AbL unterstützt Minister im Streit um rote Gebiete

In roten Gebieten gelten strenge Auflagen für die Düngung. (c) Fotomontage: Sabine Rübensaat
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(Aktualisiert am 16.02.2021, 10 Uhr)

Die AbL Sachsen hat Landwirtschaftsminister Wolfram Günther im Streit um die roten Gebiete in Schutz genommen. Ihr Landessprecher wies Vorwürfe des CDU-Politikers Peter Jahr gegen den Minister zurück. LsV Sachsen hingegen erneuert die Kritik am Ministerium.

Wolfram Günther (Grüne) erhält im Streit um die roten Gebiete Unterstützung durch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Deren sächsischer Landessprecher, Danilo Braun, hat den Minister gegen die Vorwürfe des Europaparlamentariers Peter Jahr  (CDU) in Schutz genommen. Jahr gieße „Öl ins Feuer“ und verschicke „ideologische Pressemitteilungen“, so Braun in einem offenen Brief an den sächsische Europapolitiker.

Jahr kritisierte: Mehr rote Gebiete als in anderen Ländern

In einer Pressemitteilung hatte Peter Jahr vor Kurzem dem grünen Landwirtschaftsminister vorgeworfen, das Ministerium „ideologisiert“ zu haben. Anders sei es nicht zu erklären, dass Sachsen im Vergleich zu seinen Nachbarbundesländern im Zuge der Umsetzung der Düngeverordnung deutlich mehr Fläche als rote Gebiete ausgewiesen habe. Dies hätte enorme Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Betriebe, weil es die für die Erzeugung von Backweizen nötige Düngung verhindere.


Eine Landmnaschine bringt Dünger auf einem Acker aus.

Sachsen weist Nitratgebiete aus

Sachsen will künftig rund 130.600 ha als sogenanntes rotes Gebiet mit erhöhter Nitratbelastung ausweisen. Das sind etwa 26.000 ha weniger als bislang – für den Berufsstand aber immer noch deutlich zu viel. mehr


Braun zeigte sich in seinem Brief an Jahr darüber verwundert. Man könne A- und B-Weizen auch mit reduzierter Düngung erzeugen. Im Ökolandbau sei dies sogar normal. E-Weizen hingegen werde nur zur Aufmischung schwächerer Partien benötigt. Aufgrund des höheren Düngebedarfs sei er „nüchtern betriebswirtschaftlich betrachtet meist sowieso nicht wirklich lohnend“, so Braun wörtlich. Auch die AbL mache die Größe der roten Gebiete in Sachsen stutzig. Doch wenn nur die Größe der ausgewiesenen roten Gebiete das Kriterium für Kritik sei, müsse Jahr statt Günther vielmehr die der CDU angehörende niedersächsische Agrarministerin Otte-Kinast angreifen. Dort ist ein größerer Teil der Landwirtschaftsfläche der Nitratkulisse zugewiesen worden als in Sachsen.

AbL: In Thüringen funktionierte die Zusammenarbeit

Weiter sagte der AbL-Landessprecher, dass es Angebote des Landwirtschaftsministeriums zur Zusammenarbeit gegeben habe. Leider sei es jedoch nicht zu einer engen Abstimmung wie in Thüringen gekommen. Dort hätten Bauernverband, Land schafft Verbindung (LsV) und AbL eng mit dem zuständigen Ministerium bei der Umsetzung der Düngeverordnung zusammengearbeitet. Leider seien in Sachsen die Fronten verhärtet.

Sächsischer Landesbauernverband und LsV kritisieren hingegen, vom Ministerium nicht oder nur unzureichend in die Umsetzung der Düngeverordnung einbezogen worden zu sein. Nach Veröffentlichung des offenen Briefes der AbL erklärte LsV Sachsen erneut, dass die „gebetsmühlenartig beschworene Kooperationsbereitschaft“ des Ministers „eine leere Worthülse“ geblieben sei. In den Gesprächen mit Ministerium und Landesamt seien Einwände  und Stellungnahmen immer wieder „glattgebügelt“ oder ignoriert worden. Von echter Zusammenarbeit könne daher keine Rede sein. Man gebe Peter Jahr in seiner Kritik an der Loyalität Minister Günthers gegenüber der sächsischen Landwirtschaft daher recht. 

LsV Sachsen betonte zugleich, dass man sich weder fachlich fundierten Düngeregeln verschließe, noch wirksamem Grundwasser- und Gewässerschutz nach dem Verursacherprinzip. Jedoch kritisere man die aktuelle Gebietsausweisung in der Sächsischen Landesdüngeverordnung 2021 „auf völlig veralteter Datengrundlage“ und „mittels undurchschaubarer Rechenmodelle (AGRUM)“.

Die Verwendung des Modells AGRUM DE ist indes durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) vorgegeben.