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EEG-Entwurf: Nicht Knall und Fall zum neuen Gesetz

Symbolbild (c) imago images / Jan Huebner
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Der neu gefasste EEG Entwurf soll Anfang 2021 in Kraft treten. Trotz guter Ansätze, erweist er sich jedoch als wenig konkretisiert und nachbesserungsbedürftig.

Es kommentiert Christoph Feyer

Minister Peter Altmaier sprüht momentan nur so vor Energie: Ende August legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den ersten Entwurf zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Letzten Freitag forderte er einen parteiübergreifenden Konsens zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 und präsentierte dazu seine (ziemlich unkonkrete) „Charta für Klimaneutralität und Wirtschaftskraft“. Am Montag schickte sein Ministerium einen veränderten EEG-Entwurf an die Verbände. In ihm soll die Stromerzeugung bereits im Laufe der 2040er-Jahre dekarbonisiert werden. Ende August war noch von 2050 die Rede. Und für kommenden Mittwoch steht der Entwurf bereits auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Am 1. Januar 2021 soll das neu gefasste EEG dann schließlich in Kraft treten.

EEG: Entwurf ist Verbesserungswürdig

Redakteur Christoph Feyer

Keine Frage, die Zeit drängt und der weltweite Klimawandel gibt hier die Schlagzahl vor. Aber wenn sich Minister Altmaier zum Adolf Hennecke der Bundespolitik aufschwingt, weckt das Skepsis. Denn nur mit immer anspruchsvolleren Zielvorgaben wird das neue EEG seine wichtige Funktion nicht erfüllen können. Auch wenn der Entwurf etliche positive Ansätze aufweist, die in die richtige Richtung weisen, scheint er nach Aussage der Bioenergieverbände nicht wirklich geeignet, Klimaschutz und Energiewende wie gewünscht voranzubringen. „Das für die Branche wichtige Signal zum Aufbruch wird schmerzlich vermisst. Der Entwurf weist noch enormen Nachbesserungsbedarf auf“, war zum Beispiel von den Interessenvertretern im Hauptstadtbüro Bioenergie zu vernehmen.

Der Entwurf des BMWi bekenne sich zwar zum Ausbauziel für die Bioenergie aus dem Klimaschutzprogramm 2030, aber die geplanten Ausschreibungsvolumina bei der Biomassenutzung spiegelten das nicht wider. Die Bioenergiebranche kritisiert daher auch, dass nach derzeitigem Stand eine umfassende, sinnvolle Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen für Biomasse im EEG noch weitgehend fehle. So müsse beispielsweise dringend der Gebotshöchstwert angehoben werden. Dieser Schritt sei notwendig, um den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu sichern. Auch ein stärker Einsatz von Gülle in Biogasanlagen, der im Klimaschutzprogramm vorgesehen ist, werde bislang nicht angegangen.

Anspruch gleich Wirklichkeit?

Von Solaranlagenbetreibern ist Ähnliches zu hören: Der sogenannte atmende Deckel bremse gewaltig, die Ausschreibungen müssen dringend optimiert werden und Hürden wie die Regeln zur Eigenstromversorgung sollen abgeschafft werden. Mit großer Erleichterung hingegen wurden die Ideen zum Weiterbetrieb der Ü20-Anlagen aufgenommen. Um die Windenergie zu fördern, sieht der EEG-Entwurf finanzielle Beteiligung der betroffenen Gemeinden an der Windstromproduktion vor. Von 0,2 ct/kWh ist die Rede. Das würde bei den aktuellen Anlagengrößen von circa 3,3 MW installierter Leistung und 3.500 Stunden Auslastung jährlich gut und gerne 23.000 € pro Anlage in die Gemeindekassen spülen. Ob damit die Akzeptanz der betroffenen Landbevölkerung erkauft werden kann, bleibt allerdings abzuwarten.


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Regierung, Bundestag und Bundesrat müssen im Verfahrensverlauf jetzt die richtigen Nachbesserungen am EEG-Entwurf vornehmen und dabei die Vorschläge der Bioenergiebranche prüfen. Sie entscheiden, ob hierzulande Wirklichkeit und Anspruch künftig zusammenpassen. Bei aller gebotenen Eile, gegen den Klimawandel hilft uns kein grob gezielter Schnellschuss, auch wenn sein Knall (mit Blick auf kommende Wahlen) erst einmal viel Aufmerksamkeit erregen dürfte. Nur klare Treffer zählen!