Brandenburger versagen Genehmigungen

Auslands-Tiertransporte im Visier

(c) imago images / CHROMORANGE
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Brandenburg hat Tiertransporte nach Russland verboten. Es sollen Genehmigungen erteilt worden sein, obwohl Versorgungsstationen fehlen. Auch Transporte in andere Länder werden jetzt stärker geprüft.

Anfang April wurden Vorwürfe laut, die Veterinärbehörden in Brandenburg würden ihren Ermessensspielraum bei der Genehmigung von Tiertransporten laxer auslegen als beispielsweise Bayern und Hessen. Brandenburg habe sich nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes zu einem Schlupfloch für fragwürdige Transporte entwickelt.

Keine Tiertransporte ohne Versorgungsstellen

Am Donnerstag voriger Woche hat das Potsdamer Verbraucherschutzministerium mit einem Verbot reagiert: Derzeit dürfen von Brandenburg aus keine Tiertransporte starten, die nach oder durch Russland fahren wollen.

Als Grund gab die Behörde an, dass nach Auskunft des russischen Dienstes für veterinärrechtliche Überwachung entlang der Transportwege auf dem Gebiet der Russischen Föderation derzeit keine Versorgungsstellen für Tiere in Betrieb sind. Die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter, die für die Genehmigung der Transporte zuständig sind, seien entsprechend informiert worden.


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Die zuständige Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer dazu: „Tiertransporte können für die Tiere mit Leiden verbunden sein. Besonders die langen Strecken in Drittländer außerhalb der EU bedeuten für Tiere große Strapazen. Deshalb muss immer sichergestellt werden, dass Tiere auf dem Weg regelmäßig entladen werden können, sodass sie getränkt und gefüttert werden und sich ausreichend erholen können.

Eine tierschutzgerechte Versorgung der Tiere muss bis zum Zielort gewährleistet werden, auch wenn dieser nicht in der EU liegt. So müssen Transportunternehmer und Organisatoren der Transporte bei jeder Anmeldung eines Tiertransports zwingend Ruheorte und Versorgungsstellen im Drittland nachvollziehbar und sicher belegen. Das ist für die Russische Föderation bis auf Weiteres nicht möglich.“

Tiertransporte ab jetzt nur mit Plausibilitätsprüfung

Das Verbraucherschutzministerium habe Mitte März einen Erlass zur „Plausibilitätsprüfung im Zusammenhang mit der Abfertigung von langen, grenzüberschreitenden Beförderungen“ an die Landkreise und kreisfreien Städte versendet und mit einem Rundschreiben über grenzüberschreitende Transporte während der Corona-Pandemie informiert.


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Staatssekretärin Heyer-Stuffer: „Wir haben die Prüfung von Tiertransporten durch die Veterinärämter verschärft. Anmeldungen zu Transporten auf Routen, bei denen Zweifel bestehen, ob die gemachten Angaben etwa zu Versorgungsstellen von den Transporteuren einzuhalten sind, sind nicht abzufertigen. Wenn Fakten und Daten, die für die Zertifizierung und Rückverfolgung erforderlich sind, nicht plausibel erscheinen, dann gibt es keine Erlaubnis. Außerdem sollen angesichts der Corona-Pandemie Transporte insbesondere von lebenden Tieren auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.“ mil