Agrarbericht: Wo bleiben die Visionen?
Sein Beitrag über Investoren hatte Arno Reis viel Kritik eingebracht. Beim Verfassen einer Stellungnahme stieß er auf den Agrarbericht der Bundesregierung für 2019. Herausgekommen ist eine weitere Abrechnung.
Das ablaufende agrarpoltische Jahr ist geprägt durch populistischen Aktionismus auf Nebenschauplätzen. Aber es mangelt an agrarpolitischen Visionen ebenso wie an mitreißenden Visionären. Stattdessen werden Ziele formuliert, die sehr historisch anmuten. Realistische Folgeabschätzungen fehlen – eher gibt es ein munteres Wünsch-dir-was.
Sinn und der Zweck der Landwirtschaft in Deutschland, in der EU und weltweit sind dabei aus dem Fokus geraten. Sie bestehen nämlich darin, agrarische Primärprodukte für Nahrungsmittel bereitzustellen. Und dass Einkommen im Agrarbereich keine Belohnung der reinen Existenz (Flächenprämie) sein sollten, sondern der Lohn unternehmerischer, landwirtschaftlicher Güterproduktion, gerät aus dem Blickfeld.
Agrarbericht 2019: Für alle was dabei
Woran liegt es, dass solche Leitlinien verblassen? Im Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung 2019 werden unter „Leitbild für eine zukunftsfähige Agrarpolitik“ Allgemeinplätze benannt, es gibt sozusagen für alle etwas. Was in der Aufzählung fehlt, ist eine Wertehierarchie. Was ist besonders wichtig? Zudem fehlt eine
Vision.
Die Wiederholungen der Begriffe „Nachhaltigkeit“ oder „nachhaltig“ im Agrarbericht mag man nicht zählen. Wahrscheinlich hat kein Landwirt die „Deutsche Nachhaltigkeitsstragie“, zuletzt aktualisiert 2017, gelesen. Geschweige denn, ein Landwirt hat darin mitgewirkt. Diese Strategie liest sich wie die akademische Ausarbeitung vieler Staatssekretäre.
Elementare Frage ohne Antwort
Zur elementaren Frage dagegen macht der Agrarbericht der Bundesregierung zur Arbeit ihrer Landwirtschaftsministerin keine Aussage. Die lautet: Was sollen und können Landwirtschaft und der ländliche Raum leisten?
Schon 2014 hatte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ festgestellt, dass eine Zielstruktur letztmalig im Agrarbericht 1990 detailliert veröffentlicht wurde. Nach 29 Jahren ist eine Überarbeitung unter Einbeziehung der selbstbewusst gewordenen Landwirte dringend überfällig. Hinzu gekommen sind inzwischen neue Fragen wie:
- Wie können Deutschland und die EU zur Welternährung beitragen?
- Ist nicht die Nahrungsmittelproduktion die Spitze der Zielpyramide? Immerhin trägt das Ministerium die Zuständigkeit für die Ernährung im Namen. Im Bericht wird das Ziel „Ernährungssicherheit weltweit zu stärken“ zwar schön formuliert – aber wie denn? Das steht dort nicht.
- Welche Konzepte haben wir, wenn die Weltbevölkerung von 7,76 Milliarden in 2010 auf – so schätzen die Vereinten Nationen – 11,2 Milliarden hochschnellt. Und sich in Afrika die Einwohnerzahl in den kommenden 85 Jahren fast vervierfacht?
Zur Person
Arno Reis ist Inhaber der „DenkFabrik“ in Elmenhorst bei Rostock und seit der Wende als Unternehmensberater in Ostdeutschland tätig.
Davon abgeleitet werden Antworten auf die Frage erwartet, wie der Hunger gestillt werden soll, wenn gleichzeitig weltweit die verfügbare Agrarfläche schrumpft. Der weltweite Verlust an landwirtschaftlicher Fläche soll derzeit zehn Millionen Hektar pro Jahr betragen. Dieser Verlust beginnt bereits in der Bundesrepublik durch Be- und Überbauung mit der Folge des gekoppelten Entzugs durch Ausgleichsflächen. Und durch Erosion, durch Klimawandel. Oder durch Umweltmaßnahmen, die Flächen ganz oder teilweise der landwirtschaftlichen Nutzung entziehen. 2014 stellte die eingangs genannte Arbeitsgruppe fest, dass über den konkreten Umfang der für Ausgleichs- und Ersatzmaßnamen in Anspruch genommenen Landwirtschaftsfläche keine Angaben vorliegen.
„Der Agrarbericht vermittelt den Eindruck, wir seien auf einer Insel der Agrarseligen“
Auch durch ökologische Landwirtschaft gehen Flächen de facto verloren, da – je nach wissenschaftlichem Gutachten – 25 bis 40 % mehr Fläche für die gleiche Ertragsmenge benötigt wird. Und die Folgenabschätzung? Absicht des Ministeriums ist es, den Flächenverbrauch durch „außerlandwirtschaftliche Flächeninanspruchnahme“ auf 30 ha pro Tag, also rund 11.000 ha im Jahr zu begrenzen.
Und warum eigentlich gibt es keinen ressortübergreifenden Bericht der Ministerien für Entwicklungshilfe und für Landwirtschaft? Keine Antwort ist auch eine Antwort. Der Jahresbericht der Bundeslandwirtschaftsministerin vermittelt den Eindruck, Deutschland und die EU seien eine Insel der Agrarseeligen. Dabei sind vor den Toren Europas die Fluten der Hungerflüchtlinge absehbar.
Agrarbericht will Landwirtschaftliche Betriebsstrukturen
Für das Ministerium stehen „familiengeführte Unternehmen im Mittelpunkt“, heißt es im Agrarbericht. Gleichzeitig ist „die breite strukturelle Vielfalt der Rechtsformen und Produktionssysteme … zu erhalten.“ Ja, was denn nun?
Die Machtkaskade beim Einkauf bleibt dabei außen vor: Die Marktmacht des Handels dominiert die Lebensmittelproduzenten. Die Aufkaufmacht der Lebensmittelproduzenten dominiert die atomisierten landwirtschaftlichen Primärproduzenten. Die Landwirtschaft als schwächstes Glied in der Wetschöpfungskette. Und das ist ein Leitbild?
Während Wirtschaftsminister Peter Altmaier industriepolitische Champions fördern und schützen will, wird das Idyll landwirtschaftsferner Großstädter in Form familiengeführter Kleinbetriebe gefördert. Der Wirtschaftsminister würde im Oktraeder springen, müßte er verkünden, dass internationale Champions in Deutschland politisch nicht mehr gewollt sind, sondern Kleinbetriebe, die nur um ihren Schornstein herum wirtschaften und die enge Region am Leben erhalten. Das wäre nichts anderes als die Rückkehr zu heimischen Webstühlen und Hammerwerken am Bach.
Boden zwischen Streuung und Effizienz
„Breite Streuung des Bodeneigentums für die Landwirtschaft sicherstellen“. Aber: Die Agrarflächen sind bereits in der Bewirtschaftung verteilt. Was ist nun wichtiger: breites, atomisiertes Bodeneigentum oder die effiziente Erzeugung landwirtschaftlicher Primärprodukte? Auch hier fehlt eine Wertehierarchie.
Sollen zum Zweck des breit gestreuten Bodeneigentums Großbetriebe zerschlagen werden? Um das ins Gespräch zu bringen, wird die Wirklichkeit verbogen beziehungsweise umgedeutet. Unterstellt wird ihnen eine Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen, begründet mit den Preissteigerungen, die solche Geschäfte lukrativ machen würden.
In seiner Erwiderung auf meinen Beitrag in der Bauernzeitung nennt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), Referat Bodenmarkt, eine Preissteigerung von Agrarflächen zwischen 2005 und 2018 um 193 % im Bundesschnitt, also eine knappe Verdoppelung. Der Agrarpolitische Bericht gibt dagegen die Preissteigerung mit „über 170 %“ an. Was gilt denn nun? Gänzlich verschwiegen wird, dass die höchsten Preise in den westlichen Bundesländern bestehen. Beispiel Bayern: 2018 betrug der Durchschnittswert hier 65.000 €/ha, der Höchstwert 166.000 €/ha. Im Vergleich dazu Mecklenburg-Vorpommern, das Land mit den höchsten Bodenwerten im Osten: 20.800 €/ha im Durchschnitt. Wer spricht da von gleichwertigen Lebensbedingungen?
Und im Übrigen: Wer treibt in den ostdeutschen Bundesländern die Pacht- und Kaufpreise hoch? Die bundeseigene BVVG – sie ist zugleich das Preisvorbild privater Landverkäufer und -verpächter. Davon kein Wort in der Erwiderung. Unterstellt wird darin hingegen, ich hätte den Landkauf als Verlustgeschäft bezeichnet. Berechnet habe ich, dass der Kauf von risikoarmen ETFs auf den Aktienindex des S&P 500 in den letzten Jahren profitabler als ein Landkauf gewesen wäre. Tatsache ist: Im Zeitraum 2005 bis 2018 hätte man mit ETFs eine Wertsteigerung um das 2,3-fache erzielt – deutlich mehr, als der Agrarbericht für den Bodenmarkt aus-
weist. Tatsache ist auch, dass man dem Landkauf in Form von Unternehmenskauf Verluste oder Mindergewinne der letzten drei Jahre gegenrechnen muss.
Großinvestoren und Holdingunternehmen
Seit dem Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ aus dem Jahr 2014 geistert das Gespenst der „überregional agierenden Holdingstrukturen“ durch die politische Landschaft. Das Ministerium bezieht sich gerne auf Studien des Thünen-Institus. Der methodische Fehler, nicht die Familientradition von Investoren mit landwirtschaftlichem Hintergrund zu untersuchen, wird mit der Bemerkung weggewischt, das seien Ausnahmefälle. Andererseits wird betont, dass Investoren und vermeintliche Holdingstrukturen „Black Boxes“ sind. So undurchschaubar, wie dargestellt, sind die Unternehmensstrukturen jedoch oft gar nicht. Wer mehr über sie wissen will, findet übrigens in Datenbanken wie www.northdata.de recht präzise Auskünfte und muss nicht länger spekulieren.
Was, darf man bei allem fragen, ist denn falsch, wenn es um leistungsfähige, finanzstarke (und Landwirtschaft ist nun mal auch ohne Landkauf kapitalintensiv), fachlich bestqualifizierte Primärproduktion geht? In den ostdeutschen Bundesländern stehen branchenfremde Investoren zudem in Konkurrenz zu hochqualifizierten Führungskräften aus DDR-Zeiten, die ebenfalls als Investoren agieren.
Die Debatte um branchenfremde Investoren
Unter der Überschrift „Stoppt die Investoren?“ kritisierte der Unternehmensberater Arno Reis (Bauernzeitung 43/2019), Politik und Medien würden wider besseres Wissen ein falsches Bild von der Wirkung branchenfremden Kapitals in der Landwirtschaft zeichnen. Daraufhin verfasste das Referat Bodenmarkt des Bundeslandwirtschaftsministeriums eine ausführliche Erwiderung (Bauernzeitung 46/2019, S.20).
In der Erwiderung des BMEL wird zur Abschreckung die KTG Agrar SE erwähnt. Der Initiator Anton Hofreiter stammt aus einer Familie, in der über Generationen Landwirtschaft betrieben wurde – und mit dem, was man oft Bauernschläue nennt, hat er geldgierige Kapitalanleger über den Tisch gezogen. Will man mit diesem schlechten Beispiel alle Investoren in einen Topf werfen?
Bezweifelt wird, weil es offenbar nicht in die ministerielle Sicht passt, dass Investoren sich stärker in das Umfeld einbringen und regionale Verantwortung tragen. Der Geschäftsführer eines Investorenunternehmens schlug dem Agrarminister seines Bundeslandes kürzlich im persönlichen Gespräch vor, eine Runde mit anderen Investoren zu installieren, um dort zu diskutieren: Was können wir gemeinsam für dieses Land tun? Es passierte – nichts. Schade um die Idee. Man könnte sie aufgreifen und die Fragestellung erweitern: Was können die Großunternehmer tun, um Landwirtschaft in Entwicklungsländern, in Ländern mit Ernährungsmangel, unterstützen und zu fördern?
Sowohl im Agrarpolitischen Bericht als auch in der Erwiderung des BMEL auf meinen Beitrag werden unbewiesene und teilweise falsche Behauptungen aufgestellt. Etwa zur Steuerpflicht bei Bodenkäufen. Wer im BMEL nur im Kästchen „Bodenmarkt“ denkt, sieht vielleicht nicht, dass bei jedem Unternehmenskauf Grunderwerbsteuer nach § 1 GrEStG anfällt. Die Ausnahmereglung beim Anteilserwerb unter 95 % ist gültiges Gesetz und wird meiner Kenntnis nach in der Landwirtschaft nur selten angewendet. Es wird also kein Bundesgesetz unterlaufen – auch nicht bei der Grundstücksverkehrsgenehmigung, denn sie ist nach geltendem Recht beim Share-Deal nicht erforderlich.
Auch ohne Gewinne fließt Geld in die Region
Weiterhin wird behauptet, „die Aktivitäten der überregionalen Investoren (führen) zu einem Abfluss von Wertschöpfung“. Was ist gemeint? Ausgeschüttete Unternehmensgewinne? In den drei letzten schlechten Jahren sicherlich nicht. Aber auch, wenn am Ende kein Gewinn abgeführt werden kann, fließen zuvor erhebliche Gelder in die Region.
Selbst wenn politisch ungeliebte Investoren Agrarbetriebe kaufen, die sich zu Lasten der Mitglieder mit Land vollgesogen haben, wenn diese Betriebe für „normale“ Landwirte nicht mehr bezahlbar sind, selbst dann fließt viel Geld in die Region. Nämlich an die verkaufenden Mitglieder. Damit wird dann das durch Einkommensverzicht schmale Einkommen oder die kleine Rente aufgebessert. Und der Veräußerungsgewinn wird, je nach persönlicher Steuersituation, beim Finanzamt vor Ort versteuert. Wer will das verwehren? Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister meinte in diesem Sommer, das publizistisch als „„Manchesterkapitalismus in Reinkultur“ abqualifizieren zu müssen.
Oft sind die erworbenen Betriebe Sanierungs-, zumindest Optimierungsfälle. Diese Aufgaben gehen einher mit Investitionen in die Region. Auch wenn Betriebszweige wegen Unrentabilität geschlossen werden, ist damit nicht der Untergang verbunden. Die Entscheidung führt oft dazu, dass die Zukunft anderer Arbeitsplätze gesichert ist. Oft kommen auch neue Geschäftsfelder mit neuem Personalbedarf hinzu. Auf mittlere Sicht fließt eher Geld in die Region. Wer hat denn etwas dagegen, dass sich das eingesetzte Kapital auch durch Gewinnausschüttungen langfristig verzinst?
Regulierte Märkte für Agrarland?
Im Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung wird Bezug genommen auf die „Mitteilungen der Kommission zu Auslegungsfragen über den Erwerb von Agrarland und das Unionsrecht“, aus der abgeleitet werden soll, dass „Märkte für Agrarland … reguliert werden müssen.“ Da haben die Autoren die Mitteilungen aus Brüssel offenkundig nur unvollständig gelesen, denn:
- Es gilt der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs.
- Für ausländische Investoren gilt der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass keine „ausreichende Bindung zur Gemeinde“ bestehen muss.
- Auch gibt es keine „generelle Anforderung der Selbstbewirtschaftung“, wenn das „Grundstück weiter landwirtschaftlich genutzt“ würde.
Wie eine Monstranz trägt man die Frage der unbekannten Höhe der EU-Zahlungen an die Holdings vor sich her. Doch die Zahlungen erhält nicht irgendeine Holding, sondern der einzelne Betrieb. Die Frage wirkt wie populistischer Hass auf Größe, verbunden mit Mitleid für die Kleinen. Die These, dass flächenbezogene Direktzahlungen nicht bei den Empfängern verbleiben – also nicht gewinnwirksam werden – bestätigte bereits 2014 die schon mehrfach erwähnte Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Bodenmarktpolitik: „Es ist davon auszugehen, dass zumindest ein Teil der Direktzahlungen zu einer tendenziellen Erhöhung der Pachtpreise und Druck auf den Bodenmarkt führt.“
Effekte auch bei Einzelbetrieben
Realistisch sieht die Arbeitsgruppe Vorteile von Holdings. Es handelt sich jedoch um vermeintliche Vorzüge, denn Einzelbetriebe können dieselben Effekte ebenfalls erzielen:
- Effizienz in Management und Produktionssteuerung – Universitäten und Hochschulen bilden qualifizierte Kräfte für alle Betriebe aus;
- gebündelter Einkauf von Betriebsmitteln (Mengenrabatte) und vorteilhafter Verkauf (Chargengröße) – beides lässt sich auch in Kooperationen erzielen.
- Zweifelhaft ist, ob die Verlustverrechnung innerhalb des Konzerns ein Vorteil ist – niemand nimmt dauerhaft Verluste hin.
Nicht erwähnt wird, dass die Direktzahlungen eine Kompensation für zu niedrige, weil in der Regel nicht kostendeckende Abgabepreise sind, die zu niedrigen Konsumgüterpreisen führen.
Ökonomen kritisieren „bizarre“ Zahlungen
Die Cross-Compliance-Auflagen zerpflückte der Ökonom Friedrich Heinemann: „Ihre Regeln verlangen überwiegend bloß die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Sie schaffen deshalb kaum Anreize, rechtlich verbindliche Vorgaben zu übertreffen. Der Landwirtschaft wird hier gegenüber anderen Sektoren ein erstaunliches Privileg zuteil: Betriebe erhalten einfach dafür Geld, dass sie Gesetze beachten. Man stelle sich in der Diskussion über den Abgasskandal in der Automobilindustrie einmal vor, die Bundesregierung zahlte künftig diesen Unternehmen dafür Prämien, dass sie kein Recht brechen. Die Cross-Compliance-Regeln folgen diesem bizarren Ansatz.“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.11.2018).
FAZIT
Auch angesichts solcher Fundamentalkritik drängt es mehr denn je, politische Antworten auf die Frage nach der Zukunft der Landwirtschaft zu finden. Weder der Agrarbericht noch die verfehlte Debatte um Agrarstrukturen können sie jedoch liefern.