Geflügelpest: So schützen Sie Ihren Bestand

Die Geflügelpest-Fälle in Wieglitz und Bad Lausick kamen überraschend. Um den Bestand zu schützen, sollten Tierhalter den Seuchenschutz überprüfen. Das ist dabei wichtig.

Von Roland Küblböck, Sächsische Tierseuchenkasse

Der Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8 in einer Hobbygeflügelhaltung im sächsischen Landkreis Leipzig kam überraschend, aber nicht unerwartet. Denn schon seit Jahresbeginn gab es in osteuropäischen Ländern von Bulgarien bis zur Tschechischen Republik Ausbrüche. Besonders traf es Polen mit 30 Fällen. Im Februar war eine Kleinhaltung in Baden-Württemberg betroffen. Zu erwarten ist, dass wieder vermehrt verendete Wildvögel positiv getestet werden.

Doch mit dem jüngsten Nachweis in einem Putenbetrieb mit 20.000 Tieren in Wieglitz (Sachsen-Anhalt) ist nun eine andere Dimension erreicht. Somit empfiehlt es sich, jetzt die Betriebshygiene und die seuchenhygienische Abschirmung zu überprüfen und festgestellte Defizite zu beseitigen.

Geflügelpest-Vorbeugung: Saubere Stallumgebung

Gute Betriebshygiene beginnt im Umfeld des Stalles. Es sollte aufgeräumt sein. Lagerplätze für Holz und Baustoffe, aber auch dichter Bewuchs machen das Gebiet als Deckung und Nistplatz für Schadnager attraktiv. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit, bis sie sich Zugang in den Stall verschaffen und Krankheitserreger eintragen können.

Betonplatten vor Stalltoren und Türen ermöglichen wirkungsvolle Reinigung und Desinfektion, wenn der Bereich zum Beispiel beim Ein- oder Ausstallen befahren wurde. Betriebsgelände und Ställe sind verschlossen zu halten, um das Eindringen von Unbefugten zu verhindern.

Hygiene im Stallvorraum gegen Geflügelpest

Ist ein Vorraum vorhanden, sollte er als Hygieneschleuse dienen und nur Dinge enthalten, die für die Betreuung dieses Stalles nötig sind. Die Desinfektionswanne ist am Eingang so aufzustellen, dass sie nicht übersehen werden kann. Bei Verschmutzung ist sie zu reinigen und mit einem geeigneten Desinfektionsmittel in wirksamer Konzentration neu zu befüllen. Nur saubere Desinfektionswannen sind funktionstüchtig!

Der Vorraum sollte unterteilt werden, um den Schwarzbereich, der mit Straßenschuhen betreten werden kann, deutlich vom Weißbereich zu trennen, der nur mit Stallschuhen betreten werden darf (Abtrennung zum Beispiel durch einen Rahmen vor der Stalltür, in dem die Stallschuhe stehen). Vorhanden sein sollten ein Handwaschbecken mit Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher sowie stalleigene Schutzkleidung.

Personalhygiene zum Seuchenschutz

Unbefugten Personen ist der Zugang zum Betriebsgelände und den Ställen zu verwehren. Darauf sollten Schilder mit der Aufschrift „Wertvoller Tierbestand – Unbefugten Personen ist der Eintritt verboten“ hinweisen. In jeder Betriebseinheit sind stalleigene Schutzkleidung und Schuhe zu tragen. Werden verschiedene Tierarten gehalten, ist – wenn möglich – das betreuende Personal strikt zu trennen.

Beim Betreten und Verlassen der Betriebseinheit sind die Hände zu waschen. Mitarbeiter müssen für die Bedeutung der Maßnahmen sensibilisiert werden. Personalhygiene gilt für alle, auch für Chefs (Vorbildfunktion). Betriebsfremde Personen, etwa der betreuende Tierarzt, haben sich in ein Besucherbuch einzutragen.

Schadnagerbekämpfung zum Seuchenschutz

Schadnager stellen ein hohes Risiko dar. Alle Öffnungen und Ritzen, durch die Mäuse eindringen können, sind zu verschließen, Rück- zugsgebiete auf dem Betriebsgelände zu beseitigen. Die Bekämpfung selbst sollte Spezialisten übertragen werden und ist konsequent durchzuführen. Zur professionellen Bekämpfung gehören ausreichend Köderboxen, ihre regelmäßige Kontrolle und die Dokumentation.

Die Bekämpfung von Ratten sollte mit den benachbarten Tierhaltern abgesprochen werden, da Ratten anders als Mäuse auch zwischen den Haltungen wandern.

Kontamination von Tränken und Futter verhindern

Futter ist so zu lagern, dass eine Kontamination durch Wildvögel oder Schadnager ausgeschlossen werden kann. Wird Futter nicht in geschlossenen Silos gelagert, so sind loses Futter oder Futtersäcke in einer geschlossenen Kammer aufzubewahren. Futterreste unter den Silos sind zu vermeiden, da sie Wildvögel anlocken.

Ausläufe haben hohes Gefährdungspotenzial

Bei der Freilandhaltung besteht durch den Auslauf ein besonderes Gefährdungspotenzial. Hier darf weder Futter noch Wasser angeboten werden, um keine Wildvögel anzulocken. Vertiefungen, in denen sich Wasser sammeln kann, sind aufzufüllen. Falls die Tiere nur durch geöffnete Türen in den Auslauf können, sind diese durch Planen bis auf 40 cm über dem Boden abzuhängen, um das Einfliegen von Wildvögeln in den Stall zu vermeiden.

Sonstige Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest

Verendete Tiere sind in geschlossenen Behältern und mit Abstand zum Stall zu lagern. Bei der Abholung sollte das Fahrzeug der Tierkörperbeseitigung nicht das Betriebsgelände befahren. Einstreumaterial muss so gelagert werden, dass keine Kontamination durch Wildvögel, Schadnager oder Haustiere erfolgen kann. Wird im belegten Stall Material zum Nachstreuen benötigt, ist der Fahrweg zwischen Einstreulager und Stall zu reinigen und zu desinfizieren.

Was tun bei bei erhöhten Verlusten?

Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Bestand Verluste von

auf oder verändern sich Legeleistung oder Gewichtszunahme erheblich, hat der Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu informieren und das Vorliegen einer Virusinfektion ausschließen zu lassen. Das gilt ebenso, wenn in Beständen mit Enten und Gänsen über mehr als vier Tage


Unabhängig von diesen Empfehlungen sind die Vorgaben der Geflügelpestverordnung einzuhalten. Aktuelles zur Vogelgrippe finden sie beim Friedrich-Loeffler-Institut und auf den Webseiten der zuständigen Behörden.


Düngeverordnung: Wirtschaften im roten Gebiet

Rund ein Drittel der Flächen der Agrargenossenschaft Emden liegt im roten Gebiet – doch der gesamte Betrieb leidet unter den erdrückenden Vorschriften. Nun ist die Düngeverordnung beschlossen – und die Bördebauern fürchten um ihre funktionierende Kreislaufwirtschaft.

Von Barbara Ilse

Vorstandsvorsitzende Silke Fischer und Pflanzenbauleiter Michael Daul leiten mit der Agrargenossenschaft Emden eG einen gut funktionierenden landwirtschaftlichen Betrieb bei Haldensleben im Landkreis Börde. 14 Mitarbeiter bewirtschaften 1.070 ha Fläche, davon sind 260 ha Grünland. Angebaut werden Getreide, Winterraps, Zuckerrüben und Silomais. Zum Viehbestand, insgesamt rund 420 Rinder, gehören 170 Milchkühe und 117 Mutterkühe sowie deren Nachzucht. Bezogen auf die Flächengröße, ist der Tierbestand relativ niedrig.

Düngeverordnung: Die Agrargenossenschaft Emden leidet unter den Vorschriften
Betriebsleiterin Silke Fischer und ihr Stellvertreter Michael Daul vor dem Fermenter der Biogasanlage, mit der sie einen geschlossenen Stoffkreislauf geschaffen haben. (c) Barbara Ilse

Vier Messstellen, alle unter dem Grenzwert

Seit 2004 gibt es eine Biogasanlage, die mit Gülle, Stallmist, Silomais und Gras betrieben wird. Sie liefert täglich 16 Megawatt Energie – eigener Strom und selbsterzeugte Wärme für Milchviehanlage, Fermenter, Trocknung, Büro und Sozialräume. Der übrig bleibenden Gärrest ist ein hervorragender wirtschaftseigener organischer Dünger. Silke Fischer: „Wir haben alle Aufgaben, die uns gestellt wurden, erfüllt, auch unter den kniffligen Bedingungen, die jetzt schon ein Drittel unserer Flächen betreffen.“ Jene Flächen liegen in sogenannten roten Gebieten, die als nitratbelastet eingestuft sind und bereits seit 2017 besonderen Düngevorschriften unterliegen.

Vier Messstellen, die Aufschluss über die Nitratbelastung des Grundwassers geben sollen, befinden sich in der Umgebung der von der Agrargenossenschaft Emden bewirtschafteten Fläche. Deren Nitratwerte liegen jedoch weit unter der zulässigen Grenze. Silke Fischer weiter: „Wir sind ein Betrieb, der 14 Familien ernährt. Wir bilden aus und kümmern uns um alles auf dem Hof und dem Feld mit gut ausgebildeten Fachleuten und langjähriger Erfahrung. Tierwohl und Naturschutz liegen uns am Herzen“. Michael Daul, ihr junger Stellvertreter, ist stolz auf die geleistete Arbeit im Betrieb, auf die Erträge, die Milchleistung und die gute Humusbilanz und fügt Fischers Betriebsbeschreibung hinzu: „Wir haben nichts falsch gemacht und wollen keine weiteren Reglementierungen mehr. Es reicht!“

„Wir haben nichts falsch gemacht. Es reicht!“

Düngeverordnung: Die Messtellen sind ein Zankapfe
Grundwassermessstelle unter Robinienbäumen neben einer ehemaligen Müllhalde nahe dem Vorwerk Eimersleben, Bördekreis. (c) Christian Apprecht

Die Vorstandschefin und der Feldbauleiter sehen die geschlossenen, bewährten, auf guter fachlicher Praxis beruhenden und ökonomisch tragbaren Stoffkreisläufe im Betrieb durch die Novellierung der Düngeverordnung von 2017 gefährdet. Aus ihrer Sicht will die Bundesregierung die Vorschriften weiter verschärfen, um vor der EU gut dazustehen. Die Verantwortung für erhöhte Nitratwerte wälzt sie dabei mit der neuen Düngeverordnung einzig und allein auf die Bauern im Land ab.

Die Zustimmung des Bundesrates Ende vergangener Woche bedeutet für die landwirtschaftlichen Betriebe zusätzlicher Aufwand an Arbeit, Bürokratie und Technik. Auf der Grundlage von Bodenproben oder Richtwerten der Fachbehörde wird der Düngebedarf auf allen Schlägen ermittelt. Für die roten Gebiete soll es zukünftig weiterreichende Auflagen geben – etwa eine Reduzierung des ermittelten Düngebedarfs, verpflichtende Untersuchungen für Wirtschaftsdünger oder Verschärfungen der Sperrfristen.

Ertragsminderung führt in unheilvolle Spirale

Weniger Dünger, weniger Ertrag, weniger Futter, weniger Kühe … Dauls Kritik zu den geplanten Neuregelungen geht noch weiter: Felder in Gebieten mit hohen Nitratwerten im Grundwasser, die auch durch Altlasten oder ungünstige Bodenbeschaffenheiten entstanden sein könnten, bekämen demnach noch weniger Dünger. Der Ertrag fiele geringer aus. Weniger Pflanzen zögen wiederum einen geringeren Nährstoffverbrauch nach sich. So entstünde eine Spirale, die das Gegenteil von dem erreiche, was man beabsichtige. Silke Fischer ergänzt: „Zwei trockene Jahre brachten weniger Erträge, sodass die Düngebedarfsermittlung auf geringeren Durchschnittserträgen basiert und diese Spirale noch weiter hochdreht.“



Hinzu käme für die Emdener Landwirte sicher der Bau eines weiteren Silos, um zusätzliche Lagerkapazitäten für Gärreste zu schaffen, weil in den Düngevorschriften die Ausbringzeiten immer mehr eingeschränkt werden. Michael Daul erläutert das: „Wir können nicht, wie beabsichtigt, in drei Herbstmonaten 12.000 Kubikmeter Gärreste ausbringen. Da sind andere Arbeiten dran. Es ist doch jetzt schon schwierig, obwohl wir eingeschränkt noch im Frühling düngen dürfen. Wir hatten jetzt 120 Liter Regen pro Quadratmeter, da kann man nicht auf den Acker.“ Der Zeitraum wird immer enger. Dann also müssten sie Arbeit an Fremdfirmen mit entsprechender Technik abgeben, die teuer zu bezahlen wäre. „Wir benötigen für unsere Arbeit endlich wieder Planungssicherheit“, erklärt Daul und fügt bitter hinzu: „Wir können doch nicht ständig neue Verordnungen umsetzen!“

Schwierige Situation durch Preismisere

Kühe im Stall der Agrargenossenschaft Emden
Milchvieh auf Tiefstreu: Mit dem Dung als Gärsubtrat wird in der Biogasanlage Strom und Wärme für den gesamten Betrieb erzeugt. (c) Barbara Ilse

Daul unterlegt die schwierige Situation noch mit Zahlen: Der Milchpreis liege mit 32 ct/kg lange schon an der Schmerzgrenze, der Weizen bringe aktuell 160 €/t, wobei die Erträge vom langjährigen Mittel, 86 dt/ha, im Vorjahr um 15 % gesunken seien. Silke Fischer fügt an: „Kosten wie laufende Rechnungen, Pachtzahlungen, Löhne und der Kapitaldienst stehen aber immer an. Auch unsere Arbeitszeit liegt doch schon lange nicht mehr im Durchschnitt.“ Hinzu komme die durch die Trockenheit angespannte Futtersituation – das Depot ist klein, Zukäufe von Grundfuttermitteln, die unter normalen Bedingungen selbst ausreichend erzeugt werden, müssten ins Auge gefasst werden.

Fischer und Daul jammern nicht. Sie zählen nur die Knüppel auf, die ihnen zwischen die Beine geworfen werden. Die verantwortungsvollen Betriebsleiter wollen weiterführen, was sie in Jahrzehnten aufgebaut haben. Und gerade deshalb und trotzdem gibt es ein jährliches Hoffest in der Agrargenossenschaft, Blühflächen mit Paten, Schulklassen, die sich den Betrieb anschauen, und im „Seelschen Bruch“ ein 120 ha großes extensives Weideareal für Fleckvieh, Wasserbüffel und Ponys, das mit naturschutzfachlicher Begleitung entstand. „Auch Naturschutzleistungen kann keiner besser, als wir Landwirte“, sagt Silke Fischer.

Coronakrise: Was Direktvermarkter jetzt beachten müssen

Hygiene-Praxis, Selbstbedienung, Quarantänefall: Landwirtschaftliche Direktvermarkter und Gastronomiebetriebe sollen in der Coronakrise helfen, die Nahrungsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen – und müssen dafür besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Die Bauernzeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

Von Klaus Meyer

Die Coronakrise lähmt das öffentliche Leben in Deutschland, die Entwicklungen in den kommenden Wochen sind ungewiss. In dieser fordernden Zeit sind Landwirte – neben anderen – zur systemrelevanten Berufsgruppe erklärt worden. Der Direktvertrieb per Hofladen oder auf Wochenmärkten ist von der Politik explizit gestärkt worden – als wichtiger Baustein zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in Deutschland.

Landwirtschaftliche Direktvermarkter helfen in der Coronakrise, die Nahrungsversorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten
(c) Imago Images/ biky

Nun geht es landwirtschaftlichen Direktvermarktern nicht anders als Betreibern von Supermärkten: Wer aktuell Kontakt zu vielen Menschen hat, ist potenziell gefährdet – und muss besondere Maßnahmen ergreifen, um sich und andere möglichst wenig zu gefährden. Die Bauernzeitung hat daher die wichtigsten Richtlinien und Handlungsempfehlungen für landwirtschaftliche Direktvermarkter und Gastronomiebetriebe zusammengetragen.

Welche Vorsichtsmaßnahmen sollten Direktvermarkter während der Coronakrise treffen?

Im Angesicht der Corona-Pandemie ist die Gute-Hygiene-Praxis bei der Herstellung und Verarbeitung sowie dem Verkauf von Lebensmitteln für Direktvermarkter wichtiger denn je. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt auf Ihrer Homepage Unternehmen mit Kundenkontakt folgende Hinweise:  

Ein Mitarbeiter ist an Covid-19 erkrankt – muss der Laden jetzt geschlossen werden?

Wenn ein Mitarbeiter am Coronavirus erkrankt ist oder der Verdacht besteht, muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Die Behörde ist dann sowohl für den Meldeweg als auch für die Verhängung von weiteren Maßnahmen wie Betriebsschließungen zuständig. 

(c) Imago Images / Imagebroker

Da auch Hofläden der öffentlichen Grundversorgung dienen, kommt nach derzeitigem Stand eine vollständige Schließung des Geschäfts nicht automatisch infrage. Möglicherweise wird der Hofladen desinfiziert, das Personal ausgetauscht, sodass der Betrieb weitergeführt werden kann. Hierüber entscheidet das Gesundheitsamt. 

Ist Selbstbedienung bei Obst und Gemüse sinnvoll? 

In vielen Fällen ist für Direktvermarkter ein Verkauf mittels Bedienung nicht umsetzbar. Generell kann aber der Verkauf von Obst und Gemüse in Bedienung die Übertragung von Viren eingrenzen. 

Wie lässt sich die Übertragung von Coronaviren beim Bezahlen vermeiden?  

Am besten erfolgt das Bedienen und Kassieren durch unterschiedliche Personen. Es ist eine allgemeine hygienische Vorgabe, dass Hände, die mit Geld in Berührung gekommen sind, nicht direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen dürfen. Ist ein getrenntes Bedienen und Kassieren nicht möglich, muss zwischen Kassieren und erneuter Lebensmittelausgabe eine Reinigung bzw. Desinfektion der Hände durchgeführt werden. Eine andere Möglichkeit ist der Einsatz von Einweghandschuhen, die nach dem Kassieren entsorgt werden. 

Ist der Verkauf von Lebensmitteln, Speisen und Getränken außer Haus möglich? 

Landwirtschaftliche Direktvermarkter und Imbissbetreiber dürfen, wie andere Lieferdienste auch, Kunden und Gäste beliefern. Da die Menschen sich vorzugsweise zu Hause aufhalten sollen, bietet sich hier die Möglichkeit, Kunden und Gästen die Ware vor die Haustür zu liefern. 



BMEL: Soforthilfen gelten auch für Landwirte

Die Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen stehen. Insgesamt werden 50 Milliarden Euro unbürokratisch bereitgestellt. Auch die Landwirtschaft wird explizit mit einbezogen.

Die Soforthilfen des Bundes in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigten, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mitteilt. Daneben gelten die Soforthilfen für kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgt über die Länder.

Julia Klöckner: Beschluss ist ein wichtiges Signal

Für Bundeslandwirtschaftsministern Julia Klöckner ist „der heutige Beschluss ein wichtiges Signal für die Land- und Forstwirtschaft. Erfolgreich haben wir uns dafür eingesetzt, dass die gesamte Branche unter den Schirm des Hilfsprogramms kommt – also auch die Land- und Forstwirtschaft sowie der Gartenbau. Denn gerade in diesen Zeiten wird deutlich, wie wichtig eine flächendeckend bäuerliche und regionale Landwirtschaft ist. Kleinen Betrieben greifen wir in diesem Sinne unter die Arme und helfen ihnen, akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Das sichert Existenzen. Unsere heimische Erzeugung zu unterstützen und aufrecht zu erhalten, ist in unser aller Interesse.“

Unbürokratische Einmalzahlungen bis zu 15.000 Euro

Bundeswirtschaftsminister Altmaier sagte hierzu: „Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte. Denn ebenso wie andere kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige ist auch die Not vieler Landwirte aktuell hoch. Daher stellen wir Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro schnell und unbürokratisch zur Verfügung. Die notwendige Umsetzung mit den Ländern wurde heute geeint. Die Ansprechpartner in den Ländern, die für Umsetzung und Aussetzung zuständig sind, sind benannt. Nun können die Gelder schnell fließen.“

Soforthilfe-Paket über 50 Milliarden Euro verabschiedet

Das Bundeskabinett hatte am 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet. Bundestag und Bundesrat haben die Beschlüsse zusammen mit dem Nachtragshaushalt beraten. Das Gesamtpaket passierte am 27. März 2020 den Bundesrat.

Die für die Umsetzung und Auszahlung der Gelder nötige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde am heutigen Sonntag zwischen Bund und Ländern geeinigt. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag, den 30.03.2020 zur Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden. Damit können in den nächsten Tagen Antragstellung und Auszahlung beginnen.


Eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern finden Sie hier. Die wichtigsten Fragen, z. B. wer einen Antrag stellen kann und welche Angaben für die Antragstellung erforderlich sind, finden Sie hier.


Lebensmittel richtig lagern

Obst und Gemüse, Brot und Backwaren, Fleisch und Fisch – sie alle sind unterschiedlich lange haltbar und stellen verschiedene Anforderungen an einen Lagerort. Das gilt nicht nur in diesen Zeiten.

Wie lange ein Lebensmittel haltbar ist, steht in der Regel auf der Originalverpackung. Dort ist meist ein Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise bei leicht verderblichen Produkten wie Hackfleisch und Geflügel, in denen sich Krankheitserreger vermehren können, ein Verbrauchsdatum angegeben. Voraussetzung dafür ist jedoch auch eine richtige Lagerung.

Frische Lebensmittel nach dem Einkauf sofort einräumen und gut verpacken, rät die Bundeszentrale für Ernährung (BZfE). Die Verpackung schützt vor Austrocknung und Geschmacksveränderungen. Jedes Lebensmittel kommt dann im Kühlschrank an den richtigen Platz: Fisch und Fleisch im unteren Bereich, Milchprodukte darüber, auf die oberste Ablage Käse und Speisereste. Obst und Gemüse wandern ins Gemüsefach. 

Eier und Milch 

Rohe Eier und gekochte Eier (mit Schale) kommen ins Türfach des Kühlschranks und können dort ab Legedatum bis zu vier Wochen gelagert werden. Auch frische Milch gehört für ein bis zwei Tage bei etwa 8 °C in den Kühlschrank. Bei geöffneter pasteurisierter Milch sind es etwa fünf, bei H-Milch sieben Tage. 

Fisch und Fleisch

Frischer Fisch sollte bei 4 bis 5 °C gekühlt und möglichst noch am Einkaufstag verbraucht werden, geräucherter Fisch hält es gut drei Tage im Kühlschrank aus. Schweine- und Rindfleisch kommen am besten abgedeckt in eine Porzellan- oder Edelstahlschüssel und können so zwischen einem und vier Tage im Kühlschrank gelagert werden. Frisches Hackfleisch sollte noch am Tag der Herstellung verbraucht werden. 

Gemüse und Obst

Ins Gemüsefach des Kühlschranks darf fast alles bis auf die Tomate, denn sie ist kälteempfindlich, würde Aroma und Vitamine verlieren.   Optimal ist ihre Lagerung in einem offenen Behälter bei 13 bis 18 °C. Blattsalate, Spinat, Rucola, Mangold und Spargel fühlen sich eingeschlagen in ein frisches und feuchtes Küchenhandtuch im Gemüsefach des Kühlschrankes mehrere Tage wohl. Rohe Pilze hingegen mögen es lieber luftig und sollten bereits nach ein bis zwei Tagen im Gemüsefach gegessen werden. Wer das nicht so schnell schafft, friert sie blanchiert für bis zu sechs Monate ein. Äpfel und Birnen lieben Zimmertemperatur. Südfrüchte wie Ananas, Banane, Mango mögen es kühl (so um die zehn Grad), sollten aber möglichst nicht in den Kühlschrank.

Von Kaffee bis Nudeln 

Kaffee immer luftdicht verpackt, kühl und trocken lagern. So bleiben ganze Bohnen bis zu zehn Wochen frisch, gemahlene bis zu zwei Wochen. Kakaopulver hält sich  bei trockener, kühler und dunkler  Lagerung bis zu drei Jahre. Bei Tee, Nüssen und Schokolade sollten sich Verbraucher am Mindesthaltbarkeitsdatum orientieren.  

Ob Haferflocken, Graupen, Grieß oder trockene Nudeln – sie haben eine Mindesthaltbarkeit von rund einem Jahr und sollten wie auch Mehl, Salz, Zucker, Vollkonserven, Reis und Cerealien in Speisekammern oder Vorratsschränken bei durchschnittlich 15 bis 20 °C trocken, dunkel und geruchsneutral gelagert werden.

Zucker und Honig

Zucker ist nahezu unbegrenzt haltbar und auch Honig ist bei Zimmertemperatur in einem gut verschlossenen und dunkel gelagerten Glas ein Jahr und länger haltbar. Die Temperatur sollte 15 °C betragen. Ab 18 °C treten recht schnell Veränderungen in der Zusammensetzung auf.  

Ab ins Gefrierfach

Einfrieren bietet eine gute Möglichkeit, Lebensmittel mehrere Monate nahezu ohne merkliche Qualitätseinbußen aufzubewahren. Vor dem Einfrieren Obst und Gemüse putzen, waschen, eventuell schälen und/oder entkernen, zerkleinern und je nach Gemüseart blanchieren, um Vitamine und Farbe gut zu erhalten. Portionen entsprechend des Verbrauchs einfrieren und möglichst luftdicht verpacken. Verpackung mit Inhaltsangabe und Datum beschriften. Auch eingefrorene Lebensmittel sind nicht ewig haltbar: Obst und Gemüse bleiben circa elf bis 15 Monate genießbar, Rindfleisch und Geflügel neun bis zwölf Monate, Fisch und fettreiches Fleisch sechs bis neun Monate. 

Zudem können viele Lebensmittel länger haltbar gemacht werden, indem sie eingekocht, gesalzen, gezuckert, geräuchert, getrocknet oder fermentiert werden. bzfe / ba


Was macht den „Schweinestall von morgen“ aus?

Die Antwort der Experten, die diese Frage auf dem Köllitscher Stallbautag diskutierten, lautet etwa so: Der „Schweinestall von morgen“ muss Kupierverzicht erlauben und wird meist eine Hülle nutzen, die heute schon steht.

Neue Ställe werden an den Möglichkeiten gemessen, den Kupierverzicht zu ermöglichen. Dafür müssen Betriebsleiter im Spannungsfeld hoher gesellschaftlicher Erwartungen und fehlender Rechtssicherheit die richtigen Entscheidungen treffen, stellte Dr. Eckhard Meyer vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eingangs fest. Für ihn sind Konzepte, die einen Kompromiss zwischen mehr Tierwohl, Bezahlbarkeit und technischer Vertretbarkeit bilden, ein großes Thema für die Zukunft.

Es geht um:

Alles soll mit vertretbarer Mehrarbeitsbelastung zu leisten sein. Das ist eine umso größere Herausforderung, weil die erwünschten Stallanlagen an Systemkomponenten überholt geglaubter Stallbausysteme nicht vorbeikommen. Diese Zeichen gilt es zu erkennen und bei Neu- sowie Umbauten zu berücksichtigen, meint Meyer.

Dr. Eckard Meyer
Dr. Eckhard Meyer

Mit dem Blick auf den Markt begann der fachliche Diskurs. Tölle konstatierte: Obwohl die Auszahlungspreise für Mastschweine und für Ferkel auf einem seit zehn Jahren nicht erreichten Niveau verlaufen, ist die Stimmung in der Branche alles andere als euphorisch und von Aufbruch geprägt. Zu groß sind die Sorgen um die Afrikanische Schweinepest (ASP) und um die fehlende Rechtsicherheit in der Gesetzgebung. Allein durch die drei großen K-Fragen (Kupieren, Kastrieren, Kastenstände) wird zurzeit ein Strukturwandel befeuert.

Dr. Karl-Heinz Tölle

Der Markt allein wird es an dieser Stelle nicht richten. Das gilt auch für die „Königsdisziplin im Stallbau“, den Kupierverzicht. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, wie das alles zu finanzieren ist, ohne die Erzeugung ins Ausland zu verlagern. Vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung gibt es seit Kurzem einen Vorschlag. Rechtssicherheit mit der Neufassung der Nutztierhaltungsverordnung wird dringend erwartet, wurde im Bundesrat jedoch auf den 15. Mai vertagt, bedauerte Tölle.

Auf eines der größten Konfliktthemen dieser Verordnung ging Dr. Eckhard Meyer anhand aktueller Forschungsergebnisse aus der Praxis ein: die Ausgestaltung der Kastenstände im Deckzentrum mit angemessenen Übergangsfristen sowie die Abferkelbuchten (Bewegungsbuchten) im Neubau. Mit dem Magdeburger Urteil wurde die lichte Weite konventioneller Kastenstände auf die Widerristhöhe der Sauen festgeschrieben. Und das, obwohl belastbare Versuchsergebnisse (unter anderem aus Köllitsch) vorlagen, die belegen, dass die lichte Weite der Stände um 15  cm, besser noch um 15  % unter der Widerristhöhe bleiben muss. Andernfalls sind ein bis drei Prozent Sauenabgänge durch Knochenbrüche oder Exitus durch Einklemmen beim Umdrehversuch programmiert.

Deshalb schlägt die Wissenschaft eine „möglicherweise gerade noch praktikable“ Dreifach-Differenzierung der lichten Weiten vor. Meyer empfiehlt die Formel 60–70–80 cm Weite für 25–40–35 % der Sauen einer Herde. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist zwar eine dreifache Differenzierung vorgesehen, allerdings sind die lichten Weiten jeweils fünf Zentimeter höher. Das, machte Dr. Meyer deutlich, bedeutet keinen Fortschritt, sondern kann erhebliche Probleme mit sich bringen.

Versuchsreihe Stallbau

Über zwei Jahre wurden im Lehr- und Versuchsgut 2.030 Einzeltierbeobachtungen und Frucht-barkeitsleistungen von 210 niedertragenden Sauen in unterschiedlich gestalteten Kastenständen unter Berücksichtigung von Alter und Durchgangseffekten ausgewertet. Die Stände variierten in der lichten Weite von 65 bis 90  cm mit Beinfreiheit innerhalb und außerhalb des Kastenstandes.

Die Erfahrungen mit den Systemen im Deckzentrum zeigen zunächst, dass wenige Zentimeter zu viel nicht nur in der Weite, sondern auch in der Höhe bzw. Bodenfreiheit der Kastenstände zu erheblichen Problemen mit Einklemmen und Verletzungen der Tiere führen können. Dagegen führen wenige Zentimeter weniger (z. B. 65 statt 70  cm) zu keinen nachweisbaren Veränderungen des Liegeverhaltens.

Stallbau: Schutz steht über Körperkontakt

Unterschiede im konstruktiven Aufbau der Kastenstände beeinflussen jedoch signifikant das Liegeverhalten. Wenn das Ausstrecken der Beine „barrierefrei“ möglich ist, wird diese Möglichkeit auch signifikant häufiger genutzt als wenn sie nicht vorhanden ist. Aus dem Vergleich der Systeme mit kurzfristiger (sieben Tage) und langfristiger Fixierung kann jedoch abgeleitet werden, dass die Beschränkung der Bewegungs-(Bein-)freiheit dem Schutzbedürfnis untergeordnet ist. Das Streben nach Schutz steht sogar über dem Bedürfnis nach Körperkontakt.

Obwohl die Sauen im Freilauf fast fünf Quadratmeter Platz zur freien Verfügung haben, wählen sie dreimal häufiger den Kastenstand (ohne vollständige Beinfreiheit) zum Liegen und ruhen dort auch entspannter als im Freilauf. Während Unterschiede in der Reproduktionsleistung nicht nach-weisbar sind, verlieren kurzfristig fixierte Sauen Körperspeck, während dauernd fixierte Sauen Speck aufbauen. 

Sollte die in einigen Eingaben der Bundesländer geforderte Beinfreiheit Bestandteil der Stallbauverordnung werden, spricht viel für ein System mit einheitlicher lichter Weite von 90  cm am Boden bei gleichzeitiger Begrenzung der Schulterweite auf 60  cm für Jungsauen und 65  cm für Altsauen. 

Die Abferkelbucht der Zukunft muss die Ansprüche von Sauen, Ferkeln, aber auch von Menschen miteinander vereinen. Die Konstruktionskriterien lassen sich auf nur drei wesentliche Punkte reduzieren:

Ein größeres Problem könnte sich aus dem Wegfall eines einzigen Wortes in der künftigen Verordnung ergeben. Bisher sind dauerhafte Überschreitungen von gesetzlich zulässigen Schadgasanteilen (Schwefelwasserstoff 5  ppm, Ammoniak 20  ppm und Kohlendioxid 3.000  ppm) im Stall verboten – das heißt vor­übergehend an einzelnen Messpunkten noch zulässig. Je nachdem, wo und wie im Abteil gemessen wird, zeigen die Erfahrungen, dass Einzelmesswerte darüber liegen können. Sofern die Tiere ausweichen können, ist das kein Problem. Kommt der Antrag durch, das Wort „dauerhaft“ zu streichen, wären solche Überschreitungen zu keinem Zeitpunkt und an keiner Stelle des Stalls erlaubt. Deshalb, so die Empfehlung von Dr. Meyer, sollte sich die strengere Bewertung im Sinne und nicht im Wortlaut des Gesetzes immer auf den Mittelwert der Messwerte im Abteil beziehen. Diese liegen nach den Messungen erfahrener Stallklimaprüfer durchweg unter den Grenzwerten. 

Kupierverzicht bei Schweinen - darf der Schwanz dranbleiben?
Wer den Ringelschwanz will, bewegt sich in der Königsdisziplin von Stallbau, Management und Fütterung. (c) Sabine Rübensaat

Großthema Kupierverzicht

Im Nachmittagsteil drehte sich im Köllitsch alles um den Kupierverzicht. Das „Nationale Wissensnetzwerk Kupierverzicht“ vermittelt wissenschaftliche Erkenntnisse in Modell- und Demonstrationsbetrieben (MUD). Damit sollen in der Praxis Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen werden, um sie in weitere Praxisbetrieben zu verbreiten. Den Wissenstransfer organisiert unter anderem die ISN Projekt GmbH. Mittlerweile gibt es einen öffentlich zugänglichen Online-Leitfaden zum Kupierverzicht. Dieser Leitfaden startet mit einer Online-Selbsteinschätzung und führt den Benutzer über einen interaktiven Entscheidungsbaum zu einer Empfehlung. Er bietet Hilfe und Informationen zu allen Themen rund um Verhaltensstörungen und Kupierverzicht. Dazu gehört die gezielte Ursachenanalyse basierend auf Fragen zur Haltung, Fütterung, Tiergesundheit und Tierbeobachtung. Darüber hinaus wird eine sogenannte Packliste für einen Notfallkoffer bereitgestellt, der im akuten Havariefall mit Schwanzbeißen hilft. 

Um die Beratungsempfehlungen für Deutschland zu evaluieren, lohnt sich auch ein Blick über den Tellerrand, über Ländergrenzen hinweg. Dazu eignen sich insbesondere Länder, die schon seit vielen Jahren einen flächendeckenden Kupierverzicht realisieren, wie die skandinavischen Länder. Über die Ergebnisse einer Studienreise nach Schweden Ende 2019 informierte Dr. Meyer in seinem zweiten Vortrag. Ausführlich hatte er dar­über bereits in der Ausgabe 7/2020 der Bauernzeitung berichtet (-> zum e-Paper).

Dr. Simone Müller

Erfahrungen der Beratung zum Kupierverzicht stellte Dr. Simone Müller von der Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Jena, vor. Die Ergebnisse stammen aus dem Thüringer Pilotprojekt, das zwischen 2016 und Mitte 2019 in 18  schweinehaltenden Betrieben mit insgesamt 30.000 Sauenplätzen durchgeführt wurde. 

Die Auflage, die Schwänze um maximal ein Drittel zu kupieren, erhöhte dort das Risiko für Schwanzbeißen und -nekrosen, den sächsischen Ergebnissen entsprechend um den Faktor 1,5. Über die Lehren aus dem bemerkenswerten Thüringer Pilotprojekt hatte die Bauernzeitung in Ausgabe 29/2019 im Beitrag „Ursachen für Schwanzbeißen sind viel komplexer“ zusammenfassend berichtet.

Ralf Remmert
Ralf Remmert

Erfahrungen zum Kupierverzicht in der Praxis sammelt Ralf Remmert nicht erst, seitdem es den Aktionsplan gibt. Am Standort in Neudorf werden 1.400 Sauen und 500 Jungsauen gehalten. Dabei steht nicht nur besonders tiergerechte Haltung im Vordergrund der Unternehmensstrategie. Zugleich geht es um die regionale Vermarktung in einer Fleischerei mit 15 Filialen. Auf diese Weise wird versucht, die Wünsche der Zeit mit dem für den Absatz nach wie vor wichtigsten Kriterium – der Preiswürdigkeit des Produktes – zu verbinden.

Der Betrieb umgeht mit seiner Direktvermarktung den komplizierten und ressourcenverbrauchenden Weg über die Labels des Einzelhandels. Eine Grundvor­aussetzung dafür ist sicherlich die Größenordnung mit 4.500 Mastplätzen. Eingesetzt wird ausschließlich Futter aus der Region. Die Kombination von Leistungs- und Strukturfütterung entspricht im Grunde dem in Köllitsch (weiter-)entwickelten Konzept einer Beschäftigungsfütterung. 

In der Ferkelerzeugung wird versucht, den Einsatz von Kastenständen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Besamung in der Gruppe funktioniert auch ohne Kastenstände. Es bewährte sich aber nicht alles von Anfang an, wie etwa die Gruppenhaltung ferkelführender Sauen. Sie stellt nach Einschätzung Remmerts zu hohe Anforderungen an die Arbeitswirtschaft.

Das Prinzip, die Mitarbeiter in die Entwicklung tiergerechter Haltungsverfahren einzubinden, gehört zum Neudorfer Betriebskonzept. Um weniger Ammoniak an die Umwelt abzugeben, versucht der Betrieb eine Kot-Harn-Trennung.

Außenklimareize und einfache Buchtenstrukturierung

In Ferkelaufzucht und Schweinemast werden den Tieren durch den Stallbau zum Teil Außenklimareize angeboten. Dies erleichtert es nach Remmerts Erfahrungen, den Schweinen eine offensichtliche und einfache Buchtenstrukturierung anzubieten. Sie ist hier eine Grundvoraussetzung für die Aufzucht von unkupierten Ferkeln. So haben die Schweine die Wahl, in welchem Umfeld sie sich aufhalten wollen und können durch Wechseln auf stressige Haltungssituationen reagieren. „Zugluft wird für Schweine nur dann ein Problem, wenn sie ihr nicht ausweichen können“, schätzt der Betriebsleiter ein.


Schon von außen sichtbar: Diese Ställe lassen den Tieren dank hoher Decken besonders viel Luft. (c) Ralf Stephan
Stallbau - Außenklimakonzept
Außenklimareize lassen sich auch im Warmstall umsetzen. Ob das als Tierwohl akzeptiert wird, ist allerdings nicht sicher. (c) Ralf Stephan

Remmert versucht alles, um Stress zu reduzieren. Die Sauen bleiben beim Absetzen von Ferkeln in der Nachbarbucht in Sichtweite und – ähnlich wie in Schweden – als Wurfverband zusammen. Künftig möchte der Betrieb eine hofnahe Schlachtung von Familiengruppen erreichen, um auf weite Transporte möglichst zu verzichten. Bekanntlich werden auch die organoleptischen Verzehrseigenschaften von Schweinefleisch maßgeblich durch den Stress unmittelbar vor der Schlachtung verursacht. Dieser Weg ist ein weiterer Schritt zur konsequenten Umsetzung der Betriebsphilosophie „Tier und Umwelt im Mittelpunkt“.

Bedarfsgerechte Versorgung durch modernen Stallbau

Zukunftsfähige Stallbaukonzepte aus Sicht eines Stallausrüsters stellte Dr. Richard Hölscher vor. Seine Firma vertritt für die Schweinemast mit Sortierschleusen ein Haltungssystem, was systembedingt an Gruppengrößen von 250 bis 400 Mastschweine gebunden ist. Die Mastschweine müssen, um zum Futter zu gelangen, einen „Fangstand“ betreten, in dem sie optisch vermessen werden. Dann werden sie je nach Körpergewicht zu einer der beiden Fütterungen ausgeschleust. Im Vergleich zur Standardfütterung eines Abteils ist die Versorgung dadurch bedarfsgerechter. Mäster, die erfolgreich mit Sortierschleusen arbeiten, kaufen konditionell möglichst ausgeglichene Ferkelpartien ein.


Stallbau - Schleusensystem
Zum Fressen durch die Schleuse: Am beleuchteten Tor in der Mitte wird gemessen und sortiert. Das System erfordert Großgruppen, ermöglicht aber wie kein anderes für Schweine offensichtliche Funktionsbereiche. (c) Ralf Stephan
Stallbau - lange Tröge für die Schweine
Gefüttert wird in langen Trögen. Die Tiere können „wühlen“, sind beschäftigt und bauen dadurch Stress ab. (c) Ralf Stephan

Entscheidend ist aber das Aussortieren von vermarktungsfähigen Schweinen – heute in der Regel nach FOM (Körpergewicht) und weniger nach Auto-FOM Kriterien (Gewicht der Handelswert bestimmenden Teilstücke) – in eine Verkaufsbucht. Das hat arbeitswirtschaftlich und vermarktungsseitig solche Vorteile, dass die möglichen Nachteile der Großgruppe (ca. 50 g weniger Masttagszunahme, systemuntaugliche Tiere, eventuell größere Nachahmeffekte bei Verhaltensstörungen) in Kauf genommen werden. 

Die Probleme mit systemuntauglichen Tieren sind laut Hölscher beim Stallbau durch die Wahl von Einrichtungsdetails (Türen neben den Sortierstationen) deutlich reduziert worden. Die Quote soll unter einem Prozent liegen. Während in ostdeutschen Standardbetrieben die Sortierverluste (nicht optimale Sortierung nach Gewicht und Muskelfleisch) im Verlauf der letzten zehn Jahre häufig so hoch wie die möglichen Gewinne sind, betragen sie bei gut laufenden Sortierschleusen nur einen Bruchteil davon. Die Veränderungen in der Schlachtkörperbewertung nach Handelswert (Auto-FOM) lassen diesen Vorteil noch steigen. red

Düngeverordnung: Verbände blicken jetzt auf rote Gebiete

Nachdem der Bundesrat für die Düngeverordnung gestimmt hat, erneuern die Verbände ihre fachliche Kritik. Zugleich kündigen sie an, die Ausweisung der Nitrat-Überschussgebiete intensiv begleiten zu wollen.  

Von Frank Hartmann

Als ein falsches Signal an die Landwirtschaft hat der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, die heutige Verabschiedung der verschärften Düngeverordnung im Bundesrat bezeichnet. Die „fachlich mangelhafte“ Verordnung sei von Bund und Ländern im Eiltempo durchgeboxt worden. Die Fristverlängerung zur Abgrenzung der roten Gebiete sowie der dort geltenden Auflagen auf Ende Dezember 2020 sei zwar in Anbetracht der aktuellen Corona-Pandemie richtig, ändere aber nichts an der grundsätzlichen Bewertung der Düngeverordnung.

Für Sachsens Bauernverband war Ergebnis klar

Schon vor der heutigen Entscheidung des Bundesrates sei aus Sicht des Sächsischen Landesbauernverbandes (SLB) klar gewesen, dass eine spürbare Veränderung der Novelle der Düngeverordnung zugunsten der Landwirtschaft nicht mehr zu erreichen war. Eine Verletzung der von der EU-Kommission gesetzten Fristen hätte unweigerlich dazu geführt, dass die gesamten Flächen in Sachsen als rote Gebiete ausgewiesen worden wären. Ziel müsse es nun sein, eine verursacherbezogene Ausweisung von roten Gebieten zu erreichen. Zugleich gelte es, alle Messstellen zu überprüfen. Den begonnenen Dialogprozess mit allen Beteiligten in Politik und Landesverwaltung wolle man weiter fortführen.

Hohe Erwartungen in Mecklenburg-Vorpommern

Nach den Worten von Detlef Kurreck, Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern,  „muss jedem klar sein, dass es für die Landwirte künftig schwieriger wird, Lebensmittel in der bisherigen Qualität und Menge zu produzieren“. Auf absolutes Unverständnis stoße die verpflichtende Reduktion der Stickstoffdüngung auf 80 % des Pflanzenbedarfs in roten Gebieten. Dafür gebe es weder eine pflanzenbaulich noch wasserwirtschaftlich belastbare Begründung. Bei der anstehenden Abgrenzung der roten Gebiete habe man „sehr hohe Erwartungen“ an den Landesagrarminister, erklärte Kurreck. 

TBV: Fristverlängerung greift zu kurz

Für den Thüringer Bauernverband (TBV), der die Düngeverordnung einen fachlichen Irrweg nannte,  greift die Fristverlängerung  als Reaktion auf die Coronakrise zu kurz. Die Kapazitäten seien derzeit mit der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe ausgelastet. Längere Sperrfristen verlangten nach dem zeitnahen Bau von mehr Lagerkapazitäten für Gülle und Festmist: „Die Coronakrise macht es derzeit schlicht unmöglich, diese Arbeiten anzugehen. Die Landwirte müssten jetzt damit beginnen, können aber weder die erforderlichen Baugenehmigungen noch die notwendigen Baukapazitäten bekommen“, so TBV-Präsident Klaus Wagner. Die Folge werde ein weiterer Abbau der Tierbestände sein, in einigen Fällen auch das Aufgeben ganzer Betriebszweige. Ungeachtet dessen eröffne die Verschiebung die Möglichkeit, die roten Gebiete in Thüringen genauer abzugrenzen. Verbände und Fachministerien in Thüringen seien dabei auf einem kooperativen Weg unterwegs.

LBV Brandenburg: Verbleibende Zeit nutzen

„Was wir als Bauernverbände erreicht haben, ist eine Fristverlängerung. Auf mehr wollten sich die politischen Akteure angesichts der drohenden Strafzahlungen der EU nicht einlassen“ kommentierte Henrik Wendorff die Bundesratsentscheidung zur „fachlich fragwürdigen neuen Düngeverordnung“. Die Landwirte, so der Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg (LBV), müssten die verbleibende Zeit intensiv nutzen, um ihre Gülle- und Festmist-Lagerkapazitäten zu erweitern. Hier erwarte der LBV, dass die Genehmigungsverfahren schnell und unkompliziert laufen und die Fördersätze deutlich angehoben werden. 

Bauernbund Brandenburg: „Das ist ein Schlag ins Gesicht“

Scharfe Kritik übte der Bauernbund Brandenburg an der Bundesratsentscheidung: „Das ist ein Schlag ins Gesicht der zehntausenden Bauern, die gegen die sinnlose Reform auf die Straße gegangen sind und an vielen Orten nachgewiesen haben, dass die neuen Regeln keine Vorteile für die Umwelt, wohl aber Nachteile für die Ernten bringen“, so Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung. Die Düngeverordnung sei „ein technokratisches Monster, der heutige Beschluss eine Machtdemonstration der Bundesregierung gegen die Menschen auf dem Land, die jeden morgen früh aufstehen und unser tägliches Brot erzeugen“. Landwirtschaftsministerin Klöckner brauche sich nicht einzubilden, dass mit der Verabschiedung der Novelle die Diskussion beendet sei. Jung prophezeite, dass es viele Klagen gegen die roten Gebiete geben wird.

AbL sieht Landesregierungen jetzt in Verantwortung

Für den Bundesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Martin Schulz, stehen jetzt die Landesregierungen in der Verantwortung, zusammen mit Bauern, Wasserwerken und Umweltverbänden eine möglichst verursachergerechte Ausweisung von Gebieten und die Festlegung von praxisgerechten und angemessenen regionalen Regelungen zu treffen. „Von Bund und Ländern zusammen müssen die vielen Betriebe und Wirtschaftsweisen gestärkt werden, die nicht Verursacher sind. Den anderen müssen Wege ermöglicht werden, Lebensmittelerzeugung und Umweltschutz in der Praxis wieder zu vereinen.“ Seine AbL-Vorstandskollegin Elisabeth Fresen warnte davor, im Angesicht der Corona-Krise und der Düngeverordnung lautstark in den Medien Überlegungen eines Produktionsstreiks anzustellen:„Das ist nicht nur unanständig, sondern auch gefährlich. Wer jetzt mit Drohungen leichtfertig Vertrauen aufs Spiel setzt, hat den Ernst der Lage nicht verstanden und handelt verantwortungslos.“

Land schafft Verbindung hält sich Klageweg offen

Den Klageweg gegen die Ausweisung der roten Gebiete will sich auch „Land schafft Verbindung – Deutschland“ (LsV) offen halten, kündigte dessen Vorstand an. Die Fristverlängerung wollte LsV als kleinen Erfolg der Bewegung verstanden wissen. „Wir müssen mit unserer Arbeit weitermachen und eine wissenschaftlich fundierte Grundlage zur Bestimmung und Auswertung der Messstellen und eine Düngeverordnung fordern, die nicht die Gesamtschuld auf die Landwirte abwälzt, sondern alle Verursacher adäquat berücksichtigt“, hieß es in einer Erklärung. Aufgabe sei es nun, an einem Konzept zur Binnendifferenzierung mitzuarbeiten, das alle Belange berücksichtige – die der Umwelt und die der Landwirte. Erinnert wurde daran, dass in Kürze weitere Entscheidungen anstehen, die Landwirte maßgeblich betreffen werden, darunter zur Alters- und Krankenkasse, Zulassung und Verbot von Pflanzenschutzmitteln, Tierwohl, das Pauschalierungsverbot oder das Insektenschutzprogramm.

Förderung für Gesundheitsschutz sichern

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau fördert ab dem 1. April wieder den Kauf ausgewählter Produkte, die zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz beitragen. Die Fördersumme ist begrenzt – schnell sein lohnt sich also.

Für die Förderung beim Kauf ausgewählter Produkte, die zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit beitragen, stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) 400.000 Euro zur Verfügung. Die Aktion startet am 1. April 2020 und endet, sobald die Gelder aufgebraucht sind. Die Vergabe erfolge nach der Reihenfolge der Antragseingänge, wie die SVLFG mitteilt. Einen Antrag können all diejenigen stellen, die mit ihrem Unternehmen in der Land- wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Jährlich ist eine Förderung pro Unternehmen möglich.


Förderung der SVLFG beantragen: So geht es

  1. Den komplett ausgefüllten Antrag einreichen. Es können nur Anträge berücksichtigt wer-den, die ab dem 1. April 2020 gestellt werden.
  2. Die Förderzusage abwarten.
  3. Danach das Produkt kaufen und die Rechnung einreichen. Anschaffungen vor dem1. April 2020 können nicht gefördert werden.

Das kann von der SVLFG gefördert werden

Der Kauf folgender Produkte wird mit 30 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, jedoch höchstens bis zur Maximalförderung, die für das jeweilige Produkt gilt:

ProduktMaximalförderung
Kamera-Monitor-System100 €
Radwechselwagen600 €
Kühlweste80 €
Teleskopstange mit Totholzkralle200 €
Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik (KAT)500 €
Slackline-Set15 €
Anti-Ermüdungsmatte50 €
Stehhilfe40 €
Halsfangrahmen mit Schwenkgitter200 €
Fang-/Behandlungsstand für Rinder400 €
Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter400 €
Leitungsortungsgerät300 €
Podestleiter300 €
Nachrüstung von Schlepperaufstiegen bei Altschleppern (bis Baujahr 1980)100 €
Gebläse unterstützter Atemschutz nach DIN-EN 12941 / 12942300 €

Was gefördert wird und welche Anforderungen an die Produkte gestellt werden, ist auf der Website der SVLFG genau beschrieben. Dort stellt die SVLFG pünktlich zum 1. April auch das Antragsformular zur Verfügung. Die Unterlagen sind dann per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 zu übermitteln.


Wie ein Agrarbetrieb mit dem Coronavirus umgeht

Das Coronavirus hat große Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Wir haben die Agrargenossenschaft Trebbin besucht und mit Dr. Thomas Gäbert über den Einfluss der Corona-Krise gesprochen.

Was passiert, wenn Mitarbeiter in Quarantäne müssen? Wo kann der Hygieneplan im alltäglichen Betriebsablauf weiter verbessert werden? Wie wird die Kinderbetreuung der Mitarbeiter organisiert, und was machen polnische Mitarbeiter, wenn sich die Regelungen zum Grenzübertritt verschärfen? Diese Fragen beschäftigen viele Agrarbetriebe in Zeiten des Coronavirus.

Dr. Thomas Gäbert ist Vorstandsmitglied der Agrargenossenschaft Trebbin eG. Im Video erklärt er, wie der Agrarbetrieb mit der Situation um das Coronavirus umgeht. db


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Mehr Informationen
Video (c) Sabine Rübensaat

Coronavirus: Aktuelles aus Thüringen

In Thüringen gilt die Notbetreuung von Kindern jetzt für die gesamte Landwirtschaft. Die Betriebe berichten von Personalproblemen. Das Land will finanzielle Hilfen auf den Weg bringen und ein Spargelbetrieb vermietet jetzt seine Dämme.

Von Frank Hartmann

Zehn Tage dauerte es, bis die Thüringer Landesregierung gestern Nachmittag die Notbetreuung von Kindern an Schulen und Kindergärten für in der „Land- und Viehwirtschaft“ tätige Eltern gestattete. Bislang war dies in Thüringen auf „größere“ Tierhaltungen begrenzt. Einige Landkreise hatten sich bei der Kindergartenbetreuung darüber hinweg gesetzt, und die Landwirtschaft generell als systemrelevant eingestuft. Unberührt von der nun erfolgten Anpassung bleibt, dass „beide Eltern in einem Betrieb der kritischen Infrastruktur“ arbeiten müssen. Bescheinigungen der Arbeitgeber müssen belegen, dass „die konkrete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes unabkömmlich ist“.

Viele Mitarbeiter fallen aus

Dass aktuelle Personalprobleme in den Landwirtschaftsbetrieben auf die fehlende Kinderbetreuung zurückzuführen sind, zeigt eine zweite Umfrage des Thüringer Bauernverbands (TBV) unter seinen Mitgliedsbetrieben zu den Auswirkungen der Coronakrise. Von 121 Unternehmen gaben 53 an, dass Mitarbeiter nicht zur Arbeit kommen können, weil sie daheim die Kinder betreuen müssen. Hinzu käme, dass Kollegen in Quarantäne seien oder Mitarbeiter aufgrund der Grenzschließungen fehlen würden. In 44 der 121 Betriebe sind mittlerweile mehr als zehn Prozent der Mitarbeiter nicht verfügbar. Angesichts der ohnehin dünnen Personaldecke geht das an den Unternehmen nicht spurlos vorbei.



Erste Probleme mit Ersatzteilen

Etliche Betriebe, die sich an der TBV-Umfrage beteiligten, berichteten von Problemen bei der Versorgung mit Betriebsmitteln, Ersatzteilen oder Pflanzenschutzmitteln. Dies trifft auch auf Servicepartner (Landtechnik, Technik der Innenwirtschaft, Tierarzt) zu. Beim Absatz von Tieren spüren momentan nur 44 % der tierhaltenden Betriebe keine Auswirkungen der Coronakrise. Immerhin 38 % der Befragten sehen eine staatliche Unterstützung als notwendig an.

Agrarstaatssekretär Weil: Schnelle Finanzhilfen

Agrarstaatssekretär Torsten Weil forderte gestern den Bund auf, auch Landwirtschaftsbetriebe im Rahmen der Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen (bis 10 Mitarbeiter) zu berücksichtigen. Das Thüringer Agrarministerium und das Wirtschaftsministerium prüften, die finanziellen Soforthilfen für die gewerbliche Wirtschaft schnellstmöglich auf die Landwirtschaft und den Gartenbau auszudehnen.

Weil begrüßte, dass die EU-Kommission die Beihilfegrenzen (De-minimis) am Mittwochmorgen für Agrarbetriebe in der Primärproduktion von 20.000 € auf 100.000 € angehoben hatte. Damit sei unbürokratische Hilfe in der Krise möglich. Er forderte den Bund auf, umgehend diese Möglichkeit zu nutzen und Gelder für wirtschaftlich betroffene Agrarbetriebe bereitzustellen.

Einreisestopp für Saisonarbeiter

Auf Facebook macht die Agrargesellschaft Herbsleben Werbung zum Anmieten ihrer Spargeldämme. Es fehlen die Saisonarbeiter. Screenshot © Frank Hartmann

Mit dem Einreisestopp für Saisonarbeiter aus Polen oder Rumänien hat sich die noch am Dienstag vom Thüringer Gartenbauverband formulierte Hoffnung nach dem Ernteeinsatz angestammter Helfer bei der Spargel- und Erdbeerernte in Luft aufgelöst. Während Agrarminister Benjamin-Immanuel Hoff die Entscheidung von Bundesinnenminister Horst Seehofer heftig kritisierte, zeigte TBV-Präsident Klaus Wagner Verständnis. Es müsse alles getan werden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen: „Wer in diesem Jahr Spargel essen will, der muss ihn selber stechen“, zitierte der MDR den Thüringer Bauernpräsidenten. Betrieben empfahl er, für die Suche nach deutschen Erntehelfern die entsprechenden Portale zu nutzen. Minister Hoff hatte die landwirtschaftlichen Unternehmen darum gebeten, attraktive Bedingungen für die Saisonarbeiter zu schaffen. Dabei wolle man die Betriebe im Rahmen der Fördermöglichkeiten unterstützen.

Spargeldämme vermieten

Die Agrargesellschaft Herbsteben AG – mit gut 100 ha einer der beiden großen Spargelanbauer im Freistaat – reagiert auf das Fernbleiben der osteuropäischen Saisonarbeiter. Lediglich 16 Erntehelfer sind bereits da. „Doch das reicht natürlich nicht aus, bis zu 220 Leute brauchen wir in der Saison“, sagt Arvid Schmidt-Heck, Assistent der Geschäftsführung. Seit der Betrieb angekündigt hat, seine Spargeldämme zu vermieten, melden sich immer wieder Interessenten. Bürger können nun einen Dammabschnitt mieten und in Eigenregie ernten, selber verbrauchen oder den Spargel vermarkten. „30 Leute stehen bereits in der Liste“, so Schmidt-Heck. Mitunter seien bereits zwei bis drei Dämme bestellt. 300 Meter würden rund 225 € Miete kosten. (unter Mithilfe von Birgitt Schunk)


Coronavirus: Jessen und Schweinitz unter Quarantäne

Wegen gehäufter Infektionen mit dem Coronavirus stehen seit heute Morgen um 7 Uhr die Ortschaften Jessen und Schweinitz (Landkreis Wittenberg) unter Quarantäne. 8.000 Einwohner sind betroffen.

Von Detlef Finger

Der Landrat des Landkreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg, hat auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Feuerwehrleute und Polizisten kontrollieren die Umsetzung der Verordnung. Insgesamt sind etwa 100 Einsatzkräfte vor Ort. Das Landratsamt hat ein Infotelefon für Anwohner geschaltet, das unter der Telefonnummer (03491) 479 479 erreichbar ist.

Laut der Allgemeinverfügung des Landkreises dürfen sich Menschen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Jessen und Schweinitz nur noch in ihrer Wohnung bzw. auf ihrem Grundstück aufhalten. Verlassen werden darf die häusliche Umgebung nur in dringenden Fällen, etwa zum Einkauf oder zum Gang zur Apotheke. Dies muss auf kürzestem Wege geschehen und darf auch nur dann erfolgen, wenn keine Erkältungssymptome vorliegen. Danach muss man sich unverzüglich wieder in häusliche Quarantäne begeben.

Gehäufte Infektionen in Pflegeheim

Im Landkreis Wittenberg gab es heute Morgen (Stand 6.00 Uhr) 53 Patienten, die sich mit dem Virus infiziert haben. Die meisten Betroffenen befinden sich in häuslicher Quarantäne und werden ärztlich betreut. Sechs Personen werden stationär im Krankenhaus betreut. Kontaktpersonen wurden bzw. werden ermittelt.



Schwerpunkt der kritischen Entwicklung im Landkreis sind die Stadtteile Jessen und Schweinitz der Stadt Jessen (Elster). In den beiden Orten gibt es 41 Corona-Infizierte. Im Pflegeheim stieg die Zahl der Erkrankten seit Wochenbeginn drastisch an. Elf Bewohner und fünf Mitarbeiter haben sich angesteckt. Drei Bewohner kamen zur Beobachtung ins Hospital. Eine Ausbreitung der Erkrankungen konnte mit den bisherigen Maßnahmen nicht unterbunden werden, weshalb der Landrat die Allgemeinverfügung erließ. Diese enthält zusätzliche Auflagen.

Weitere Regeln im Überblick

Wer in den vergangenen 14 Tagen in Jessen oder Schweinitz war und dort seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, muss sich in häusliche Quarantäne begeben. Wer Erkältungssymptome aufweist, muss sich unverzüglich telefonisch bei seinem Hausarzt oder beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst telefonisch unter der Nummer 116 117 melden.

Alle Menschen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Jessen und Schweinitz sind verpflichtet, den direkten Kontakt mit anderen Personen einzustellen. Der Kontakt mit Menschen, die im Haus leben, ist demnach auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren.

Ausnahmen von Quarantäne

In den von der Sperrung betroffenen beiden Ortschaften gibt es eine Reihe von Unternehmen der Ernährungswirtschaft. Für etliche davon gibt es, wie für weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur, Ausnahmeregelungen. Von der Quarantäne ausgenommen sind nach Angaben des Landkreises Mitarbeiter der medizinischen Pflege, der Rettungsdienste sowie der Bayerischen Milchindustrie (Molkerei Jessen), der MEG Jessen GmbH, der Jütro Tiefkühlkost, der Feintool System Parts, der Jessener Personennahverkehrsgesellschaft und des Bleck- und Technologiezentrums Linda.

Korrektur (Montag, 30. März): In der ersten Fassung des Beitrages hieß es, eine Feier in einem Autohaus in Jessen solle der Auslöser für das gehäufte Auftreten der Virusinfektion gewesen sein. Die berichtende Agentur berief sich dabei auf eine Auskunft aus dem Landratsamt. Wie sich inzwischen herausstellte, hat es keine Feier in einem Autohaus gegeben. Darüber informierte die Agentur am Freitag voriger Woche mit einer korrigierten Meldung. Wir bedauern, dass den Inhabern des Autohauses durch die falsche Information Unannehmlichkeiten entstanden sind. Die Redaktion


Weitere Informationen zu den Maßnahmen laut Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg gibt es hier.


Festmist für den Roggen

Auf dem Havellandhof Ribbeck wird zurzeit Mist gestreut. Im Roggen soll er zu einer ausreichende Nährstoffversorgung beitragen. Zum Bestandesschluss wurde das Getreide bereits leicht angedüngt.

Junglandwirt Phillip Kaim vom Havellandhof Ribbeck im westlichen Brandenburg ist derzeit mit der Frühjahrsdüngung beschäftigt. Der Winterroggen auf den sandigen Böden wird mit Mist aus dem Rinderstall gedüngt. Zwei Wochen zuvor hat der spät gesäte Winterroggen bereits die erste Stickstoffgabe bekommen. So soll die Bestockung noch mehr gefördert und für einen schnellen Bestandesschluss gesorgt werden. db

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Video (c) Sabine Rübensaat