Es gibt Neuigkeiten von der Agrargenossenschaft Teichel e.G. Wie ging der Praxispartner aus Thüringen mit Frostschäden um und wie reagiert der Betrieb auf die Änderung der GLÖZ-8-Regelungen? Eine Kooperation in der Direktvermarktung ist auch geplant in Neckeroda.
Es läuft im Pflanzenbau wie geschmiert, sagt Ackerbauvorstand Eric Engelmann. Zum Wochenbeginn war die letzte Sommergerste der knapp über 110 Hektar gedrillt. Die Erbsen sind auf ihren 40 Hektar ebenso längst im Boden. Am 1. März schon waren alle dafür vorgesehenen Flächen mit Gülle gedüngt. Die erste Gabe Mineraldünger konnte zügig ausgebracht werden. Vorbereitet sind die Schläge für die folgende Sonnenblumen- und Maisaussaat.
Sah es vor einem Monat noch so aus, dass knapp 35 Hektar Raps aufgrund von Frostschäden hätten umgebrochen werden müssen, zerstreute sich zum Glück die Befürchtung. Eine Rapsfläche, auf der der Erdfloh im September wütete, war allerdings nicht zu retten. Hier wächst jetzt stattdessen Sommergerste.
Die im Herbst gedrillte Sommergerste Leandra (30 Hektar) kam schadlos durch die strengen Frosttage im Januar. Zwischen Haufeld und Neckeroda liegen jetzt großflächig Sommergerstenflächen, von denen sich Engelmann zusätzlich eine Barriere gegen den Ackerfuchsschwanz verspricht, der in der Haufelder Flur präsent ist anders als auf den Flächen um Neckeroda.
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Die Änderungen der GLÖZ-8-Regelungen nutzt Engelmann für die zusätzliche Futtergewinnung: 15 Hektar Luzerne sind gedrillt, 5 Hektar mit einem Rotschwingel-Weißklee-Gemenge begrünt und 20 Hektar mit einem Gemenge kleinkörniger Leguminosen (Inkarnatklee, Luzerne, Rotklee, Wicke) bestellt. Die übrigen 30 Hektar bleiben wie geplant als selbstbegrünende Brachen unberührt: „Das sind nahezu vollständig Kleinst- und Splitterflächen, wo sich die Brache in Kombination mit der Ökoregelung am Ende auch finanziell lohnt“, so Engelmann.
Aus der Stimme seines Vorstandskollegen Dr. Stefan Blöttner klingt eine gewisse Erleichterung, dass man das Jahr 2023 wohl mit einem positiven Ergebnis wird bilanzieren können. Und das Dank der Milchproduktion, die bei einem guten Preis bis auf 70.000 Kilogramm an die Fünf-Millionen-Kilogrammmarke herangekommen ist. Hier spiegelt sich auch der stabile Anbau von mehr Ackergras und Luzerne wider.
„Wir werden nach den zwei besseren Milchjahren jetzt wohl mittelfristig die Produktion weiterführen“, sagt Blöttner. Das bedeutet allerdings auch Investitionen. „Wir prüfen vier Optionen für die Melktechnik: das reicht vom kompletten Neubau, dem Einbau neuer Roboter oder von Einzelboxen bis hin zur Grundinstandsetzung der Roboter.“ Entsprechend weit auseinander bewegt sich dabei das Budget, das von 300.000 bis 2,6 Millionen Euro reichen würde. Konkret angegangen wird der Wechsel bzw. Einbau von LED-Beleuchtung in den Ställen.
Die Hochliegeboxen, die beim Neubau nicht vorgesehen und erst später eingebaut worden waren, hat man kürzlich zurückgebaut. „Wir mussten den Arbeitsaufwand reduzieren.“ Die Liegeboxen und der Stallboden sind nach der Melktechnik mit Sicherheit die nächsten Investitionen. Kürzlich erfolgte die wiederholte DLG-Zertifizierung der Milchkuhhaltung in Silber.
Noch nicht in Verträge gegossen, aber klargemacht, ist der Zukauf tragender Färsen aus einem Ostthüringer Spitzenbetrieb zur Remontierung des Bestandes. „Das wird nur eine temporäre Maßnahme, bis wir die ersten Kühe von einem regionalen Partner bekommen, der sie für uns aufziehen wird.“ Angebahnt ist zudem eine weitere Kooperation – die allerdings in der Direktvermarktung. „Wir reagieren damit auf den bevorstehenden Eintritt unseres Fleischermeisters in den Ruhestand.“
Eine zwischenzeitliche kleine Havarie am BHKW führte der Agrargenossenschaft vor Augen, dass der Austausch des Motors noch in diesem Herbst erfolgen muss. „Drei Zylinderköpfe waren gerissen und wurden ausgetauscht. Der Motor hat seine Dienste geleistet und ist jetzt reif“, beschreibt Eric Engelmann die Situation. Durch den Zukauf von Maissilage ist der Volllastbetrieb der Biogasanlage gesichert, ohne Abstriche bei der Kuhfütterung machen müssen.
Ins Auge fassen Blöttner und Engelmann ein kleines Geschäft mit ihrer neuen Mieterin am Standort Neckeroda, der Landschaftspflegerin Sandra Lippert. „Wir haben eine naturschutzfachlich wertvolle Grünlandfläche, die wir bislang über ein Offenhaltungsprogramm gepflegt haben. Das Programm ist leider ausgelaufen – die Fläche wollen wir aber erhalten. So werden wir jetzt Sandra Lippert mit der Beweidung beauftragen“, sagt Blöttner.
Freuen kann er sich über den Gewässerunterhaltungsverband Loquitz/Saale, der sich am Flüsschen Rinne daran gemacht hat, die Biberschäden zu reparieren. Man sieht bereits, wie es an den angrenzenden Flächen wirkt.
Während hier Erleichterung spürbar ist, schafft die laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zum Teilplan Windenergie der Planungsregion Mittelthüringen eher unerfreuliche Fakten: „Um Neckeroda befindet sich eines von 44 geplanten Windenergie-Vorranggebieten der Region. Dort bewirtschaften wir Pachtflächen. Wir wissen, dass das noch nicht bedeutet, dass dort auch tatsächlich einmal Windräder errichtet werden. Es sorgt aber für Beunruhigung.“
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Die Initiative „Green Girls“ will junge Frauen für grüne Berufe begeistern will. Sie startet auf der agra 2024. Die Anmeldung für die Messe in Leipzig läuft jetzt.
Von der Redaktion der Bauernzeitung und Karsten Bär
Mit der neuen Initiative Green Girls will die agra Veranstaltungs GmbH Mädchen und junge Frauen für die grünen Berufe begeistern. Sie will Karrierewege aufzeigen und dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und Geschlechterklischees aufzubrechen. Die erste Gelegenheit dazu wird es auf der diesjährigen agra Landwirtschaftsausstellung in Leipzig geben, wo angehende „Green Girls“ verschiedene Berufe kennenlernen können.
Darüber hinaus bietet das Projekt am 25. April Exkursionen zu Standorten, an denen grüne Berufe ausgeübt werden. Die Initiative wird über ESF Plus gefördert. Für die Berufsvorstellungen auf der agra und die Exkursionen am 25. April können sich Mädchen und junge Frauen zwischen 15 und 21 Jahren ab sofort kostenfrei anmelden.
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Auf der agra, die in diesem Jahr vom 11. bis 14. April stattfindet, werden Teilnehmerinnen auf der Aktionsfläche Frauen in der Landwirtschaft erste Einblicke in die grünen Berufe erhalten. Hier stellen eine Ausstellung und insgesamt neun Workshops verschiedene grüne Berufsbilder vor.
Neben Informationen zu Voraussetzungen und zum Berufsalltag erhalten interessierte Mädchen und junge Frauen auch Antworten von Fachfrauen und -männern auf all ihre Fragen. Am 25. April finden zudem neun kostenfreie Exkursionen für Mädchen und junge Frauen zu beispielhaften Standorten grüner Berufe statt.
Verschiedene Unternehmen und Institutionen öffnen an diesem Tag als Gastgeber für die Teilnehmerinnen ihre Türen. Sie erlauben ihnen in kleinen Gruppen praktische Einblicke in den Berufsalltag. Sie geben den jungen Frauen nicht nur die Möglichkeit, sich in typischen beruflichen Tätigkeiten auszuprobieren, sondern auch Wissenswertes über das jeweilige Tätigkeitsfeld und die potenziellen Ausbildungsbetriebe zu lernen. Die Palette reicht dabei von klassischen Berufen wie Tier- und Landwirtin über Landmaschinen-Mechatronikerin und Agrarmeteorologin bis hin zur Verbandsarbeit und zur Politik.
Zu den teilnehmenden Einrichtungen und Unternehmen zählen das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, der Staatsbetrieb Sachsenforst, die Lehr- und Versuchsteichanlage in Königswartha, das Weingut Hoflößnitz, das Wassergut Canitz, die BayWa AG und viele mehr.
Nicht nur mit Blick auf den Berufsnachwuchs stellt die agra 2024 Frauen ganz besonders in den Mittelpunkt.
Erneut wird die Aktionsfläche „Frauen in der Landwirtschaft“ an allen Messetagen eine Plattform für Austausch und auch Wissenstransfer bieten. Als besonderer Höhepunkt lädt der „Bäuerinnenstammtisch“ am Samstag, 13. April, von 14.30 bis 16.30 Uhr zur Diskussion mit Vertreterinnen aus Politik, Verbänden und Agrarwirtschaft ein. Das Thema des Stammtischs, „Perspektiven in den männlich dominierten (grünen) Berufen für Mädchen und junge Frauen“, soll auf diesem Weg über die Messe hinaus in die Öffentlichkeit gelangen und einen Diskurs über Gleichstellung anregen.
Anmeldungen für Berufsvorstellung auf der agra oder Exkursion am 25. April.
Mehr auf www.green-girls.de
Programm – Informationen zu den Workshops und Exkursionen (PDF)
Berufsworkshops
Verschiedene Termine vom 11. bis 14. April 2024 bei der agra Landwirtschaftsausstellung 2024 auf dem Messegelände Leipzig – der Eintritt zu Messe ist für dich kostenlos!
Exkursionen
25. April 2024 | Treff: 8.00 Uhr agra Messepark Leipzig
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Die ersten Luchse sind im Rahmen des Projektes „RELynx“ in Sachsen ausgewildert worden. Am 18. März 2024 entließen Mitarbeiter des Projektes ein weibliches und ein männliches Tier im westlichen Erzgebirge in die Freiheit.
Von der Redaktion der Bauernzeitung
Bis bis zu 20 Tiere der einst in Sachsen heimischen Katzen-Art sollen bis 2027 angesiedelt werden. Sie sollen die Grundlage für eine neue Teilpopulation der Unterart Karpatenluchs legen. Das Elbsandstein- und das Erzgebirge sind geeignete Lebensräume. Die nächsten Luchsvorkommen sind im Harz, im Böhmerwald und in Nordostbayern.
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Das ausgesetzte weibliche Tier ist ein Wildfang aus der Schweiz und kam nach dreiwöchiger Quarantäne nach Sachsen. Sie ist zwischen drei und sechs Jahre alt und hat offenbar bereits Nachwuchs großgezogen. Das zweite Tier, ein sogenannter Kuder, kommt aus einer Zucht des „Wildkatzendorfes Hütscheroda in Thüringen und ist zwei Jahre alt.
Beide Luchse sind mit GPS-Sender-Halsbändern ausgestattet worden, die das Monitoring erleichtern. Darüber hinaus wurden Wild-Kameras in dem Gebiet angebracht. Spuren- und Kot-Funde sollen ebenfalls in die wissenschaftliche Begleitung des Wiederansiedlungsprojektes einfließen.
Da vor allem weibliche Luchse neue Gebiete nur sehr zögerlich besiedeln, wird durch die Wieder-Ansiedlung in Sachsen aus Sicht des Umweltministeriums ein neuer Trittstein begründet. Staatsminister Wolfram Günther (Grüne) bezeichnet das Vorhaben daher als „Meilenstein“. Kritik gibt es unter anderem vom Sächsischen Landesjagdverband, der Auswirkungen etwa auf das geschützte Birkhuhn, aber auch das Rehwild befürchtet, und einer gezielten Ansiedlung ablehnend gegenübersteht.
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Lange wurden vor allem Pflanzenschutzmittel dafür verantwortlich gemacht, dass Glyphosat-Rückstände in Gewässern nachgewiesen wurden. Doch Chemikalien aus der Landwirtschaft sind nicht allein verantwortlich. Welche Gefahr von Waschmitteln ausgeht, hat eine Studie der Universität Tübingen erforscht.
Von der Redaktion der Bauernzeitung
Lange Zeit standen Agrochemikalien im Verdacht, für Rückstände in Gewässern verantwortlich zu sein. Eine Studie der Universität Tübingen rückt nun auch andere Verdächtige in den Fokus: Waschmittel.
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Neuerliche Argumente gegen die pauschale Verteufelung des herbiziden Wirkstoffs Glyphosat liefert eine Studie aus der Universität Tübingen. Wie die Zeitschrift spektrum berichtet, bestätigte die Untersuchung die nicht neue Annahme, dass ein Teil der in der Umwelt gefundenen Rückstände nicht aus der Landwirtschaft stammt. Zwar werden immer wieder Aminomethylphosphonate (AMPA) nachgewiesen, die beim Abbau des Wirkstoffs entstehen. Dieser Metabolit bildet sich aber auch, wenn hierzulande in Waschmitteln enthaltene Enthärter zerfallen und in der Kanalisation oder in Kläranlagen mikrobiell abgebaut werden.
Eine Arbeitsgruppe um die Tübinger Umweltchemikerin Carolin Huhn stieß darauf, als sie europäische und US-amerikanische Messreihen von Glyphosat und AMPA auswertete. Dabei gab es auffällige Unterschiede. In den USA traten tatsächlich relativ große Mengen beider Stoffe immer dann auf, wenn Glyphosat in der Landwirtschaft eingesetzt wird, oft parallel zum Anstieg von anderen Agrochemikalien.
In Europa hingegen sind die Konzentrationen vom Frühjahr bis zum Herbst hoch. Da in der EU Pflanzen mit gentechnisch erzeugter Herbizidresistenz nicht erlaubt sind, sollten die Phasen hoher Konzentrationen hier viel kürzer ausfallen als in den USA. Stattdessen deuten die Daten auf eine ganzjährige Quelle für Glyphosat in Europas Flüssen hin.
Die höchsten Konzentrationen beider Stoffe fanden sich in der EU auch nicht zusammen mit anderen Agrochemikalien, sondern mit Medikamentenrückständen und Haushaltschemikalien, wie sie typisch für Abwasser sind. Die Tübinger Studie würde erklären, warum sich in Luxemburg zwischen 2021 bis 2023 nicht weniger Glyphosat im Oberflächenwasser fand, obwohl der Wirkstoff dort während dieser Zeit verboten war.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bereits im vorigen Sommer nach Anfrage der Bauernzeitung darauf hingewiesen, dass bei Funden von AMPA in Gewässern oder Trinkwasser nicht geklärt werden kann, aus welcher Quelle die Zerfallsprodukte stammen. Damals hatten die Grünen im EU-Parlament mit einer Untersuchung zu AMPA-Rückständen in Wasserproben der Gesundheitsbehörde Efsa vorgeworfen, die Gefahren durch Glyphosat zu verharmlosen. Als Verursacher kämen auch Wasch- und Antikorrosionsmittel infrage, teilte das BfR seinerzeit mit.
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Wir geben einen Überblick zur Förderung von Investitionen in die Landwirtschaft im Freistaat Thüringen in der angelaufenen Förderperiode. Welche Programme gibt es und was ist bei der Beantragung zu beachten?
Die bekannten drei Teilmaßnahmen der Thüringer „Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen“ (ILU) sollen in der neuen EU-Förderperiode „in bewährter, in Teilen optimierter Form fortgeführt werden“, erklärte das Agrarministerium auf Anfrage dieser Zeitung. Das sind die Teilprogramme AFP (ILU-A), Kleine Investitionen spezifischer Produktionsrichtungen (ILU-B) und ÖkoInvest (ILU-C). Bei allen drei Maßnahmen handelt es sich künftig ausschließlich um Investitionen, die der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich deren Vorbereitung für den Erstverkauf an Wiederverkäufer und Verarbeiter dienen.
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Im AFP sind Stallbau-Investitionen, bei denen bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung der Stufe Basisförderung eingehalten werden, nur noch bis Ende 2025 förderfähig. Ausgenommen davon sind Stallbau-Investitionen in der Schweinehaltung, die ab sofort und ausschließlich mit dem Premium-Standard zuwendungsfähig sind.
Mit dem Start des Bundesprogramms zum Umbau der Nutztierhaltung können Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) nicht mehr zur Kofinanzierung für die Investitionsförderung in die Schweinhaltung genutzt werden. Laut Agrarministerium sind „die im Bundesprogramm geforderten Frischluftställe nicht an allen Anlagenstandorten in Thüringen umsetzbar“. Daher wird der Freistaat mit anderen Finanzierungsquellen (Eler und Landesmittel) weiterhin Investitionen in Schweineställe unterstützen, sofern sie den Premiumstandard erfüllen. Im Bereich der Schweinemast sind künftig als zusätzliche Anforderungen weitere Buchtenstrukturierungselemente nachzuweisen.
Neu aufgenommen in das AFP wurden „Spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SI UK)“, was emissionsmindernde Maßnahmen für die Schweine-, Geflügel- und Rinderhaltung unterstützt. Dies ist ein GAK-Fördergrundsatz. Darunter fallen zum Beispiel verkleinerte Güllekanäle in der Schweinehaltung, „sofern sie als klar abgegrenzte Gewerke beantragt werden“.
Ebenso neu im AFP findet sich die Förderung von ressourcenschonenden Einrichtungen zum Umweltschutz zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten oder die Unterstützung geschlossener, rezirkulierender Bewässerungssysteme für Topf- und Containerkulturen im Freilandanbau von Sonderkulturen. Aufgenommen ins AFP wurden zudem vorbeugende Investitionen gegen Schäden durch Extrem-Wettereignisse im Sonder-Kulturanbau wie die Frostschutzberegnung oder etwa Hagelschutznetze.
Das Agrarministerium wies darauf hin, dass wie im AFP bereits seit 2023 geregelt, künftig auch im ILU-B und -C bei Stallbauten der Nachweis zu erbringen ist, dass der Viehbesatz maximal 2 GVE/ha selbstbewirtschafteter Flächen beträgt. „Bei Überschreitung ist nachzuweisen, dass die Nährstoffbilanz auf den betrieblichen Flächen ausgeglichen ist. Anrechenbar sind hierbei Ausbringungsflächen im Betriebsverbund und bei Dritten, mit denen Abnahmeverträge abgeschlossen wurden.“ Bewässerungsinvestitionen sind nur noch förderfähig, wenn spezifische EU-Anforderungen an Wassereffizienz und Erhaltung oder Wiederherstellung des mengenmäßig guten Zustandes der Wasserkörper, aus denen das Bewässerungswasser entnommen wird, eingehalten werden.
War die Maßnahme ILU-D (Diversifizierung) in der abgelaufenen Förderperiode kaum nachgefragt, erhofft man sich im Agrarministerium, mit einem „Paradigmenwechsel“ hier wieder Investitionen anstoßen zu können. Im neuen ILU- D sind jetzt die Weiterverarbeitung eigen erzeugter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, auch unter Verwendung von Zukaufprodukten, und die Direktvermarktung in dafür vorgesehenen Räumen (zum Beispiel Hofläden, Milchtankstellen mit Einhausung, Online-Vermarktung/virtueller Raum) zuwendungsfähig. Sie sollen mit Priorität unterstützt werden, so das Ministerium.
Die Fördersätze im AFP verbleiben bei der bisherigen Staffelung: 20 % für Sonstige oder Basisinvestitionen, etwa Maschinen und Geräte, sowie 40 % für Stallbau-Premium. Ebenso 40 % beträgt der Zuschuss im AFP für ressourcenschonende Einrichtungen, Investitionen gegen Schäden durch Extremwetter sowie abgedeckte Lagerstätten für Wirtschaftsdünger in Verbindung mit Stallbauten und Nachrüstungen der Abdeckung von Lagern flüssiger Wirtschaftsdünger. Mit 50 % sollen besonders emissionsmindernde Investitionen in und an Stallbauten unterstützt werden.
Im ILU-B sind Bauten, bauliche und technische Anlagen weiterhin mit 30 % und im ÖkoInvest mit 40 % zuwendungsfähig. Maschinen und Geräte der Innen- und Außenwirtschaft werden einheitlich mit 20 % bezuschusst. Für Junglandwirte wird ein gedeckelter Bonus in Höhe von zusätzlich 10 % der förderfähigen Investitionen gewährt.
Das maximal förderfähige Investitionsvolumen soll 5 Mio. Euro pro Unternehmen im Förderzeitraum betragen. Im ÖkoInvest sind es 3 Mio. Euro, bei den Kleinen Investitionen maximal 50.000 Euro bezogen auf den Förderzeitraum. Im Teilprogramm Diversifizierung wird die Förderung als De-Minimis-Beihilfe gewährt, was maximal 200.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 25 % entspricht. Der Gesamtwert der ausgereichten De-Minimis-Beihilfen darf gemäß der neuen EU-Verordnung 300.000 Euro pro Betrieb, bezogen auf einen Zeitraum von drei Kalenderjahren, nicht überschreiten.
Das Antragsverfahren erfolgt von nun an vollständig über das neue Portal der Thüringer Aufbaubank. Bis auf Weiteres ist nur noch das unterschriebene Antragsformular ausgedruckt einzureichen. Alle anderen Unterlagen sind digital zu bearbeiten und im TAB-Portal hochzuladen. Die erste Antragsrunde läuft bereits (ILU-A, -B und -D). Der nächste Antragsstichtag ist voraussichtlich zum 31. Juli dieses Jahres für alle vier Richtlinienteile.
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Beim Bauerntag in Döbeln (Sachsen) ging es um die Bauernproteste, die bevorstehenden Wahlen und komplizierte Koalitionsentscheidungen.
Auf wen der Sächsische Landesbauernverband (SLB) seine Hoffnung setzt, muss nach dem Bauerntag am Freitag (15.3.) voriger Woche in Döbeln nicht mehr erraten werden. Während man auf eine Einladung von Landwirtschaftsminister Günther (Grüne) erneut verzichtet, sprach Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) nach seinem Auftritt im vorigen Herbst beim Wahlbauerntag einmal mehr vor Delegierten und Gästen.
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Kretschmer holte in seiner Rede zu Kritik am vorherrschenden politischen Zeitgeist und den Parteien der Ampelkoalition aus. Er kritisierte Maßnahmen und Vorgaben, die die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft beeinträchtigen und auch in anderen Themen den Entscheidungsspielraum der Menschen einschränken. Als ein Beispiel dafür nannte er das neue Waldgesetz, das die bestehenden Regelungen durch zahlreiche Vorgaben aufblähe, viel zusätzlichen Dokumentations- und Kontrollaufwand schaffe und aus dem freien Waldbesitzer, so Kretschmer wörtlich, „ein Objekt“ mache. Auch europäische Vorgaben würden in Deutschland regelmäßig verschärft.
Über die Proteste der Bauern sagte er, dass es bei diesen im Kern darum gehe, ob man die Ökologie über alles stelle oder einen Ausgleich finde. Die Landwirte hätten nicht für mehr Geld oder weniger Arbeitszeit demonstriert, sondern schlicht gegen Einkommenskürzungen. Aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse werde man die Streichung der Agrardiesel-Steuererstattung zwar nicht verhindern können. Die CDU wolle dies jedoch wieder zurücknehmen, wenn sie auf Bundesebene in die Regierungsverantwortung komme, versprach der Ministerpräsident.
Bauernpräsident Torsten Krawczyk bekräftigte in seiner Rede, wie wichtig und notwendig die Proteste gewesen seien. Ebenso wichtig sei es gewesen, das richtige Maß zu finden, um den starken Rückhalt der Bevölkerung nicht zu verlieren. Die Verspätung der Agrarzahlungen im Freistaat habe zu besonderem Unmut unter den sächsischen Landwirten geführt. Das Staatsministerium sei mit all seinen Aufgaben ein „gigantisches Haus“, das Minister Günther offenbar nicht beherrsche.
Krawczyk verwies auf Verluste infolge von Marktverwerfungen, als deren Ursache er den Ukrainekrieg und die Einfuhren von Agrargütern aus diesem Land ausmachte. Zum Sachstand der Klage gegen die Düngeverordnung sagte er, dass man auf manche Auskunft aus dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) monatelang warte. Zudem seien die Gebühren für Datenabfragen derart erhöht worden, dass man den Eindruck gewinne, die Klage solle auf diesem Weg abgewehrt werden.
Die Ablehnung des Agrarstrukturgesetzes in der vorliegenden Form unterstrich der Präsident erneut. Aktuell würden die Betriebe vor allem durch politische Vorgaben für Übernahmen „sturmreif geschossen“, sagte er. Sachsen sei das einzige Land, in dem die Zahl der Betriebe steige. Zugleich sinke das Wirtschaftsvolumen. „Da läuft was schief!“, so Krawczyk. In Anbetracht der „Übergriffigkeit“ der Politik in vielen Bereichen habe er wenig Vertrauen übrig – auch in die Ernsthaftigkeit einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema im Parlament. Konkret kritisierte er am vorliegenden Entwurf, dass Eigentums- und Pachtflächen gleichgesetzt würden, dass es die Betriebsgröße begrenzen wolle und dass bestimmte Verbände, die eine „nachhaltige Landwirtschaft“ fördern wollen, mit Landwirten gleichgesetzt werden sollen.
Eine Analyse der politischen Situation im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen in diesem Jahr lieferte beim Bauerntag der Dresdner Politikwissenschaftler Prof. Dr. Werner Patzelt. Er erwartet bei der Wahl für das Europaparlament eine Verschiebung der politischen Kräfteverhältnisse und einen Zuwachs für Parteien rechts der Mitte, ohne dass sich allerdings künftig eine rechtsgeprägte Politik durchsetzen werde. Thematisch werde die Migrationspolitik eine enorm große Rolle spielen, nachdem man sie bisher aus Wahlkämpfen herauszuhalten versucht habe.
Bedeutung bis auf Bundesebene haben die anschließenden Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen. In einst fest von der CDU gehaltenen Regionen sei heute die AfD erfolgreich. Die Partei sei indes erst durch die Fehler der etablierten Parteien groß geworden – konkret wegen der Migrationspolitik und durch die Verweigerung, sich mit der AfD auseinanderzusetzen. Die jüngsten Wahlergebnisse zeigten, dass es in der Wählerschaft Mehrheiten rechts der Mitte gebe, die jedoch keinen parlamentarischen Ausdruck finden.
Die CDU sitze in einer strategischen Falle: Koalitionen mit den Grünen führten dazu, dass sich Wähler von ihr abwenden. Eine Koalition mit der AfD sei aber nicht möglich, unter anderem weil in dieser Partei inzwischen Akteure den Ton angeben, die mit der CDU unvereinbare Positionen vertreten. Mit den Grünen wolle die CDU zwar auch nicht mehr regieren, am Ende werde sie aber wahrscheinlich nicht anders können.
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Das Ende des Deutschen Bauernkrieges jährt sich 2025 zum 500. Mal. Thüringen und Sachsen-Anhalt als Hauptschauplätze greifen dieses Jubiläum mit zwei Landesausstellungen auf. Welche Rolle spielt das Panorama-Museum in Bad Frankenhausen?
Der Veranstaltungsraum für die gemeinsame Pressekonferenz der Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt auf der diesjährigen Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin war sehr gut gefüllt. Das Thema Bauernkrieg scheint von großem Interesse zu sein – wohl auch den aktuellen Protesten der Bauern geschuldet. Doch können die historischen Ereignisse vor 500 Jahren, als die Bauern für ihre Rechte und eine gerechtere Gesellschaft kämpften, mit den aktuellen Geschehnissen überhaupt in Beziehung gebracht werden?
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„Der Bauernkrieg hat in den vergangenen 500 Jahren eine vielgestaltige Rezeption erfahren, die uns bis heute beschäftigt: Werte wie Teilhabe und Gestaltungsmöglichkeiten an demokratischen Prozessen, gesellschaftlicher Mitwirkung und Meinungsfreiheit, sind damals wie heute aktuell.
Der Blick auf den Bauernkrieg bietet Besinnung und Kontroversen in Auseinandersetzung mit der Geschichte“, betonte Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Thüringens Kulturminister und Chef der Staatskanzlei. Sachsen-Anhalts Staats- und Kulturminister Rainer Robra ergänzt: „Vor 500 Jahren war das Streben nach Gerechtigkeit ein zentrales Motiv der Bauernkriegsbewegung. Es ist wichtig, diese Frage nach Gerechtigkeit immer wieder neu zu stellen.“
In zwei Landesausstellungen soll das intensiv beleuchtet werden. So will die Thüringer Landesausstellung „freiheyt 1525“ in Mühlhausen vom 26. April 2024 bis 19. Oktober 2025 sowie in Bad Frankenhausen vom 10. Mai 2024 bis 17. August 2025 vor allem den Blick im Sinne des (Ge-)Denkens auf die erste freiheitliche Bewegung der deutschen Geschichte lenken und lädt entsprechend ihres Titels dazu ein, sich mit dem Begriff Freiheit auseinanderzusetzen.
In Bad Frankenhausen tobte im Mai 1525 die entscheidende Schlacht des Bauernkrieges. Daran erinnert das Panorama Museum, das auf dem Schlachtberg errichtet wurde und dessen Kernstück das Monumentalgemälde des Künstlers Werner Tübke ist. Doch der Bauernkrieg, so Museumsdirektor Gerd Lindner, sei nur ein Aspekt. Tübkes Ansinnen sei es gewesen, ein glaubhaftes Bild des 16. Jahrhunderts aufzuzeigen. Zudem spielen in der Thüringer Landesausstellung weitere Schauplätze des Bauernkrieges von Südwestdeutschland bis hin zu den Alpen eine Rolle.
Die Landesausstellung „Gerechtigkeyt 1525“ in Sachsen-Anhalt stellt an verschiedenen Orten die Auswirkungen des Bauernkrieges in den Fokus, will Werte und Ideale der Reformation würdigen. Doch neben der historischen Aufarbeitung, geht es auch um aktuelle Fragen nach Gerechtigkeit, Freiheit und Mitbestimmung.
Eine Auseinandersetzung wird es auch mit dem Wirken von Thomas Müntzer geben, dem Reformator, Theologen und der Leitfigur des Bauernkrieges. Was war er für ein Mensch? Was trieb ihn an? Wie sah er eigentlich aus? So wie auf dem Fünf-Mark-Schein der DDR? Viele offene Fragen. Doch Fakt ist: Mit seinen radikalen Ideen wollte er die Welt grundlegend verändern.
Die Folgen seien ihm egal gewesen, sagt Dr. Thomas T. Müller, Direktor der Luthermuseen und Vorstand der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt. In seiner legendären Fürstenpredigt in Allstedt hatte Müntzer 1524 einen letzten Versuch unternommen, der Obrigkeit ins Gewissen zu reden, drohte ihr mit dem himmlischem Schwert. Während sein Appell an die Herrschenden jedoch verhallte, fanden seine Worte bei den Geknechteten zunehmend Gehör.
Die Bauernzeitung wird das Jubiläum des Bauernkrieges mit Reportagen und Autorenbeiträgen in loser Folge begleiten.
Den bundesweiten Auftakt im Veranstaltungsreigen zum Bauernkriegsjubiläum macht die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt. In der interaktiven Mitmachausstellung 1525! Aufstand für Gerechtigkeyt in Eisleben und Mansfeld können Gäste ab Ende Mai 2024 in die Rollen von Menschen einer typischen mitteldeutschen Stadt um das Jahr 1525 schlüpfen und die Zeit unmittelbar vor dem Aufstand aus verschiedenen Perspektiven erleben.
Im Kunstmuseum Moritzburg Halle (Saale) wird ab 24. November 2024 die Ausstellung Frührenaissance. Mitteldeutschland am Vorabend des Bauernkriegs gezeigt. Für eine zweite Ausstellung erkunden internationale Medienkünstlerinnen und -künstler die Wirkungsorte des Reformators Thomas Müntzer (1489 – 1525) sowie gegenwärtige Orte landwirtschaftlicher Produktion und Stätten, wo sich moderne Landwirtschaft entwickelt. Die Ergebnisse dieses Artist-in-residence-Programms werden ab 25. Mai 2025 im Kunstmuseum Moritzburg in der Saalestadt Halle präsentiert.
In Allstedt, wo Müntzer 1523 seinen Dienst als Pfarrer antrat, wird im Mai ein öffentlicher Kunstparcours durch die Stadt entstehen.
Und in Stolberg im Harz, wo Thomas Müntzer geboren wurde, reflektiert die Kunststiftung die Gedenkjahre mit 2 Heimatstipendien unter dem Titel Eine Prägung für Müntzer im Museum Alte Münze.
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UPDATE 22.03.: Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gegeben. Damit ist auch das Aus beim Agrardiesel endgültig beschlossene Sache. Vor dem Bundesrat in Berlin laufen die Protest-Aktionen der Landwirte in Deutschland.
Von der Redaktion der Bauernzeitung
Der Bundesrat stimmt am Freitag über die Streichung des Agrardiesels ab. Schon vor der eigentlichen Abstimmung über das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz wurde die von der Bundesregierung geplante Steuererhöhung indirekt besiegelt. Denn gleich zu Beginn der Sitzung stimmte die Länderkammer dem Wachstumschancengesetz zu. Die unionsgeführten Länder hatten ursprünglich ihre Ja-Stimmen mit der Rücknahme der Agrardieselstreichung verbunden. Kurz vor Sitzungsbeginn legte die Bundesregierung darum eine Protokollerklärung nach, in der sie zehn Maßnahmen zur Entlastung der Landwirtschaft ankündigte. Daraufhin bröckelte der Widerstand.
Der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann, sprach im Plenum jedoch von einer „Mogelpackung“ und einer „echten Unverschämtheit“. „Die Streichung beim Agrardiesel bedeutet für die Landwirtschaft eine Belastung von 500 Millionen Euro, auf der anderen Seite stehen ganze zehn Prozent Entlastung“, argumentierte der CSU-Politiker. Ein Teil der zugesagten Maßnahmen seien zudem bereits geplant gewesen und stellten daher kein neues Angebot dar. Dennoch stimmte der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz am Ende deutlich zu.
Damit war im weiteren Verlauf der Sitzung auch die Streichung der Dieselrückerstattung zu erwarten. Dazu kam es dann: Der Antrag, das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand keine Mehrheit. Damit ist die schrittweise Absenkung der Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft und ihr vollständiger Wegfall ab 2026 beschlossene Sache.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte sich enttäuscht zu den Abstimmungen. „Weder der Bundestag noch der Bundesrat haben erkannt, wie wichtig die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft ist und welche Bedeutung sie für die Stabilität der ländlichen Räume hat“, sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied unmittelbar nach der Sitzung vor Journalisten.
Die zehn Punkte der Bundesregierung in der Protokollerklärung reichen dem Verband nicht aus. „Die versprochene Möglichkeit zur Gewinnglättung ist nicht genug, wir brauchen auch Steuerentlastungen für andere Rechtsformen“, erklärte Rukwied unter Hinweis auf die gefordert Risikoausgleichsrücklage. „Alles andere sind Absichtserklärungen und Prüfaufträge, das reicht nicht.“
Rukwied kündigte an, der Berufsstand werde das Thema Agrardiesel nicht von der Tagesordnung nehmen. „Es ist nur verschoben“, so Rukwied. „Ich freue mich darauf, die Agrardieseldebatte auch im Wahlkampf für die Bundestagswahl im nächsten Jahr zu platzieren.“ Aber auch bis dahin will der Verband das Thema öffentlich im Gespräch halten. „Unser Ziel ist es, dass die Steuerbelastung auf unseren Diesel maximal im EU-Durchschnitt liegt.“
Auch die Freien Bauern haben mit Enttäuschung auf die Bundesratsentscheidung reagiert, das Wachstumschancengesetz zu beschließen, ohne dass die Bundesregierung die Streichung der Steuerrückvergütung beim Agrardiesel zurückgenommen hätte. „Nach den größten Bauernprotesten in der Geschichte der Bundesrepublik und einer noch nie dagewesenen Unterstützung in der Bevölkerung gab es eine eindeutige Zusage von Friedrich Merz und Markus Söder, die Zustimmung zum Wachstumschancengesetz im Bundesrat an den Erhalt des Agrardiesels zu koppeln. Diese Zusage wurde nicht eingehalten“, stellte Bundessprecher Alfons Wolff in einer Erklärung der Organisation fest.
Wolff warf dem Deutschen Bauernverband vor, mit Signalen zu möglicher Kompromissbereitschaft zur dafür mitverantwortlich zu sein. Zugleich räumte er ein, die Freien Bauern selbst „hätten sich nie am Agrardiesel festgebissen, aber während der gesamten Proteste klare Forderungen an die Bundesregierung gestellt, die nach wie vor Gültigkeit haben.“
Endgültig gescheitert ist der Versuch der Bundesregierung, eine Haftpflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h einzuführen. Sachsens Ministerpräsident, Michael Kretzschmer (CDU), berichtete der Länderkammer, dass sich der Vermittlungsausschuss darauf verständigt habe, die geplante Versicherungspflicht nicht umzusetzen. Die EU-Richtlinie 2118, die mit dem Gesetz umgesetzt werden sollte, sieht Ausnahmen für solche Maschinen vor. Die Bundesregierung nimmt diese Möglichkeit nun nach dem Einspruch der Länder doch noch wahr.
In Hinblick auf selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen wie Lader oder Stapler hatte selbst die deutsche Versicherungswirtschaft eine Versicherungspflicht für überflüssig erklärt. Der Bundesrat nahm des Ergebnis des Vermittlungsausschusses an.
Die Initiative Land schafft Verbindung (LSV Deutschland) hatte schon vor der Sitzung des Bundesrates zu deutschlandweiten Protestaktionen vom 20. bis 22. März aufgerufen, um gegen die geplante Abschaffung bzw. stufenweise Reduzierung der Dieselrückvergütung zu protestieren. Dabei stand die heutige Bundesratssitzung im Fokus der Bauernproteste.
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Der Landesbauernverband Brandenburg rief seine Mitglieder kurzfristig auf, dem Aufruf des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zu folgen. Seit den frühen Morgenstunden wird vor dem Bundesratsgebäude in Berlin für den Erhalt des Agrardiesels demonstriert. Eine Teilnahme an der Protest-Aktion ist ausschließlich zu Fuß möglich. Der Bauernverband wolle diesen Tag nutzen und sprichwörtlich mit den Füßen abstimmen. Die Landwirtinnen und Landwirte aus Brandenburg, dem Bundesland, das der Hauptstadt am nächsten liegt, sind aufgerufen, die zahlreichen bundesweiten Aktionen auch am Ort der Entscheidung zu begleiten.
Treffpunkt: Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin, vor dem Bundesratsgebäude
Am 21. März rief der LSV Sachsen gemeinsam mit dem Sächsischen Landesbauernverband und der Interessenvertretung „Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen“ zu einer gemeinsamen Aktion auf. Von 19 bis 20 Uhr blockierten die Landwirte und Landwirtinnen die Autobahnbrücken in Sachsen. Konkret waren Protestaktionen an den Autobahnen A4, A9, A13, A14 und A17 in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen, West- und Nordsachsen geplant. Unter dem Motto „Dein Signal, dein Protest nach Berlin!“ machten die Rundumleuchten der Landmaschinen den Protest weithin sichtbar.
Der LSV Deutschland fordert, dass die Diesel-Entlastung für die Agrarbranche erhalten bleibt, solange keine adäquaten Alternativen zur Verfügung stehen, oder weitreichende Besserstellung in der Wertschöpfungskette sichergestellt werden, welche die entstehenden Einbußen der Landwirte kompensieren können. Die Wiedereinführung von ausgelaufenen Angeboten wie die Risikoausgleichsrücklage oder die Gewinnglättung könne dies allein nicht kompensieren. Dabei solle eine Weiterführung von wirksamen Angeboten laut LSV Deutschland selbstverständlich sein und durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden, um den Landwirten in dieser schwierigen Situation zu helfen.
Zudem fordert der LSV Deutschland die Einführung eines echten Agrardiesels mit festem Steuersatz nach 2027, der eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft innerhalb des EU-Binnenmarktes sicherstellt.
Darüber hinaus zählt zu den Forderungen eine Anpassung der gemeinsamen Agrarmarktordnung, die faire Bedingungen für die Landwirte gewährleistet, darunter Verträge vor der Produktion, gleiche Standards bei Importwaren und faire Handelspraktiken.
Nähere Informationen zu den Protest-Aktionen werden über die WhatsApp-Gruppen der Landesvereine und Regionalgruppen von LSV Deutschland verbreitet.
So schließt sich „Der Bauer aus der Mark“ – Thomas Essig vom LsV Brandenburg e.V. – dem Aufruf an. Er betont, dass Rettungsgassen freigehalten werden sollen.
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Die Agrar GmbH Plessa-Elstal fühlt sich seit Jahren mit dem Problem dauerhaft vernässter Flächen konfrontiert, das Agrarministerium in Brandenburg will jedoch das Wasser in der Landschaft halten. Jetzt soll das Gericht entscheiden.
Von Veit Rösler und Heike Mildner
Ob sie künftig mit Schwimmwesten und Booten auf ihre Felder müssen, spekuliert ein Landwirt beim Treffen der Bodeneigentümer am 27. Februar in der Plessaer Agrar GmbH. Auch über Taucheranzüge für tiefer gelegene Flächen wird bereits gefachsimpelt. Bis die Landwirte im Raum Plessa jedoch mit Harpune, Kescher und Netzen auf Fischfang gehen, werden nun erst einmal die Anwälte agieren. Auch die Gründung einer Bürgerinitiative wird in Erwägung gezogen.
Derzeit stehen – und das seit Monaten – und nur zeitweise witterungsbedingt zwischen Plessa und Lauchhammer gleich hinter dem Ortsausgang von Plessa
ca. 400 Hektar landwirtschaftliche Flächen unter Wasser. Auch in Richtung Kahla und auf den Seitenarmen der Elster können Flächen nicht mehr bewirtschaftet werden. Inzwischen wird insgesamt von ca. 1.000 Hektar unbrauchbar werdender Böden ausgegangen.
Ein Befahren der angrenzenden Landwirtschaftsflächen mit allradgetriebenen Fahrzeugen im seichten Wasser ist gefährlich, weil überall unter der Wasseroberfläche Gräben lauern und die schweren Fahrzeuge schon auf den feuchten Gebieten neben den neu entstehenden Seen stecken bleiben.
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Am 23. November 2023 hatte es im Kulturhaus Plessa zum Thema „Wasserbedingte Flurschäden“ ein gut besuchtes Fachgespräch mit Landwirten, Bürgermeister, Amtsdirektor, LBV und Vertretern des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gegeben. Dort sei versprochen worden, Abhilfe zu schaffen, doch sei das bisherige Ergebnis vollkommen unzureichend, so Marcus Jatzak, Justiziar beim Landesbauernverband (LBV).
Das MLUK bestätigt auf Nachfrage der Bauernzeitung, dass mittels eines Kettenbaggers von Land aus im Herbst 2023 eine Krautung der Sohle durchgeführt wurde. Die Situation auf den Flächen wurde damit kurzfristig entlastet. Allerdings sei, so Jatzak, die Entkrautung aus Umweltschutzgründen nur auf einer Seite der Flussläufe erfolgt. An dem ca. 30 cm gefallenen Pegel sei erkennbar, dass eine beidseitige Entkrautung eine Lösung sein könnte.
Das Auskoffern des Flussbettes und damit eine Entschlammung würde zusätzliche Lösungsansätze bieten. Doch sei der Schlamm in der Schwarzen Elster mit vielen Schadstoffen belastet, so Jatzak. Das MLUK bestätigt, dass die Entnahme der bergbaubedingten Eisenhydroxidschlämme noch nicht erfolgt ist, da noch der Entsorgungsweg geklärt werden muss. „Hierzu wurde eine Analytik der Sedimente beauftragt“, so das MLUK. Mit den Ergebnissen könne „zielgerichtet ein Entsorgungskonzept erstellt werden und die Planung für die Entnahme mit allen betroffenen Behörden voran- getrieben werden. Die dafür erforderlichen Abstimmungen zwischen LMBV, Gewässerunterhaltungsverband und LfU laufen.“
Was mit den vom Hochwasser permanent betroffenen Böden geschieht, erklärt der Agrarwissenschaftler und Referent für Acker- und Pflanzenbau beim LBV, Fabian Blöchl. Durch die stetige Durchnässung der Böden würden nicht nur die Nährstoffe ausgewaschen, es komme unter dem Luftausschluss auch zu einem massiven Ausstoß von Methan. In diesem Fall solle offenbar vom MLUK im Rahmen von Moorschutzmaßnahmen eine Vermoorung erreicht werden. Alle Maßnahmen für Lösungsansätze gegen das Hochwasser würden vorsätzlich verschleppt, um Tatsachen zu schaffen, so Blöchl.
Durch die Bodenstruktur (vorwiegend entwässerte Moorböden) und die fast gefällefreie topografische Lage in der Elsterniederung sei es naheliegend, dass das Wasser kaum versickere und nicht ablaufe, schreibt das MLUK. Beim Fachgespräch im November seien daher auch Fördermöglichkeiten für eine klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung von Moorböden auf Grün- und Ackerland durch hohe Stauhaltung als Option diskutiert worden.
Die allerdings könne sie nicht in Anspruch nehmen, so Kerstin Hennig. „Unser Problem ist die Befahrbarkeit der Flächen und das notwendige Ernten und Abfahren des Mähgutes!“ Auch Photovoltaik komme auf den Retentionsflächen nicht infrage.
Langfristig zielt das MLUK darauf, die Schwarze Elster „natürlicher zu gestalten und dem Fluss durch Deichrückverlegungen wieder mehr Raum zu gegeben“.
Der Untersuchungsraum entspreche dabei dem bereits festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Schwarzen Elster. „Aktuell befindet sich das Land noch in der konzeptionellen Planung zur Gestaltung der Retentionsräume. Sollten die Pläne für eine potenzielle Deichrückverlegung zwischen Lauchhammer und Plessa konkreter werden, wird es mit den Flächeneigentümern auch Abstimmungen zu möglichen Entschädigungen aufgrund der Deichrückverlegungen geben.“
Rechtsanwalt Marcus Jatzak steht an diesem 27. Februar den Bodeneigentümern beratend zur Seite. Sollten Gesprächsangebote und Verhandlungen auch künftig scheitern, empfiehlt er ihnen eine gemeinschaftliche anwaltliche Unterstützung zum Schutz ihres Eigentums.
Er selbst werde sie als Justiziar des LBV nicht vertreten, so Jatzak. Für die Agrar GmbH Plessa als Verbandsmitglied des LBV werde er jetzt gerichtlich tätig werden. Hier gehe es ja nicht mehr nur um den Eigentumsschutz, sondern auch um Ernteausfälle. Auch habe man gegenüber den Eigentümern der gepachteten Flächen vom Minderungsrecht Gebrauch gemacht und die Pacht verringert.
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Die Agrarministerinnen und Agrarminister haben sich drei Tage lang in Erfurt getroffen. Bund und Länder einigen sich auf einen Zeitplan zur Reduzierung der Bürokratie für Landwirte. Lesen Sie hier die Ergebnisse der AMK in Thüringen.
Unter hohen Sicherheitsmaßnahmen ist das Treffen der Agrarministerinnen und Agrarminister in Erfurt zu Ende gegangen. Auf dem Theaterplatz in Erfurt warteten am Freitag (15.3.) etwa 50 bis 60 Landwirte darauf, dass die Akteure ihre Ergebnisse präsentierten. Zuvor hatten die Ministerinnen und Minister auf einer Pressekonferenz die Ergebnisse der Agrarminister-Konferenz (AMK) vorgestellt.
Demnach einigten sich die Bund und Länder auf einen Zeitplan zum Abbau bürokratischer Regeln in der Land- und Forstwirtschaft. Die Länder hatten dem Bund vorab 194 Vorschläge zum Bürokratieabbau gesendet. Zur Verringerung des bürokratischen Aufwands für die Landwirtinnen und Landwirte soll insbesondere ein vereinfachtes Fach- und Förderrecht beitragen. Dass der Bund zu ersten Vorschlägen der Länder bereits Gesetzgebungsverfahren eingeleitet hat, wurde von den Ländern begrüßt.
Weitere Verfahren sollen zeitnah eingeleitet und bis Mitte des Jahres umgesetzt werden, insbesondere zur vereinfachten nationalen Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Der Bund will auf der Herbst-Agrarministerkonferenz am 13. September 2024 in Oberhof über die bereits umgesetzten und noch geplanten Maßnahmen zum Bürokratieabbau berichten, hieß es in einer Mitteilung.
Susanna Karawanskij (Linke), Thüringens Landwirtschaftsministerin und AMK-Vorsitzende, betonte: „Die Agrarministerkonferenz in Erfurt verlief konstruktiv und erfolgreich. Vor allem beim Bürokratieabbau zur Entlastung der Landwirtinnen und Landwirte haben wir große Fortschritte gemacht. Es gibt eine Prioritätenliste und einen klaren Zeitplan.
Sven Schulze (CDU), Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, sagte: „Beim Thema Bürokratieabbau für die Land- und Forstwirtschaft haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Es hat sich gelohnt, dass wir Druck auf den Bund ausgeübt haben.
Nach der PK stellten sich einige Teilnehmer der AMK den Landwirten, die auf dem Theaterplatz warteten. Dr. Klaus Wagner, der Präsident des LBV Thüringen zeigte sich enttäuscht. Er hatte mehr Konkretes zum Bürokratieabbau erwartet. Ähnlich äußerte sich Holger Hennies, der Präsident des Landvolk Niedersachsen. Er kritisierte, dass die Agrarminister keinen einheitlichen Beschluss zu Stoffstrombilanz beschlossen haben. Günther Felßner sagte, der Beschluss zum Bürokratieabbau sei erstes Signal, das grundsätzlich zu begrüßen sei. Er kritisierte allerdings, dass die versprochene eine Milliarde Euro zur Finanzierung des Tierhaltungsumbaus bei weitem nicht ausreiche.
Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel (Grüne) erklärte: „Ich begrüße, dass der Bund beim Thema Bürokratieabbau bereits tätig geworden ist und die Umsetzbarkeit der von den Ländern eingereichten Vorschläge geprüft hat und die ersten Maßnahmen schon umsetzt.“
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) aus Mecklenburg-Vorpommern – der krankheitsbedingt nicht an der Konferenz teilnehmen konnte und dort von seiner Staatssekretärin Elisabeth Aßmann vertreten wurde – zeigte sich nur bedingt zufrieden mit den Beschlüssen der Konferenz. „Ich muss leider konstatieren, dass wir bei den für uns zentralen Themen keine Fortschritte erzielen konnten. Das betrifft unter anderem den weiteren Umgang mit dem Tierhaltunsgkennzeichnungsgesetz“, so Backhaus laut einer Mitteilung. „Für mich ist dieses Gesetz in seiner aktuellen Fassung nur ein weiterer Papiertiger des Bundes.“
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Bei unserem Praxispartner aus Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen monatlichen Barverkauf. Bei der Agrofarm eG Lüssow gibt es Getreide in kleinen Mengen für Privatpersonen zu erwerben. Nach der Winterruhe gibt es viel zu tun für Wencke Ladwig. Wie sieht die Lage im Lager und auf den Feldern aus?
Nicht nur sprichwörtlich geben sich bei unserem Praxispartner, der Agrofarm eG Lüssow, heute mal wieder Besucher die Klinke in die Hand. Den hohen Besucherverkehr bedingt zum einen der sogenannte Barverkauf für Privatpersonen. Denn einmal im Monat, immer am ersten Donnerstag, gibt es für Hobbytierhalter der Umgebung die Möglichkeit, loses Getreide in kleinen Mengen für den Eigenbedarf zu erwerben.
Dafür bringen die zumeist Hühner- und Entenhalter leere Säcke mit, die sie mithilfe eines ehemaligen, in Ruhestand befindlichen Mitarbeiters der Agrofarm füllen können. Das Angebot werde gut angenommen und die Abwicklung sei unkompliziert – auch beim Bezahlvorgang. Je 50-kg-Sack gibt es einen marktorientierten Einheitspreis, Mitglieder und Angehörige erhalten einen Rabatt.
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Zum anderen waren Radiomitarbeiter vor Ort, um anlässlich des Frauentages ein Kurzporträt der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Wencke Ladwig zu erstellen. Und so berichtet die 39-Jährige nicht nur uns, welche Aufgaben aktuell auf sie warten. Dabei umfasst die Bandbreite wiederkehrende, fast schon routinemäßige Arbeiten wie zum Beispiel Auswerten von Bodenprobenergebnissen, Aufstellen von Dienstplänen in der Tierproduktion und Überprüfen der Azubi-Vergütung im Hinblick auf monatliche Zuschläge. Demgegenüber liegen jedoch auch komplexere Sachverhalte auf ihrem Schreibtisch wie beispielsweise die Vorbereitung des Jahresabschlusses und Verträge für Flächenverkäufe, damit dort ein Umspannwerk errichtet werden kann.
Bei all der umfangreichen Büroarbeit vergeht zudem kaum ein Tag, an dem Ladwig nicht auch zumindest einen Blick in den Kuhstall oder auf die Felder wirft. Gerade jetzt, wo die Vegetation wieder einsetzt, ist es der Landwirtin wichtig zu schauen, dass die Kulturen optimal mit Düngergaben und Pflanzenschutzmaßnahmen im Wachstum begleitet werden. Vom aktuellen Zustand der Flächen und Bestände verschaffen jedoch Vorstandsvorsitzender Lars-Peter Loeck und ich uns bei einer Fahrt durch die Flur einen groben Überblick. Denn seine Kollegin ist schon wieder anderweitig gefragt. Ladwig unterstützt Mitarbeiterin Katja Arnds beim bevorstehenden Abschluss zur Landwirtschaftsmeisterin samt betriebsbezogener Projektarbeit. Doch dazu mehr bei einem unserer nächsten Besuche.
Bevor unser Felder-Kiek allerdings startet, steuern wir erst mal die Lagerhalle für Dünger an. Selbstredend interessiert mich, wie die Odyssee mit dem avisierten Grunddünger weiterging. Zur Erinnerung: Bereits frühzeitig im vorigen Jahr schlossen die Verantwortlichen der Agrofarm einen Kontrakt über 550 Tonnen NPK 11/8/16 mit Anlieferungszeitraum Juni bis September 2023. Doch aus verschiedensten Gründen wurde die Lieferung immer wieder vom Händler verschoben, sodass bis Anfang Februar von der Ware noch jeder Krümel fehlte.
An der Halle angekommen, ist Aufatmen angesagt, denn der Düngerstreuer wird gerade beladen, um mit der nächsten Fuhre loszufahren. Also Ende gut, alles gut? „Nicht ganz“, antwortet der Vorstandsvorsitzende schmunzelnd. Denn das Warten gepaart mit zunehmender Unsicherheit führten dazu, dass die Lüssower doch noch vorsorglich bei einem anderen Unternehmen 50 Tonnen kauften und somit nun mehr Dünger als nötig sowie Zusatzkosten haben.
Die Bestände indes sind dankbar für die Düngerlieferung. Die Pflanzen, besonders Weizen und Gerste lechzten bereits nach Nährstoffen und verloren schon teilweise ihre Farbe. Auch wenn die Befahrbarkeit der Böden keine optimalen Bedingungen aufweist und die Düngergabe auf dem Acker im wahrsten Sinne des Wortes Spuren hinterlässt, ist die Maßnahme aufgrund der Pflanzenentwicklung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, erklärt Loeck. Und es müssen auch zwingend weitere Maßnahmen folgen.
Die Gerste zum Beispiel bereitet ihm etwas Sorge. Sie ist nicht so gut mit der langanhaltenden Nässe klargekommen und zeichnet teils viele gelbe Blätter. Besonders auf den torfigen Stellen zeigen die Bestände eine Unterversorgung an, führt der 47-Jährige weiter aus. „Das ist Manganmangel. Das haben wir untersuchen lassen.“
Dagegen besser mit den Witterungsverhältnissen im Winter zurechtgekommen, ist der Raps. Die bisherige Entwicklung der Ölfrucht sei zufriedenstellend. Zudem sorgten die zurückliegenden Niederschläge sowie derzeit milderen Temperaturen für gute Wachstumsbedingungen. Die günstigen Verhältnisse rufen jedoch auch die Rüssler auf den Plan, sodass bei gegebenen Behandlungsvoraussetzungen wie heute eine Spritzmaßnahme erfolgt.
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Sachsen-Anhalts Justiz hat das öffentliche Zeigen einer am Galgen hängenden Ampel strafrechtlich bewertet. Dieses Symbol war mitunter als Zeichen des Protests in Orten aufgestellt worden oder bei Kundgebungen, auch von Landwirten, zu sehen. Wie ist das Ergebnis?
Wie die Mitteldeutsche Zeitung unter Verweis auf eine Anfrage des SPD-Innenpolitikers Rüdiger Erben an das Innenministerium des Landes berichtete, habe die Staatsanwaltschaft in drei Fällen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, diese aber eingestellt, weil darin eine Strafbarkeit „unter keinem Gesichtspunkt als gegeben angesehen wurde“. Die Behörden in Halle und Dessau prüften demnach, ob der Galgen eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten ist. Eine „konkrete Aufforderung“ sei dem Symbol aber nicht zu entnehmen, wird die leitende Oberstaatsanwältin der Hallenser Behörde, Heike Geyer, zitiert.
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Vielmehr handle es sich ihr zufolge um einen „Ausdruck der Missbilligung der Politik der Bundesregierung“. Gehe es um Macht-Kritik, seien „auch besonders anklagende Angriffe zulässig“, sagte Geyer demnach. Daher werde es ihr zufolge auch keine weitere Suche nach Tatverdächtigen in beiden in Halle geführten Ermittlungen geben. Die Dessauer Staatsanwaltschaft erklärte, sie habe die Ermittlungen eingestellt, da ein Täter nicht gefunden worden sei.
Die Entscheidungen führten erwartungsgemäß zu einer kontroversen Diskussion im Land. SPD-Innenpolitiker Erben übte Kritik, weil er darin „einen Freibrief von der Justiz“ sieht, was zu einer weiteren Verrohung führen werde. „Der Galgen bleibt ein Hinrichtungsinstrument und hat bei politischen Protesten nichts zu suchen!“, schrieb Erben auf X (vormals Twitter). Während sich auch Landespolitiker von Linke, Grünen und FDP kritisch äußerten, begrüßte die AfD die Einschätzung der Justiz. CDU-Innenpolitiker Chris Schulenburg verwies auf die Meinungsfreiheit als „ein hohes Gut unserer Verfassung“.
Dem Magdeburger Innenministerium zufolge dürfen die Versammlungsbehörden das umstrittene Symbol auch nicht untersagen. Ohne Straftat lasse sich keine Verletzung der öffentlichen Ordnung erkennen, hieß es dazu. Ermittlungsverfahren wurden auch in anderen Bundesländern bereits eingestellt, etwa im bayerischen Passau. Die dortige Staatsanwaltschaft sieht unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit keinen Straftatbestand erfüllt.
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