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Und wieder ein Stich in die Brust der Milchviehhalter

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Im Juni wurde die Tierschutztransportverordnung geändert: Kälber dürfen künftig erst nach 28 Tagen (statt nach 14) den Hof verlassen. Was nach wenig Änderung klingt, birgt viel Zündstoff – und bedroht die Milchviehhaltung.

Es kommentiert Frank Hartmann

Es sind genau diese politischen Entscheidungen, die viele Landwirte fassungslos machen. Für einige sind sie sogar der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt: Schluss, das war es mit der Milchviehhaltung! Die Rede ist von der Tierschutztransportverordnung, die der Bundesrat mit 38 zu 31 Stimmen Ende Juni änderte. Aus Sicht der Milchviehhalter steckt in der neuen Festlegung, wonach Kälber künftig erst nach 28 Lebenstagen als transportfähig gelten, Zündstoff. Für gewöhnlich verlassen Bullenkälber nach zwei Wochen die Betriebe. Bis zu 750.000 dürften es im Jahr sein. Mit einer winzigen Änderung – die Zahl 14 wurde durch die Zahl 28 ersetzt – müssen Landwirte nun die doppelte Zahl an Kälbern betreuen.

Bundestierärztekammer gab den Anstoß

Redakteur Frank Hartmann
Frank Hartmann ist Landesredakteur in Thüringen. (c) Sabine Rübensaat

Während es nicht verwundert, dass die drei Stadtstaaten für die Änderung votierten, überraschten Niedersachsen und Bayern mit ihren Zustimmungen ihre nichts ahnenden Landwirte daheim. Immerhin werden in beiden Ländern die Hälfte aller deutschen Milchkühe gehalten. Und nicht nur dort kritisieren die Verbände, zuvor nicht angehört worden zu sein.

Ihren Anfang nahm die Verordnungsänderung mit einem im Februar veröffentlichten Positionspapier der Bundestierärztekammer (BTK) und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. Hier wie in der Bundesratsinitiative findet sich die identische Forderung samt Begründung. Schon das Kammerpapier erwähnt die Landwirte und die wirtschaftlichen Folgen mit keiner Silbe. Nicht nur die sind jetzt sauer auf die BTK, auch viele praktizierende Veterinäre, die das mit ausbaden müssen. Und in den Länderkammern soll es auch rumoren. Manche Veterinäre überzeugt die Begründung mit der „immunologischen Lücke“ der Kälber nicht. Andere weisen auf diesbezügliche Wissenslücken hin. Zudem gibt es Tierärzte, die eher beim Management ansetzen würden, um die generelle Kondition der Kälber zu verbessern: Wer so argumentiert, weiß um die wirtschaftliche Situation der Milcherzeuger und will das Tierwohl mit dem Landwirt weiterentwickeln.

Geänderte Tierschutztransportverordnung: Niedersachsen brachte antrag ein

Angenommen werden darf, dass die Bundestierärztekammer von ihrem „Erfolg“ überrascht wurde. Denn dass es ein Positionspapier in nur vier Monaten in eine Verordnung schafft, besitzt eher Seltenheitswert. Verantwortung dafür trägt die Politik, namentlich die niedersächsische Landesregierung, die die 28-Tage-Regel in Windeseile in den Bundesrat einbrachte, ohne sich ausreichend zu beraten. Denn sonst hätte man die weitreichenden Folgen richtig einschätzen und eine mögliche kontraproduktive Wirkung für das Tierwohl erkennen können. Politikversagen nennt man sowas. Eine Übergangsfrist von einem Jahr empfinden Landwirte als Hohn. Die Krönung stellt aber zweifellos die Ausnahme von der 28-Tage-Regelung dar. Weil nur der innerdeutsche Viehverkehr geregelt wird, können bei Exporten in EU-Staaten weiterhin 14 Tage alte Kälber auf den Weg gehen. Zum Aufatmen ist es aber zu früh: Der Transport bis zu einer Sammelstelle gilt bereits als innerstaatliche Tour.

Was Milchviehhalter von der Verordnung halten, wie sie reagieren können und was sie das kosten wird, erzählen sie hier. Es findet sich auch die Frage, ob mit derartigen (und weiteren) Entscheidungen die Tierhaltung in Deutschland abgebaut werden soll. Diese Angst auszuräumen, dazu taugt die Antwort aus dem Bundesrat gewiss nicht.

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