Das geänderte Tierarzneimittelgesetz nimmt die Halter aller Rinder, Schweine, Hühner und Puten durch weitere Nutztierkategorien, vor allem aber die Tierärzte stärker in die Pflicht. Ein Überblick.
Von Detlef Finger
Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in seiner erstmalig geänderten Fassung. Das novellierte Regelwerk zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften war Anfang Dezember vom Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet worden und hatte am 16. Dezember 2022 den Bundesrat passiert.
Das „alte“ TAMG, das vom 27. September 2021 datiert, galt erst seit 28. Januar 2022. Weitestgehend negiert wurden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vehemente Einwände der landwirtschaftlichen Praxis und der Bundesverbände der Tierärzte, die für beide Seiten zusätzliche Belastungen, vor allem einen noch höheren bürokratischen Aufwand sehen. Die Veterinäre bezeichneten das neue TAMG als „Bürokratiemonster“.
Mit den beschlossenen Änderungen im Gesetz wird das nationale Antibiotikaminimierungskonzept (ABM), das mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) im Jahr 2014 eingeführt wurde, für die Tierhaltung aktualisiert, erweitert und nachgeschärft. Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich nach Ansicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) primär aus der Problematik der Antibiotikaresistenzen und speziell auch aus der Ende 2022 vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgelegten Auswertung zum Antibiotikaeinsatz in der Tiermast (Kasten 1).
Das ABM, ein Benchmarkingsystem, das bisher ausschließlich für die Tiermast bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten galt, wird künftig durch Einführung weiterer Nutzungsarten auf alle Tiere dieser Tierarten ausgeweitet, so auch Milchkühe, Sauen mit Saugferkeln und Legehennen. Dort sollen ebenfalls Antibiotikaanwendungen erfasst und systematisch reduziert werden.
Mit den neu festgesetzten Bestandsuntergrenzen sollen jeweils ca. 95 % der Tiere dieser Nutzungsarten erfasst werden. Neben diesem System der Verringerung des Antibiotikaeinsatzes wird aufgrund der Vorgaben der EU als neues Element die Beobachtung eingeführt. Zentraler Baustein dieser Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) ist die halbjährliche Erfassung von Daten zu jeder Behandlung von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten mit antibiotischen Arzneimitteln – unabhängig von deren Nutzungsart oder der Größe des Tierbestandes, in dem diese Nutztiere gehalten werden.
Meldepflichtig für diese Anwendungsdaten sind künftig die Tierärztinnen und Tierärzte. Diese oder von ihnen beauftragte Dritte, z.B. QS-Bündler, müssen seit 1. Januar die Verbrauchsmengen antibiotisch wirksamer Arzneimittel (auf Packungsebene), die bei den genannten Tierarten verschrieben, abgegeben oder angewendet werden, erfassen und elektronisch an die nationale Tierarzneimittel-Datenbank im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-TAM) melden.
Da hierfür keine Bestandsuntergrenzen gelten, ist jede Antibiotikabehandlung zu melden, z.B. auch bei Legehennen privater Hobbyhalter. Der Meldeinhalt ist für jede Behandlung gleich und, dem Prinzip „Once-only“ Rechnung tragend, so festgelegt, dass er für die Erfüllung folgender drei Zwecke geeignet ist: a) Antibiotikaminimierung, b) vergleichende Beobachtung und Bewertung des Antibiotikaeinsatzes über alle Nutzungsarten, c) Meldung der Verbrauchsmengen an antimikrobiellen Arzneimitteln an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA).
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Letzteres (Buchstabe c) ist geltendes EU-Recht, das mit der Neufassung des TAMG ebenfalls umgesetzt wird. Die Europäische Tierarzneimittelverordnung VO (EU) 2019/6 sieht vor, dass alle EU-Mitgliedstaaten ab 2023 Daten zu Antibiotikaverbrauchsmengen bei allen Nutzungsarten von Rind, Schwein, Huhn und Pute (als bedeutendste Tierarten für die Lebensmittelgewinnung) erheben und, beginnend ab dem Jahr 2024, jährlich an die EMA übermitteln.
Die Daten werden hierfür vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aufbereitet. Ab 2026 werden darüber hinaus auch die Antibiotikaverbrauchsmengen für Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Flossenfische (entsprechend der Verordnung) und Pferde sowie für Kaninchen, die der Lebensmittelgewinnung dienen, erfasst und ab 2027 ebenfalls an die EMA übermittelt. Ab 2029 werden außerdem die Antibiotikaanwendungen bei Haustieren (Hunde und Katzen) sowie Pelztieren (Nerze und Füchse) in diese Erfassung einbezogen.
Mit dem geänderten TAMG ging die Meldepflicht für Antibiotikaverwendungen im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes ab 1. Januar 2023 von den Tierhaltenden auf die Tierärzte über. Dies vor dem Hintergrund, dass Letztere über das erforderliche Fachwissen verfügen, um Informationen über angewendete Präparate und Wirkstoffe korrekt weiterzugeben. Seit 2014 waren Halter von Masttieren gemäß der 16. AMG-Novelle verpflichtet, halbjährlich Angaben zu ihren Tierzahlen und Antibiotikaanwendungen mitzuteilen.
Tierhalter-Erklärung und Vollmacht für den Tierarzt für diese Meldung sind nun nicht mehr generell notwendig, da der Veterinär zu dieser Meldung gesetzlich verpflichtet ist. Welche Arzneimittel mitteilungspflichtig sind, wird im neuen Tierarzneimittelgesetz ebenso definiert wie auch die Daten, die für jede Verwendung (Verschreibung, Anwendung oder Abgabe) erfasst werden müssen. Die elektronische Übermittlung an die nationale HIT-TAM-Datenbank erfolgt halbjährlich und muss spätestens 14 Tage nach Ende des jeweiligen Halbjahres (bis 14. Juli bzw. bis 14. Januar) vorgenommen werden. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen.
Berufs- oder gewerbsmäßige Halter von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten bestimmter Nutzungsarten nach Anlage 1 Spalte 3 TAMG (nicht mehr nur Masttiere!), die die neu festgelegten Bestandsuntergrenzen überschreiten, unterliegen weiter einer Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept.
Die Tierhalter bzw. von ihnen betraute Dritte melden ab 2023 jedoch nur noch Nutzungsart und Tierbestand (erstmals bis 14. Januar 2023 bzw. spätestens 14 Tage nach Aufnahme der Haltung) sowie Tierbestandsveränderungen (Zugänge, Abgänge, einschließlich verendete und getötete Tiere) in die Datenbank HIT-TAM. Diese Mitteilungen sind ebenfalls kalenderhalbjährlich mit den bereits genannten Fristen vorzunehmen.
Sind bei den Nutztieren keine antibiotisch wirksamen Arzneimittel angewendet worden, ist der Tierhalter oder der von ihm delegierte Dritte verpflichtet, dies ebenfalls mitzuteilen (sogenannte Nullmeldung; diese gilt bereits seit 1. November 2021).
Aus den Meldedaten zu den antibiotischen Behandlungen (Tierarzt) und Tierbewegungen (Halter) errechnet die HIT-TAM-Datenbank die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit, bezogen auf die im jeweiligen Betrieb gehaltenen Tiere der jeweiligen Nutzungsart, und zeigt sie dem Tierhalter bis spätestens 1. August für das erste bzw. bis spätestens 1. Februar für das zweite Kalenderhalbjahr an.
Die gemeldeten Daten gehen zur Auswertung außerdem in anonymisierter Form an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und an das Bundesinstitut für Risikobewertung zum Zweck der Risikoabschätzung auf dem Gebiet der Antibiotikaresistenz.
Antibiotika, die aufgrund ihrer therapeutischen Relevanz eine kritische Bedeutung haben (Colistin, Fluorchinolone, Cephalosporine der 3. und 4. Generation) gehen in die Berechnung der Therapiehäufigkeit nunmehr mit einem Wichtungsfaktor ein. Bei Antibiotika mit kritischer Bedeutung ist jeder Behandlungstag mit dem Faktor drei zu multiplizieren.
Für Antibiotika, die je Behandlungen einmalig angewendet werden und einen therapeutischen Wirkstoffspiegel von über 24 Stunden aufweisen (One-Shot-Präparate), ist jeder Behandlungstag mit dem Faktor 5 zu multiplizieren. Für Tierärzte und Tierhalter werde damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser für die Humanmedizin besonders bedeutsamen Antibiotika auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren, betonte das Bundeslandwirtschaftsministerium.
Das BVL errechnet aus den mitgeteilten Angaben über die betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeiten jährlich für jede Nutzungsart, die nach Anlage 1 Spalte 3 TAMG unter das Benchmarking fällt, als bundesweite Kennzahl 1 den Wert, unter dem 50 % aller erfassten betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen (Median), und als bundesweite Kennzahl 2 den Wert, unter dem 75 % aller erfassten betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen (drittes Quartil).
Beide Kennzahlen veröffentlicht das BVL bis zum 15. Februar des Folgejahres auf seiner Internetseite – für das jeweilige vorangegangene Kalenderjahr. Tierhalter haben dann halbjährlich – spätestens am 1. März bzw. 1. September eines jeden Jahres – festzustellen, ob ihre betriebliche Therapiehäufigkeit im vorangegangenen Kalenderhalbjahr für die jeweilige Nutzungsart nach Anlage 1 Spalte 3 des Gesetzes oberhalb der bundesweiten Kennzahl 1 oder 2 liegt und dies unverzüglich in ihren Betriebsunterlagen zu dokumentieren.
Überschreitet der betriebliche Wert die bundesweite Kennzahl 1, hat der Tierhalter mit seinem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz zu ermitteln, um diesen zu reduzieren. Wird im Betrieb die bundesweite Kennzahl 2 überschritten, haben beide (Tierhalter und Tierarzt) zusammen einen Maßnahmenplan zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes mit klaren Umsetzungsfristen zu erstellen und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde unaufgefordert und fristgerecht zu übermitteln.
Neu ist, dass die zuständige Behörde zum einen nun verpflichtet ist, mindestens eine Anordnung zu treffen, und zum anderen anordnen kann, dass der Maßnahmenplan unter Hinzuziehung eines anderen als des behandelnden Tierarztes zu ändern oder zu ergänzen ist. Wird der Maßnahmenplan nicht befolgt und wird die Kennzahl 2 im Betrieb deshalb mehrfach wiederholt überschritten, kann der Tierhalter zur Durchführung einer intensivierten Ursachenanalyse einschließlich umfangreicher Labordiagnostik verpflichtet werden.
Darüber hinaus können nach Maßgabe des Gesetzes, soweit erforderlich, gegenüber dem Tierhalter weitere Anordnungen und Maßnahmen getroffen und bei anhaltendem Nichterfolg schlimmstenfalls ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellte zu den Gesetzesänderungen noch folgende Eckpunkte besonders heraus:
■ Erstmals sei ein Reduktionsziel für Antibiotika von 50 % verankert worden, das der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission für eine nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft entspreche. Die neuen Vorschriften im Gesetz sollen dazu beitragen, dieses Reduktionsziel zu erreichen.
■ Die zuständigen Überwachungsbehörden werden gestärkt. Neu sei, dass die Behörden vor Ort künftig gesetzlich verpflichtet sind, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zum Verringern des Antibiotikaeinsatzes in einem Betrieb nötig ist.
■ Zudem werden die Weichen für striktere nationale tierarzneimittelrechtliche Regelungen gestellt. Danach wird das BMEL ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung die Anwendung von bestimmten antimikrobiellen Wirkstoffen, insbesondere Colistin, bei Tieren für die Lebensmittelgewinnung weiter einzuschränken oder zu verbieten.
Die Umweltminister von zwölf Mitgliedstaaten sprechen sich dafür aus, den Schutz des Wolfes in der EU nicht zu lockern. In einem Brief an Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius wenden sich die Ressortchefs und -chefinnen, darunter Bundesumweltministerin Steffi Lemke, gegen eine darauf hinauslaufende Entschließung des Europaparlaments.
Die Abgeordneten hatten im November von der EU-Kommission eine Anpassung des Schutzstatus gefordert und dies mit dem Zustand der gesamteuropäischen Population begründet. In ihrem Schreiben verweisen die Minister auf den Ständigen Ausschuss der Berner Konvention.
Das Gremium hatte Ende November einen Antrag der Schweiz, den Status des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abzustufen, mit großer Mehrheit abgelehnt.
Nach Einschätzung der Ressortchefs ist ein strenger Schutz des Wolfes notwendig und sollte mit effektiven Herdenschutzmaßnahmen, einer fairen Kompensation für Schäden sowie breit angelegten Kommunikationsmaßnahmen kombiniert werden.
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Neben Deutschland haben den Brief Bulgarien, Griechenland, Spanien, Irland, Zypern, Luxemburg, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei unterzeichnet. Die EU-Kommission betonte erneut, dass die Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräume, zum Schutz von „sozio-ökonomischen Interessen“ Ausnahmen von den strengen Schutzvorgaben zuzulassen.
Die Behörde werde den Regierungen bei der Nutzung des gesetzlichen Spielraums „nicht im Weg stehen“, erklärte eine Sprecherin. „Genau beobachtet“ wird in Brüssel die Situation in Schweden. Gegen das Land wurde im Zusammenhang mit der Bejagung von Wölfen 2011 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, das nicht abgeschlossen ist.
Vonseiten der Kommission hieß es nun, die schwedische Wolfspopulation werde derzeit als „gefährdet“ eingestuft. Daher müsse Schweden sicherstellen, dass Entnahmen den Vorgaben der FFH-Richtlinie genügten, keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art hätten und dass Alternativen ausreichend berücksichtigt würden.
Kritik an Lemkes Beteiligung an dem Schreiben der Umweltminister übte der wolfspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Alexander Räuscher. Die sei „fachlich nicht erklärbar“. „Frau Lemke kommt aus Sachsen-Anhalt, kennt aber offensichtlich die Verhältnisse im ländlichen Raum nicht oder nicht mehr“, sagte Räuscher.
Bundesweit bestehe die gleiche Wolfsdichte wie in Kanada, in der Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts gebe es bereits eine deutliche Überpopulation. Dies zu ignorieren und an starren ideologischen Artenschutzmaßnahmen festzuhalten, sei daher sachlich falsch und unverantwortlich, so der Abgeordnete aus dem Harzkreis.
Der Vizevorsitzende der CDU/ CSU-Fraktion im Bundestag, Steffen Bilger, warf der Grünen-Politikerin vor, die Meinung von Experten „in den Wind zu schlagen“. Dass sie sich für den Wolf stark mache und die Hilferufe aus der Tierhaltung hartnäckig übergehe, zeige die Berliner Geringschätzung der Weidetierhaltung.
Sachsens Landtag hat die Staatsregierung aufgefordert, die Situation des Weinbaus im Freistaat zu erfassen und ihn zukunftssicherer zu machen. Insbesondere steht dabei die Bewirtschaftung von Weinbausteillagen im Mittelpunkt.
Von Karsten Bär
Sachsens Weine, so heißt es in der Begründung des gemeinsamen Antrags der Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und SPD, seien nicht nur ein Qualitätsprodukt, was zahlreiche Prämierungen in den vergangenen Jahren bewiesen.
Der häufig in Terrassen- und Steillagenbau praktizierte Weinbau leiste auch wertvolle Beiträge für den Natur- und Artenschutz und trage nicht zuletzt zu einem auch touristisch hochattraktiven Landschaftsbild im Elbtal zwischen Pirna und Diesbar-Seußlitz bei. Darin liege jedoch auch eine der größten Herausforderungen.
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Eine wichtige Aufgabe sei die Terrassensanierung. Hierzu würden auch in den kommenden Jahren finanzielle Mittel benötigt. Zugleich brauche der sowohl von Erwerbs- als auch Hobbywinzern praktizierte Weinbau bestmögliche Bedingungen, um auch in Zukunft fortgesetzt zu werden.
Hierzu zählt der Antrag die weitere Aufrebung und Schaffung einer größeren Sortenvielfalt, ebenso die Mechanisierung und Bewässerung. Darüber hinaus sei eine Verbesserung der Dachmarke, des Marketings und des Qualitätsstandards anzustreben. Angeregt wird nach dem Vorbild anderer Weinbaugebiete die Einführung einer Pflichtabgabe, mit der eine intensive sächsische Gebietsweinwerbung aufgebaut und finanziert werden kann.
Während die CDU-Abgeordnete Daniela Kuge nach dem Beschluss sagte, das Landwirtschaftsministerium sei nun „in der Pflicht, endlich aktiv zu helfen“, stellte Agrarminister Wolfram Günther am gleichen Tag die Konzeption „Steillagenweinbau in Sachsen“ vor, die abgestimmt mit dem Weinbauverband Sachsen in Auftrag gegeben worden war.
Die Konzeption unterbreitet Vorschläge, mit welchen Maßnahmen die Steillagenbewirtschaftung attraktiver gestaltet und der landschaftsprägende Weinbau weiter betrieben werden kann. Betrachtet wurden dabei sechs ausgewählte Weinberge, die ein breites Problemspektrum und vielfältige Bewirtschafterstrukturen abbilden. Die in der Konzeption formulierten Vorschläge sollen sich auch auf andere Weinberge übertragen lassen
Nach Aussage des Agrarministeriums geht bedingt durch den demografischen Wandel vor allem die Zahl der Klein- und Kleinstwinzer zurück, die den Weinbau als Hobby betreiben. Damit bestehe die Gefahr, dass Flächen dauerhaft aus der Bewirtschaftung gehen. Betroffen seien vor allem die Steillagen.
Das Weinanbaugebiet Sachsen ist eines der kleinsten in Deutschland, die Ertragsrebfläche im Freistaat betrug im vorigen Jahr 494 ha. Diese wird von knapp 1.500 Winzern bewirtschaftet, überwiegend auf sehr kleinen Flächen. Einzelne kleinere Lagen bei Jessen in Sachsen-Anhalt und in Brandenburg zählen ebenfalls zum Weinbaugebiet Sachsen.
Ab einem Bestand von 200 Kühen lohnt es zu überlegen, überschüssiges warmes Wasser von der Milchkühlung in anderen Gebäuden in der Nähe zu nutzen. Eine Beispielkalkulation.
Von Alfons Fübbeker
Wärmerückgewinnungsanlagen, die mit der bei der Milchkühlung freigesetzten Wärme warmes Wasser beispielsweise für die Melkanlagenreinigung erzeugen, helfen auf vielen Betrieben, die Energiekosten zu senken. Die Wärmerückgewinnungsanlagen entziehen auf der einen Seite der Milch die Wärme, kühlen sie dabei ab und erwärmen auf der anderen Seite das Wasser. Wassertemperaturen um die 45 °C sind dabei ohne zusätzlichen Aufwand möglich.
In den letzten Jahren sind die Milchmengen und damit auch die anfallende Warmwassermenge bei der Wärmerückgewinnung auf fast allen Betrieben stetig gestiegen. In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf gestiegene Energiekosten stellt sich für viele Betriebsleiter die Frage, ob neben der üblichen Warmwassernutzung im Stallbereich auch eine weitergehende Nutzung im Wohnhausbereich möglich ist.
Wie viel Abwärme aus der Milchkühlung für die Wärmerückgewinnung zur Verfügung steht, hängt in erster Linie von der Milchmenge ab und davon, ob die Milch vorgekühlt wird. Durch den Einsatz eines Vorkühlers wird die Milch vorm Einlauf in den Milchtank auf ca. 15 °C abgekühlt. Dadurch reduziert sich der Aufwand für die Milchkühlung um etwa die Hälfte. Dies hat zur Folge, dass auch weniger Abwärme für die Wärmerückgewinnung zur Verfügung steht und die erwärmbare Wassermenge von 0,60 l auf ca. 0,25 l je Liter Milch sinkt.
Das Wasser lässt sich dabei von etwa 10 °C auf ca. 45 °C erwärmen. Trotz dieser Verringerung sollte nicht auf eine Vorkühlung verzichtet werden, denn sie führt zu erheblichen Stromeinsparungen bei der Milchkühlung. Das von der Wärmerückgewinnung erwärmte Wasser wird in gedämmten Speicherbehältern gelagert, deren Größe sich nach der anfallenden Warmwassermenge richten sollte. Wie viel Wasser in Abhängigkeit von der Betriebsgröße erwärmt werden kann und wie hoch der Warmwasserbedarf ist, zeigt die Tabelle.
Bei einem Gesamtbestand von 100 Kühen und einem mittleren Tagesgemelk der laktierenden Kühe von 32 l je Kuh fallen etwa 2.600 l Milch pro Tag an. Mit dieser Milchmenge kann eine Wärmerückgewinnungsanlage unter Berücksichtigung des Einsatzes eines Vorkühlers etwa 650 l Wasser pro Tag auf etwa 45 °C erwärmen. Dieses wird meist für die Melkanlagenreinigung, die Kälbertränke, die Euterbrause und zur Handwäsche verwendet. Aber auch der Warmwasserbedarf für die Milchtankreinigung und eventuell sonstige Verbrauchsstellen sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.
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Die erforderliche Warmwassermenge kann einzelbetrieblich stark schwanken. Auf einem Betrieb mit 100 Milchkühen und einem täglichen Warmwasserbedarf von 300 l für die Melkanlagenreinigung, 100 l für die Euterbrause, 150 l für die Kälbertränke und Handwäsche und im Mittel 50 l für die Tankreinigung wird das warme Wasser aus der Wärmerückgewinnung bereits vollständig genutzt. Aber in größeren Milchkuhbeständen kann die Wärmerückgewinnung mehr warmes Wasser erzeugen, sodass nach Abzug des täglichen Warmwasserbedarfs noch Kapazitäten gegeben sind. Diese verbleibenden Warmwasserkapazitäten können dann für andere Zwecke, z. B. als Brauchwasser oder für Heizzwecke im Wohnhaus, genutzt werden. Bei der Brauchwassernutzung wird das Wasser verbraucht, es verbleibt nicht wie bei einer Heizung in einem Kreislauf.
Mit der Nutzung als Brauchwasser im Wohnhausbereich sind Beispielseise Waschbecken oder die Dusche gemeint. Eine Person verbraucht am Tag 30 bis 60 l warmes Wasser, somit kann beispielsweise mit einer zur Verfügung stehenden Warmwassermenge von 250 l pro Tag ein Haushalt mit sechs Personen versorgt werden. Dadurch werden Energiekosten gespart, da für das warme Wasser aus der Wärmerückgewinnung keine zusätzliche Energie (Heizöl, Gas, Strom) aufgewandt werden muss.
Allerdings ist zu beachten, dass das Brauchwasser aus hygienischen Gründen (Vermeidung von Legionellen) in regelmäßigen Abständen auf mindestens 60 °C erwärmt werden soll. Dies ist beispielweise durch eine elektrische Zusatzheizung in der Wärmerückgewinnung möglich.
Der Energiekosteneinsparung stehen anderseits Kosten für die Anbindung an das Wohnhaus gegenüber. Entsprechend der Entfernung zum Wohnhaus und der zur Verfügung stehenden Warmwassermenge sollte die technische Auslegung erfolgen. Bei sehr kurzem Weg zum Wohnhaus kann die Fernwärmeleitung als isolierte Stichleitung ausgeführt werden, ohne dass sich das warme Wasser zu stark abkühlt.
Bei größeren Entfernungen zwischen Wohnhaus und Wärmerückgewinnung ist eine Zirkulationsleitung (Ringleitung) überlegenswert, denn dadurch kann die Wassertemperatur konstant gehalten werden. Wichtig ist hierbei, dass eine große Warmwassermenge zur Verfügung steht. Die Investitionskosten für die isolierte Fernwärmeleitung liegen bei einer Entfernung von der Wärmerückgewinnung zum Wohnhaus von etwa 50 m inklusive Montage bei rund 7.500 €.
Jährliche Kosten für Abschreibung und Verzinsung liegen in diesem Fall, wie aus der Abbildung ersichtlich, bei ca. 480 € pro Jahr. Liegt der Heizölpreis beispielsweise bei 1,50 €/l (inkl. MwSt u. CO2-Steuer), ist bei einem Kuhbestand von knapp 200 Kühen das Einsparpotenzial so hoch, um die Kosten für die Anbindung der Wärmerückgewinnungsanlage an ein 50 m entferntes Wohnhaus auszugleichen. Diese Einsparung ist allerdings nur dann gegeben, wenn tatsächlich jeden Tag 250 l warmes Wasser ans Wohnhaus geliefert und dort als Brauchwasser genutzt werden.
Insgesamt lässt sich unter Berücksichtigung der stark gestiegenen Energiekosten festhalten, dass die Wirtschaftlichkeit einer Anbindung der Wärmerückgewinnungsanlage ans Wohnhaus positiv beeinflusst wird, wenn die Entfernung zwischen Wohnhaus und Wärmerückgewinnungsanlage gering ist, möglichst viel Warmwasser nach Abzug des Bedarfs zur Verfügung steht und die Kosten für die Anbindung niedrig sind.
Für die Anbindung an die Wohnhausheizung gilt, dass für die Wärmeleitung von der Wärmerückgewinnungsanlage zum Wohnhaus zunächst einmal die gleichen Kosten entstehen wie beim Anschluss an die Warmwasserleitung. Da hier aber die Wärme auf den geschlossenen Heizungskreislauf zu übertragen ist, muss ein zusätzlicher Wärmetauscher zwischengeschaltet werden. Bei diesem Wärmetauscher ist der Wirkungsgrad relativ gering, weil hier nur die Temperaturdifferenz zwischen dem Rücklauf der Heizung und der Warmwassertemperatur aus der Wärmerückgewinnungsanlage genutzt werden kann.
Negativ auf die Wirtschaftlichkeit wirkt sich außerdem aus, dass sich bei Anbindung an das Heizungssystem der Nutzungszeitraum der Wärmerückgewinnung auf die Heizperiode von 250 Tagen beschränkt. An den übrigen Tagen kann die Technik nicht genutzt werden. Das bedeutet insgesamt, dass im Vergleich zum Anschluss an eine Warmwasserleitung der Anschluss an einen Heizungskreislauf teurer ist, einen geringeren energetischen Nutzungsgrad aufweist und an weniger Tagen genutzt werden kann. Dem Anschluss an die Warmwasserleitung ist deshalb in der Regel der Vorzug zu gewähren.
Wenn dann immer noch größere Wärmemengen aus der Milchkühlung verfügbar sind und die Energiepreise steigen, kann die Einbeziehung in die Heizungsanlage wirtschaftlich sein. Die Frage, ob eine Anbindung einer Wärmerückgewinnung ans Wohnhaus als alleinige Wärmequelle ausreicht, muss neben der tatsächlich verfügbaren Warmwassermenge auch in Bezug auf die Funktionssicherheit beurteilt werden, damit insbesondere bei kalten Wintertagen ausreichend Wärme im Wohnhaus zur Verfügung steht. Unabhängig davon, ob eine Nutzung als Brauchwasser oder die Anbindung an die Heizungsanlage infrage kommt, ist es vorteilhaft bei der Umsetzung einer solchen Maßnahme auf eine kompetente Firma (Heizungsbauer) mit Kenntnissen und Praxiserfahrungen setzen zu können
Ein Bundesprogramm bietet Förderungen für Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Bezuschusst werden u. A. Investitionen in den Bereichen Neubau, Modernisierung oder regenerative Energieerzeugung. Ein Überblick, worauf Sie bei der Beantragung achten sollten.
Wie Gülle zu Gold wird, wann ein Ei dem anderen gleicht, wie Meeresalgen im Verein mit Ackerbohnen Thunfisch täuschend ähnlich nachahmen … die Startup-Days auf der Grünen Woche gaben Antworten.
Von Jutta Heise
Von 30 Bewerbungen um den ausgelobten Preis der 5. Startup-Days der Grünen Woche 2023 schafften es zehn in die Endrunde, durften in Zwei-Minuten-Pitches ihre innovativen Geschäftsideen einer Jury präsentieren und waren auch vor dem Contest zu Auskünften bereit. Wir hatten die Qual der Wahl unter den Preisverdächtigen und entschieden uns letztlich für die nachfolgenden fünf.
Der Gesamtsieger der diesjährigen Startup-Days der Grünen Woche heißt Seedalive (zu Deutsch: lebendiger Samen). Das Startup aus Osnabrück hat einen Keimfähigkeitsschnelltest entwickelt um die Keimfähigkeit von Saatgut, als auch die Triebkraft zu ermitteln. Ein Keimfähigkeitstest dauert normalerweise circa 14 Tage. Hierfür müssen möglichst passende und homogene Bedingungen herrschen. Dank des Schnelltests von Seedalive dauert dies nur noch 4 Stunden.
Mit Hilfe eines Farbstoffes und einem Gerät zur Auswertung der Daten können konkrete Aussagen über die Keimfähigkeit getroffen werden. Adressiert ist diese Technologie an ein breites Publikum. Vom industriellen Saatgutzüchter bis hin zum Landwirt, welcher sein eigenes Saatgut herstellen oder überprüfen möchte kann dieser Test angewendet werden.
Seedalive erhält ein Coaching im Wert von 1.000 Euro sowie ein Paket von Präsentationsmöglichkeiten auf der Grünen Woche 2024.
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NUNOS (ein verbaler Spontaneinfall, keine Abkürzung, kein Synonym) werben mit dem abgewandelten Rumpelstilzchen-Zitat für sich, indem sie versprechen, Gülle zu Gold machen zu können. Dafür nutzt NUNOS eine Technologie, die für das All gedacht ist und auf Biofiltern im Weltraumeinsatz basiert. An denen wird am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) bereits seit 2011 geforscht, um Urin der Astronauten und bordeigene Abfälle in Dünger zu verwandeln und damit z. B. ein Gewächshaus auf der Umlaufbahn zu betreiben.
Tim Paulke, Holger Sommerlad und Johannes Stock, Umweltingenieur, Elektroniker und Agrarbiologe, haben mit NUNOS die Technologie auf die Landwirtschaft heruntergebrochen. Ihr Angebot: Anlagen zur biologischen Aufbereitung von Gülle und Gärprodukten zu höherwertigem Düngemittel. Ein Technologietransfer aus der Raumfahrt in die Landwirtschaft. Vom Mars in die Mark, sozusagen.
Die vom Team entwickelte und Ende 2022 in Betrieb genommene Pilotanlage besteht, so die Entwickler, aus einem Reaktorraum und einem Tankvolumen. Der geschlossene Reaktionsraum befindet sich oberhalb des Tanks und beinhaltet Trägermaterialien, auf denen eine Vielzahl von Mikroorganismen siedeln kann. Diese werden kontinuierlich mit frischem Substrat aus dem Tankvolumen versorgt.
Sommerlad listet die Vorteile auf: schnell pflanzenverfügbarer Flüssigdünger, erhöhte Lagerfähigkeit ohne Nährstoffverluste, Einsparung von Mineraldünger. Das System verhindert, dass überschüssige Stickstoffmengen in Luft, Wasser, Boden gelangen. Das Verfahren läuft ohne den Einsatz von Chemikalien oder Gefahrstoffen ab.
Die einfache Prozessführung und ein geringer Energieverbrauch ermöglichen, die Anlage in bestehende landwirtschaftliche Betriebsstrukturen zu integrieren, so NUNOS. Ob der Landwirt die Anlage kaufen oder mieten kann, in diese Details ist man noch nicht vorgedrungen. Noch sind die Entwickler beim DLR angestellt, eine Marktstudie mit Landwirten verlief im Herbst 2022 erfolgreich. Für das erste Halbjahr 2023 ist eine Unternehmensgründung angepeilt.
Das Auge des Herrn mästet das Vieh, zitiert Norman Caspari von VetVise eine alte Bauernweisheit. Mit Blick auf heutige Bestandsgrößen in der Tierhaltung sei dies nicht mehr möglich. Jedoch bleibe die Tierbeobachtung ein wichtiger Schlüssel, um Tierwohl und Produktionseffizienz zugleich zu sichern. VetVise, ein 2020 mit Investitionen zweier Business-Angels gegründetes Team, bestehend aus einem Tierarzt, einem Softwareentwickler und einem Physiker, legt ein Machine Learning (KI) gestütztes Frühwarnsystem auf der Grundlage von 2D-Kamera-Daten vor, die 24/7 im Geflügel- oder Schweinestall erhoben werden.
Diese werden ausgewertet und dem Landwirt als Handlungsempfehlungen kommuniziert. Norman Caspari: „Damit ist eine vereinfachte und genauere Möglichkeit gegeben, die Tiere zu beobachten, und zugleich ein intelligentes System installiert, das das Verhalten der Tiere einschätzen kann.“ Überdies werden andere Sachverhalte, etwa Hinweise auf verändertes Stallklima, z. B. durch Lüftungsausfall, unerwünschte Temperaturschwankungen oder Defekte an der Futterlinie, weitergegeben. Benefit für den Landwirt: Er erhält so früh wie möglich ein Achtungszeichen auf ungewöhnliches Verhalten der Tiere, auf den Beginn von Krankheiten und kann somit schnell reagieren.
Durch rasche Prävention lässt sich beispielsweise ein breiter Medikamenteneinsatz vermeiden, so Svenia Paul von VetVise. Zugleich sei Tierwohl nachweisbar, ein Argument für den Verkauf an den Schlachthof oder LEH. „Insgesamt konnten wir in den betreffenden Betrieben eine Leistungssteigerung von durchschnittlich zwölf Prozent nachweisen, in weniger guten Unternehmen waren es sogar bis zu 20 Prozent – das ist eine Revolution“, sagt Caspari.
Bisher hat VetVise eine Million Tiere in Geflügel- und Schweineställen unter der Kameralinse gehabt, bis zum Herbst werden es vier Millionen sein. Man agiert in einer Wachstumsbranche, deshalb soll sich die Mitarbeiterzahl von derzeit 20 verdoppeln. Die Start-up-Days nutzte man deshalb, um sich nach Verstärkung umzusehen.
Artenglück aus Hannover bietet seit zweieinhalb Jahren „Naturschutz as a service“ an. Gründer sind Felix Schulze-Varnholt, Landwirt mit Bachelor-Abschluss, und Lara Boye, Marketingfachfrau. Ihr Ziel: Die regionale Artenvielfalt fördern. Zur Erinnerung: Allein 62 % der Wildbienen- und Insektenarten sind bedroht, 12 Mio. Vogelbrutpaare seit 1992 verschwunden.
„Biodiversität und Klimawandel lassen sich nur angehen, wenn alle mithelfen, egal ob Privatpersonen oder Unternehmen“, so Startup-Gründer Schulze-Varnholt. Artenglück agiert deutschlandweit, spricht Einzelpersonen oder Unternehmen an, die per Abo eine Patenschaft über Blühwiesen, Feldvogelfenster – etwa in großen Getreidefeldern – oder über Wiederaufforstungen von Mischwald übernehmen. 100 m2 Blühwiese beispielsweise kosten 77 Euro im Jahr, 60 m2 48 Euro.
Angelegt werden die Biotope von einem Netzwerk von Landwirten oder Lohnunternehmern. Bevorzugt werden Niederertragsstandorte, die nicht für die Produktion von Feldfrüchten geeignet sind. „Wir schauen vor Ort, wo was möglich ist, stellen auch mehrjähriges Saatgut für Blühwiesen, eine Mischung von Kultur- und Wildpflanzen, bereit.“
Die Bilanz 2022: 151.000 m2 Blühwiese, 10.000 m2 Feldvogelfenster. Der Effekt: Auf Beispielflächen konnte ein Plus von 300 % Falterarten auf Blühfeldern, von 50 % bei Laufkäfern und 200 % bei Vögeln festgestellt werden. Ebenfalls im Portfolio von Artenglück: Team-Events, beispielsweise mit Renaturierungsmaßnahmen, und Unterstützung bei CSR-Projekten.
Thunfisch ist die meistgehandelte Fischart weltweit. 2020 wurden insgesamt 4,9 Millionen Tonnen gefangen. Um weiterer drohender Überfischung der Bestände (43 % gelten bereits jetzt als über die Maßen ausgebeutet) etwas entgegenzusetzen, entwickelte Bettafish mit „Tu-Nah“ eine hundert Prozent pflanzenbasierte vegane Alternative. „Unser Ziel: Sie sollte genauso schmecken wie das Original und zugleich bezahlbar sein“, erklärt Thao Trinh, die das Produkt präsentiert.
Das in Berlin ansässige, seit 2021 auf dem Markt agierende Unternehmen mit 16 Mitarbeitern, das sich ausschließlich mit Marketing und Produktentwicklung befasst (die Produktion ist ausgelagert), fand die Lösung in einer Mischung von Meeresalgen, die für „Tu-Nah“ aus den Fjorden Norwegens und aus Irland kommen, wo sie im offenen Meer angebaut werden, sowie von Bioackerbohnen aus Nordfrankreich. „Meeresalgen sind in großen Mengen vorhanden, es gibt sie darüber hinaus in Tausenden Arten mit unterschiedlichen Geschmacksnoten, von Trüffel bis Zitrone“, erklärt Thao Trinh.
„Tu-Nah“-Varios etwa als Creme ohne Zusatz von Zucker, Konservierungsstoffen oder Methylzellulose sind bereits in 4.000 deutschen Märkten, aber auch in fünf weiteren europäischen Ländern sowie in den Filialen der L’Osteria-Restaurant-Kette erhältlich, dort etwa als Pizza-Belag, in Pasta-Sauce oder in Kürze als Füllung in Ravioli.
Derzeit arbeitet man – als letzten Schritt – an der Variation in der Büchse. „Danach nehmen wir uns andere Fischarten vor. Mengenmäßig sind wir nach oben skalierbar. 2022 haben wir durch den Absatz von „Tu-Nah“-Produkten 41 Tonnen Thunfisch sowie 41,3 Tonnen Beifang gerettet“, so die Bettafish-Mitarbeiterin.
Mit einer veganen Alternative das Original möglichst eins zu eins umzusetzen, war auch das Ziel des 2021 gegründeten Unternehmens VEgg GmbH aus Berlin. Sie sollte dem Hühnerei weder im Nährstoffprofil noch in Struktur, Konsistenz und Geschmack nachstehen, darüber hinaus genauso vielseitig einsetzbar und haltbar sein. „Es war eine sehr komplexe Herausforderung“, sagt Elena Köster, die wesentlichen Anteil an der Entwicklung hat.
Heraus kam, durch das Fraunhofer Institut mitfinanziert, „Neggst“, geeignet zum Braten, Backen, Kochen (sogar Eischnee lässt sich aufschlagen), eine Kombination von pflanzlichem Protein aus Hülsenfrüchten, Gemüse sowie ungesättigten Fetten und Ballaststoffen, unter Beigabe von Vitaminen, frei von Gluten und Allergenen.
Der Einstieg in den Markt erfolgte mit einem 150-ml-Glas, das Berliner Gastronomen bereits gelistet haben. 2023 will man sich auch in anderen Marktsegmenten positionieren. Inzwischen hört man, ist es gelungen, auch eine biologisch abbaubare Schale zu entwickeln.
Nach so viel Info ein paar Kosthäppchen. Die und die Grüne Woche – das gehört immer noch zusammen. Hier mal eins aus dem Poesiealbum eines Bundesfinanzministers. „Startups sind die Hefe im Teig unserer Wirtschaft“, allegorisierte Christian Lindner bei der Eröffnung. Sollte heißen: Sie sind ausgelagerte Forschungsabteilungen und entwickeln Geschäftsmodelle, Verfahren und Produkte, von denen die gesamte Gesellschaft profitiert.
Wir ergänzen: Sie treiben an mit ungewöhnlichen Ideen, wagen sich auf unbearbeitete Felder, mit viel Mut und oft wenig Geld. Nicht an Power nachzulassen, fest an sein Konstrukt zu glauben, nach dem bekannten Motto „Hinfallen, Krone richten, wieder aufstehen“ (und das vielleicht mehrfach), diese Bitte gab Lindner den Jungunternehmern und jenen, die es werden wollen, auf den Weg. Immerhin weiß der Mann ja, wovon er redet … Wobei er offen konzidierte, dass es hinsichtlich effektiver finanzieller Unterstützung seitens der Bundesregierung etwas mau aussieht.
Ja, Startups entstehen häufig unter großen Unsicherheiten, da die Geschäftsidee neuartig, das Modell nicht etabliert ist. Folglich sei die Kreditvergabe in ihrer klassischen Form begrenzt, konventionelle Finanzierungswege, etwa Darlehen großer Banken, sind ihnen oft verbaut. Lindner sicherte zu, Jungunternehmer mit nachhaltigen Projekten im Zukunftsfinanzierungskonzept der Bundesregierung, das ja noch nicht fertig ist, stärker zu berück sichtigen, sich für die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren einzusetzen.
Die dem Minister folgende Talkrunde trat mit dem Vorsatz an, ergründen zu wollen, warum es nur eins von zehn Startups schafft, länger als drei Jahre am Markt zu überleben. Marie Ammann, EIT Food, München, ein europäisches Konsortium mit Fokus auf Neustarter und Innovationen im Lebensmittelbereich; Christian Dieckmann, Nutrition Solutions, Beratungsunternehmen für die Food-Branche, und Dominik Ewald, German Agri-Food Society, ein Verbund von Startups und deren Förderern, stellten ihre Erfahrungen zum Thema in den Raum.
Hindernis Nummer eins: Etliche Produkte und Technologien fänden keine EU-Markt-Zulassung, das sei beispielsweise bei Zuckerersatzprodukten oder im Insektenbereich der Fall. Gerade im Novel-Food-Sektor gäbe es eine große Checkliste zu durchlaufen, bis es das Produkt ins Regal des Lebensmitteleinzelhandels schaffe. Oft dauere dies fünf Jahre. In dieser Zeit würden andere Länder auf dieses geistige Potenzial aufmerksam, man werde abgeworben und wandere etwa in die USA oder nach Singapur.
Auch bräuchten Startups am Food-Markt den ständigen Austausch untereinander, ein intensives Networking sowie Kontakte zur Agrarbranche, aber auch zu Politik, Medien und Investoren. Ob Scheitern nun „keine Option“ oder doch „Teil des Erfolgs“ ist, blieb allerdings auch in dieser Runde offen. Zusatzinfo unsererseits: In den USA stellen Pensionskassen und Stiftungen gut 60 Prozent des Wagniskapitals zur Verfügung. Das gehe in Deutschland nicht, so Christian Nagel, Mitgründer und Partner bei Earlybird, einem der ältesten Risikokapitalgeber Europas, das aktuell zwei Milliarden Euro Vermögen verwaltet, in einer Veröffentlichung.
So müssten Startups, die endkundenlastige Geschäftsmodelle praktizierten und so aufgrund von Lockdown und Homeoffice als Corona-Gewinner galten, nun ihre Margen abstürzen sehen. Was viele mit Entlassungen kompensierten. Start-ups in der Krise? Mitnichten! Was zu beweisen war. Das sah auch die Jury so und vergab 2023 aufgrund des hohen Niveaus der Einreichungen spontan gleich noch die Sonderpreise „Innovation“ an NUNOS und „Nachhaltigkeit“ an Bettafish.
Die Europäische Kommission hat zu Jahresbeginn zahlreiche neuartige Lebensmittel (Novel Food) zugelassen, darunter Hausgrille und Getreideschimmelkäfer. Darauf wies der Lebensmittelverband Deutschland hin.
Von Fritz Fleege
Bald Grillen und Käfer im Mehrkornbrot? Die Freigabe der alternativen Eiweißquellen für die menschliche Ernährung sei „nach intensiver Sicherheitsprüfung“ durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erfolgt. Die neuen Lebensmittel fänden u. a. in Getreideprodukten wie Flocken und Riegeln, Fleisch-, Teig- und Backwaren sowie Suppen und Soßen Anwendung.
Für die Dauer von fünf Jahren dürften zunächst die antragstellenden Unternehmen diese in den Verkehr bringen. Für teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille (Acheta domesticus) hatte das die Firma Cricket-One Co. Ltd. (Vietnam) beantragt. Verwendet werden kann dieses in vorgegebenen Höchstmengen u. a. in Mehrkornbrot und -brötchen, Fleischanalogen, Pizzen oder bierähnlichen Getränken.
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Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form darf zunächst die Firma Ynsect NL B.V. (Frankreich) in Umlauf bringen als Zusatz etwa für Brot und Brötchen sowie Frühstückscerealien.
Die Insekten sind im Zutatenverzeichnis der Lebensmittel aufzuführen. Daneben muss bei beiden der Hinweis erfolgen, dass sie bei Verbrauchern, die allergisch sind gegen Krebstiere, Erzeugnisse daraus, sowie Hausstaubmilben, Reaktionen auslösen können.
Mit Myzelien des Shiitake-Pilzes fermentiertes Erbsen- und Reisprotein darf vorerst die Firma MycoTechnology Inc. (USA) u. a. in Backwaren, Pizzen, Getränkepulvern sowie Fleischerzeugnissen verwenden. Als Mehlersatz erhöht es den Eiweißgehalt und ist auch im Zutatenverzeichnis anzugeben.
Das Verwenden eines neuartigen Vitamin-D2-Pilzpulvers ist der Firma Monterey Mushrooms Inc. (USA) unter Vorgabe entsprechender Höchstgehalte vorbehalten für den Einsatz z.B. in Milch-Analoga, Suppen oder Frucht- und Gemüsesäften.
Neben der Bezeichnung im Zutatenverzeichnis der Produkte muss die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die dieses Vitamin-D2- Pilzpulver enthalten, mit dem Hinweis versehen sein, dass sie nicht von Säuglingen und Kindern unter drei Jahren verzehrt werden sollten. Das Pilzpulver soll ansonsten einem Vitamin-D-Mangel in der Ernährung begegnen.
Frauen in der LandwirtschaftBetrieb, Kinderbetreuung und Haushalt – für viele Frauen in der Landwirtschaft ist das noch immer ein Spannungsfeld. Und es sei fatal, dass sich eine Frau auch heute noch aus Vereinbarkeitsgründen gegen die Betriebsleitung oder gegen Kinder entscheidet.
Dies unterstrich auch Petra Bentkämper, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes auf dem diesjährigen Bäuerinnenforum und verwies auf die Studie „Frauen.Leben.Landwirtschaft“.
Darin wird unter anderem offengelegt, dass sich 72 Prozent der Frauen an einer Betriebsführung beteiligt fühlen, aber nur elf Prozent sind Betriebsleiterinnen. Und das, obwohl sie bestens ausgebildet seien.
Nicht die Entscheidung „Kind oder Kuh“ müsse das Ziel sein, sondern eine Geschlechtergerechtigkeit, erklärte Anne Dirksen, sozioökonomische Beraterin an der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Sie appellierte an die Frauen, frühzeitig Beratungsangebote zu nutzen, sich um Ersatzkräfte für Betrieb und Haushalt zu kümmern.
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Das Unterstützungsnetzwerk müsse über die Oma hinausgehen, und Ziel müsse letztlich sein: Kind und Kuh. Oder – wie für Cecilia Abel vom Ziegenhof am Gut Ogrosen im Spreewald „Kind und Käse“. Denn sie ist Mutter eines einjährigen Sohnes und Co-Betriebsleiterin einer GbR.
Auch sie stand wie viele andere Frauen, die in der Landwirtschaft arbeiten, bis kurz vor der Geburt ihres Sohnes noch im Stall und danach schnell wieder. Zwar habe der Ziegenhof Unterstützung durch eine Betriebshilfe für 40 Stunden gehabt, was auch schön sei. Doch in der Realität, also für die Arbeit auf dem Hof, sei das zu wenig. Denn wer arbeite in der Landwirtschaft nur 40 Stunden?
Adressiert an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau forderte sie eine Erweiterung der Betriebs- und Haushaltshilfe. Doch nicht nur das sei ein Spannungsfeld im Familienalltag, sondern auch die Kinderbetreuung nach der Elternzeit.
Was tun, wenn kein Platz fürs Kind zur Verfügung steht? Und sie bestätigte aus ihren Erfahrungen heraus, dass die Frau nach der Geburt – anders als man sich das vorher vorgestellt und erwartet habe – doch leider schnell wieder in die alten Rollenmuster abrutscht. Ihr Rat für die Familienplanung: gut vorausplanen und Beratungsangebote annehmen.
Auch in der Diskussion wurde deutlich, dass es viele Beratungsangebote gibt. Doch was nützen sie, wenn sie nicht bekannt sind und sie keiner nutzt?
Zudem bedürfe es Mut zu Veränderungen und individueller Lösungen für jede Familie – und das auf jeden Fall unter Einbeziehung der Väter. Denn Geschlechtergerechtigkeit könne nur erreicht werden, wenn alle betrieblichen und auch familiären Aufgaben neu und zielführend durchdacht und verteilt werden.
Auch sollte das Wissen um die sogenannte Care-Arbeit und damit verbundene Ungleichgewichte verpflichtend in Berufs-, Fach- und Hochschulen etabliert werden.
Wie steht es in der Landwirtschaft um die Gleichberechtigung der Frauen? Wir sprachen darüber mit Prof. Dr. Claudia Neu vom Forscherteam der bundesweiten Studie „Lebenssituation von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben“.
In die Kameras lächelnde Politiker gehören auch nach der Corona-Pause zur Grünen Woche. Doch unter den Tierhaltern ist von Zuversicht für den proklamierten Aufbruch zu neuen Zielen wenig zu spüren.
Erwartungsgemäß gehörte der angestrebte Umbau der Tierhaltung in Deutschland zu den bestimmenden Themen beim fachlichen und politischen Auftakt der Grünen Woche. Dabei standen vor allem die Kritik am Entwurf für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, aber auch die noch offene Finanzierung und die nötigen Änderungen am Baugesetz im Fokus.
Den ersten Aufschlag lieferte am Donnerstagmorgen – unmittelbar vor den traditionell stark frequentierten Fragestunden der Agrarjournalisten mit dem DBV-Präsidenten und dem Bundesminister – die Initiative Tierwohl (ITW).
Sie sieht sich zwar gut für Krisen gewappnet, in der Tierhaltungskennzeichnung aber eine echte Bedrohung. „ITW steht solide da, ist aber nicht unverwundbar“, warnte ITW-Geschäftsführer Robert Römer. Das Tierwohl der Millionen von Schweinen im System sei bedroht, wenn das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung der Bundesregierung so umgesetzt werde, wie derzeit geplant.
Noch gebe es die Chance, das Gesetz so zu verändern, dass „es nicht zum Tierwohlkiller, sondern zum Tierwohlförderer wird“. Etwas moderater formulierte es die Borchert-Kommission, die sich ebenfalls zu Beginn der Grünen Woche zu Wort meldete. Allerdings bezeichnete sie gleich alle vom Bundeslandwirtschaftsministerium geplanten Gesetzesvorhaben und Programme zum Umbau der Nutztierhaltung als unzureichend und unzulänglich.
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Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien „in ihrer jeweiligen Ausgestaltung und im Zusammenwirken nicht in der Lage, den Umbau des gesamten Sektors zu bewerkstelligen“, heißt es in einer Stellungnahme des Kompetenznetzwerks.
Das Expertengremium macht seine weitere Mitarbeit bei der Weiterentwicklung einer Gesamtstrategie für die Tierhaltung davon abhängig, dass die Bundesregierung eine umfassende Transformation des Nutztiersektors anstrebt und die Einführung „langfristiger, verlässlicher und ausreichend bemessener staatlicher Tierwohlprämien“ beschließt.
Der Bundeslandwirtschaftsminister reagierte während der Pressefragestunde an diesem Punkt sehr dünnhäutig. Auf die Stellungnahme vom Leiter des AgE-Hauptstadtbüros angesprochen, bestritt Cem Özdemir, dass es sich um eine grundsätzliche Kritik handele. Dass die Haltungskennzeichnug unzureichend sei, „steht nicht drin“, sagte der Grünen-Politiker und warf dem Fragesteller vor, nicht „faktenbasiert“ zu arbeiten.
Auch auf die ITW-Kritik ging Özdemir nicht weiter ein. Man sei im Gespräch, um die Bedenken auszuräumen, die Initiative Tierwohl werde „weiterhin ihren Platz haben“, sagte er. Eine Idee, wie dies etwa in Hinblick auf die strengen ITW-Audits und das ohne laufende Kontrollen vergebenene Haltungskennzeichen gelingen könnte, vermittelte der Minister nicht.
„Die Tierhaltungskennzeichnung ist kein Zukunftsprogramm, sondern ein Abbauprogramm.“ Diese Einschätzung hatte eine Stunde zuvor der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, der Journalistenrunde mitgeteilt. Auch sonst blickte Rukwied trotz der vorübergehend aufgehellten Daten im DBV-Stimmungsbarometer offen pessimistisch in die Zukunft. Ein Grund dafür sei die extreme Volatilität der Märkte, die Bauern sehr verunsichere und die wohl noch lange anhalten werde.
Vor allem aber nannte der DBV-Präsident die Ergebnisse der bisherigen Politik als Ursache für fehlende Zuversicht. Auf „Lippenbekenntnissen zur nachhaltigen Landwirtschaft“ lasse sich keine Zukunft aufbauen, zumal sie und die beschlossenen Maßnahmen weit auseinanderklafften. „Minister Özdemir muss sich bekennen, seinen Ankündigungen müssen endlich auch politische Taten folgen“, forderte Rukwied.
Özdemir indes nutzte seinen Auftritt vor der Presse, um zum wiederholten Male für seine strategischen Ziele zu werben. Dafür, dass es nicht schnell genug vorangehe, machte er „mächtige Gegner“ und „falsche Freunde der Landwirtschaft“ verantwortlich. Mit diesen Worten verteidigte er sich am Samstag auch gegen massive Kritik aus den Reihen der „Wir haben es satt!“-Initiative.
Aber auch unter den Bundesländern bleibt die Unzufriedenheit mit dem, was der Bundesminister bislang vorgelegt hat, groß. Die Staatssekretäre der Agrarministerien mahnten auf ihrer Amtschefkonferenz (ACK) im Vorfeld der Grünen Woche erneut ein verbindliches Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung an (Bauernzeitung 04_2023, S. 23). Und Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef, Till Backhaus, äußerte sich beim IGW-Empfang seiner Landesregierung offen enttäuscht von der Ampelpolitik für die Tierhaltung.
Statt den allgemein anerkannten Borchert-Plan komplett umzusetzen, werde nur ein Teil davon angegangen. „So wird ein Ansatz wirkungslos, der viel Zuspruch erfahren hat“, beklagte der SPD-Politiker. Damit werde keinerlei Aufbruchstimmung erzeugt, sondern Frust und Perspektivlosigkeit bei den Tierhaltern.
Annemarie Paulsen: Agri-Influencerin im InterviewSeit Ende 2022 mischt Annemarie Paulsen die Agri-Blogger-Szene auf: Kurz und knackig sind ihre Reels, die sie auf Instagram postet, die Themen aus dem prallen (Dorf-)Leben – zugespitzt, und sehr humorvoll die Pointen. Dafür präsentiert sich die Landwirtin und dreifache Mama „nature“ oder schlüpft in Rollen. Die Zahl der Follower geht durch die Decke.
Von Jutta Heise
Gute Nerven und stabile Reifen musst du haben, wenn du dich im Januar zum Biohof Paulsen durchkämpfen willst: Buckelpiste wechselt mit „Lochstickerei“ in Schotter und Asphalt. In der Weite der uckermärkischen Landschaft in Zollchow, einem 150-Seelen-Flecken, findest du: LPG-Altsubstanz, zwei neuere Ställe, einer davon mit zwei Melkrobotern ausgerüstet, Stroh-Bergehalle, Maschinenpark.
Annemarie und ihr Mann Martin haben sich in dem verwinkelten ehemaligen Genossenschaftsbüro eingerichtet, mit viel Platz für die vier Kids (bei denen es nicht bleiben soll, so Annemarie, die mit sieben Geschwistern aufgewachsen ist.). Die Küche – warm vom Duft geschmolzener Butter und Zimt. Apfelkuchen! Not for me, weil – ich mag keinen Zimt (eine Macke muss man haben), was nun auch Annemaries Follower wissen. (Danke!)
Die, 30 Jahre alt, Schnellsprecherin, wohl weil die Gedanken nur so fliegen, lässt das Babyphone nicht aus den Augen: Das jüngste Paulsen-Kind, Marte, hält Mittagsschlaf. Ihre Geschwister, Tilda und Hans, bleiben heute länger als gewohnt in der Kita – unseretwegen. Sonst wären am Ende sie wohl die Hauptakteure dieser Story geworden.
Heute schon gebloggt, Annemarie? Noch keine Zeit gehabt, einer der drei Melker ist krank, die Lücke im Workflow muss gefüllt werden. Marte hat ihren Mittagsschlaf beendet. Annemarie aktiviert die Mutterrolle, derweil wir mit Martin Paulsen schnacken.
Wenn man so will, ist dieser Donnerstag ein besonderer. Er und Annemarie sind genau sieben Jahre ein Paar. Kennengelernt haben sich beide auf einem kleinen Schleswig-Holsteiner Hof, wo er sein erstes Lehrjahr absolvierte. „Auf einen 2.000er Milchviehbetrieb wollte ich damals nicht, sondern in einem Familienunternehmen lernen.“ Stünde er heute vor der Wahl, hätte er anders entschieden. „Ein großes Unternehmen hat andere Arbeitsabläufe und eine andere Personalführung, das ist auch spannend.“
Zu zweit im Doppel-10er-Melkstand, das war easy, sagt Annemarie, die mit Baby Marte auf dem Arm zurückkehrt. Ihre Warm-up Frage, wie es der Neuling denn so mit der Religion halte, bringt seinerzeit eine kontroverse Diskussion in Gang, man kommt sich näher.
Beide absolvieren ein Studium der Agrarwissenschaften, sind Bachelor of Agricultural Sciences. Annemarie hat ihre Abschlussarbeit auf Englisch verfasst, einer Sprache, in der sie ziemlich firm ist, nützlich, wenn man wie sie gern travelt. Seit 2021 leben beide in der Uckermark, arbeiten auf dem Familienbetrieb von Martins Eltern.
Viola und Hans-Jürgen Paulsen, Diplom-Agraringenieure, gebürtige Schleswig-Holsteiner, entdeckten 1991 die Uckermark und die Möglichkeiten, hier einen eigenen Betrieb zu gründen. Die Bewerbung – handschriftlich – für die ausgeschriebenen Stallanlagen, für Acker- und Viehbestand der LPG, die sich in Auflösung befindet, haben sie wie etliche andere Dokumente und Fotos aufbewahrt.
Ebenso wie die Erinnerung an die hilfsbereiten Zollchower, die ihnen damals beistanden, bei der Anbauplanung helfen, Steine vom Acker sammeln, ihnen zeigen, dass sie willkommen sind, weil sie wagen, was die anderen auch gern probiert hätten, derweil ihre Biografie Brüche bekommt … 300 Milchkühe und 30 Färsen kaufen sie aus der LPG heraus, stottern das Geld dafür ab, sechs Jahre lang.
Heute hat der Betrieb, ein Einzelunternehmen, für das Hans-Jürgen Paulsen haftet, zwei Azubis, drei Mitarbeiter, 420 ha in Bewirtschaftung, 200 ha sind Eigentum. Man baut die Hauptgetreidekulturen an, dazu Mais und Luzerne, für den Verkauf und den Eigenbedarf, hält 320 Milchkühe, 250 Kälber.
Seit 2017 ist man Naturland-Betrieb, hat ein Jahr später die erste Biomilch geliefert. 33 Liter pro Kuh werden täglich ermolken, gehen an die Gläserne Molkerei im brandenburgischen Münchehofe, die 60 Cent pro Liter zahlt. „Der Preis hat sich auch für die konventionell Wirtschaftenden angeglichen, das freut uns für unsere Kollegen“, sagt Martin. Zwischen den Alt- und den Jungbauern ist Arbeitsteilung abgesprochen. Man hält sich daran und trennt sogar Berufliches von Privatem.
Annemarie und Viola sind für die Tiere zuständig. Um sechs beginnt der Tag mit der Tierkontrolle, es folgt eine kurze Teambesprechung, um sieben startet der Arbeitstag in die Vollen. „Zweimal in der Woche kommt eine Haushaltshilfe, dann habe ich Zeit für aufwendige Arbeiten, etwa das Trockenstellen“, sagt Annemarie. In eineinhalb Jahren, so ist der Plan, soll die Verantwortung für den Hof an die Junglandwirte übergehen.
Erfreulich zu hören, dass ihnen deshalb schon jetzt sehr viel Mitspracherecht zugestanden wird, wenn es um die Zukunft geht. Aktuell dreht sich alles um den Bau eines Kälberstalls – „als Frontoffenstall mit 68 Tierplätzen, komplett auf Stroh, mit Auslauf, Weidehaltung und eventuell einer Überdachung“, erklärt uns Martin. Beim Bauantrag hakt es gewaltig. „Wir bewegen uns voll im Gesetzesrahmen, planen bedeutend mehr Tierwohl-Maßnahmen als es Naturland fordert. Warum geht es trotzdem nicht voran?“, ärgert sich Viola Paulsen.
So, Leute, das war ein bisschen Hintergrundmalerei, jetzt solltet ihr ausreichend verortet sein und wissen, woher Annemarie ihre Basics schöpft, wenn sie ihre Videos dreht, über die ihr euch in der Mittagspause auf dem Acker oder nach der Frühschicht im Melkstand schlapplacht. Nach ihrem ersten Post hat sie inzwischen round about 15.000 Follower und beim Agri Influencer Award, den die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft ausgelobt hat, den Preis in der Kategorie „Beste Newcomerin 2022“ eingeheimst.
Ihr gelingt das Einfache, das bekanntlich am schwersten zu machen ist. Kurz, knapp, knackig, mit Witz und lebensnah bringt sie Alltagssituationen aus dem Land- und Landwirte-Leben auf ihren Kanal. Kostprobe für alle Noch-Nicht-Follower.
Da hat man, obwohl von der Schwiegermutter per Handy gelotst, fast das Feld des Nachbarn gepflügt; man bekommt demonstriert, wozu sich eine Weidetränke an Sommertagen noch so eignet; erfährt, was es beim Melkgeschirr mit einem Pi-nö-pel auf sich hat und wo ein Taschenmesser schon überall herumgetobt ist, bevor man einen Apfel damit schneidet; wie eine Entrümpelungsaktion auf dem Hof endet (nämlich mit mehr Schrott als zuvor, weil man schließlich alles noch mal gebrauchen kann, irgendwann).
Manchmal schlüpft sie in Latzhose und Karohemd, (nie ohne Basecap!) in die Rolle des Bauern Helmut. Er ist ein liebevolles Ebenbild ihres Vaters: das Gegenteil von schwatzhaft, wenn schon redend, dann sparsam, prägnant. Er, sagt Annemarie, habe ihr auch beigebracht, selbst in schwierigen Situationen den Optimismus nicht zu verlieren, das Leben – soweit möglich – von der heiteren Seite zu sehen, sich selbst nicht so ernst zu nehmen.
Nicht zu lang dürften die Videos sein, sonst fühle sich der Follower ge-mentor-t. Die Pointe muss sitzen, krachen wie ein Silvesterböller. Ja, der Job bietet viele Ansatzpunkte, aber schnell mal das Smartphone draufhalten bei der Arbeit im Melkstand oder bei den Kälbern, so läuft das nicht. „Ich trenne das strikt“, sagt Annemarie. Circa eine Woche lang grübelt sie über das Thema des nächsten Reels nach, dann müsse alles schnell gehen.
Die beste Perspektive suchen, drehen, texten … Mitunter seien bis zu 20 Schnitte nötig, sagt die Perfektionistin. „Unser Beruf hat viele Aspekte, die will ich widerspiegeln, dabei den Alltag etwas ironisieren.“ Dem Einwand, sie bediene Klischees, hält sie entgegen: „Dessen bin ich mir bewusst, aber wir spielen ja damit. Weil ich das Metier kenne, darf ich das und manches auf den Keks nehmen.“
Der Jubel ist groß. Negative Kommentare reiben sich an Einzelheiten, etwa am „dreckigen Weidemann“, fürchtend, dass sie dem teils immer noch verzerrten Bild der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit weiter Nahrung geben könnten. Ja, sagt die Bloggerin, sie müsse betrieblich mehr auf Details achten. Schweigen kann sie nicht, wenn ein öffentlich-rechtlicher Fernsehsender es zulässt, dass hanebüchene, fast gemeingefährliche Fakes über moderne Landwirtschaft unwidersprochen herausposaunt werden dürfen, wie kürzlich in der Talkshow 3 nach 9.
„Ich musste darauf reagieren und mal etwas Politisches machen. Ansonsten halte ich mich auf diesem Feld zurück, es gibt schon so viele, sehr gute Kanäle für agrarpolitische Argumentation.“
Annemarie Paulsen- oder Bauer Helmut-Fan zu sein, kennt kein Alter. Ihre Follower sind 17, aber auch Best-Ager zwischen 40 und 60. Dass ihre Reels auch zum Zusammengehörigkeitsgefühl der Branche beitragen und sich besonders viele Frauen in den Videos gesehen und verstanden fühlen wie in einem Safe Space, freue sie sehr, sagt Annemarie, die online massenhaft Feedback, aber auch ganz analog Pakete mit Geschenken bekommt.
Bemerkenswert, dass in letzter Zeit Leute zu ihren Followern stoßen, die in landwirtschaftsfernen Branchen tätig sind. Ziel erreicht! Die Frage aller Fragen, was sie antreibe, immer wieder auf Instagram aktiv zu sein, hat sie kürzlich an „euch, ihr Creators da draußen“ weitergereicht. Außer dass sie viel Spaß empfinde, sich immer wieder etwas Neues auszudenken, fehlten ihr da ein bisschen die Worte … Führst doch sonst ne flotte Zunge …
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Viel Rücklauf bei einer Bürgerbefragung zum Umgang mit dem Wolf erhielt ein Amt in Brandenburg. Derweil häufen sich Vorfälle.
Sie erfüllt die formalen Ansprüche einer Wahl und gibt ein repräsentatives Stimmungsbild: Eine Umfrage des Amtes Niemegk in Brandenburg (Landkreis Potsdam-Mittelmark) hat die Meinung seiner Bürger zum Thema Wolf ermittelt.
Wie die „Märkische Allgemeine“ berichtet, sprach sich eine Mehrheit für eine Reduzierung der Wolfsbestände und für „ein gutes Miteinander von Mensch und Tier“ aus. Die Kommune will das erfasste Meinungsbild Landes-, Bundes- und Europapolitikern zur Kenntnis geben.
An der Befragung Ende vorigen Jahres hatten sich dem Pressebericht zufolge gut 44 % der Einwohner beteiligt. 1.817 von 4.126 verschickten Fragebögen gingen ausgefüllt an die Verwaltung zurück. Ausgewertet wurden sie vom Wolfsfachausschuss, den der Niemegker Amtsausschuss ins Leben gerufen hat. In der Befragung gaben knapp 38 % an, bereits einen Wolf gesehen zu haben.
Knapp 32 % fühlen sich durch den Wolf in ihrer Freiheit eingeschränkt. Schäden durch den Wolf haben jedoch nur 2,5 % der Umfrageteilnehmer erlitten. Gemeldet werden diese Schäden offenbar vielfach nicht.
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45 Betroffene haben demnach etwa 100 Tiere verloren, was fünf Mal mehr seien, als die offiziellen Zahlen erfassen. Die Abfrage von Erfahrungen im Umgang mit Meldung und Bearbeitung von Schäden erbrachte aufgrund der geringen Zahl an Betroffenen keine aussagekräftigen Ergebnisse.
Ein deutliches Votum jedoch gab es zur Frage einer maßvollen Bejagung des Wolfes: Zwei Drittel sprachen sich dafür aus, ein weiteres Drittel plädierte für Schutz und Entnahme nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Bedarf, sich mit dem Wolf auseinanderzusetzen, ist in Brandenburg augenscheinlich groß. In Wenzlow, ebenfalls Landkreis Potsdam-Mittelmark, haben Mitte Dezember Wölfe zwei Kamerunschafe in ihrem Stall getötet, ein weiteres verletzt. Auch dies berichtet die „Märkische Allgemeine“.
Wie das Landesumweltamt der Bauernzeitung bestätigte, erhält der Halter keine Entschädigung, weil der Zaun keinen Untergrabschutz aufwies und der Stall an mehreren Seiten zugänglich gewesen sei. Der Halter spricht indes von einer zertrümmerten Stalltür. Bei einem weiteren Vorfall im gleichen Ort wurde ein Schaf gerissen und weggeschleppt, was durch eine Handyvideoaufnahme belegt sein soll.
Maiszünsler mechanisch bekämpfenMais ist als Futter und Rohstoff nicht zu unterschätzen. Ebenso wenig ist es der Maiszünsler. Wie er mit Stoppelbearbeitung nach der Ernte bekämpft werden kann, wurde auf dem Praktikertag des Maiskomitees gezeigt.
Von Kai Hasse
Wie durch inzwischen zahlreiche Untersuchungen belegt ist, etabliert sich der Zünsler in allen Maisanbau-Regionen und breitet sich weiter aus. Das heißt, ist der Zünsler erst einmal angekommen, können die Populationsdichte und entsprechend das Schadensniveau sehr variieren.
Klimatische Bedingungen sind ein Grund, der andere die Menge der mit Mais bestellten Ackerflächen innerhalb der gesamten Feldflur bzw. der Abstand bis zum nächsten Maisschlag.
Die Bekämpfung mit Insektiziden ist möglich, aber nicht „billig“ – und das nicht nur ökonomisch. Sie ist auch nicht vorteilhaft für das landwirtschaftliche Selbstverständnis und den Anspruch der guten landwirtschaftlichen Praxis.
Bei der biologischen Bekämpfung beispielsweise mit Schlupfwespenlarven muss nicht nur der Zyklus des Zünslers genau beobachtet werden. Auch der Zeitpunkt der Ausbringung der Schlupfwespen muss passen – viele Faktoren sind zu berücksichtigen, um damit Erfolg zu haben.
Die zuverlässigste Variante ist deshalb die Stoppelbearbeitung, bei der dem Zünsler die Überwinterungsmöglichkeiten solide eingeschränkt werden.
Darum hat das Deutsche Maiskomitee (DMK) in Kooperation mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und der Gesellschaft für konservierende Bodenbearbeitung im Oktober 2022 nach gut zweijähriger Pause im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft auf Haus Düsse in Bad Sassendorf wieder einen Praktikertag durchgeführt.
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Thema der Veranstaltung: „Stoppelbearbeitung und Bodenbearbeitung nach Mais“.
Schon zu den Vorträgen am Vormittag hatten sich gut 150 Landwirte angemeldet, zur Geräte-Vorführung am Nachmittag waren es noch einige mehr. Zum Einsatz kamen 23 Maschinen und Geräte von 18 verschiedenen Herstellern, direkt oder über ihre Vertriebspartner zur Verfügung gestellt.
Witterungsbedingt hatte die Maisernte auf den vorgesehenen Flächen bereits sechs Wochen vor dem eigentlichen Erntetermin stattgefunden. Die Stoppel war also nicht ganz so robust wie sonst üblich.
Bedauerlicherweise hatte der Lohnunternehmer, der die Maisflächen üblicherweise bearbeitet, bereits trockene Tage zur Maisstoppelbearbeitung genutzt. Zudem hatte es am Vortag der Vorführung nochmals ca. 15 mm Niederschlag gegeben.
So war die Maisstoppel bereits „vorbearbeitet“. Für die zapfwellenangetriebenen Geräte – Mulcher und Kreiselschläger – wurde ein Teil eines noch stehenden Bestandes frisch gehäckselt, sodass stehende Stoppeln zur Verfügung standen.
Die von den jeweiligen Geräten bearbeiteten Parzellen wurden anschließend nach dem Schema von Dr. Joachim Brunotte und Dr. Hans Voßhenrich vom Thünen-Institut für Agrartechnologie bonitiert.
Das Boniturschema lässt sich nicht nur auf den Einsatz von Mulchern, sondern auch auf andere aktiv oder passiv arbeitende Werkzeuge anwenden. Interessenten findet es in dem PDF „DMK-Schwerpunkt: Stroh- und Stoppelmanagement nach Mais“ des Deutschen Maiskomitees, welchen kostenlos unter folgendem Link zu finden ist: kurzelinks.de/ Maisstoppel
Betrachtet man die Ergebnisse der praktischen Vorführung, auch wenn die Bedingungen nicht ganz so vorgesehen waren, zeigte sich, dass eine zweite Überfahrt zumindest nicht von Nachteil ist.
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Am 22. Januar, dem Tag des Zweinutzungshuhns, stehen Hühnerrassen im Mittelpunkt, bei denen beide Geschlechter genutzt werden. Bekommt deren Zucht mit dem Verbot des Kükentötens in Deutschland Aufschwung?
Männliche Küken der Legelinien sind für die Geflügelwirtschaft uninteressant. In Deutschland wurden 45 Millionen von ihnen daher direkt nach dem Schlupf mit CO2 getötet. Auf vielen Eierpackungen stehen nun Angaben wie „ohne Kükentöten“. Denn seit 2022 ist es in Deutschland verboten.
Was seitdem geschah, besprechen wir in einer der nächsten Ausgaben näher. Prof. Bernhard Hörning von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde hält vorerst fest: „In Deutschland dominierte 2022 nun (noch) mit circa 70 % die Aufzucht der Bruderhähne. Die Eier verteuern sich durch die Bruderhahnmast um circa 1,7–2,3 ct/Ei.
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Ein Weg neben der Aufzucht der Bruderhähne mit doch recht schlechter Ressourceneffizienz in der Mast und schlechter Vermarktungsmöglichkeiten ist das Zweinutzungshuhn. Was ist ein Zweinutzungshuhn?
Es gibt nach Auskunft von Prof. Hörning keine allgemein verbindliche Definition. Es kommen Rassehühner, Einfachkreuzungen oder Hybridhühner infrage. Unterschiedliche Leistungsschwerpunkte sind möglich (lege- oder mastbetont). Der Hahn soll sich dabei über den Fleischverkauf
selber tragen.
Solche naturnahen Rassen sind in den vergangenen Jahrzehnten durch eine rein leistungsorientierte Zucht von Hybridtieren, die entweder auf Mast- oder Legeleistung spezialisiert sind, verdrängt worden. Dadurch kam das Töten männlicher Küken der Legehybriden direkt nach dem Schlupf erst auf. Heutige Herkünfte von Zweinutzungshühnern stammen aus (un-)selektierten (alten) Rassehühnern oder Gebrauchskreuzungen wie Bresse, New Hampshire, White Rock, Lohmann Dual, Coffee-Hühner.
Die Ökologische Tierzucht gGmbH (ÖTZ) hat seit ihrer Gründung im Jahr 2015 durch die Bioverbände Bioland und Demeter intensiv an einer ökologischen Züchtung von gewerblich einsetzbaren Zweinutzungshühnern gearbeitet. Mit den Kreuzungen „Coffee“ und „Cream“ stehen inzwischen Zweinutzungslinien zur Verfügung, deren Hennen im Durchschnitt 230 Eier/Jahr legen und deren Hähne mit 21–24 g Zunahmen/Tag (TZ) genug Fleisch ansetzen (Schlachtgewicht der Hähne in der 14. Lebenswoche: 1,5 kg).
Die Leistungen sind abrufbar: kurzelinks.de/bkf6. Projekte wie RegioHuhn oder ZweiWert (naturland.de), Öko-2Huhn (orgprints.org), Must2 (Universität Bonn) oder Sachsenhuhn (HS Dresden) befass(t)en sich mit speziellen Aspekten der Weiterentwicklung von Zweinutzungshühnern und Wegen der regionalen nachhaltigen Nutzung.
„Die Besonderheit an RegioHuhn: Es wird mit in Deutschland einheimischen und vom Aussterben bedrohten Rassen gearbeitet“, so Olivia Muesseler, Geflügelexpertin bei Naturland und Projektmitarbeiterin. Auf Basis traditioneller Hühnerrassen werden neue Zweinutzungshühner gezüchtet, die wieder beides können: Eier legen und Fleisch ansetzen.
Im Rahmen des dreijährigen Projekts wird die Nutzbarkeit von sechs lokalen und gefährdeten Hühnerrassen wie Altsteirer, Ostfriesische Möwe, Augsburger, Bielefelder Kennhühner, Ramelsloher oder Mechelner im Ökolandbau untersucht. Eine reinrassige alte Rasse wie die Altsteirer Henne legt rund 180 Eier pro Jahr – mit Schwankungen zwischen den Jahren und so teuer kann auch kein Biobetrieb seine Eier verkaufen, dass sich die Haltung lohnen würde, unterstreicht Olivia Müsseler.
Solche Projekte wie die Zucht von Zweinutzungshühnern leisten aber auch einen Beitrag zur Vielfalt für den Ökolandbau mit regionalem Bezug. Durch die Zuchtarbeit wird der Bestand der alten Rassen gesichert. Sie zeichnen sich vor allem durch ihre größere Robustheit aus. Die reinrassigen Hühner sind aktuell bei der Uni Bonn untergebracht und werden in einem geschlossenen Zuchtbuch weiter verbessert. Die alten Hühnerrassen wie im Projekt RegioHuhn wurden mit einer lege- oder mastbetonten Henne gekreuzt.
Forscher der Universität Göttingen und des Friedrich-Loeffler-Instituts untersuchten die Potenziale regionaler Rassen und Wertschöpfungsketten vom Futterbau bis zur Vermarktung. Eine Präsentation des Projekts „Potenziale der Nutzung regionaler Rassen und einheimischer Eiweißfuttermittel in der Geflügelproduktion (PorReE)“ ist unter kurzelinks.de/4pvj einzusehen.
Prof. Hörning erklärte bei einem Onlineseminar 2021 des Netzwerks Fokus Tierwohl an der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, dass die Zuchtmerkmale „Fleischansatz“ und „Legeleistung“ allerdings in einer negativen Korrelation zueinander stehen. Daher können die Zweinutzungshühner nicht das gleiche Leistungsniveau erreichen wie die Hybriden, die speziell auf eines dieser Merkmale gezüchtet wurden.
Für die verbreitete Nutzung im Ökolandbau wurden im Projekt ÖkoHuhn für sie bessere Mast- und Schlachtleistungen ermittelt als bei Rassehühnern. Die Fütterung kann mit heimischen Leguminosen erfolgen. Entgegen früheren Berichten erwiesen sich im Projekt PorReE die Hühnerkreuzungen von Bresse Gauloise und White Rock bezüglich der Fütterung mit Ackerbohne und der enthaltenen antinutritiven Substanzen als unproblematisch.
Einige der geprüften Kreuzungen, insbesondere die Kombination Bresse Gauloise und White Rock, zeigten ansprechende Legeleistungen der Hennen mit 200–250 Eier/Jahr. Klar, auch die täglichen Zunahmen der Zweinutzungshühner betragen nur 20–35 g, während die Masthybriden über 60 g tägliche Zunahmen erreichen. Aber Bruderhähne der Legelinien erzielen nur etwa 15–20 g. Nachteile in der Fleischqualität gab es nicht, erklärt Prof. Hörning.
Ziel im Projekt Öko2Huhn (ÖTZ) ist das Ökohuhn der Zukunft – ein Zweinutzungshuhn, das an die Gegebenheiten eines Biobetriebs angepasst ist. Im noch laufenden Projekt werden circa 30 Herkünfte auf rund 60 Biobetrieben getestet, neben Rassehühnern auch Einfachkreuzungen sowie Angebote von Hybridzuchtunternehmen.
Die Leistungen der Gebrauchskreuzungen „Coffee“ (Bresse Gauloise * New Hampshire) und Cream (Bresse Gauloise * White Rock) sind in der Tabelle dargestellt. Insgesamt war die Legeleistung der Coffee etwas höher und die Futterverwertung besser, dafür waren aber die Eier und die Schlachthenne etwas leichter.
Steffen Joost-Meyer zu Bakum, Bioland, erklärt, dass die häufigsten Fragen der Betriebe die Fütterung von Zweinutzungshühnern betreffen. Bei niedrigerer Leistung wie bei den Zweinutzungshühnern ist der Bedarf auch geringer. Wenn gleichzeitig die Futteraufnahme höher ist – und bei Zweinutzungshühnern ist das der Fall, dann ist ein geringerer Bedarf an Rohprotein und Methionin gegeben und damit besteht ein enormes Einsparpotenzial bei der bedarfsgerechten Fütterung.
Prof. Bernhard Hörning ergänzt: „Auch wegen der großen Leistungsunterschiede der Herkünfte gibt es bisher keine abgesicherten Bedarfsempfehlungen.“ Praktische Ansätze bei Legehennen sind: Nach Leistungsspitze das Alleinfutter zunehmend mit Getreide zu strecken und (Teil-)Ersatz von Ölkuchen durch Körnerleguminosen sowie bei Masthühnern zeitweilig Junghennenfutter zugeben.
Inga Günther, ÖTZ berichtet: „Auch weil die Landwirte unter anderem das friedliche Verhalten der Tiere schätzen, kommen sie zunehmend auf Biobetrieben zum Einsatz (Nachfrage 2020 > 210.000 Tiere, circa 0,2 % der Biohühner).
“Regine Revermann, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, hält in der Zusammenfassung des Onlineseminars zum Zeinutzungshuhn auch die Erfahrungen mit den Hühnern von Landwirtschaftsmeisterin Christine Bremer fest. Sie ist mit ihrem Biohof in Suhlendorf (Uelzen) als Impulsbetrieb beteiligt, züchtet Zweinutzungshühner und zieht die Elterntiere auf.
Begeistert ist sie von den Coffee-Hühnern. Die weiblichen und männlichen Küken werden bis zur 5. oder 6. Woche gemeinsam aufgezogen. Dann können die Tiere bereits gut voneinander unterschieden und dementsprechend separiert werden. Das Einstallgewicht der ÖTZ-Legehennen liegt bei etwa 2,1 kg (18./19. Lebenswoche). Beim Ausstallen (70. Lebenswoche) sollten die Hennen maximal 2,8 kg wiegen. Denn bei zu viel Bauchfett beginnen sie zu glucken und stellen das Legen ein.
Christine Bremer empfiehlt, die Nester möglichst unattraktiv für das Brüten zu gestalten. Sie weist darauf hin, dass die Zweinutzungshühner keine hochleistungsbedingten Krankheiten aufweisen und die Mägen dieser Tiere größer sind, wodurch die Tiere toleranter gegenüber schwankenden Nährstoffdichten im Futter sind. Die Tiere sind hervorragende Resteverwerter
Alexander Schäfer, Naturland-Bauer im unterfränkischen Bad Bocklet, hat jeweils zur Hälfte Hähne und Hennen einer Kreuzung der alten Haushuhnrasse Altsteirer eingestallt. Durch den markanten Federschopf sind die Hühner auf den ersten Blick etwas Besonderes.
Der Biohof ist einer von insgesamt 19 Naturland-Betrieben im Projekt RegioHuhn. Diese sollen insgesamt zwölf Kreuzungen dieser alten Rassen in der Praxis testen. Die Tiere von Alexander Schäfer sind eine Kreuzung aus Altsteirern mit einer modernen Legerasse. Seit September 2021 zieht er sie in einem zum Mobilstall umgebauten Bauwagen auf.
Olivia Müsseler begleitet die Betriebe und meint: „Irgendwo zwischen 200–250 Eiern im Jahr müsse es schon geben, darunter rechne sich es nicht.“ Mittlerweile bieten alle großen Zuchtunternehmen Zweinutzungsherkünfte an, so auch Hendrix (ISA Dual, Sasso Coloured Layers) oder Novogen (Novogen Dual). Ein Zweinutzungshybrid für die alternative Haltung stellte die Firma Lohmann mit dem Lohman Dual 2013 vor.
Lohmann gibt den aktuellen Leistungsstandard für die Lohmann Dual-Henne bei 72. Lebenswoche mit 281 Eier je Anfangshenne an. Das Gewicht der Hähne am 70. Lebenstag beträgt 2550 g, also eine Tageszunahme von 36 g bei einer Futterwerwertung von 1:2,5. Dabei wird in den Leistungsstandards nicht zwischen ökologisch und konventionell unterschieden.
Der Wirtschaftlichkeitsrechner Tier des KTBL (online) enthält die Kalkulation für Zweinutzungshühner (Eiererzeugung und Mast) als auch für Bruderhähne. Prof. Hörning führt im Vergleich die Gesamtkosten je Tier aus mehreren Quellen bei Bruderhahnaufzucht (Lohmannbrown) und Nutzung der Zweinutzungshähne (Lohmann-Dual) bei konventioneller und ökologischer Haltung auf.
Diese liegen bei 2,18–3,73 € für Bruderhähne im konventionellen Bereich bzw. 6,67–12,85 € bei Ökohaltung. Für konventionell gehaltene Zweinutzungshühner betragen sie 1,64–3,53€/Tier und im Ökolandbau circa 8,50 €/Tier.
Zwar sind die Kosten je Zweinutzungshahn niedriger als beim Bruderhahn, umgelegt je Ei jedoch etwas höher (1,29–3,78 ct) aufgrund der geringeren Legeleistung der Henne verglichen mit den Legehybriden. Bei bestehenden Vorteilen der Zweinutzungshühner sind allerdings die Haltung und Vermarktung dieser Tiere mit neuen Herausforderungen verbunden.
Es ergibt sich für den Verbraucher eine ihre Kaufentscheidung einbeziehen. Allerdings ist für die erfolgreiche Vermarktung die Verbraucheraufklärung sehr wichtig. Wie ein solches Zweinutzungshuhn-Projekt auch im Handel langfristig erfolgreich sein kann, zeigt bereits seit 2011 das Naturland-Fair zertifizierte-Projekt „ei-care“, das getragen wird von der Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG und dem Berliner Biogroßhändler Terra Naturkost.
In deren Auftrag halten mehrere Betriebe im Berliner Umland Hühner einer alten französischen Landrasse namens „Les Bleues“ und RegioHühner. Die Eier werden in verschiedenen Naturkostläden in der Hauptstadt verkauft, ebenso wie das Fleisch der Hähne, die in Frankreich unter dem Namen „Bresse Gauloise“ als Delikatesse gelten. Mehr zum Projekt-ei-care unter: aktion-ei-care.de.
Nachdem die Verbraucher-Initiative „Du bist hier der Chef!“ eine faire Bioweidemilch in die Regale brachte, folgen jetzt faire Bioeier von Zweinutzungshühnern, gefüttert mit 100 % regionalen Futtermitteln. Bei einer Umfrage in hessischen Rewe-Märkten entschieden sich 79 % der Verbraucher für die Zweinutzung. Die vielen Premiumattribute wird sich allerdings nicht jeder Konsument leisten können. Die unverbindliche Preis-Empfehlung liegt bei 63 ct/Ei.
Die Ausweitung der Nutzung der Zweinutzungshühner in der Praxis ist abhängig von: