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Die (Dünge-)Kuh ist noch nicht vom Eis

Bei der Sondersitzung des Bundesrates am 27. März wurde u. a. über die Düngeverordnung abgestimmt. (c) imago images / photothek
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Am Freitag vergangener Woche ist passiert, was viele Landwirte verhindern wollten: Die Düngeverordnung hat eine Mehrheit im Bundesrat bekommen. Bis Jahresende sollen die Länder die neuen Regeln umzusetzen. Die Zeit könnte knapp werden.

Es kommentiert Gerd Rinas

Die Entscheidung ist gefallen: Am Freitag voriger Woche hat der Bundesrat dem Entwurf der Bundesregierung für eine verschärfte Düngeverordnung (DüV) zugestimmt. Damit müssen sich die Landwirte auf Maßnahmen einstellen, die zumindest in den roten Gebieten Erträge und Leistungen auf den Betrieben langfristig beeinträchtigen werden.

Gerd Rinas ist Landesredakteur in Mecklenburg-Vorpommern. (c) Sabine Rübensaat
Gerd Rinas ist Landesredakteur in Mecklenburg-Vorpommern. (c) Sabine Rübensaat

Mit einer Stimme Mehrheit für den Regierungsentwurf fiel die Abstimmung in der Länderkammer denkbar knapp aus. Selbst dieses Ergebnis kam erst durch immensen politischen Druck zustande. Baden-Württembergs Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk (CDU), staunte nicht schlecht, als ihn am Morgen vor der Abstimmung Ursula von der Leyen anrief. Die Präsidentin der EU-Kommission versprach Hauk vorab, die DüV um drei Monate zu verschieben, wenn Baden-Württemberg die Verabschiedung nicht verhindern würde.

Grüne: Agrarministerium hätte Strafe zahlen müssen

Damit nicht genug: Der grüne Koalitionspartner in Stuttgart
ließ durchblicken, dass Hauks Ministerium den Landesanteil an den Strafzahlungen allein aus seinem Haushalt aufbringen müsse, wenn die EU ihr Vertragsverletzungsverfahren in Gang setze, weil der Verordnungsentwurf an seinem Abstimmungsverhalten scheitern sollte. Soweit kam es nicht. Mit den drei Stadtstaaten, dem Saarland, Hessen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sorgte Baden-Württemberg letztlich dafür, dass eine Mehrheit zusammenkam.

Der Bundesrat stimmte somit der Düngeverordnung ohne Änderungen zu. Im Gegenzug gelten die Absenkung der Düngung um 20 % im Betriebsdurchschnitt in den roten Gebieten, die schlagbezogene Grenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar aus organischen Düngemitteln, längere Sperrfristen für die Grünlanddüngung und von Festmist sowie das Verbot der Herbstdüngung zu Winterraps, -gerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung erst ab dem 1. Januar 2021.

Viele Landwirte enttäuscht über die Entscheidung

Trotz des Aufschubs zeigten sich viele Landwirte von dem Ergebnis tief enttäuscht. Sie hatten gehofft, dass der Bundesrat diese Verordnung wegen der fachlichen Mängel ablehnt. Die Landwirte wehren sich vor allem gegen die Festlegung, in roten Gebieten 20 % unter dem Pflanzenbedarf zu düngen, weil dies Einbußen bei der Getreideproduktion zur Folge hat und der Nutzen – weniger Nitrat im Grundwasser – wissenschaftlich nicht erwiesen ist.

Mit ihrer Kritik stehen die Bauern nicht allein. In einer Entschließung bescheinigten die Bundesländer der Düngeverordnung eine „Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten sowie Vorgaben, die in der vorliegenden Form für die Landwirte und die Vollzugsbeamten nur schwer umsetzbar sind“. Ob die versprochene Unterstützung von einer Milliarde Euro die absehbaren Probleme löst, muss sich zeigen.

Einheitliche Regelungen jetzt dringend notwendig

Nun ist erst einmal der Bund gefordert. Er muss schnellstens eine Allgemeinverfügung auf den Weg bringen, die bundesweit einheitliche Regeln, zum Beispiel für das Messstellennetz und die Binnendifferenzierung, festlegt. Auf dieser Basis sollen die Länder die ausgewiesenen roten Gebietskulissen überprüfen und ein repräsentatives Messstellennetz aufbauen, um belastbare Daten zu generieren, damit das Verursacherprinzip bei Verstößen gegen das Düngerecht angewendet werden kann.

Diese Festlegungen, die Transparenz und Gleichbehandlung sicherstellen sollen, gehen maßgeblich auf die Protestaktionen der Landwirte in den vergangenen Monaten zurück und sind zweifellos ein großer Erfolg der Bauerninitiative „Land schafft Verbindung“. Ob all diese Maßnahmen bis zum 1. Januar 2021 praxiswirksam werden, bleibt abzuwarten. Die (Dünge-)Kuh ist noch nicht vom Eis.