Neuer Stallboden – weniger Emissionen?

Ein neuer Stallboden könnte demnächst klimaschädliche Ammoniakemissionen in Milchviehställen deutlich mindern. Das lassen erste Ergebnisse eines Forschungsprojekts in der Gut Dummerstorf GmbH erwarten. 

Von Gerd Rinas

Dr. Holger Brandt
Dr. Holger Brandt

Dort wurden in einem Boxenlaufstall für 360 Milchkühe ein nach Angaben des Herstellers besonders emissionsmindernder Stallboden und ein speziell entwickelte Schieberentmistung eingebaut. „Damit der Gülleschieber funktioniert, muss der Untergrund planbefestigt sein. Dazu haben wir zunächst eine Betonsohle in den vier Laufgängen gegossen. Auf den planbefestigten Stallboden wurde eine Kunststoffplatte aufgeklebt. Auf diese wurde dann der neue Fussboden aufgeschraubt“, berichtete Dr. Holger Brandt, Geschäftsführer des Gutes Dummerstorf.

Die Bauarbeiten begannen im Mai 2018 und wurden Mitte November bei laufendem Betrieb abgeschlossen. Planung und Bauleitung wurden von der Hochbauabteilung der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ausgeführt. Das Gut Dummerstorf ist ein Tochterunternehmen der Landgesellschaft MV. 

Wie funktioniert der neue Stallboden?

David Janke erklärt neuen Stallboden
Der Schieber reinigt den Fussboden mit einer Lippe und Zähnen aus Kunststoff.

Der neue Stallboden besteht aus speziell profilierten Kunststoffelementen. Viele kleine Querrillen und Längsrillen an den Rändern sorgen dafür, dass der Harn der Milchkühe rasch abtransportiert wird. „Wir gehen davon aus, dass die schnelle Trennung von Kot und Harn durch das besondere Profil des Fußbodens und das spezielle Schiebersystem die Ammoniakemmission in geschlossenen Stallsystemen stark reduzieren. Dieses Wirkprinzip macht sich der neu entwickelte Fussbodenbelag zunutze“, erläutert Betriebsleiter Lucas Pieper. 

Nach dem subjektiven Geruchsempfinden von Mitarbeitern und Besuchern weist das Raumklima in dem etwa 100 m langen Stall mit dem neuen Stallboden deutlich weniger Ammoniak auf als in Ställen mit herkömmlichem Boden.


„Im März beginnen wir mit zwölfmonatigen Stallklimamessungen, die genauen Aufschluss über die Ammoniakemissionen bringen sollen. Wir versprechen uns von dem neuen System eine deutliche Minderung“

David Janke vom Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie (ATB) in Potsdam-Bornim

David Janke
David Janke

Das Institut arbeitet seit mehreren Jahren mit dem Gut Dummerstorf als Praxispartner zusammen. „Wir haben hier schon viele Klimadaten zur Optimierung der Haltungsbedingungen von Milchrindern und Minderung klimaschädlicher Emissionen in Milchviehställen gemessen. Damit verfügen wir über Referenzdaten, die wir nach Abschluss der jetzt beginnenden Messungen zur Beurteilung des neuen Fußbodens nutzen können“, so Janke. 

Auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere wirkt sich der neue Stallboden nach Beobachtungen in den vergangenen Monaten offenbar positiv aus.


„Die Tiere fühlen sich wohl. Der neue Stallboden ist trittsicher und vergleichsweise trocken. Das ist gut für die Klauengesundheit.“

Lucas Pieper


In der Praxis wird der neuartige Stallboden seit zwei Jahren bisher von zwei Herstellern angeboten. „Mit 110 bis 170 €/m2 ist es im Vergleich zu herkömmlichen planbefestigten Fussböden in Milchviehställen noch relativ teuer“, so David Janke. Das könnte sich aber ändern, wenn die Untersuchungen in Dummerstorf tatsächlich geringere Emissionen nachweisen und die Nachfrage von Milchviehhaltern nach dem neuen Fußboden steigt.

Pflanzenschutz: Für Erfolg im Ackerbau

Durch das milde Wetter ist der Infektionsdruck auf den Feldern hoch – eine echte Herausforderung für Landwirte. In unserem Ratgeber Pflanzenschutz haben wir zu Beginn der Frühjahrssaison aufbereitet, was Sie zu Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden wissen müssen.

Von David Benzin

Im Pflanzenbau steht die Frühjahrssaison bevor. Und so mancher Landwirt vor einem unangenehmen Problem: Durch die milde Witterung in den vergangenen Wochen können vermehrt Schädlinge in den Winterkulturen auftreten, deren Schadpotenzial man nicht unterschätzen sollte. Schon im vergangenen Frühjahr wurden viele Landwirte von der Situation überrascht.

Im Raps sahen die Bestände im Winter 2018/2019 oberirdisch sehr gut aus. Deshalb bonitierte man mitunter erst spät, obwohl der Insektenflug in vielen Regionen Deutschlands schon seit Mitte Februar im Gange war. Das Resultat war erschreckend. Oft hatten Kohltrieb- und Rapsstängelrüssler die Rapsstängel schneller ausgehöhlt, als die Spritze ausgewintert war. Die Folgen zeichneten sich im Frühjahr ab. Sie brachten schwache Erträge und Enttäuschung in vielen Anbauregionen.


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Mehr Informationen

„Die sichere Bonitur, eine richtige Planung von Maßnahmen
und deren korrekte Durchführung sind das A und O.“

David Benzin, Redakteur Acker- und Pflanzenbau bei der Bauernzeitung

Basis für erfolgreichen Pflanzenschutz

Die Herausforderungen für Landwirte in Sachen Pflanzenschutz sind enorm – sie steigen von Jahr zu Jahr, da immer mehr Resistenzbrecher wegfallen. Mit den übrigen Wirkmechanismen muss man dann noch sorgsamer umgehen. Noch dazu spielt in der gesellschaftlichen Diskussion Pflanzenschutz heute eine große Rolle. Glyphosat steht in der Kritik, obwohl sein Verbot bereits angekündigt wurde. Der Absatz des Totalherbizids ist jedoch von 2017 bis 2018 um mehr als 25 % gesunken. Den verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln zu kommunizieren, ist eine weitere Anforderung an Sie als Landwirt.

Die Bauernzeitung hat deshalb pünktlich zum Start der Frühjahrssaison den neuen „Ratgeber Pflanzenschutz“ als praktisches Hilfsmittel herausgegeben. Wie wichtig derart gut geordnetes Fachwissen ist, zeigt sich immer wieder: Bekämpfungserfolge mit Insektiziden, Herbiziden und Fungiziden konnte oft nur erzielen, wer zur richtigen Zeit mit der richtigen Maßnahme gehandelt hat.

Die wichtigsten Fragen zur Frühjahrssaison 2020

Nun haben wir 2020 eine ähnliche Situation wie im Vorjahr: Durch die milden Temperaturen ist die Gefahr von Infektionen besonders hoch. Als Landwirt sollte man daher bei den wichtigsten Fragen in Sachen Pflanzenschutz Gewissheit haben:

  • Welche Mittel wirken gegen welche Schädlinge, Unkräuter und Pilzkrankheiten?
  • Wie lange sind Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel noch zugelassen?
  • Was ist für ein gutes Resistenzmanagement zu tun, und was sollte vermieden werden?
  • Welche Empfehlungen gibt es beim Einsatz von Wachstumsreglern?
  • Wie steht es um Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln, Zuckerrüben und Leguminosen?
Ratgeber Pflanzenschutz 2020
Ratgeber Pflanzenschutz 2020
108 Seiten, ab 9,50 Euro

Resistenzen gegenüber Pflanzenschutzmitteln vermeiden

Resistenzvermeidung ist eines der wichtigsten Themen im Pflanzenschutz. Nur so haben die verfügbaren Pflanzenschutzmittel auch eine Wirkung. Der Wirkstoffwechsel basierend auf den HRAC-Gruppen ist hier ein wesentliches Kriterium. Sie teilen einzelne Wirkstoffe im Pflanzenschutz nach ihrer Wirkungsart und ähnlichem Resistenzverhalten ein. Bei einigen Umgräsern sind bereits multiple Resistenzen gegen Wirkstoffe aus den HRAC-Gruppen A und B (hohes Resistenzrisiko) nachgewiesen. Zur Bekämpfung von Windhalm und Ackerfuchsschwanz zum Beispiel sollten Sie bereits im Herbst Herbizide der HRAC-Gruppen F1, K1, K3 und N anwenden. Ein gezielter Wechsel der Wirkmechanismen von Wirkstoffen in der Spritz- und Fruchtfolge ist neben anderen Anti-Resistenzmaßnahmen ein grundlegender Baustein des Resistenzmanagements.

Doch eins nach dem anderen. Bevor eine Pflanzenschutzmaßnahme durchgeführt wird, sind Bekämpfungsschwellen wichtig. Nur so können Sie effektiv bonitieren und planen, welche Pflanzenschutzmittel Sie nutzen können oder in welchen Fällen dies nicht nötig ist.


Wichtige Krankheiten und Schädlinge: Septoria, Roste, Käfer & Co.


Im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes sollten Sie abwägen, ob auch mechanische Maßnahmen ausreichen, um den Unkrautbesatz auf einer Fläche in den Griff zu bekommen. Reicht das nicht, sollten die für die Pflanzenschutzmittel zugelassenen Anwendungstermine genau beachtet werden. Je nach Wirkstoff und Wetterbedingungen unterscheidet sich deren Wirkungsdauer. 


Anzahl der Pflanzenschutzmittel mit auslaufender Zulassung im Kalenderjahr 2020

46

Herbizide in Getreide

20

Herbizide in Raps

12

Herbizide in Mais

Allein in der Gruppe der Herbizide für Getreide laufen bzw. liefen 46 Zulassungen im Jahr 2020 aus. Einige von ihnen wurden bereits verlängert, oft aber nur um einige Monate. So bleibt eine längerfristige Praxisanwendung weiterhin unsicher.


In Anbetracht dieser Entwicklungen, machen sich Sorgenfalten auf vielen Gesichtern breit. Doch trotz des bestehenden Handlungsbedarfes und tendenziell weniger werdender Pflanzenschutzmittel ist eines klar: Nur durch eine optimale Bestandsführung und integrierte Pflanzenschutzmaßnahmen, können wir die hohen Erträge weiterhin sichern, die unsere Ackerböden ermöglichen. Es gilt also, den Werkzeugkasten der Mittel richtig zu nutzen. Böse Überraschungen von Schädlingen, Krankheiten oder Unkräutern müssen nicht sein, wenn Sie den Schaderregern immer einen Schritt voraus sind. Der Ratgeber unterstützt Sie dabei.


Was erwartet mich im Ratgeber Pflanzenschutz?


Im Ratgeber Pflanzenschutz erfahren Sie alles, was Sie zu Pflanzenschutzmitteln, Anwendungsstrategien und Resistenzvermeidung wissen müssen. Er gibt Ihnen praktische Anwendungsempfehlungen für Herbizide, Fungizide und Insektizide in allen wichtigen Anbaukulturen. Außerdem enthält der Ratgeber wichtige Hinweise zu Applikationstechnik und Umweltschutz. Der Ratgeber ist Ihr Wegbegleiter auf dem Acker und im Büro – damit Sie einer guten Ernte einen Schritt näher kommen.

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  • 108 Seiten Praxiswissen für Ackerbauprofis
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Haben Sie immer im Blick, wie lange Sie die verfügbaren Mittel noch einsetzen dürfen.

Ratgeber Pflanenschutz 2020
Laufende Betriebsausgaben werden ebenfalls förderfähig

Weidetierhalter sollen bei den Kosten für den Schutz ihres Viehs vor dem Wolf künftig stärker finanziell entlastet werden. Das hat der Planak-Ausschuss beschlossen.

Von Detlef Finger

Bund und Länder wollen den Weidetierhaltern künftig über die Förderung von Investitionen zum Schutz ihrer Herden vor dem Wolf hinaus finanziell unter die Arme greifen. Vorgesehen ist, auch die laufenden Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen zu bezuschussen. Nach Informationen der Bauernzeitung wird dazu ein Fördergrundsatz „Schutz vor Schäden durch den Wolf“ neu in den Rahmenplan 2020 bis 2023 der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (Planak) in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019. Dem Planak gehören Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner als Vorsitzende, Bundesfinanzminister Olaf Scholz sowie die 16 zuständigen Agrarministerinnen und -minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder an.

„Schutz vor Schäden durch den Wolf“

Die vorgesehenen zusätzlichen Fördergrundsätze sind in dem neuen, bislang unveröffentlichten GAK-Rahmenplan, der der Bauernzeitung vorliegt, im Förderbereich 4 – „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege“ aufgeführt. Im Punkt J – „Schutz vor Schäden durch den Wolf“ heißt es unter Punkt 2 zum Zuwendungszweck, „zur Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Weidehaltung und zur Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung können zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf gefördert werden“.

Förderfähig sind danach derlei Betriebsausgaben für den Schutz von Herden landwirtschaftlicher Nutztiere in Weidehaltung (Schafe und Ziegen; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis ein Jahr; Damtiere, Lamas und Alpakas) zur Sicherung umweltfreundlicher Weidepraktiken. Gefördert werden können zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune sowie für Herdenschutzhunde.

Zuwendungen als Zuschuss für maximal sieben Jahre

Schafherde in der Feldberger Seenlandschaft
Schutz vor dem Wolf: Weidetierhalter werden künftig stärker unterstützt (c) Sabine Rügensaat

Zuwendungsempfänger können selbst wirtschaftende Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sein, aber auch andere Landbewirtschafter, mit Ausnahme von Gemeinden und Gemeindeverbänden, sofern die Haltung der genannten, von ihnen gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere der Sicherstellung der Beweidung im Rahmen der Landschaftspflege, zum Erhalt tiergenetischer Ressourcen oder dem Hochwasser- und Küstenschutz dient.

Die Zuwendungen werden als Zuschuss für einen Verpflichtungszeitraum von fünf bis maximal sieben Jahre gewährt. Die jährliche Zuwendung für laufende Betriebsausgaben beträgt danach je Kilometer mobilem, wolfsabweisenden Zaun bis zu 1.230 € bei Schafen und Ziegen bzw. bis zu 620 € bei Rindern, Hauspferden, Hauseseln, Damwild, Lamas und Alpakas. Für feststehenden Elektrozaun werden bis zu 235 €/km Förderung gewährt, je Herdenschutzhund bis zu 1.920 €. Die Zuwendungen sind auf höchstens 450 €/ha beweidete Fläche und Jahr an den jeweiligen Zuwendungsempfänger oder Betrieb begrenzt. Die GAK-Fördermaßnahme ist zudem bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Förderung der Weidehaltung nur in Wolfsgebieten

Die Förderung setzt voraus, dass die Weidehaltung in Wolfsgebieten bzw. in von den Bundesländern ausgewiesenen Gefährdungsgebieten erfolgt. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, während des gesamten Verpflichtungszeitraums die Beweidung sowie die Pflege und Sicherung der Zäune aufrechtzuerhalten sowie den zweckmäßigen Einsatz der Herdenschutzhunde sicherzustellen. Gefördert werden nur Zuwendungsempfänger, die eine Investitionsförderung zum Schutz vor Schäden durch den Wolf gemäß GAK-Rahmenplan, Förderbereich 4, Buchstabe J., Punkt 1.0 (u.a. Erwerb und Installation wolfsabweisender Schutzzäune, Anschaffung von Herdenschutzhunden) oder eines vergleichbaren Landesprogramms erhalten haben oder bei denen die Notwendigkeit und Angemessenheit der Schutzmaßnahme von der nach Landesrecht zuständigen Behörde bestätigt wurde.



Die Förderung setzt voraus, dass die Weidehaltung aus Gründen des Umweltschutzes (insbesondere Naturschutz und Landschaftspflege) erforderlich ist. Sind die Zuwendungsvoraussetzung aufgrund äußerer, vom Zuwendungsempfänger nicht zu vertretender Ereignisse nicht mehr gegeben, endet die Verpflichtung, ohne dass Sanktionen oder eine Rückzahlung der für den bereits erbrachten Verpflichtungszeitraum erfolgten Zahlungen gefordert werden. Der Ausstieg aus einem laufenden Verpflichtungszeitraum steht der Bewilligung einer neuen Agrarumwelt-, Klima- oder Tierschutzmaßnahme nicht entgegen.

Die Vorhaben können gleichzeitig aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme zum Schutz vor Schäden durch den Wolf gefördert werden, soweit die Zuwendungen die einschlägigen beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllen, keine Überkompensation erfolgt und insgesamt der bereits genannte Höchstbetrag von maximal 450 €/ha beweidete Fläche und Jahr nicht überschritten wird. Eine Förderung wirtschaftlich tätiger anderer Landbewirtschafter setzt voraus, dass die Maßnahme im einschlägigen Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) nach der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-Verordnung) vorgesehen ist, es sei denn, sie wird gemäß und im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Beihilfe-Regelung) gewährt.

Die Anwendung der Fördermaßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Auf Nachfrage der Bauernzeitung bestätigte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums, dass der Planungsausschuss zwei Fördermaßnahmen zum Schutz der Herden vor Schäden durch den Wolf beschlossen hat. Die Fördermaßnahme 1.) „Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“ liege der Europäischen Kommission bereits zur Prüfung vor. Die Notifizierung der Fördermaßnahme 2.) „Laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“ werde aktuell im Bundesagrarministerium vorbereitet. Es sei vorgesehen, dass die Fördermaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss der Notifizierungsverfahren zeitnah angewandt werden können. Die anschließende Umsetzung der Maßnahmen liege in der Zuständigkeit der Bundesländer.

TZG Ernstroda: Wieder neue Kosten

Das in Thüringen verpflichtende Anlegen von Gewässerrandstreifen ohne Ausgleichszahlungen sorgt für Kopfschütteln bei der TZG Ernstroda. Geschäftsführerin und Pflanzenbauleiter rechnen vor, was die Maßnahme den Betrieb kostet. 

Von Frank Hartmann

In Thüringen ist es nach wie vor ein Aufregerthema, obwohl die gesetzlichen Messen gesunken sind. Seit dem 1. Januar 2020 müssen Landwirte verpflichtend an allen Gewässern zweiter Ordnung Gewässerrandstreifen anlegen. Man kann auf zehn Metern weiter Ackerbau betreiben, nur ohne den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln.

Gewässerrandstreifen: Großes Thema bei der Bauerndemo

Optional ist es gestattet, einen 5 m breiten begrünten Streifen zu etablieren. Letzteres wird für Ackerstandorte die erste Wahl sein. Dass diese Randstreifen ohne Ausgleichszahlungen des Freistaates zur Pflicht wurden, war auch Thema bei der jüngsten Schlepperdemo vor dem Landtag. Landwirte sprachen von „kalter Enteignung“, was Umweltministerin Anja Siegesmund als „Fake News“ zurückwies. Denn die Direktzahlungen gebe es ja weiterhin auf diese Flächen.


Man rechnet bei der TZG damit, dass im kommenden Jahr weitere Gewässer hinzukommen. Dazu gehört etwa dieser ständig wasserführende Graben.
© Frank Hartmann

Nun, Landwirte rechnen anders, auch in der TZG Ernstroda. Als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen, wuchsen bisher auf rund 20 ha überwiegend sechs Meter breite, einjährige Blühstreifen an einer Gewässerlänge von 33 km. Mit Kulap-Mitteln in Höhe von 340 €/ha wurde das ausgeglichen, berichten Pflanzenbauleiter Dirk Grigutsch und Geschäftsführerin Simone Hartmann.

Keine Blühstreifen mehr an Gewässern 

Blühstreifen können nun aber nicht mehr am Gewässer angelegt werden. Für die TZG ist das ein Minus von fast 7.000 €. Abzüglich der Kosten (ohne Pacht und Festkosten) für das Drillen, das Saatgut und das Mulchen sind es gut 2.200 € Erlösminderung.

Im Umfang von 15 ha kommen zudem noch auf Ackerland begrünte Randstreifen hinzu. Mit Weizenanbau, rechnet Grigutsch vor, würde er auf diesen zehn Hektar rund 18.000 € Umsatz machen. Abzüglich der Kosten (ohne Pacht und Festkosten) blieben unterm Strich 5.000 € stehen, die er nun an die Grünstreifen verliert.



„Auch das bekommen wird nicht ausgeglichen.“

Die Streifen anzulegen, kostet freilich auch Geld. Zumal es notwendig und vom Thüringer Wassergesetz auch gebilligt ist, diese im 5. Jahr umzubrechen und sofort wieder neu einzusäen, will man den Ackerlandstatus für die Flächen nicht verlieren. Grigutsch überschlägt, dass diese 35 ha unproduktives Grünland inklusive Drillen, Saatgut, Mulchen sowie Umbruch und Wiederanlage im fünften Jahr Kosten von mindestens rund 3.500 € verursachen werden. „Auch das“, sagt Simone Hartmann, „bekommen wird nicht  ausgeglichen.“ Die TZG geht fest davon aus, dass im nächsten Jahr noch weitere „ständig wasserführende Gräben“ in ihrem Terrain als Gewässer zweiter Ordnung ausgewiesen werden. 

Einzeln betrachtet bringen die Einbußen die TZG Ernstroda zwar nicht in Not. „Betrachtet man aber in der Summe, was uns alles abverlangt wird und was wir uneigennützig für Naturschutzmaßnahmen einsetzen, ist es eben doch viel Geld“, so Hartmann. Grigutsch macht sich noch Gedanken ganz anderer Natur. Er rechnet damit, dass Teile der Landbewohner die Grünstreifen zu Wegen „umwidmen“ werden. 

Getreide mit Untersaat: Praxisbetriebe gesucht

Das KTBL – hat jetzt das Modell- und Demonstrationsvorhaben „Weite-Reihe-Getreide mit blühender Untersaat“ gestartet. Dafür sucht es ab sofort 60 konventionell wirtschaftende Praxisbetriebe. Und honoriert den Mehraufwand.

Das Thema Artenvielfalt in der Landwirtschaft ist in aller Munde. Eine Möglichkeit, Artenvielfalt wieder in die Nutzflächen zu bringen, ist der extensive Getreideanbau mit einer blühenden Untersaat. Aus diesem Grund hat das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) jetzt ein Modellvorhaben namens „Weite-Reihe-Getreide mit blühender Untersaat gestartet“, wie es kürzlich vermeldet hat. Hierfür sucht das KTBL Betriebe, die am Demonstrationsprojekt teilnehmen wollen.

Winterweizen und Sommergerste in weiter Reihe

Weizenanbau im Reihenabstand von 25 cm (hier ohne Untersaat). (c) Sabine Rübensaat

Ziel des Projekts ist es, den Anbau von Winterweizen und Sommergerste in weiter Reihe mit blühender Untersaat und dessen Bestandsführung zu erproben und wissenschaftlich zu begleiten. Schwerpunkt sind die ökonomischen und ökologischen Bewertungen der Auswirkungen des Anbauverfahrens gegenüber der gängigen Dichtsaat.

Dabei werden pflanzenbauliche sowie ökologische und produktionstechnische Parameter untersucht. Es werden durch das Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB) die Effekte auf die Biodiversität und vom KTBL die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Getreideanbaus untersucht.

60 Betriebe gesucht: Kostenloses Saatgut und 400 €/ha

Für die Umsetzung des Vorhabens werden ab sofort bundesweit 60 konventionelle Praxisbetriebe gesucht, die versuchsweise Sommergerste und/oder Winterweizen in weiter Reihe mit ca. 30 cm Reihenabstand jeweils mit und ohne Untersaat anbauen. Es gibt eine Vergütung für den Mehraufwand und Mindererträge in Höhe von 400 €/ha. Das Saatgut für die Untersaat wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

Das Gesamtprojekt mit einer vierjährigen Laufzeit (2020-2023) wird durch das Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB) in Mannheim koordiniert. Das KTBL ist Projektpartner. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. db/PM


Ihre Ansprechpartner beim IFAB

Dr. Rainer Oppermann und Johannes Manierlich
Telefon: +49 (0)621 3288-790 / E-Mail: mail@ifab-mannheim.de

Ansprechpartnerin im KTBL
Oksana Bukhovets
Telefon: +49 (0)6151 7001-232 / E-Mail: o.bukhovets@ktbl.de


Modellprojekt für kooperativen Naturschutz

In der Magdeburger Börde setzen Landwirte gemeinsam mit einer Stiftung Agrarumweltmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen um. Diese Form des kooperativen Naturschutzes bietet viele Vorteile – und könnte bundesweit Schule machen.

Von Detlef Finger

Sachsen-Anhalt beschreitet beim Agrarnaturschutz einen neuen Weg: In der Magdeburger Börde startet ein Modellvorhaben, bei dem Agrarumweltmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden. Bundesweit sucht es seinesgleichen. Landwirte werden die Maßnahmen unter dem Dach der Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt, die vom Landesbauernverband und seinen Kreisvereinen getragen wird, gebündelt realisieren. Und das freiwillig, produktionsintegriert, mit ausreichender Flexibilität und wichtig: finanziellem Ausgleich.

Magdeburger Börde als Modellregion

Das Neue an diesem Modell ist, dass nicht jeder Landwirt einzeln Fördermittel beantragt. Dies übernimmt die Stiftung als Träger der naturschutzfachlich relevanten Maßnahmen für die Betriebe. Für Letztere minimiert sich der bürokratische Aufwand. Die beteiligten Bauern werden zudem einbezogen, wenn es darum geht, einen integrierten territorialen Ansatz für Umweltleistungen zu entwickeln. Und das geht so: Zusammen mit der Stiftung suchen die Praktiker erfolgversprechende Maßnahmen aus und bieten Flächen für deren Umsetzung an. Gemeinsam mit der Naturschutzbehörde werden dann die geeignetsten Areale für die jeweiligen Maßnahmen ausgewählt.

In der Börde zu Hause: der Rotmilan (c) imago images

Der kooperative Ansatz dürfte die Bereitschaft der Landwirte erhöhen, längerfristige Agrarumweltverpflichtungen einzugehen, wenn sie ihre eigenen lokalen Bewirtschaftungserfordernisse berücksichtigt sehen. Auch können koordinierte, gemeinschaftliche Vorhaben eine größere ökologische Wirkung entfalten. Dass ausgerechnet die Börde zur Modellregion wird, ist ein interessanter Aspekt. Die dortigen Schwarzerden mit Ackerzahlen bis 100 zählen zu den besten Böden und sind für eine intensive Produktion von Weizen, Raps und Rüben geradezu prädestiniert. Andererseits sind die Gunststandorte eben auch Lebensraum bedrohter und geschützter Arten wie Feldlerche, Feldhamster oder Rotmilan.

Sachsen-Anhalt: Vorreiterrolle beim kooperativen Naturschutz

Detlef Finger, Landesredakteur Sachsen-Anhalt
Detlef Finger, Landesredakteur Sachsen-Anhalt (c) Sabine Rübensaat

Es bedarf aber nicht einmal aufwendiger, komplizierter Maßnahmen, um diese Arten zu fördern. So sollen in der Anfangsphase etwa Lerchenfenster in großen Getreideschlägen Brutplätze für diese typischen Vögel der Agrarlandschaft, aber auch Lebensräume für Hase, Rebhuhn und Fasan schaffen.  Weite Reihenabstände auf im Wintergetreide angelegten, extensiv geführten Streifen erleichtern – bei gleichzeitigem Verzicht auf Insektizide, Herbizide und Rodentizide – Insekten, Feldhamstern und Rotmilanen das Leben in der Feldflur. Und auch der Sommergetreideanbau kann sowohl die Flora und Fauna fördern als auch der Biodiversität auf den Äckern zuträglich sein.

Der Ehrlichkeit halber sei gesagt, dass der hier beschriebene kooperative Naturschutz in der Landwirtschaft keine neue Erfindung ist. Vordenker waren die Niederlande, wo bereits seit Ende der 1990er-Jahre landwirtschaftliche Naturverbände tätig sind. Unsere Nachbarn reichen die Gelder im Agrarumweltbereich schon seit dem Jahr 2016 ausschließlich über das bei ihnen bewährte Kooperationsmodell aus.

Für Deutschland übernimmt nun Sachsen-Anhalt mit dem Projekt in der Magdeburger Börde die Vorreiterrolle. Das aus Landesmitteln geförderte Pilotvorhaben „Kollektiver Naturschutz in der Landwirtschaft“ hat durchaus Charme, bietet es doch die Chance, Landwirte und Naturschützer an einen Tisch zu holen und beide Seiten in einen beispielgebenden Dialogprozess zu führen. Außerdem kann das Projekt dazu beitragen, eine Debatte über neue Formen der Landbewirtschaftung anzustoßen. Im Erfolgsfall wartet in der neuen EU-Förderperiode die Überführung in die Praxis. Damit könnte es auch zu einem Zukunftsprojekt für die neue GAP werden.

Warum Sie 2020 ausschreiben sollten

10.01.20 oder 10.01.2020 als Datum auf einer Quittung – macht das einen Unterschied? Ja. Die Polizei warnt: Die kürzere Variante kann von Betrügern leicht manipuliert werden.

Die Polizei Brandenburg empfiehlt auf ihrer Facebook-Seite, beim Unterschreiben von Dokumenten oder Verträgen unbedingt die Jahreszahl 2020 komplett auszuschreiben. Bei einer abgekürzten Schreibweise sei es sonst für Betrüger möglich, vergangene oder zukünftige Jahre hinzuzufügen.

10.01.20 oder 10.01.2020 – wo ist da der Unterschied?

Ganz einfach: Das Datum 10.01.20 kann schnell zum 10.01.2019 oder 10.01.2021 verändert werden. So kann versucht werden, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Der Nachweis einer Fälschung bei Originalunterschrift ist dann schwer nachzuweisen, so die Polizei. Verbraucherschützer raten, Inhalte sehr genau zu lesen, bevor man Kaufverträge oder andere Dokumente unterschreibt.

Wichtig sei auch, sich von jedem abgeschlossenen Vertrag eine Abschrift oder Kopie geben zu lassen. Und wer seinem Vertragspartner nicht vollends über den Weg traut, sollte überdenken, ob er das Geschäft wirklich abschließen möchte. ba

Was tun, wenn Borstel jetzt aufwacht?

Wacht ein Igel jetzt aus dem Winterschlaf auf, braucht er Hilfe von uns Menschen. Was genau zu tun ist, verrät Britta Herter von der Igelrettungsstation in Königs Wusterhausen.

Von Bärbel Arlt

Die milden winterlichen Temperaturen können Igel aus dem Winterschlaf holen. Was dann? Die Bauernzeitung hat bei Britta Herter von der Igelrettungsstation in Königs Wusterhausen nachgefragt.

Antwort: Wenn Igel wach sind, müssen sie unbedingt gefüttert werden. In der Natur finden sie ja derzeit keine Regenwürmer oder andere Krabbeltiere, sagt die Igelexpertin. Füttern kann man Katzendosenfutter oder Rührei, Hähnchenklein oder Rinderhack, aber bitte alles ohne Gewürze. Zum Trinken Wasser reichen. Keine Milch!

Igel: Die Krux mit dem Winterschlaf

Empfohlene Mahlzeiten: Rührei, Rinderhack oder Katzendosenfutter (c) Bärbel Arlt

„Außerdem ist das mit dem Winterschlaf sehr kompliziert“, sagt Britta Herter. Denn Igel haben eine graue und eine weiße Fettschicht im Herbst aufgebaut. Die weiße Fettschicht ist für die normale Fettreserve, die graue ist die Aufwachschicht. Das heißt, sie ist dafür zuständig, dass die Stoffwechselvorgänge angekurbelt werden. Der Igel hat ja im Winterschlaf nur etwa vier Grad Körpertemperatur und auch der Herzschlag und die Atemfrequenz sind sehr stark heruntergesetzt.

Um das alles wieder in Gang zu bringen, braucht das Tier die graue Fettschicht, so Herter. Ist diese aber aufgebraucht, weil der Igel zu oft wach war, wird er im Frühjahr nicht mehr wach und stirbt einfach. Deswegen ist ein Füttern ganz wichtig. Derzeit überwintern in der Igelschutzstation in Königs Wusterhausen 68 Igel, wobei nur wenige wirklich in den winterlichen Tiefschlaf gefallen sind.

Nur noch kurz die Welt retten …

Ja, warum denn eigentlich nicht? Bei den Start-up-Days präsentieren sich Gründer, die mit ihren Ideen etwas bewegen wollen. Ausgezeichnet wurde ein Start-up, das mit einer Plattform die landwirtschaftliche Direktvermarktung erleichtern will.

Von Jutta Heise

Wer zuerst auf die Matte muss, hat die Sache, in unserem Fall eine Pitch genannte, möglichst faktengedrängte fünfminütige Präsentation seines Start-ups, schnell hinter sich und kann sich reinziehen, was die Mitbewerber zu bieten haben. Der Starter unter den 19 Finalisten von 52 Bewerbern für die Start-up-Days auf der Grünen Woche zu sein, kann allerdings auch Nachteile haben: Die Jury könnte noch nicht warmgelaufen sein oder zögerlich mit der Punktevergabe: Man weiß ja nie, was da noch kommt.

Start-up-Days: Viele gute Ideen

Diesmal allerdings war der Erste zugleich der Sieger. FrachtPilot gewann das Rennen. Die cloud-basierte Prozessplattform, die die landwirtschaftliche Direktvermarktung komplett digitalisiert und automatisiert, soll dem Landwirt mehr Zeit für sein Kerngeschäft bringen, weil sie Büroarbeit einspart. Dr. Sebastian Terlunen, einer der drei studierten und promovierten Wirtschaftsinformatiker aus Münster, die FrachtPilot innerhalb von zwölf Monaten in Zusammenarbeit mit vier Landwirten entwickelten, legte vor: Deutschland hat aktuell rund 94.000 Bauern, die ihre Produkte direkt vertreiben. Und: 57 Millionen Verbraucher seien bereit, regional einzukaufen. Angesichts dessen, so Terlunen, komme man um die Digitalisierung nicht herum, wolle man Direktvermarktung effizient bewältigen. 

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Das Programm deckt, unabhängig von der Betriebsgröße, alle Prozesse ab, die dabei ablaufen – eine solche Komplettsoftware gibt es derzeit deutschlandweit nicht. „Die Software verwaltet nicht nur den Bestellprozess, sondern wir digitalisieren auch die Lagerverwaltung, Tourenpläne, Auslieferung und Abrechnung, sie berechnet die optimale Route, auf der die Waren zu den Kunden gebracht werden können.“ Die Zeitersparnis für den Landwirt liege bei 25 bis 30 Prozent. Vorteil: Die Software kann gemietet werden – vollständig, aber auch in einzelnen Bestandteilen. Was die Einstiegshürde niedrig mache, so Terlunen. Seit der Markteinführung im Herbst 2019 seien bereits 50.000 Bestellungen über den FrachtPiloten abgewickelt worden. 

Agrora: „Eine Art eBay für Getreide“

Agrora: Online-Marktplatz für Agrarrohstoffe.

Das Start-up Agrora fuhr ohne Preis, doch mit viel Publikumsfeedback auf den Start-up-Days bedacht, zurück nach Niedersachsen. Agrora, ein Wortspiel mit „agora“, Altgriechisch für Markt (was auf eine gewisse klassische Bildung der Erfinder schließen lässt) und „agrar“, sind ein komplementäres Team aus Informatiker, Jurist, Öko-Agrarmanager und einem Getreidehandel-Experten. Dieses hat 2019, über ein Gründerstipendium und mit Eigenmitteln finanziert, einen Online-Marktplatz für Agrarrohstoffe und Agrartransporte entwickelt, „eine Art ebay für Getreide“, erklärt Hauke Jaeschke, einer der Gründer.

 Agrora will den Handel mit börslich gehandelten physischen Agrarrohstoffen – Getreide, Ölfrüchte – einfacher, kostensparender, transparenter, umwelt-freundlicher machen, so das Firmenkonzept. „Wir bieten an, den Landwirt mit einer Fülle von Informationen zu versorgen, was Zeit spart und ihm mehr Sicherheit für den Vertragsabschluss gibt. Zu wissen, wer kauft was, wie, an welchem Ort und zu welchem Preis, ist essenziell für den Landwirt beim Vertragsabschluss.“

Auf der Plattform von agrora ließen sich, erklärt Jaeschke auf den Start-up-Days, schneller passende Vertragspartner finden, es werde eine höhere Reichweite erzielt, man treffe neue Vertragspartner. „Man kann agrora optional mit der Kalkulation und der Organisation des Transportes beauftragen, wir erstellen automatisch den Schlussschein als kaufmännisches Bestätigungsschreiben für beide Partner.“ Derzeit agieren die Jungunternehmer vorwiegend im Norden Deutschlands, man sucht Test-User und fordert potenzielle Kunden auf: Werdet digitale Agrarunternehmer! Neben einer Eintrittsgebühr von 50 Euro erhebt man 0,25 Euro pro gehandelter Tonne Ware. 

Vytal: Kreislaufsystem für Mehrwegboxen

Vytal: Gegengewicht zur Wegwerfkultur

Nichts Geringeres als ein Gegengewicht gegen die Wegwerfkultur zu schaffen, möchte Tim Breker. To-go-Verpackungsmüll lässt in Deutschland jährlich einen Berg von 281.000 Tonnen wachsen, wovon 60 Prozent im Essbereich anfallen. Breker und sein Team erdachten Vytal, ein Kreislaufsystem für Mehrwegboxen. Es handelt es sich um Leihschüsseln aus Polypropylen. Der Stoff ist härter und hitzebeständiger als andere Kunststoffe, gut erforscht, robust und recycelbar (wenn auch energieintensiv bei der Herstellung). Seit Juni 2019 arbeitet das junge Unternehmen in Köln mit vier Kantinen sowie 20 Restaurants und Lieferdiensten zusammen. 

Auf den Start-up-Days erklärt Breker, wie seine Idee funktioniert: „Lade die Vytal-App herunter, um dein Essen bei allen unseren Systempartnern in einer Bowl ohne Pfand mitzunehmen. Bringe sie nach dem Essen bei einem Partner zurück. Dort wird sie für die nächste Nutzung hygienisch gereinigt. Kehrt die Bowl nach 14 Tagen nicht zurück, werden automatisch 10 Euro fällig – und die Bowl geht in deinen Besitz über.“ Die Schüssel kann 200-fach genutzt werden, spart dann rund 20 Kilo CO2 ein.

Inner Elmt: Die Kraft der Heilpilze

Lena Günther und Judith Bahls von Inner Elmt

Das Prinzip „Aus der WG-Küche an den Markt“ ist im Food-Bereich schon ein Klassiker. Lena Günther und Judith Bahls, die gemeinsam eine Wohnung nutzen, stießen auf den aus der traditionellen chinesischen Kräuterkunde stammenden Trend, sich die Gesundheit undWohlbefinden fördernden Qualitäten von sogenannten Vitalpilzen zunutze zu machen.

Ende 2018 begannen sie, gefördert durch das Berliner Startup-Stipendium, auf der Basis der Pilzarten Cordyceps und Hericium ein funktionales Nahrungsergänzungsmittel in Form von drei Getränkepulvern zu kreieren: von herzhaft-asiatisch bis schokoladig. Sämtliche Zutaten besitzen geprüfte Bioqualität. Jede Charge der Pilze, die über einen Online-Handel aus China bezogen werden, wird auf Schadstoffe getestet. Die Getränkepulver kommen im April auf den (Online-)Markt.

Haferanbau: Sommerkultur in aller Munde

Haferanbau lohnt sich, die Nachfrage der Mühlen nach Schälhafer ist ungebrochen. Wir fassen in unserer aktuellen Ausgabe zusammen, worauf es beim Haferanbau ankommt – und was Sie bei der Vermarktung beachten müssen.

Von David Benzin

Hafer ist attraktiv – ob als wiederentdecktes Grundnahrungsmittel zum Frühstück, in verarbeiteter Form zu diversen Produkten oder als Ackerkultur zur Auflockerung von Fruchtfolgen. Die verarbeitende Hand hat ebenfalls Hunger auf Hafer. Im Zeitraum von 2008 bis 2018 ist die Menge, die in deutschen Mühlen gemahlen wurde, um 70 % gestiegen. Damit wurden 2018 500.000 t Hafer vermahlen.

Diese Daten hat der Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS (VGMS) in seiner Broschüre „Hafer – Ein Getreide mit Zukunft“ veröffentlicht. Außerdem enthält das Heft interessante Hinweise zu Verarbeitungsmengen, Anbauflächen und Erträgen sowie pflanzenbauliche Hinweise zum Haferanbau. Wir haben uns die Broschüre genauer angesehen und das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

HaferAnbau: fläche in Ostdeutschland

Die Hafer-Anbaufläche hat sich in den fünf ostdeutschen Bundesländern in den vergangenen drei Jahren positiv entwickelt. In Brandenburg wurden 2018 gut 15.000 ha Hafer angebaut, gefolgt von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils 10.000 ha. Im gleichen Jahr standen in Sachsen-Anhalt etwa 6.000 ha Hafer und im benachbarten Thüringen knapp unter 5.000 ha.


Lesen Sie den ganzen Bericht und weitere Artikel in der aktuellen Ausgabe der Bauernzeitung

Sommerkulturen-Bauernzeitung

Diesmal mit dem Schwerpunkt Sommerkulturen:

  • Haferanbau und Bodenvorbereiter
  • Empfohlene Fruchtfolgebeispiele
  • Körnerliguminosen im Ökolandbau

„Eine richtig dumme Lösung“

Auf dem Boden- und Düngungstag Mecklenburg-Vorpommern übten Landwirte scharfe Kritik an der Verschärfung der Düngeverordnung. „Die Nitratbelastung im Grundwasser muss runter“, hielt Agrarminister Backhaus dagegen. Überraschende Unterstützung bekamen die Bauern aus der Wissenschaft.

Von Gerd Rinas

Rund 248.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (18,4 % der LN) befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern auf Grundwasserkörpern, deren chemischer Zustand 2015 aufgrund von Nitrat als „schlecht“ bewertet wurde. 208.000 ha Ackerfläche und 40.000 ha Grünland liegen im roten Gebiet. Von Bewirtschaftungseinschränkungen zum Schutz des Grundwassers wie der um 20 % unter dem Pflanzenbedarf reduzierten Düngung wären in Mecklenburg-Vorpommern nach Inkrafttreten einer neuen Düngeverordnung 1 341 Betriebe betroffen – wenn keine weitere roten Gebiete hinzukommen. Nach der geltenden Grundwasserverordnung wird der Zustand eines Grundwasserkörpers künftig als „schlecht“ bewertet, wenn eine signifikante Belastung von mehr als 50 mg Nitrat/l auf 20 % der Fläche (vorher 30 %) festgestellt wird.

Backhaus: Neue Düngeverordnung wohl nicht mehr abzuwenden

Auf dem Boden- und Düngungstag in Linstow machte Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Till Backhaus keine Hoffnung, dass die erneute Verschärfung der Düngeverordnung von 2017 noch abzuwenden wäre. „Deutschland muss endlich wirksam etwas gegen die Belastung der Gewässer mit Nitrat tun. Brüssel verhandelt nicht mehr, sondern macht uns Vorgaben, die wir umzusetzen haben. Die Probleme lassen sich nicht wegdiskutieren“, sagte Backhaus vor 700 Landwirten.

Auch mit Traktoren reisten einige Landwirte zum Boden- und Düngungstag. (c) Gerd Rinas

Dennoch sei es wichtig, die Veränderungen im Dialog mit den Landwirten zu gestalten. „Wir müssen vom Ich zum Wir zurück, ein Stück zusammenrücken, abrüsten.“ Landwirte sollten sich mit Ideen und Vorschlägen bei der Reduzierung der Nitratbelastung einzubringen. Seine Bemerkung, dass die Qualität des Grundwassers in Deutschland „zu den schlechtesten in Europa“ gehört, quittierten Landwirte mit wütenden Zwischenrufen wie „ja, wenn ihr falsch messt, dann ist das so“, oder „eine Messstelle auf Rügen, das ist doch ein Witz!“. Landwirte hielten gelbe Schilder mit der Forderung „Binnendifferenzierung“ und „Fundstellenanalyse“ hoch. Backhaus warnte vor falschen Erwartungen.

Nitrat: 50 neue Messstellen bis 2024

Derzeit wird das Grundwasser an 350 Standorten im Land oberflächennah überwacht. Hinzu kommen 31 Messstellen in tieferen Sedimentschichten. Seit 2016 wurden 63 Grundwassermessstellen gebaut und 17 erneuert. Der Bau weiterer knapp 50 Messstellen bis 2024 ist in Vorbereitung. Landwirte sollen dabei einbezogen werden. Er habe „mit Freude zur Kenntnis genommen, dass Landwirte in Messstellen investieren wollen“.

Zugleich warnte der Minister vor falschen Erwartungen: „An 34 der 68 neuen Messstellen wurden deutliche Überschreitungen des Grenzwertes von 50 mg/l Grundwasser festgestellt“. Zudem sei auch ein erweitertes Messsnetz nicht geeignet, um belastete Gebiete verursachergerecht zuzuorden. „Aus den Punktmesswerten kann nicht auf die Flächen geschlossen werden, die ursächlich für diese Messwerte sind.“ Ein flächendeckendes Messnetz sei außerdem nicht zu finanzieren.

Nährstoffdatenbank könnte Abhilfe schaffen

Abhilfe könnte, so Backhaus, eine Datenbank „Nährstoffe“ nach dem Beispiel des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere – HIT – schaffen. Dazu müsse eine wissenschaftliche Methode entwickelt werden, mit der nicht die im Grundwasserkörper festgestellte Nitratbelastung, sondern die Nitratemission von landwirtschaftlichen Nutzflächen in das Bodensickerwasser gemessen werden kann. Er ließ offen, ob an einer solchen Methode schon gearbeitet wird, bzw. wann damit zu rechnen sei.

„Wir Landwirte sind bereit, Verantwortung für das Grundwasser zu übernehmen“, versicherte Marco Gemballa für den Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern. „Wir brauchen aber eine klare Analyse: Wo kommt das Nitrat her? Messstellen müssen evaluiert und Nitrateinzugsgebiete diversifiziert werden. Maßnahmen zur Nitratsenkung müssen auf einzelne Messstellen zugeschnitten werden. Wo das Nitrat aus der Düngung kommt, müssen wir reagieren. Wir haben aber Zweifel, dass es immer aus der Düngung kommt“, argumentierte der Landwirt.

Kage: Die Landwirtschaft ist Hauptemittent

Bestärkt in ihrer Kritik, wie die Politik die Nitratkrise in den Griff zu kriegen versucht, dürften sich die Landwirte von dem Vortrag von Prof. Dr. Henning Kage, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, fühlen. „Natürlich ist die Landwirtschaft am Ende Hauptemittent. Aus dieser Verantwortung kommt sie nicht raus“, stellte Kage klar. Die Frage sei aber, welche Maßnahmen ergriffen würden, um das Problem zu lösen.

Die größten Aussichten auf zeitnahen Erfolg böten erweiterte Fruchtfolgen und Beratung sowie der Vollzug und die Kontrolle entsprechender Maßnahmen. „Statt dessen hat die Politik mit traumwandlerischer Sicherheit die Maßnahme ausgewählt, die am wenigsten bringt. „Eine richtig dumme Lösung“, kritisierte Kage die Festlegung, in den roten Gebieten Stickstoffdüngung nur noch 20 % unter dem Pflanzenbedarf zuzulassen. Dies biete keinerlei Sicherheit für eine wirksame Reduzierung der N-Auswaschung. „In Parzellenversuchen, die zehn Jahre lang ungedüngt blieben, hat sich keine Reaktion auf N-Auswaschung gezeigt. Das weiß auch die Bundesregierung“, so Kage in Linstow.

BVVG-Flächen: Wer bietet mehr?

Ende Januar hat die Jahrespressekonferenz der BVVG stattgefunden. Die Bodenverkäufe durch die Gesellschaft sind weit vorangeschritten. Doch preiswerter wird es nicht werden.

Von Hilmar Baumgarten

Vergleichsweise ruhig ging es zu auf der Jahrespressekonferenz der BVVG am 28. Januar 2019. Der Verkauf der ehemals volkseigenen Land- und Forstwirtschaftsflächen ist inzwischen weit vorangeschritten. 2019 wurden von der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) 1.309 Kaufverträge über rund 7.700 ha Acker- und Grünland abgeschlossen. Die Durchschnittsgröße der verkauften Flächen betrug hierbei circa 6 ha, wobei das Gros im Wege öffentlicher Ausschreibungen zum Verkehrswert veräußert wurde. Die im Vergleich zu den Vorjahren geringere Losgröße fördere die örtliche Betriebsstruktur, so die BVVG.

Landesniederlassung Sachsen/Thüringen schließt Ende 2021

Nur zwei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen in den neuen Bundesländern werden überhaupt noch von der BVVG verwaltet, insbesondere im südlichen Teil ist die Privatisierung schon weit vorangeschritten. Daher werde Ende 2021 die Niederlassung in Dresden geschlossen. Die Aufgaben für Sachsen werde zukünftig die Landesniederlassung Brandenburg/Berlin übernehmen, jene für Thüringen die Landesniederlassung Sachsen-Anhalt.

Jahrespressekonferenz der BVVG in Berlin: Pressesprecherin Dr. Constanze Fiedler, Geschäftsführer Thomas Windmöller, Geschäftsführer Martin Kern (v. l.) informieren über die Tätigkeit der Gesellschaft. (c) Hilmar Baumgarten

Die Mindestkaufpreise nach Marktniveau würden in den Ausschreibungsverfahren regelmäßig überboten, sodass der Verkaufspreis dieser Flächen im Schnitt 21.379 €/ha betrug. Dies entspricht einer Steigerung um knapp 5,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Kaufpreisniveau ist sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch in Brandenburg angestiegen, in Sachsen-Anhalt hingegen leicht gefallen. Für die Bundesländer Sachsen und Thüringen macht die BVVG keine näheren Angaben, da aus ihrer Sicht bei Flächenverkäufen von unter 1.000 ha keine repräsentativen Angaben mehr möglich sind.

BVVG-Pachtverträge nur noch mit mittlerer Laufzeit

Neben dem Flächenverkauf bildete der Abschluss von 1.400 Pachtverträgen über insgesamt 17.500 ha einen weiteren Schwerpunkt der Aktivitäten der BVVG. Die Durchschnittsgröße der Flächen betrug hier 12,5 ha bei einer Laufzeit von vier bis sechs Jahren. Danach sollen auch diese Flächen verkauft werden.

Detailliert informierte die Geschäftsführung der BVVG über die Unterschiede im Kauf- und Pachtpreisniveau, über verschiedene Ausschreibungsformen und das Privatisierungsgeschehen seit 1992. Näheres erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe 6 der Bauernzeitung, die auch als E-Paper erhältlich ist.