So sollen die Kosten im Zaum gehalten werden

Gas- und Fernwärmekunden wurde zur Entlastung schon der Dezemberabschlag erlassen. Nun wurden weitere Preisbremsen beschlossen. (c) TIM RECKMANN/PIXELIO.DE
Hintergrund
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Vor drei Wochen einigte sich die Ampelkoalition auf gesetzliche Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Der Bundesrat hat diese wenig später durchgewunken. Wir geben Orientierung zu wichtigen Fragen.

Von Christoph Feyer

Damit Energie bezahlbar bleibt, hat der Bundestag noch vor Weihnachten zwei neue Gesetze beschlossen: eines zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) und eines für eine Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und für Fernwärme (ErdgasWärmePBG). Nur fünf Tage später stimmte der Bundesrat den Gesetzesvorlagen zu.

Damit war der Weg frei, die sogenannten Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme zum 1. März 2023 einzuführen, wobei vorgesehen ist, sie rückwirkend zum 1. Januar auszuzahlen. Finanzielle Hilfen wird es auch für all jene geben, die mit Pellets oder Öl heizen.

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Wie funktionieren die Preisbremsen?

Durch die Preisbremsen für Gas und Strom erhalten Verbraucher ab diesem Jahr jeden Monat einen festen Rabatt. Er gilt für Privatleute wie für Unternehmen. Industrielle Großverbraucher, die besonders hohe Zuschüsse erhalten, wurden im Gegenzug dazu verpflichtet, Arbeitsplätze zu erhalten und auf Boni- und Dividendenzahlungen zu verzichten.

Im Detail werden die staatliche Zuwendungen wie folgt ausgezahlt: Erdgas: Wer Gebäude mit Erdgas beheizt, erhält schon für den Dezemberverbrauch vom Staat eine Abschlagszahlung. Das gilt für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen. Ab März 2023 greift dann die Gaspreisbremse: Der Rabatt reduziert den neuen, hohen Marktpreis auf einen fixen Deckel von 12 ct/kWh. Der besagte Deckel liegt bei 80 % des bisherigen Energieverbrauchs (für Großverbraucher bei 70 %).

Die Basis zur Berechnung des bisherigen Verbrauchs bilden die bis September 2022 vorliegende Jahresabschlussrechnung bzw. die letzte Verbrauchsmessung. Der Rabatt wird gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt und mit dem Abschlag verrechnet (Kasten). Zudem wurde die gesetzliche Mehrwertsteuer für Erdgas bereits ab 1. Oktober 2022 von 19 auf nun 7 % gesenkt. Ein Musterhaushalt mit einem Gasverbrauch von jährlich 20.000 kWh und einem durchschnittlichen Gaspreis von 12 ct/kWh spart durch die gesunkene Mehrwertsteuer jetzt rund 240 €.

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