Die guten Böden im Regenschatten des Harzes eignen sich hervorragend für die Produktion von Arznei- und Gewürzpflanzen. Sachsen-Anhalt ist mit 1.200 Hektar Anbauumfang ein Zentrum der Erzeugung dieser Sonderkulturen.
Sachsen-Anhalt ist eine Hochburg des Kräuteranbaus in Deutschland. Arznei- und Gewürzpflanzen wachsen hier auf 1.200 ha. Die Hauptanbauregionen liegen im Regenschatten des Harzes und in der südlichen Magdeburger Börde, die mit ihren guten Böden für die Erzeugung dieser Sonderkulturen prädestiniert sind. Angebaut werden vor allem Majoran (im Durchschnitt 350–550 ha), des Weiteren Thymian (200-300 ha), einjähriger Kümmel (150–300 ha), Fenchel (100–200 ha) und Wolliger Fingerhut (70–120 ha) sowie Bohnenkraut (20–100 ha). In den vergangenen Jahren wurde das Artenspektrum durch Inkulturnahme von Oregano, Basilikum, Kresse und Anis erheblich erweitert.
Wissenschaftliche bzw. fachliche Kompetenz speziell zu Arznei- und Gewürzpflanzen findet sich in Sachsen-Anhalt u. a. am Julius-Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, mit Sitz in Quedlinburg, am Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben, beim Verein „Saluplanta e. V.“ in Groß Schierstedt sowie an der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) in Bernburg-Strenzfeld. Letzterer obliegt seit 1993 die Leitung der bundesweiten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Lückenindikationen/Arznei- und Gewürzpflanzen“.
Zu den wichtigsten Verarbeitungsunternehmen im Land gehören die Majoranwerk Aschersleben (Mawea) GmbH, die Agrargenossenschaft Calbe eG, die Cochstedter Gewürzpflanzen eG und die Dr. Junghanns GmbH, Groß Schierstedt.
Quelle: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Sachsen-Anhalt
Kaufpreis für BVVG-Flächen zuletzt leicht rückläufigDie Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) hat im Vorjahr in Sachsen-Anhalt rund 1.900 Hektar Agrarland zu einem Durchschnittspreis von knapp 23.000 Euro je Hektar verkauft.
Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH hat die Privatisierung ehemals volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen nach den Privatisierungsgrundsätzen aus dem Jahr 2010 (PG 2010) im Vorjahr fortgeführt. Wie die BVVG in Berlin bilanzierte, veräußerte die Magdeburger Niederlassung der BVVG 2019 in Sachsen-Anhalt rund 1.900 ha landwirtschaftliche Flächen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen zum Verkehrswert.
Der Durchschnittspreis lag bei 23.179 €/ha, das waren knapp 1.000 € weniger als 2018 (24.253 €/ha). 2017 betrug der mittlere Kaufpreis 22.580 €/ha, 2016 waren es 22.783 €/ha. Mit dem leichten Preisrückgang fiel Sachsen-Anhalt wieder hinter Mecklenburg-Vorpommern zurück, wo Agrarland im Mittel 24.336 €/ha kostete. Verkauft wurden hierzulande von der BVVG ferner 95 ha Wald und 110 ha Umwidmungsflächen.
Ende 2019 hatte die BVVG in Sachsen-Anhalt noch 23.500 ha landwirtschaftliche Flächen in der Verpachtung, die noch zu privatisieren sind, sowie 1.000 ha Wald. Der mittlere Pachtzins für Acker- und Grünland (Bestands- und Neuverträge) blieb im Vorjahr nahezu unverändert (2018: 580 €/ha, 2017: 574 €/ha, 2016: 547 €/ha). Damit liegt das Land hier mit weitem Abstand vor Mecklenburg-Vorpommern mit 467 €/ha.
Seit 1992 privatisierte die BVVG in Sachsen-Anhalt in der Summe 152.400 ha Agrarflächen und 100.000 ha Wald (beides einschließlich Verkäufe nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz/EALG) sowie 17.500 ha Umwidmungsflächen. Unentgeltlich übertragen wurden darüber hinaus 14.900 ha Naturschutzflächen. Im Jahr 2020 sollen laut BVVG landesweit erneut rund 1.900 ha Agrarland sowie 50 ha Wald und 100 ha Umwidmungsflächen verkauft werden.
In Sachsen-Anhalt haben mehr als 180 Weidetierhalter einen Zuschuss zu Maßnahmen zum Schutz ihrer Herden vor dem Wolf beantragt, 90 Prozent der Anträge wurden bewilligt.
Das Land Sachsen-Anhalt hat im vergangenen Jahr insgesamt knapp eine Million Euro für den Schutz von Weidetieren vor dem Wolf sowie für Rissentschädigungen an Weidetierhalter zur Verfügung gestellt: für Präventionsmaßnahmen 980.230 € und für Schadensausgleich 40.000 €. Wie das Umwelt- und Agrarministerium in Magdeburg auf Nachfrage der Bauernzeitung informierte, haben im Vorjahr 183 Antragsteller insgesamt rund 1,15 Mio. € Präventionsmittel beantragt.
Bewilligt worden seien davon 163 Anträge mit einem Volumen von 975.800 €. Für 26 Wolfsrisse in Nutzviehbeständen habe das Land im vergangenen Jahr 19.455 € an Schadensausgleich geleistet. Laut Haushaltsplan standen 2019 ursprünglich 220.000 € Präventionsmittel und 40.000 € für Entschädigungen zur Verfügung. Das Budget sei aufgestockt worden.
Dem Ministerium zufolge waren unter den 183 Antragstellern von Präventionsmitteln 156 landwirtschaftliche Betriebe, ferner 27 Hobbytierhalter. Nach Tierarten betrachtet, seien es 118 Schafhalter, 53 Rinderhalter, 16 Pferdehalter, drei Damwildhalter sowie ein Straußenhalter gewesen, wobei acht Antragsteller mehrere Tierarten hielten.
Durch Wölfe sind bei insgesamt 51 dokumentierten Übergriffen im Jahr 2019 in Sachsen-Anhalt 148 Nutztiere getötet worden, darunter 111 Schafe, eine Ziege, 14 Rinder und 14 Stücken Gatterwild. Weitere 51 Nutztiere wurden verletzt. Das geht aus vorläufigen Zahlen des Wolfskompetenzzentrums Iden (WZI) hervor.
Für 2020 befinden sich derzeit bereits sieben Übergriffe mit fast 40 getöteten sowie einigen verletzten Nutztieren in Bearbeitung durch das WZI. Zuletzt gab es gleich zwei größere Attacken auf Nutzviehbestände: In Gentha bei Jessen (Landkreis Wittenberg) sollen Wölfe kürzlich 17 Schafe gerissen haben, die auf einer umzäunten Weide standen. In Meitzendorf bei Barleben (Landkreis Börde) kamen elf Schafe zu Tode.
Mehr zum aktuellen Stand des Herdenschutzes in Sachsen-Anhalt lesen Sie in der Bauernzeitung 6/2020 auf S. 15.
Ein Thema bei den Runden-Tisch-Gesprächen auf der Farm & Food war: Welchen Mehrwert kann der digitale Getreidehandel dem Landwirt bieten? Und was sagt der Landhandel?
Fast 30 regionale Raiffeisen-Organisationen investieren aktuell in eine gemeinsame digitale Handelsinfrastruktur. Die Plattform soll nächstes Jahr starten. Außerdem gibt es mehrere Start-ups, die Portale für einen digitalen Getreidehandel aufbauen. Gründe genug, dass der Kongresses Farm & Food 4.0 das Thema zur Diskussion stellte.
Tobias Fallmeier, Geschäftsfüh-rer der digitalen Handelsplattform Cropspot, stellte die Frage: Warum geht es beim digitalen Getreidehandel so schleppend voran? Andere Bereiche der Landwirtschaft sind beim Einsatz digitaler Technik wesentlich weiter. Das Interesse an dieser Vermarktungsform nimmt aber langsam zu. Das spiegelte sich auch an der großen Teilnehmerzahl wider. Mehrere Start-ups und Unternehmen, von denen auch einige vor Ort waren, beschäftigen sich mit dem Thema.
Fallmeier nannte andere Beispiele aus der Wirtschaft, die digital wunderbar funktionieren, wie mobile.de oder Amazon.com. Warum aber kann der Landwirt sein Getreide oder seine Ackerbohnen nicht genauso effizient über das Internet vermarkten wie Autos oder Bücher? Trotz der geringen Verbreitung glauben Fallmeier und seine Kollegen, dass diese Art der Getreidevermarktung Zukunft hat. Vor Kurzem haben sie deshalb die Vermarktungsplattform Cropspot gegründet. Sie glauben, dass in fünf Jahren 60 % der landwirtschaftlichen Waren digital vermarktet oder beschafft werden. Ob das realistisch ist, wollte der junge Unternehmer mit den Anwesenden diskutieren.
Als erstes fragte er einen Vertreter der Agrarplattform 365farmnet, wie das Portal von den Landwirten angenommen wird. Dessen Antwort: „Bisher tun sich die Landwirte relativ schwer damit, die Dienstleistung von 365farmnet zu nutzen.“ Das Verhältnis von Mehrwert und zusätzlicher Arbeit passt anscheinend noch nicht zu-einander. Die Software müsste ebenfalls intuitiver zu bedienen sein. Das größte Problem in der Etablierung des digitalen Getreidehandels ist die Schwierigkeit, das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Landhändler und Landwirt zu brechen, denn der Landwirt verkauft auf der einen Seite sein Getreide an den Landhändler und bekommt aber gleichzeitig Betriebsmittel wie Futter, Dünger oder Pflanzenschutzmittel zurück. Wenn diese Betriebsmittel dann gleichzeitig vom Händler vorfinanziert wurden, sind die Möglichkeiten des Landwirts gering, das Getreide am Händler vorbei zu vermarkten.
Von anderer Seite wurde angemerkt, dass das größte Problem für den digitalen Getreidehandel die Logistik dahinter und eine ausreichend große Lagerkapazität seien. Hintergrund ist auch ein zunehmender Trend der Bäckereien hin zu Mehlen mit speziellen Qualitäten, die dann vorher auch separat erfasst und gelagert werden müssen. Aus diesem Grund müsse auch die genaue Rückverfolgbarkeit gegeben sein.
Bernhard von Weichs, Landwirt und Vater eines der Gründer von Cropspot, fügte hinzu, dass zur Vermarktung von zum Beispiel Getreide grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Landwirte sind nur Marktteilnehmer, wenn ihnen die Ware gehört, wenn sie sie lagermäßig vorhalten können und wenn sie liquide genug sind, den Markt zu bedienen.
Ware, die über ein Portal verkauft werden soll, muss hinsichtlich ihrer Eigenschaften definiert werden. Möchte ein Landwirt zum Beispiel seinen Weizen vermarkten, muss er zuerst den Weizen hinsichtlich der Qualität definieren. Daraufhin muss der Weizen, egal wonach man sortiert, ob Eiweißgehalt oder Fallzahl, separat gelagert werden. Bei anderen Produkten wird nach anderen Eigen-schaften sortiert. Zur Vermarktung des Weizens muss sich der Landwirt anschließend aktiv mit dem Markt auseinandersetzen. Dabei soll ihm die Plattform Crop-spot helfen.
Für Landhändler Grundmann aus Österreich ist der zentrale Punkt das Vertrauen zwischen den Handelspartnern. Im klassischen Agrarhandel kennen sich Verkäufer und Käufer meist persönlich und wissen damit in etwa, wie sicher sie ihr Geld bekommen. Außerdem weiß man bei etwaigen Streitpunkten, an wen man sich wenden kann. Auch für ihn ist die Logistik wichtig, denn dieser Posten macht bis zu 50 % des Preises aus. Das Wichtigste ist jedoch zu wissen: Mit wem mache ich das Geschäft, bekomme ich die zugesicherte Ware bzw. das Geld?
Als nächstes kam die Frage auf, von wo denn der Landwirt den Dünger bekomme, wenn das Getreide online verkauft wird und ob da nicht gleich der Betriebsmittel-einkauf mit digitalisiert werden sollte. Fallmeier räumte ein, dass das aus logistischer Sicht sicher von Vorteil wäre, aber das Ziel der Plattform ja nicht das Verdrängen des klassischen Landhandels sei. Der Landhandel sei zur Erfassung des Getreides sicher oft vonnöten, nur dass diese digitalisiert werden sollte.
Ein Teilnehmer fügte hinzu, dass der Trend sowieso dahin gehe, dass die großen Pflanzenschutzmittelhersteller ihre Produkte zunehmend im Direktvertrieb an den Landwirt bringen. Seiner Meinung nach stehen digitaler und konventioneller Handel in Zukunft in einem direkten Wettbewerb, wobei der digitale Agrar-handel nicht immer den besten Preis machen wird. So, wie bei der Plattform Amazon auch, wird sich der Marktteilnehmer mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis durchsetzen. Wie bei Konsumgütern oder Autos auch, kann der Käufer bzw. Verkäufer zum Händler seines Vertrauens gehen oder das Geschäft online abwickeln. Gewisse Unterschiede zwischen Konsumgüterhandel und Agrarhandel gibt es trotzdem. Während bei den Konsumgütern oft einmalige Geschäfte abgewickelt werden, stehen bei den Landwirten und dem Agrarhandel jedoch nachhaltige Geschäftsbeziehungen im Vordergrund, wobei sich die Landwirte nicht auf einen be-schränkten, sondern meist mehrere Geschäftspartner zur Auswahl haben.
Eine Wortmeldung meinte, dass mit dem Einzug des digitalen Handels die bestehenden Geschäftsbeziehungen ja nicht aufgegeben werden. Von Vorteil seien zudem eine einfachere Informationsbeschaffung (online statt Telefon) und zusätzliche Möglichkeiten der Vermarktung im Sinne des Spruches „Konkurrenz belebt das Geschäft“.
Eine weitere Anregung war die Frage: Wie viel ist den Landwirten das Vertrauensverhältnis wert? Oder geht es den Landwirten nicht schlecht genug, da sie weiterhin bessere Angebote ausschlagen können? Auf der anderen Seite sollte nach Meinung eines Teilnehmers bedacht werden, dass die Onlineportale auch Geld verdienen wollen und dort nicht nur Gutmenschen sitzen. Der Landwirt kann zwar zehn gute Partien ernten, aber spätestens wenn die elfte Partie nicht den geforderten Qualitäten entspricht, ist wieder der Landhändler des Vertrauens gefragt.
Ein Landwirt hofft, über diese Plattformen ein besseres Gefühl für den Getreidemarkt zu bekommen, denn in den letzten Jahren sei es doch oft passiert, dass die Landwirte eingelagert hätten und es sich nicht gerechnet habe oder aber, dass sie zum falschen Zeitpunkt das Getreide verkauft hätten.
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Die einen sagen, neue Züchtungstechniken würden gebraucht, damit Landwirtschaft nachhaltiger wird – andere halten sie für überflüssig. Beim Zukunftskongress Farm & Food trafen Pro und Contra aufeinander.
Von Ralf Stephan
Der Vorteil der neuen molekularbiologischen Verfahren besteht darin, dass sie sehr effizient und präzise sind. Das Genome Editing kann uns helfen, den langen Prozess der Pflanzenzüchtung zu verkürzen. Bisher dauert es sechs bis acht Jahre, bevor wir Züchter Lösungen für die Probleme in der Landwirtschaft haben. Wir sparen aber nicht nur Zeit, sondern auch andere Ressourcen. In der klassischen Züchtung selektieren wir in der Regel über sieben Generationen aus 10.000 Pflanzen die gewünschten Merkmale. Mithilfe des Genome Editing genügen uns zwei Generationen und 20 bis 50 Pflanzen. Züchtung kann dank des Genome Editing also flexibler auf Herausforderungen reagieren, die sich aus den klimatischen oder auch politischen Einflüssen auf die Landwirtschaft ergeben. Überdies benötigen wir weniger Ressourcen in Form von Zeit, Material und Energie. Mit den neuen Verfahren können wir gezielter und schneller qualitative Merkmale von Pflanzen verbessern. Das betrifft bestimmte Resistenzen oder – mit Blick auf die Ansprüche von Verbrauchern – Inhaltstoffe wie die Zusammensetzung von Ölen.
Genome Editing ist eine Sammelbezeichnung für neue molekularbiologische Verfahren, mit denen gezielt Mutationen in ganz bestimmten Abschnitten der DNA herbeigeführt werden. In Nordamerika sind eine Soja- und eine Rapssorte bereits auf dem Markt.
Nicht zuletzt wird es leichter, Wildgene einzukreuzen. Wir kommen in die Lage, den vorhandenen Genpool schneller als bisher zu verbreitern. Die neuen Möglichkeiten ändern nichts an unseren Züchtungszielen. Pilz- und Virusresistenzen bleiben im Mittelpunkt. Sie tragen letztendlich dazu bei, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Trotz der neuen Chancen wird das Genome Editing nur eine Methode unter vielen bleiben. Sie erfordert zum einen noch viel Forschungsarbeit. Zum anderen können andere Methoden bei bestimmten Aufgaben nach wie vor sinnvoller sein. Es ist nicht die Rettung per se und wird uns auch nicht alle Probleme lösen. Unser Unternehmen wird, da bin ich mir sicher, immer auch klassisch kreuzen.
Selbst wenn man akzeptiert, dass sich Crispr/Cas und andere molekulare Verfahren von der Klassischen Gentechnik unterscheiden – die Risiken sind ähnlich. Kommen sie zum Zuge, wird das ohenhin schon angegriffene Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittel- und Landwirtschaft noch weiter geschwächt. Man muss sich vor Augen halten, dass die Wirkmechanismen noch lange nicht durchschaut sind. Zu befürchten ist außerdem, dass die Sortensouveränität der Landwirte weiter eingeschränkt wird, weil die Produkte mit Patenten geschützt wären. Außer Frage steht jedoch, dass sich die Landwirtschaft ändern muss. Der Trend geht zu einer deutlich ökologischeren Landwirtschaft, die innovativ, intelligent und ressourcensparend arbeitet. Die Frage ist: Unterstützen die neuen Züchtungstechniken diese Ziele tatsächlich? Wenn ich einen Hammer habe, sieht für mich jedes Problem aus wie ein Nagel.
Es mag ja sein, dass bestimmte Resistenzen auch schneller in die Pflanzen gezüchtet werden können. Niemand weiß jedoch, wie lange sie halten. Ich hoffe, dass sich die Forschung nicht auf diese Sichtweise festlegt, denn es gibt viele Alternativen, vorhandene Gene neu zu kombinieren. Zahllose Wildgene sind noch ungenutzt. Die Lösung für die Landwirte kann nicht darin bestehen, eine gegen Insekten resistente Pflanze zu konstruieren, weil das bisher eingesetzte Insektizid seine Zulassung verloren hat. Vielmehr sind die Anbauverfahren so zu gestalten, dass unerwünschte Insekten keine Vermehrungsgrundlagen finden. Schon gar nicht kann Genome Editing die Lösung für die Anpassung an Klimaextreme liefern. Schließlich ist jedes Jahr anders. Ob es trocken wird oder nass, weiß man bei der Anbauplanung nicht. Schon das spricht dafür, statt auf noch ausgeprägtere Spezialisten eher auf Vielfaltssorten zu setzen.
Dr. Nießen und Prof. Backes diskutierten gemeinsam in einer Farm & Food-Podiumsrunde zum Thema Biotechnologie.
Farm and Food 4.0
Obwohl immer mehr sensorgestützte Messsysteme zur Online-Bestimmung von Gülle-Inhaltsstoffen verfügbar sind, gilt die chemische Analyse als Referenz. Doch welche Methode ist genauer?
Von Dr. Frank Voll (DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel)
Für die Erfassung und Dokumentation der ausgebrachten Nährstoffe konnten die Nährstoffgehalte bisher entweder aus Standardtabellen übernommen oder im Labor (nass-)chemisch ermittelt werden. Die Tabellenwerte gelten aber inzwischen als überarbeitungswürdig, da sie in der Regel die hohe Varianz der Nährstoffzusammensetzung auf den Betrieben nicht mehr abbilden. Auf der Ebene der Einzelprobe gilt die Laboranalyse als wissenschaftliche Referenz zur Bestimmung der Nährstoffgehalte.
Betrachtet man jedoch den gesamten Prozess von der Probennahme bis zum Analyseergebnis (Abbildung 1) kann der dabei entstehende, zufällige Fehler große Abweichungen vom tatsächlichen Nährstoffgehalt verursachen. Um dem entgegenzuwirken, geben die Bundesländer Empfehlungen für die Vorgehensweise bei der Entnahme von Gülleproben. Üblicherweise werden zufällige Einzelproben am Vorratsbehälter entnommen und zu einer Mischprobe zusammengeführt. Diese Mischprobe wird dann in ein Transportgefäß umgefüllt und oft mit Zeitverzug an ein Labor geschickt.
Nach der Untersuchung der Probe im Labor, die mit verschiedenen Methoden erfolgen kann, werden die Ergebnisse zeitversetzt an den Landwirt gegeben, der den Laborbericht dann vor allem für seine Dokumentation nutzen kann. Wie intensiv Gülle oder Gärreste vor der Probennahme aufgerührt wurde und wie somit die Zusammensetzung der Einzelproben aussieht (Abbildungen 2 und 3), welche Nährstoffverluste von der Probennahme bis zur Analyse im Labor auftreten und ob verschiedene Labore mit verschiedenen Probenaufarbeitungs- und Analysemethoden zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, bleibt dabei allerdings offen. Hinzu kommt, dass die gesetzlich geforderte Analyse vor Ausbringung aufgrund der langen Zeitdauer kaum zu leisten ist. In Summe betrachtet werden die aktuell eingesetzten Verfahren zur Nährstofferfassung und -dokumentation daher den Anforderungen aus der Verordnung oft nur noch unzureichend gerecht.
Seit Kurzem sind neue Technologien auf dem Markt verfügbar, die Messungen der Nährstoffgehalte von flüssigen Wirtschaftsdüngern während der Befüllung oder der Ausbringung ermöglichen. Auch wenn zur Agritechnica erstmals ein auf NMR (Nuclear Magnetic Resonance, Kernspinresonanz) basiertes System vorgestellt wurde, sind in erster Linie Systeme auf dem Markt, die eine kontinuierliche Bestimmung von Inhaltsstoffen an vorbeiströmenden Gütern über Nah-Infrarot-Sensoren (NIR-Sensoren bzw. NIRS) durchführen. NIRS haben sich als System inzwischen sowohl in der Laboranalytik als auch im industriellen Umfeld etabliert, z. B. auf Förderbändern oder in Rohrleitungen.
Auch im Agrarbereich wird NIRS seit vielen Jahren routinemäßig eingesetzt, ob bei der stationären Bestimmung von Inhaltsstoffen in Ernteprodukten und Futtermitteln im Labor oder bei der mobilen Feuchtebestimmung von Erntegütern am Feldhäcksler. Der Einsatz der NIRS-Technologie ermöglicht es nun auch, die Inhaltsstoffe von flüssigen Wirtschaftsdüngern am Ort des Geschehens und mit einer Genauigkeit zu messen, die – zumindest über den Gesamtprozess der Inhaltsstoffbestimmung von der Probennahme bis zum Laborergebnis betrachtet – das bisherige Methodenspektrum erweitert und zu einer Reduzierung der Messungenauigkeiten beitragen kann.
Methodisch bedeutet Spektrometrie, dass einem Stoff beziehungsweise seinen chemischen Bindungen Energie beispielsweise aus dem Nah-Infrarot-Bereich zugeführt wird und dieses teilweise absorbiert und wieder abgestrahlt sowie teilweise reflektiert wird. Dadurch entsteht eine messbare Farbverschiebung zwischen dem eingestrahlten und reflektierten beziehungsweise wieder emittierten Licht. Die Auswahl der entsprechenden Filter und die mathematischen Algorithmen bestimmen dabei die Möglichkeiten der überwachten Parameter. Die Funktion eines NIR-Sensorsystems ist in Abbildung 4 dargestellt.
Das vorbeiströmende Gut ist vom eigentlichen Sensor durch ein NIR-durchlässiges Saphirglas getrennt. Das Gut wird mit einer NIR-Lichtquelle mit Nahinfrarotlicht mit bekanntem Spektrum bestrahlt und das reflektierte bzw. re-emittierte Lichtspektrum des Guts detektiert. Über eine Auswerteeinheit werden die Messdaten aufbereitet und im Microcomputer mithilfe entsprechender, für die zu bestimmenden Kenngrößen hinterlegten Kalibrierkurven in die richtigen Einheiten und Zahlenwerte überführt bzw. umgerechnet.
Die Sensoren können für den Einsatz in Gülle in das vorhandene Rohrsystem nahezu jeder Behälterentnahmestelle, Pumpstation oder auch jedes Gülletankwagens bzw. Transport-Lkw eingebaut werden. Der Messvorgang erfolgt kontinuierlich an dem vorbeiströmenden Wirtschaftsdünger. Im Messmodus werden Messwerte im Sekundentakt ausgegeben. Je nach Bedarf können die aktuellen Werte in Echtzeit oder Mittelwerte für anwenderbestimmte Zeitintervalle angezeigt und dokumentiert werden. Die Kenntnis der aktuellen Nährstoffgehalte beim Ausbringen der Gülle schafft zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Anpassung von Volumenstrom oder die Vorfahrtsgeschwindigkeit oder auch das Beimengen limitierter Nährstoffe aus separaten Tanks. In Kombination mit GPS-Systemen und Applikationskarten werden somit punktgenaue Nährstofffrachten planbar und realisierbar.
Zur Bestimmung der Messgenauigkeit der NIR-Sensoren werden je Wirtschaftsdüngerart fünf einzelne, möglichst unterschiedliche Güllen auf verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben gemessen und beprobt. Hierfür wird aus dem zuvor aufgerührten Güllelager jeweils eine Teilmenge von 3 bis 5 m3 in einen Zwischentank gepumpt. Dort verbaut sind eine Pumpe und ein praxisübliches Rohrleitungssystem mit einem oder mehreren zu prüfenden Sensoren, ein Durchflussmengenmesser zur Kontrolle der Fließgeschwindigkeiten sowie ein Bypass zur Probenentnahme.
Nach einer Vorlaufphase zur intensiven Homogenisierung werden die von den Sensoren für diese Fracht ermittelten Sensorwerte erfasst und bei Aufrechterhaltung des geschlossenen Kreislaufs Proben über den Bypass genommen. Die Proben werden gekennzeichnet und sofort für die Zwischenlagerung tiefgefroren. Von jeder Gülle werden auf diese Weise mindestens 15 Teilproben hergestellt. Anschließend werden von jeder Gülle jeweils drei Teilproben anonymisiert und – ohne dass sie auftauen – an fünf fachkompetente Labore geschickt und mit anerkannten, vorzugsweise nasschemischen Verfahren analysiert. Aus diesen fünfzehn Einzelergebnissen je Gülle und Inhaltsstoff wird ein Labormittelwert berechnet, der dann als Referenzwert zur Bewertung der Sensoren herangezogen wird.
Liegt die Vergleichbarkeit zwischen dem Labormittelwert und dem Sensorwert innerhalb einer zulässigen Toleranz, spricht die DLG spezifisch für Gülleart und Nährstoff(e) eine DLG-Anerkennung aus. Mindestens müssen aber die Anforderungen für die Bestimmung des Gesamtstickstoffgehalts erfüllt werden (Tabelle 1). Während der Vorteil der sensorgestützten Online-Messung in der Häufigkeit der Messungen, im geringen Aufwand und vor allem auch in der sofortigen Verfügbarkeit und Dokumentation der Ergebnisse vor Ort zu finden ist, liegen die Vorteile der bisherigen Laboranalyse in der Rechtssicherheit, denn bisher erkennen nur Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen NIR-Sensorwerte für die Dokumentation an. Zu berücksichtigen ist, dass optische Messtechnik, also auch die NIR-Spektrometrie, eine Sekundärmethode darstellt, die eine andere Analysetechnik als Referenz-/Primärmethode voraussetzt.
Die Präzision der Sensorergebnisse hängt also auch von der Genauigkeit der Referenzmethode und der Eignung der hinterlegten Kalibrierkurven und -modelle ab. Im Rahmen der Entwicklung des DLG-Prüfrahmens für NIR-Sensoren im Gülleeinsatz wurden vom DLG-Testzentrum und nach den Vorgaben der zuständigen, unabhängigen Prüfungskommission umfangreiche Betrachtungen von Messgenauigkeit und Messunsicherheit der marktverfügbaren Verfahren durchgeführt. Hier zeigten ringversuchsähnliche Untersuchungen, dass trotz extrem sensiblen Umgangs mit den Gülleproben (intensivste Homogenisierung, Tiefkühllagerung und Tiefkühltransport der Proben zu den Laboren) und vorgegebenen Analysemethoden (amtlich zugelassene, vorzugsweise nasschemische Verfahren) nicht unbeträchtliche Schwankungen auch in den Ergebnissen der verschiedenen beteiligten, fachkompetenten und akkreditierten Labore auftreten können.
Hinzu kommt die bereits oben beschriebene Messunsicherheit durch Fehler bei der Probennahme und der Probenhandhabung auf dem Weg ins Labor. Aus dem Vergleich aller Laborergebnisse und unter Berücksichtigung aller prozessbedingten Fehlermöglichkeiten hat die DLG-Prüfungskommission ein darauf abgestimmtes Bewertungsschema erarbeitet (Tabelle 1). Dieses beinhaltet trotz der darin eingeräumten, zulässigen Toleranzen anspruchsvolle Anforderungen, die den heutigen Stand der Technik, aber auch die Messunsicherheiten bei den derzeit üblichen Verfahren berücksichtigt. Wie passend das Bewertungsschema für die aktuellen Anforderungen ist, zeigt die Tatsache, dass auch nicht immer jedes in den DLG-Versuchen beauftragte, akkreditierte Labor für jeden Inhaltsstoff in den unterschiedlichen Güllearten die DLG-Prüfung für mobile Online-Sensoren bestanden hätte (Tabelle 2).
In Summe betrachtet lässt sich aufgrund der vielfach durchgeführten DLG-Vergleichsmessungen sagen, dass unter Berücksichtigung der Prozesskette die Bestimmung von Gülleinhaltsstoffen mittels Online-Sensorik auf gleicher Ebene mit der (nass-)chemischen Labor-Referenzmethode steht. Tatsächlich konnten mit der Sekundärmethode in Einzelfällen sogar Schwächen des Referenzverfahrens aufgedeckt werden. Trotzdem bleibt die Weiterentwicklung der Kalibrierkurven eine große Herausforderung für die Sensorhersteller. Wegen der Vielfalt an verschiedenen flüssigen Wirtschaftsdüngern ist nicht jedes System für alle Anwendungen geeignet. Vor diesem Hintergrund muss der Landwirt oder Lohnunternehmer als Anwender – auch bei rechtlicher Anerkennung der Methode – sich im Vorfeld immer darüber informieren, ob seine Technik den aktuellen Einsatzbereich auch tatsächlich abdeckt.
Über den Einsatz von NIR-Sensoren zur Bestimmung der Inhaltsstoffe von Wirtschaftsdüngern steht der Praxis ein System zur Verfügung, das – über die gesamte Prozesskette betrachtet – der herkömmlichen Vorgehensweise mit Probennahme am Güllelager, Probenversand und Laboranalyse mindestens ebenbürtig ist. Mit NMR-Sensoren steht ein weiteres System „in den Startlöchern“. Die großen Vorteile der Sensortechnologie liegen in der sofortigen Verfügbarkeit der Messwerte, der hohen Anzahl an Messwerten und der darüber realistischeren Abbildung der tatsächlichen Nährstofffrachten einer Fuhre.
Wird die Dokumentation der Gülle- und Gärreste-Inhaltsstoffe über eine entsprechende Sensorik gesetzlich anerkannt, wie dies in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bereits der Fall ist, wird das System gerade im hochprofessionellen, das heißt auch im überbetrieblichen Einsatz und/oder bei einer Verbringung von Güllen aus viehstarken in viehschwache Regionen entscheidende Impulse setzen. Die aktuellen Vorschriften in der DüV (2017) fordern, dass die Gehalte an Gesamtsticksoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat vor dem Aufbringen bekannt sind oder ermittelt wurden (§ 3, Abs. 4). Zulässig sind hierbei die Verwendung von Einzelergebnissen aus Laboranalysen oder das Ansetzen von Tabellenwerten.
Gerade vor diesem Hintergrund spricht aus fachlicher Sicht vieles für die Zulassung von geprüften Sensorsystemen als anerkannte Methode für Dokumentationszwecke in der Düngeverordnung. Denn diese tragen den hohen Schwankungen der Nährstoffgehalte deutlich mehr Rechnung, als wenn die erhobenen und dokumentierten Daten auf nur einer Probennahme pro Betrieb oder gar auf Tabellenwerten basieren. Darüber hinaus ermöglichen solche Sensorsysteme eine konkrete und feinstrukturierte räumliche Zuordnung der ausgebrachten Nährstofffrachten, also eine echte Nährstoffbilanzierung auf einzelnen Schlägen bis hin zu einer Applikationskarte.
FAZIT: Es ist zu erwarten, dass die Online-Sensormessungen durch die Weiterentwicklung der Kalibriermodelle weiter verbessert werden. Die nasschemische Laboranalyse verliert hierdurch aber nicht an Bedeutung, denn sie ist als Referenzmethode für die Entwicklung von Kalibriermodellen und für die Prüfung der Funktionalität von Online-Sensoren auch in Zukunft unabdingbar.
Das DLG-Kompakt zum Thema kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.
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Im Januar geht es auf vielen Betrieben ruhiger zu. Doch nicht auf dem Agrarbetrieb Groß Grenz. Zäune reparieren, Landtechnik instand setzen und das neue System zur Tiererkennung im Melkstand einführen, stehen auf dem Programm.
Auf dem Hof des Agrarbetriebs Groß Grenz in Benitz bei Rostock ist es an diesem Mittwochnachmittag still. Kein Laut dringt aus den Milchviehställen, kein Motorengeräusch ist auf dem Betriebshof zu hören. „Von Ruhe kann aber keine Rede sein“, stellt Geschäftsführerin Dr. Kathrin Naumann klar. „Wir haben gut zu tun.“
Gerade wurde in der Milchviehhaltung ein neues Tiererkennungssystem eingeführt. 450 Kühe haben moderne Transponder erhalten. Der Rechner, der die Daten erfasst, wurde ebenfalls ausgetauscht. In der Einlaufphase zeigt sich das neue System aber tückisch. „Von der einen Melkstandseite funktioniert die Datenübertragung einwandfrei. Auf der anderen Seite steckt noch der Wurm drin. Trotzdem sind wir zuversichtlich, dass das System in den nächsten Tagen läuft“, sagt Naumann.
Agrarbetrieb Groß Grenz
Der Praxispartner der Bauernzeitung in Mecklenburg-Vorpommern
Mit seiner Schweinehaltung hat der Betrieb zuletzt gutes Geld verdient. Jetzt sind die Preise auf 1,82 €/kg Schlachtgewicht gefallen. „Damit können wir noch leben“, sagt Naumann. Immer beunruhigender werden aber die Meldungen über die Afrikanische Schweinepest. „Die Seuche rückt immer näher“, so Naumann besorgt. Der Betrieb hat alle erdenklichen Schutz- und Versicherungsmaßnahmen ergriffen. Dennoch bleiben Fragen offen. „Dürfen gesunde Schweine aus Mecklenburg-Vorpommern zum Schlachthof nach Weißenfels durch ASP-gesperrtes Gebiet transportiert werden?“ Wie sieht es mit Entschädigungsleistungen aus, wenn Verluste eintreten, der Betrieb aber nicht im gesperrten Gebiet liegt?“, fragt Naumann.
Unterdessen läuft im Betrieb das alljährliche Winterreparaturprogramm. Weidezäune werden kontrolliert und repariert. Fachmonteure vom regionalen Land- maschinenhändler haben die Technik gecheckt und Reparaturlisten geschrieben. „Wir haben geschaut, was wir allein machen können. Das wird jetzt abgearbeitet“, so Naumann.
In den kommenden Tagen soll die erste Gülle ausgebracht werden. „Dank des neuen Güllebehälters mit 5.000 m3 Lagerkapazität ist die Situation entspannter als in den Jahren zuvor. „Die Entscheidung, zu investieren, war uns nicht leicht gefallen. Sie war aber richtig“, sagt Kathrin Naumann.
Luisenhof Milchmanufaktur: Veltener DreierleiWer in einen Markt einsteigen will, muss diesen ausspionieren wie 007 das gegnerische Böse. Die Luisenhof Milchmanufaktur nahe Berlin hat es getan. Gründlich. Nun mischt sie mit in dem noch ausbaufähigen Biosegment: mit Kuh-, Schaf- und Ziegenmilch pur oder veredelt.
Von Jutta Heise
Sicherheit zuerst: Die Luisenhof Milchmanufaktur in Velten hat gerade die IFS-Zertifizierung, einen für alle im Lebensmitteleinzelhandel gelisteten Unternehmen bindenden Lebensmittel- und Produktstandard, bestanden. In der obersten Kategorie! Das heißt, man ist besonders penibel: Sind doch in einer Molkerei neben erwünschten auch unerwünschte Mikroorganismen zugange, die weitgehend ausgeschaltet werden müssen. Also Kleingepäck, selbst den winzigsten Ohrschmuck in der Umkleide zurücklassen, Schutzkleidung anziehen, die Hygieneschleuse passieren und Hände desinfizieren. Erst dann öffnet sich die Tür zu den Produktionshallen.
Auch wenn einem das Innere einer Molkerei nicht mehr ganz fremd ist – ein wenig geisterhaft mutet es immer wieder an, dieses geschlossene System von Rohren, Leitungen, Pumpen, Elevatoren, das lediglich durch einen gewissen Geräuschpegel Betriebsamkeit erkennen lässt. Nur hier und da gewähren Glasscheiben einen kleinen Einblick, was gerade wo geschieht. Alle Prozesse, so hören wir von Käsereimeister Michael Kuper, werden hochmodern von einer Schaltwarte aus computergesteuert überwacht.
Gerade werden 15.000 Liter Rohmilch, der Inhalt eines einzigen Milchtanks, aus Gründen der Haltbarkeit pasteurisiert, ergo auf 74,5 Grad erhitzt. In einem Ernstfall, also würde die Temperatur unter 72,5 Grad sinken, stoppt die Anlage, bam! im Bruchteil einer Sekunde, die Milch wird aus dem System gepumpt und – Reset, alles auf Anfang! Aber die vier Screens zeigen keinerlei Auffälligkeiten.
Knapp zehn Kilometer vom nördlichen Berliner Stadtrand entfernt ist dies ein idealer Standort für die jüngste Molkerei Brandenburgs. Im Januar 2019 wurde sie eröffnet, mit einem Investitionsvolumen von 14 Millionen Euro, bei 25 Prozent Wirtschaftsförderung durch das Land. Nach neun Monaten Bauzeit. Eine, man kennt andere Fälle, kurze Frist. Für Geschäftsführer Hubert Böhmann hätte es noch schneller laufen können – der Seniorchef neigt zum Perfektionisten. Aber die deutsche Gründlichkeit, hier und da ein Stolperstein …
Lesen Sie die ganze Reportage in der aktuellen Ausgabe der Bauernzeitung
Am Freitag vor einer Woche machte eine Meldung die Runde. Zwischen den Zeilen einer Pressemitteilung aus Thüringen war zu lesen: Die EU-Kommission lehnt den Vorschlag der Bundesregierung zur verschärften Düngeverordnung ab.
Ein Kommentar von Ralf Stephan
Auf meinem Computer gibt es einen Ordner für Meldungen, von denen ich zum Zeitpunkt des Abspeicherns meinte, die müssten unbedingt in die nächste Zeitung. Eine davon stammt aus der vorigen Woche und trägt die Überschrift „DBV-Präsidium fordert grundsätzliche Korrekturen an der Düngeverordnung“. Den Weg in die vor Ihnen liegende Ausgabe hat sie dann doch nicht gefunden. Das lag an einer anderen Meldung, die viele überraschte und das Thema Düngerecht in einem anderen Licht erscheinen lässt.
Die Dinge wendeten sich am Freitagnachmittag. Die meisten Redaktionen tickten schon im Wochenendmodus. In unserer Thüringer Landesredaktion ging eine Pressemitteilung aus dem Erfurter Landwirtschaftsministerium ein – so formuliert, dass ihr Inhalt nicht gleich ins Auge sprang. Nach ein paar Telefonaten und Netzwerk-Abfragen per Messengerdienst war klar: Die mit Spannung erwartete Antwort der Europäischen Kommission auf die Vorschläge der Bundesregierung zur Verschärfung der Düngeverordnung liegt vor. Und sie fällt so ganz anders aus als es sich die Betroffenen erhofft hatten: Brüssel reichen die deutschen Pläne bei Weitem nicht aus, und es pocht auf Nachbesserung – ultimativ.
Was wir seitdem an Details in Erfahrung bringen konnten, lesen Sie hier auf unserer Website. Wer uns in den sozialen Netzwerken folgt oder regelmäßig auf unsere neue Webseite schaut, kennt einen Teil davon bereits. Die ersten Informationen haben wir noch am Freitagabend online gestellt. An den Zugriffszahlen konnten wir ablesen, wie sehr die Nachricht einschlug. Aus triftigen Gründen. Denn die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass ihr ausgerechnet die Ausweisung der umstrittenen roten Gebiete nicht weit genug geht. Ausnahmen auf diesen Flächen will sie gar nicht akzeptieren. Und nicht zuletzt verlangt Brüssel jetzt, dass für Phosphatbelastungen ähnliche Kulissen angelegt werden wie beim Nitrat.
Die Aufregung ist riesig. Nicht nur unter Landwirten, die sich Hoffnung machten, dass sich hier oder dort doch noch eine vernünftigere Lösung finden lässt. Dafür dürfte nun kaum noch Spielraum vorhanden sein. Ein Grund, warum die eingangs erwähnte Meldung so schnell als überholt erscheint. Die Aufregung ist aber auch in den Ländern und bei jenen Behörden groß, die sich nun noch einmal die Grenzen der roten Gebiete vornehmen müssen.
Ob es am Ende dazu führt, dass die auflagenbewehrten Flächen insgesamt größer werden, bleibt erst einmal abzuwarten. Nicht ausgeschlossen, dass es unter den Betrieben Gewinner gibt, die entlastet werden. Auf jeden Fall aber wird es Verlierer geben: Betriebe, deren Flächen an roten Messstellen liegen, die nach gründlicher Risikoabwägung aber bisher nicht mit einem roten Gebiet belegt worden sind.
Man kann Brüssel vorwerfen, dass es sich das alles zu einfach macht. Andererseits leuchtet es auf den ersten Blick auch aus der Nähe nicht ein, warum ein Drittel der roten Messstellen nicht mit einem roten Gebiet umgeben wird. Wenn dafür Zuständigkeitsprobleme über Ländergrenzen hinweg verantwortlich sind, darf man wohl kein Verständnis erwarten. Wo es aber fachliche Gründe gibt, die für ein vernachlässigbares Risiko sprechen, wäre die Neueinstufung unnötig und für die betroffenen Betriebe fatal.
Vor allem jedoch stellt sich dann die Frage, warum es den nun wirklich nicht an Personalmangel leidenden Bundesministerien für Umwelt und für Landwirtschaft in all den Jahren nicht gelungen ist, diese fachlichen Gründe in Brüssel verständlich darzulegen. Was am Freitag bekannt wurde, ist eine politische Pleite, eine Peinlichkeit ersten Grades. Wirtschaftlich ausbaden müssen sie am Ende aber nur die Bauern.
Aus für die MilcherzeugungThüringens Bauernpräsident Dr. Klaus Wagner kündigt gegenüber der Bauernzeitung an, dass sein Betrieb, die Universal-Agrar GmbH, die Milchproduktion einstellt.
Mit der Universal-Agrar GmbH in Erfurt-Mittelhausen gibt der letzte Milchviehbetrieb in Erfurt und seinen eingemeindeten Dörfern die Milchproduktion auf.
Dr. Klaus Wagner, Geschäftsführer des Unternehmens und im Ehrenamt Präsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV), begründet in der Bauernzeitung den „enorm schmerzlichen“ Schritt mit der wirtschaftlichen Situation.
Ausgebremste Investitionspläne in einem raumgreifenden städtischen Umfeld, vergangene Milchpreiskrisen, Futterknappheit aufgrund von Dürren sowie die Abwägung von Chancen und Risiken hätten „aus kaufmännischer Sicht keinen anderen Weg“ erlaubt, begründet Wagner den Ausstieg seines Betriebs aus der Milcherzeugung.
Jeder Standort und Betrieb sei natürlich anders. Der Zwang, erfolgreich zu wirtschaften, gelte aber für alle Landwirte. „Will man Tierhaltung in Deutschland erhalten, müssen diese wirtschaftlichen Zwänge verstanden werden.“ Die Rahmenbedingungen trügen dazu bei, dass Tierhaltung in Deutschland drohe verloren zu gehen.
Im Jahr 2019 ging die Milcherzeugung in Thüringen weiter zurück. Die Zahl der Kühe rutschte erstmals unter die Marke von 100.000 Tieren. Aktuell melken noch rund 290 Milchviehbetriebe 97.000 Kühe. fh
Einen ausführlichen Bericht zum Ausstieg der Universal-Agrar GmbH aus der Milcherzeugung gibt es in der Bauernzeitung 5/2020, Süd-Ausgabe, auf Seite 13.
Die Große Koalition hat den Landwirten eine Milliarde Euro an Unterstützung für die Umsetzung der verschärften Düngeverordnung zugesagt. Doch dieser Beschluss stößt vielfach auf Kritik. Landwirte, Verbände und Politik reagieren prompt.
Landwirte sollen mit einer Milliarde Euro bei der Umsetzung der Düngeverordnung unterstützt werden. In weiten Kreisen der Landwirtschaft sind damit aber nicht einverstanden.
In einer Pressemitteilung am Donnerstagnachmittag hat sich „Land schafft Verbindung Deutschland“ (LsV Deutschland) ebenfalls zu der zugesagten Milliarde der Bundesregierung geäußert. Die Sprecher von LsV Deutschland, Sebastian Dickow und Dirk Andresen „sehen es positiv dass man auch in der großen Koalition nun endlich erkennt dass die Umsetzung der Düngeverordnung nicht ohne Unterstützung der Landwirte möglich ist.“
Doch aus ihrer Sicht wird auch „versucht zu vertuschen, dass man bisher nicht in der Lage war eine vernünftige Düngemittelverordnung auf den Weg zu bringen. Hier sollen Fehler der Politik und der Verwaltung aus der Vergangenheit vertuscht werden und mit einem Trostpflaster behandelt werden.“
„Wir Landwirte von Land schafft Verbindung Deutschland wollen diese „Bauernmilliarde“ indieser Form ausdrücklich nicht!“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
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Düngeverordnung: Bund will eine Milliarde Euro bereitstellen
„Wenn die Bundesregierung meint, sie könnte die Landwirte mit der Ausschüttung neuer Subventionen ruhigstellen, hat sie die Forderungen der Landwirte in den letzten Wochen offenbar nicht richtig verstanden. Nicht mehr Geld, sondern ein repräsentatives Nitrat-Messstellennetz erwarten die Landwirte!“, heißt es in einem Statement von Land schafft Verbindung MV (LsV MV) zur „Bauernmilliarde“.
Landwirte sind sich bewusst, dass sie beim Grundwasserschutz in der Verantwortung stehen. „Wir sind bereit, an der Lösung mitzuwirken. Lösungen schafft man aber nur mit einer exakten Ursachenanalyse und mit gezielten Maßnahmen, um die Probleme an den jeweiligen Messstellen vor Ort abzustellen“, stellt die Initiative klar.
Für den Thüringer Bauernverband (TBV) ist die gestrige Entscheidung des Koalitionsschusses keine Lösung für die Probleme, die durch Verschärfungen in der Düngeverordnung für die Landwirte entstehen. „Diese Probleme sind nicht durch Geld zu lösen. Hier bestehen fachliche Defizite, die behoben werden müssen“, sagt TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner in einer Pressemitteilung.
Aus Sicht des TBV wäre das bereitgestellte Geld sinnvoller in einer Verbesserung der fragwürdigen Datenbasis angelegt. Der TBV fordert daher mit Blick auf die Ausweisung der Roten Gebiete und den damit verbundenen Einschränkungen der Düngung eine Binnendifferenzierung sowie eine Überprüfung der Messstellen, auf denen die Ausweisung der Nitratbelastung basiert. „Düngung einzuschränken macht nur Sinn, wenn das Nitrat auch aus der Landwirtschaft stammt. Nitratauswaschungen aus Deponien oder andere Altlasten verschwinden nicht, wenn wir aktuell weniger düngen“, so der TBV-Präsident.
Der Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern Detlef Kurreck hat sich kritisch zu der angekündigten Milliardenhilfe der Großen Koalition für Bauern geäußert. „Tausende Landwirte sind in den letzten Wochen auf die Straße gegangen. Wir haben eine sachbezogene, praxisgerechte Agrarpolitik gefordert und dafür unsere fachliche Unterstützung angeboten. Doch die Große Koalition möchte das Problem lieber mit Geld lösen. Ganz offensichtlich hat die Politik nicht verstanden, dass wir selbst Geld verdienen können und wollen. Wir brauchen keine Subventionen, sondern Perspektiven“, teilte Kurreck in einer Pressemitteilung mit.
Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern werde weiter gegen unfaire Wettbewerbsnachteile, wie sie die verschärfte Düngeverordnung mit der Minus-20 Prozent-Düngung mit sich bringt, angehen. „Investitionen in Milliardenhöhe sind nur dann sinnvoll, wenn sie auf dem Acker und im Stall langfristig und nachhaltig angewendet werden können“, betonte Kurreck. Er schlug Unterstützung bei Smartfarming, der Schaffung eines repräsentativen Nitratstellen-Messnetzes in Deutschland oder die Entwicklung neuer Technologien für einen besseren Umweltschutz vor.
In einer aktuellen Pressemitteilung des Bauernverbands „Börde“ schreibt Christian Apprecht: „Die im Koalitionsausschuss der Bundesregierung vereinbarte ‚Bauernmilliarde‘ zur Milderung der verschärften Düngevorschriften stößt im bäuerlichen Berufsstand auf heftige Kritik.“
Für ihn ist es eine „zentrale Forderung der Bauern im Düngestreit, eine bedarfsgerechte Düngung zur Ausschöpfung pflanzlicher Ertragspotentiale in Abhängigkeit der natürlichen Bedingungen von Temperatur und Wasserversorgung zu ermöglichen ohne pauschale und praxisferne Vorgaben, starre Fristen und Sperrzeiten. Geld hilft sicherlich den Investitionsstau auf den Betrieben in Teilen abzumildern, ist jedoch nicht das Signal, welches die Bauern von der Politik erwarten.“
In einem Pressestatement zum Beschluss des Koalitionsausschusses im Bereich Landwirtschaft erklärt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zur Stunde:
„Uns ist wichtig, die Landwirtschaft zukunftsfähig aufzustellen. Und wer Erwartungen an die Branche formuliert, die im Allgemeininteresse liegen, der muss unseren Bauern auch helfen, diese zu erfüllen. Dazu gehört auch finanzielle Unterstützung, das haben wir immer deutlich gemacht. Denn die Umsetzung neuer Anforderungen verursacht Kosten – hiermit dürfen wir die Landwirte nicht alleine lassen.“
Die Interessengemeinschaft „Land schafft Verbindung“ (LsV) in Sachsen-Anhalt wird am Donnerstag ab 14.00 Uhr vor dem Magdeburger Landtag eine Kundgebung stattfinden. Die soll ein Protest gegen die „Bauernmilliarde“ sein, die in der Nacht zum Donnerstag von der Koalition beschlossen wurde. Das aus einer Medieninformation des Bauernbunds Sachsen-Anhalt hervor.
(c) Detlef Finger
Die Regionalgruppe von „Land schafft Verbindung“ Niedersachsen-Süd 2 will ebenfalls spontane Demonstrationen abhalten. Eine werde laut der regionalen LsV-Gruppe um 14.00 Uhr auf dem Markt in Northeim, die andere von 13.45 Uhr bis 14.30 Uhr vor dem Göttinger Büro des CDU-Kreisverbands stattfinden. db/ri
Gold- und Silberdörfer auf der Grünen Woche
Unser Dorf hat Zukunft: Mit Bollstedt im Unstrut-Hainich-Kreis und Waffenrod-Hinterrod im Kreis Hildburghausen wurden zwei Thüringer Gemeinden auf der IGW 2020 ausgezeichnet.
Bollstedt zählt zu den acht „Golddörfern“ beim 26. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Freitag der Vorwoche wurden die Sieger im Beisein von Bundesministerin Julia Klöckner auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin ausgezeichnet.
Einzigartig in Bollstedt, hieß es in der Begründung der Jury, sei das Haus der Vereine. Aus einer alten Gärtnerei hätten Schützenverein, Landschaftspflegevereine und die örtliche Agrargenossenschaft einen zentralen Treffpunkt für das Dorf entwickelt. Zudem ziehe die 1.000-Seelen-Gemeinde junge Familien an.
Bollstedt stellt sich im Video vor. © BMEL
Als zweites Thüringer Dorf hatte es Waffenrod-Hinterrod ins Bundesfinale geschafft und erhielt in Berlin eine Silbermedaille überreicht. Hier schlossen sich 2014 junge Familien zu einer Elterninitiative zusammen. Organsiert werden Freizeit- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche. Mit im Boot sind die vielen Ortsvereine.
Insgesamt 1.900 Dörfer aus 13 Bundesländern hatten sich an dem Bundeswettbewerb beteiligt. 30 schafften es ins Finale. fh
Die Bauernzeitung war im Herbst 2019 in Bollstedt. Lesen Sie unsere Reportage kostenlos als PDF-Download.