Familie Helms findet das Glück in Mecklenburg

Von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern: Ein Landwirt erzählt seine Geschichte über Neuanfang und Erfolg in Ostdeutschland nach der Wende. Erfahren Sie, wie er eine LPG wieder zum Leben erweckte und Teil einer neuen Dorf-Gemeinschaft wurde.

Von Jürgen Drewes

Seit vor 34 Jahren die deutsche Wiedervereinigung stattfand, hat in Ostdeutschland ein ungeheurer Transformationsprozess stattgefunden, der auch die Landwirtschaft ganz besonders betraf. Anlässlich des Tages der Deutschen Einheit erzählen wir eine deutsch-deutsche Familiengeschichte von einem Landwirt aus Schleswig-Holstein, der heute glücklich mit seiner Familie in Mecklenburg-Vorpommern lebt:

Anzeige im Bauernblatt

Die Annonce kam genau zum richtigen Zeitpunkt. An einem ruhigen Winterabend fand Henning Helms daheim im beschaulichen Rümpel beim Lesen im „Schleswig-Holsteinischen Bauernblatt“ den Hinweis auf einen Bauernhof in Sachsen-Anhalt, der zum Verkauf stand. Der damals 29-Jährige war auf der Suche, wollte sich verändern, vergrößern. Der elterliche Hof mit gerade mal 13 Hektar Eigentum und nur etwas mehr drum herum, dazu die mitbewirtschaftete Dorfkneipe, alles einfach viel zu eng, zu klein. Das Angebot in Sachsen-Anhalt erschien verlockend.

Angebot im Landkreis Rostock

Doch der Makler hatte eine bessere Idee: Schleswig-holsteinische Landwirte gehören nach Mecklenburg. Und er lieferte ein entsprechendes Angebot gleich mit: Gehmkendorf in der Mecklenburgischen Schweiz, Landkreis Rostock. Zwar ziemlich heruntergewirtschaftet, aber mit viel Entwicklungspotenzial. Das sollte sich die Familie mal anschauen.

Übernahme der ehemaligen LPG

Gesagt, getan. Mit Vater, Schwiegervater ging es ins „gelobte Land“. Ein Vorgänger, ein Nichtlandwirt, der die Ex-LPG unmittelbar nach der Wende übernommen hatte, war sichtbar gescheitert. Gebäude und Stallungen in Mecklenburg waren marode. Tiere, Technik, alles weg. Da hatte zuvor der Insolvenzverwalter die Hand drauf. Es konnte nur besser werden. Und das Männerteam war sich einig: Wir schaffen das. Noch auf der Heimfahrt wurde Ehefrau Astrid telefonisch auf den bevorstehenden Umzug eingestimmt. Um bei Ankunft daheim ebenfalls zuzustimmen.

Helms_Betrieb_1995
Im Jahr 1995 übernahm Familie Helms den Betrieb in Mecklenburg (o.). 2011 und 2017 wurden neue Ställe gebaut. (c) Archiv Helms

Auch wenn es nicht ganz so leichtfiel, wie sie heute sagt. Haus, Familie, Verwandte, Freunde, alles zurücklassen, nicht einfach. Aber der Enthusiasmus ihres Mannes sei einfach ansteckend gewesen. Und so wurden die Koffer gepackt. Inklusive Kindersachen. Das zweite war gerade unterwegs. Am 6. April 1995 war es so weit. Vorhandene Landtechnik ging mit auf die Reise.

Dorfkonsum wird zum Wohnhaus

Der Landwirtschaftsbetrieb Helms GbR wurde gegründet. Aller Anfang ist bekanntlich schwer. Gewohnt wurde anfangs im nahe gelegenen Wohnheim. Fest stand bereits: Der geschlossene Dorfkonsum wird zum Wohnhaus umgebaut. Später zogen dort die Eltern von Astrid Helms ein. Nachdem ein neu gebautes Haus, inklusive Büro, in unmittelbarer Nachbarschaft bezugsfertig war. Gebaut wird bis heute. 1997 war der zehn Jahre zuvor noch von der LPG gebaute Rinderstall komplett saniert.

Es folgten 2011 und 2017 zwei Stallneubauten, ein dritter ist beantragt. „Das Projekt zieht sich hin, die Genehmigungsverfahren dauern, alles wird schwieriger, die Bürokratie …“, beschreibt Henning Helms die aktuelle Situation. Aber er sei von Haus aus Optimist. „Alles wird gut“, blickt der inzwischen 59-Jährige voraus. Statt rund 50 Hektar, wie einst in Rümpel, werden heute 850 Hektar bewirtschaftet. Grünland, Getreide Raps, Mais, das klassische Programm. Futter für die Rinder.

Gebaut wird bis heute in Mecklenburg. 1997 war der zehn Jahre zuvor noch von der LPG gebaute Rinderstall komplett saniert. Es folgten 2011 und 2017 zwei Stallneubauten, ein dritter ist beantragt. (c) Archiv Helms
Gebaut wird bis heute. 1997 war der zehn Jahre zuvor noch von der LPG gebaute Rinderstall komplett saniert. Es folgten 2011 und 2017 zwei Stallneubauten, ein dritter ist beantragt. (c) Archiv Helms

Die machen sich gerade bemerkbar. 460 Milchkühe insgesamt sind es aktuell, mit Nachwuchs insgesamt 800 Tiere. An der Milchproduktion will der Familienbetrieb unbedingt festhalten. Auch wenn die Zeiten zwischendurch immer mal wieder schwierig waren. „20 Cent für den Liter Milch, das war der absolute Tiefpunkt. Das hat bei Weitem die Produktionskosten nicht gedeckt. Aber einfach aufgeben wollten wir auch nicht. Und das war richtig“, erinnert sich Astrid Helms mit Hinweis darauf, dass sich die Situation aktuell am Milchmarkt verbessert habe.

Ehepaar Helms hat drei Kinder

Und ihre Tochter Marleen, gerade auf Lehrgang, wolle doch die Tierproduktion eines Tages unbedingt weiterführen. Und Lehrlinge ausbilden und am Ende auch prüfen. „Und unser Sohn den Pflanzenbaubereich, beide sind 29 bzw. 31“, schaut Ehemann Henning voraus. Um sogleich zu erklären, dass das mit der Übernahme noch Zeit habe. Aber planen sollte man schon mal, wie es eines Tages weitergeht. Wenn denn der eigene Ruhestand in Sichtweite kommt. Insgesamt hat das Ehepaar drei Kinder. „Alle sind hier groß geworden, alle sind hier in die Kita, in die Schule gegangen, haben hier ihre Freundinnen und Freude, sind rundum glücklich, kennen unsere ehemalige Heimat nur von Besuchen“, erklären die Eltern unisono.

Auch sie haben sich von Anfang an integriert, haben schnell Kontakt zu Nachbarn, zur Dorfgemeinschaft gefunden. Die Familie ist anerkannt, wie Einwohner bestätigen. Wenn es noch eines Beweises dafür bedarf: Henning Helms ist seit 2016 gewählter Bürgermeister d­er Gemeinde Jördenstorf. Gehmkendorf ist einer von fünf Ortsteilen. Gerade wurde ein Schulneubau auf den Weg gebracht. Kita und Dorfgemeinschaftshaus sollen folgen. Das bedeutet viele Absprachen, Sitzungen, Gespräche. Zeit, die Henning Helms, wie er selbst sagt, gern „opfert“.

Ehrenamtlicher Bürgermeister

Sich für die Gemeinschaft zu engagieren, ihr etwas zurückzugeben von dem, was man selbst erfahren habe, sei für ihn eine Selbstverständlichkeit. Auch viele andere Menschen würden sich engagieren. In Vereinen, im Sport-, im Kulturbereich. Nur so sei ein Zusammenhalt möglich. „Traurig nur, dass das nicht alle machen. Das finde ich schade“, gibt sich der ehrenamtliche Bürgermeister nachdenklich.

Um sich sogleich wieder um den eigenen Betrieb zu kümmern. Die Maisernte steht unmittelbar vor dem Abschluss. Insgesamt wird es am Ende wohl einmal mehr ein gutes Jahr sein, geht der Blick schon mal voraus. Und es haben sich Gäste angesagt. Seit Jahren gibt es vielfältige Kontakte ins Ausland. Erfahrungsaustausch, ein wichtiger Faktor für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Familienbetriebes. Ein Känguru, aus einer Metallplatte geschnitten, in der Hofeinfahrt erinnert an einen Besuch aus Australien.

„Wir sind rundum glücklich“

Auf dem elterlichen Hof in Rümpel groß geworden, fachlich gut ausgebildet und ständig dazugelernt, nach der Wende der Umzug, der Neustart im mecklenburgischen Gehmkendorf. Und nun auch hier auf wesentlich größerer Fläche und mit deutlich mehr Tieren als daheim erfolgreich. „Es hätte nicht besser laufen können. Wir haben alles richtig gemacht, sind rundum glücklich“, zeigen sich Astrid und Henning Helms rundum zufrieden.

Und eines Tages, im Rentenalter, dann doch wieder zurück in die alte Heimat? Die Antwort kommt promtp: „Niemals! Wir haben jetzt hier unsere Wurzeln geschlagen. Hier bleiben wir. Das ist unsere neue Heimat. Die alte ist Geschichte. Mecklenburg-Vorpommern ist super schön. Adè, Schleswig-Holstein.“

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Daniel Willnat (l.) führt derzeit mehrfach Besucher durch seinen Waldland- putenbestand in Zieslübbe (LK Ludwigslust-Parchim). Hier informierte sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. © Nicole Gottschall

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Grüne Tage 2024: Neue Milchkönigin Celine Reichelt gekrönt

Mit Bildergalerie: Die Grünen Tage Thüringen sind am Freitag in Erfurt feierlich eröffnet worden. Milchkönigin Lucie Kosemetzky verabschiedet sich emotional und die neue Milchkönigin Celine Reichelt nimmt ihre Krone in Empfang. Lesen Sie hier mehr.

Von Claudia Duda

Mit feierlichen Trompetenklängen sind am Freitag (27.09.) die 12. Grünen Tage Thüringen in Erfurt eröffnet worden. In Halle 3 im großen Tierschauring hatten zahlreiche Aussteller mit Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen und Alpakas Aufstellung genommen, als der Thüringer Bauernpräsident Dr. Klaus Wagner mit den beiden Hoheiten in einer Kutsche einfuhr.

230 Aussteller – davon 150 aus Thüringen

Drei Tage präsentieren sich in der Messe Erfurt mehr als 230 Aussteller – davon fast 150 aus Thüringen. Der Geschäftsführer der Messe, Michael Kynast hofft auf 20.000 Besucher. „Auf Fachleute, die hoffentlich in großer Zahl kommen – aber auch die Städter, die manchmal kein Verständnis für den Trecker auf der Straße haben und die hier die Landwirtschaft live erleben“, sagte er.

Vielfalt der Landwirtschaft in Thüringen

Die Grünen Tage seien ein regionales Schaufenster für die große Vielfalt, die die Thüringer Landwirtschaft zu bieten hat, erklärte Susanne Karawanskij, Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft (Linke). Und der Thüringer Bauernpräsident Klaus Wagner freute sich auf den fachlichen Austausch und dass die Landwirtschaft zeigen kann, wie bunt sie ist. Er verwies auf die große Innovationskraft, die von der Branche im Land ausgeht.

Virtueller Rundgang durch den Stall

Der Verband ist natürlich auch auf der Messe präsent. In einem Traktor-Simulator und in einem Landmaschinen-Simulator können Besucher nachempfinden, wie sich die Arbeit anfühlt. Mit einer VR-Brille können sie einen virtuellen Rundgang durch einen Stall unternehmen.

Eröffnung der Grünen Tage Thüringen
Großes Schaubild bei der Eröffnung der Grünen Tage Thüringen mit Bauernpräsident Dr. Klaus Wagner. (C) Claudia Duda

Auch das Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) präsentiert sich auf der Messe. In Halle 1 habe das Amt ein „Schaufenster für den ländlichen Raum“ errichtet, erklärte TLLLR-Präsident Peter Ritschel. Mehr als hundert Mitarbeitende zeigen, was neu in der Landwirtschaft ist – und was sich noch entwickeln wird.

Abschied der Milchkönigin Lucie Kosemetzky

Ein besonders feierlicher Moment bei der Eröffnung ist die Amtsübergabe der Milchkönigin. Lucie Kosemetzky verabschiedete sich nach vier Jahren Amtszeit. „Jede Veranstaltung war eine Gelegenheit, die Bedeutung der Milchwirtschaft und Landwirtschaft aufmerksam zu machen und die Wertschätzung zu steigern“, sagte sie bewegt. „Landwirtschaft ist die Basis für uns alle“, erklärte sie, warum sie sich bewusst für eine Ausbildung in der Landwirtschaft entschieden habe.

Treffen der Hoheiten
Treffen der Hoheiten: Messe-Chef Michael Kynast mit der Dornburger Rosenkönigin Greta, Weinkönigin Lea Blumenthal, Milchkönigin Celine Reichelt, Ministerin Susanna Karawanskij, Milchkönigin Lucie Kosemetzky, Spargelkönigin Annemarie Schieke und Zwiebelmarktkönigin Laura Palko (von links). (C) Claudia Duda

„Hinter jedem Glas Milch steht eine Geschichte – das will ich erklären“, unterstrich die neue Milchkönigin Celine Reichelt in ihrer „Antrittsrede“. Voll Freude und Stolz wolle sie die Branche repräsentieren. Die junge Frau aus Pösneck studiert in Bernburg Landwirtschaft.



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Der vierjährige Bock Echinops ist Teil der stolzen Ziegenherde von Dorothea Peter und ihrer Familie. © Sabine Rübensaat

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Beide Beine amputiert: Unfall mit Mähdrescher vor Gericht

Dramatischer Unfall in Hohen Luckow: Ein junger Landwirt aus Mecklenburg-Vorpommern verliert seine Beine. Ein Gericht entscheidet über fahrlässige Körperverletzung. Erfahren Sie die Hintergründe eines schweren Unfalls und die gerichtlichen Konsequenzen für den Kollegen.

Von den Redakteuren der Bauernzeitung

Es war ein dramatischer Unfall, der sich im August 2023 in Hohen Luckow im Landkreis Rostock ereignet hat: Ein junger Mann geriet in die laufenden Förderschnecken eines Mähdreschers. Auf dem Feld musste er notoperiert werden und verlor beide Beine. Vor dem Amtsgericht in Rostock wurde am Mittwoch (25.09.) gegen den Kollegen verhandelt, der an diesem Tag ebenfalls auf dem Mähdrescher saß. Der Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung.

Junge Männer haben Gefahr unterschätzt

Wie mehrere Medien am Mittwoch übereinstimmend berichteten, wurde das Verfahren gegen den heute 26-Jährigen eingestellt. Laut Gericht gibt es keinen Grund für eine Strafverfolgung. Beide Landwirte, damals 25 Jahre alt, entschlossen sich gemeinsam, eine Verstopfung im Kornspeicher zu beseitigen. Während der Geschädigte die Gefahr der sich drehenden Förderschnecken unterschätzte und annahm, dass diese in Betrieb bleiben müssten, wurde dem Angeklagten vorgeworfen, ihn bewusst in Gefahr gebracht zu haben. Dieser soll den Geschädigten angewiesen haben, in den Kornspeicher zu steigen und dabei die potenziellen Folgen missachtet haben.

Beide Landwirte wollten in den Mähdrescher steigen

Wie sich im Laufe des Verfahrens herausstellte, hatten die beiden jungen Männer allerdings vor, gemeinsam in den Mähdrescher zu steigen. Ein Anruf hielt den Angeklagten davon ab, ebenfalls in die Maschine zu steigen.

Angesichts der bestehenden Freundschaft und des gemeinsamen Arbeitsverhältnisses hatte das Unfallopfer keine Strafanzeige erstattet. Trotz der schweren Verletzungen, die ihn auf einen Rollstuhl angewiesen haben, zeigte sich der junge Landwirt vor Gericht kämpferisch. Dank der schnellen Hilfe von Einsatzkräften konnte sein Leben gerettet werden. Er ist weiterhin Teil des Betriebes, hat seine Tätigkeit jedoch an einen Schreibtisch verlegt.

Rettungsaktion auf dem Feld

Der Unfall hatte vor einem Jahr bundesweit Aufmerksamkeit erregt, weil die Rettungsaktion auf dem Feld über mehrere Stunden erfolgte. Es war heiß und wurde dunkel. Ärzte und Blutkonserven waren mit Hubschraubern eingeflogen worden. Wie Prof. Dr. Clemens Schafmayer von der Universitätsmedizin in Rostock in einem Interview mit dem Nordkurier erklärte, hatte es damals keine Möglichkeit gegeben den jungen Landwirt aus dem Mähdrescher zu befreien.

„Der Junge wäre sonst gestorben“

Um das Leben des Mannes zu retten, war die Notamputation auf dem Feld vorgenommen worden. „Das macht kein Chirurg gerne – aber der Junge wäre sonst gestorben“, sagte er. „Die Gegebenheiten waren für alle sehr schwierig. Es war staubig, es war rutschig, es war heiß“, so der Arzt. Durch die Öffnung passt nur er selbst als Operateur durch. Dieser Notfall hätte ihm und seinem Team alles abverlangt.

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In Sachsen hat sich ein schwerer Arbeitsunfall ereignet. Eine 27-Jährige starb. (Symbolbild) (c) Sabine Rübensaat

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Einsame Spitze: Woidke gewinnt, aber wie weiter?

Wagenknecht und das neue BSW: Eine Herausforderung für die SPD? Das Bündnis Sahra Wagenknecht mit 13,5 % der Stimmen könnte die politische Dynamik in Brandenburg verändern. Welche Rolle spielt das BSW in den Koalitionsgesprächen?

Ein Kommentar von Heike Mildner

Die Wahlbeteiligung war hoch wie nie seit der Wende. Wie sehr wird das Geampel im Bund auf die Landesebene ausstrahlen? Wie erfolgreich wird die Aufholjagd der Sozialdemokraten in ihrem ureigenen Bundesland? Sonntagskrimi einmal anders: Bereits nach der ersten Hochrechnung hatte die SPD die Nase vorn, aber nur leicht, und die Grünen lagen noch bei fünf Prozent. Am Ende nicht mehr, und auch die letzte Hoffnung der Geschrumpften, der Einzug über ein Direktmandat, erfüllte sich diesmal nicht. Diese Mandate gingen an SPD (19) und AfD (25), sie teilen das Land in Rot und Blau.

Woidke setzt alles auf eine Karte

Ministerpräsident Dietmar Woidke hatte im Wahlkampf alles auf eine Karte gesetzt: Wenn die AfD gewinnt, bin ich raus. Wollt ihr das? 30,9 % wollten das nicht, mancher wählte – unterstützt von entsprechenden Onlinetools – strategisch, um einen AfD-Sieg zu verhindern. Die ehemaligen Koalitionspartner Grüne und CDU ließen dabei genauso Federn wie Freie Wähler und Linke, die in den vergangenen fünf Jahren neben der AfD in der Opposition agierten, immer darauf bedacht, sich nicht mit der AfD gemeinzumachen.

Die legte im Vergleich zu 2019 um 5,7 % zu, vertritt nun 29,2 % der Brandenburger, ist aber weiter (rechts) außen vor, allerdings durch die Sperrminorität weiter erstarkt: Künftig kann die AfD-Fraktion mit 30 Abgeordneten Gesetzesvorhaben, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig ist, verhindern.

BSW holt 14 Sitze im Landtag

Mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht war bei der Europawahl auch in Brandenburg ein neuer Stern am Politikhimmel aufgegangen – vielleicht auch eine Sternschnuppe, das wird sich zeigen. Bei der Landtagswahl holte das BSW jedenfalls aus dem Stand 13,5 % der Stimmen und könnte mit 14 Sitzen – zwei mehr, als die CDU bekommen hat – gemeinsam mit der SPD regieren. Die CDU hat ein Dreierbündnis bereits abgelehnt und bereitet sich auf die Oppositionsrolle vor.

SPD steht in Brandenburg für Kontinuität

Die SPD in Brandenburg steht für Kontinuität, das BSW für Veränderung. Ist es eine Blackbox, wie viele Medien behaupten? Wagenknecht formuliert sehr deutlich, was sie unter „Vernunft und Gerechtigkeit“ versteht. Die erste der fünf zentralen Forderungen des BSW ist „Frieden“, genauer: Man möge sich für ein Ende der Waffenlieferungen an die Ukraine und mehr diplomatische Impulse aussprechen. Das sei nicht Sache der Landespolitik, heißt es da schnell, als sei das BSW diesbezüglich nicht ganz auf der Höhe oder eben populistisch.

Welche Möglichkeiten die Landespolitik hat, in einer so wichtigen Frage auf den Bund Einfluss zu nehmen, ist in der Wochenendausgabe der „Berliner Zeitung“ nachzulesen. Der Bundesrat könne sich sehr wohl mit Waffenlieferungen oder US-Raketenstationierungen befassen, argumentiert die Außenpolitikexpertin des BSW, Sevim Dagdelen, das Gremium äußere sich ja auch zu den deutsch-polnischen Beziehungen.

Koalitionsgespräche: Neue Kultur im Landtag

An diesem Thema wird die SPD bei den Koalitionsgesprächen mit dem BSW nicht vorbeikommen. Und das BSW, erst Ende Mai in Brandenburg gegründet, hat eine doppelte Verantwortung: gegenüber dem Land, aber auch gegenüber seinen Wählern. Bestenfalls zieht mit dem BSW auch eine neue Debattenkultur in den Landtag ein, in der politische Gegner als solche akzeptiert werden.

Und wenn Brandenburg den Spagat zwischen Kontinuität und Veränderung hinbekommt, mache ich mir auch um die Landwirtschaft keine Sorgen, bei der SPD-Kompetenz sicher wieder mehr gefragt sein wird.

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Landtagswahl Brandenburg
Nach der Landtagswahl in Brandenburg ist eine Koalition von SPD und BSW nicht unwahrscheinlich. (c) pusteflower9024/stock.adobe.com

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Woidke wiedergewählt: Was das Wahl-Ergebnis für Landwirte bedeutet

 SPD siegt über die AfD – Was bedeutet das für die Landwirtschaft? Die SPD unter Ministerpräsident Dietmar Woidke sichert sich den Wahl-Sieg in Brandenburg und hat dabei teilweise das Vertrauen der Landwirte wiedergewonnen.

Von den Redakteuren der Bauernzeitung

Die Kenia-Koalition in Brandenburg ist Geschichte. Bei der Wahl am Sonntag konnte sich die SPD mit Ministerpräsident Dietmar Woidke an der Spitze zwar mit 30,89 % der Zweitstimmen den Wahlsieg vor der AfD mit 29,23 % sichern. Die Grünen scheiterten aber mit 4,13 % an der Fünf-Prozent-Hürde. Die CDU kommt mit 12,1 % nur noch auf zwölf Sitze und lehnte nach der Wahl das Angebot für Gespräche mit der SPD ab. Somit bleibt eine Koalition aus SPD (32 Sitze) und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das frisch gegründet im ersten Anlauf mit 13,48 % auf 14 Sitze kommt, derzeit als einzige Option.

32 Prozent der Landwirte wählten SPD

Viele Landwirte in Brandenburg schenkten der SPD weiter Vertrauen. Das zeigt eine Analyse der Forschungsgruppe Wahlen. Demnach hat die AfD bei den Brandenburger Landwirten zwar mit 34 % überdurchschnittlich abgeschnitten, ist aber deutlich hinter ihren Ergebnissen in Sachsen (49 %) und Thüringen (40 %) zurückgeblieben. Die SPD erhielt bei den Brandenburger Landwirten 32 %. Sie steht bei den Brandenburger Bauern traditionell hoch im Kurs. Vor fünf Jahren votierten sogar 34 % für die SPD, die mit Ausnahme der abgelaufenen Legislaturperiode seit der Wiedervereinigung immer stärkste Kraft im Landtag war und bis dahin ununterbrochen den Agrarminister stellte.

Wie viele Landwirte wählten die Grünen?

Zuletzt stand Axel Vogel von den Grünen an der Spitze des Ministeriums. Laut Forschungsgruppe Wahlen machten lediglich 2 % der Landwirte ihr Kreuz bei den Grünen. Auf dem dritten Platz bei den Landwirten hinter AfD und SPD rangiert das BSW mit 12 %. Die bisherige Regierungspartei CDU kam bei den Bauern lediglich auf 9 % der Stimmen.

Sollte eine Koalition aus SPD und BSW zustande kommen, werden die Sozialdemokraten mit großer Wahrscheinlichkeit das Landwirtschaftsministerium beanspruchen. Woidke hatte in den vergangenen Monaten wiederholt zu erkennen gegeben, dass es aus seiner Sicht ein Fehler war, das Ressort 2019 den Grünen zu überlassen. Der Diplomagraringenieur und frühere brandenburgische Landwirtschaftsminister äußert sich immer wieder zu agrarpolitischen Themen, zuletzt insbesondere während und nach den Bauernprotesten.

Woidke hat Agrarpolitik zur Chefsache gemacht

Da hatte Woidke die Agrarpolitik in Brandenburg zur Chefsache gemacht und sich immer wieder mit Vertretern der Landwirtschaft getroffen. Der Landesbauernverband (LBV) hatte 55 Punkte zusammengetragen, die aus Sicht seiner Mitglieder für Entbürokratisierung und eine Entlastung der Landwirte geändert werden müssten. Das war die Diskussionsgrundlage für die weiteren Gespräche. Beim Deutschen Bauerntag Ende Juni in Cottbus wurde der Brandenburger Ministerpräsident von den Delegierten sogar mit stehenden Ovationen gefeiert.

Abgeordnete mit Agrar-Kompetenz

Für agrarpolitische Kompetenz in der SPD-Landtagsfraktion stehen außerdem Hanka Mittelstädt, Landwirtin aus der Uckermark und Vorsitzende des Branchenverbandes pro agro. Sie konnte sich in ihrem Wahlkreis mit 31,8 % zwar nicht gegen den AfD-Kandidaten durchsetzen, zieht aber auf Listenplatz 11 in den Landtag. Auch Dietmar Woidke musste in seinem Wahlkreis das Direktmandat der AfD überlassen. Ihm fehlten nur sieben Stimmen. Johannes Funke, der bisherige Agrarsprecher der SPD, hat seinen Wahlkreis im Havelland erneut direkt vor einem AfD-Kandidaten gewinnen können. Funkes Erststimmenergebnis von 36,1 % lag noch deutlich über dem SPD-Ergebnis in seinem Wahlkreis von rund 33,9 %. Die von Landwirten in Brandenburg gegründete Partei Deutsch-Land-Wirtschaft kam auf 0,44 % der Zweitstimmen. (mit AGE)

Reaktionen nach der Wahl: Parteienspektrum ist schmaler

Die SPD habe ein nicht unbedingt zu erwartendes Ergebnis erzielt und gegenüber der AfD mehr als Boden gutgemacht. Dennoch seien die politischen Verhältnisse nicht unbedingt stabiler und eine Regierungsbildung einfacher geworden, schätzt Landesbauernpräsident Henrik Wendorff die Lage nach der Landtagswahl ein. „Der einzige mehrheitsfähige Partner, das Bündnis Sahra Wagenknecht, ist aus agrarpolitischer Sicht noch schwer einzuschätzen. Auf die Fragen in unseren Wahlprüfsteinen ist das BSW nicht eingegangen“, so Wendorff.

Ihn habe das Abschneiden der CDU überrascht, die in den Trendberichten vor der Wahl immer als stabile Kraft erschienen sei. Das parteipolitische Spektrum im Landtag sei schmaler geworden, so Wendorff, aber den Grünen werden die meisten Landwirte aus rein landwirtschaftlicher Sichtweise nicht nachtrauern. Vieles sei in den vergangenen fünf Jahren auf der Strecke geblieben, weil ideologische Barrieren ein Weiterkommen ausgebremst hätten. Im Umgang mit der AfD müssten neue Wege gefunden werden, um dem Wählerwillen gerecht zu werden.

Reinhard Jung, Geschäftsführer der Brandenburger Landesgruppe der Freien Bauern, sieht das Wahlergebnis gelassen. „Wir nehmen kein Geld von der Politik und sind daher unabhängig – und offen für konstruktive Zusammenarbeit mit allen im neuen Landtag vertretenen Parteien. Wer sich als Politiker ehrlich dafür interessiert, was die bäuerlichen Familienbetriebe im Land wollen, findet bei uns die richtigen Ansprechpartner“, so Jung.

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Zum Landeserntefest übergaben Dietmar Woidke (r.) und Agrarminister Axel Vogel (l.) ihre Zwischenbilanz an Henrik Wendorff. (c) Heike Mildner
Zum Landeserntefest übergaben Dietmar Woidke (r.) und Agrarminister Axel Vogel (l.) ihre Zwischenbilanz an Henrik Wendorff. (c) Heike Mildner

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West-Nil-Virus: Frau aus Thüringen infiziert

Das West-Nil-Virus breitet sich in Deutschland aus: Die Zahl der Fälle in Ostdeutschland steigt rasant. Jetzt wurde ein Fall bei einem Menschen in Thüringen bestätigt. Experten warnen vor der Asiatischen Tigermücke.

Von Claudia Duda

Bei einer Blutuntersuchung in Jena wurde bei einer Frau das West-Nil-Virus festgestellt. Das teilte das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) am Donnerstag, 19.9, mit.

Asiatische Tigermücke überträgt das Virus

Das Virus wird durch Stechmücken von infizierten Vögeln auf Säugetiere und auf den Menschen übertragen und kann bei Menschen grippeähnliche Symptome verursachen. Als Überträger kommen verschiedene Stechmückenarten in Frage, insbesondere aber die in einigen Gebieten Deutschlands inzwischen vorkommende Asiatische Tigermücke, so das Ministerium.

Virus stammt aus den Tropen

In schweren Fällen kann es zu einer Entzündung des Gehirns oder der Hirnhäute führen. Obwohl das Virus ursprünglich aus den Tropen stammt, kommt es auch in Deutschland vor. Die betroffene Frau hatte keine Beschwerden, was typisch für viele Infizierte ist.

West-Nil-Virus: Sind Menschen ansteckend?

Erkrankte Menschen sind nicht ansteckend, heißt es in der Mitteilung. Sie können den Erreger auch nicht durch den Stich einer Mücke an andere übertragen.

Tiere in Ostdeutschland besonders betroffen

Die Zahl der West-Nil-Virus-Infektionen bei Vögeln und Pferden ist in diesem Jahr stark angestiegen – insbesondere in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Das teilte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Donnerstag mit. Bereits 51 Vögel und 85 Pferde seien betroffen.

Angesichts der zunehmenden Ausbreitung, begünstigt durch das Wetter und eine hohe Mückenpopulation, warnt das FLI dringend vor den Folgen für Pferde. Auch in Niedersachsen häufen sich schwere Fälle.

Das FLI ruft deshalb zur Impfung auf. In Deutschland seien derzeit drei Impfstoffe gegen WNV für Pferde verfügbar. Sie seien gut verträglich und schützen sicher vor schweren Verlaufsformen der Erkrankung.

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Blauzungenkrankheit impfen: Gnitzen übertragen das Blauzungenvirus.
Das im Blut eines infizierten Wiederkäuers zirkulierende Blauzungenvirus vermehrt sich in der Gnitze und gelangt dabei auch in ihre Speicheldrüse. Von dort kann es bei der nächsten Blutmahlzeit auf neue Wirte übertragen werden. (c) Pirbright

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Etappensieg für Landwirte: AMK beschließt Bürokratieabbau

Agrarministerkonferenz in Oberhof: Ein Etappensieg für Landwirte? Die Aussetzung der Stoffstrombilanz birgt Hoffnung auf Bürokratieabbau und erleichtert Düngemaßnahmen. Die aktuellen Veränderungen im Düngegesetz und die geplanten Erleichterungen für die Landwirtschaft kommentiert Claudia Duda.

Von Claudia Duda

Erfolg oder Misserfolg – das ist hier die Frage? Wer die Ergebnisse der Agrarministerkonferenz (AMK) in Oberhof betrachtet, darf hier durchaus von einem Etappensieg für die Landwirtinnen und Landwirte sprechen. Cem Özdemir sah sich nach den anhaltenden Protesten gezwungen, die Stoffstrombilanz auszusetzen. Der grüne Bundeslandwirtschaftsminister musste sich von diesem Vorhaben verabschieden, nachdem die Länder der Novelle des Düngegesetzes bereits im Juli im Bundesrat eine Abfuhr erteilt hatten. Obwohl er vor Ort gute Miene zum ernüchternden Spiel machte, muss er erneut einen Misserfolg verbuchen.

Nährstoffbilanz ist auch vom Tisch

Denn auch die ersatzweise geplante Nährstoffbilanz wird es definitiv in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben – was quasi einer Beerdigung des Vorhabens gleichkommt. Gefordert wird von den Ländern eine Monitoring-Verordnung, um verursachergerechte, differenzierte Düngemaßnahmen zu ermöglichen. Ob damit der sogenannte Düngestreit beendet werden kann, ist noch offen. Das Düngegesetz bildet die Grundlage der Monitoring-Verordnung, auf die nicht nur die Länder, sondern auch die EU-Kommission wartet.

Bürokratie für Landwirte nimmt ab

Mit Blick auf die Proteste vom Jahresbeginn dürfen die Bauern außerdem darauf hoffen, dass der bürokratische Aufwand sinkt. Die ungeheuer aufwendige Daten-Dokumentation, die die Stoffstrombilanzierung erfordert hätte, bleibt ihnen nun erspart. Bei den Ökoregelungen gelten einfachere Regeln zur Umsetzung. Außerdem soll ab 2025 laut Bundesministerium auf starre Datumsvorgaben bei Mindestbodenbedeckung und Fruchtwechsel in der Agrarförderung verzichtet werden. Es habe sich gezeigt, dass feste Zeiträume, die sogenannte Datumslandwirtschaft, nicht praxistauglich sind.

Betriebe müssen weniger dokumentieren

Auch bei den Meldepflichten der Betriebe sind Entlastungen geplant: Ab 2025 soll die Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe schrittweise auf bereits vorliegende Verwaltungsdaten aus dem Kontroll- und Verwaltungssystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umgestellt werden. In der Praxis bedeutet das, dass die Betriebe künftig seltener befragt werden, welche Feldfrüchte sie anbauen. Kontrollen und Sanktionen bei Betrieben bis zu zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche sollen sogar noch in diesem Jahr abgeschafft werden. Und auch im Weinbau sollen Meldepflichten vereinfacht und teilweise sogar abgeschafft werden.

AMK: 35 Vorschläge zum Bürokratieabbau wurden umgesetzt

Von den insgesamt 194 Vorschlägen zum Bürokratieabbau, die die Frühjahrs-AMK an den Bund übergeben hat, sind laut Bilanz der AMK-Vorsitzenden Susanna Karawanskij bereits 35 umgesetzt oder zumindest geplant. Zugegeben: Es ist ein Weg der kleinen Schritte, und vielen betroffenen Landwirtinnen und Landwirten geht es möglicherweise nicht schnell genug. Aber die Proteste haben neben Aufmerksamkeit in der Bevölkerung eben auch Bewegung in jahrzehntelange Stagnation gebracht.

Agrarminister haben mit Özdemir verhandelt

Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij darf die oben genannten kleine Schritte durchaus auch als Erfolg für sich verbuchen. Unter Vorsitz der Linken-Politikerin wurde seit dem Frühjahr in der AMK über den Bürokratieabbau mit dem Bund verhandelt. Die Stoffstrombilanz wollte Thüringen schon im Herbst des Vorjahres beerdigen, stand damit aber noch allein auf weiter Flur. Letztlich – und das ist eine wesentliche Erkenntnis – konnte dies unter dem Druck und mit dem Rückenwind aus den Bauernprotesten gelingen.

Claudia-Duda-Chefredakteurin Bauernzeitung
Chefredakteurin Claudia Duda kommentiert. (c) Sabine Rübensaat
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Länder- und der Bundesagrarminister infomierten am Nachmittag Vertreter des Thüringer Bauernverbandes über die AMK-Ergebnisse. © TBV

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Mela 2024: Junge Züchter mit kleinen und großen Tieren

Jungzüchter aus Mecklenburg-Vorpommern wurden auch auf der MeLa 2024 von der Bauernzeitung mit den Preisen als beste Nachwuchszüchter ausgezeichnet. Wer sind die Preisträger in den Kategorien Milchrind, Fleischrind, Schwein, Pferd, Rassekaninchen und Rassegeflügel? Und wer ist Juniorpreisträger in Mecklenburg-Vorpommern?

Von Claudia Duda

Auch in diesem Jahr widmet die MeLa den Nachwuchszüchtern besondere Aufmerksamkeit. In Kooperation mit der Bauernzeitung sind am Sonnabend, 14.9., auf der Messe in Mühlengeez die Preisträger der Jungzüchterwettbewerbe ausgezeichnet worden. Wie Dr. Siegfried Hoffmann vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, gibt es folgende Preisträgerinnen und Preisträger.

Für den „Juniorpreis der Tierzucht“ hat der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband M-V e.V. für 2024 Herrn Erik Neumann aus Sagsdorf vorgeschlagen. Dem ist der Empfehlungsausschuss gefolgt.

Juniorpreisträger in Mecklenburg-Vorpommern

Erik Neumann wurde 1990 im schönen Sternberger Seenland geboren. Er ist in einer landwirtschaftlich geprägten Familie aufgewachsen und über den „Umweg“ einer Ausbildung zum Metallbauer zur Berufsqualifikation in der Landwirtschaft gekommen. Er hat seinen Landwirtschaftsmeister gemacht und ist Betriebsleiter der LWG Groß Raden. In dieser Position war er zwischenzeitlich für 2.500 Mutterschafe und deren Nachzucht verantwortlich. Nachdem eine betriebliche Entscheidung zur Reduktion des Schafbereichs geführt hat, konnte er durch starken persönlichen Einsatz die durch ihn aufgebaute Herde Jakobschafe im Betrieb halten.

Alles dreht sich um die Tierzucht

Inzwischen werden dort rund 100 Jakobschafe zur Landschaftspflege auf u.a. Naturschutzflächen gehalten. Auch privat dreht sich alles um die Tierzucht. Privat hält er mit seiner Lebensgefährtin eine Landschaftspflegeherde mit insgesamt ca. 100 Schafen und Ziegen. Sie züchten mit viel Herzblut weiße Ostpreußische Skudden im Herdbuch (30 Mutterschafe) und konnten schon viele Erfolge im Wettbewerb auf der MeLa: z.B. 2023 die beste Kollektion über alle Rassen erzielen.

Juniorpreisträger Tierzucht Erik Neumann
Preisträger 2024: Juniorpreisträger Tierzucht Erik Neumann mit Bauernzeitung-Chefredakteurin Claudia Duda (c) Markus Duda

Neben den kleinen Wiederkäuern halten sie zudem noch eine kleine Herde Galloway-Rinder. Neben der aktiven Zuchtarbeit im beruflichen und privaten Bereich hat sich Erik Neumann auch ehrenamtlich als Vorstandsmitglied im Vorstand des LSZV von 2021-2024 aktiv für die Schaf- und Ziegenhaltung und -zucht in MV eingesetzt.

Das sind die Preisträger 2024

Beste Nachwuchszüchterin Milchrind: Sandra Link

Beste Nachwuchszüchterin Milchrind Sandra Link
Preisträger 2024: Beste Nachwuchszüchterin Milchrind Sandra Link mit Bauernzeitung-Chefredakteurin Claudia Duda (c) Markus Duda

Bester Nachwuchszüchter Fleischrind: Tom Nipp

Bester Nachwuchszüchter Fleischrind Tom Nipp
Preisträger 2024: Bester Nachwuchszüchter Fleischrind Tom Nipp mit Bauernzeitung-Chefredakteurin Claudia Duda und Landwirtschaftsminister Till Backhaus (rechts) und Martin Piehl (Bauernverband) (c) Markus Duda

Beste Nachwuchszüchterin Pferd: Thyra-Luise von Olterdorff-Kalettka

Beste Nachwuchszüchterin Pferd Thyra-Luise von Olterdorff-Kalettka
Preisträger 2024: Beste Nachwuchszüchterin Pferd Thyra-Luise von Olterdorff-Kalettka mit Bauernzeitung-Chefredakteurin Claudia Duda und Landwirtschaftsminister Till Backhaus und Martin Piehl (Bauernverband) (c) Markus Duda

Bester Nachwuchszüchter Schwein: Dustin Buder

Bester Nachwuchszüchter Schwein Dustin Buder
Bester Nachwuchszüchter Schwein Dustin Buder mit Redakteurin Nicole Gottschall (c) Sabine Rübensaat

Bester Nachwuchszüchter Rassekaninchen: Max Mittag

Bester Nachwuchszüchter Rassekaninchen Max Mittag
Preisträger 2024: Bester Nachwuchszüchter Rassekaninchen Max Mittag mit Bauernzeitung-Chefredakteurin Claudia Duda und Landwirtschaftsminister Till Backhaus und Martin Piehl (Bauernverband) (c) Markus Duda

Beste Nachwuchszüchterin Rassegeflügel: Ida Glawe

Beste Nachwuchszüchterin Rassegeflügel Ida Glawe
Preisträger 2024: Beste Nachwuchszüchterin Rassegeflügel Ida Glawe mit Bauernzeitung-Chefredakteurin Claudia Duda (c) Markus Duda
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Betriebsleiter Silvio Griepentrog (M.) fordert und fördert seine Schützlinge Lukas Frey, Emma Rotermann, Esther Gutzeit und Alexander Frey (v. l.) gleichermaßen. Auf der MeLa 2005 erhielt er übrigens vom Deutschen Bauernverlag den Preis als bester Nachwuchszüchter Milchrind. (c) Sabine Rübensaat

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Tote Tiere: Was Sachsen-Anhalt für Tierhalter plant

Gute Nachrichten für Landwirte in Sachsen-Anhalt: Das Land übernimmt ab sofort wieder einen Teil der Kosten für die Tierkörperbeseitigung. Die neue Regelung sieht eine Erstattung von insgesamt 100 Prozent für den Abtransport und 25 Prozent für die weitere Entsorgung vor.

Von Detlef Finger

Nach gut dreieinhalbjähriger Unterbrechung können viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen-Anhalt bei der Tierkörperbeseitigung wieder mit einer anteiligen Kostenerstattung durch das Land rechnen. Dessen Beteiligung war Anfang 2021 entfallen, weil die gesetzliche Grundlage dafür bis zum 31. Dezember 2020 befristet war. Nach dem vom Landtag Ende 2018 beschlossenen Dritten Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG-AG) zahlte das Land 2019 noch einen Zuschuss von 25 % bzw. 2020 von 12,5 % zu den Aufwendungen der Viehhalter.

Die jetzige Landesregierung aus CDU, SPD und FDP legte 2021 in ihrem Koalitionsvertrag fest, „auf Basis neuer gesetzlicher Regelungen den Landeszuschuss für die Tierkörperbeseitigung auf dem Niveau von 2018 wieder ein(zu)-führen“. Die Entsorgung der Tierkörper sei eine Aufgabe von öffentlichem Interesse und ein Beitrag zur Vermeidung der Verschleppung von Tierseuchen in und aus Sachsen-Anhalt, hieß es.

Tote Tiere: Neues Gesetz bereits in Kraft

Die Wiedereinführung der Beihilfe war vor allem ein Anliegen der CDU-Landtagsfraktion, sie wurde zudem von den Berufs- und Zuchtverbänden vehement gefordert. Angesichts der aktuellen Lage in Deutschland und Europa mit Afrikanischer Schweinepest, Geflügelpest und Blauzungenkrankheit hat die Problematik an Brisanz gewonnen.

Ende 2023 legte die Regierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung tierseuchenrechtlicher Regelungen vor, über den Jahreswechsel lief die Anhörung. Anfang Februar segnete das Kabinett den Entwurf ab. Am 21. Februar 2024 beriet der Landtag erstmals über die Beschlussempfehlung des federführenden Agrarausschusses. Die zweite Lesung fand am 12. Juni im Parlament statt. Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen wurde das Gesetz beschlossen. Die Grünen stimmten dagegen, Linke und AfD enthielten sich.

Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 13/2024 vom 16. Juli 2024 trat das Gesetz zur Änderung tierseuchenrechtlicher Regelungen am Folgetag in Kraft. Für beihilferechtlich relevante Passagen im Gesetz galt dies vorbehaltlich der Notifizierung durch die EU-Kommission, die zwischenzeitlich aber erfolgte. Nach Auskunft des Magdeburger Agrarministeriums gelten die gesetzlich verankerten Regelungen zu Beihilfen an viehhaltende Betriebe zu den Kosten der Tierkörperbeseitigung in Sachsen-Anhalt damit seit dem 17. Juli 2024.

Land trägt ein Viertel der Gesamtkosten

Im neuen Gesetz heißt es in Artikel 2 (TierNebG-AG) zur Tierkörperbeseitigung: Die Tierseuchenkasse (TSK) kann Beihilfen nach Maßgabe einer Satzung für die entstandenen Kosten bis zu einem Höchstsatz von 100 % für das Entfernen (sprich: den Abtransport) und bis zu 75 % für die weitere Beseitigung gewähren, „wenn diese Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb, auf einem Betriebsgelände oder während des Transportes verendet sind oder nicht für Zwecke des Verzehrs getötet wurden (Falltiere); dabei werden Steuern nicht berücksichtigt“. Das Gesetz gibt damit den Rahmen für mögliche Beihilfen vor, wie sie auch von Brüssel anerkannt sind.

Im Gesetz ist außerdem die Höhe der Erstattung des Landes an die Tierseuchenkasse für die Gewährung der Beihilfen zur Tierkörperbeseitigung (sprich: der Landeszuschuss) auf jeweils 25 % für die Entfernung und die weitere Beseitigung festgelegt sowie „auf bis zum 31. Dezember 2030 entstandene Kosten“ zeitlich befristet – eine Orientierung am maximalen Zeitraum von sieben Jahren gemäß EU-Beihilferecht.

Erstattet werden gemäß der Ende Juli vom Agrarministerium des Landes rechtsaufsichtlich genehmigten TKB-Beihilfe-Satzung der Tierseuchenkasse indes 100 % der Kosten der Entfernung und 25 % der Kosten der Beseitigung von Falltieren bestimmter Nutzvieharten sowie von Gatterwild (ohne Steuern). Demzufolge stockt die Tierseuchenkasse die Beihilfe für den Abtransport toter Tiere zu 75 % mit Mitteln aus ihrem Beitragsaufkommen auf.

Zur Entfernung gehören das Abholen, Sammeln, Kennzeichnen und das Befördern bis zum Ort der Verarbeitung, Verbrennung, Mitverbrennung oder endgültigen Beseitigung. Die weitere Beseitigung umfasst das Lagern, Behandeln, Verarbeiten, Verwenden und das endgültige Beseitigen durch Verbrennen oder Mitverbrennen.

Beihilfen werden von Rechnung abgezogen

Die komplette Übernahme der zu entrichtenden Anfahrtspauschalen des Entsorgers SecAnim hilft vor allem Viehhaltern mit kleinen Tierbeständen, hieß es. Die vom Verwaltungsrat der TSK beschlossene TKB-Beihilfe-Satzung ist bereits seit Längerem auf deren Homepage veröffentlicht. Ihre Bekanntmachung im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt durch die Amtsblattstelle beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Dort liegt die TKB-Beihilfe-Satzung vor. Es ist davon auszugehen, dass die Bekanntmachung der Satzung in Kürze erfolgt.

Seit dem 1. August 2024 zieht die SecAnim GmbH die Beihilfen bei der Kostenlegung an die Tierhalter automatisch ab. Für den Zeitraum 17.–31. Juli arbeiten der Entsorger und die Tierseuchenkasse noch an einer Lösung für die technische Umsetzung der anteiligen Kostenerstattung. Derzeitige Grundlage ist die seit dem 1. Juli 2022 geltende Preisliste der SecAnim GmbH.

 

Kosten-Erstattung für folgende Tierarten

Laut Gesetz und Satzung der Tierseuchenkasse über die Gewährung von Beihilfen für die Tierkörperbeseitigung (TKB-Beihilfe-Satzung) gelten die Regelungen zur Kostenerstattung für folgende Arten von Nutzvieh bzw. von Gehegewild:

Jährliche Zuschüsse von 1,5 Millionen Euro

Für 2023 waren für Zuschüsse zur Tierkörperbeseitigung 300.000 Euro im Einzelplan Landwirtschaft eingestellt, in diesem Jahr 800.000 Euro. Künftig geht die Landesregierung von einem Mittelbedarf von jährlich etwa 1,55 Mio. Euro aus. Seit Anfang der 2000er-Jahre kamen im Landeshaushalt hierfür rund 1,5 Mio. Euro (1,2–1,6 Mio. Euro) jährlich im Agraretat zum Ansatz, 2020 waren es noch 700.000 Euro, ehe 2021 der Mittelansatz auf null ging.

Aus den Ist-Zahlen in den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen des Landes geht zudem hervor, dass bis in die späten 2010er-Jahre hinein jährlich 1,0 Mio. Euro (2009) bis 1,6 Mio. Euro (2006) an Landesmitteln ausgereicht wurden. Zuletzt, im Jahr 2020, waren es bei reduzierter Zuschusshöhe knapp 800.000 Euro.

Zusammen mit den Beihilfen der Tierseuchenkasse, die sich aus dem solidarfinanzierten Beitragsaufkommen speisen, wurden den Viehhaltern hierzulande bis Ende 2020 insgesamt 50 % der Kosten für die Tierkörperbeseitigung erstattet. Mit dem Versiegen der Landesmittel musste letztlich auch die Tierseuchenkasse 2021 passen, denn eine vollständige Kompensation aus Eigenmitteln wäre nur durch massive Beitragserhöhungen möglich gewesen.

Seinerzeit wurden den Tierhaltern die Netto-Gesamtkosten (Transport und Beseitigung) zur Hälfte erstattet. Die künftige Anteilsregelung (100 % der Kosten der Entfernung und 25 % der Kosten der weiteren Beseitigung) soll in etwa dem damaligen Beihilfeniveau entsprechen.

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Gnitzen übertragen das Blauzungenvirus.
Das im Blut eines infizierten Wiederkäuers zirkulierende Blauzungenvirus vermehrt sich in der Gnitze und gelangt dabei auch in ihre Speicheldrüse. Von dort kann es bei der nächsten Blutmahlzeit auf neue Wirte übertragen werden. (c) Pirbright

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Photovoltaik, Windkraft, Biogas: Was Landwirte beim Vertrag beachten sollten

Solar- und Windenergie auf Ihrem Acker? Wir erklären, wie Landwirte von der Energiewende profitieren können. Von der Gestaltung des Vertrages bis zur Haftung – alles, was Sie zu erneuerbarer Energien (EE) aus Sonne (PV), Wind (WEA) und Biomasse (Biogas, Strom, Treibstoff) wissen müssen.

Von Rechtsanwalt Prof. Martin Maslaton

Dem ländlichen Raum insgesamt und damit dem Agrarsektor kommt für den Umbau hin zu einer fossilfreien Energiegewinnung eine Schlüsselrolle zu. Hierfür stellt die Verwendung landwirtschaftlicher Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (EE) aus Sonne (PV), Wind (WEA) und Biomasse (Biogas, Strom, Treibstoff) heute eine regelmäßige Nutzung dar.

Landwirte stellen Flächen zur Verfügung

Der Verantwortung für Klima- und Umweltschutz sind sich Landwirtinnen und Landwirte bewusst. Gleichzeitig können sich attraktive wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnen. So bieten Betreiberfirmen für die Errichtung von EE-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen als Gegenleistung die Zahlung von Nutzungsentgelten. Landwirtschaftliche Betriebe generieren so durch die Bereitstellung von Flächen für erneuerbare Energien eine zusätzliche, verlässliche Einnahmequelle, unabhängig von Ernte und schwankenden Marktpreisen.

Typischer Inhalt von Nutzungsverträgen

Der zu wählende Vertragspartner, die zu erbringende Leistung und die zu erhaltende Gegenleistung stellen für das Gelingen solcher Vorhaben die zentralen zu klärenden Fragen dar. Damit einhergehende (rechtliche) Aspekte sind in der Regel keine unüberwindbaren Hürden, erfordern aber eine hinreichende Sorgfalt, Wachsamkeit und Kenntnis, um diese typischerweise langfristigen Verträge zum Abschluss zu führen.

Im Sinne einer vorausschauenden und umsichtigen Planung ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld über mögliche Risiken und Konflikte klar zu sein und vorab mit den Betreiberfirmen praktikable und rechtssichere Vereinbarungen zu treffen. Gefragt ist in diesem Fall eine umfassende Gestaltung von Verträgen: vom schlichten Nutzungsvertrag über weitreichende Projektverträge bis hin zu vollständig neuen gesellschaftsrechtlichen Strukturen der landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt; spezifische EE-steuerrechtliche Fragen gehen damit einher.

Vertrag: Es gibt keine generelle Lösung

Hierzu eine kleine Einordnung und ein Hinweis vorab: Ein generelles Muster, einen generellen Vertragsentwurf, gar eine generelle Lösung, die für alle Situationen und alle Projekte passgenau und interessengerecht funktioniert, gibt es nicht. EE-Projekte auf Agrarflächen betreffen zwar oft ähnliche Kernfragen und berühren ähnliche Problemkreise, können sich aber mitunter in durchaus wichtigen Details voneinander unterscheiden.

Agri-Photovoltaikanlage
Agri-Photovoltaikanlage in Sachsen (Symbolbild). Bevor Landwirte ihren Acker verpachten, haben sie viele Fragen. (c) Sabine Rübensaat


Trotz der jeweils zu berücksichtigenden situationsspezifischen Besonderheiten zeigen unsere Erfahrungen aus der beständigen Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben, dass sich doch wiederkehrend ähnliche Problemstellungen ergeben. Dies betrifft Grundsätzliches zu Vertragsstruktur und Vertragsablauf, zur Haftung oder zum Vertragsende.

Nutzungsverträge: Interessen und Risiken

Hierbei sollte ausgehend von beiden Vertragsparteien ein hinreichendes Verständnis für die jeweiligen Interessen und Risiken vorhanden sein. Man muss sich im Vorfeld bewusst machen, dass Nutzungsverträge in der Regel über mehrere Dekaden laufen und hohe finanzielle Relevanz haben. Die besten Verträge sind damit solche, die auf einen gegenseitigen Ausgleich gerichtet sind und für den Landwirt und den Betreiber faire und praxistaugliche Regelungen bereithalten. Anders gesagt: Ein Vertrag, in dem sich beide Seiten wiederfinden, wird viel eher zu einem gelungenen EE-Vorhaben und wirtschaftlichen Geschäft beitragen können als einseitig formulierte Klauseln. Letzteres führt in Konfliktfällen früher oder später meistens zu großen rechtlichen Streitereien oder gar Rückabwicklungen des gesamten Vorhabens und kostet damit viel Geld (und Nerven!).

Zeitliche Dauer und Inflationsausgleich

Aus Sicht des Projektierers handelt es sich bei EE-Vorhaben um ein kreditfinanziertes, oft millionenschweres Projekt. Zur Sicherung der Finanzierung und Wirtschaftlichkeit ist er daher auf eine gewisse Vertragsdauer zwingend angewiesen.

Vor dem Hintergrund des begrenzten Förderzeitraums nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat sich für Nutzungsverträge ein Zeitraum von etwa 30  Jahren etabliert. Regelmäßig wird dabei zunächst eine feste Vertragslaufzeit von 20 Jahren vereinbart. Zudem erhält der Projektierer die Möglichkeit, diese durch die Ausübung von Optionsrechten – in der Regel zweimal um jeweils fünf Jahre – zu verlängern.

Nutzungsvertrag: Recht zur Kündigung

Als Folge der Befristung des Nutzungsvertrages wird gesetzlich das ordentliche Kündigungsrecht für einen Zeitraum von maximal 30 Jahren ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt dabei für die fest vereinbarte Vertragslaufzeit (20 Jahre) und auch für den Fall einer Verlängerung durch Ausübung der jeweiligen Optionsrechte (zweimal fünf Jahre).

Biogas-Anlage
Betreiber von älteren Biogas-Anlagen (Symbolfoto) sind verunsichert, wie es weiter geht. (c) Sabine Rübensaat


Die lange Vertragsdauer mit Ausschluss der ordentlichen Kündigung für 30 Jahre ermöglicht den beteiligten Vertragspartnern die nötige Planungssicherheit, sie birgt indes auch Risiken.

EE-Vorhaben: Flexibilität für Anpassungen

Eine generelle Herausforderung für die vertragliche Flankierung von EE-Vorhaben auf landwirtschaftlichen Flächen liegt darin, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht alle für das Projekt möglicherweise relevant werdenden Einzelheiten für die nächsten 30 Jahre vorhergesehen, im Vorhinein geplant und geregelt werden können. Ein gutes Vertragswerk muss damit eine gewisse Flexibilität und Offenheit für dynamische Prozesse und Anpassungen bereithalten.
Ein wichtiger Aspekt aus Sicht der landwirtschaftlichen Betriebe liegt in der Wertsicherung der Gegenleistung. So kann bei konstant vorliegenden Inflationsraten von um die 2% (und auch mal mehr) ein ursprünglich vereinbartes Nutzungsentgelt nach 10, 20 oder 30 Jahren Vertragsdauer schnell erheblich an reellem Wert verlieren.
Vertraglich absichern kann man sich hiervor durch die Vereinbarung von speziellen Mechanismen zum Inflationsausgleich. Praktisch bewährt hat sich eine Anknüpfung des vom Betreiber zu zahlenden Entgelts an die Inflationsrate. Aus Sicht des Projektierers erschweren zwar Klauseln dieser Art die generelle wirtschaftliche Planbarkeit des Projekts, für den Landwirt oder die Landwirtin sollte eine solche Regelung jedoch aus den gerade genannten Gründen hohe Priorität haben.

Eine entsprechende Klausel im Vertrag könnte beispielsweise so aussehen:
„Das Mindestnutzungsentgelt nach Abs. 1 S. 1 hat sich an der Inflationsrate zu orientieren (sog. „inflationsbereinigtes Mindestnutzungsentgelt“). Maßgeblich ist die vom Statistischen Bundesamt aus dem Verbraucherpreisindex ermittelte und als sogenannte „Inflationsrate (gerundet)“ veröffentlichte Inflationsrate. Erstmalig ist die Anpassung des Mindestnutzungsentgeltes an die Inflationsrate vom Nutzer im zehnten Vertragsjahr vorzunehmen, ab dem zehnten Vertragsjahr erfolgt die Anpassung alle zwei Jahre. Das vom Nutzer an den Grundstückseigentümer im zehnten Vertragsjahr zu zahlende Mindestnutzungsentgelt im Sinne des Abs. 1 S. 1 ist dabei wie folgt anzupassen:
Mindestnutzungsentgelt i. H. v. 100.000,00 € × Summe der Inflationsrate (gerundet) der vergangenen Jahre seit der Inbetriebnahme der ersten Windenergieanlage in Prozent.
In den darauffolgenden Vertragsjahren hat die Anpassung ausgehend vom letzten inflationsbereinigten Mindestnutzungsentgelt auf die gleiche Berechnungsart zu erfolgen.“
Eine „geopolitische“ Explosion von Energiepreisen kann indes nie durch Inflations(preis)klauseln geregelt werden.
Fälligkeit des Nutzungsentgeltes

Wann bekomme ich wie viel Geld? Neben der Frage der Höhe des Nutzungsentgeltes und etwaigen Anpassungen ist der Zeitpunkt der Fälligkeit relevant.
Das bereits oben erwähnte Nutzungsentgelt erhält der Landwirt erst ab der tatsächlichen Inbetriebnahme. Zwischen Vertragsschluss und Errichtung/finaler Inbetriebnahme der EE-Anlagen kann jedoch ein durchaus langwieriger Zeitraum liegen: wenn es schnell geht, ein halbes Jahr, mitunter aber auch bis zu fünf Jahren und länger.

Nutzungsvertrag oder Leihvertrag?

Neben rechtsdogmatischen Aspekten – zumindest das OLG Celle wertet einen Nutzungsvertrag sonst bis zur Inbetriebnahme als bloßen Leihvertrag – sollte damit bereits aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten und zur finanziellen Überbrückung zwischen Vertragsschluss und Inbetriebnahme aus Sicht des Landwirts unbedingt ein sogenanntes Bereitstellungs- oder Reservierungsentgelte – fällig mit Vertragsunterzeichnung – in den Vertrag aufgenommen werden.
Wer übernimmt die Haftung?

Grundsätzlich gilt: Eine faire und interessengerechte Lösung lässt jede Partei für die Umstände, Risiken und Gefahren haften, die sie selbst vorrangig beeinflussen und steuern kann.

PV- oder Windenergie-Anlagen: Haftung für Schäden

Für die landwirtschaftliche Betriebe folgt hieraus, dass sie zuallererst eine Haftung für Schäden an oder durch die PV- oder Windenergieanlagen, soweit gesetzlich zulässig, ausschließen. So errichtet und betreibt das Energieunternehmen die Anlagen in seinem Interesse und zu seinem wirtschaftlichen Vorteil. Es ist damit nur fair und interessengerecht, wenn dieses dementsprechend im Grundsatz zugleich die Haftung hierfür übernimmt.

Windkraft auf dem Feld
Über den Bau von Windkraft-Anlagen (Symbolbild) wird viel diskutiert. (c) Sabine Rübensaat


Übersetzt in den juristischen Fachjargon sollte damit der Betreiber die Verkehrssicherungspflichten für die entsprechenden Anlagen tragen und den Betrieb auf eigene Gefahr unterhalten. Formulierungen dieser Art bedeuten sinngemäß nichts anderes, als dass der Landwirt für zufällige – also unverschuldete – Beschädigungen an oder durch die Anlagen seitens des Betreibers oder Dritten nicht in Anspruch genommen werden kann.

Gefahr für Landwirte in Flurschäden oder Ernteausfällen

Daneben liegt eine spezifische Gefahr für die Landwirte in Flurschäden oder Ernteausfällen. So werden für die Errichtung oder die Instandhaltung von PV-Anlagen oder Windenergieanlagen in der Regel schwere Bau- oder Lastenfahrzeuge gebraucht, um benötigte Materialien anzufahren oder die Anlagen aufzubauen. Die benachbarten Felder oder Anpflanzungen können dabei beschädigt werden. So passiert es doch recht schnell, dass der vorgegebene Feldweg oder Stellplatz für den Baukran verlassen wird und sich diese Spuren/Schäden sichtbar in die Äcker oder Weiden eingraben.

Demnach empfiehlt es sich aus landwirtschaftlicher Sicht, solche entstandenen Flurschäden und Ernteausfälle gesondert in das Vertragswerk aufzunehmen und den Anlagenbetreiber hierfür haften zu lassen.

Klauseln, die Haftung ausschließen

Demgegenüber haben Betreiberunternehmen zum Teil in ihren Vertragsmustern Klauseln vorformuliert, die eine solche Haftung ausschließen. Dies geschieht beispielsweise in der Gestalt, dass Schäden dieser Art durch die Zahlung des Nutzungsentgeltes vollkommen abgegolten sein sollen. Hier kann es sich also lohnen, ein besonderes Augenmerk darauf zu legen und mit der Gegenseite gegebenenfalls in Verhandlungen zu treten.

Schließlich, wie bei allen Haftungsfragen in Verträgen, muss die vorhandene und gegebenenfalls aufzubauende Versicherungslage geprüft und gegebenenfalls in den Vertrag bei Haftungsregelungen aufgenommen werden.

Möglichkeiten der Vertragsbeendigung

Ein weiterer relevanter Punkt betrifft die Frage nach Möglichkeiten der Beendigung von Nutzungsverträgen: Es ist zunächst immer möglich, die Nutzungsvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen durch einen Beendigungsvertrag aufzulösen. Jedoch wird gerade in Konfliktfällen mit der Gegenseite eine solche einvernehmliche Lösung oft schwer zu erreichen sein. In Situationen wie diesen braucht es Möglichkeiten der einseitigen Vertragsbeendigung.

Gründe, sich von dem Nutzungsvertrag einseitig und final lösen zu wollen, können in unterschiedlicher Gestalt auftreten. Zusammengefasst geht es meistens um Konstellationen, wo entweder das Vertrauen in den Vertragspartner derart gestört ist, dass eine weitere Zusammenarbeit ausgeschlossen oder durch äußere Umstände eine Aufrechterhaltung des Vertrages unmöglich erscheint.

Rücktritt oder Kündigung

Ein solches einseitiges Lösen aus dem Vertrag geschieht entweder durch Rücktritt oder Kündigung. Diese sogenannten Gestaltungsrechte haben ihre Grundlage im Gesetz, werden aber in aller Regel in den jeweiligen Nutzungsverträgen an die konkrete Situation zwischen den Parteien angepasst. Eine solche Modifikation kann gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsgründe ausschließen, neu hinzufügen oder besondere Anforderungen an deren Ausübung stellen.

Wann eine Kündigung ausgeschlossen ist

Was im Speziellen die Kündigungsmöglichkeiten betrifft, ist es wie bereits oben erwähnt wichtig zu wissen, dass die ordentliche Kündigung durch die befristete Laufzeit der Verträge auf 30 Jahre hin (gegebenenfalls nach Ausübung von Verlängerungsoptionen) gesetzlich ausgeschlossen ist. Danach sieht das Gesetz aber auf jeden Fall eine Kündigung mit entsprechender Frist vor.

Grobe Verfehlungen und Pflichtverletzungen

Gleichzeitig bleibt ein außerordentliches Kündigungsrecht prinzipiell weiterhin möglich. Das Gesetz sieht dies insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vor, was vor allem bei groben Verfehlungen und Pflichtverletzungen einer Vertragspartei relevant wird – zu nennen wären hierfür unter Umständen Zahlungsverzug des Nutzungsentgeltes oder schwere schuldhafte Verfehlungen.

Agri-PV mit Tierhaltung
Agri-PV mit Tierhaltung (Symbolbild) wird immer beliebter. (c) Sabine Rübensaat


Ein besonderes Risiko liegt darin, dass die Projektdurchführung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oft noch nicht vollends finalisiert ist und auch noch nicht finalisiert sein kann. So fehlen beispielsweise dem Projektierer regelmäßig behördliche Genehmigungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Nutzungsvertrages. Diese Genehmigungsprozesse können mitunter sehr lange dauern oder gar aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vollends undurchführbar werden. In einem solchen Fall kann es zur Vermeidung von langen Hängepartien und zur generellen Schaffung von Klarheit nützlich sein, eine Beendigungsmöglichkeit zu vereinbaren.

Rückbau und Rückabwicklungsklauseln

Kaum vertraglich abschließend zu bewältigen sind die tatsächlichen und finanziellen Folgen von Kündigung und Rücktritt, Stichwort: Rückabwicklungsklauseln – nicht zu verwechseln mit Rückbauverpflichtungen. Rückabwicklungsregelungen bestimmen, wie, wann, wo und vor allem zu welchem Wert bereits begonnene Leistungs-/Gegenleistungsaustausche zu erfolgen haben. Dies geht immer nur individuell und entzieht sich einer pauschalen „Mustervertragsformulierung“.
Rückbauverpflichtungen festhalten

Im Grundsatz sollte das Energieunternehmen dazu verpflichtet werden, den ursprünglichen Zustand der überlassenen Fläche nach Ende des Vertrages wiederherzustellen. Dies bedeutet in einem ersten Schritt, dass sämtliche Energieanlagen und (wichtig!) grundsätzlich das dazugehörende Zubehör von dem Unternehmen abgebaut und beseitigt werden müssen. Dies kann im Einzelfall eine große Palette an Gerätschaften bis hin zu ganzen Gebäuden sein, also beispielsweise alle möglichen Kabel, Fundamente, Schalt-/Messanlagen, Umspannwerke, Lagerflächen, Zuwege etc.


In einem zweiten Schritt sollte die Wiedernutzbarmachung der Fläche entsprechend der ursprünglichen Funktion – also in der Regel für landwirtschaftliche Nutzung – geregelt sein. Dies kann konkret etwa bedeuten, dass die Oberfläche mit Mutterboden abgedeckt werden muss. Finanziell sehr interessant kann ein Wahlrecht für den Landwirt sein, wonach er bestimmt, ob er den Rückbau will oder die Altanlagen „zu null“.

Zur Wahl des Vertragspartners

Es ist mittlerweile keine Seltenheit, dass Landwirte für ein und dieselbe Fläche mehrere Vertragsangebote erhalten. Neben der Frage, wie die vertraglichen Abreden ausgestaltet werden, ist es damit mindestens genauso relevant, mit wem dieser Vertrag abgeschlossen wird, also die Wahl des Vertragspartners.
Verlässlichkeit und Liquidität spielen hier die wichtigste Rolle.


Hier kann zunächst eine sorgfältige Recherche Abhilfe leisten. Ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland und einem seriösen Internetauftritt mit vollständigem Impressum sind wichtige Merkmale. Auch können negativ konnotierte Artikel aus der Wirtschaftspresse ein erstes Warnsignal liefern.
Selbstverständlich lassen sich so jedoch gerade Liquiditätsfragen nicht final beantworten.


Einen guten Testballon diesbezüglich stellt jedoch das bereits oben erwähnte Reservierungsentgelt dar, in seiner Funktion als Verpflichtung zur Vorleistung des Betreiberunternehmens. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei Solar- oder gar Windparks in der Regel um kapitalintensive Projekte handelt, sollte das Betreiberunternehmen dabei nicht allzu knauserig auftreten. Generell sind Reservierungsentgelte bis zu einem sechsstelligen Betrag durchaus möglich. Wenn ein Projektierer an dieser letztlich „kleinen Stelle“ beginnt, kleinlich zu werden, muss nachgedacht werden, ob Sicherheiten verlangt werden sollten.
Einfluss muss sich der Landwirt zudem für eine etwaige spätere Übertragung des Nutzungsvertrages auf Projektiererseite – also einen Wechsel des Vertragspartners – vorbehalten.

Biogasanlage
Viele Landwirte verbinden den Ackerbau und die Nutzung von Biogasanlagen. (Symbolbild) (C) Sabine Rübensaat


Zwei Fälle sind zu unterscheiden: Zum einen wird der Projektierer darauf bestehen und sich zusichern lassen, dass er im Zuge des EE-Vorhabens den Nutzungsvertrag auf eine noch zu gründende Betreibergesellschaft übertragen darf. Hierfür wird es in der Regel keinen Verhandlungsspielraum geben.

Zweifel am Vertragspartner

Bei Übertragungen anderer Art – also auf sonstige Dritte – sollte sich der Landwirt jedoch ein entsprechend ausgestaltetes Zustimmungsrecht vorbehalten. Darin ist vorzusehen, der Übertragung des Nutzungsvertrages nicht zuzustimmen, wenn an der Person des potenziell neuen Vertragspartners erhebliche Zweifel bestehen. Eine solche Klausel könnte zum Beispiel lauten:


„Der Übertragung nach Abs. 2 muss der Grundstückseigentümer zustimmen. Er darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn in der Person des potenziellen Dritten schwerwiegende Gründe vorliegen, die dessen Fähigkeit zur Vertragsdurchführung zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere wenn der Dritte seinen Sitz nicht in Deutschland hat, nicht deutschem Recht unterliegt oder nicht die technische oder wirtschaftliche Gewähr für den Betrieb der Windenergieanlagen mit sich bringt. Der Dritte gilt insbesondere als geeigneter Nachfolger, sofern es sich um ein mit dem ursprünglichen Projektierer i. S. v. § 15 AktG verbundenes Unternehmen handelt oder sofern der Dritte die für die Durchführung des Vertrages erforderliche Solvenz besitzt. Der Nachweis über die Solvenz obliegt in diesem Fall dem Nutzer.“

Eigenarten des Poolkonzepts

Nutzungsverträge können klassisch einzeln zwischen Betreiber und Landwirt verhandelt werden. Mittlerweile gängig gerade bei der Projektierung von Windparks sind jedoch sogenannte Poolverträge. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Projektierer gleich mit einer Gruppe benachbarter Landeigentümer entsprechende Abmachungen schließen, um sich eine möglichst große Fläche und damit eine hohe Flexibilität für die Realisierung des Projekts zu sichern. Relevant aus Sicht des Landwirts ist, dass bei solchen Poolkonzepten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die finale Vorbereitung des Windparks noch nicht abgeschlossen ist und damit auch die genaue Betroffenheit der einzelnen Grundstücke noch nicht feststeht.

Gerade vor dem Hintergrund, dass in solchen Konstellationen die letztliche Höhe des Nutzungsentgelts von der finalen – zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aber noch nicht feststehenden – Betroffenheit des Grundstücks abhängt, birgt dies für landwirtschaftliche Betriebe eine gewisse Planungsunsicherheit. So hängt beispielsweise der zu erhaltende Betrag wesentlich davon ab, ob auf dem Grundstück letztendlich eine WEA oder nur eine Zuwegung errichtet wird oder vielleicht final sogar gar nichts.

Um für den Landwirt in diesem Zusammenhang dennoch ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Beteiligung mit dem Vertragsschluss bereits sicherzustellen, ist in solchen Konstellationen auf ein entsprechend hohes Bereitstellungs- und Reservierungsentgelt zu drängen.

Besonderheiten beim Repowering

Im Falle eines Repowerings (dies meint das Ersetzen von alten Anlagen durch neue und leistungsstärkere) sollte – unabhängig davon, ob die Betreiberfirma gleich bleibt oder wechselt – ein komplett neuer Nutzungsvertrag geschlossen und nicht bloß der alte verlängert werden. So können sich im Zusammenhang mit den neuen Anlagen neue Fragen stellen, die einer neuen Regelung bedürfen. Gleichzeitig wird auch der bereits oben erwähnte 30-jährige Ausschluss der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit neu in Gang gesetzt. Um etwaige Überschneidungen zu verhindern und größtmögliche Klarheit zu schaffen, sollte zudem in dem neuen Nutzungsvertrag die Verpflichtung zur Aufhebung der alten Vereinbarung verbindlich geregelt sein.


Zusammenfassung: Landwirtschaft und erneuerbare Energien können Hand in Hand gehen – zum Vorteil und Nutzen aller. Überblicksartig dargestellt sind hier aus vertraglicher Sicht einige wesentliche Punkte, denen Landwirtinnen und Landwirte besondere Aufmerksamkeit bei der Durchführung von Projekten zukommen lassen sollten. Kombiniert mit fachlicher rechtlicher Beratung für den konkreten Einzelfall kann damit ein praxistaugliches und für beide Seiten gut funktionierendes und wirtschaftlich attraktives Vertragswerk entstehen.


Und schließlich das Wichtigste:
Alle Verträge im Bereich der erneuerbaren Energien lassen sich kaufmännisch und damit wirtschaftlich nur bewerten und beurteilen, wenn langjährige Branchenkenntnisse vorhanden sind.

In eigener Sache

Der Beitrag gibt die Meinung und Auffassung der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft wieder, nicht hingegen die des Landesverbandes Sachsen im Bundesverband Windenergie.

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Mit der flexibleren Fruchtfolgeregelung soll Maisanbau stets möglich sein, wenn er witterungsbedingt alternativlos ist. (c) Sabine Rübensaat

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Landwärme in Not: Nächstes Unternehmen stellt Insolvenz-Antrag

Der Biomethanversorger Landwärme hat einen Insolvenzantrag gestellt. Ein sogenanntes Eigenverwaltungsverfahren wurde eingeleitet. Es ist das nächste Unternehmen aus der Landwirtschaft, das wirtschaftliche Probleme hat. Was bedeutet das? Geht der Betrieb weiter? Mehr dazu lesen Sie hier.

Von Claudia Duda

Die Hiobsbotschaften von Unternehmen aus der Landwirtschaft gehen weiter. Dieses Mal ist der Biomethanversorger Landwärme betroffen. Wie eine Unternehmenssprecherin am Mittwoch (14.8.) mitteilte, hat das Erneuerbare-Energien-Unternehmen dazu gemeinsam mit seiner Muttergesellschaft LW Capital GmbH ein sogenanntes Eigenverwaltungsverfahren eingeleitet.

Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen. Ziel ist es, den Betrieb unter Aufsicht eines Sachverwalters eigenständig zu sanieren und Schulden abzubauen.

Betrieb an den Standorten Berlin und München

Während dieses Verfahrens will die Landwärme GmbH ihren Geschäftsbetrieb an den beiden Standorten Berlin und München in vollem Umfang fortsetzen, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Landwärme GmbH wolle im Zuge des Eigenverwaltungsverfahrens die Folgen des seit Anfang 2023 andauernden Preisverfalls bei THG-Quoten überwinden und die dafür notwendigen Sanierungsmaßnahmen umsetzen. Die Gehälter der insgesamt 140 Landwärme-Mitarbeitenden seien zunächst über die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Die anderen Konzerngesellschaften der Landwärme-Gruppe oder deren Beteiligungen sind von dem eingeleiteten Verfahren nicht betroffen.

Grund für die Probleme

Als Grund für die wirtschaftlichen Probleme nennt das Unternehmen den Preisverfall für THG-Quoten, der durch falsch deklarierten Biodiesel und zahlreiche andere mutmaßliche Betrugsfälle bei „Upstream-Emission-Reduction-Projekten“ (UER-Projekten) verursacht worden sei. Dabei gehe es um Betrug mit der Treibhausgasminderung im Verkehr. Allein durch die Fälschungen bei UER-Projekten sei der gesamten Branche ein Schaden von geschätzt 4,5 Milliarden Euro entstanden. Leidtragende sei zum einen die Branche rund um die erneuerbaren Energien, zum anderen die Bemühungen zur CO2-neutralen Energieerzeugung.

Aufgrund der Eigenverwaltung bleibe die unternehmerische Verantwortung in den Händen von Geschäftsführer Zoltan Elek, der gemeinsam mit der für die Dauer des Verfahrens eingesetzten Sanierungsgeschäftsführerin Dr. Anna Katharina Wilke die Neuaufstellung selbst steuert soll.

Anordnung des Gerichtes

Sanierungsgeschäftsführerin Dr. Wilke sagte nach der Anordnung des Gerichts: „Das Eigenverwaltungsverfahren gehört zu den erfolgreichsten Instrumenten des deutschen Sanierungsrechts. Das Verfahren bietet der Landwärme GmbH einen bewährten rechtlichen Rahmen, um bei laufendem Geschäftsbetrieb ihre Strukturen und ihre Finanzierung zügig neu zu ordnen.“

Das Unternehmen Landwärme war erst im Mai durch das Wirtschaftsmagazin Capital und das Statistik-Portal Statista für seine unternehmerische Innovationsfähigkeit prämiert worden. Aus über 1900 geprüften Firmen war das Unternehmen erneut unter den Bestbewerteten in der Kategorie „Energie & Umwelt“.

Landwärme handelt und vertreibt Biomethan in allen Mengen und Qualitäten für unterschiedlichste Anwendungen im In- und Ausland: ob zur Stromerzeugung, als Ökogas, Bio-CNG oder Bio-LNG. Der Biomethanversorger ist gleichermaßen für Erzeuger, Käufer und Verkäufer tätig.

Auch Verbio muss Einbußen hinnehmen

Es gibt bereits erste Reaktionen aus der Politik: Nach Ansicht des Vorsitzenden des Parlamentskreises „Regenerative Kraftstoffe“ im Bundestag, Christian Hirte (CDU) „könnte das Nichtstun der Regierung bei der Bekämpfung von Betrugsfällen in China ein Hauptgrund für die Schwierigkeiten des Unternehmens sein.“

Nicht nur die Landwärme GmbH sei betroffen, heißt es in der Mitteilung. Auch andere Branchengrößen wie Verbio mussten derbe Einbußen in Milliardenhöhe hinnehmen. Allein bei Verbio verringerte sich der Unternehmenswert um ca. 2,5 Mrd. Euro. Die ganze Branche ächzt unter dem Preisverfall, den Hirte als ein „hausgemachtes Problem des Bundesumweltministeriums“ bezeichnete.

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Die umstrittene Ära Künast: Eine Bilanz ihrer Zeit als Agrarministerin

In ihrer Zeit als Landwirtschaftsministerin war Renate Künast äußerst umstritten. Die Grüne will sich 2025 aus der Politik zurückziehen. Was bleibt von der politischen Debatte? Ein Kommentar von Ralf Stephan.

Von Ralf Stephan

Mit Renate Künast wird im kommenden Jahr eine der bekanntesten Agrarpolitikerinnen nicht mehr zur Bundestagswahl antreten. Für manche Redaktionen ist das Anlass, sie Rückschau auf ihre Erfolge halten zu lassen. Da die Grünen-Politikerin auch nach Jahrzehnten nichts von ihrer Direktheit eingebüßt hat, kommt dabei auch Aufschlussreiches zutage. Vom „Spiegel“ zu ihrer Zeit als Bundeslandwirtschaftsministerin befragt, räumt die Wahlberlinerin ein, dass sie zu Beginn ihrer Amtszeit in Vorlagen gelesen und über deren Inhalt gerätselt habe. Aber natürlich lernte sie schnell dazu. Und obwohl sie nicht zu Größenwahn neige, glaube sie schon, dass sie die Beste in ihrem Amt war. Das kann man jetzt mal sacken lassen. Dem „Spiegel“ war das selten schöne Zitat jedenfalls die Schlagzeile wert.

Kritik an Minister Özdemir?

Ob es als Kritik am derzeitigen Amtsinhaber zu verstehen ist, sei dahingestellt. Auch soll hier nicht Selbstüberschätzung bewertet werden. Schließlich ist sogar das Entsetzen über das von Künast eingeführte lasche Biosiegel verjährt. Gejubelt hatte damals nur der Handel, der die nach strengeren Regeln produzierenden deutschen Ökobauern fortan mit staatlichem Rückenwind in den globalen Wettbewerb zwingen konnte.

Künast und ihr Umgang mit den Medien

Nein, entscheidend ist, dass mit ihr ein anderer Politikstil einzog. Auch komplexe Sachverhalte auf eingängige Schlagworte zu reduzieren, damit eher die allgemeinen Medien anzusprechen als kundige Fachleute, dabei sachliche Gegenargumente konsequent zu übergehen und ihre Verfechter zu diskreditieren – das kannte man bis zu Künasts Amtsantritt eher von Nicht-Regierungs­organisa­tionen. Auch die Fachpresse bekam das zu spüren. Die Einladung des Agrarjournalisten-Verbandes zur traditionellen Fragestunde vor der Grünen Woche nahm sie nur unter der Bedingung an, die Runde für alle Me­dien zu öffnen. Seither sind die Fachjournalisten selbst auf ihrer eigenen Veranstaltung in der Minderheit.

Künast und die BSE-Krise

Mit der Wissenschaft steht die kämpferische Grüne nur solange auf gutem Fuß, wie sie die gewünschten Ergebnisse liefert. Zweifellos ist die Gründung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) im Ergebnis der BSE-Krise Künasts Verdienst. Ihre anfangs hohe Meinung über den von ihr aus Leipzig geholten Präsidenten, Prof. Andreas Hensel, änderte sich, als das BfR die von den Grünen initiierte Studie zu angeblichen Glyphosat-Funden in der Muttermilch zerlegte und nach intensiven Studienauswertungen keinerlei Belege dafür fand, dass der Wirkstoff tatsächlich krebserregend ist. Die Wissenschaft habe die absolute Wahrheit nicht gefressen, beschied Künast danach, was sie davon hielt. Jetzt geriet die Zukunftskommission Landwirtschaft in ihr Visier.

Künast und ihre Kritik an der ZKL

In einem Interview hält Künast ihr vor, den Koalitionsabgeordneten keine Vorschläge für Antikrisen-Maßnahmen geliefert zu haben. Dabei hatten die ZKL-Spitzen schon vor längerer Zeit klargestellt, dass dieses Gremium zwar strategische Linien vorschlagen, aber nicht das Tagesgeschäft der Politik übernehmen kann. Das mag sie vergessen haben. Wahrscheinlicher ist, dass Frau Künast in bekannter Manier das Ansehen einer Institution untergraben will, die ihr nicht in den Kram passt.

Wer sich ärgert, dass politische Debatten so oft unsachlich verlaufen, dass polarisiert statt nach einem ehrlichen Kompromiss gesucht wird, bei dem wird Künasts angekündigter Abschied ganz sicher zarte neue Hoffnung auf die Rückkehr zu mehr Sachlichkeit und Vernunft wecken.

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Die Delegierten des Deutschen Bauerntages 2024 in Cottbus zeigen der Ampelregierung die rote Karte. (c) Heike Mildner

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