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Landpacht: Auch als Vorreiter Kontakt zum Hauptfeld halten

(c) Sabine Rübensaat
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Seine eigenen Flächen will das Land Mecklenburg-Vorpommern nur noch an Bauern verpachten, die darauf zusätzliche Umweltleistungen erbringen – ohne Gegenwert. Damit geht Schwerin zu weit, meint unser Landesredakteur.

Es kommentiert Gerd Rinas

In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Debatte um den Entwurf des Musterpachtvertrags für landwirtschaftliche Flächen im Landeseigentum entbrannt. Mit 87.000 ha LF verfügt das Bundesland durchaus in beachtlichem Umfang über eigene Flächen. 1.400 Landwirtschaftsbetriebe sind Pächter.

Einschränkungen auf 10 % der Flächen

Gerd Rinas ist Landesredakteur in Mecklenburg-Vorpommern. (c) Sabine Rübensaat
Gerd Rinas ist Landesredakteur in Mecklenburg-Vorpommern. (c) Sabine Rübensaat

Weil mit der Bewirtschaftung der Flächen agrar- und strukturpolitisch Weichen gestellt werden sollen, hat der Landtag im Jahr 2000 Verpachtungskriterien beschlossen. Dazu zählt ein Mindestviehbesatz von 0,4 GV/ha und zehn Prozent arbeitsintensive Produktion beim Pächter. Hinzu kommen sollen nun weitere Auflagen für mehr Biodiversität, Boden-, Gewässer-, Insekten- und Klimaschutz. Diese Kriterien haben es durchaus in sich.

Pächter, die sich nicht an Agrarumweltprogrammen beteiligen, müssen demnächst auf zehn Prozent der Pachtflächen Bewirtschaftungseinschränkungen hinnehmen – ohne Pachtzinsminderung. Darüber hinaus sollen in den nächsten zehn Jahren rund 8.700 ha komplett aus der Verpachtung genommen und aufgeforstet, wiedervernässt, zu Gewässerrandstreifen oder Hecken gegen Winderosion umgenutzt werden. Deutlich verschärft wurden die Pachtkriterien für Landesflächen in Trinkwasserschutz- und Naturschutzgebieten. Mit diesen Kriterien wäre Mecklenburg-Vorpommern auf landeseigenen Flächen bundesweit zweifellos Vorreiter beim landwirtschaftlichen Umwelt- und Klimaschutz.

Gesenkter Pachtzins ist das Mindeste

Dem Koalitionspartner von der CDU gingen die Intentionen von Agrar- und Umweltminister Till Backhaus (SPD) in dem neuen Musterpachtvertrag zunächst zu weit. Die Agrarpolitiker in der Landtagsfraktion forderten lange, dass es bei den bisherigen Kriterien bleibt und über neue der Landtag beschließen soll. Als die AfD vorige Woche im Hohen Haus sich ebenfalls diese Forderung zu eigen machte, distanzierte sich die CDU, blieb aber in einem Punkt unnachgiebig: Auf Pachtflächen mit Bewirtschaftungseinschränkungen muss der Pachtzins gesenkt oder in anderer Form ein Ausgleich gewährt werden. Dies fordert auch der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern. Und das mit vollem Recht.

Natürlich kann das Land seine Flächen nach Kriterien verpachten, die es selbst festlegt. Gegen mehr Agrarumweltleistungen ist bei dem erwiesenen Handlungsbedarf grundsätzlich nichts einzuwenden. Voraussetzung ist aber, dass diese Leistungen bezahlt werden. Dabei geht es nicht um einen Kostenausgleich.

Umweltleistungen müssen sich lohnen

Umweltleistungen brauchen einen Preis, der ihren Wert abbildet. Die anhaltende öffentliche Debatte über Grundwasser, Artenvielfalt und Insektenschutz lässt keinen anderen Schluss zu, als dass dieser Wert in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. Mit Agrarumwelt- und Klimaleistungen sollte sich angesichts der Nachfrage also auch Einkommen erwirtschaften lassen. Trotzdem wird den Landwirten immer noch nur ihr zusätzlicher Aufwand erstattet.

„Landwirte müssen mit Umweltleistungen Geld verdienen können“, argumentiert auch Mecklenburgs Agrarminister, seit er im Dezember 2017 sein viel diskutiertes Konzept „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ in Schwerin, Berlin und Brüssel vorgestellt hat. Teile davon finden sich in den aktuellen Strategiepapieren, von „Farm to Fork“ über den Green Deal bis zur EU-Biodiversitätsstrategie wieder. Da sollte es selbstverständlich sein, dass die längst gewonnenen Einsichten bei der Verpachtung der eigenen Flächen beachtet werden. Dem Minister, der immer gern Vorreiter sein will, würde es helfen, den Kontakt zum Hauptfeld nicht zu verlieren.