Im Spargelland Brandenburg gab es Streit über weitverbreitete Hilfsmittel für den verfrühten Anbau. Rechtzeitig zum Anstich kommt Entwarnung.
Erst sorgte der milde Märzbeginn in einigen Regionen für einen recht frühen Start der diesjährigen Spargelsaison, dann bremste Kälte die ganz Eiligen. Die Pfalz liefert dennoch schon seit der zwölften Kalenderwoche an den Handel. Im Norden und Osten soll die Ernte im unbeheizten Anbau aber auch noch pünktlich vor Ostern beginnen. Brandenburg, nach Niedersachsen zweitgrößtes Erzeugerland, eröffnete am 7. April in Beelitz die Spargelsaison.
In die Diskussion gekommen ist im vorigen Jahr die Verfrühung des Edelgemüses unter Folie. Anlass war ein in den Medien ausgetragener Streit der Stadt Brandenburg an der Havel mit einem Spargelhof. Die Grünen-Fraktion in der Bürgervertretung hatte die Ansicht verbreitet, dass Sonderkulturen in Schutzgebieten nicht angebaut werden dürften und der Folieneinsatz nicht der guten fachlichen Praxis entspreche.
Dieser Irrtum wurde später nicht nur vom Verband der Ostdeutschen Spargel- und Beerenobstanbauer (Vosba) ausgeräumt. Auch die EU-Kommission bestätigte ausdrücklich, dass der Einsatz von Plastikfolie guter landwirtschaftlicher Praxis entspreche. Um sie zu verwenden, bedürfe es keiner Umweltprüfungen, wie die Grünen aus Brandenburg a. d. H. gemutmaßt hatten. Folien würden eingesetzt, um Unkraut zu regulieren, Wasser im Boden zu halten und die Vegetationszeit zu verkürzen. Ihr Einsatz belaste die Umwelt also nicht, sondern trage zum Schutz von Boden und Wasser bei – immer vorausgesetzt, nicht biologisch abbaubare Folie wird nach der Verwendung restlos entfernt. Das antworteten die EU-Kommissare Janusz Wojciechowski (Agrar) und Virginijus Sinkevicius (Umwelt) gemeinsam auf Fragen aus dem Europaparlament. Nun gibt auch die Wissenschaft Entwarnung: Forschungen des Leibniz-Instituts für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ) in Brandenburg zeigen, dass die Entwicklung von Bodentieren wie Milben und Springschwänzen sowie Mikroorganismen wie Pilzen und Bakterien in zeitweise abgedeckten Spargeldämmen nicht unterdrückt, sondern überwiegend sogar gefördert wird. Finanziert wurde das Projekt u. a. vom Potsdamer Agrarministerium.
Die Landtagsfraktion der Grünen indes stellt eine Nachfrage nach „foliefreiem“ Spargel fest. Eine Vermarktungsstrategie für Spargel mit den lila Spitzen solle Verbraucher und -innen dafür stärker sensibilisieren, Landwirtinnen und Landwirten müssten Alternativen zur jetzigen Anbaupraxis nahegebracht werden. Zudem sei Agrarfolie ein wertvoller Rohstoff und dürfe nicht auf den Äckern zurückbleiben. red
Einer dramatisch niedrigen Viehdichte von unter 0,4 GV/ha in Thüringen zum Trotz, verlangt der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die „Tierbestände aus der industriellen Tierhaltung (zu) reduzieren und den Konsum tierischer Lebensmittel herunter(zu)fahren“.
Im Vorfeld der Agrarministerkonferenz (AMK) richtete sich der Verband, dessen Geschäftsführer demnächst zum Thüringer Umweltstaatssekretär berufen werden soll, an Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij (Linke). Darin fordert der BUND, „an den ambitionierten Natur- und Umweltzielen des Europäischen Green Deal festzuhalten und den Schutz von Boden, Wasser und der biologischen Vielfalt nicht aufzuschieben“.
„Der russische Angriff auf die Ukraine hat Folgen für die Agrar- und Ernährungspolitik“, erklärte darin der BUND-Landesvorsitzende, Robert Bednarsky. Dass ein Festhalten an „intensiver Landwirtschaft jetzt die globale Ernährung absichert, ist allerdings eine Milchmädchenrechnung“.
Die eingeleitete Agrarwende dürfe laut BUND nicht an Fahrt verlieren. Dazu müsse der Einsatz von synthetischem Stickstoffdünger reduziert, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zurückgefahren und der Ökolandbau weiter ausgebaut werden. „Wir müssen Tierbestände aus der industriellen Tierhaltung reduzieren und den Konsum tierischer Lebensmittel herunterfahren. Außerdem brauchen wir dringend regionale und betriebliche Bestandsobergrenzen“, so die Meinung des BUND-Landesvorsitzenden.
Der Bauernverband MV lädt alle Nebenerwerbslandwirte aus Mecklenburg-Vorpommern zum Erfahrungsaustausch am 25. Juni ein.
Der „Tag der Nebenerwerbslandwirte“ bietet traditionell die Möglichkeit zu Information und Gesprächen für alle Nebenerwerbslandwirte – unabhängig von der Mitgliedschaft im Bauernverband.
Die Veranstaltung wird um 9 Uhr mit einem Imbiss unter dem Motto „Bauern treffen Bauern“ in der Yara GmbH & Co. KG in Poppendorf bei Rostock starten. Auf der anschließenden Vortragstagung wird voraussichtlich das Thema „Pflanzennährstoffe – ohne geht es nicht“ erörtert. Darüber hinaus werden die Herausforderungen der GAP sowie agrarsoziale Themen diskutiert. Eine Betriebsführung durchs Düngemittelwerk schließt den Fachtag ab.
Der Bauernverband MV bietet mit dem Treffen Landwirten im Nebenerwerb eine Plattform zum Netzwerken und Diskutieren. Nebenerwerbslandwirte müssen Gesetze und Auflagen ebenso einhalten wie ihre Berufskollegen im Haupterwerb. Sie haben sehr mit überbordender Bürokratie zu kämpfen. Am „Tag der Nebenerwerbslandwirte“ erfahren die Teilnehmer, wie der Bauernverband MV sie unterstützen kann. red
Thüringen will die Möglichkeiten des EEG nutzen und die Energieerzeugung auf Dauergrünland in benachteiligen Gebieten gestatten. Der hiesige Bauernverband verhandelt dazu mit dem Umweltministerium.
Thüringen will landwirtschaftliche Flächen mit geringen Ertragspotenzialen für Solarstrom erschließen. Das Umweltministerium kündigte an, die dafür vorgesehenen Möglichkeiten innerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nutzen zu wollen. Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt schufen dafür bereits landesrechtliche Voraussetzungen.
Demnach soll die Installation vom Photovoltaikanlagen in benachteiligten Gebieten „auf bereits festgelegten ertragsschwachen landwirtschaftlichen Standorten“ möglich werden. Dadurch sei es insbesondere auf Dauergrünland möglich, die Flächen gleichzeitig für die Landwirtschaft, etwa durch Beweidung, als auch für die Energieproduktion mit Photovoltaikanlagen zu nutzen, erklärte Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne).
So erhielten Betreiber zusätzlich zur landwirtschaftlichen Nutzung für den generierten Ökostrom eine Einspeisevergütung. Gleichzeitig gelte es, wertvolles Ackerland für die Lebensmittelproduktion zu erhalten. Siegesmund: „Die Energiewende braucht viele Partner. Ich werbe in Thüringen darum, gemeinsam für die Energiesicherheit mehr zu tun. Solarmodule auf die Flächen zu stellen, die wenig landwirtschaftlichen Ertrag bringen, schafft einen finanziellen Mehrwert für die Landwirte und schützt gleichzeitig unsere Lebensgrundlagen durch saubere Energie. Es ist angesichts der hohen Abhängigkeit von Energieimporten aus Russland von großem öffentlichem Interesse, sich so schnell wie möglich von fossilen Importen unabhängig zu machen.“
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Der Präsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV), Dr. Klaus Wagner, begrüßte das Vorhaben: „Der Ausbau von PV bietet Potenziale für den landwirtschaftlichen Betrieb. PV-Anlagen können für den Landwirt eine Einkommensalternative sein. Es darf aber keine Konkurrenz zwischen Energie- und Lebensmittelproduktion geben. Der Ausbau muss in geordneten Bahnen realisiert werden, sodass die Flächennutzung sinnvoll ist und die landwirtschaftliche Nutzung, aber auch Natur und Landschaft bestmöglich Berücksichtigung finden. Bei jeder Investition müssen die Belange der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe, aber auch die der Anwohner berücksichtigt werden.“red
Thüringen will sich an der sächsischen Variante orientieren. Details dazu finden sich hier
Die energiepolitische Position des TBV findet sich hier
Nachträgliche Bescherung für Landwirtin Ute Hansen aus Pirow: Die Leserin der Bauernzeitung nahm ihren Gewinn aus dem gemeinsamen Weihnachtspreisausschreiben 2021 der landwirtschaftlichen Wochenblätter entgegen.
Die als zweiter Hauptpreis ausgelobte Kurzscheibenegge „Rubin 10“ mit drei Metern Arbeitsbreite kommt der Inhaberin eines 340-ha-Marktfruchtbetriebes im Nordwesten Brandenburgs außerordentlich gelegen, denn angesichts der hohen Dieselpreise möchte sie den Pflug künftig seltener einsetzen. „Mit den robusten Lemken-Geräten habe ich schon länger geliebäugelt, seit meine Scheibenegge in die Jahre gekommen ist“, verriet die Agraringenieurin.
Dass der allererste Gewinn in ihrem Leben diesen Wunsch erfüllt, freue sie umso mehr. Die ganze Sache richtig rund macht der Umstand, dass Ute Hansen beim betreuenden Landtechnikunternehmen, der SRB Westprignitzer Landtechnik GmbH in Karstädt, bereits seit vielen Jahren Stammkundin ist. red
Die Zahl der Imkerinnen und Imker als auch die Anzahl der von ihnen betreuten Bienenvölker ist in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren beträchtlich gestiegen. Noch bis zum 30. April 2022 können Anträge auf EU-Bienenförderung gestellt werden.
Nicht nur die Anzahl der Imkerinnen und Imker ist in Sachsen-Anhalt gewachsen. Erfreulicherweise interessieren sich auch immer mehr junge Menschen im Land für die Imkerei und organisieren sich zudem im Imkerverband.
Dazu beigetragen hat auch die EU-Bienenförderung, deren Umsetzung hierzulande nach der Richtlinie Bienenzuchtsektor erfolgt. Das Programm wurde in den vergangenen Jahren sehr gut von Bestandsimkern, vor allem aber auch von über Lehrgänge ausgebildeten Neuimkern angenommen. Pandemiebedingt fanden zuletzt weniger Neuimkerkurse oder nur mit beschränkter Teilnehmerzahl statt.
Nicht zuletzt deshalb wurden im laufenden Imkereijahr weniger Förderanträge gestellt und die verfügbaren Finanzmittel bisher nicht vollständig abgerufen. Das Land Sachsen-Anhalt stellt im Imkereijahr 2021/2022 hierfür insgesamt 250.000 Euro bereit.
Nach Angaben des Imkerverbandes Sachsen-Anhalt sind noch ausreichend Fördergelder vorhanden. An dieser Stelle sei deshalb darauf hingewiesen, dass noch bis zum 30. April 2022 Anträge auf EU-Bienenförderung beim dafür zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte in Halberstadt eingereicht werden können.
Der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau hält in Mecklenburg-Vorpommern an. Laut Landwirtschaftsministerium nahm die Ökoanbaufläche im vorigen Jahr um ca. 13.300 auf über 190.000 ha LF zu.
2022 ist bisher ein weiterer Zuwachs von 5.375 ha LF zu verzeichnen. Seit Januar vorigen Jahres haben 141 Betriebe auf Ökolandbau umgestellt. Damit werden nun ca. 14,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche von 1.212 biozertifizierten Agrarbetrieben ökologisch bewirtschaftet.
Landwirtschaftsminister Till Backhaus bezeichnete die Entwicklung als „außerordentlich beachtlich“, schränkte aber ein, dass die Auswirkungen der Ukraine-Krise auf die Agrarmärkte offen seien. Grundlage des anhaltenden Wachstums des Ökolandbaus seien die weiter steigende Nachfrage nach Ökoprodukten sowie stabile Rahmenbedingungen. Der Ökolandbau habe für MV einen „sehr hohen Stellenwert“, betonte der Minister. Laut Koalitionsvertrag der Landesregierung vom vergangenen Herbst sollen bis 2026 mindestens 20 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologisch bewirtschaftet werden. Von 2023 bis 2027 stehen in der Zweiten Säule ca. 653 Mio. Euro sowie weitere Fördermittel von Bund und Land bereit.
Landwirt Christian Bomberg setzt einen selbst entwickelten Tiefenlockerer zur Beseitigung von Bodenverdichtungen ein und kombiniert ihn mit Geräten zur Saatbettbereitung und Aussaat.
Von Wolfgang Rudolph
Betrachtet Landwirt Christian Bomberg die Kulturen auf den eigenen und umliegenden Feldern, registriert er häufiger als früher Bereiche mit vermindertem Aufwuchs. „Die Ursache dafür sind wohl Bodenverdichtungen durch die immer schwerer werdenden Maschinen und damit einhergehende Vernässungen“, vermutet er. Der 39-Jährige bewirtschaftet in Legden (Kreis Borken, im westlichen Münsterland) 65 ha Ackerfläche und betreibt einen Schweinemaststall mit 1.500 Mastplätzen. Hinzu kommen Lohnleistungen in den Bereichen Pflanzenschutz und Düngung.
Im Pflanzenbau praktiziert der Betrieb mit den Marktfrüchten Raps, Weizen, Triticale, Gerste, Mais und Roggen eine relativ breite Fruchtfolge. „Das hat auch etwas mit den sehr unterschiedlichen Böden hier in der Region zu tun“, erklärte Bomberg. Die Spanne reiche von leichten Sandböden bis zu schwerem Lehm. Abgesehen von Trockenjahren wie 2019 und 2020 regne es mit durchschnittlichen Jahresniederschlägen von 800 bis 850 l/m² ausreichend, wenn auch häufig ungünstig verteilt.
Die Anbaubedingungen vor Ort und deren beobachtbare Veränderungen bestimmen die längerfristige Ackerbaustrategie des Legdener Landwirts. Dazu gehört eine Bevorzugung der nichtwendenden, konservierenden Feldbearbeitung, um die natürliche Kapillarwirkung des Bodens zu festigen, sowie den Humusaufbau und das Bodenleben zu befördern. „Ich nutze den Pflug immer weniger und will in naher Zukunft eigentlich ganz darauf verzichten“, sagt Bomberg.
Doch dem Landwirt ist klar: Verdichtungen in den Fahrspuren der Maschinen mit ihren negativen Auswirkungen auf die Pflanzenentwicklung werden sich auch künftig nicht gänzlich vermeiden lassen. Und dann sind da ja auch noch die verfestigten Pflugsohlen, die sich über die Jahre in einer Tiefe von 30 bis 40 cm gebildet haben. Eine Lockerung des Bodens in diesem Bereich und gegebenenfalls tiefer zur nachhaltigen Pflege des wichtigsten Produktionsmittels rückte ganz nach vorn auf der Agenda des Betriebsleiters.
Auf der Agritechnica 2019 wollte sich Bomberg nach entsprechenden Geräten umschauen. Dies weckte den Ehrgeiz bei seinem Schwager Markus Relt, dem er davon berichtete. Relt beschäftigt sich nebenberuflich mit der Konstruktion und dem Bau landwirtschaftlicher Geräte und nutzt für die Anfertigung von Prototypen die gut ausgestattete Werkstatt auf dem Hof seines Verwandten. Relt entwarf einen auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnittenen Tiefenlockerer. In den darauffolgenden Wochen sprühten abends und an den Wochenenden in der Werkstatt in Legden öfter als sonst die Funken von Trennschleifer und Schweißgerät. Bomberg und Relt setzten das mit einem CAD-Programm am Computer entworfene Gerät gemeinsam in Eisen um.
Der Tiefenlockerer made by Relt hat eine Arbeitsbreite von 3 m und kann mit vier oder sechs Zinken bestückt werden. Als Werkzeuge fungieren Parabelschare, wie sie auch bei Strip-Till-Maschinen zum Einsatz kommen. Sie heben den Boden in der eingestellten Tiefe als fortlaufende Wellenbewegung an, brechen verfestigte Zonen auf und lockern den Acker, ohne die natürliche Schichtung zu zerstören.
Möglich sind Arbeitstiefen bis zu 60 cm. Eine Besonderheit des kompakten Anbaugerätes sind die integrierten Hydrauliksysteme. Zum einen lässt sich mit einem parallel geführten Hubwerk die Arbeitstiefe der Lockerungswerkzeuge während der Fahrt anpassen. Zum anderen ermöglichten die Dreipunktaufhängung an der Rahmenkonstruktion und das geringe Zwischenbaumaß von nur 70 cm (Abstand zwischen den Dreipunktaufnahmen am Traktor und am Tiefenlockerer) die Kombination mit weiteren, bei Nutzung des Zapfwellendurchtriebs, auch aktiven Bodenbearbeitungsgeräten. Dank des hydraulisch einstellbaren Oberlenkers kann die Tiefenführung der angekoppelten Maschinen unabhängig von der Einstellung des Tiefenlockerers erfolgen. „Für den alternativen Einsatz eines Packers zur Rückverfestigung lässt sich die Dreipunktaufhängung außerdem zwischen den Normen KAT2 und KAT3 umstecken“, ergänzt Relt.
Die Zugkraft wird nach Aussage der Entwickler durch die Bodenart und die Ausgeprägtheit der Verdichtungen bestimmt. „Allein für die Überfahrt mit dem Tiefenlockerer reichen bei einer Arbeitsgeschwindigkeit von 6 bis 8 km/h und der für das Aufbrechen der Pflugsohle ausreichenden Arbeitstiefe von 40 bis 45 cm in aller Regel 120 PS“, weiß Bomberg aus seiner Praxis. Bei Kombination beispielsweise mit einer Kreiselegge würden etwa 200 PS benötigt.
Seit der Saison 2020 ist das selbst entwickelte Bodenbearbeitungsgerät auf den Flächen des Betriebes in unterschiedlichen Kulturen im Einsatz. Als Beispiel nennt der Landwirt den Anbau von Körnermais. Hier arbeitet er mit vier Lockerungsscharen. Diese sind im Abstand von 75 cm angebracht und kombiniert den Tiefenlockerer mit einer Kreiselegge für die Saatbettbereitung.
Die Fahrspuren dieses Arbeitsganges werden mittels GPS aufgezeichnet. Dadurch kann die nachfolgende Sämaschine den Mais genau über den gelockerten Streifen platzieren. „Man ebenso mit sechs Scharen arbeiten, dann in einem Reihenabstand von 55 cm. Die Wurzeln suchen sich schon den Weg in dem auf ganzer Arbeitsbreite aufgelockerten und belüfteten Boden“, merkt Bomberg an.
Möglich sei aber auch, die Maschinenkombination gleich mit einer Drille zu komplettieren. Eine Anwendungsvariante hierfür ist die Anlage einer Zwischenfruchtkultur nach Getreide. „In einem Versuch haben wir auf einer Hälfte des Feldes die Zwischenfrüchte mit und auf der anderen Hälfte ohne vorlaufenden Tiefenlockerer gesät. Auf dem gelockerten Teil, wo die Pflanzenwurzeln leichter in tiefere Regionen für die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser vordringen konnten, haben sich nicht nur die Zwischenfrüchte, sondern auch der nachfolgende Mais deutlich besser und vor allem gleichmäßiger entwickelt“, berichtet Bomberg. Auch Staunässe sei nirgends aufgetreten.
In diesem Jahr habe er den Tiefenlockerer auf den gesamten für den Maisanbau vorgesehenen 22 ha in Kombination mit weiteren Geräten und erstmals auch solo vor der Rapsaussaat eingesetzt. Nach und nach wolle er so auf allen Flächen Bodenverdichtungen beseitigen und dies aller zwei bis drei Jahre wiederholen.
Die positive Wirkung des Tiefenlockerers auf die Kulturentwicklung und seine Einsatzmöglichkeiten haben sich in der Region und neuerdings darüber hinaus herumgesprochen. Viele Landwirte leihen sich das Gerät aus. Einige kaufen sich dann selbst eine Maschine. Bislang hat Markus Relt elf weitere Tiefenlockerer zusammengebaut und für netto 6.900 Euro pro Stück verkauft. „Angesichts der stark gestiegenen Einkaufspreise für Stahl und Hydraulikkomponenten wird sich die Fertigung nun aber sicher verteuern“, vermutet Bomberg.
EU-Maschinenrichtlinie gilt auch für Eigenbauten
Achtung Falle! Wer ein landwirtschaftliches Gerät entwirft und baut, gilt gemäß der EU-Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EU) als Hersteller. Das bedeutet er muss vor der Inbetriebnahme die darin festgelegten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Anforderungen erfüllen. Hierzu gehören die CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung. Dies gilt ebenso für Umbauten von Produkten der Landtechnikindustrie und auch dann, wenn die Maschine nicht verkauft oder vermietet, sondern nur vom Hersteller selbst im eigenen Betrieb eingesetzt wird. Darauf verweist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Verstöße gegen die Vorgaben der Maschinenrichtlinie und das Produktsicherheitsgesetz können nach Aussage der SVLFG erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. So drohten bei Unfällen, die durch Eigenbauten ohne Zulassung verursacht werden, nicht nur Regressforderungen der Versicherungsträger und Bußgelder. Bei Personenschäden droht sogar ein Strafverfahren.
Während dieser Tage die Frühjahrsarbeiten im Landwirtschaftsbetrieb Schröter auf Hochtouren laufen, heißt es für uns nach zwei Jahren Abschied nehmen von unserem Praxispartner in Sachsen-Anhalt.
Ackerbohnen und Körnerfuttererbsen sind gedrillt, erste Pflanzenschutzmaßnahmen im Winterraps durchgeführt. Auf den für den Silomaisanbau vorgesehenen Schlägen wird Stalldung gestreut und die Wiesen wurden abgeschleppt. Die Saat von Lupinen, Öllein, Sonnenblumen, Sojabohnen und Mais muss demnächst noch in die Erde.
Die Feldarbeiten fallen in eine turbulente Zeit. Der seit fünf Wochen in der Ukraine tobende Krieg hat dazu geführt, dass sich die Preise für Betriebsmittel und Energie regelrecht überschlagen, ebenso wie die Erzeugererlöse für landwirtschaftliche Produkte. „Dieser Krieg hat alles verändert. Im Moment ist es Glückssache, die richtigen Entscheidungen zu treffen“, sagt Betriebsleiter Jörg Schröter ernüchtert. Vorherige vermeintliche Probleme seien jetzt zu Nichtigkeiten geworden. Es gebe extreme wirtschaftliche Verwerfungen. Deutschland ist offenbar über Nacht von einer Überfluss- zur Mangelgesellschaft geworden, die Diskussion um Tank oder Teller wieder aufgeflammt, zählt der 53-Jährige auf. „Wir können nur hoffen, dass wir eine gute Ernte einfahren“, erklärt der Landwirt, schiebt aber nach: „Wer weiß, ob wir dann genügend und zudem bezahlbaren Diesel für den Mähdrusch haben werden …“
Über die Ernte in Tilleda werden wir – zumindest an dieser Stelle – nicht mehr berichten. Denn mit dem Frühling ist leider auch die Zeit gekommen, Abschied zu nehmen. Seit zwei Jahren begleitete die Bauernzeitung das Geschehen auf dem Familienbetrieb im Südharz. Die Schröters waren der inzwischen fünfte Partnerbetrieb des Wochenblattes in Sachsen-Anhalt seit dem Start des Formats „Aus der Praxis“ im Frühjahr 2012. Im zweijährigen Turnus wechselte die Landesredaktion seither zu einem neuen landwirtschaftlichen Unternehmen. Daran soll festgehalten werden, wenngleich das Abschiednehmen auch diesmal schwerfällt. Schließlich sind die bestehenden freundschaftlichen Kontakte zu Jörg Schröter und seiner Familie in den zurückliegenden 24 Monaten noch enger geworden. Doch es bleibt der Anspruch, hier künftig weitere landwirtschaftliche Betriebe vorzustellen.
Bislang gab es einen guten Mix hinsichtlich der Produktionsausrichtungen und Rechtsformen: Stationen der Berichterstattung waren seit 2012 die Landgut Krosigk GmbH im Saalekreis (Marktfruchtproduktion, Schafhaltung), die Agrargenossenschaft Löberitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Ackerbau, Rinder- und Schweinehaltung, Biogaserzeugung), der Landwirtschaftsbetrieb Matthias Pitschke in Gerbitz im Salzlandkreis (Marktfruchtbau mit Schwerpunkt Kartoffeln und Direktvermarktung), die Vater-Sohn-GbR von Werner und Michael Arndt in Bottmersdorf im Landkreis Börde (Acker- und Futterbau, Grünland, Mutterkuhhaltung) und zuletzt der Familienbetrieb Schröter in Tilleda im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei dem – neben dem Feldbau und der kleinen Mutterkuhhaltung – insbesondere dessen Milchviehhaltung im Blickpunkt stand.
Berichtet wurde hier u. a. über die Haltung der Milchrinder auf Stroh, die Klauenpflege in Eigenregie, das automatische Melken mittels Robotern, die Organisation der Stallarbeit an Feiertagen, die Zuchtphilosophie des Betriebes, die Kälber- und Jungviehaufzucht, das Erzeugen von betriebseigenem Grob- und Kraftfutter in hoher Qualität sowie das Ausbringen der wirtschaftseigenen organischen Dünger. Und selbst ein Porträt von Junglandwirt und Junior-Chef Pascal Schröter (31) fehlte dabei nicht.
„Wir sind schon ein wenig stolz darauf, dass unser Familienbetrieb als Praxispartner ausgewählt wurde“, sagt Jörg Schröter rückblickend. Dies habe ihm und seinem ältesten Sohn, Pascal, die Möglichkeit gegeben, Einblicke in ihre Arbeit im Stall und auf den Feldern zu geben, Probleme des Berufsstandes und insbesondere bäuerlicher Höfe anzusprechen sowie zu aktuellen Themen Stellung zu beziehen. „Die Reaktionen von Berufskollegen haben uns gezeigt, dass wir mit unserer persönlichen Meinung nicht alleine stehen“, so Schröter. „Und nicht zuletzt waren die regelmäßigen Besuche des Landesredakteurs eine willkommene Abwechslung in unserem betrieblichen Alltag.“
Bedauerlich ist, dass ausgerechnet die gemeinsame Zeit auf dem Tilledaer Betrieb in die Coronapandemie fiel. In beiden Winterhalbjahren, 2020 und 2021, musste die RinderAllianz deswegen die HolsteinVision im altmärkischen Bismark absagen. An diesem traditionsreichen Ort sachsen-anhaltischer Rinderzucht war der Zuchtbetrieb Schröter mit seinen Kühen in den zurückliegenden Jahren sehr erfolgreich. Zuletzt, im Jahr 2019, holten sie bei der Verbandsschau den Titel „Beste junge Kuh“ in den Südharz.
Die 4. HolsteinVision soll nun am 2. Juni in Bismark stattfinden. Jörg und Pascal Schröter haben bereits vier ihrer Kühe in die engere Auswahl für die Schau gezogen. Ungeduldig sehnen die beiden nun das Anschreiben der Zuchtorganisation herbei. Das sollte möglichst nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen, wenn noch rechtzeitig alle Vorbereitungen getroffen sein sollen.
Der neue Praxispartner in Sachsen-Anhalt betreibt Schweinehaltung mit eigener Direktvermarktung im Saalekreis. Bleiben Sie neugierig.
Bei der Top-Genetik-Auktion „Sunrise Sale“ gingen die Gebote durch die Decke. Züchter der RinderAllianz unterstrichen ihre fachliche Kompetenz.
Von Gerd Rinas
Branchenkenner hatten die Katalognummer 3 aus der Agrarprodukte Dedelow auf dem Zettel. „Talika P RDC“, so der Name des Kalbs aus dem namhaften Rinderzuchtbetrieb in der Uckermark, ist eine Tochter des Bullen Foreman, der Nummer 1 der deutschen Topliste. Damit ist auch Talika ein Hoffnungsträger der deutschen Holsteinzucht. Doch keiner der Experten hätte für das knapp drei Monate alte weibliche Kalb ein Gebot von 70.300 Euro vorausgesagt.
Das interessierte einen Bieter aus Sachsen bei der Top-Genetik-Auktion „Sunrise Sale“ 2022 am vergangenen Freitag herzlich wenig: Talika P RDC wechselte zu diesem unglaublich hohen Preis den Besitzer! Zu dem machten die Veranstalter wie üblich keine Angaben. Es liegt aber die Vermutung nahe, dass der Käufer mit einer Besamungsstation zusammenarbeitet und Talika in der Familie eines bekannten Besamungsbullen auftauchen wird. Für die ostdeutsche Rinderzucht sollte es nicht bei diesem einen Verkaufserfolg bleiben.
Auf der „Sunrise Sale“, die 2022 zum dritten Mal online stattfand, wurden 44 Jungrinder angeboten. Davon stammten elf aus dem Zuchtgebiet der RinderAllianz im nördlichen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Mit der Kersten GbR aus Salzwedel stellte ein weiterer Rinder-Allianz-Betrieb den zweiten Topseller. Das Zuchtunternehmen verkaufte sein fünf Monate altes Jungrind „KHE I‘m Funny P RDC“ aus der französischen Gourmette-Familie für 35.500 Euro nach Brandenburg.
Über gute Preise konnten sich auch Hanno Dobbehaus, Gadebusch, Familie Aalberts, Schlieffenberg, und die ADAP Rinderzucht Ahrenshagen, allesamt aus Mecklenburg-Vorpommern, sowie die Landgenossenschaft Pröttlin, Karstädt, und die AG Schwarzbuntzucht Fischbeck eG aus der Altmark freuen.
Nach Angaben der Veranstalter kosteten die Tiere aus dem Zuchtgebiet der RinderAllianz im Mittel knapp 16.000 Euro. Der Durchschnittspreis aller 44 verkauften Jungrinder lag bei 9.100 Euro und damit 900 Euro über dem von 2021. „Wir freuen uns mit den Züchtern über die Qualität der Jungrinder und die tollen Preise“, so RinderAllianz-Geschäftsführerin Dr. Sabine Krüger gegenüber der Bauernzeitung. Zur Versteigerung hatten sich mehr als 2.300 Besucher eingeloggt. Interessenten aus 14 Ländern boten mit. „Sunrise Sale“ wird von RinderAllianz, Holstein Forum und Rinderzucht Schleswig-Holstein veranstaltet.
Ein Jahr nach dem Flammentod von über 50.000 Tieren in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin gibt es noch keine Angaben zur Brandursache. Eine politische Debatte, wie solche Katastrophen verhindert werden sollen, ist bisher nicht in Gang gekommen.
Von Gerd Rinas
Ein Jahr nach dem Großbrand in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin zeigen sich Umweltverbände und Landwirtschaftsministerium unzufrieden mit der Aufarbeitung des größten Stallbrands der vergangenen Jahrzehnte. Er sei „bestürzt, enttäuscht, ja verbittert“ darüber, dass es bisher nicht gelungen sei, die Ursachen für den Brand herauszufinden, bei dem mehr als 50.000 Schweine zu Tode kamen, sagte Agrarminister Till Backhaus in der vorigen Woche. Am Morgen des 30. März 2021 war die Anlage in Alt Tellin mit 10.000 Sauenplätzen in Brand geraten und in wenigen Stunden fast vollständig abgebrannt. Nach Backhaus‘ Angaben sollen im April Aussagen zur Brandursache vorliegen.
Dass in Alt Tellin eine Schweinehaltung in der bisherigen Form neu errichtet werden könnte, schloss der Minister aus. „Einer industriemäßigen Anlage ohne Flächenbindung müsste die Gemeinde zustimmen. Das kann ich mir nicht vorstellen.“ Ein Neubau müsste außerdem nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden und bräuchte eine neue Baugenehmigung.
Unterdessen ist die Brandruine fast komplett zurückgebaut worden. Übrig blieben offene Güllekanäle, die mit Regenwasser vollgelaufen sind. „Die Flüssigkeit wird vom StaLU überwacht“, versicherte Renate Brügge, Abteilungsleiterin im Ministerium.
Minister Backhaus wies auf eine Reihe von Maßnahmen hin, die er nach dem Brand in Alt Tellin veranlasst hat. Dazu zählt die Aufforderung an die Landkreise, den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zu überprüfen. Im Mai hatte die Landesregierung zudem im Bundesrat eine Entschließung auf den Weg gebracht, um die Anforderungen an Tierhaltungsanlagen im Baugesetzbuch so zu verändern, dass Brände künftig verhindert werden könnten.
Backhaus bedauerte, dass die neue Bundesregierung sich dazu bisher nicht geäußert hat. Er gehe davon aus, dass der Bund bis Ostern ein staatlich verbindliches Tierwohllabel und ein „Beschleunigungsprogramm“ für den Umbau der Tierhaltung vorlegen werde. „Bei 200 Milliarden Euro für die Energiewende und einer Milliarde für den Umbau der Tierhaltung stimmt das Verhältnis aber nicht. Wenn wir Ernährungsautarkie wollen, muss mehr passieren“, so der Minister.
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Vertreter von BUND und Greenpeace wiesen in der vorigen Woche darauf hin, dass bei dem Bau der Anlage in Alt Tellin „sehr großzügige Erleichterungen“ nach der Landesbauordnung gewährt worden waren. Um Löscharbeiten zu ermöglichen, Menschen und Tiere retten zu können und das Ausbreiten des Feuers in andere Gebäudeteile zu verhindern, seien Ställe in Brandabschnitte zu unterteilen und alle 40 m Brandwände einzuziehen, sagte Rechtsanwalt Ulrich Werner, der im Auftrag des BUND MV den Brand untersucht. „Laut Landesbauordnung hätten auf 21.700 m² Stallfläche in Alt Tellin normalerweise 13 Brandabschnitte eingeteilt sein müssen. Es gab aber nur zwei“, so Werner.
Genehmigt wurde diese krasse Unterschreitung nach § 51 Landesbauordnung, wonach für Sonderbauten strengere Anforderungen festgelegt oder Erleichterungen zugelassen werden können. Die Genehmigungsbehörde entschied sich für Erleichterungen. Tatsächlich seien beim Bau größerer Ställe kleinere Brandabschnitte als 1.600 m² geboten. „Bisher sind Landesbauordnung und Genehmigungspraxis absolut gegenläufig. In der Regel werden sehr große Erleichterungen gewährt“, hat Werner herausgefunden.
Das gilt auch für die Frage, wie lange tragende Bauteile ohne Funktionsverlust Feuer widerstehen müssen. In Alt Tellin galt die niedrige Feuerwiderstandsklasse F 30 (30 Minuten). Dabei war der Stall nach Werners Angaben als „ungeschützte Stahlkonstruktion“ errichtet worden. Bei dem Brand musste schon der erste Rettungsversuch wegen Einsturzgefahr abgebrochen werden.
„Wir wissen, wie gebaut werden muss, tun es aber nicht wegen der Kosten“, gab Martin Hofstetter, Agrarexperte bei Greenpeace, zu bedenken. Der Mehraufwand für Brandmauern und ein feuerfestes Dach in Alt Tellin hätte nach seinen Angaben bei 500.000 Euro gelegen. „Das sind pro Tier 16 Cent bei einer Abschreibung über 20 Jahre. Dann wären 90 Prozent und nicht drei Prozent der Tiere nach dem Brand gerettet worden“, sagte Hofstetter.
Zur Unterstützung des Innovationsprozesses in der Landwirtschaft wurde im Jahr 2014 als Eler-Förderinstrument die „Europäische Innovationspartnerschaft für Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“, abgekürzt EIP-Agri, eingeführt. Die Umsetzung von EIP-Agri erfolgt über die Bundesländer.
In Thüringen wurde die Fördermöglichkeit zur Durchführung von Innovationsprojekten kontinuierlich und mit vielseitigen Themen angenommen. Zum aktuellen Stand konnten 43 EIP-Projekte mit einer Zuwendung von insgesamt 8 Mio. Euro bewilligt werden. Im Jahr 2022 werden weitere Innovationsprojekte starten. Im Durchschnitt waren sechs Kooperationspartner pro Projekt beteiligt.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Teilnahme mindestens eines Landwirtschaftsbetriebes, denn im Zentrum der Zusammenarbeit sollen die Anliegen und Erfahrungen der landwirtschaftlichen Praxis stehen.
Die innovativen und praxisbezogenen Ideen beziehen sich etwa auf alternative Haltungskonzepte und eine effektive Gesundheitsüberwachung in der Nutztierhaltung, nachhaltige Verfahren im Pflanzenbau, an die Praxis angepasste und moderne Techniken, Produktentwicklungen sowie den Aufbau neuer Wertschöpfungsketten.
EIP-Agri-Projekte können in Thüringen im Rahmen der Teilmaßnahme A der Richtlinie „Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft“ beantragt werden. Zuständig für deren Umsetzung ist die Thüringer Aufbaubank (TAB). Unterstützung bei der Projektplanung und während der Projektdurchführung erhalten Antragsteller beim Landesamt für Landwirtschaft (TLLLR). Hier ist im Auftrag des Ministeriums für EIP-Agri-Projekte die Thüringer Innovationsdienstleisterin angesiedelt (Kontakt-E-Mail: julia.bader@tlllr.thueringen.de).
Die Projektabschlussberichte werden auf der Internetseite des TLLLR sowie in der EIP-Projekt-Datenbank der Deutschen Vernetzungsstelle Ländlicher Räume (DVS) veröffentlicht. Auch europaweit können über das EIP-Agri-Netzwerk Kontakte geknüpft werden.
Im Jahr 2023 wird es letztmalig möglich sein, einen Förderantrag unter den derzeit geltenden Konditionen stellen zu können. Allerdings kann aufgrund des Auslaufens der jetzigen Eler-Förderphase nicht mehr der maximale Projektzeitraum von drei Jahren in Anspruch genommen werden. Auch in der neuen Eler-Förderphase wird die Förderung von innovativen Projekten fortgesetzt. Sie soll grundsätzlich auf der aktuellen Richtlinie und den gesammelten Erfahrungen basieren.
Die Entwicklung, Verbreitung und Einführung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ist mit viel Aufwand und Risiken verbunden. Verschiedene Faktoren haben, als treibende und hindernde Kräfte, Einfluss auf eine erfolgreiche Etablierung der Innovation. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die in vielen Fällen nur über begrenzte Ressourcen verfügen, stellen Innovationsprozesse bis zur Marktreife eine besondere Herausforderung dar.
Mit der Auslobung des AgraNova-Preises soll die Innovationsbereitschaft Thüringer Unternehmen in den Bereichen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro gewürdigt werden. Der Preis soll gleichzeitig Unternehmen animieren, weiter innovativ zu bleiben bzw. sich neu damit auseinanderzusetzen.
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Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Verbände aus der Thüringer Land,- Forst- und Ernährungswirtschaft sowie Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder Kooperationen mit Sitz in Thüringen. Die Innovation muss sich deutlich von bereits vorhandenen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen unterscheiden und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich am Markt etabliert haben bzw. vor einer Markteinführung innerhalb der nächsten sechs Monate stehen. Bis zum 15. Mai können Bewerbungen online unter www.agranova.de eingereicht werden. Die Preisverleihung soll auf den Grünen Tagen Thüringen im September stattfinden. red/TLLLR