Im Vergleich zum Fasswagen lässt sich bei der sogenannten Gülleverschlauchung die Gülle mit wesentlich mit weniger Gewicht auf den Acker oder das Gründland ausbringen. Dafür ist allerdings die Logistik anspruchsvoller. (€)
Mit inzwischen fünf Schlauch-Gespannen – drei Selbstfahrern und zwei traktorgezogenen – bringen die Mitarbeiter des Landtechnischen Lohnunternehmens Otto Hamester in Mecklenburg-Vorpommern Gülle und Gärreste der Kunden aus. Der Stammsitz des Unternehmens ist in Dahmker, 50 km östlich von Hamburg. Die Filiale in Mühlen Eichsen bei Schwerin ist schon lange der wirtschaftliche Schwerpunkt des Lohnunternehmens, geleitet wird er von Björn Salzwedel. Schwerpunkte der Arbeit sind Futterbergung und Gülleausbringung.
Die vom Lohnunternehmen ausgebrachte Gülle- und Gärrestmenge beträgt 2019 rund 980.000 m3. Zwei Drittel davon, 636 000 m3, wurden mit der Schlauchtechnik ausgebracht. Der Großteil davon, 490.000 m3, mit 36-m-Schleppschlauchgestängen, außerdem 45.000 m3 mit achtreihigem Stripp-Till-Grubber, 59.000 m3 mit 9-m-Scheibenegge und 42.000 m3 mit 12-m-Grünlandschlitzgerät.
„Wenig Bodendruck ist das Hauptargument für den Einsatz der Schlauchtechnik. Die Selbstfahrer wiegen mit aufgerolltem und mit Gülle gefülltem Schlauch rund 20, die Traktorgespanne 25 Tonnen. Die Selbstfahrer laufen auf 1050er Reifen und alle Räder sind angetrieben. Große Gülle-Selbstfahrer dagegen starten vollgetankt mit bis zu siebzig Tonnen, das ist doch ein gewaltiger Unterschied“, so Salzwedel.
Dementsprechend kann auch noch gegüllt werden, wenn der Boden so feucht ist, dass schwere Gespanne nicht mehr eingesetzt werden können. Dieser Vorteil des geringen Bodendrucks wird mit dem Nachteil der nicht zu vernachlässigenden Rüstzeiten erkauft …
Lesen Sie die ganze Geschichte zur Gülleverschlauchung in der aktuellen Ausgabe der Bauernzeitung. Im Wochenschwerpunkt finden Sie weitere Texte zum Thema Gülle ausbringen.
Aktuelle Ausgabe
Landwirte füllen sich die Taschen mit EU-Geld – diesem Vorwurf hat BZ-Landesredakteur Frank Hartmann etwas zu entgegnen – und rechnet mal nach.
Obwohl die Bauernproteste vielfach auf Verständnis stießen, klang in Kommentaren ein alter Vorwurf durch: Die Landwirte erhalten doch den größten Batzen der EU-Budgets. Vor zweieinhalb Jahren erinnerten wir hier an die Römischen Verträge, zu deren Kernpunkten die Vergemeinschaftung der Agrarpolitik zählte. Als einzige Politik in Europa wird die Landwirtschaft seither nahezu ausschließlich aus dem EU-Haushalt finanziert.
Anfang der 1970er-Jahre betrug der Anteil der Landwirtschaft am EU-Haushalt fast noch 90 % – bei sechs Mitgliedsstaaten. Bis 1985 (zehn EU-Mitglieder) sank er auf 70 %. Den exorbitanten Anstieg der Ausgaben für Preisstützungen beendete die MacSharry-Reform 1992 radikal (zwölf Mitgliedsstaaten, inklusive Ostdeutschland). Mit der Agenda 2000 für die EU-15 einigte man sich auf eine Ausgabengrenze im Agrarsektor.
2003, ein Jahr vor dem Beitritt von zehn agrarisch geprägten osteuropäischen Ländern, stand ein Agrarbudget von 47,3 Mrd. €, davon 4,7 Mrd. € für die Zweite Säule. Für das Jahr 2020 nun sind Agrarausgaben von 58 Mrd. € vereinbart, davon 14 Mrd. € für die Zweite Säule. Völlig zu Recht fällt ein wachsender Teil davon den ländlichen Regionen der mittel- und osteuropäischen Mitglieder zu. Der Anteil der Landwirtschaft am EU-Haushalt beträgt noch 35 %.
Trotz inzwischen weiterer 13 Staaten, eines mittlerweile vollumfänglichen globalen Handels, des Endes von Marktordnungen (Milch, Zucker), wachsendem Ökolandbau, Greening-Regeln, der Zunahme (nationaler) restriktiver Auflagen und ungebremster Konzentration von Nahrungsmittelindustrie und Handelskonzernen stagniert die Gesamtsumme der EU-Direktzahlungen seit 15 Jahren sehr konsequent.
Für die Zeit ab 2021 soll das Agrarbudget unter die 30 %-Marke gedrückt werden, was nur mit Kürzungen möglich sein dürfte. Denn mehr Geld wollen die EU-Länder nicht nach Brüssel überweisen. An die Landwirtschaft fließt heute bereits insgesamt nicht mehr als ein Prozent aller Staatsausgaben (EU-Beihilfen plus nationale Ausgaben)!
Reagiert hat die Landwirtschaft auf zwei Jahrzehnte sinkender Beihilfen und Marktliberalisierung mit Selbstausbeutung, Rationalisierung, Betriebsaufgaben bzw. -wachstum samt Verschuldung. Die Beihilfen bleiben existenziell. In Sachsen konnten Betriebe in den letzten zehn Jahren nur dank der Direktzahlungen das Minus von fünf miesen Ernten ausgleichen. 2018 und 2019 retteten Beihilfen Betriebe im Osten vor dem Ruin. Und es geht weiter: In Thüringen (0,4 GV/ha) errechnete man für eine Tierwohlstrategie nötige Investitionskosten von 173 Mio. €. Um die Ställe dann zu bewirtschaften, fielen zusätzliche Betriebskosten von 63 Mio. € an – pro Jahr.
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Für den Umweltschutz wenden die EU-28 von ihren Staatsausgaben 1,7 % auf. Dass das nicht reicht, ist gut möglich. Dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) fällt dazu aktuell nichts Besseres als eine „114-Euro-Kampagne“ ein. So viel „bezahlt“ angeblich jeder EU-Bürger im Jahr für die Landwirtschaft, die laut Nabu die „Hauptschuld am europaweiten Vogel- und Insektensterben“ trägt. Und so sagen Prominente auf, wofür sie „ihre“ 114 € in der nächsten GAP-Periode gern ausgeben würden. Da könnte man genauso gut Autofahrer fragen, wie sie „ihre“ 380 € im nächsten Verkehrsetat des Bundes verwenden möchten.
Bauern treibt es nicht nach Berlin, weil sie Düngeverordnung/Agrarpaket/Tierwohl öde finden. Sondern weil viele von ihnen keinen betriebswirtschaftlichen Spielraum mehr sehen. Und weil sie Kampagnen wie die des Nabu einfach satt haben.
Schokoladenmanufaktur in WolgastDas Leben schreibt manchmal köstliche Geschichten. So hat es Torsten Riel von Sachsen-Anhalt nach Wolgast verschlagen, wo er sich seinen Lebenstraum von der eigenen Schokoladenmanufaktur verwirklicht hat.
Von Bärbel Arlt
Morgens kurz nach neun in der Hansestadt Wolgast: Es ist trist und regnerisch und so zieht es kaum jemanden zum Bummeln in die Stadt. Auf dem Marktplatz vor dem historischen Rathaus und in den Geschäften herrscht gähnende Leere. Wobei – es gibt eine Ausnahme: die Schokoladenmanufaktur in der Conditorei Biedenweg, abgelegen in einer kleinen Seitenstraße jenseits von Markt und Dom. Wer hier an diesem Morgen den Laden betritt, kommt nicht zufällig vorbeigeschlendert, sondern gezielt und wohl wissend, dass Schokolade und Pralinen nicht vom Band sind, sondern von Hand und mit viel Herzblut kreiert werden – von Konditormeister und Chocolatier Torsten Riel.
Der 43-Jährige stammt aus Halle in Sachsen-Anhalt: „Hört man ja“, sagt er und rührt dabei Schokoladenmasse in einer Schüssel. Und auf die Standardfrage, wie es denn einen Sachsen-Anhalter an die Küste verschlage, kommt kurz und knapp die Antwort: „Urlaub.“ Fragende Blicke. Ein bisschen Nachschlag darf es schon sein, bitten wir ihn. Also gut, dann eben die ganze Geschichte: „Ich war leidenschaftlicher Ostseeurlauber, erzählt er. Immer in Lubmin, immer am „Knirk“. Manchmal bis zu acht Mal im Jahr. Und immer in Hütte 21 mit Blick aufs Wasser. „Da ist es gemütlich, ruhig und nicht so überfüllt wie auf Usedom.“
Dort lernte er auch viele Einheimische kennen, schloss Freundschaften. Und den Freunden erzählte er natürlich auch davon, dass er Konditor ist, der sein Handwerk von der Pike auf gelernt hat – in der Konditorei Schade in Halle an der Saale, einem traditionsreichen Familienbetrieb, der einst Hoflieferant für Königs- und Fürstenhäuser war und dessen Geschichte bis ins Jahr 1586 zurückreicht – und 2017 endete. „Ja, die Konditoreien sterben aus. Alle rennen nur noch in Backshops und geben sich mit schlechter Qualität zufrieden“, wettert Riel und macht mit seiner Schokoladenvita weiter: 2000 legte er seine Meisterprüfung ab und ab 2002 arbeitete er 14 Jahre als Schichtleiter in der Confiserie bei Halloren in Halle, 1804 gegründet und damit eine der ersten deutschen Schokoladenfabriken.
Aber irgendwie, und vom Vater immer wieder bestärkt, war da stets der Wunsch, sich selbstständig zu machen. Und wie das unter Freunden so ist, kam dann eines Tages der Tipp: Frag doch mal den Reinhard Knappik in Wolgast, der sucht einen Nachfolger. Torsten Riel, kein Kind langen Zögerns, fragte und siehe da, es klappte. Er zog nach Wolgast, übernahm das Traditionscafe in der Stadt am Peenestrom, verwandelte ein, wie er sagt „hässliches Büro“ in eine attraktive Schokoladenmanufaktur und eröffnete sie am 2. Dezember 2016.
Sicher gab es damals auch Skeptiker, die meinten: Mach das lieber nicht. Überleg dir das gut. Doch davon ließ sich er sich nicht beirren. Heute – drei Jahre später – steht für ihn fest: „Ich habe mich richtig entschieden, bereue nichts.“ Denn seine Schokoladenmanufaktur ist beliebt und an diesem Samstagmorgen geben sich Kunden nahezu die Klinke in die Hand.
„Wir stellen Schokoladentafeln und 30 verschiedene Sorten Pralinen her,“ sagt Riel, der täglich bis zu 6.000 Pralinen zaubert – für Privat- und Onlinekunden, für Firmen und mit saisonalen und individuellen Motiven. Und was es da alles gibt: fruchtige Erdbeer- und Himbeerherzen, Chili- und Mangopyramiden, verführerische Sanddorntrüffel und Holunderblütentöpfchen. Doch der absolute Renner ist die Biedenweg-Tasse, eine doppelt gefüllte Praline und nach Arthur Biedenweg benannt, der das Café gründete.
Eine der jüngsten Kreationen aus seiner Schokoladenmanufaktur in Wolgast ist die nach Töchterchen Pauline benannte Paulinenpraline. Und darf denn die Anderthalbjährige Papas süße Köstlichkeiten auch schon vernaschen? „Irgendwann schon“, sagt er, „aber erst soll sie lernen, wie Obst und Gemüse schmecken“. Und wie steht es um das Naschvergnügen des Meisters? „Von meinen Produkten esse ich wenig, würde ja sonst meinen Umsatz schmälern“, lacht er und schiebt nach: „Ich mag aber auch ganz gern ein Schnitzel mit Mischgemüse.“
Und während er die Schokoladenmischung in sogenannte Hülsen füllt, erzählt er fast beiläufig, dass er schon seit morgens drei Uhr auf den Beinen ist. Das ist ja wie beim Bäcker, staunen wir. „Klar ist es das, ich bin ja auch einer“, sagt er und führt uns ins hundertjährige Traditionscafé, mit dem die Schokoladenmanufaktur verbunden ist. Ob Brot, Brötchen, Kuchen oder Torten, von denen eine schöner als die andere ausschaut – alles ist aus eigener Herstellung.
„Hier hält kein Lkw, der alles ablädt“, versichert er. „Es ist nun mal kein Zuckerschlecken, um im Leben etwas zu erreichen.“ Und erreichen möchte er so einiges. So gibt es Pläne, auch in Greifswald eine Filiale zu eröffnen: Die Hansestadt boomt und Riel möchte dort mit seinen verführerischen Produkten mittendrin und ganz nah an den Kunden sein. Zum Abschied noch kurz die Frage, wie es denn um die Hütte 21 in Lubmin steht. „Nie wieder dagewesen“, sagt er.
Die Schokoladenmanufaktur
In der Konditorei Biedenweg
Lange Straße 15
17438 Wolgast
www.schokoladenmanufaktur-biedenweg.de
Wir kaufen noch schnell ein paar Pralinen und nehmen einen Flyer mit, auf dem kleingedruckt steht: Weltrekordhalter Torsten Riel. So hat er 2005 die größte Katzenzunge der Welt hergestellt – 1,80 Meter lang und 112 Kilogramm schwer. 2008 folgte die größte Mozartkugel der Welt, die 196,9 Kilo auf die Waage brachte und es ins Guinessbuch der Rekorde geschafft hat. Und 2017 schuf er die kleinste gefüllte Praline der Welt – nur drei Millimeter groß und 0,3 Gramm leicht.
Schau an, von diesen Weltrekorden hat uns der Konditormeister und Chocolatier gar nichts erzählt – vielleicht weil er in Gedanken schon am nächsten Weltrekordversuch arbeitet? Doch verraten hat er uns, dass er im Januar vom 22. bis 26. Januar bei der Grünen Woche dabei ist. „Das wird richtig geil.“
Mahnfeuer: Initiative bittet zu TischDie Thüringer Aktivisten von „Land schafft Verbindung“ laden die Menschen im Land am Samstag, den 7. Dezember, zu Mahnfeuern ein. Die Landwirte wollen reden.
Bundesweit rufen die Aktivisten der Initiative „Land schafft Verbindung“ an diesem Sonnabend (7. Dezember) wieder zu Tisch, diesmal an Mahnfeuern – so auch in Thüringen, und das über das gesamte Bundesland verteilt.
Landkreis Weimarer Land:
■ Landwirtschaftsbetrieb Klopfleisch, 99518 Niedertrebra/Escherode; Beginn: 17 Uhr,
Saalfeld-Rudolstadt:
■ Alexander Eger, Maschinenring Saaletal-Holzland und Agrar GmbH Remda, 07407 Remda-Teichel, L1048/B90 gegenüber Abfahrt Thälendorf an der Kreisgrenze; Beginn: 18 Uhr
■ Agrargenossenschaft Kamsdorf und Zucht- und Ausbildungsstall Strümpfel, 07333 Unterwellenborn OT Bucha, „Am Gartenhügel“, Ortsausgang Bucha rechts in Richtung Kalte Schenke; Beginn: 18 Uhr
Schmalkalden-Meiningen:
■ Agrargenossenschaft Helmershausen eG, 98617 Rhönblick, Ortsausgang links, Richtung Wohlmuthshausen; Beginn: 17 Uhr
■ Michael Zitzmann, 98639 Walldorf, Mahnfeuer von „Land schafft Verbindung“ an der B19; Beginn: 18 Uhr
■ Landwirtschaftsbetrieb Franke, 98634 Schafhausen, am Stall; Beginn: 19 Uhr
Hildburghausen:
■ Wildfarm Auengrund und Milch-Land-Veilsdorf GmbH, auf dem Einfirst (Panoramahügel) bei 98553 Schleusingen; Beginn: 17 Uhr
■ LEV Römhild eG, an der Kapelle in 98630 Römhild, gegenüber der Schweinemastanlage auf der Wiese (aus Richtung Waldhausen kommend); Beginn: 17.30 Uhr
Sömmerda:
■ Erzeuger- und Handels AG Laproma, 99195 Schlossvippach, Ortsausgang Richtung Dielsdorf auf der rechten Seite; Beginn: 17 Uhr
Saale-Orla-Kreis:
■ Robby Großmann, bei 07907 Schleiz, zwischen Oettersdorf und Görkwitz; Beginn: 17 Uhr
■ Landgenossenschaft Dittersdorf, 07907 Dittersdorf, Mahnfeuer an der einzigen „Kuhampel“ Deutschlands, nähe Autobahn A9; Beginn: 17 Uhr
Altenburger Land:
■ Landwirtschaftsbetrieb Hardy Bäßler und Kriebitzscher Agrargenossenschaft, Gelände des AgroService Altenburg/Waldenburg, 04617 Kriebitzsch, B180 hinter dem Autohaus; Beginn: 17 Uhr
Unstrut-Hainich-Kreis:
■ AGN Agrargesellschaft mbH Neunheilingen, ein Feuer in 99947 Issersheilingen, am Höck; ein zweites in 99947 Kleinwelsbach, an der Straße nach Thamsbrück; Beginn jeweils 17 Uhr.
Weitere Informationen zu der Aktion finden Sie unter www.landschafftverbindung.de
Text und Foto: FH
Die von der Bundesregierung geplanten Verschärfungen der Düngeverordnung treffen Betriebe, die im roten Gebiet wirtschaften, an ihrer empfindlichsten Stelle. Die Agrargesellschaft Pfiffelbach ist so ein Betrieb.
Von Frank Hartmann
Zu 85 Prozent liegen die fast 5.000 Hektar der Agrargesellschaft Pfiffelbach mbH im roten Gebiet. Dass der Betrieb für etwaige Nitratüberschüsse in Haftung genommen wird, kann Geschäftsführer Dr. Lars Fliege nicht nachvollziehen. Zumal die Grundwassermesspunkte des regionalen Wasserversorgers allesamt Flächen des Ackerbau-, Milchvieh- und Sauenzuchtbetriebs abdecken und die Werte stets im grünen Bereich liegen.
Fliege geht es ums Prinzip, selbst wenn die bisherigen Auflagen für das Wirtschaften in der Kulisse für die Nitratüberschussgebiete beherrschbar sind. Beim Blick auf die geplanten Verschärfungen der Düngeverordnung können Fliege und Pflanzenbauleiter Dittmar Leydolph allerdings nur noch mit dem Kopf schütteln. Das betrifft sowohl die Maßnahmen außerhalb als auch die innerhalb der roten Gebiete.
Da wären die Einschränkungen für Flächen mit Hangneigung, gleichwohl die Topografie keine Hangneigung über 15 % aufweist. Die vom Bund angedachten Randstreifen spiegeln sich zum Teil schon im Thüringer Wassergesetz wider. „Wir setzen auf fünf Meter breite Grünstreifen. Im Wissen, dass Pfiffelbach nicht besonders stark betroffen ist, sind die Verluste dennoch enorm“, sagt Fliege. Die unproduktiven Grünstreifen würden Kosten verursachen und gleichzeitig Einnahmen schmälern. „Bilanziere ich mit Winterweizen, verlieren wir 70.000 Euro im Jahr“, rechnet Fliege vor.
Die Forderung nach sofortigem Einarbeiten von Düngemitteln ab fünf Prozent Hangneigung wirft Fragen nach der technischen Machbarkeit etwa bei Reihenkulturen wie Silomais auf. Wie mit der Sommergerste auf Flächen mit Hangneigung über fünf Prozent verfahren werden soll, bleibe ein Rätsel. Denn die Düngung soll nur noch „bei hinreichendem Pflanzenbestand bzw. Mulch-/Direktsaat zulässig“ sein. Vor Sommergerste wird gewöhnlich gepflügt. Die verbindliche Anrechnung der N-Düngung im Herbst zu Winterraps und Wintergerste kann man in Pfiffelbach nicht akzeptieren. Der zusätzliche Nährstoffbedarf dieser Kulturen im Herbst werde damit vollkommen ignoriert.
Dass im roten Gebiet die pauschale Verringerung des Düngebedarfs um 20 Prozent, anders als in den ersten Vorschlägen, auf die Gesamtfläche des Betriebes bezogen werden soll, sei zwar ein Fortschritt. Für den Qualitätsweizenanbau habe dies dennoch negative Konsequenzen. Und für den Sommerbraugerstenanbau womöglich auch. „Sofern der verpflichtende Anbau von Zwischenfrüchten vor jeder Sommerung kommen sollte, ist damit zu rechnen, dass der Anbau von Sommergerste in roten Gebieten weiter abnimmt“, schätzt Fliege. Ohne diese Einschränkung könnte die Sommergerste für viele in roten Gebieten eine interessante Kultur sein. Fliege muss es wissen, ist sein Unternehmen doch einer der größten Sommerbraugerstenanbauer der Republik. Der Durumanbau sei wegen der Auflagen der Düngeverordnung im roten Gebiet Geschichte.
Die wohl schärfste Einschränkung, die sich das Bundesagrar- und das Bundesumweltministeriums ausgedacht haben, stellt das zusätzlich geplante Verbot der Herbstdüngung für Winterraps und Wintergerste im roten Gebiet dar. Hier bestehe die Gefahr, dass die Kulturen nicht durch den Winter kommen bzw. geschwächt ins Frühjahr gehen. Viel gravierender sei, „dass wir für 13.000 Kubikmeter Gülle zusätzliche Lagerkapazitäten vorhalten müssen.“ Denn für die Gülle bliebe nur noch – sofern es die Witterung überhaupt zulässt – ein minimales Zeitfenster im Frühjahr. Nicht nur ackerbaulich sei dies Nonsens. „Das richtet sich ganz klar gegen die Tierhaltung“, kritisiert Fliege. Der gleich die Frage nachschiebt, bis wann all jene, sofern sie es sich überhaupt noch leisten können, die Güllelagerkapazitäten gebaut haben sollen? Die für ihn unakzeptable Alternative hieße: Den Tierbestand an bestehende Lagerkapazitäten anzugleichen.
Einschneidend für den Ackerbau im roten Gebiet ist zweifelsohne auch der Vorschlag, dass Kulturen mit einer Aussaat nach dem 1. Februar nur noch angebaut werden können, wenn zuvor im Herbst eine Zwischenfrucht gedrillt wurde. Ausnahmen sollen u. a. in besonders trockenen Gebieten gelten. Ob die Pfiffelbacher Flur dazugehört, ist noch offen. Ein Betrieb, der auf gut 40 Prozent (!) seiner Fläche Sommerkulturen anbaut (u. a. Mais, Zuckerrüben, Kartoffeln, Sommergerste), müsste zwangsläufig Zwischenfrüchte anbauen. Fliege und Leydolph schließen aus, dass man das schafft. Die Kosten würden immens steigen – zumal das Glyphosatverbot droht. Die Düngung dieser Zwischenfrüchte ist freilich ausgeschlossen, weil man sie, so die geplante Vorgabe, nicht als Futter nutzen kann.
DüngeVO – Das sind die Vorschläge der BundesregierungDie Bundesregierung hat ihre Vorschläge zur DüngeVO zur EU-Kommission nach Brüssel geschickt. Die Bauernzeitung zeigt die Vorschläge in Auszügen.
Ende September dieses Jahres hat die Bundesregierung ihre Vorschläge zur Verschärfung der Düngeverordnung an die EU-Kommission gesandt. Zuvor hatten sich das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium auf zusätzliche Maßnahmen verständigt. Auf eine Antwort bzw. einen Referentenentwurf warten Landwirte und Länder seither vergebens. Die angepassten Landesverordnungen sollen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung gelten.
■ Begrenzung der Aufbringung flüssiger organischer Düngemittel auf Grünland im Herbst auf 80 kg N/ha;
■ Erhöhung des Gewässerabstandes ohne Düngung auf 10 m ab 15 % Hangneigung, auf 5 m ab 10 % Hangneigung und auf 3 m ab 5 % Hangneigung; ab 5 % Hangneigung sind Düngemittel laut geplanter DüngeVO auf unbestelltem Ackerland sofort einzuarbeiten; auf bestellten Ackerflächen ist die Düngung bei Reihenkultur ≥ 45 cm nur mit Untersaat oder sofortiger Einarbeitung, ohne Reihenkultur nur bei hinreichendem Pflanzenbestand bzw. Mulch-/Direktsaat zu- lässig;
■ Verpflichtung zur Aufteilung der Düngegabe ab einer Hangneigung von 10 %, wenn der Düngebedarf mehr als 80 kg N/ha beträgt;
■ Erhöhung der Mindestwirksamkeit von Rinder- und Schweinegülle sowie flüssigen Gärresten um 10 Prozentpunkte auf Ackerland ab 1. Februar 2020 und auf Grün and ab 1. Februar 2025;
■ Verbindliche Anrechnung der N- Düngung im Herbst zu Winterraps und Wintergerste in Höhe der pflanzenverfügbaren Menge auf den N-Bedarfswert dieser Kulturen im Folgefrühjahr;
■ Berücksichtigung von Flächen mit Düngebeschränkung nur bis zur Höhe der tatsächlich zulässigen N-Düngung bei der Berechnung der 170 kg N-Obergrenze für organische Düngemittel;
■ Ein höherer Düngebedarf infolge nachträglich eintretender Umstände darf den ursprünglich er- mittelten Düngebedarf laut neuer DüngeVO um höchstens 10 % überschreiten;
■ Verlängerung der Sperrfrist für Festmist und Kompost um zwei Wochen vom 1. Dezember bis zum 15. Januar.
■ Verringerung des Düngebedarfs um 20 % im Durchschnitt der Flächen des Betriebes, die dieser in nitratbelasteten Gebieten bewirtschaftet (Ausnahmen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe, die weniger als 160 kg Gesamtstickstoff je Hektar und davon nicht mehr als 80 kg in Form von mineralischen Düngemitteln aufbringen);
■ schlagbezogene Obergrenze für die Ausbringung von organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln in Höhe von 170 kg N je Hektar (gilt nicht für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe);
■ Verbot der Herbstdüngung von Winterraps und Wintergerste sowie von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung (Ausnahme für Winterraps, wenn durch eine Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der verfügbare Stickstoffgehalt im Boden unter 45 kg N/ha liegt);
■ Stickstoffdüngung bei Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung laut DüngeVO nach dem 1. Februar nur, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde (Ausnahme bei spät geernteter Vorfrucht im Herbst und in besonders trockenen Gebieten);
■ Verlängerung der Sperrfrist, wo kein Festmist und Kompost ausgebracht werden kann, auf drei Monate (1. November–31. Januar; der- zeit 15. Dezember–15. Januar);
■ Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um vier Wochen (1. Oktober–31. Januar);
■ Begrenzung der Aufbringung flüssiger organischer Düngemittel auf Grünland im Herbst auf 60 kg N/ha.
Der Katalog der optionalen Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten wird zudem um die Absenkung der 170 kg Gesamtstickstoff- Obergrenze für organische und organisch-mineralische Dünge- mittel auf 130 kg Gesamtstickstoff pro Hektar und Jahr pro Schlag für Ackerflächen ergänzt. Über- dies können die Bundesländer weitere regionale „lösungsorientierte Maßnahmen“ für die roten Gebiete erlassen.
Quelle: Agra-Europe (AgE)
Buchtipp: Landwirtschaft für KinderWie sieht Mais aus? Haben Kühe Betten? Guido Höner ist mit „Marike und Julius: Entdecke mit uns den Bauernhof“ ein kurzweiliges, kindgerechtes Buch zum Thema Landwirtschaft gelungen. Hier können Sie es gewinnen.
Von Ralf Stephan
Kinderbücher sind nicht leicht zu finden, in denen Landwirtschaft kindgerecht und trotzdem realistisch erklärt wird. Zu den empfehlenswerten Ausnahmen gehört „Marike und Julius: Entdecke mit uns den Bauernhof“.
Woher das Getreide im Müsli und die Milch für den Frühstückskakao kommen, erklärt das neue Sachbuch für Kinder im Grundschulalter leicht verständlich. Lernen können die Leserinnen und Leser ab sieben Jahren, wie Hafer, Roggen, Raps oder Mais aussehen und was aus ihnen gemacht wird.
Landwirtschaft spielend lernen
Großflächige Illustrationen zeigen, wo die Betten der Kühe im Boxenlaufstall stehen und wie das Ferkelnest beschaffen ist. Die Kinder sehen, wie Zuckerrüben geerntet werden und was ein Grubber macht. Am Schluss lädt ein Quiz ein, das bei den Abenteuern auf dem Bauernhof Gelernte spielerisch zu testen.
Guido Höner: Marike und Julius: Entdecke mit uns den Bauernhof
LV.Buch im Landwirtschaftsverlag GmbH Münster
96 Seiten, 16 Euro
ISBN 978-3-7843-5636-5
Die Fachkenntnis, mit der die Texte formuliert sind, verwundert nicht. Denn Autor Guido Höner ist Familienvater und gelernter Landwirt, schon viele Jahre als Fachjournalist tätig und seit Kurzem Chefredakteur des Magazins top agrar. Die Illustrationen nach realen Vorbildern machen den Alltag der Bauern erfahrbar und stammen von Noemi Bengsch, die sich schon länger mit dem Thema Natur & Mensch beschäftigt.
ASP: Hohe Biosicherheit ist wichtig!Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist wieder ein Stück näher an uns herangerückt. Mit der ASP-Risikoampel kann jeder Tierhalter überprüfen, ob das eigene Konzept zum Seuchenschutz ausreicht.
Von Bettina Karl
Mitte November fand man in Polen mehrere mit ASP infizierte Wildschweine, nur rund 80 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Und am Dienstag bestätigte die polnische Veterinärbehörde neue Seuchenfälle im Landkreis Zielona Góra. Von dort bis zur deutschen Grenze sind es nur noch 40 Kilometer.
Ob ASP in einen Hausschweinebestand eingeschleppt wird, hängt auch davon ab, wie oft und wie viele Tiere, Personen und Fahrzeuge sich auf dem Betrieb hin und her bewegen. Darüber hinaus spielen Desinfektionsmöglichkeiten, die Einhaltung eines Schwarz-Weiß-Prinzips, aber auch Schulungen der Mitarbeiter ein wichtige Rolle.
Eine Fülle von Faktoren haben darauf ihren Einfluss. Daher hat die Universität Vechta zusammen mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und der QS Qualität und Sicherheit GmbH eine ASP-Risikoampel entwickelt.
Die über das Online-Tool zur Verfügung stehende Risikoampel bietet Landwirten die Möglichkeit, die individuelle betriebliche Biosicherheit zum Schutz vor der ASP freiwillig und anonym bewerten zu lassen. Nach der Beantwortung von rund 110 Fragen, erhält der Landwirt eine Einschätzung, ob der Betrieb in der Risikoklasse:
■ 1 = grün – geringes Risiko
■ 2 = gelb – mittleres Risiko, oder
■ 3 = rot – hohes Risiko
einzustufen ist. Die Fragen des Online- Tools beziehen sich unter anderem auf die Sicherung des Betriebs, des Stalls und der Arbeitsabläufe.
Konkret geht es dabei zum Beispiel um Wildschweinevorkommen in der Umgebung und die Eindringmöglichkeiten von Schwarzwild auf das Betriebsgelände, aber auch von Schadnagern. Sind Hygieneschleusen vorhanden, werden Straßen- und Stallkleidungen getrennt voneinander aufbewahrt? Gibt es sanitäre Anlagen sowohl im Schwarz- als auch im Weißbereich, und sind Desinfektionswannen vorhanden, die auch regelmäßig gewartet werden? Befinden sich unter dem Personal Arbeitskräfte aus ASP-Gebieten, zum Beispiel aus Rumänien? Wie werden verendete Schweine aufbewahrt? Wo lagert und entsorgt man Mist und Dung?
Zum Risikomanagement gehört auch das Schulen des Personals und die Kommunikation mit Behörden und der Öffentlichkeit, genauso wie die betriebliche Absicherung der finanziellen Risiken, die mit einem möglichen Seuchenausbruch verbunden sind.
Die Fragen der ASP-Risikoampel sind im Multiple- Choice-System zu beantworten. Das Tool bewertet in einem zwei- stufigen Verfahren automatisch, wie stark jeder Aspekt das Risiko eines ASP-Eintrags verringert oder erhöht. Nach dem Beantworten aller Fragen teilt das System den Betrieb in die oben genannten Risikoklassen ein.
Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen, die für Deutschland und die Schweiz relevant sind, zusammengestellt und bewertet. Das Radar Bulletin wird vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler Institut (FLI) erstellt.
Praktisch für den Tierhalter sind die darauf folgende Optimierungsanalyse so- wie eine To-Do-Liste, die das Programm automatisch erstellt und die der Landwirt abspeichern und ausdrucken kann. In der Optimierungsanalyse sind alle identifizierten Risikofaktoren ihrer Bedeutung nach aufgelistet. Dazu wer- den konkrete Hinweise zur Umsetzung im Betrieb gegeben.
Sehr hilfreich ist die To-Do-Liste. Dort steht ganz genau drin, welche Maßnahmen der Betrieb ergreifen sollte, um seine Biosicherheit zu verbessern.
Die Benutzung der ASP-Risikoampel ist anonym und gebührenfrei.
Dummerstorf: Nicht mehr Leibniz-Institut?Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft empfiehlt Bund und Land nach der Evaluierung die Förderung für das Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf einzustellen. Der Hauptkritikpunkt: Das FBN hat keine übergreifende Forschungsstrategie. Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Backhaus stärkt Institutsmitarbeitern den Rücken.
von Gerd Rinas
Rückschlag für die Agrarforschung in Mecklenburg-Vorpommern: Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft hat empfohlen, die gemeinsame Förderung von Bund und Land Mecklenburg-Vorpommern für das Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf zu beenden. Grundlage des Votums ist die Evaluierung des FBN durch den Senat der Leibniz-Gesellschaft nach der Bewertung durch Sachverständige im April 2019.
In seiner Stellungnahme kommt der Senat zu dem Ergebnis, dass die bei der vorangegangenen Evaluierung 2015 gegebenen Empfehlungen nur unzureichend umgesetzt wurden. Zwar seien die Publikationsstrategie sowie Konzepte für das Einwerben von Drittmitteln und die leistungsorientierte Mittelvergabe überarbeitet worden. Auch seien die von den sechs FBN-Teilinstituten bearbeiteten Programmbereiche neu strukturiert worden.
Allerdings „stagnierten die Leistungen“: Arbeitsergebnisse und Planungen der Institute wurden zweimal mit „sehr gut“, zweimal mit „gut bis sehr gut“ und zweimal mit „gut“ bewertet, genau so wie vor vier Jahren. Die nach der Evaluierung 2015 eingeleiteten Maßnahmen „wurden nicht in eine überzeugende wissenschaftliche Gesamtstrategie integriert“, so der Hauptkritikpunkt des Leibniz-Senats.
Davon überrascht zeigte sich FBN-Vorstand Prof. Dr. Klaus Wimmers. „Seit der Evaluierung 2015 haben wir ein breites Bündel an Maßnahmen ergriffen, um positive Entwicklungen zu beschleunigen und Stärken auszubauen“, betonte er nach einer Personalversammlung. Wimmers bedauerte, dass bei der Bewertung die Jahre 2018 und 2019 weitgehend unberücksichtigt blieben.
Gerade in jüngster Vergangenheit habe das FBN bei den angesprochenen Kritikpunkten erhebliche Fortschritte aufzuweisen. So konnte die Zahl von Veröffentlichungen in international renommierten Fachjournalen gesteigert und der Umfang der eingeworbenen Drittmittel fast verdoppelt werden. „Das FBN ist international sichtbar geworden. Auch bei Patenten und Ausgründungen verzeichnen wir positive Ergebnisse. Ich hätte mir mehr Zeit gewünscht, diese Entwicklung deutlich zu machen“, sagte Prof. Wimmers.
„Mit Unverständnis“ hat Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Till Backhaus die Empfehlung des Leibniz-Senats zur Kenntnis genommen. „Ich bedauere dies zutiefst, muss es aber erstmal akzeptieren“, so Backhaus, der am Freitag den 300 Mitarbeitern des FBN in Dummerstorf den Rücken stärkte und versicherte, alles zu tun, um den Wissenschaftsstandort Dummerstorf zu erhalten und zu profilieren.
Er verstehe, dass die Leibniz-Gesellschaft den Anspruch herausragender Forschung habe. Das sei bei der Summe von 21 Mio. € , die jährlich je zur Hälfte von Bund und Land für die Forschungsarbeit am FBN bereitgestellt werde, berechtigt und notwendig. Zudem seien seit 1993 etwa 51 Mio. € in das Institut investiert worden. Er warb aber für eine andere Schlussfolgerung aus der jüngsten Evaluierung.
Das FBN verfüge über eine einzigartige Expertise für Forschungen zur Verbesserung von Gesundheit, Wohlbefinden, Leistung und Umweltverträglichkeit von Nutztieren. „In einer Zeit, in der die Sicherung von Biodiversität, Klimaschutz, Wasser, Boden, Luft in den Mittelpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit gerückt ist, kommt dem FBN besondere Bedeutung zu. In der Breite und Tiefe der Nutztierforschung besitzt es aufgrund disziplinärer Kompetenz und interdisziplinärer Aufstellung nationale Alleinstellung“, betonte Backhaus.
Der Minister wies darauf hin, das mit der Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft noch keine endgültige Entscheidung über die Zukunft des FBN getroffen sei. In der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (Konferenz der für Forschung und Wissenschaft zuständigen Minister der Länder und des Bundes) müsse die Empfehlung noch diskutiert und bestätigt werden. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass das FBN ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft bleibt. Dazu erwarte ich auch weitere Unterstützung des Bundes, insbesondere des Bundeslandwirtschaftsministeriums und des Bundesforschungsministeriums“, sagte Backhaus in Dummerstorf. Die nächste Wissenschaftskonferenz berät im April 2020.
Arndt GbR: Mit dem Pflug gegen FeldmäuseJunglandwirt Michael Arndt, unser Praxispartner in Sachsen-Anhalt, setzt den Pflug zur Grundbodenbearbeitung ein. Dabei hat er im Visier: Unkräuter und Feldmäuse.
Von Detlef Finger
Bahn um Bahn absolvierte Michael Arndt am vergangenen Freitag mit seinem Schlepper und dem Sechsschar-Drehpflug auf einem frisch abgeernteten Ackergrasschlag nahe Bottmersdorf. Der Junglandwirt zog die Winterfurche auf der Fläche, die im Frühjahr mit Zuckerrüben bestellt werden soll.
„Mit der wendenden Bearbeitung beseitige ich Unkräuter und bekämpfe mit dem Pflug Feldmäuse, die hier in diesem Jahr verstärkt auftreten. Außerdem bringe ich organische Substanz in den Boden, was gut für die Humusbildung ist“, erklärt der Juniorchef der Familien-GbR im Landkreis Börde, die Praxispartner der Bauernzeitung in Sachsen-Anhalt ist.
Durchschnittlich anderthalb bis knapp unter zwei Hektar schafft Michael Arndt bei 8 km/h Arbeitsgeschwindigkeit, 15 bis 20 ha sind es pro Tag. Insgesamt rund 150 ha Acker hat er bislang in diesem Herbst gepflügt. Dazu gehören rund 15 ha Körnermaisstoppel, auf denen mittlerweile die neue Saat – Dinkel – heranwächst, sowie 35 ha Zuckerrüben, auf denen der Boden durch die Rodung verdichtet wurde. Hier sprießt inzwischen Winterweizen. Und eben jene 15 ha Feldgrasstoppel, die er in der vorigen Woche umackerte, sowie 55 ha Winterweizen/Zwischenfrüchte, auf denen ebenfalls Zuckerrüben folgen sollen.
Das Einjährige Weidelgras war zuvor ein zweites Mal genutzt worden. Auf einem Teil der Fläche haben die Arndts den Aufwuchs selbst gemäht und siliert – weitere etwa 80 Rundballen ergänzen nun den Winterfuttervorrat für die eigenen Fleckvieh-Fleischrinder. Fünf Hektar hofnahes Ackergras dienen bis zur Einstallung der Tiere noch als Weide. Den übrigen Aufwuchs hat ein Geschäftspartner des Landwirtschaftsbetriebes gehäckselt, um es als Gärsubstrat für die Biogasgewinnung zu verwenden.
Angebaut wird das Ackergras zu Vermehrungszwecken. Die Kultur hat seit Jahren einen festen Platz in den vielgliedrigen betrieblichen Fruchtfolgen. Nach Frühjahrs- und Sommertrockenheit gab es dank der Niederschläge im Herbst noch halbwegs zufriedenstellende Erträge bei den Zuckerrüben. Der Massezuwachs ging allerdings mit einem Rückgang des Zuckergehaltes einher.
Die Ackerkrume ist nach den Regenschauern der vergangenen Wochen wieder bis in etwa 40 cm Tiefe durchfeuchtet, weiß Michael Arndt, der vorvergangene Woche zusammen mit Jägern Gehölze gepflanzt hat, aus eigenem Erleben. „Aber darunter ist es noch immer vollkommen trocken.“ So hofft er, dass der Winter ausreichend Niederschläge bringt, um die Bodenwasservorräte weiter auszufüllen.
Angesprochen auf Erwartungen für das Jahr 2020 kommt der Junglandwirt neben guten Naturalerträgen und wieder besseren Erzeugerpreisen für alle Feldkulturen auf die derzeitige Diskussion über seinen Berufsstand und die Branche zu sprechen: „Eine stärkere und bessere Aufklärung der Menschen über die Landwirtschaft tut not. Wir stehen da auch gern für Gespräche zur Verfügung. Denn Unwissenheit ist das Schlimmste.“ Und auch die Politik sieht der junge Betriebsleiter gefordert, etwa beim Bürokratieabbau. Der bleibe leider bislang nur ein leeres Versprechen, denn in der Praxis sei das Gegenteil der Fall. Die immer wieder propagierte Förderung der bäuerlichen Betriebe werde damit konterkariert, zumal den kleineren Höfen auch das Umsetzen der immer weitreichenderen Auflagen schwerer falle.
Das sollten Eltern beim Spielzeugkauf beachtenKleine Kinder verbringen viel Zeit mit Spielzeug. Umso wichtiger ist es, dass es sicher und unbedenklich ist. Experten geben Tipps, um mögliche Gefahren beim Spielzeugkauf zu vermeiden.
Ein geliebtes Spielzeug muss viel aushalten: Es wird geknuddelt, in den Mund gesteckt und herumgeschmissen. Eltern sollten daher sichergehen, dass die Puppe oder das Plüschtier wirklich unbedenklich sind. Was beim Kauf von Spielzeug zu beachten ist, erklärt Ralf Diekmann vom Tüv Rheinland.
Diekmann empfiehlt, nur bei Händlern zu kaufen, die man kennt oder die als sicher gelten. Auf einem Wochenmarkt oder im Internet bei unbekannten Händlern könne man kaum nachvollziehen, unter welchen Bedingungen das Produkt hergestellt wurde. Seriöse Quellen informieren darüber auf der Verpackung oder auf der Website.
Zu den Standardangaben auf der Verpackung gehört das CE-Kennzeichen, der Name des Herstellers oder Importeurs sowie Bedien- und Pflegehinweise – und alles in deutscher Sprache. Das CE-Kennzeichen gibt an, dass das Produkt EU-Richtlinien erfüllt. Das sei aber eine reine Selbstauskunft, so Diekmann, gefährliche Chemikalien könnten trotzdem noch vorhanden sein.
Diekmann empfiehlt, auf Prüfzeichen wie das GS-Zeichen oder ToxProof-Siegel vom Tüv Rheinland zu achten. Sie dürfen nur von unabhängigen Prüfhäusern nach erfolgreichen Tests vergeben werden. Für elektronische Spielzeuge gibt es das VDE-Kennzeichen, das etwa bei ferngesteuerten Autos wichtig ist.
Damit der smarte Teddy im Kinderzimmer nicht zum Spion wird, rät Diekmann auch hier, nur von seriösen Quellen zu kaufen. Eltern sollten sich im Klaren sein, dass Hersteller oft Nutzungsdaten speichern, um ihr Produkt weiterzuentwickeln. –
Eltern sollten prüfen, ob das Plastik unangenehm riecht. Ist die Spieluhr zu laut? Blinkt das Spiel- zeug zu grell? Mütter und Väter sollen ruhig auf ihre Sinne vertrau- en. „Geht mit Ruhe und kauft mit allen Sinnen ein“», rät Ralf Diekmann Eltern. Stoffe wie Blei, Arsen, Quecksilber und Cadmium, die beispielsweise in Lacken und Polyester stecken, könne man nicht direkt riechen. Aber wenn etwas untypisch für das jeweilige Material riecht, sei das ein Hin- weis auf schädliche Stoffe.
Die App Scan4Chem vom Umweltbundesamt sammelt Antworten von Herstellern, die bereits auf Anfragen nach „besonders besorgniserregenden Stoffen“ Auskunft gegeben haben. Dafür muss man nur den Barcode des Spielzeugs scannen.
Text: Juliane Görsch/DPA
Rechtsstreit um morsche BäumeImmer wieder Äste auf den Gehweg. Besitzer M. würde der Gemeinde das Grundstück am Waldrand gerne schenken – doch die lehnt ab und beauftragt eine teure Fachfirma. Ein Rechtsstreit entbrennt.
Das unbebaute, nicht bewirtschaftete Grundstück am Waldrand liegt in einem Gemeindegebiet und grenzt an einen öffentlichen Fußweg. Im Februar 2015 forderte die Gemeinde erstmals von Grundeigentümer M. Sicherungsmaßnahmen am Baumbestand, weil öfters Äste auf den Fußweg fielen. Er müsse trockene Äste entfernen und einige Bäume fällen, forderte die Gemeinde. Der Eigentümer scheute den Aufwand und bot der Kommune an, ihr das Grundstück zu schenken.
Dieses großzügige Angebot wurde abgelehnt. Im Dezember 2016 brachen erneut mehrere Äste ab. Ein abgestorbener Baum fiel auf den Weg und beschädigte eine Straßenlaterne. Daraufhin sperrte die Gemeinde den Fußweg zum Schutz von Passanten. Da in der kleinen Gemeindeverwaltung kein Forstwirt arbeitete, beauftragte sie außerdem ein forstwirtschaftliches Ingenieurbüro damit, ein Baumkataster und ein Gutachten zu den nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen zu erstellen.
Im Frühjahr 2017 war es fertig. Gemäß dem Urteil der Experten verlangte die Kommune von M., elf Bäume zu fällen, bei vier Hainbuchen Totholz zu entfernen und die Äste einer Eiche zu kürzen. Laut Gutachten würden die Baumpflegearbeiten ca. 5.200 Euro kosten. Die Gemeinde setzte M. eine Frist und kündigte an, sie werde die Arbeiten auf seine Kosten selbst in Auftrag geben, wenn er sich weigere, seine Pflicht zu erfüllen. (Juristen nennen das „Ersatzvornahme“.)
Viel zu teuer, fand der Eigentümer, das „könne ja wohl nicht das letzte Wort sein“. Die Gemeinde müsse weitere Angebote einholen oder, noch besser, das Grundstück endlich kostenlos übernehmen und sich selbst darum kümmern. Nachdem im Herbst 2017 erneut ein Baum umgestürzt war, ließ die Kommune die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen. M. sollte die Kosten dieser Aktion und die Kosten des forstwirtschaftlichen Gutachtens übernehmen.
Darauf habe die Gemeinde Anspruch, entschied das Verwaltungsgericht Göttingen (Az. 1 A 530/18). Grundstückseigentümer seien verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grund keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Nach dem wirksamen Bescheid der Kommune wäre M. verpflichtet gewesen, die Baumpflegearbeiten zu organisieren. Sie habe ihm dafür eine angemessene Frist von sechs Wochen gesetzt.
Da M. nichts unternommen habe, habe die Gemeinde selbst eine Firma mit den Arbeiten beauftragen dürfen. Wer so eine „Ersatzvornahme“ verhindern wolle, müsse gegen den entsprechenden Bescheid der Behörde Rechtsmittel einlegen. Der Grundstückseigentümer habe sich aber damit begnügt, gegenüber der Kommune seinen Unmut zu äußern.