Kosten für Gewässerpflege bleiben bei Landnutzern liegen
Kosten für die Unterhaltung und Pflege von Gewässern belasten disproportional Nutzer angrenzender Flächen. Die anstehende Novelle des Wassergesetzes bietet in Sachsen-Anhalt eine Gelegenheit, die Kosten-Verteilung fair zu regeln, kommentiert Detlef Finger.
Von Detlef Finger
Klimaveränderungen gehen mit Extremwetterereignissen einher. Das hat sich in diesem Jahr auch in unseren Breiten mehrfach gezeigt. Nach Dürreperioden, etwa von 2018 bis 2020, waren es zuletzt vor allem Starkregenfälle, die für massive Schäden sorgten. Auf die sich verändernde Situation reagieren die Bundesländer mittlerweile in ihrer Gesetzgebung. So steht im Wasserrecht nicht mehr allein ein ordnungsgemäßer Abfluss des Wassers im Vordergrund, sondern ebenso der Wasserrückhalt in der Fläche.
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Novelle des Wassergesetzes kommt im Herbst
In Sachsen-Anhalt arbeitet das Umweltministerium derzeit an einem Gesetz zur Verbesserung des Wassermanagements. Das sieht zum Erreichen des Ziels, mehr Wasser in der (Kultur-)Landschaft zurückzuhalten, unter anderem vor, die ökologische Durchlässigkeit von Gewässern zweiter Ordnung bei Bedarf einzuschränken. In der praktischen Umsetzung bedeutet das zum Beispiel, in den Vorflutern vorhandene Stauanlagen zu sanieren oder neue zu errichten. Dabei wurden viele dieser Bauwerke erst nach der Wende mit großem monetären und personellen Aufwand abgerissen.
Landwirte und Forstwirte müssen bezahlen
Für die Finanzierung der investiven Vorhaben werden einmal mehr vor allem die Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Flächen aufkommen (müssen), die in Sachsen-Anhalt ohnehin schon die Hauptlast der Gewässerunterhaltung tragen. Denn die Beiträge an die Anfang der 1990er-Jahre gegründeten Unterhaltungsverbände (UHV) können von den Mitgliedsgemeinden auf die Grundstückeigentümer umgelegt werden, die diese in der Regel via Pachtvertragsklausel an die Landnutzer weiterreichen.
Die Beitragssummen belaufen sich in Abhängigkeit von der Dichte des Gewässernetzes in den Verbandsgebieten heute bereits auf gut 10 bis über 20 Euro je Hektar. Umweltminister Armin Willingmann (SPD) räumte ein, dass sich die Beiträge der Grundstückseigentümer durch die Maßnahmen für den Wasserrückhalt deutlich erhöhen könnten. Kein Wunder also, dass sich die berufsständischen Interessenvertretungen – gebündelt im neuen Forum Natur Sachsen-Anhalt – engagiert in das Anhörungsverfahren zur Neufassung des Wassergesetzes einbringen.
ApPell zum fairen aufteilen der Kosten
Die Berufsverbände fordern insbesondere einen fairen Lastenausgleich samt höherem Beitragsfaktor für versiegelte Flächen. Denn die Gewässerpflege kommt nicht allein der Land- und Forstwirtschaft zugute, sondern ist auch im Interesse der Allgemeinheit. Zumal, wenn die Maßnahmen an den Wasserläufen nicht nur dem Schutz der anliegenden Siedlungs- und Gewerbegebiete vor Überflutungen und Hochwassern dienen, sondern vielfach auch der Entwicklung der Fließgewässer aus ökologischer Sicht.
Übrigens: Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen werden die Gewässer zweiter Ordnung durch Unterhaltungs- bzw. Wasser- und Bodenverbände in Schuss gehalten. Diese finanzieren sich im Wesentlichen durch Beiträge ihrer Mitglieder (MV), Umlagen (BB) und/oder Landeszuschüsse (TH, MV). In Sachsen ist dies eine kommunale Pflichtaufgabe, zuständig sind die Gemeinden bzw. hiermit beauftragte kommunale Zweck- oder Wasser- und Bodenverbände. Die Finanzierung erfolgt hier in der Regel aus Eigenmitteln der Kommunen als auch durch allgemeine, zweckgebundene Zuweisungen des Freistaates. Von solchen Konstellationen können die Sachsen-Anhalter Land- und Forstwirte nur träumen.
Kommentar aus der Ausgabe 29/2024
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