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Wasser: Kostbares Gut überlegt nutzen

(c) Matthias Jacob
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Die Verringerung der Verfügbarkeit der Ressource Wasser ist seit Jahren präsent. Besonders für die Landwirtschaft kann mit Konsequenzen gerechnet werden. Eine Richtlinie, die die langfristige Verfügbarkeit von Wasser gewährleisten soll, ist die Wasserrahmenrichtlinie.

Es kommentiert Jörg Möbius

Weniger verfügbares Wasser kennzeichnet zunehmend die Situation für die Landwirtschaft in Deutschland. Rund 200 mm beträgt inzwischen das mittlere klimatische Wasserdefizit für März bis August in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Ursache dafür ist nicht der etwas geringere Niederschlag, sondern die Zunahme der Verdunstung, vor allem durch höhere Temperaturen.

langfristige Verfügbarkeit von wasser

Redakteur Jörg Möbius
Jörg Möbius ist Landtechnik-Redakteur bei der Bauernzeitung

An Technik verschiedener Art, um dem zu begegnen, mangelt es nicht. Schwieriger wird es für viele Betriebsleiter, diese zu finanzieren einschließlich des Problems, ortsfeste Anlagen nicht auf Pachtflächen zu errichten. Dazu ist von Belang, ob Wasser verfügbar ist und man auch die Wasserrechte bekommt. Insofern sollte sich jeder glücklich und auch etwas privilegiert schätzen, der es mit unternehmerischem Engagement zu bewässerten Flächen geschafft hat.

Zunehmend wird über die langfristige Verfügbarkeit von Wasser diskutiert. In der Politik beschäftigt man sich damit, Papiere mit wohlklingenden Namen wurden erarbeitet: eine bundesweite Wasserrahmenrichtlinie oder das Brandenburger Niedrigwasserkonzept. Wie kann konkret gehandelt werden? Das lässt sich gut in vier Unterpunkten aufzählen.

Wasserrahmenrichtlinie

1. Sparsamer Einsatz: Das ist kurzfristig bei der Anwendung und bei Neuinvestitionen möglich. Erste Sparmaßnahme aber ist nicht in der Mittagshitze zu bewässern. Wer seine Beregnung nicht durchlaufen lassen muss, sollte die heißen und sonnigen Stunden meiden und so Verdunstungsverluste reduzieren. Bewässerung mit reduzierten Wassergaben kann beispielsweise bei Winterweizen angewendet werden, ohne den Ertrag zu schmälern. Bei Neuinvestitionen heißt es prüfen, ob anstelle von weit sprühenden Großregnern Technik mit Wasserabgabe über Düsen, die nah an den Pflanzen sprühen oder Tropfschläuche eingesetzt werden können. Auch damit werden Verdunstungsverluste reduziert. Der für diese Verfahren geringere notwendige Wasserdruck spart außerdem Energie beim Betrieb der Pumpen. Das geht so weit, dass bereits im Projekt erprobt wird, ohne Netzanschluss nur mit Photovoltaikstrom die Bewässerung zu betreiben.

2. Wiederverwendung von Wasser: Das gereinigte Abwasser aus Kläranlagen kann für viele Feldfrüchte verwendet werden. Wir haben ein gut funktionierendes Beispiel schon vor zwei Jahren vorgestellt (Bauernzeitung 14/2019). Seit Mitte 2020 gibt es eine EU-Verordnung über die Mindestanforderungen, drei Jahre später wird sie in den Mitgliedstaaten Gültigkeit erlangen. Hier heißt es schon jetzt: Potenziale sichten und Interesse bekunden.

3. Anlage von Speichern: Diese Möglichkeit, zu Wasser für die Landwirtschaft zu kommen, wird momentan kaum angesprochen. Vor wenigen Jahren ging es, beispielsweise in Thüringen, um die erneute Nutzung von alten Speichern.

4. Auffüllen des Grundwassers mit überschüssigem, ungenutztem Wasser aus Flüssen. Das sind Projekte, die gewiss sehr lange Planungszeit und intensive Prüfung benötigen. Die Beteiligten müssen dabei weit über den Tellerrand denken, planen und handeln. Eine Mammutaufgabe, aber im Interesse aller Wassernutzer.

Gehen wir jetzt überlegt an die Nutzung von Wasser und sichern es für die Zukunft.