat, Strip Till und bei gar keiner Bodenbearbeitung die Direktsaatverfahren.
Also je nachdem wie viel bzw. intensiv der Boden bearbeitet wird und somit der Anteil von organischem Material, sprich Mulch, den Boden noch bedeckt. Wird lediglich ein schmaler Bodenstreifen um das Säschar bearbeitet, spricht man von Streifensaat, Streifenfrässaat oder Strip-Till. Gerade beim Strip-Till-Verfahren kann zusätzlich auch organischer Wirtschaftsdünger eingearbeitet werden.
Auch bei den Mulch- und Direktsaatverfahren gibt es einen Trend zur gleichzeitigen Applikation von Mineraldünger unter oder neben der Saatablage. Eine gewisse Sonderstellung nimmt das Coverseed-Verfahren (ebenfalls No Tillage) ein: Hierbei werden z. B. die Stoppeln mit einem Mulcher bearbeitet und gleichzeitig gesät.
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Meißel-, Schneidscheiben- oder Kreuzschlitzschare öffnen lediglich schmale Schlitze in der Bodenoberfläche. Diese Schlitze werden nach Saatgutablage mit Boden abgedeckt. Der Boden erfährt nur in den eigentlichen Saatreihen einen mechanischen Eingriff, es erfolgt aber keine Bearbeitung der gesamten Ackerfläche, unter anderem um das Auflaufen von Unkraut zu verhindern.
Die Unkrautregulierung erfolgt hauptsächlich durch Fruchtfolgemaßnahmen, gezielten Einsatz von Gründüngung und auch von Herbiziden. Beim pfluglosen Mulch- und Direktsaatverfahren schützen die Pflanzenreste einer Zwischenfrucht oder das Stroh der Vorfrucht vor Wind- und Wassererosion, vor Verschlämmungen und Krustenbildungen. Der steigende Humusgehalt fördert das Bodenleben und die Versickerung, aber auch die Bodenfruchtbarkeit, und er vermindert die Austrocknungsgefahr. Keine Bodenbearbeitung bietet zwar den höchsten Beitrag zu Erosionsschutz und stabiler Bodenstruktur, kann aber ungünstigere Auflaufeigenschaften der Jungpflanzen zur Folge haben.
Bei der Mulchsaat wird in die gemulchte z. T. auch flach bearbeitete oberste Bodenschicht gesät (bis 10 cm tief) Bodenbearbeitung heißt hier vor allem Stoppelbearbeitung (Förderung der Strohrotte, Keimung von Ausfallgetreide und Unkraut, Krankheitsvermeidung) und bei Bedarf auch Saatbettbereitung. Funktionieren die verschiedenen Arten der Direkt- bzw. Mulchsaat auf allen Böden? Experten bejahen das, vorausgesetzt es wird nach den drei Prinzipien der Konservierenden Landwirtschaft (Bauernzeitung Ausgabe 31/23 Kasten S. 32) gewirtschaftet.
In dieser Konstellation bietet die Direktsaat Landwirten weltweit Lösungen für ihre aktuellen und zukünftigen Herausforderungen. Denn die Betriebe stecken im Dilemma zwischen Klimawandel, steigendem Preisdruck, gesetzlichen Anforderungen sowie Zeit und Fachkräftemangel. Die Technik und auch die Konzepte haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Die Direktsaattechnik muss mit …
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Nächste Stufe in der „Lernphase“: Einige der GAP-Ökoregelungen sollen attraktiver werden. Der große Wurf ist nicht erkennbar, zumal ein Hauptanliegen unberücksichtigt bleibt.
Nachdem die Resonanz auf die neuen Ökoregelungen im Startjahr schwach ausgefallen ist, sollen Nachbesserungen für Attraktivität sorgen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorige Woche mitteilte, hat es sich mit den Ländern auf Anpassungen für das Jahr 2024 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verständigt.
Dabei sollen höhere Prämien sowie vereinfachte Anforderungen, zum Beispiel durch abgesenkte Mindestflächengrößen, dafür sorgen, dass die sogenannten Eco-Schemes besser angenommen werden. Zudem ist auch für 2024 – dem zweiten Jahr der „Lernphase“ der neuen GAP-Förderperiode – geplant, unverbrauchte Mittel bis zu einem Höchstbetrag von 130 % auf die Prämien der Eco-Schemes aufzuschlagen.
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Die Vorschläge führen zu Änderungen am deutschen GAP-Strategieplan für 2024, die das BMEL mit der EU-Kommission verhandeln muss. Sie sollen noch in diesem Monat bei der Brüsseler Behörde eingereicht werden. Im Einzelnen sind Anpassungen bei den Ökoregelungen 1 bis 4 sowie 6 geplant. Bei der Ökoregelung 1 (Brache) sollen Betriebe im kommenden Jahr bereits mit bis zu 1ha einsteigen können – auch dann, wenn diese Fläche die sechsprozentige Obergrenze übersteigt.
Für die Ökoregelung 2 (vielfältige Kulturen) wird die Hektarprämie von 45 auf 60 € angehoben, für die Ökoregelung 3 (Agroforst) von 60 auf 200 €/ha Gehölzfläche und für die Ökoregelung 6 (Pflanzenschutzmittelverzicht) für Ackerland und Dauerkulturen auf 150 €. Ferner einigten sich Bund und Länder darauf, dass die 40-Tage-Regelung bei der Ökoregelung 4 (Extensivierung Dauergrünland) entfällt.
Maßgeblich soll der Bestand an raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGV) im Jahresdurchschnitt sein. Für das Pflugverbot ist nun eine Bagatellregelung wie bei der Konditionalität vorgesehen, und zwar als Schwelle 500 m2 pro Betrieb und Jahr sowie Region. Für Blühstreifen und Blühflächen soll zukünftig eine Mindestgröße von 0,1 ha gelten. Begünstigungsfähig sind maximal 3 ha, weitere Größenvorgaben entfallen.
Für den GAP-Strategieplan 2025 brauche es noch weitere Anpassungen, erklärte namens der Länder der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz (AMK), Werner Schwarz. Der Ressortchef Schleswig-Holsteins hält dann eine attraktive Ökoregelung für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung für „besonders wichtig“. Dass sie bei den aktuellen Anpassungen fehlt, kritisiert ein Bündnis aus 13 mit Grünlandwirtschaft befassten Verbänden scharf (Bauernzeitung 31/23 S. 22).
Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) hält die Anpassungen für nach wie vor unzureichend. Vor allem für Betriebe mit Dauergrünland und Tierhaltung sowie für den Gemüse-, Obst- und Weinbau gebe es „leider noch zu wenige Ansätze für praktikable Verbesserungen“, hieß es von dort. Der Verband erwartet, dass die Ökoregelungen auch 2024 nicht ausreichend abgerufen werden. Er hatte im Juni eigene Vorschläge für wirksamere Maßnahmen vorgelegt. (red)
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Ökologische Landwirtschaft: Volle Lager drücken den Preis
Während politisches Handeln den weiteren Ausbau des Ökolandbaus fördert und fordert, bleiben Landwirte auf ihren Rohwaren sitzen.
Bio boomt trotz Inflation – schätzt zumindest das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt in Schwerin ein. Erst kürzlich lobte Minister Till Backhaus die trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage stabile Entwicklung der Biobranche.
Seinen Angaben zufolge werden im Land aktuell mehr als 204.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche ökologisch bewirtschaftet. Das entspricht einer erstmalig 15 % biozertifizierten Anbaufläche. Mit dem Zuwachs mache der Nordosten einen weiteren Schritt nach vorn, um das ambitionierte Ziel 20 % ökologische Anbaufläche bis 2026 zu erreichen.
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Für den Minister sei das ein eindeutiges Signal, dass zum einen Landwirte „die Zeichen der Zeit erkennen“ und zum anderen die Förderpolitik für ökologische Landwirtschaft funktioniere. In der aktuellen Förderperiode setzte sich das Land dafür ein, dass Leistungen für Umwelt, Klima und Ökolandbau besonders honoriert werden – „nach dem Grundsatz öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“.
Von den 653 Mio. € der Zweiten Säule fließen 297 Mio. € in Umwelt- und Klimaleistungen sowie 123 Mio. € in Ökolandbau, berichtet Backhaus. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Innerhalb der Branche brodelt es, berichten uns landesweit verschiedene Betriebe. Stellvertretend seien hier nur zwei genannt: die Güritzer Agrar GmbH aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landwirtschaftsbetrieb Hartmann in Wustrow (Landkreis Vorpommern-Rügen).
Wie uns die beiden Verantwortlichen, Stephan Nagel und Frank Hartmann, aus der aktuell laufenden Getreideernte heraus mitteilten, sei es schwer, die Bioprodukte zu vermarkten. Anfragen etwa bei Biopark, aber auch bei anderen Händlern liefen immer ähnlich ab: Das Biogetreide würde zu konventionellen Preisen abgenommen – Gerste zum Beispiel für 17–18 €/dt.
Und zwischen den Zeilen schwinge der Rat mit: Besser, Sie behalten es für den Eigenbedarf. Vor dem Hintergrund, dass ökologisch wirtschaftende Betriebe deutlich weniger ernten als ihre Kollegen und die Kosten kontinuierlich steigen, ergibt sich offenkundig ein Missverhältnis.
Die Gründe für den Preisabsturz und schwierigen Absatz der Biorohstoffe liegen in vollen Lägern und rückläufigen Tierzahlen. Im Jahr 2022 wurden nach einer ersten AMI-Schätzung rund 100.000 t weniger Biogetreide verbraucht als noch 2021. Die übrig gebliebene Bioware drücke jetzt auf den Markt(preis).
Zudem gehen rund 70 % des Biogetreides in die Futterproduktion. Da es auch weniger Biotiere gibt, werde ebenfalls weniger Biofutter benötigt. Für die Betriebe wirtschaftliche Erzeugerpreise werde es wohl erst wieder geben, wenn sich die Balance zwischen Angebot und Nachfrage erneut eingestellt hat. Angesichts dieser Marktlage fühlten sich Landwirte allein und von der Politik im Stich gelassen.
Rückendeckung bekommen die ökologisch wirtschaftenden Berufskollegen von Landesbauernpräsident Detlef Kurreck. Wie der fehlende Markt für die Produkte zeige, seien auch dem Ökolandbau Grenzen gesetzt, sagt er und warnt vor einer übertriebenen „gewollten Ökologisierung“.
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Ultraflache Bodenbearbeitung: Alles Einstellungssache
Aktionstag zu klimaangepasster Landwirtschaft: Durch ultraflache Bodenbearbeitung sollen Unkraut und gekeimtes Ausfallgetreide reguliert, Humus gebildet und vor allem Wasser im Boden gehalten werden.
Von Tobias Meyer
Die angetretene Technik übertraf am Aktionstag der Landwirtschaftlichen Lehranstalten in Bayreuth im April die Erwartungen bei Weitem, eine größere Vielfalt sieht man selbst an überregionalen Feldtagen großer Organisationen kaum: 29 Gespanne standen parat, im Fünf-Minuten-Takt wurde der Boden umgebrochen.
„Das ist wie beim Speeddating, da muss man auch schnell überzeugen und kann nicht viel drum herumreden“, erklärte der für die Veranstaltung zuständige Fachlehrer, Tobias Weggel. „Und der Landwirt weiß sicherlich auch sehr schnell, mit welcher Maschine er kann und mit welcher nicht.“
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Das Prinzip war folgendes: Das Gespann zog eine vorher abgesteckte Bahn in den mit Ölrettich bestellten Zwischenfruchtacker. Die Landwirte konnten die Ergebnisse direkt begutachten, während der Vertreter des Anbaugeräte-Herstellers jeweils 180 Sekunden Zeit hatte, sein Gerät und dessen Vorzüge zu erklären. Dann kündigte Weggel direkt den nächsten Traktor an.
Dabei wurde schnell deutlich, dass von beiden Seiten – Landwirten wie Herstellern – hohe Kompetenz auf dem Feld vertreten war. Denn auch wenn zwischen zwei gezogenen Bahnen größere Unterschiede in den Ergebnissen zu erkennen waren, war meist schnell klar, wie diese zustande kamen. Denn natürlich waren die Geräte so ausgewählt, dass verschiedene Ansprüche befriedigt wurden: So waren neben den gewellten Scheiben von Amazone und Väderstad auch Kuhn und Knoche mit ihren Kurzscheibeneggen vertreten.
Als interessanter Exot war die Kreiselegge mit zusätzlich waagerecht angebauten Samuraimessern von Moreni zu sehen. Bei der starren Grubbertechnik waren auch Siptec, Einböck, Dalbo, Horsch, Kubota/ Kverneland dabei.
Erwähnenswert: Auch ein bereits beim Landwirt vorhandener Blue-Bird-LLA von Raabe konnte durch Umbau mit Teilen von Industriespezialist Boehlerit sowie Gänsefußscharen von Drittanbieter Agricarb, die eigentlich für Bednar-Geräte gedacht waren, fit für die ultraflache Bearbeitung gemacht werden: „Wer vor etwas Tüftelei in der Werkstatt nicht zurückschreckt, kann so auch Bestandskunden günstig glücklich machen, ohne diesen gleich eine neue Maschine verkaufen zu müssen“, erklärt Heiko Kaiser vom Händler Agrimarkt.
„Man muss eben schauen, welche Schare vielleicht passen und wie sie dann an die Kundenmaschine adaptiert werden können – auch je nachdem, was der Kunde damit vorhat.“ Da es sich um eine Zwischenfruchtfläche handelte, hatten einige Schlepper zudem eine vorlaufende Messerwalze angebaut, etwa in Kombination mit Geräten von Lemken, Treffler, Kerner und Güttler.
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Thüringer Qualitätszeichen wird Ende 2023 eingestellt
Drei Jahrzehnte wies das Thüringer Qualitätszeichen die Herkunft von Lebensmitteln heimischer Erzeuger und Hersteller unverkennbar aus. Zuletzt lief es aber gar nicht mehr gut. Jetzt wird das Siegel begraben.
Bis zum Erscheinen der Ausgabe 30/2023 der Bauernzeitung kommunizierte man es nur intern an die Beteiligten: Zum Ende des Jahres stellt das Agrarmarketing das Thüringer Qualitätszeichen (TQZ) ein. „Nach einer internen, sorgfältigen Kosten-Nutzen-Analyse wurde die Entscheidung getroffen, das TQZ bis zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.
Das TQZ hat nicht den erwünschten Erfolg gebracht. Das TQZ ist im Handel kaum zu finden und eine Umfrage unter Verbrauchern ergab, dass das TQZ leider wenig Resonanz findet und kaum nachgefragt wird“, lautet die Antwort des Agrarministeriums auf Anfrage dieser Zeitung.
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Von entscheidender Bedeutung ist aber diese, selten so freimütig geäußerte Erklärung: „Zudem erwies sich das TQZ für viele potenzielle Lizenznehmer aufgrund des Aufwandes und der Kosten als zunehmend unattraktiv, was sich in der stetig abnehmenden Anzahl der Lizenznehmer widerspiegelte.“ Nicht zuletzt stünden die Erzeuger und Produzenten seit Corona und Ukraine-Krieg wirtschaftlich stark unter Druck, was vor allem die finanziellen Kapazitäten für die Teilnahme an einem Qualitätssiegel erheblich verringert habe.
Unterm Strich lasse sich der enorme finanzielle und administrative Aufwand für die gesamte Bewirtschaftung und Bewerbung des TQZ nicht länger rechtfertigen, so das Agrarministerium. Bedauern klingt durch, da das TQZ 30 Jahre lang „Marketingkonstante des Thüringer Agrarmarketings“ und bei regionalen sowie überregionalen Veranstaltungen „stets ein Aushängeschild für den Freistaat“ gewesen sei.
Als einschneidend muss wohl das Jahr 2017 genannt werden. Vor Übermut hatte die Branche die seinerzeit verantwortliche Agrarministerin Birgit Keller (heute Landtagspräsidentin Birgit Pommer) und die sie beratenden Beamten gewarnt: Man fasste den Entschluss, ab Mitte 2018 das Zeichen nur noch zu vergeben, wenn mindestens 90 % der Rohstoffe in verarbeiteten Lebensmitteln aus Thüringen stammten – bis dahin galten 50,1 % als Minimum.
Das Zeichen werde so „aussagekräftiger“, argumentierte die damalige Ministerin. Nicht nur in der Produktion hätten sich seit Einführung des TQZ 1992 die Bedingungen geändert. Einem Wandel unterlägen auch die Erwartungen der Verbraucher und des Lebensmittelhandels. Die Thüringer Verbraucherzentrale kritisierte regelmäßig die Herkunftskriterien des Qualitätszeichens als zu lasch.
Dass das nicht nur die Thüringer aber alles gar nicht zu interessieren schien, wurde ignoriert. Keller erklärte im Januar 2017, dass sie keinen Verlust regional gekennzeichneter Produkte herbeiführen wolle, obwohl schon damals klar war, dass 50 % der zu diesem Zeitpunkt zertifizierten Produkte die strengen Kriterien nicht würden erfüllen können. Joachim Schweizer von der gleichnamigen Sauerkonserven GmbH warnte davor, dass man größere Thüringer Hersteller mit tiefer verarbeiteten Produkten auszuschließen.
Beim Festakt zum 25-jährigen Jubiläum des TQZ, Ende 2017 im Steigerwaldstadion Erfurt, blieb die Ermunterung von Dr. Gerold Ditzel, Vorstand der Rhönland eG in Dermbach, über eine Entschärfung der Kriterien nachzudenken, ungehört.
Die nicht einmal mehr 50 verbliebenen TQZ-Lizenznehmer dürfen vorhandenes Verpackungs- und Werbematerial mit dem Zeichen ohne Frist aufbrauchen. Bis Ende 2023 müsse das Siegel von Internetseiten verschwinden, es könne aber auf dauerhaft genutzten Oberflächen, etwa auf Fahrzeugen oder Ladentüren, verbleiben. Ein neues Zeichen, weiß das Agrarministerium, habe keine Aussicht auf Erfolg.
Die Unterstützung der Branche bei Messen, Warenbörsen oder Produkttagen bleibe erhalten. Derzeit ändere man die Förderkonditionen. Gerade gestartet ist die neue, auf drei Jahre angelegte Kommunikationskampagne „Meine Region“, die mit Events vor Ort, plakativen Werbemaßnahmen und per sozialen Medien den Mehrwert regionaler Produkte vermitteln will.
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Storchenhof in Loburg: Vogelschutzwarte hilft
Ist Adebar in Not, hilft die Vogelschutzwarte in Loburg (Sachsen-Anhalt). Dort werden kranke, verletzte und verwaiste Tiere wieder aufgepäppelt. Doch nicht nur die großen Vögel sind ein Fall für das Rettungsteam.
Ach ja, der Weißstorch. Sein Geklapper auf der Turmspitze, sein stolzes Waten über die feuchten Auenwiesen – Adebar weckt Kindheitserinnerungen. Bei uns im Dorf saß er abends auch auf einem morschen Eichenast am nahen Flussufer. Und wenn er mal nicht dort war, die bange Frage: Ihm wird doch nichts passiert sein?
Denn passieren kann dem beliebten Vogel viel. Das weiß Dr. Michael Kaatz von der Vogelschutzwarte Storchenhof Loburg nur zu gut. Denn nahezu täglich kommen verletzte oder verwaiste Störche in diese Notaufnahme.
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In Hakenstedt zum Beispiel lag ein Altstorch tot auf dem Dorfanger. Vermutlich war er gegen einen Koppelzaun geflogen und hatte sich das Genick gebrochen. Doch die Feuerwehr konnte drei Eier aus dem Nest bergen, die von Michael Kaatz, der sofort an den Ort des Geschehens geeilt war, in einem Brutapparat mit nach Loburg genommen wurden. Denn ein Elternstorch allein kann die Brut nicht mehr versorgen.
Und welch ein Glück – wenige Wochen später schlüpften aus zwei Eiern die Küken. Und erst kürzlich wurde in Cobbel bei Tangerhütte ein sechs Wochen alter, hilfloser Jungstorch gefunden. Kann sein, dass er beim Streit ums Futter aus dem Nest gedrängt wurde, oder eine starke Windböe hat ihn erwischt, oder die Eltern haben ihn rausgeworfen, was bei extremer Witterung durchaus passiert.
Tragisch auch die Geschichte vom Loburger Sendestorch Nobby, der Anfang Juni von einem Auto erfasst wurde und starb. Und die tragischen Schicksale – sie ließen sich fortführen. Doch auch Müll in der Landschaft ist für die klappernden Langschnäbel ein großes Problem. So kommt es nicht selten vor, dass Bindegarn, das Störche gern als Nistmaterial nutzen, die Beine abschnürt. Auch Glasscherben und Gummiringe, die für Würmer gehalten werden und den Verdauungstrakt verstopfen, oder Plastetüten, die sich um den Hals wickeln, sind für die Vögel lebensgefährlich.
Egal, was ihnen widerfährt, „sie alle würden sterben, wenn der Mensch ihnen nicht helfen würde“, so Michael Kaatz. Glück im Unglück für den Glücksbringer. Denn kaum ein anderer Vogel ist dem Menschen so ans Herz gewachsen und genießt seine Aufmerksamkeit. Letztlich auch Gründe, die vor über 40 Jahren zur Gründung des Storchenhofes in Loburg führten, worüber wir mehr erfahren möchten. Doch dann klingelt das Handy von Michael Kaatz. Mitarbeiter einer Loburger Baufirma haben im benachbarten Lübars einen kleinen flauschigen Vogel unter einem Baum entdeckt. Ein Bussard, ein Habicht? Sie wissen es nicht.
Für Michael Kaatz – und auch für uns – beginnt sofort der Rettungseinsatz. Schnell werden Fangdecke und Käfig ins Auto gebracht, und los gehts. Und der kleine Kerl hockt auch noch im Gras und schaut verängstigt in die Runde. Ein Turmfalke, sagt Kaatz. Doch er ist nicht allein, ganz in der Nähe sind noch zwei seiner Geschwister, die versuchen zu flüchten. Aber es gelingt, die drei Nestlinge einzufangen.
Was kann passiert sein? Darüber kann man nur spekulieren, denn ein Nest ist nicht zu sehen, auch keine Elternvögel, die kreisen. „Vielleicht hat eine Krähe oder ein anderes Tier das Gelege angegriffen, und sie haben aus Panik die Flucht ergriffen“, vermutet Kaatz. Wir werden es nie erfahren. Doch das Wichtigste ist, die Kleinen sind in Sicherheit. Schnell fahren wir zurück zum Storchenhof, wo sich Antje Kaatz gleich um die Neuankömmlinge kümmert. Sie untersucht die kleinen Wuschel auf Parasiten und Verletzungen.
Dann werden sie beringt, registriert, gewogen (210 g, 160g, 140 g) und mit zerkleinertem Mäusefleisch gefüttert. Während zwei die Schnäbel weit aufreißen, stellt sich das Leichtgewicht erstmal tot. Antje Kaatz schmunzelt. „Der kriegt sich schon wieder ein.“ Tut er auch. Und dann ab mit ihnen ins Gehege, wo sie möglichst naturnah aufgepäppelt und dann wieder in die Freiheit entlassen werden.
Denn der Storchenhof soll als Rettungsstelle „nur“ eine Zwischenstation sein. „Eine artgerechte Haltung ist von jeher das Anliegen unseres Storchenhofs“, sagt Michael Kaatz. So wird die Fütterung mit Fisch-, Mäusestücken und Hühnerklein ähnlich wie im echten Nest simuliert. Wasser fließt über den Schnabel eines Attrappenstorchs direkt in die kleinen Schnäbel, die überraschend kräftig klappern können. Gefüttert wird alle zwei bis drei Stunden von morgens fünf bis abends 21 Uhr. „Störche wachsen sehr schnell.
Sie wiegen als Küken so um die 70 g und verfünfzigfachen ihr Gewicht in nur fünf Wochen“, erklärt Michael Kaatz. Sind sie dann gesund und stark, werden sie so schnell wie möglich ausgewildert – größere Störche in Gruppen auf einer Wiese, kleine Waisenkinder kommen als Adoptivkind ins Nest eines Storchenpaares, das nur ein oder zwei kleine Küken zu versorgen hat. Das hat sich bewährt, kann aber bei Futtermangel zum Problem werden – und wird es auch zunehmend. „Das Storchenjahr fing gut an, viele Nester wurden besetzt, denn viele Störche sind aus dem Süden zurückgekommen“, sagt Michael Kaatz.
Doch dann folgte auf einen feuchten April (der feuchteste in der Region um Loburg seit 25 Jahren) ein trockener Mai (der trockenste seit 25 Jahren). Und wenn Altstörche dann kein Futter mehr finden, werfen sie die Küken raus oder geben die Brut auf. Aufgrund der Trockenheit rechnet Kaatz zwar mit starken Ausfällen, aber dennoch mit einem mittleren, also durchschnittlichen Jahr. In Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen seien die Bestände stabil, in Thüringen wie in allen westlichen Bundesländern sogar steigend, rückläufig allerdings in Mecklenburg-Vorpommern.
Der Rückgang des Weißstorchbestandes war es auch, der vor über 40 Jahren zur Gründung der Loburger Auffangstation für verletzte Störche und andere Großvögel geführt hatte. Gründungsvater und Diplomlandwirt Dr. Christoph Kaatz, heute 85 Jahre alt, berichtet noch immer gern über diese Zeit. Bis 1988 betreute er ehrenamtlich mit Ehefrau und Tierärztin Mechthild, unterstützt von vielen freiwilligen Helfern, den Storchenhof, der dann zu einer staatlichen Vogelschutzwarte und nach der Wende eine Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalt wurde.
Seit 2006 führt den Storchenhof ein gemeinnütziger Verein, dessen Vorsitzender Dr. Christoph Kaatz ist. Sohn Michael, der von Kindesbeinen mit den Störchen aufgewachsen ist, seine Diplom- und Doktorarbeit über den Großvogel geschrieben hat, führt seit 2006 als Geschäftsführer das Werk seines Vaters fort. Finanziert wird die Loburger Vogelschutzwarte über Spenden, Mitgliedsbeiträge, Verkaufserlöse, Tierpatenschaften, vom Land Sachsen-Anhalt fließen Fördermittel. Insgesamt wurden seit der Gründung des Hofes 2.028 verletzte Weißstörche, aber auch Schwarzstörche sowie zahlreiche andere Groß- und Raubvögel aufgenommen und gepflegt.
Jährlich kommen rund 10.000 bis 15.000 Besucher, vor allem Kinder und Jugendliche sind gern gesehene Gäste. Und es gäbe noch viel rund um den Storchenhof zu erzählen, aber die Geschichte von Prinzesschen muss noch sein. Denn die Loburger Storchendame hat Geschichte geschrieben, war sie doch der erste Storch, dessen Reise ins südliche Afrika und zurück mit einem Telemetriesender auf dem Rücken 16 Jahre wissenschaftlich verfolgt wurde. Gestorben ist sie 2006, wahrscheinlich an Altersschwäche, in Südafrika. Unter einem Baum auf der Farm, wo sie begraben wurde, steht sogar ein Gedenkstein für Prinzesschen, die die Herzen vieler Menschen berührte. Und so sind Christoph und Michael Kaatz überzeugt: Der Storch ist eine wunderbare Brücke, um das Interesse und das Engagement für die Natur zu wecken.
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Applikationskarten: Sollwerte bei Aussaat und Düngung hinterfragen
Zahlreiche Dienstleister bieten Applikationskarten zur Aussaat und Düngung an. Bekommt man von allen Anbietern die gleichen Karten, oder gibt es Unterschiede?
Von Prof. Dr. Bernhard Bauer, Prof. Dr. Peter Breunig, Dorothea Brüggenwirth, Martin Hick, Steffen Kümmerer, Tobias Meyer, Prof. Dr. Patrick Noack, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Für den Vergleich wurden Mais-Aussaatkarten von sechs Anbietern auf neun verschiedenen Schlägen (zwischen 4,3 und 25,8 ha) miteinander verglichen. Dabei wurden zufällig zehn Punkte je Hektar ausgewählt, bei denen die Saatstärke an dieser Stelle zwischen den Herstellern verglichen wurde. Die Hypothese: Auf allen Schlägen stimmen die Applikationskarten mehr oder weniger überein.
Schon bei der durchschnittlichen absoluten Aussaatmenge gab es eine anbieterindividuelle Diskrepanz im Bereich zwischen 78.000 und 90.500 Kö/ha. Die Erstellung der Karten ist bei allen Anbietern nahezu gleich: Zuerst müssen die Feldgrenzen festgelegt werden. Das erfolgt bei fünf der sechs Hersteller über den Datenimport einer Shape-Datei, ein Hersteller bietet eine automatische Feldgrenzenerkennung in seinem Portal an.
Im zweiten Schritt werden die Satellitendaten ausgewählt, welche in die Berechnung des Ertragspotenzials mit einfließen. Hierbei gibt es erste Unterschiede, da manche Anbieter die Möglichkeit bieten, die verwendeten Satellitenbilder einzuschränken. Andere Anbieter geben die verwendeten Daten durch ihren Algorithmus fest vor. Bei zwei Herstellern werden auch die Hauptfrüchte der drei Vorjahre mit abgefragt. Im letzten Schritt erfolgt die Zonierung, die alle Hersteller automatisch einteilen. Lediglich eine Software erlaubt es die automatische Zonierung anschließend betriebsindividuell zu verändern. Ein Anbieter arbeitet lediglich mit drei verschiedenen Zonen, der Rest unterteilt die Schläge in fünf Zonen.
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Bei der Vorgabe der Aussaatstärke muss immer mindestens der Standard-Sollwert vorgegeben werden, in unserem Fall waren es 90.000 Kö/ha. Für die Zonen mit höherem oder geringerem Ertragspotenzial müssen die Abweichungen vom Sollwert durch den Anwender entweder prozentual vom Sollwert oder mit einem separaten Wert für diese Zone festgelegt werden. Lediglich ein Hersteller teilt die Sollwerte den einzelnen Zonen komplett selbstständig zu – auf Basis seines Algorithmus und anhand der Potenzialkarte.
Die Unterschiede zwischen den Sollwertkarten lassen sich einerseits durch Berechnungen des Herstellers und andererseits durch die Eingaben des Nutzers erklären. Bezüglich der Spanne zwischen der größten und der kleinsten Aussaatmenge sind die Unterschiede zwischen den Schlägen gering (14.000 bis 20.000 Kö/ha). Auffällig ist, dass zwei Hersteller im Vergleich zu den drei anderen eine deutlich geringere Spanne generieren (8.000 bzw. 14.000 Kö/ha im Vergleich zu 20.000 Kö/ha).
Um die Ähnlichkeit der Karten zu bewerten, wurden die Sollwerte an zufällig verteilten Probepunkten paarweise (je zwei Anbieter) miteinander verglichen. Das Ergebnis war der Korrelationskoeffizient r pro Anbietervergleich und Schlag. Dieser kann Werte zwischen -1 und 1 annehmen. Ein Wert größer 0 bedeutet, dass beide Karten tendenziell an denselben Stellen jeweils höhere und an denselben Stellen jeweils geringere Aussaatdichten vorschlagen. Je näher der Wert an 1 heranreicht, desto häufiger ist diese Übereinstimmung gegeben.
Bei negativem Korrelationskoeffizienten verhält es sich umgekehrt: die Aussaatkarte eines Anbieters empfiehlt dort höhere Aussaatdichten, wo der andere geringe Aussaatdichten ausweist – und umgekehrt. Je näher sich der Wert -1 annähert, desto häufiger sind die Empfehlungen gegenläufig. Ein Korrelationskoeffizient um 0 deutet darauf hin, dass die beiden Sollwertkarten zufällig verteilt einmal übereinstimmen und einmal voneinander abweichen.
Für die Bewertung wurden zwei Maßzahlen (Scores) entwickelt: der Score 1 bewertet sowohl hohe positive als auch hohe negative Korrelationen als positiv und führt dann zu einem hohen Ergebnis, wenn die Aussaatkarten die gleichen Zonen ausweisen, auch wenn diese gegenläufig sind.
Score 2 bewertet positive Zusammenhänge positiv und negative Zusammenhänge negativ. Er ist im Fall, der in Tabelle 1 dargestellt wird, deshalb immer niedriger als Score 1, weil negative Zusammenhänge zu Punktabzug führen.
Tabelle 1 stellt die Häufigkeit der Korrelationen auch mit den entsprechenden Mittel-/ Durchschnittswerten und Scores zwischen den Sollwerten für die einzelnen Schläge unter den verschiedenen Herstellern dar. Hier ist ersichtlich, dass die Sollwerte bei manchen Schlägen ähnlicher sind als bei anderen.
Beispielhaft hierfür sind die Schläge 4 und 9 zu nennen, welche mit über 70 % einen hohen Score 1 aufweisen. Für Schlag 2 und Schlag 8 stellt sich das Ergebnis hingegen so dar, dass keine Zusammenhänge zwischen den Sollwerten zu bestehen scheinen: die positiven und negativen Korrelationen gleichen sich fast aus, sodass der Score 2 jeweils in einem Bereich von circa 10 % liegt.
Doch warum gibt es eine so große Streubreite zwischen positiver und negativer Korrelation? Die Hinweise sind in Tabelle 2 zu finden. Sie stellt die Korrelationen unter den Anbietern dar, einmal mit dem Mittelwert der Korrelation und einmal mit der maximalen Abweichung nach oben oder unten. Anbieter 3 weist durchschnittlich deutlich negativere Korrelationen auf und der maximale Korrelationskoeffizient ist mit 0,22 deutlich niedriger als bei den anderen Anbietern.
Dies lässt vermuten, dass entweder die Zonen von Hoch- und Niedrigertrag vertauscht wurden, oder alle anderen Hersteller eine andere Strategie zur Erzeugung der Ausbringkarte nutzten. Letzteres lässt sich durch die Betrachtung eines paarweisen Vergleichs der Korrelationskoeffizienten stützen: Dabei wurden immer zwei Anbieter über die gesamten Flächen übereinandergelegt und deren Korrelation bestimmt. Bei jedem Vergleich, in dem Anbieter 3 enthalten ist, resultierte ein negativer Zusammenhang zwischen den beiden Karten.
Unterstützt wird diese Annahme außerdem durch die Betrachtung der Häufigkeiten der Korrelationen mit und ohne Anbieter 3. Beim Vergleich der Korrelationen ohne Anbieter 3, ist auf vier der neun Schläge eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit im Vergleich zum Durchschnitt über alle Felder der Karten festzustellen. Bei zwei Schlägen liegt sie im Bereich des Mittelwertes und auf einem Drittel der Flächen gibt es nur eine unterdurchschnittliche Übereinstimmung. Die schlagbezogene Spreizung lässt vermuten, dass es bei den verschiedenen Feldern weitere Einflüsse gab, die bei der Kartenerzeugung durch die Hersteller unterschiedlich bewertet wurden.
Es greifen zwar alle Anbieter mutmaßlich auf dieselben Satellitenkarten zu, jedoch hat jeder Anbieter eigene Berechnungs- und Verschneidungsmodelle. Wenn man die Streuung der einzelnen Probepunkte schlagweise betrachtet, ist deutlich erkennbar, dass die Einigkeit zunimmt, wenn Anbieter 3 nicht berücksichtigt wird. Bei anderen Schlägen bleibt die Uneinigkeit auch ohne Anbieter 3 räumlich stabil. Es zeigt sich, dass sich die Uneinigkeit an bestimmten Zonen festmachen lässt. In anderen Zonen sind die Übereinstimmungen über weite Bereiche stabil eng.
Die Übereinstimmung der Sollwerte verschiedener Applikationskarten für die Maisaussaat ist erkennbar, aber nicht flächendeckend gegeben. Auf einzelnen Schlägen und in einzelnen Zonen sind die Zusammenhänge eng, in anderen Zonen treten deutliche Unterschiede auf. Bei einem einzelnen Anbieter wird das Vertauschen der Zonen (Niedrig-/Hochertrag) vermutet. Satellitendaten und andere Datenquellen wie Bodenkarten, Sensorkarten und Nährstoffkartierungen stellen eine hervorragende Möglichkeit dar, um Unterschiede in der Ertragsfähigkeit von Böden auszuweisen und darauf zu reagieren.
Aufgrund dieses Vergleichs sind Satellitendaten allein anscheinend nur beschränkt in der Lage, ein korrektes Abbild des Ertragspotenzials zu liefern. Zusatzinformationen über den Boden tragen ebenso wie das Wissen des Betriebsleiters dazu bei, die Ertragsfähigkeit korrekt zu beurteilen.
Das optimale Ergebnis kann wahrscheinlich nur dann erreicht werden, wenn nicht nur Informationen von Satellitenbildern bei der Erstellung von Applikationskarten zur Aussaat berücksichtigt werden. Das erfordert in der Regel den persönlichen Einsatz des Betriebsleiters und die selbstständige Suche nach Daten und deren Verarbeitung. Die Daten und die dafür benötigte Software sind meist kostenlos, aber der zeitliche Aufwand ist nicht zu unterschätzen.
Damit sich der Aufwand lohnt, sind vorab folgende Fragen zu klären: Welche Ziele möchte ich mit der Einführung dieser Technik erreichen? Welche Pflanzenbaustrategien verfolgt man als Betriebsleiter? Wo möchte ich Applikationskarten einsetzen? Welchen Zeitaufwand gestehe ich der Digitalisierung und Applikationsplanung zu? Wie viel eigene Entscheidungsgewalt möchte ich abgeben? Am Ende bleibt es dann jedem selbst überlassen, ob er in die teilflächenspezifische Bewirtschaftung einsteigt, die Karten selbst erstellt oder diese Aufgabe an einen Dienstleister abgibt.
Ein Ergebnis liefern die Karten aller Hersteller, aber ob sie zur eigenen Philosophie und Zielsetzung passen, muss jeder Betriebsleiter individuell entscheiden.
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